Rechtsprechung
| VGH Bayern, 06.02.2024 - 19 ZB 23.2132 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AufenthG § 53 Abs. 1; EMRK Art. 8 Abs. 1
Rechtmäßige Ausweisung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AufenthG § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Ablehung des Antrags eines aserbaidschanischen Staatsangehörigen auf Zulassung der Berufung in einem aufenthaltsrechtlichen Verfahren
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 11.10.2023 - AN 5 K 22.2664
- VGH Bayern, 06.02.2024 - 19 ZB 23.2132
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (19)
- BVerwG, 27.07.2017 - 1 C 28.16
Abschiebung; Abwägung; Asylberechtigter; Ausweisung; Ausweisungsinteresse; …
Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2024 - 19 ZB 23.2132
Die gesetzliche Unterscheidung in besonders schwerwiegende und schwerwiegende Ausweisungs- und Bleibeinteressen ist für die Güterabwägung zwar regelmäßig prägend (BVerwG, U.v. 27.7.2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 39).Vielmehr ist das dem Ausländer vorgeworfene Verhalten, das den Ausweisungsgrund bildet, im Einzelnen zu würdigen und weiter zu gewichten, da gerade bei prinzipiell gleichgewichtigem Ausweisungs- und Bleibeinteresse das gefahrbegründende Verhalten des Ausländers näherer Aufklärung und Feststellung bedarf (BVerwG, U.v. 27.7.2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 39).
- BVerwG, 16.11.2023 - 1 C 32.22
Die Fiktionswirkung des § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG stellt keinen Besitz der …
Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2024 - 19 ZB 23.2132
Insbesondere ist der Kläger im maßgeblichen Zeitpunkt nicht gemäß § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, denn dieses vertypte Bleibeinteresse setzt den tatsächlichen Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis voraus; eine Antragstellung in Verbindung mit § 81 Abs. 4 AufenthG genügt nicht (vgl. dazu BVerwG, U.v. 16.11.2023 - 1 C 32.22 juris Rn. 13 ff.), weshalb der Vortrag des Klägers zu angeblichen Wiedereinsetzungsgründen hinsichtlich der rechtzeitigen Antragstellung auf Verlängerung der (zuletzt erteilten) Aufenthaltserlaubnis unbeachtlich ist.Vielmehr ist der besonderen Härte, die mit einer solchen Ausweisung einhergeht, durch eine auf den konkreten Einzelfall bezogene individuelle Gefahrenprognose unter Berücksichtigung aktueller Tatsachen, die die Gefahr entfallen lassen oder nicht unerheblich vermindern können, sowie im Rahmen der Interessenabwägung durch eine besonders sorgfältige Prüfung und Erfassung der individuellen Lebensumstände des Ausländers, seiner Verwurzelung in Deutschland einerseits und seiner Entwurzelung im Herkunftsland andererseits, Rechnung zu tragen (BVerwG, U.v. 16.11.2023 - 1 C 32.22 - juris Rn. 17 m.V.a. EGMR, U.v. 30.11.1999 - 34374/97, Baghli/Frankreich - NVwZ 2000, 1401 Rn. 45 f.;… EuGH, U.v. 8.12.2011 - C-371/08, Ziebell - juris Rn. 82 f.;… BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 19;… B.v. 25.8.2020 - 2 BvR 640/20 - juris Rn. 24;… BVerwG, U.v. 16.2.2022 - 1 C 6.21 - juris Rn. 33;… B.v. 2.8.2023 - 1 B 20.23 - juris Rn. 3).
- BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17
Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen
Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2024 - 19 ZB 23.2132
Rn. 14 Für die zeitliche Begrenzung eines generalpräventiven Ausweisungsinteresses, das an strafrechtlich relevantes Handeln anknüpft, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 23) für die vorzunehmende gefahrenabwehrrechtliche Beurteilung eine Orientierung an den Fristen der §§ 78 ff. StGB zur Strafverfolgungsverjährung angezeigt.
- BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2024 - 19 ZB 23.2132
Rn. 7 1.1 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestehen nur dann, wenn der Rechtsmittelführer im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage stellt (…BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16). - BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …
Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2024 - 19 ZB 23.2132
Rn. 7 1.1 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestehen nur dann, wenn der Rechtsmittelführer im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage stellt (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11;… B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16). - BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16
Stattgebender Kammerbeschluss: Ausweisung eines straffälligen "faktischen …
Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2024 - 19 ZB 23.2132
Vielmehr ist der besonderen Härte, die mit einer solchen Ausweisung einhergeht, durch eine auf den konkreten Einzelfall bezogene individuelle Gefahrenprognose unter Berücksichtigung aktueller Tatsachen, die die Gefahr entfallen lassen oder nicht unerheblich vermindern können, sowie im Rahmen der Interessenabwägung durch eine besonders sorgfältige Prüfung und Erfassung der individuellen Lebensumstände des Ausländers, seiner Verwurzelung in Deutschland einerseits und seiner Entwurzelung im Herkunftsland andererseits, Rechnung zu tragen (…BVerwG, U.v. 16.11.2023 - 1 C 32.22 - juris Rn. 17 m.V.a. EGMR, U.v. 30.11.1999 - 34374/97, Baghli/Frankreich - NVwZ 2000, 1401 Rn. 45 f.;… EuGH, U.v. 8.12.2011 - C-371/08, Ziebell - juris Rn. 82 f.; BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 19;… B.v. 25.8.2020 - 2 BvR 640/20 - juris Rn. 24;… BVerwG, U.v. 16.2.2022 - 1 C 6.21 - juris Rn. 33;… B.v. 2.8.2023 - 1 B 20.23 - juris Rn. 3). - BVerwG, 16.02.2022 - 1 C 6.21
Ausweisungsbezogenes Einreise- und Aufenthaltsverbot bei allein asylrechtlicher …
Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2024 - 19 ZB 23.2132
Vielmehr ist der besonderen Härte, die mit einer solchen Ausweisung einhergeht, durch eine auf den konkreten Einzelfall bezogene individuelle Gefahrenprognose unter Berücksichtigung aktueller Tatsachen, die die Gefahr entfallen lassen oder nicht unerheblich vermindern können, sowie im Rahmen der Interessenabwägung durch eine besonders sorgfältige Prüfung und Erfassung der individuellen Lebensumstände des Ausländers, seiner Verwurzelung in Deutschland einerseits und seiner Entwurzelung im Herkunftsland andererseits, Rechnung zu tragen (…BVerwG, U.v. 16.11.2023 - 1 C 32.22 - juris Rn. 17 m.V.a. EGMR, U.v. 30.11.1999 - 34374/97, Baghli/Frankreich - NVwZ 2000, 1401 Rn. 45 f.;… EuGH, U.v. 8.12.2011 - C-371/08, Ziebell - juris Rn. 82 f.;… BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 19;… B.v. 25.8.2020 - 2 BvR 640/20 - juris Rn. 24; BVerwG, U.v. 16.2.2022 - 1 C 6.21 - juris Rn. 33;… B.v. 2.8.2023 - 1 B 20.23 - juris Rn. 3). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2024 - 19 ZB 23.2132
Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente schlagen jedoch nach dem Rechtsgedanken des § 144 Abs. 4 VwGO nicht auf das Ergebnis durch, wenn das angefochtene Urteil sich aus anderen Gründen als richtig darstellt (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9). - EuGH, 08.12.2011 - C-371/08
Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2024 - 19 ZB 23.2132
Vielmehr ist der besonderen Härte, die mit einer solchen Ausweisung einhergeht, durch eine auf den konkreten Einzelfall bezogene individuelle Gefahrenprognose unter Berücksichtigung aktueller Tatsachen, die die Gefahr entfallen lassen oder nicht unerheblich vermindern können, sowie im Rahmen der Interessenabwägung durch eine besonders sorgfältige Prüfung und Erfassung der individuellen Lebensumstände des Ausländers, seiner Verwurzelung in Deutschland einerseits und seiner Entwurzelung im Herkunftsland andererseits, Rechnung zu tragen (…BVerwG, U.v. 16.11.2023 - 1 C 32.22 - juris Rn. 17 m.V.a. EGMR, U.v. 30.11.1999 - 34374/97, Baghli/Frankreich - NVwZ 2000, 1401 Rn. 45 f.; EuGH, U.v. 8.12.2011 - C-371/08, Ziebell - juris Rn. 82 f.;… BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 19;… B.v. 25.8.2020 - 2 BvR 640/20 - juris Rn. 24;… BVerwG, U.v. 16.2.2022 - 1 C 6.21 - juris Rn. 33;… B.v. 2.8.2023 - 1 B 20.23 - juris Rn. 3). - BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07
Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Versagung vorläufigen Rechtsschutzes
Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2024 - 19 ZB 23.2132
Eine schematische und alleine den gesetzlichen Typisierungen und Gewichtungen verhaftete Betrachtungsweise, die einer umfassenden Bewertung der den Fall prägenden Umstände, jeweils entsprechend deren konkretem Gewicht, zuwiderlaufen würde, ist aber unzulässig (BVerfG, B.v. 10.5.2007 - 2 BvR 304/07 - juris Rn. 41 bereits zum früheren Ausweisungsrecht). - VGH Bayern, 04.05.2020 - 10 ZB 20.666
Kein Familiennachzug wegen Titelerteilungssperre
- BVerfG, 25.08.2020 - 2 BvR 640/20
Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende Abwägung wesentlicher Umstände in …
- BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
- BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12
Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; …
- VGH Bayern, 20.02.2017 - 10 ZB 15.1804
Ausweisung wegen illegalen Aufenthalts bei vollziehbarer Ausreisepflicht
- EGMR, 30.11.1999 - 34374/97
- VGH Bayern, 28.11.2016 - 10 CE 16.2266
Einstweiliger Rechtsschutz wegen bevorstehender Eheschließung
- BVerwG, 02.08.2023 - 1 B 20.23
Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein eine Ausweisung bestätigendes …
- VGH Bayern, 21.09.2022 - 15 ZB 22.1621
Darlegung der Gründe für die Zulassung der Berufung
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2024 - 7 N 1.24
Windenergieanlagen, Berufungszulassungsantrag, Ersatzzahlung, Beeinträchtigung …
Bei einer solchen Mehrfachbegründung kann die Berufung nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser tragenden Begründungen ein Berufungszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (…vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 21. September 2023 - BVerwG 3 B 44/22 - juris Rn. 20 …und vom 7. Dezember 2021 - BVerwG 3 B 6/21 - juris Rn. 6 [zu § 132 Abs. 2 VwGO]; VGH München, Beschluss vom 6. Februar 2024 - 19 ZB 23.2132 - juris Rn. 8; jeweils m.w.N.). - VGH Bayern, 06.03.2024 - 19 ZB 23.942
Annahme eines generalpräventiven Ausweisungsinteresses
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