Rechtsprechung
| EKMR, 09.07.1992 - 19844/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
LEUFFEN v. GERMANY
Protokoll Nr. 1 Art. 2 MRK
Inadmissible (englisch)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- EKMR, 06.03.1984 - 10233/83
FAMILY H. v. the UNITED KINGDOM
Auszug aus EKMR, 09.07.1992 - 19844/92
integral part of that right (see No 10233/83, dec. 6.3.84, D.R. 37 p.
- EGMR, 10.01.2019 - 18925/15
Christlichen Schulgegnern kann Sorgerecht teilweise entzogen werden
Zwar liegt der Rüge das in Deutschland geltende Verbot von Heimunterricht zugrunde, der Gerichtshof stellt jedoch fest, dass er über die Frage der Vereinbarkeit dieses Verbots mit der Konvention, insbesondere mit Artikel 8 sowie Artikel 2 des Ersten Zusatzprotokolls, bereits entscheiden hat (siehe u. a. K. u. a../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 35504/03, 11. September 2006; D. u. a../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerden Nrn. 319/08, 2455/08, 7908/10, 8152/10 und 8155/10, 13. September 2011; und L../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 19844/92, Entscheidung der Kommission vom 9. Juli 1992) und dass der diesbezügliche Teil der Beschwerde bereits für unzulässig erklärt wurde (…siehe Rdnr. 4). - EGMR, 11.09.2006 - 35504/03
Konrad u.a. ./. Deutschland - Homeschooling
Dies bedeutet, dass Eltern einem Kind das Recht auf Bildung nicht aufgrund ihrer Überzeugungen verwehren dürfen ( B.N. und S.N. ./. Schweden , a. a. O., Leuffen ./. Deutschland , Nr. 19844/92, Entscheidung der Kommission vom 9. Juli 1992).
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