Rechtsprechung
| BayObLG, 11.04.2001 - 1Z AR 2/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; FGG § 22 Abs. 2; ; GVG § 132 Abs. 3; ; EGGVG § 10 Abs. 1
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Rechtsmittelbelehrung in FGG-Verfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Versäumung der Rechtsmittelfrist bei nicht vorgeschriebener und nicht erteilter Rechtsmittelbelehrung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Freiwillige Gerichtsbarkeit; Rechtsmittelbelehrung; Rechtsmittelfrist; Rechtsstaatsprinzip; Faires Verfahren
Papierfundstellen
- MDR 2001, 1186
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 13.03.2001 - 2Z BR 23/01
Rechtsmittelbelehrung in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Auszug aus BayObLG, 11.04.2001 - 1Z AR 2/01
auf die Anfrage des 2. Zivilsenats vom 13. März 2001 - 2Z BR 23/01 - gemäß - 132 Abs. 3 GVG i.V.m. - 10 Abs. 1 EGGVG.zu den Beschlüssen vom 13.03.2001 (2Z BR 23/01), 11.04.2001 (1Z AR 2/01) und 20.04.2001 (U AR 22/01):.
- BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93
Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BayObLG, 11.04.2001 - 1Z AR 2/01
Auch unter Berücksichtigung der dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20.6.1995 (BVerfGE 93, 99 ff.) zugrundeliegenden Rechtsauffassungen machte sich der Senat nicht die Ansicht zu eigen, dass bei befristeten Rechtsmitteln in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine Rechtsmittelbelehrung von Verfassungs wegen geboten sei; vielmehr vertrat der Senat die Auffassung, dass das Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung die Wirksamkeit der gerichtlichen Entscheidung und die an ihre Bekanntmachung geknüpften Folgen nicht beeinträchtigt. - AnwG Hamm, 27.06.2002 - AR 22/01
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Auszug aus BayObLG, 11.04.2001 - 1Z AR 2/01
zu den Beschlüssen vom 13.03.2001 (2Z BR 23/01), 11.04.2001 (1Z AR 2/01) und 20.04.2001 (U AR 22/01):. - BayObLG, 14.10.1996 - 1Z BR 219/96
Auszug aus BayObLG, 11.04.2001 - 1Z AR 2/01
Der Senat hält an seiner im Beschluss vom 14. Oktober 1996 (1Z BR 219/96) zum Ausdruck gebrachten Rechtsauffassung fest, dass eine allgemeine Pflicht der Gerichte zur Rechtsmittelbelehrung - auch von Verfassungs wegen - in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht besteht.
- BayObLG, 24.10.2001 - 2Z BR 132/01
Wiedereinsetzung bei unterbliebener Rechtsmittelbelehrung in …
Auf Anfrage des 2. Senats in einem früheren Verfahren (Beschluss vom 13.3.2001, 2Z BR 23/01; dazu NZM 2001, 814 und Demharter WuM 2001, 311) haben beide Senate mitgeteilt, an der Rechtsansicht nicht mehr festzuhalten, dass die Versäumung einer Rechtsmittelfrist durch einen rechtsunkundigen und nicht durch einen Rechtsanwalt vertretenen Rechtsmittelführer, dem keine Rechtsmittelbelehrung erteilt wurde, grundsätzlich verschuldet ist (Beschluss des 1. Senats vom 11.4.2001, 1Z AR 2/01, und Beschluss des 3. Senats vom 20.4.2001, 3Z AR 22/01). - BayObLG, 13.03.2001 - 2Z BR 23/01
Rechtsmittelbelehrung in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
zu den Beschlüssen vom 13.03.2001 (2Z BR 23/01), 11.04.2001 (1Z AR 2/01) und 20.04.2001 (U AR 22/01):. - BayObLG, 20.04.2001 - 3Z AR 22/01
Wiedereinsetzung bei unterlassener Rechtsmittelbelehrung
zu den Beschlüssen vom 13.03.2001 (2Z BR 23/01), 11.04.2001 (1Z AR 2/01) und 20.04.2001 (U AR 22/01):.
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