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   BAG, 09.02.1995 - 2 AZR 389/94   

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BAG, 09.02.1995 - 2 AZR 389/94 (https://dejure.org/1995,800)
BAG, Entscheidung vom 09.02.1995 - 2 AZR 389/94 (https://dejure.org/1995,800)
BAG, Entscheidung vom 09. Februar 1995 - 2 AZR 389/94 (https://dejure.org/1995,800)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer personenbedingten und betriebsbedingten Kündigung - Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) - Bestehen eines "Arbeitsverhältnisses" oder eines "Scheinarbeitsverhältnisses"

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Personen- und betriebsbedingte Kündigung - Beweislast für Bestehen eines Arbeitsverhältnisses

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Kündigung durch "Ehegatten-Arbeitgeber" bei Scheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1299
  • NZA 1996, 249
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 16.03.1994 - 8 AZR 97/93

    Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG und allgemeiner Feststellungsantrag

    Auszug aus BAG, 09.02.1995 - 2 AZR 389/94
    Daraus, daß die Antragsbegründung von Anfang an bis in die Revision ausschließlich die Frage behandelt, ob die Kündigung vom 3. April 1992 wirksam ist, läßt sich allerdings schließen, daß der Feststellungsantrag allein den punktuellen Streitgegenstand der §§ 4,7 KSchG umfassen soll (vgl. BAG Urteil vom 16. März 1994 - 8 AZR 97/93 - AP Nr. 29 zu § 4 KSchG 1969, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; Urteil vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - n.v.).
  • BAG, 26.05.1983 - 2 AZR 477/81

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen Betriebsübergangs -

    Auszug aus BAG, 09.02.1995 - 2 AZR 389/94
    Im gegenwärtigen Stand des Verfahrens stellt sich deshalb auch nicht die Frage, ob die Kündigung gemäß § 613 a Abs. 4 Satz 1 BGB unwirksam sein könnte und ob die Klägerin dies in einem Rechtsstreit mit der Beklagten geltend machen könnte (vgl. zur Passivlegitimation des Veräußerers des Betriebes bzw. des Betriebsteils BAGE 43, 13 [BAG 26.05.1983 - 2 AZR 477/81] = AP Nr. 34 zu § 613 a BGB und BAGE 47, 13 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83

    Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 09.02.1995 - 2 AZR 389/94
    Im gegenwärtigen Stand des Verfahrens stellt sich deshalb auch nicht die Frage, ob die Kündigung gemäß § 613 a Abs. 4 Satz 1 BGB unwirksam sein könnte und ob die Klägerin dies in einem Rechtsstreit mit der Beklagten geltend machen könnte (vgl. zur Passivlegitimation des Veräußerers des Betriebes bzw. des Betriebsteils BAGE 43, 13 [BAG 26.05.1983 - 2 AZR 477/81] = AP Nr. 34 zu § 613 a BGB und BAGE 47, 13 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 26.05.1994 - 8 AZR 248/93

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Persönliche Eignung für die

    Auszug aus BAG, 09.02.1995 - 2 AZR 389/94
    Daraus, daß die Antragsbegründung von Anfang an bis in die Revision ausschließlich die Frage behandelt, ob die Kündigung vom 3. April 1992 wirksam ist, läßt sich allerdings schließen, daß der Feststellungsantrag allein den punktuellen Streitgegenstand der §§ 4,7 KSchG umfassen soll (vgl. BAG Urteil vom 16. März 1994 - 8 AZR 97/93 - AP Nr. 29 zu § 4 KSchG 1969, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; Urteil vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - n.v.).
  • BAG, 19.07.1973 - 5 AZR 46/73

    Ehemann - OHG - Ehefrau - Vergütungsanspruch - Arbeitsverhältnis - Ausdrückliche

    Auszug aus BAG, 09.02.1995 - 2 AZR 389/94
    Die rechtliche Einordnung der Tätigkeit der Klägerin für die Beklagte richtet sich nämlich in erster Linie nach dem erklärten Parteiwillen (vgl. BAG Urteil vom 8. Januar 1970 - 3 AZR 436/67 - BAGE 22, 236 [BAG 08.01.1970 - 3 AZR 436/67] = AP Nr. 14 zu § 528 ZPO; BAG Urteil vom 19. Juli 1973 - 5 AZR 46/73 - AP Nr. 19 zu § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 7. Aufl., § 36 VII, S. 183 f.; KR-Becker, a.a.O., Rz 34, m.w.N.).
  • BAG, 08.01.1970 - 3 AZR 436/67

    Einstufung der Arbeit eines Kommanditisten auf Grund einer im

    Auszug aus BAG, 09.02.1995 - 2 AZR 389/94
    Die rechtliche Einordnung der Tätigkeit der Klägerin für die Beklagte richtet sich nämlich in erster Linie nach dem erklärten Parteiwillen (vgl. BAG Urteil vom 8. Januar 1970 - 3 AZR 436/67 - BAGE 22, 236 [BAG 08.01.1970 - 3 AZR 436/67] = AP Nr. 14 zu § 528 ZPO; BAG Urteil vom 19. Juli 1973 - 5 AZR 46/73 - AP Nr. 19 zu § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 7. Aufl., § 36 VII, S. 183 f.; KR-Becker, a.a.O., Rz 34, m.w.N.).
  • LAG Köln, 26.01.1994 - 7 (2) Sa 738/93

    Wirksamkeit einer fristgerechten Kündigung; Unterscheidung zwischen

    Auszug aus BAG, 09.02.1995 - 2 AZR 389/94
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 26. Januar 1994 - 7 (2) Sa 738/93 - aufgehoben.
  • ArbG Berlin, 20.03.1990 - 27 Ca 14/90

    Ehepartner; Scheidung; Ehevertragspartner

    Auszug aus BAG, 09.02.1995 - 2 AZR 389/94
    Ohne konkrete nachteilige Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis ist die Zerrüttung bzw. das Scheitern der Ehe für die Frage der sozialen Rechtfertigung der Kündigung ohne Aussagekraft (so zutreffend ArbG Berlin Urteil vom 20. März 1990 - 27 Ca 14/90 - EzA § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 4; ArbG Siegburg Urteil vom 8. Juli 1986 - 4 Ca 2611/85 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 17).
  • ArbG Siegburg, 08.07.1986 - 4 Ca 2611/85
    Auszug aus BAG, 09.02.1995 - 2 AZR 389/94
    Ohne konkrete nachteilige Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis ist die Zerrüttung bzw. das Scheitern der Ehe für die Frage der sozialen Rechtfertigung der Kündigung ohne Aussagekraft (so zutreffend ArbG Berlin Urteil vom 20. März 1990 - 27 Ca 14/90 - EzA § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 4; ArbG Siegburg Urteil vom 8. Juli 1986 - 4 Ca 2611/85 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 17).
  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 674/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Ein solcher Rechtsverzicht kann ihm schon nach dem Rechtsgedanken des Maßregelungsverbots (§ 612a BGB ) nicht abverlangt werden (ähnlich BAG 9. Februar 1995 - 2 AZR 389/94 - zu II 6 der Gründe, EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 12) .
  • BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 145/13

    Insolvenzanfechtung - Scheinarbeitsverhältnis - abgestufte Darlegungslast -

    Dies gilt auch für die Behauptung, bei einem Arbeitsvertrag habe es sich um ein Scheingeschäft gehandelt (BAG 13. Februar 2003 - 8 AZR 59/02 - zu II 3 a der Gründe; 9. Februar 1995 - 2 AZR 389/94 - zu II 4 der Gründe) .
  • BGH, 13.09.2005 - VI ZR 137/04

    Schadensersatzklage der Bundesrepublik Deutschland über 70 Millionen DM vorerst

    Die Wirkung eines gerichtlichen Geständnisses beschränkt sich aber auf den Prozess, in dem es abgegeben wurde (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2004 - II ZR 136/02 - NJW-RR 2004, 1001 m.w.N.; BAG, Urteil vom 9. Februar 1995 - 2 AZR 389/94 - NJW 1996, 1299, 1230; MünchKomm-ZPO/Prütting, aaO, § 288 Rdn. 33; Stein/Jonas/Leipold, aaO, § 288 Rdn. 13, 20), hier also auf den Vorprozess.
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