Rechtsprechung
BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 487/89 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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Kündigungsschutz - Gleichheitssatz - Briefbeförderung
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KSchG § 23 Abs. 1 Satz 2, GG Art. 3 Abs. 1, 12, 19, 20; ZPO § 233
Herausnahme von Kleinbetrieben aus KSchG nicht verfassungswidrig - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Rheine, 20.12.1988 - 1 Ca 741/88
- LAG Hamm, 18.04.1989 - 11 Sa 107/89
- BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 487/89
Papierfundstellen
- BAGE 64, 315
- NJW 1990, 2405
- NZA 1990, 724
- BB 1990, 1635
- BB 1990, 2193
- DB 1991, 176
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (15)
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 487/89
Das gilt sowohl hinsichtlich einer eventuellen (Weiter-)Beschäftigungspflicht - auch während eines Kündigungsschutzprozesses (vgl. BAG Großer Senat Beschluß vom 27. Februar 1985, BAGE 48, 122 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) - als auch im Hinblick auf die Abfindungsregelungen der §§ 9, 10 KSchG. - BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
Auszug aus BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 487/89
Eine Gruppe von Normadressaten darf im Vergleich zu einer anderen Gruppe nur dann anders behandelt werden, wenn zwischen ihnen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (BVerfGE 55, 72, 88; 62, 256). - BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68
Verfolgungsverjährung
Auszug aus BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 487/89
Zur Rechtsstaatlichkeit in diesem Sinne gehört nicht nur die materielle Gerechtigkeit, sondern auch die Rechtssicherheit, es ist in erster Linie Sache des Gesetzgebers, einen eventuellen Widerstreit zwischen diesen beiden Prinzipien zu entscheiden; geschieht dies ohne Willkür - wie oben unter II 2 a dargestellt ist - so kann die gesetzgeberische Entscheidung zugunsten der Rechtssicherheit (§ 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG) nicht beanstandet werden (BVerfGE 25, 269, 290 ff.).
- BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77
Ausbürgerung II
- BVerfG, 23.04.1969 - 2 BvR 552/63
Gnadengesuch
Auszug aus BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 487/89
Der angeblich fehlende Schutz durch die Gesetzgebung gehört entgegen der Meinung der Revision nicht zur öffentlichen Gewalt im Sinne von Art. 19 Abs. 4 GG (BVerfGE 25, 365 [BVerfG 23.04.1969 - 2 BvR 552/63]; 31, 367 ff. [BVerfG 27.07.1971 - 2 BvR 443/70]; 45, 334). - BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75
Arbeiter/Angestellte
Auszug aus BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 487/89
Eine Gruppe von Normadressaten darf im Vergleich zu einer anderen Gruppe nur dann anders behandelt werden, wenn zwischen ihnen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (BVerfGE 55, 72, 88; 62, 256). - BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
Auszug aus BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 487/89
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BAG Beschluß vom 24. November 1977 - 5 AZB 50/77 - AP Nr. 1 zu § 233 ZPO 1977;… BAG Urteil vom 2. Juni 1987 - 3 AZR 692/85 - AP Nr. 13, aaO; BVerfG NJW 1977, 1233, m. w. N.), daß Verzögerungen auf dem Postweg dem Absender nicht zuzurechnen sind, wenn er - bei vollständiger Adressierung wie hier - einen genügenden Spielraum für etwaige Verzögerungen der Post eingerechnet hat. - BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 881/78
Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen bei der …
Auszug aus BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 487/89
Als sachliche Gründe für die Regelung in § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG lassen sich demnach zusammenfassend anführen (vgl. dazu auch Hönsch, DB 1980, 1650 ff.):. - BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 443/70
Bebauungspläne
Auszug aus BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 487/89
Der angeblich fehlende Schutz durch die Gesetzgebung gehört entgegen der Meinung der Revision nicht zur öffentlichen Gewalt im Sinne von Art. 19 Abs. 4 GG (BVerfGE 25, 365 [BVerfG 23.04.1969 - 2 BvR 552/63]; 31, 367 ff. [BVerfG 27.07.1971 - 2 BvR 443/70]; 45, 334). - BVerfG, 21.01.1970 - 2 BvL 27/63
Verfassungswidrigkeit der Anrechnung von Einkommen eines Ruhestandsbeamten aus …
Auszug aus BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 487/89
Denn Art. 3 Abs. 1 GG kann nicht dahin verstanden werden, eine Regelung als verfassungswidrig anzusehen, wenn dieselbe ohne Abgrenzung zweckmäßiger und gerechter wäre oder dem Gleichheitssatz besser entspräche (BVerfGE 27, 371 [BVerfG 21.01.1970 - 2 BvL 27/63];… Leibholz/Rinck/Hesselberger, aaO, Art. 3 Rz 96). - BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 80/88
Vereinbarkeit von § 111 Satz 1 BetrVG mit dem Gleichheitssatz
- BAG, 09.06.1983 - 2 AZR 494/81
Beschäftigtenzahl - Kündigungsschutz
- BAG, 02.06.1987 - 3 AZR 692/85
Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Schuldhafte …
- BAG, 30.03.1972 - 3 AZR 27/72
Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - …
- BAG, 24.11.1977 - 5 AZB 50/77
Berufungsschrift - Verzögerung der Briefbeförderung - Zurechnung des Verschuldens …
- BAG, 24.01.2013 - 2 AZR 140/12
Kleinbetriebsklausel - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern
Diese liegt darin, dass in Kleinbetrieben häufig eine enge persönliche Zusammenarbeit stattfindet, dass Kleinbetriebe regelmäßig eine geringere Finanzausstattung aufweisen, die sie häufig außerstande setzt, Abfindungen bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu zahlen oder weniger leistungsfähiges, weniger benötigtes oder auch nur weniger genehmes Personal mitzutragen, und dass der Verwaltungsaufwand, den ein Kündigungsschutzprozess mit sich bringt, den Kleinbetrieb stärker als ein größeres Unternehmen belastet (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - zu B I 3 b bb und B II 4 b aa der Gründe, BVerfGE 97, 169; BAG 28. Oktober 2010 - 2 AZR 392/08 - Rn. 21, AP KSchG 1969 § 23 Nr. 48 = EzA KSchG § 23 Nr. 37; 19. April 1990 - 2 AZR 487/89 - zu II 2 a bb der Gründe, BAGE 64, 315) . - BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 22/93
Kleinbetriebsklausel II
Der Vorsitzende des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts legt dar, der Senat habe in einem Urteil aus dem Jahre 1990 (BAGE 64, 315) die zur Prüfung gestellte Norm als verfassungsgemäß angesehen. - BAG, 23.04.1998 - 2 AZR 489/97
Kündigungsschutz in einem Italienischen Kulturinstitut
Aus der Entstehungsgeschichte des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG ergibt sich, daß die Herausnahme der Kleinbetriebe aus dem Geltungsbereich letztlich auf mittelstandspolitische Erwägungen zurückgeht und den engen persönlichen Beziehungen des Kleinbetriebsinhabers sowie der geringeren verwaltungsmäßigen und wirtschaftlichen Belastbarkeit der Kleinbetriebe Rechnung tragen und dem Kleinunternehmer bzw. Handwerker größere arbeitsmarktpolitische Freizügigkeit durch größere Vertragsfreiheit gewährleisten will (vgl. BAGE 64, 315, 322 = AP Nr. 8 zu § 23 KSchG 1969, zu II 2 a bb der Gründe).
- VGH Baden-Württemberg, 04.03.2002 - 7 S 1651/01
Kündigungszustimmung der Hauptfürsorgestelle - beschränkte sachliche …
Nicht zuletzt rechtfertigt sich die Beschränkung des Kündigungsschutzes auch durch die eingeschränkte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit solcher Betriebe, die nicht durch langwierige Kündigungsschutzverfahren und etwaige Abfindungsleistungen unangemessen belastet werden sollen (vgl. zum Ganzen: Ascheid/Preis/Schmidt, Großkommentar zum Kündigungsrecht, § 23 KSchG Rdnr. 5 mit Hinweis auf BT-Drs. 13/4612, S. 9 und BAG AP KSchG 1969 § 23 Nr. 8 sowie BVerfGE 97, 169 ff. und 186 ff.). - LAG Hamburg, 22.03.2011 - 1 Sa 2/11
Betriebsbedingte Kündigung - Betrieb iSd § 1 KschG - …
Da der Zweck des Ausschlusses von Kleinbetrieben darin besteht, die Inhaber kleiner Betriebe vor den Schwierigkeiten bei der Anwendung des komplizierten Kündigungsschutzrechts zu schützen und die Kleinbetriebe nicht durch langwierige Kündigungsschutzverfahren oder zu deren Abwendung geleistete Abfindungen zu belasten sowie ihnen höhere personalwirtschaftliche Flexibilität zu verleihen, weil sie keine Reserven bilden könnten (BAG, Urteil vom 19. April 1990.2 AZR 487/89), ist es geboten, die Regelung nicht auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anzuwenden, die in Summe den in § 23 Abs. 3 KSchG geregelten Grenzwert - vorliegend sogar deutlich - überschreiten und Teil einer im Ausland gelegenen organisatorischen Einheit sind. - BAG, 16.01.1992 - 2 AZR 657/87
Angestellten- Kündigungsschutzgesetz -Verfassungsmäßigkeit
Diese Kleinbetriebsklausel ist verfassungsgemäß (BAGE 64, 315 = AP Nr. 8 zu § 23 KSchG 1969). - OLG Celle, 22.06.2021 - 2 Ws 154/21
Zulässigkeit eines Bewährungswiderrufs gegenüber namentlich festgelegtem …
Dieser Umstand begründet ein Indiz für die Richtigkeit des von ihm auf dem Umschlag vermerkten Abgabedatums (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24. August 1999, EFG 1999, 1242; BAG, Urteil vom 19. April 1990, 2 AZR 487/89, BAGE 64, 315). - BAG, 18.02.1992 - 9 AZR 611/90
Verhältnis von Musterprozeßvereinbarung und tariflicher Ausschlußfrist
Der Prozeßbevollmächtigte kann sich insoweit auf die Angaben der Post zu den voraussichtlichen Beförderungszeiten verlassen (BVerfG NJW 1980, 769; NJW 1983, 1479; BAG Urteil vom 19. April 1990 - 2 AZR 487/89 - NZA 1990, 724, zu II 1 der Gründe). - BAG, 16.01.1992 - 2 AZR 665/87
Verfassungsmäßigkeit von § 2 AngKSchG (Angestelltenkündigungsschutzgesetz) - …
Diese Kleinbetriebsklausel ist verfassungsgemäß (BAGE 64, 315 = AP Nr. 8 zu § 23 KSchG 1969). - LAG Nürnberg, 05.12.2006 - 6 Sa 450/06 eines Mittel- oder Großbetriebes (Urteil vom 19.04.1990, 2 AZR 487/89, EzA § 23 KSchG Nr, 8).
- LAG Hamm, 09.10.1995 - 17 Sa 1946/94
Betriebsübergang: Wechsel des Aufgabenträgers bei privatem Verein
- BAG, 17.01.1991 - 8 AZR 14/90
Rechtshängigkeit eines Schadenersatzanspruchs, wenn dieser lediglich als …
- BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 6/98
- LAG Schleswig-Holstein, 13.04.1994 - 2 Sa 31/94
Wirksamkeit einer Kündigung wegen Arbeitsmangel; Verfassungsmäßigkeit und …