Weitere Entscheidung unten: OVG Saarland, 01.07.2019

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   BVerwG, 15.06.2020 - 2 B 30.19   

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BVerwG, 15.06.2020 - 2 B 30.19 (https://dejure.org/2020,18935)
BVerwG, Entscheidung vom 15.06.2020 - 2 B 30.19 (https://dejure.org/2020,18935)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juni 2020 - 2 B 30.19 (https://dejure.org/2020,18935)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    LDG NRW §§ 13, 32 Abs. 5, § 54 Abs. 1 und 3, § 62 Abs. 1 und 3, § 65 Abs. 1; StGB §§ ... 20, 21; VwVfG NRW § 45 Abs. 1; VwGO § 86 Abs. 1, §§ 98, 108 Abs. 1 Satz 1, § 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3, § 173 Satz 1; ZPO §§ 286, 402 ff., 411a, 412, 416
    Anknüpfungstatsache; Antragsbearbeitung; Asylbewerberleistungsgesetz; Beamter; Beseitigung; Beweiskraft; Bezugnahme auf Entscheidungsgründe der Vorinstanz; Einholung eines Sachverständigengutachtens; Einwände gegen den fachlichen Inhalt; Erhebung der Disziplinarklage; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 54 Abs 3 DG NW, § 62 Abs 1 DG NW, § 98 VwGO, § 402 ZPO, § 411a ZPO
    Verwertung eines Sachverständigengutachtens aus einem anderen gerichtlichen Verfahren; Heilung eines wesentlichen Mangels der Disziplinarklageschrift; disziplinare Ahndung gravierend mangelhafter Aktenführung über die Gewährung von Sozialleistungen

  • rewis.io

    Verwertung eines Sachverständigengutachtens aus einem anderen gerichtlichen Verfahren; Heilung eines wesentlichen Mangels der Disziplinarklageschrift; disziplinare Ahndung gravierend mangelhafter Aktenführung über die Gewährung von Sozialleistungen

  • doev.de PDF

    Verwertung eines Sachverständigengutachtens aus einem anderen gerichtlichen Verfahren; Heilung eines wesentlichen Mangels der Disziplinarklageschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Disziplinarstreit wegen Bewilligung von nicht hinreichend begründeten einmaligen Beihilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ; Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen Untreue und gravierend mangelhafter Aktenführung über die Gewährung von ...

  • datenbank.nwb.de

    Verwertung eines Sachverständigengutachtens aus einem anderen gerichtlichen Verfahren; Heilung eines wesentlichen Mangels der Disziplinarklageschrift; disziplinare Ahndung gravierend mangelhafter Aktenführung über die Gewährung von Sozialleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 1078
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2020 - 2 B 30.19
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass eine Disziplinarklageschrift an einem wesentlichen Mangel i.S.v. § 54 Abs. 1 LDG NRW leidet, wenn sie von einer unzuständigen Behörde oder von einem Amtswalter erhoben wird, der gemäß § 32 Abs. 5 LDG NRW oder nach der organisationsrechtlichen Vertretungsregelung hierzu nicht befugt ist (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 58 ff.).

    Ein Verweis auf die Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts genügt nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 24).

  • BVerwG, 14.12.2017 - 2 C 12.17

    Aufgabe der Regeleinstufung; Aussageverweigerungsrecht im Disziplinarverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2020 - 2 B 30.19
    Dasselbe gilt, wenn die Disziplinarklageschrift von einem von dem Dienstherrn bevollmächtigten Rechtsanwalt gezeichnet ist (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 2 C 12.17 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 53 Rn. 29).

    Dies kann gemäß § 65 Abs. 1 LDG NRW, der u.a. auf § 54 LDG NRW verweist, auch noch im Berufungsverfahren geschehen, sofern schutzwürdige Belange des Beamten hierdurch nicht beeinträchtigt werden (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 2 C 12.17 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 53 Rn. 30 und Beschluss vom 10. Juli 2014 - 2 B 54.13 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 26 Rn. 7).

  • BVerfG, 18.01.1990 - 2 BvR 760/88

    Gerichtliche Aufklärungspflicht im Asylverfahren

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2020 - 2 B 30.19
    Denn § 412 ZPO regelt nur die Einholung eines weiteren Gutachtens, nachdem das Gericht in seinem eigenen gerichtlichen Verfahren selbst ein (erstes) Gutachten nach Maßgabe der §§ 402 ff. ZPO eingeholt hat (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 18. Januar 1990 - 2 BvR 760/88 - InfAuslR 1990, 161 und vom 30. November 1993 - 2 BvR 594/93 - BayVBl 1994, 143 ); daneben ist § 412 ZPO nunmehr auch bei einem Vorgehen nach § 411a ZPO anwendbar.

    Das aus dem anderen gerichtlichen Verfahren stammende Sachverständigengutachten ist - wenn der Weg über § 411a ZPO (aa) nicht gegangen wird - der Sache nach ein im Wege des Freibeweises in das eigene gerichtliche Verfahren eingeführter Urkundsbeweis (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 18. Januar 1990 - 2 BvR 760/88 - InfAuslR 1990, 161 und vom 30. November 1993 - 2 BvR 594/93 - BayVBl 1994, 143 ).

  • BVerfG, 30.11.1993 - 2 BvR 594/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Ermittlungen zum Tatbestandsmerkmal der

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2020 - 2 B 30.19
    Denn § 412 ZPO regelt nur die Einholung eines weiteren Gutachtens, nachdem das Gericht in seinem eigenen gerichtlichen Verfahren selbst ein (erstes) Gutachten nach Maßgabe der §§ 402 ff. ZPO eingeholt hat (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 18. Januar 1990 - 2 BvR 760/88 - InfAuslR 1990, 161 und vom 30. November 1993 - 2 BvR 594/93 - BayVBl 1994, 143 ); daneben ist § 412 ZPO nunmehr auch bei einem Vorgehen nach § 411a ZPO anwendbar.

    Das aus dem anderen gerichtlichen Verfahren stammende Sachverständigengutachten ist - wenn der Weg über § 411a ZPO (aa) nicht gegangen wird - der Sache nach ein im Wege des Freibeweises in das eigene gerichtliche Verfahren eingeführter Urkundsbeweis (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 18. Januar 1990 - 2 BvR 760/88 - InfAuslR 1990, 161 und vom 30. November 1993 - 2 BvR 594/93 - BayVBl 1994, 143 ).

  • BVerwG, 08.06.2017 - 2 B 5.17

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis; Aussprache der Maßnahme unter

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2020 - 2 B 30.19
    Richtig ist, dass es zu den nach § 13 LDG NRW bemessungsrelevanten - und für den Beamten sprechenden - Umständen gehört, wenn dieser sich im Hinblick auf sein Dienstvergehen einer Therapie unterzogen hat; insbesondere kann eine nachträgliche erfolgreiche Therapiemaßnahme maßnahmemildernd zu berücksichtigen sein, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine günstige Zukunftsprognose gestellt werden kann (BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 2017 - 2 B 5.17 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 43 Rn. 33 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13

    Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2020 - 2 B 30.19
    Inhalt eines Sachverständigengutachtens sind regelmäßig die Ausführungen des Sachverständigen zu den sich in dem Streitfall stellenden und in dem Beweisthema formulierten Fragen des Gerichts, die nur aufgrund eines besonderen Fachwissens (z.B. medizinischer oder naturwissenschaftlicher Art) zu beantworten sind und über das das Gericht selbst nicht verfügt (zur erforderlichen Einholung medizinischen Sachverstands vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 C 22.13 - BVerwGE 150, 1 Rn. 18; Beschlüsse vom 24. Juli 2014 - 2 B 85.13 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 382 Rn. 5 und vom 28. Februar 2017 - 2 B 85.16 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 49 Rn. 8, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 15.11.2018 - 2 C 60.17

    Maßnahmemilderung wegen verspäteter Einleitung des Disziplinarverfahrens und

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2020 - 2 B 30.19
    Die Beschwerde rügt, das Oberverwaltungsgericht habe den von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15. November 2018 - 2 C 60.17 - BVerwGE 163, 356) abweichenden Rechtssatz aufgestellt, der Dienstherr brauche sich die Kenntnis eines dienstvorgesetzten Beamten von dem pflichtwidrigen Verhalten des angeschuldigten Beamten nicht zurechnen zu lassen; auf die Notwendigkeit zu einem abgestuften disziplinarrechtlichen Vorgehen könne sich ein nachgeordneter Beamter nicht berufen, wenn dem Dienstherrn das dienstwidrige Verhalten unbekannt geblieben sei.
  • BGH, 14.11.2017 - VIII ZR 101/17

    Verwertung der Beweiserhebung des selbständigen Beweisverfahrens im

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2020 - 2 B 30.19
    Hierfür ist eine sog. Verwertungsanordnung erforderlich, die - schon aus Gründen der Rechtsklarheit und -sicherheit - zweckmäßigerweise als förmlicher Beweisbeschluss ergehen sollte, doch billigt die zivilgerichtliche Rechtsprechung offenbar auch konkludent getroffene Anordnungen (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 14. November 2017 - VIII ZR 101/17 - NJW 2018, 1171 Rn. 19, vom 27. April 2016 - XII ZB 611/15 - NJW-RR 2016, 833 Rn. 15; Huber, in: Musielak/Voit, ZPO, 16. Aufl. 2019, § 411a Rn. 13; Greger, in: Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 411a ZPO Rn. 4; Reichold, in: Thomas/Putzo, ZPO, 41. Aufl. 2020, § 411a ZPO Rn. 3).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2020 - 2 B 30.19
    Zur ordnungsgemäßen Rüge einer mangelnden Sachaufklärung gehört aber (u.a.) die Darlegung, dass und in welcher Weise der Beteiligte selbst bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt hat oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von Amts wegen hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 6. März 1995 - 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 S. 8, vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. = NJW 1997, 3328 und vom 18. Juni 1998 - 8 B 56.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 154 S. 475).
  • BVerwG, 26.06.1992 - 4 B 1.92

    Bundesfernstraße - Teilabschnitte - SachverständigengutachtenPlanfeststellung

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2020 - 2 B 30.19
    Will ein Verfahrensbeteiligter die inhaltliche Aussage eines solchen Gutachtens angreifen, bedarf es - wie bei jedem Beweisantritt oder jeder Beweisanregung - eines substanziierten Vortrags, der geeignet ist, die inhaltliche Aussage derart in Zweifel zu ziehen, dass diese ernsthaft erschüttert wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 1992 - 4 B 1.92 u.a. - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89 S. 97) und das Tatsachengericht dem deshalb im Rahmen seiner Sachaufklärungspflicht nachkommen muss.
  • BVerwG, 25.01.2016 - 2 B 34.14

    Beamter; Verkauf von Kraftfahrzeugen und Gegenständen des Dienstherrn; Entfernung

  • BVerwG, 23.12.2015 - 2 B 40.14

    Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG; keine Befreiung vom

  • BGH, 27.04.2016 - XII ZB 611/15

    Betreuungssache: Grundlage für Sachverständigengutachten bei Ablehnung von

  • BVerwG, 28.02.2017 - 2 B 85.16

    Verminderung der Schuldfähigkeit des Beamten bei Begehung der Tat (hier: Besitz

  • BGH, 16.11.2011 - XII ZB 6/11

    Anordnung einer Betreuung zur Wahrnehmung der Rechte eines Beamten im

  • BVerwG, 29.05.2009 - 2 B 3.09

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Beweisantrag; Sachverständigenbeweis; Einholung

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

  • BVerwG, 18.06.1998 - 8 B 56.98

    Schädigung während der NS-Zeit; Rückerstattung nach dem Recht der Alliierten

  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

  • BVerwG, 06.01.2011 - 4 B 51.10

    Pflicht zur Zeugenvernehmung in Berufungsinstanz

  • BVerwG, 20.10.2011 - 2 B 86.11

    Begründung des Urteils; Bezugnahme auf Gründe der vorinstanzlichen Entscheidung;

  • BVerwG, 10.07.2014 - 2 B 54.13

    Widerspruchszeitpunkt für Beweisverwertungsverbot; Begriff der Durchsuchung

  • BVerwG, 24.07.2014 - 2 B 85.13

    Inanspruchnahme ärztlicher Fachkunde; Erläuterungen eines Sachverständigen

  • BVerwG, 01.04.2011 - 2 B 84.10

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Behandlung eines Beweisantrags;

  • BSG, 27.09.2023 - B 2 U 13/21 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts -

    Sollte es die im Tatbestand des Berufungsurteils erwähnten medizinischen Sachverständigengutachten des Orthopäden C vom 13.1.2014 und des Chirurgen S vom 16.9.2017 aus dem Ausgangsverfahren ersatzweise heranziehen und nunmehr im gerichtlichen Zugunstenverfahren - ggf unter Verzicht auf eine Begutachtung nach § 106 SGG - verwerten wollen, wird es diese Gerichtsgutachten entweder im Wege des Urkundenbeweises (§ 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 416 ZPO) oder als Sachverständigengutachten (§ 118 Abs. 1 Satz 1 iVm § 411a ZPO) einführen müssen (zum Ganzen: BVerwG Beschluss vom 15.6.2020 - 2 B 30/19 - juris RdNr 21 ff) .

    Dabei wird es zu berücksichtigen haben, dass der Beweiswert von Gerichtsgutachten, die lediglich als (Privat-)Urkunden (s dazu BVerwG Beschluss vom 15.6.2020 - 2 B 30/19 - juris RdNr 27) verwertet werden, gegenüber Sachverständigengutachten gemindert sein kann.

  • VG Köln, 07.12.2023 - 8 K 10690/17
    vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2020 - 2 B 30.19 -, juris, Rn. 27.
  • VG Düsseldorf, 27.04.2021 - 20 K 335/20
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 23. Februar 2011 - 17 A 2507/09 - und vom 26. August 2014 - 17 A 1508/13 - unter Bezugnahme auf: BVerwG, Beschlüsse vom 4. Dezember 1991 - 2 B 135.91 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 238, und vom 7. Juni 1995 - 5 B 141.94 -, Buchholz, a.a.O. Nr. 268; in jüngerer Zeit konkretisierend BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2020 - 2 B 30/19 -, juris.

    Hierzu gelten die folgenden Grundsätze, weil bei der Verwertung von Gutachten aus dem Verwaltungsverfahren die Beteiligten im Gerichtsverfahren dieselben Rechte haben, die sie bei einem gerichtlichen Sachverständigengutachten hätten, vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2020 - 2 B 30/19 -, juris Leitsatz 3, Rn. 24 ff.:.

    Die Maßstäbe für die Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens nach einem (verwertbaren) Sachverständigengutachten aus dem Verwaltungsverfahren sind jedoch materiell im Ergebnis im Wesentlichen identisch, vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2020, a. a. O..

  • BVerwG, 26.06.2020 - 7 BN 3.19

    Normenkontrollstreit um eine Rechtsverordnung über die Neufestsetzung eines

    Das Tatsachengericht kann sich dabei ohne Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht auf Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen stützen, die eine Behörde im Verwaltungsverfahren eingeholt hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Oktober 1968 - 8 C 48.68 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 79 und vom 7. Juli 1978 - 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110 ; Beschlüsse vom 18. Januar 1982 - 7 B 254.81 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 137, vom 30. Dezember 1997 - 11 B 3.97 - Buchholz 451.171 § 6 AtG Nr. 1 S. 5, vom 3. Februar 2010 - 7 B 35.09 - juris Rn. 12 und vom 8. März 2018 - 9 B 25.17 - Buchholz 406.403 § 44 BNatSchG 2010 Nr. 4 Rn. 32; zur Verwertung eines in einem anderen gerichtlichen Verfahren eingeholten Sachverständigengutachtens siehe nunmehr auch Beschluss vom 15. Juni 2020 - 2 B 30.19 - juris Rn. 23 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2022 - 90 H 2.19

    Berufspflichtverletzung durch Schönheitschirurgen; überhöhte Abrechnung /

    Eine Verwertungsanordnung ist zumindest ratsam, wenn nicht geboten (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2011 - IV ZR 49/11 - juris Rn. 8; BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2020 - 2 B 30.19 - juris Rn. 21; Siebert, in: Saenger, ZPO, 9. Aufl. 2021, § 411a Rn. 3).

    Eine bloße Verwertungshandlung könnte dem nicht genügen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2020 - 2 B 30.19 - juris Rn. 25, aber auch Rn. 27; anders BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 2009 - 2 B 3.09 - NJW 2009, 2614; Greger, in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, Vorbemerkungen zu §§ 402-414, Rn. 11; siehe auch Rudisile, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand Juli 2021, § 98 Rn. 173a).

  • OVG Sachsen, 26.11.2021 - 12 A 96/21

    Ruhestandsbeamter; Therapieverweigerung; Dauerdelikt; Medikamentenabhängigkeit;

    Nach den Grundsätzen über die richterliche Überzeugungsbildung und der freien Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § Satz 1 VwGO i. V. m. § 286 ZPO, jeweils anwendbar über die Verweisung in § 3 BDG) ist der Senat nicht etwa gehindert, sich für die Beurteilung der Dienstunfähigkeit des Beklagten auf die Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst der Klägerin zu stützen, soweit der fachliche Inhalt dieser Begutachtung durch das beklagtenseitige Vorbringen - wie hier - nicht ernsthaft erschüttert wird (zu diesem Maßstab vgl. BVerwG, Beschl. v. 15. Juni 2020 - 2 B 30.19 -, juris).

    Die erstinstanzlich beigezogene Gesundheitsakte des Ärztlichen Dienstes des BAIUDBw kann der Senat verwerten, ohne dass es zur Wahrung von Verfahrensrechten der Beteiligten einer gesonderten gerichtlichen Anordnung (etwa nach § 411a ZPO i. V. m. § 98 VwGO, zur Abgrenzung vgl. BVerwG, Beschl. v. 15. Juni 2020 - 2 B 30.19 -, juris Rn. 22) im Berufungsverfahren bedurft hätte.

  • BVerwG, 26.06.2020 - 7 BN 4.19

    Normenkontrollstreit um eine Rechtsverordnung über die Neufestsetzung eines

    Das Tatsachengericht kann sich dabei ohne Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht auf Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen stützen, die eine Behörde im Verwaltungsverfahren eingeholt hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Oktober 1968 - 8 C 48.68 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 79 und vom 7. Juli 1978 - 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110 ; Beschlüsse vom 18. Januar 1982 - 7 B 254.81 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 137, vom 30. Dezember 1997 - 11 B 3.97 - Buchholz 451.171 § 6 AtG Nr. 1 S. 5, vom 3. Februar 2010 - 7 B 35.09 - juris Rn. 12 und vom 8. März 2018 - 9 B 25.17 - Buchholz 406.403 § 44 BNatSchG 2010 Nr. 4 Rn. 32; zur Verwertung eines in einem anderen gerichtlichen Verfahren eingeholten Sachverständigengutachtens siehe nunmehr auch Beschluss vom 15. Juni 2020 - 2 B 30.19 - juris Rn. 23 ff.).
  • OVG Sachsen, 21.08.2023 - 1 A 585/21

    Immissionsschutzrecht; Änderungsgenehmigung; Nachbarklage; Gebietscharakter;

    Die Entscheidung, ob ein neues Gutachten einzuholen ist, richtet sich mithin nach § 98 VwGO i. V. m. § 412 ZPO (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26. Juni 2020 a. a. O., Rn. 7f.; zur Abgrenzung vgl. BVerwG, Beschl. v. 15. Juni - 2 B 30.19 -, juris Rn. 21 ff.).
  • VG Magdeburg, 08.03.2021 - 15 A 14/19

    Berücksichtigung der Konfliktsituationen des Beamten im Disziplinarverfahren -

    Auf der Grundlage dieser Vorschriften darf das Gericht ein in einem anderen gerichtlichen Verfahren eingeholte Gutachten nach Erlass einer Verwertungsanordnung, die - schon aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit - zweckmäßigerweise als Beweisbeschluss ergehen sollte, auf der Grundlage des § 98 VwGO i. V. m. § 411a ZPO als Sachverständigenbeweis verwerten (vgl. hierzu: BVerwG, B. v. 15.06.2020 - 2 B 30.19 - juris, Rdnr. 21 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 19.04.2022 - 11 ZB 21.1079

    Anspruch auf verkehrsregelnde Maßnahmen wegen Lärmbelastung

    Weiterhin ist anerkannt, dass die Gerichte auch Sachverständigengutachten verwerten dürfen, die in einem anderen gerichtlichen Verfahren eingeholt wurden (vgl. BVerwG, a.a.O.; B.v. 15.6.2020 - 2 B 30.19 - NVwZ-RR 2020, 1082 = juris Rn. 24 ff.).
  • VG Magdeburg, 22.06.2022 - 15 A 11/20

    Disziplinarklage; unzureichende Disziplinarklageschrift -

  • BVerwG, 21.12.2021 - 2 B 50.21

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis wegen Begehung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2022 - 2 A 2457/21

    Feststellung des Bestehens von Abschiebungsverboten; Substantiiertes Darlegen des

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OVG Saarland, 01.07.2019 - 2 B 30/19 (https://dejure.org/2019,20236)
OVG Saarland, Entscheidung vom 01.07.2019 - 2 B 30/19 (https://dejure.org/2019,20236)
OVG Saarland, Entscheidung vom 01. Juli 2019 - 2 B 30/19 (https://dejure.org/2019,20236)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 53 Abs 1 AufenthG 2004, § 53 Abs 3 AufenthG 2004, § 57 StGB, Art 4 Abs 2 GG
    Bei der Gefahrenprognose haben die zuständigen Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte eine eigenständige Prognose über die Wiederholungsgefahr zu treffen.

  • rechtsportal.de

    AUSWEISUNG; FREIHEITSSTRAFE; GÜNSTIG; GUTACHTEN; KIND; PROGNOSE; SOFORTVOLLZUG; STRAFAUSSETZUNG; STRAFTATEN; VATER; Ausweisung nach mehrjähriger Freiheitsstrafe; Gefahren- bzw. Wiederholungsprognose; Strafaussetzung zur Bewährung; Vollzugslockerungen

  • rechtsportal.de

    Bindung weder der Ausländerbehörde noch der Verwaltungsgerichte bei ihrer Gefahrenprognose eines Ausländers an die vom Strafvollstreckungsgericht bei dessen Entscheidung über die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung gefundene Einschätzung; Entscheidungen der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte haben eine eigenständige Prognose über die Wiederholungsgefahr zu treffen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2008 - 18 A 1145/07

    Wiederholungsgefahr Prognose Sozialprognose Reststrafe Bewährung Gutachten

    Auszug aus OVG Saarland, 01.07.2019 - 2 B 30/19
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats(vgl. etwa Beschlüsse vom 9.2.2015 - 2 B 403/14 - und vom 2.12.2016 - 2 B 323/16 - vgl. auch BVerwG, Urteil vom 16.11.2000 - 9 C 6.00 -, EVWZ 2001, 442; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9.11.2001 - 10 S 1909/01 - InfAuslR 2002, 175; OVG NRW, Beschluss vom 17.7.2008 - 18 A 1145/07 - zitiert nach juris) sind indes weder die Ausländerbehörde noch die Verwaltungsgerichte bei ihrer Gefahrenprognose an die vom Strafvollstreckungsgericht bei dessen Entscheidung über die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung gefundene Einschätzung gebunden.

    Dem - wie hier - zur Vorbereitung einer Entscheidung nach § 57 StGB eingeholten Gutachten kommt demgemäß allenfalls die Bedeutung einer Entscheidungshilfe für die vom Strafrichter zu treffende Sozialprognose zu,(vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17.7.2008 - 18 A 1145/07 - juris) was die Annahme einer weitergehenden Bindungswirkung für die vom Verwaltungsgericht unabhängig und eigenständig zu treffende Prognoseentscheidung bereits vom Ansatz her ausschließt.

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus OVG Saarland, 01.07.2019 - 2 B 30/19
    Da dem Antragsteller ein Aufenthaltsrecht nach dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei zusteht, darf er gem. § 53 Abs. 3 AufenthG nur ausgewiesen werden, wenn sein persönliches Verhalten gegenwärtig eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt, und die Abwägung der widerstreitenden Ausweisung- und Bleibeinteressen ergibt, dass die Ausweisung für die Wahrung dieses Interesses unerlässlich ist, d.h. dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt.(vgl. BVerwG, Urteil vom 22.2.2017 - 1 C 3/16-; Beschluss des Senats vom 5.12.2018 - 2 B 287/18 - juris).
  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz;

    Auszug aus OVG Saarland, 01.07.2019 - 2 B 30/19
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats(vgl. etwa Beschlüsse vom 9.2.2015 - 2 B 403/14 - und vom 2.12.2016 - 2 B 323/16 - vgl. auch BVerwG, Urteil vom 16.11.2000 - 9 C 6.00 -, EVWZ 2001, 442; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9.11.2001 - 10 S 1909/01 - InfAuslR 2002, 175; OVG NRW, Beschluss vom 17.7.2008 - 18 A 1145/07 - zitiert nach juris) sind indes weder die Ausländerbehörde noch die Verwaltungsgerichte bei ihrer Gefahrenprognose an die vom Strafvollstreckungsgericht bei dessen Entscheidung über die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung gefundene Einschätzung gebunden.
  • BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 20.11

    Antrag; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Auszug aus OVG Saarland, 01.07.2019 - 2 B 30/19
    Sie können deshalb sowohl aufgrund einer anderen Tatsachengrundlage als auch aufgrund einer anderen Würdigung zu einer abweichenden Prognoseentscheidung gelangen.(vgl. BVerwG, Entscheidung vom 13.12.2012 - 1 C 20.11 - m.w.N., InfAuslR 2013, 733) Dies kann gerade bei einer Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung nach § 57 Abs. 1 StGB deshalb in Betracht kommen, weil hier schon wegen der maßgeblichen Bedeutung der Stellungnahme der Justizvollzugsanstalt (§ 454 Abs. 1 Satz 2 und 4 StPO) naturgemäß eher Resozialisierungsgesichtspunkte im Vordergrund stehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2001 - 10 S 1909/01

    Ist-Ausweisung; Regelausweisung; Besonderer Ausweisungsschutz; Schwerwiegende

    Auszug aus OVG Saarland, 01.07.2019 - 2 B 30/19
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats(vgl. etwa Beschlüsse vom 9.2.2015 - 2 B 403/14 - und vom 2.12.2016 - 2 B 323/16 - vgl. auch BVerwG, Urteil vom 16.11.2000 - 9 C 6.00 -, EVWZ 2001, 442; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9.11.2001 - 10 S 1909/01 - InfAuslR 2002, 175; OVG NRW, Beschluss vom 17.7.2008 - 18 A 1145/07 - zitiert nach juris) sind indes weder die Ausländerbehörde noch die Verwaltungsgerichte bei ihrer Gefahrenprognose an die vom Strafvollstreckungsgericht bei dessen Entscheidung über die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung gefundene Einschätzung gebunden.
  • OVG Saarland, 02.12.2016 - 2 B 323/16

    Ausweisung eines Drogenstraftäters; Abwarten der Entscheidung des

    Auszug aus OVG Saarland, 01.07.2019 - 2 B 30/19
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats(vgl. etwa Beschlüsse vom 9.2.2015 - 2 B 403/14 - und vom 2.12.2016 - 2 B 323/16 - vgl. auch BVerwG, Urteil vom 16.11.2000 - 9 C 6.00 -, EVWZ 2001, 442; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9.11.2001 - 10 S 1909/01 - InfAuslR 2002, 175; OVG NRW, Beschluss vom 17.7.2008 - 18 A 1145/07 - zitiert nach juris) sind indes weder die Ausländerbehörde noch die Verwaltungsgerichte bei ihrer Gefahrenprognose an die vom Strafvollstreckungsgericht bei dessen Entscheidung über die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung gefundene Einschätzung gebunden.
  • OVG Saarland, 09.02.2015 - 2 B 403/14

    Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines ausgewiesenen

    Auszug aus OVG Saarland, 01.07.2019 - 2 B 30/19
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats(vgl. etwa Beschlüsse vom 9.2.2015 - 2 B 403/14 - und vom 2.12.2016 - 2 B 323/16 - vgl. auch BVerwG, Urteil vom 16.11.2000 - 9 C 6.00 -, EVWZ 2001, 442; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9.11.2001 - 10 S 1909/01 - InfAuslR 2002, 175; OVG NRW, Beschluss vom 17.7.2008 - 18 A 1145/07 - zitiert nach juris) sind indes weder die Ausländerbehörde noch die Verwaltungsgerichte bei ihrer Gefahrenprognose an die vom Strafvollstreckungsgericht bei dessen Entscheidung über die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung gefundene Einschätzung gebunden.
  • OVG Saarland, 05.12.2018 - 2 B 287/18

    Vollzug der Ausweisung

    Auszug aus OVG Saarland, 01.07.2019 - 2 B 30/19
    Da dem Antragsteller ein Aufenthaltsrecht nach dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei zusteht, darf er gem. § 53 Abs. 3 AufenthG nur ausgewiesen werden, wenn sein persönliches Verhalten gegenwärtig eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt, und die Abwägung der widerstreitenden Ausweisung- und Bleibeinteressen ergibt, dass die Ausweisung für die Wahrung dieses Interesses unerlässlich ist, d.h. dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt.(vgl. BVerwG, Urteil vom 22.2.2017 - 1 C 3/16-; Beschluss des Senats vom 5.12.2018 - 2 B 287/18 - juris).
  • VG Saarlouis, 22.07.2021 - 6 K 197/19

    Türkei: Widerruf der Asylerkennung wegen Straftaten

    BVerwG, Urt. v. 13.12.2012, 1 C 20/11, juris Rn. 23 m.w.N., und OVG Saarlouis, Beschl. v. 01.07.2019, 2 B 30/19, juris Rn. 22 m.w.N., zur Frage der ausländerbehördlichen Prüfung einer Wiederholungsgefahr; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 27.08.2010, 2 BvR 130/10, juris Rn. 33 ff., und Beschl. v. 19.10.2016, 2 BvR 1943/16, juris.

    OVG Saarlouis, Beschl. v. 01.07.2019, 2 B 30/19, juris Rn. 22 m.w.N.

    hierzu auch OVG Saarlouis, Beschl. v. 01.07.2019, 2 B 30/19, juris Rn. 23, zur Frage der ausländerbehördlichen Prüfung einer Wiederholungsgefahr; siehe auch VG Bremen, Beschl. v. 11.03.2020, 2 V 2755/19, juris Rn. 17, 19.

  • VG Saarlouis, 08.11.2022 - 6 K 1377/20

    Türkei: Widerruf von Asyl und Flüchtlingseigenschaft bei begangenen schweren

    BVerwG, Urt. v. 13.12.2012, 1 C 20/11, juris Rn. 23m.w.N., und OVG Saarlouis, Beschl. v. 01.07.2019, 2 B 30/19, juris Rn. 22 m.w.N., zur Frage der ausländerbehördlichen Prüfung einer Wiederholungsgefahr; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 27.08.2010, 2 BvR 130/10, juris Rn. 33 ff., und Beschl. v. 19.10.2016, 2 BvR 1943/16, juris.

    hierzu auch OVG Saarlouis, Beschl. v. 01.07.2019, 2 B 30/19, juris Rn. 23, zur Frage der ausländerbehördlichen Prüfung einer Wiederholungsgefahr; siehe auch VG Bremen, Beschl. v. 11.03.2020, 2 V 2755/19, juris Rn. 17, 19.

  • VG München, 14.08.2019 - M 12 K 18.5119

    Versagung eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und Ausweisung

    Sie können deshalb sowohl aufgrund einer anderen Tatsachengrundlage als auch aufgrund einer anderen Würdigung zu einer abweichenden Prognoseentscheidung gelangen (OVG Saarlouis, B.v. 1.7.2019 - 2 B 30/19 - BeckRS 2019, 14580; BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 1 C 20/11 - NVwZ 2013, 733).
  • VG München, 01.07.2020 - M 4 K 17.4235

    Erfolglose Klage eines irakischen Staatsangehörigen gegen Ausweisung trotz

    Sie können deshalb sowohl aufgrund einer anderen Tatsachengrundlage als auch aufgrund einer anderen Würdigung zu einer abweichenden Prognoseentscheidung gelangen (OVG Saarlouis, B.v. 1.7.2019 - 2 B 30/19 - juris Rn. 22).
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