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   BVerfG, 04.07.2016 - 2 BvR 1552/14   

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BVerfG, 04.07.2016 - 2 BvR 1552/14 (https://dejure.org/2016,20262)
BVerfG, Entscheidung vom 04.07.2016 - 2 BvR 1552/14 (https://dejure.org/2016,20262)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Juli 2016 - 2 BvR 1552/14 (https://dejure.org/2016,20262)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 97 ZPO, § 321a Abs 1 ZPO
    Nichtannahmebeschluss: Art 103 Abs 1 GG gilt auch für zivilprozessuale Kostenentscheidung (hier: gem § 97 ZPO) - hier: Unzulässigkeit einer gegen eine Rechtsmittelkostenentscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde mangels Erhebung der Anhörungsrüge trotz Gehörsverletzung

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde hinsichtlich Kostenentscheidung eines zivilrechtlichen Berufungsurteils

  • Anwaltsblatt

    Art 3 GG, § 97 ZPO
    Erst Anhörungsrüge gegen willkürliche Kostenentscheidung

  • Anwaltsblatt

    Art 3 GG, § 97 ZPO
    Erst Anhörungsrüge gegen willkürliche Kostenentscheidung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Art 103 Abs 1 GG gilt auch für zivilprozessuale Kostenentscheidung (hier: gem § 97 ZPO) - hier: Unzulässigkeit einer gegen eine Rechtsmittelkostenentscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde mangels Erhebung der Anhörungsrüge trotz Gehörsverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde hinsichtlich Kostenentscheidung eines zivilrechtlichen Berufungsurteils

  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde hinsichtlich Kostenentscheidung eines zivilrechtlichen Berufungsurteils

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilgerichtliches Urteil - und die Anhörungsrüge

Besprechungen u.ä.

  • anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verhältnis von fachgerichtlicher Anhörungsrüge und Verfassungsbeschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2016, 852
  • AnwBl Online 2016, 633
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • LG München I, 22.10.2020 - 12 O 5868/20

    Corona: Betriebsschließungsversicherung muss zahlen

    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen daher die Verfahrensbeteiligten grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (BVerfG, Beschluss vom 04.07.2016, Az.: 2 BvR 1552/14, Rn. 7 - zitiert nach juris).
  • BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 665/15

    Insolvenzkündigung vor Dienstantritt

    Der Kläger musste diese an den Vorgaben des § 138 ZPO orientierte Beurteilung in Betracht ziehen (vgl. BVerfG 4. Juli 2016 - 2 BvR 1552/14 - Rn. 7; BAG 25. Januar 2017 - 10 ABR 78/16 (F) - Rn. 3) .
  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 81/16

    Anhörungsrüge

    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen daher die Verfahrensbeteiligten grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (BVerfG 4. Juli 2016 - 2 BvR 1552/14 - Rn. 7) .
  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 78/16

    Anhörungsrüge

    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen daher die Verfahrensbeteiligten grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (BVerfG 4. Juli 2016 - 2 BvR 1552/14 - Rn. 7) .
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.04.2019 - VerfGH 2/19

    Beschluss Individualverfassungsbeschwerde

    e) Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde steht auch nicht der Grundsatz einer materiellen Subsidiarität (vgl. dazu etwa BVerfG, Beschluss vom 4. Juli 2016 - 1 BvR 1552/14 -, BeckRS 2016, 48897) entgegen.
  • BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1082/18

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Heilung des

    Dabei kommt es nicht auf ein Verschulden des Gerichts hinsichtlich der unterbliebenen Kenntnisnahme des Vorbringens an; die Gründe für den Gehörsverstoß, etwa in Form eines Versehens der gerichtlichen Geschäftsstelle beim Einsortieren des betreffenden Schriftsatzes in die Akte, sind nicht entscheidungserheblich (vgl. BVerfGE 53, 219 ; 60, 96 ; 60, 120 ; 61, 78 ; 61, 119 ; 62, 347 ; 67, 199 ; 72, 119 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. August 1992 - 2 BvR 1129/92 -, Rn. 22; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Oktober 1992 - 1 BvR 1232/92 -, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Dezember 1993 - 2 BvR 1173/93 -, Rn. 12; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Mai 1995 - 2 BvR 611/95 -, Rn. 27; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Juli 1997 - 2 BvR 570/96 -, Rn. 22; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Dezember 2012 - 2 BvR 1294/10 -, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2016 - 2 BvR 1552/14 -, Rn. 11; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. August 2018 - 2 BvR 745/14 -, Rn. 22; stRspr).
  • BVerfG, 10.02.2020 - 2 BvR 336/19

    Klageerzwingungsverfahren (Unzulässigkeit eines in englischer Sprache

    Der Beschwerdeführer muss das ihm Mögliche tun, damit eine Grundrechtsverletzung im fachgerichtlichen Instanzenzug unterbleibt oder beseitigt wird, und alle nach Lage der Dinge zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2016 - 2 BvR 1552/14 -, Rn. 5; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. März 2016 - 2 BvR 408/16 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2017 - 2 BvR 1453/16 -, Rn. 3; stRspr).
  • BGH, 20.12.2022 - KZR 84/20

    Rückzahlung von Infrastrukturentgelten i.R.e. Anhörungsrüge

    Vor diesem Hintergrund musste die anwaltlich vertretene Beklagte als eine gewissenhafte und kundige Prozessbeteiligte alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (vgl. nur BVerfGE 98, 218, 263; BVerfG, AnwBl 2016, 852 Rn. 7; BGH, Beschluss vom 14. September 2022 - EnVR 77/20, juris Rn. 5; BGH, Urteil vom 7. April 2022 - I ZR 5/21, WRP 2022, 720 Rn. 63 - Kinderzahnärztin; BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 2020 - 2 B 26/19, juris Rn. 36 f.) und war ein Hinweis des Senats nicht geboten.
  • OLG Frankfurt, 07.04.2021 - 28 U 6/19B
    Der Senat schließt sich insoweit der in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur vorherrschenden Meinung an, wonach eine die Kostenentscheidung betreffende Anhörungsrüge in allen Rechtszügen dann statthaft ist, wenn ein Rechtsmittel gegen die Kostenentscheidung gemäß § 99 Abs. 1 ZPO nicht gegeben ist, weil gegen die Entscheidung in der Hauptsache kein Rechtsmittel eingelegt wird (so auch BVerfG, Beschluss vom 4.7.2016 - 2 BvR 1552/14, juris; OLG Celle, FamRZ 2003, 1577; OLG Frankfurt am Main, NJW 2005, 517; LG Leipzig, NZV 2008, 514; OLG Bamberg, Beschluss vom 7.5.2015 - 2 U 2/14 - juris; FG München, Beschluss vom 12.5.2011 - K 854/11, juris, zu § 133a FGO; BeckOK-ZPO/Bacher, Stand 1.12.2020, § 321a, Rdnr. 4.2; Münchener Kommentar zur ZPO/Schulz, 6. Aufl. 2020, § 99, Rdnr. 19; a.A. BVerwG, Beschluss vom 29.7.2009 - 5 B 46/09, juris, zu § 152a VwGO).

    Zwar ist Art. 103 Abs. Abs. 1 GG auch auf die Kostenentscheidung in einem Zivilurteil anwendbar (vgl. BVerfGE 60, 305, 308; BVerfG, Beschluss vom 4.7.2016 - 2 BvR 1552/14, juris).

    Er begründet jedoch grundsätzlich keine Pflicht des Gerichts, die Parteien des Rechtsstreits vorab auf die beabsichtigte, von Amts wegen zu treffende Kostenentscheidung hinzuweisen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4.7.2016 - 2 BvR 1552/14, juris; BVerfGE 86, 133, 14; 98, 218, 263; 108, 341, 345; BGH, Beschluss vom 9.7.2009 - II ZR 262/07, juris; OLG Bremen, MDR 2011, 187).

    Vielmehr ist der Anspruch auf rechtliches Gehör nur dann verletzt, wenn das Gericht bei seiner Kostenentscheidung für den Kostenausspruch maßgebliches Vorbringen einer Partei übergeht, von einer evident unzutreffenden Grundlage (z.B. einem falschen Streitwert) ausgeht oder ohne vorherigen Hinweis von einer in Rechtsprechung und Literatur einhellig vertretenen Auffassung abweicht und eine Kostenentscheidung trifft, mit welcher ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht rechnen musste (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4.7.2016 - 2 BvR 1552/14, juris; FG München, Beschluss vom 12.5.2011 - K 854/11, juris, Münchener Kommentar zur ZPO/Schulz, 6. Aufl. 2020, § 99, Rdnr. 19).

  • BVerfG, 06.05.2019 - 2 BvR 1429/16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Vorlage der

    Die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass der Beschwerdeführer alle vorgebrachten Einwände bereits im fachgerichtlichen Ausgangsverfahren geltend macht und das Bundesverfassungsgericht dies prüfen kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. März 2016 - 2 BvR 408/16 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2016 - 2 BvR 1552/14 -, Rn. 5; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2017 - 2 BvR 1453/16 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2018 - 2 BvR 882/17 -, Rn. 11).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.05.2019 - VerfGH 1/19

    Individualverfassungsbeschwerde in Haftsachen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.08.2018 - 5 Sa 599/18

    Unwirksame Allgemeinverbindlicherklärung einer Tarifvertrages -

  • VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 27/16

    Rechtswegerschöpfung; rechtliches Gehör; Grundrechtsrüge; Anhörungsrüge;

  • BVerfG, 28.11.2018 - 2 BvR 882/17

    Klageerzwingungsverfahren (Grundsatz der materiellen Subsidiarität der

  • BGH, 14.09.2022 - EnVR 77/20

    Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Gehörsrüge bei fehlendem Hinweis

  • BGH, 14.09.2022 - EnVR 78/20

    Entscheidung über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens hinsichtlich

  • BGH, 14.09.2022 - EnVR 79/20

    Entscheidung über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens hinsichtlich

  • BGH, 14.09.2022 - EnVR 80/20

    Entscheidung über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens hinsichtlich

  • BSG, 04.11.2019 - B 1 KR 1/19 C

    Anhörungsrüge gegen eine Kostenentscheidung

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 23.09.2019 - LVG 20/19

    Anhörungsrüge, Rechtswegerschöpfung

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