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   BVerfG, 05.12.2023 - 2 BvR 1749/20   

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https://dejure.org/2023,36526
BVerfG, 05.12.2023 - 2 BvR 1749/20 (https://dejure.org/2023,36526)
BVerfG, Entscheidung vom 05.12.2023 - 2 BvR 1749/20 (https://dejure.org/2023,36526)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Dezember 2023 - 2 BvR 1749/20 (https://dejure.org/2023,36526)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 13 Abs 1 GG, Art 13 Abs 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 242 StGB, § 303 StGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Strafbarkeit von sog "Adbusting" (Verfremdung von Werbeplakaten im öffentlichen Raum) - Verletzung von Art 13 Abs 1 GG wegen Verstoßes der fachgerichtlichen Entscheidungen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit amtsgerichtlicher Durchsuchungsanordnungen; Verletzung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Strafbarkeit von sog "Adbusting" (Verfremdung von Werbeplakaten im öffentlichen Raum) - Verletzung von Art 13 Abs 1 GG wegen Verstoßes der fachgerichtlichen Entscheidungen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Strafbarkeit von sog "Adbusting" (Verfremdung von Werbeplakaten im öffentlichen Raum) - Verletzung von Art 13 Abs 1 GG wegen Verstoßes der fachgerichtlichen Entscheidungen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung wegen einer sogenannten Adbusting-Aktion

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Wohnungsdurchsuchung wegen sog. Adbusting - Unverhältnismäßige Maßnahme

  • lto.de (Kurzinformation)

    Durchsuchung nach Adbusting offensichtlich unverhältnismäßig

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung wegen einer sogenannten Adbusting-Aktion

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 23.10.2020)

    Wohnungsdurchsuchung nach Adbusting: Eine Jurastudentin zieht nach Karlsruhe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 575
  • NStZ-RR 2024, 116
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2023 - 2 BvR 1749/20
    In diese grundrechtlich geschützte persönliche Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient dazu, die Durchführung der Maßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 96, 44 ; 103, 142 ).

    Der Betroffene wird auf diese Weise zugleich in den Stand versetzt, die Durchsuchung zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 96, 44 ; 103, 142 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. April 2015 - 2 BvR 440/14 -, Rn. 14; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. April 2023 - 2 BvR 2180/20 -, Rn. 28).

    Schließlich muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der konkreten Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

    Die Anordnung der Durchsuchung war unangemessen, da die Schwere des Eingriffs außer Verhältnis zu dem mit ihm verfolgten Zweck steht (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

    Von einer Aufhebung der amtsgerichtlichen Beschlüsse ist abzusehen, da deren Wirkungen mit Vollzug der Durchsuchungen entfallen sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ).

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2023 - 2 BvR 1749/20
    Das Bundesverfassungsgericht prüft lediglich die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts (vgl. BVerfGE 1, 418 ; 18, 85 ; 95, 96 ; 115, 166 ).

    Das Gewicht des Eingriffs verlangt auf konkreten Tatsachen beruhende Verdachtsgründe, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 115, 166 ; BVerfGK 2, 290 ; 5, 84 ).

    Schließlich muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der konkreten Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

    Hierbei sind auch die Bedeutung des potentiellen Beweismittels für das Strafverfahren sowie der Grad des auf verfahrenserhebliche Informationen bezogenen Auffindeverdachts zu bewerten (vgl. BVerfGE 115, 166 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2019 - 2 BvR 31/19, 2 BvR 886/19 -, Rn. 25).

    Die Anordnung der Durchsuchung war unangemessen, da die Schwere des Eingriffs außer Verhältnis zu dem mit ihm verfolgten Zweck steht (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2023 - 2 BvR 1749/20
    Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient dazu, die Durchführung der Maßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 96, 44 ; 103, 142 ).

    Der Betroffene wird auf diese Weise zugleich in den Stand versetzt, die Durchsuchung zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 96, 44 ; 103, 142 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. April 2015 - 2 BvR 440/14 -, Rn. 14; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. April 2023 - 2 BvR 2180/20 -, Rn. 28).

    Schließlich muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der konkreten Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

    Die Anordnung der Durchsuchung war unangemessen, da die Schwere des Eingriffs außer Verhältnis zu dem mit ihm verfolgten Zweck steht (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2023 - 2 BvR 1749/20
    In diese grundrechtlich geschützte persönliche Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient dazu, die Durchführung der Maßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 96, 44 ; 103, 142 ).

    Der Betroffene wird auf diese Weise zugleich in den Stand versetzt, die Durchsuchung zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 96, 44 ; 103, 142 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. April 2015 - 2 BvR 440/14 -, Rn. 14; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. April 2023 - 2 BvR 2180/20 -, Rn. 28).

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2023 - 2 BvR 1749/20
    Das Gewicht des Eingriffs verlangt auf konkreten Tatsachen beruhende Verdachtsgründe, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 115, 166 ; BVerfGK 2, 290 ; 5, 84 ).

    Von einer Aufhebung der amtsgerichtlichen Beschlüsse ist abzusehen, da deren Wirkungen mit Vollzug der Durchsuchungen entfallen sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ).

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2023 - 2 BvR 1749/20
    Schließlich muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der konkreten Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

    Die Anordnung der Durchsuchung war unangemessen, da die Schwere des Eingriffs außer Verhältnis zu dem mit ihm verfolgten Zweck steht (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

  • BVerfG, 31.05.2016 - 1 BvR 1585/13

    Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2023 - 2 BvR 1749/20
    Ein prinzipieller Vorrang der Eigentumsgarantie vor der Gewährleistung der Kunstfreiheit lässt sich - wie auch umgekehrt ein prinzipieller Vorrang der Kunstfreiheit vor dem Eigentum - nicht aus der Verfassung herleiten (vgl. BVerfGE 142, 74 ).

    Selbst wenn eine "Adbusting"-Aktion im Einzelfall dem Schutzbereich der Kunst- oder Meinungsfreiheit unterfallen sollte, besteht daher die Möglichkeit der strafrechtlichen Ahndung, wenn eine Abwägung ergibt, dass die Kunstfreiheit hinter den Eigentumsinteressen des Geschädigten zurücktreten muss (vgl. BVerfGE 142, 74 ).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2023 - 2 BvR 1749/20
    Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient dazu, die Durchführung der Maßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 96, 44 ; 103, 142 ).

    Der Betroffene wird auf diese Weise zugleich in den Stand versetzt, die Durchsuchung zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 96, 44 ; 103, 142 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. April 2015 - 2 BvR 440/14 -, Rn. 14; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. April 2023 - 2 BvR 2180/20 -, Rn. 28).

  • BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1036/08

    Durchsuchung von Kanzleiräumen von Rechtsanwälten als nichtverdächtige Dritten

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2023 - 2 BvR 1749/20
    Derartige Wirkungen einer strafprozessualen Ermittlungsmaßnahme müssten im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit eines Eingriffs in Art. 13 Abs. 1 GG berücksichtigt werden; sie begründen aber keine eigenständigen Eingriffe in die Grundrechte aus Art. 5 Abs. 1 und 3 GG (zu vergleichbaren Auswirkungen einer Durchsuchung auf die Berufsfreiheit vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. März 2009 - 2 BvR 1036/08 -, juris, Rn. 64).
  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 384/07

    Unzulässige strafprozessuale Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei;

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2023 - 2 BvR 1749/20
    Der pauschale Verweis auf den Strafrahmen - so wie durch das Beschwerdegericht geschehen - reicht nicht aus, um die Schwere der verfolgten Taten zu begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 384/07 -, juris, Rn. 18).
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

  • BVerfG, 20.11.2019 - 2 BvR 31/19

    Wohnungsdurchsuchung und Auswertung sichergestellter Datenträger

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 1621/03

    Zum rechtlichen Gehör bei Wohnungsdurchsuchungen

  • BVerfG, 09.02.2005 - 2 BvR 1108/03

    Verletzung des GG Art 13 Abs 1, 2 durch auf unzureichender Verdachtsgrundlage

  • BVerfG, 19.04.2023 - 2 BvR 2180/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Durchsuchung wegen des Verdachts

  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

  • BVerfG, 16.04.2015 - 2 BvR 440/14

    Durchsuchung bei einer GmbH wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung

  • BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1188/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung

  • BVerfG, 21.08.2009 - 1 BvR 2104/06

    Verfassungsmäßigkeit des gewaltsamen Betretens einer Wohnung zum Zwecke der

  • BGH, 04.03.2024 - NotZ(Brfg) 3/23
    Erforderlich in diesem Sinne ist grundsätzlich nur diejenige Maßnahme, die das mildeste zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignete Mittel darstellt (vgl. hierzu z.B. BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2023 - 2 BvR 1749/20, juris Rn. 26 mwN; vgl. auch Senat, Beschluss vom 22. März 2004 - NotZ 26/03, BGHZ 158, 310, 320 mwN).
  • BVerwG, 14.03.2024 - 2 WDB 12.23
    Um die Durchführung der angeordneten Durchsuchung messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. Dezember 2023 - 2 BvR 1749/20 - NJW 2024, 575 Rn. 25 m. w. N.), gilt für die Durchsuchung die Richtlinie, dass sie sich auf die Suche nach Beweismitteln für eine schuldhafte Verletzung der Verfassungstreuepflicht (§ 8 SG) zu beschränken hat.
  • LG München I, 03.01.2024 - 29 Qs 27/23

    Fehlender Anfangsverdacht, Durchsuchungsbeschluss, Unbekannter Beschuldigter,

    Zwar genügt der pauschale Verweis auf den Strafrahmen nicht, um die Schwere der verfolgten Taten zu begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 384/07 -, juris, Rn. 18; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 05.12.2023 - 2 BvR 1749/20 -, Rn. 34).
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