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   BVerfG, 22.05.2000 - 2 BvR 349/97   

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BVerfG, 22.05.2000 - 2 BvR 349/97 (https://dejure.org/2000,3724)
BVerfG, Entscheidung vom 22.05.2000 - 2 BvR 349/97 (https://dejure.org/2000,3724)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Mai 2000 - 2 BvR 349/97 (https://dejure.org/2000,3724)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtannahme aus prozessualen Gründen einer Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet trotz fehlender Begründung des Offensichtlichkeitsurteils für einen Verfolgungsgrund - Auslagenerstattung

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Politische Verfolgung - Asyl - Rechtsweggarantie - Klageabweisung - Asylklage - Asylfolgeverfahren

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § ... 93a; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; AsylVfG § 78 Abs. 1; ; AsylVfG § 77 Abs. 1; ; AsylVfG § 30 Abs. 3 Nr. 1; ; AsylVfG § 30 Abs. 3 Nr. 2; ; GG Art. 16a Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 16a Abs. 1; AsylVfG § 30 Abs. 3 Nr. 1
    Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet bei Geltendmachung einer kollektiven Verfolgungssituation

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2000, 1122
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2000 - 2 BvR 349/97
    Es ist aber nunmehr deutlich absehbar, dass der Beschwerdeführer bei einer Aufhebung und Zurückverweisung an das Ausgangsgericht im Hinblick auf die inzwischen in der Rechtsprechung des zuständigen Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts zur Frage der "Sippenhaft" erfolgte weitere Klärung im Ergebnis gleichwohl keinen Erfolg haben würde (vgl. BVerfGE 90, 22 ).

    Denn es ist nicht ersichtlich, dass der Beschwerdeführer angesichts der vom zuständigen Oberverwaltungsgericht bestätigten Auffassung, die es nach grundsätzlicher Klärung von Tatsachen- und Rechtsfragen vertritt, im Falle der Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an das Verwaltungsgericht im Ergebnis mit einer günstigeren Entscheidung rechnen könnte (vgl. BVerfGE 90, 22 ).

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2000 - 2 BvR 349/97
    Aus den Entscheidungsgründen muss sich klar ergeben, weshalb das Gericht zu einem Urteil nach § 78 Abs. 1 AsylVfG kommt, warum somit die Klage nicht nur als schlicht unbegründet, sondern als offensichtlich unbegründet abgewiesen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 76 ; 71, 276 ).

    Dies schließt nicht aus, dass auch bei Sachverhalten, bei denen von einer "anerkannten Rechtsauffassung" nicht gesprochen werden kann, die Unbegründetheit der Asylklage offensichtlich sein kann; dazu wird es aber einer eindeutigen und widerspruchsfreien Auskunftslage sachverständiger Stellen bedürfen (vgl. BVerfGE 65, 76 ).

  • BVerfG, 03.09.1996 - 2 BvR 2353/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2000 - 2 BvR 349/97
    Enthält das Urteil des Verwaltungsgerichts hierzu keine eigenständige Darlegung, so müssen die Entscheidungsgründe jedenfalls erkennen lassen, ob und aus welchen Gründen die zum offensichtlichen Nichtbestehen von individuellen Vorfluchtgründen angestellten Erwägungen auch für die übrigen Gründe gelten sollen (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 9. August 1994 - 2 BvR 2831/93 -, DVBl 1994, S. 1405 und vom 3. September 1996 - 2 BvR 2353/95 -, NVwZ-Beilage Nr. 2/1997, S. 9 und - 2 BvR 1230/94 -, NVwZ-Beilage Nr. 4/1997, S. 26).

    Vergleichbare Anforderungen gelten, wenn - außerhalb einer kollektiven Verfolgungssituation - Sachverhalte zu beurteilen sind, die - wie etwa die Frage des Bestehens von Sippenhaft - die allgemeinen Verhältnisse im Herkunftsland oder sonst eine Vielzahl ähnlicher oder vergleichbarer Sachverhalte betreffen (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 9. August 1994 - 2 BvR 2831/93 -, a.a.O., S. 1405, vom 12. Oktober 1994 - 2 BvR 18/94 -, NVwZ-Beilage 3/1995, S. 18 und vom 3. September 1996 - 2 BvR 2353/95 -, a.a.O., S. 10 und 2 BvR 1230/94, a.a.O., S. 26).

  • BVerfG, 09.08.1994 - 2 BvR 2831/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Asylverfahren

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2000 - 2 BvR 349/97
    Enthält das Urteil des Verwaltungsgerichts hierzu keine eigenständige Darlegung, so müssen die Entscheidungsgründe jedenfalls erkennen lassen, ob und aus welchen Gründen die zum offensichtlichen Nichtbestehen von individuellen Vorfluchtgründen angestellten Erwägungen auch für die übrigen Gründe gelten sollen (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 9. August 1994 - 2 BvR 2831/93 -, DVBl 1994, S. 1405 und vom 3. September 1996 - 2 BvR 2353/95 -, NVwZ-Beilage Nr. 2/1997, S. 9 und - 2 BvR 1230/94 -, NVwZ-Beilage Nr. 4/1997, S. 26).

    Vergleichbare Anforderungen gelten, wenn - außerhalb einer kollektiven Verfolgungssituation - Sachverhalte zu beurteilen sind, die - wie etwa die Frage des Bestehens von Sippenhaft - die allgemeinen Verhältnisse im Herkunftsland oder sonst eine Vielzahl ähnlicher oder vergleichbarer Sachverhalte betreffen (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 9. August 1994 - 2 BvR 2831/93 -, a.a.O., S. 1405, vom 12. Oktober 1994 - 2 BvR 18/94 -, NVwZ-Beilage 3/1995, S. 18 und vom 3. September 1996 - 2 BvR 2353/95 -, a.a.O., S. 10 und 2 BvR 1230/94, a.a.O., S. 26).

  • BVerfG, 03.09.1996 - 2 BvR 1230/94

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2000 - 2 BvR 349/97
    Enthält das Urteil des Verwaltungsgerichts hierzu keine eigenständige Darlegung, so müssen die Entscheidungsgründe jedenfalls erkennen lassen, ob und aus welchen Gründen die zum offensichtlichen Nichtbestehen von individuellen Vorfluchtgründen angestellten Erwägungen auch für die übrigen Gründe gelten sollen (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 9. August 1994 - 2 BvR 2831/93 -, DVBl 1994, S. 1405 und vom 3. September 1996 - 2 BvR 2353/95 -, NVwZ-Beilage Nr. 2/1997, S. 9 und - 2 BvR 1230/94 -, NVwZ-Beilage Nr. 4/1997, S. 26).

    Vergleichbare Anforderungen gelten, wenn - außerhalb einer kollektiven Verfolgungssituation - Sachverhalte zu beurteilen sind, die - wie etwa die Frage des Bestehens von Sippenhaft - die allgemeinen Verhältnisse im Herkunftsland oder sonst eine Vielzahl ähnlicher oder vergleichbarer Sachverhalte betreffen (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 9. August 1994 - 2 BvR 2831/93 -, a.a.O., S. 1405, vom 12. Oktober 1994 - 2 BvR 18/94 -, NVwZ-Beilage 3/1995, S. 18 und vom 3. September 1996 - 2 BvR 2353/95 -, a.a.O., S. 10 und 2 BvR 1230/94, a.a.O., S. 26).

  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2000 - 2 BvR 349/97
    Durch die Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 7, 99 ).
  • BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83

    Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2000 - 2 BvR 349/97
    Aus den Entscheidungsgründen muss sich klar ergeben, weshalb das Gericht zu einem Urteil nach § 78 Abs. 1 AsylVfG kommt, warum somit die Klage nicht nur als schlicht unbegründet, sondern als offensichtlich unbegründet abgewiesen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 76 ; 71, 276 ).
  • BVerfG, 12.10.1994 - 2 BvR 18/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2000 - 2 BvR 349/97
    Vergleichbare Anforderungen gelten, wenn - außerhalb einer kollektiven Verfolgungssituation - Sachverhalte zu beurteilen sind, die - wie etwa die Frage des Bestehens von Sippenhaft - die allgemeinen Verhältnisse im Herkunftsland oder sonst eine Vielzahl ähnlicher oder vergleichbarer Sachverhalte betreffen (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 9. August 1994 - 2 BvR 2831/93 -, a.a.O., S. 1405, vom 12. Oktober 1994 - 2 BvR 18/94 -, NVwZ-Beilage 3/1995, S. 18 und vom 3. September 1996 - 2 BvR 2353/95 -, a.a.O., S. 10 und 2 BvR 1230/94, a.a.O., S. 26).
  • VG Hannover, 08.11.1996 - 1 A 7757/93
    Auszug aus BVerfG, 22.05.2000 - 2 BvR 349/97
    gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 8. November 1996 - 1 A 7757/93 -.
  • BVerfG, 25.04.2018 - 2 BvR 2435/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen im Asylverfahren wegen

    Es steht damit jedoch nicht ohne Weiteres fest, dass Gleiches für die außerdem geltend gemachten - selbstständig zu beurteilenden - Gründe für das Schutzersuchen und damit für die Asylklage insgesamt gilt (vgl. zu selbstständigen Nachfluchtgründe: BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2000 - 2 BvR 349/97 -, juris, Rn. 4 und vom 3. September 1996 - 2 BvR 2353/95 -, juris, Rn. 15).
  • BVerfG, 26.06.2017 - 2 BvR 1353/17

    Unzulässiger Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Hinblick auf den

    Denn insoweit geht es um allgemeine Gründe für das Schutzersuchen einer aus Afghanistan stammenden Zivilperson, die nicht mit dem individuellen Vortrag des Beschwerdeführers zusammenhängen (zu dieser Unterscheidung vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2000 - 2 BvR 349/97 -, Juris, Rn. 5 f.).
  • VG Frankfurt/Oder, 15.09.2021 - 8 L 149/21
    Wird der Antrag im Hinblick auf den individuellen Vortrag eines Schutzsuchenden gemäß § 30 Abs. 3 Nr. 1 AsylG als offensichtlich unbegründet qualifiziert, darf eine Ablehnung des Antrags insgesamt als offensichtlich unbegründet daher nur dann erfolgen, wenn dies auch für die weiteren geltend gemachten selbstständigen Verfolgungsgründe gilt, die über den individuellen Vortrag hinausgehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 2000 - 2 BvR 349/97 -, juris 4).
  • VG Sigmaringen, 28.05.2021 - A 8 K 424/21

    Anforderungen an die Begründung eines abgelehnten Asylantrages als offensichtlich

    Wird der Antrag im Hinblick auf den individuellen Vortrag eines Schutzsuchenden gemäß § 30 Abs. 3 Nr. 1 AsylG als offensichtlich unbegründet qualifiziert, darf eine Ablehnung des Antrags insgesamt als offensichtlich unbegründet vielmehr nur dann erfolgen, wenn dies auch für die weiteren geltend gemachten selbstständigen Verfolgungsgründe gilt, die über den individuellen Vortrag hinausgehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.05.2000 - 2 BvR 349/97 -, juris Rn. 5).
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