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   BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 553/08   

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BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 553/08 (https://dejure.org/2008,10818)
BVerfG, Entscheidung vom 26.08.2008 - 2 BvR 553/08 (https://dejure.org/2008,10818)
BVerfG, Entscheidung vom 26. August 2008 - 2 BvR 553/08 (https://dejure.org/2008,10818)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 261 StPO
    Anspruch auf ein faires Verfahren; Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Berücksichtigung psychologischer Sachverständigengutachten; "in dubio pro reo"; Vergewaltigung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Anforderungen der Garantie eines fairen Verfahrens (Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 GG) an Beweiswürdigung im Strafprozess, wenn Aussage gegen Aussage steht

  • Wolters Kluwer

    Anschein gänzlichen Fehlens des rationalen Charakters der Entscheidung zur Freiheitsentziehung als Voraussetzung der Überprüfung dieser Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht auf einen Verstoß gegen die Unschuldsvermutung; Mangelnder Zweifel des Richters beim ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261; GG Art. 2 Abs. 2
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beweiswürdigung im Strafverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02

    Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 553/08
    Erhöhte Anforderungen an die Beweiswürdigung sind beispielsweise jedoch in den Konstellationen zu stellen, in denen Aussage gegen Aussage steht und in denen die Entscheidung davon abhängt, welcher der einander widersprechenden Aussagen das Gericht folgt (vgl. BVerfGK 1, 145 ).

    Unter Beachtung der freiheitssichernden Funktion des Art. 2 Abs. 2 GG im Strafverfahren, worin eine der Wurzeln des Prozessgrundrechts auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren liegt (vgl. BVerfGE 57, 250 ), kann das Bundesverfassungsgericht vielmehr erst dann einschreiten, wenn sich das Tat- und gegebenenfalls das Revisionsgericht so weit von der Verpflichtung entfernt haben, in Wahrung der Unschuldsvermutung bei jeder als Täter in Betracht kommenden Person auch die Gründe, die gegen die mögliche Täterschaft sprechen, wahrzunehmen, aufzuklären und zu erwägen, dass der rationale Charakter der Entscheidung verloren gegangen scheint und sie keine tragfähige Grundlage mehr für die mit einem Schuldspruch einhergehende Freiheitsentziehung sein kann (vgl. BVerfGK 1, 145 ).

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 553/08
    Der Tatrichter, dem allein die Beweiswürdigung obliegt, ist nicht an strenge Beweisregeln gebunden und hat nur seinem Gewissen verantwortlich ohne Willkür zu prüfen, ob er an sich mögliche Zweifel überwinden und sich von einem bestimmten Sachverhalt überzeugen kann oder nicht (vgl. BGHSt 29, 18 ).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 553/08
    Sie hat weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung, noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 553/08
    Sie hat weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung, noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 04.02.1959 - 1 BvR 197/53

    Wirtschaftsstrafgesetz

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 553/08
    Der Grundsatz "in dubio pro reo" ist daher nicht schon dann verletzt, wenn der Richter nicht zweifelte, obwohl er hätte zweifeln müssen, sondern erst dann, wenn er verurteilte, obwohl er zweifelte (vgl. BVerfGE 9, 167 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07 -, NStZ-RR 2007, S. 381 ).
  • BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07

    Voraussetzungen der Nachprüfung strafgerichtlicher Entscheidungen durch das

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 553/08
    Der Grundsatz "in dubio pro reo" ist daher nicht schon dann verletzt, wenn der Richter nicht zweifelte, obwohl er hätte zweifeln müssen, sondern erst dann, wenn er verurteilte, obwohl er zweifelte (vgl. BVerfGE 9, 167 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07 -, NStZ-RR 2007, S. 381 ).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 553/08
    Unter Beachtung der freiheitssichernden Funktion des Art. 2 Abs. 2 GG im Strafverfahren, worin eine der Wurzeln des Prozessgrundrechts auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren liegt (vgl. BVerfGE 57, 250 ), kann das Bundesverfassungsgericht vielmehr erst dann einschreiten, wenn sich das Tat- und gegebenenfalls das Revisionsgericht so weit von der Verpflichtung entfernt haben, in Wahrung der Unschuldsvermutung bei jeder als Täter in Betracht kommenden Person auch die Gründe, die gegen die mögliche Täterschaft sprechen, wahrzunehmen, aufzuklären und zu erwägen, dass der rationale Charakter der Entscheidung verloren gegangen scheint und sie keine tragfähige Grundlage mehr für die mit einem Schuldspruch einhergehende Freiheitsentziehung sein kann (vgl. BVerfGK 1, 145 ).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 553/08
    Es hat sich vielmehr eingehend mit dem Aussageverhalten der Nebenklägerin, auch den darin enthaltenen Widersprüchlichkeiten, auseinandergesetzt und dieses unter Einbeziehung sachverständiger Feststellungen sowie weiteren, umfangreichen Zeugenangaben einer besonderen Glaubwürdigkeitsprüfung unterzogen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98 -, NJW 1998, S. 3788 ).
  • BVerfG, 05.08.2020 - 2 BvR 1985/19

    Verfassungsbeschwerden gegen die Verurteilung wegen Diebstahls nach Entnahme von

    Voraussetzung ist vielmehr, dass sich die Fachgerichte so weit von der Verpflichtung entfernt haben, in Wahrung der Unschuldsvermutung bei jeder als Täter in Betracht kommenden Person auch die Gründe, die gegen eine mögliche strafbare Handlung sprechen, wahrzunehmen, aufzuklären und zu erwägen, dass der rationale Charakter der Entscheidung verloren gegangen scheint und sie keine tragfähige Grundlage mehr für die mit einem Schuldspruch einhergehende Strafe sein kann (vgl. nur BVerfGK 1, 145 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. August 2008 - 2 BvR 553/08 -, Rn. 12; stRspr).
  • AG Bautzen, 26.03.2013 - 40 Ls 330 Js 6351/12

    Lügendetektoreinsatz, Strafverfahren

    Dem Grundsatz in dubio pro reo folgend, dem eine Entscheidungsregel (BVerfG, 2 BvR 553/08 vom 26.08.2008) zugrunde liegt, kam dem Angeklagten die Rechtswohltat des nicht behebbaren Zweifels zu Gute.
  • BGH, 16.07.2014 - 5 ARs 39/14

    Anfrageverfahren zur Verfassungsmäßigkeit der ungleichartigen Wahlfeststellung

    Sie stellt ihrerseits eine Ausnahme von der Entscheidungsregel "in dubio pro reo" dar (vgl. dazu BVerfG - Kammer, Beschlüsse vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07, NStZ-RR 2007, 381, 382, und vom 26. August 2008 - 2 BvR 553/08) und gelangt erst dann zur Anwendung, wenn nach dieser keine eindeutige Tatsachengrundlage zustande kommt, insbesondere keine eindeutige Verurteilung nach einem sachlogischen (vgl. LR/Sander, 26. Aufl., § 261 Rn. 129; LK/Dannecker, 12. Aufl., Anh. § 1 Rn. 58, 72 f.) oder aber einem normativethischen Stufenverhältnis (vgl. LK/Dannecker, aaO Rn. 60, 91 f.; LR/Sander, aaO, Rn. 133; BGH, Urteil vom 19. Mai 2010 - 5 StR 464/09, BGHSt 55, 148, 150 f.; kritisch: KMR/Stuckenberg, aaO, Rn. 116) der Geschehensabläufe erfolgen kann.
  • BGH, 20.07.2023 - 4 StR 32/23

    Beweiswürdigung zur Einvernehmlichkeit der sexuellen Handlungen hinsichtlich

    Der Zweifelssatz ist keine Beweis-, sondern eine Entscheidungsregel (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 4. Juni 2019 - 1 StR 585/17 Rn. 30; BVerfG, Beschluss vom 26. August 2008 - 2 BvR 553/08 Rn. 15; Beschluss vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07 Rn. 8).
  • LSG Bayern, 22.04.2009 - L 12 KA 106/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentzug bei sexuellen Übergriffen auf

    Die dagegen von Klägerseite eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht angenommen (Beschluss vom 22. August 2008, Az.: 2 BvR 553/08).

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 28.08.2008 - 2 BvR 553/08 - mit dem die Verfassungsbeschwerde des Klägers nicht zur Entscheidung angenommen wurde, ausdrücklich festgestellt, dass die Feststellungen des Landgerichts zu der Glaubwürdigkeit der Angaben der Zeugin B. mit Blick auf die Konstanz und den Erlebnisbezug ihrer Aussagen nicht zu beanstanden seien.

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