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   OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 L 136/12   

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OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 L 136/12 (https://dejure.org/2014,14342)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15.05.2014 - 2 L 136/12 (https://dejure.org/2014,14342)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - 2 L 136/12 (https://dejure.org/2014,14342)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 25 Abs 5 AufenthG 2004, Art 8 MRK, Art 6 Abs 1 GG, § 3 Abs 1 Nr 3a VwVfG
    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen - Verwurzelung des Ausländers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlegung des dauernden Aufenthalts aus dem Zuständigkeitsbereich einer Ausländerbehörde in den einer anderen durch einen Ausländer während des gerichtlichen Verfahrens; Umstellung des Verpflichtungsantrags auf eine isolierte Anfechtungsklage gegen die Versagung der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlegung des dauernden Aufenthalts aus dem Zuständigkeitsbereich einer Ausländerbehörde in den einer anderen durch einen Ausländer während des gerichtlichen Verfahrens; Umstellung des Verpflichtungsantrags auf eine isolierte Anfechtungsklage gegen die Versagung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klageantrag kann bei Umzug des Ausländers unter Umständen umgestellt werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Klageantrag kann bei Umzug des Ausländers unter Umständen umgestellt werden

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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (39)

  • BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94

    Ausländerrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt zur Feststellung einer besonderen Härte

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 L 136/12
    Zwar kann der Kläger, nachdem sich der von ihm geltend gemachte Anspruch durch seinen Wohnsitzwechsel nach A-Stadt erledigt hat, seinen gegen die Beklagte gerichteten Verpflichtungsantrag auf eine isolierte Anfechtungsklage gegen die Versagung der Aufenthaltserlaubnis umstellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.03.1996 - 1 C 28.94 -, InfAuslR 1997, 24 [25], RdNr. 13 in juris; Urt. v. 10.12.1996 - 1 C 19.94 -, InfAuslR 1997, 239, RdNr. 12 in juris; Beschl. v. 21.06.1993 - 1 C 16.93 -, InfAuslR 1993, 322).

    Das Vorliegen des erforderliche Rechtsschutzinteresse des Klägers hat das Bundesverwaltungsgericht in diesen Fallgestaltungen als zweifelsfrei betrachtet (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.03.1996, a.a.O.).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung von ablehnenden Bescheiden im Rahmen einer isolierten Anfechtungsklage ist, soweit sich aus dem materiellen Recht nichts anderes ergibt, grundsätzlich der der letzten behördlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.03.1996, a.a.O., RdNr. 15 in juris).

  • BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07

    Altfallregelung; Bleiberechtserlass; oberste Landesbehörde; Einvernehmen mit dem

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 L 136/12
    Eine Verletzung des in Art. 8 Abs. 2 EMRK normierten Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes kommt jedoch bei Ausländern in Betracht, die aufgrund ihrer gesamten Entwicklung faktisch zu Inländern geworden sind und denen wegen der Besonderheiten des Falles ein Leben im Staat ihrer Staatsangehörigkeit, zu dem sie keinen Bezug haben, nicht zuzumuten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.09.1998 - 1 C 8.96 -, InfAuslR 1999, 54; Urt. v. 27.01.2009 - 1 C 40.07 -, BVerwGE 133, 73 [82 ff.], RdNr. 20 ff.; vgl. auch EGMR; Entsch. v. 16.06.2005 - 60654/00 - [Sisojeva] -, InfAuslR 2005, 349).

    Alle diese Umstände sind im Wege einer Gesamtbewertung zu gewichten (vgl. zum Ganzen auch BVerwG, Urt. v. 27.01.2009, a.a.O., S. 84, RdNr. 24).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2010 - 11 S 2359/10

    Zum Anspruch auf Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels nach § 25 Abs 5

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 L 136/12
    Diese Rechtauffassung ist in Rechtsprechung und Literatur allerdings nicht unumstritten; insoweit wird vielfach die Ansicht vertreten, die Frage der Rechtsmäßigkeit des Aufenthalts sei vielmehr im Rahmen der Schrankenprüfung des Art. 8 Abs. 2 EMRK zu würdigen (vgl. etwa VGH BW, Urt. v. 13.12.2010 - 11 S 2359/10 -, DVBl 2011, 370 [372], RdNr. 31 ff.; Urt. v. 20.10.2011 - 11 S 1929/11 -, InfAuslR 2012, 1 [2 f.], RdNr. 28; Burr, a.a.O., § 25 RdNr. 149, m.w.N.).

    Allerdings lässt sich nach der ständigen Spruchpraxis des EGMR aus Art. 8 EMRK grundsätzlich kein irgendwie geartetes Recht dahingehend ableiten, ein Ausländer dürfe sich einen Aufenthaltsort in einem Konventionsstaat frei wählen; vielmehr ist den Konventionsstaaten grundsätzlich ein weiter Ermessensspielraum eingeräumt, ob und unter welchen Voraussetzungen sie Einwanderung in ihr Hoheitsgebiet zulassen wollen (vgl. die Rechtsprechungsnachweise im Urt. d. VGH BW v. 13.12.2010, a.a.O.).

  • EGMR, 17.04.2003 - 52853/99

    D (A), Türken, Ausweisung, Straftäter, Besonderer Ausweisungsschutz, Unbefristete

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 L 136/12
    Beziehungen zwischen Erwachsenen genießen nicht ohne weiteres den Schutz nach Art. 8 EMRK (juris: MRK), wenn keine zusätzlichen Elemente der Abhängigkeit dargelegt werden, die über die gefühlsmäßigen Bindungen hinausgehen (EGMR, Urt. v. 17.04.2003 - 52853/99 [Yilmaz/Deutschland] -, NJW 2004, 2147 [2148]).(Rn.35).

    Beziehungen zwischen Erwachsenen genießen nicht ohne weiteres den Schutz nach Art. 8 EMRK, wenn keine zusätzlichen Elemente der Abhängigkeit dargelegt werden, die über die gefühlsmäßigen Bindungen hinausgehen (EGMR, Urt. v. 17.04.2003 - 52853/99 [Yilmaz/Deutschland] -, NJW 2004, 2147 [2148]).

  • BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 32.84

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Wohnsitzverlegung -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 L 136/12
    Verlegt der Ausländer während des gerichtlichen Verfahrens zulässigerweise seinen dauernden Aufenthalt aus dem Zuständigkeitsbereich des Beklagten in den einer anderen Ausländerbehörde, kann der Beklagte zur Erteilung der begehrten Aufenthaltserlaubnis nicht mehr verpflichtet werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.04.1986 - I C 23.67 -, DÖV 1968, 772; sowie zur Einbürgerung: BVerwG, Urt. v. 31.03.1987 - 1 C 32.84 -, NJW 1987, 2179).

    Stellt der Kläger seinen Klageantrag, was ebenfalls zulässig wäre, auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage um (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 31.03.1987 - 1 C 32.84 -, NJW 1987, 2179), folgt das insoweit erforderliche berechtigte Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Ablehnungsbescheides daraus, dass der Kläger damit rechnen muss, dass die inzwischen zuständig gewordene Behörde aus den von der Beklagten und der Widerspruchsbehörde angeführten Gründen die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ablehnen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.03.1987, a.a.O.).

  • VG Hannover, 26.04.2006 - 13 A 4126/05

    Isolierte Anfechtungsklage gegen Ablehnung der Erteilung einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 L 136/12
    Dem kann deshalb nicht entgegengehalten werden, dadurch werde das Verfahren in eine isolierte Anfechtung der Ablehnung einerseits und eine Weiterverfolgung des Verpflichtungsbegehrens andererseits bei jeweils gleicher Fragestellung künstlich aufgespalten, und der bisherige Beklagte sei auf Grund des Zuständigkeitsverlustes nicht mehr Herr des Verwaltungsverfahren und nicht mehr in der Lage, den Kläger nach Würdigung seines Klagevortrages oder dem Ergebnis einer etwaigen Beweisaufnahme ggf. klaglos zu stellen (so allerdings VG Hannover, Urt. v. 26.04.2006 - 13 A 4126/05 -, juris).

    Diese Möglichkeit lässt das Rechtsschutzbedürfnis des Klägers an einer isolierten Anfechtungsklage des Ablehnungsbescheides aber nicht entfallen (so wiederum VG Hannover, Urt. v. 26.04.2006, a.a.O.).

  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 L 136/12
    Für die Frage der Verwurzelung ist die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts von maßgeblichem Gewicht (vgl. BVerwG, Urt. 30.04.2009 - 1 C 3.08 - NVwZ 2009, 1239, RdNr. 20 in juris; Beschl. d. Senats v. 13.09.2010 - 2 M 132/10 -, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2012 - 11 S 2307/11

    Anspruch auf Befristung der Wirkungen der Ausweisung; Antragserfordernis,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 L 136/12
    Verfügt der Ausländer über kein Aufenthaltsrecht mehr, kann seinen Bindungen nicht mehr dasselbe Gewicht beigemessen werden wie zu Zeiten, in denen er sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat (vgl. VGH BW, Urt. v. 06.11.2012 - 11 S 2307/11 -, juris, RdNr. 54).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2010 - 2 M 132/10

    Faktischer Inländer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 L 136/12
    Für die Frage der Verwurzelung ist die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts von maßgeblichem Gewicht (vgl. BVerwG, Urt. 30.04.2009 - 1 C 3.08 - NVwZ 2009, 1239, RdNr. 20 in juris; Beschl. d. Senats v. 13.09.2010 - 2 M 132/10 -, Juris).
  • BVerwG, 21.11.2006 - 1 C 10.06

    Familieneinheitliches Asylverfahren; Verfahrenseinleitung auf Anzeige;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 L 136/12
    Allein die Aufhebung des Versagungsbescheids kann ausnahmsweise ein zulässiges - gegenüber der Verpflichtungsklage für den Kläger vorteilhafteres - Rechtsschutzziel sein, wenn eine mit diesem Bescheid verbundene Beschwer nur so oder besser abgewendet werden kann, so dass ein besonderes Rechtsschutzbedürfnis für eine (isolierte) Anfechtungsklage besteht; dazu zählt etwa die isolierte Anfechtung der Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis, wenn die beklagte Ausländerbehörde zwischenzeitlich nicht mehr zuständig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.11.2006 - 1 C 10.06 -, BVerwGE 127, 161 [166 f.], RdNr. 16).
  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches

  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 8.96

    Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers

  • BVerwG, 23.04.2002 - 4 CN 3.01

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Rechtsschutzinteresse; tatsächlicher Vorteil.

  • EGMR, 16.06.2005 - 60654/00

    SYSSOYEVA ET AUTRES c. LETTONIE

  • EGMR, 16.09.2004 - 11103/03

    M. C. G. gegen Deutschland

  • BVerwG, 27.07.2005 - 6 B 37.05
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2006 - 7 B 10020/06

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Integration, Kinder, in

  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.2011 - 11 S 1929/11

    Abwägung nach der Menschenrechtskonvention bei zwingender Ausweisung

  • OVG Niedersachsen, 17.11.2006 - 10 ME 222/06

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Ausreisehindernisses; Anforderungen an

  • VGH Bayern, 18.12.2012 - 10 ZB 12.560

    Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung; Aufenthaltserlaubnis aus

  • EGMR, 23.06.2008 - 1638/03

    Maslov ./. Österreich

  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2014 - 2 B 12.12

    Familiennachzug wegen Pflegebedürftigkeit; Peru; außergewöhnliche Härte;

  • BVerwG, 22.05.2013 - 1 B 25.12

    Eheliche Lebensgemeinschaft; familiäre Lebensgemeinschaft; gemeinsame Wohnung;

  • BVerfG, 21.02.2011 - 2 BvR 1392/10

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch Versagung von

  • BVerfG, 17.05.2011 - 2 BvR 2625/10

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen einer ehelichen Beistandsgemeinschaft

  • EGMR, 09.10.2003 - 48321/99

    SLIVENKO v. LATVIA

  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2009 - 11 S 3244/08

    Aufenthalt "verwurzelter" Ausländer; Achtung des Familienlebens; ledige

  • BVerwG, 10.12.1996 - 1 C 19.94

    Verwaltungsprozeßrecht - Zulässigkeit der isolierten Anfechtungsklage;

  • BVerfG, 31.05.1978 - 1 BvR 683/77

    Familiennamen

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 37/85

    Eintragung der Legitimation eines Kindes durch nachfolgende Ehe seiner Eltern in

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2008 - 2 S 6.08

    Gewöhnlicher Aufenthalt eines geduldeten Ausländers bei länderübergreifendem

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2009 - 13 PA 159/08

    Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts eines Ausländers nach einem Umzug i.R.d.

  • BVerwG, 27.09.1993 - 1 B 73.93

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der

  • VGH Bayern, 09.02.2007 - 5 C 06.970

    Einbürgerung; Prozesskostenhilfe; Bewilligung; Reichweite der Bewilligung;

  • BVerwG, 21.06.1993 - 1 C 16.93
  • BVerwG, 25.04.1968 - I C 23.67

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und die Ausstellung eines

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.04.2000 - 3 M 132/99
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2019 - 11 S 459/19

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen;

    Weitergehende Schutzwirkungen aus Art. 6 Abs. 1 GG kommen nur ausnahmsweise in Betracht, wenn nämlich ein Familienmitglied auf die Lebenshilfe des anderen Familienmitglieds angewiesen ist und dieser Beistand nur im Bundesgebiet erbracht werden kann, weil einem beteiligten Familienmitglied ein Verlassen Deutschlands nicht zumutbar ist (OVG Sachs.-Anh., Urteil vom 15.05.2014 - 2 L 136/12 -, BeckRS 2014, 52719; OVG B.-Bbg., Urt. v. 27.02.2014 - OVG 2 B 12.12 -, juris Rn. 35, m.w.N.).
  • VG Magdeburg, 29.08.2018 - 2 A 24/16

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug bei Einreise ohne das

    Zulässig ist es daher in diesen Fällen, die einst als Verpflichtungsklage erhobene Klage in eine (isolierte) Anfechtungsklage) gegen die Versagung der Aufenthaltserlaubnis umzustellen (vgl. OVG LSA, U. v. 15.05.2014 - 2 L 136/12, juris, Rn. 27; BVerwG, U. v. 29.03.1996 - 1 C 28/94, juris, Rn. 13).

    An dem dafür erforderlichen Rechtsschutzinteresse des Klägers besteht kein Zweifel (vgl. BVerwG, U. v. 29.03.1996 - 1 C 28/94, juris, Rn. 13), da insbesondere damit zu rechnen ist, dass die inzwischen zuständig gewordene Behörde den Erwägungen des Gerichts folgt, auch wenn sie selbst an das Urteil nicht gebunden wird (vgl. OVG LSA, U. v. 15.05.2014 - 2 L 136/12, juris, Rn. 27).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die (isolierte) gerichtliche Überprüfung des Ablehnungsbescheids ist - wie bei allgemeinen Anfechtungsklagen - der Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung (BVerwG, U. v. 29.03.1996 - 1 C 28/94, juris, Rn. 15; OVG LSA, U. v. 15.05.2014 - 2 L 136/12, juris, Rn. 29), d.h. hier der Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids vom 22. Oktober 2015.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.11.2014 - 2 M 98/14

    Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis wegen fehlender Sicherung des

    Weitergehende Schutzwirkungen aus Art. 6 Abs. 1 GG kommen nur ausnahmsweise in Betracht, wenn nämlich ein Familienmitglied auf die Lebenshilfe des anderen Familienmitglieds angewiesen ist und dieser Beistand nur im Bundesgebiet erbracht werden kann, weil einem beteiligten Familienmitglied ein Verlassen Deutschlands nicht zumutbar ist (vgl. Urt. d. Senats v. 15.05.2014 - 2 L 136/12 -, juris, RdNr. 32, m.w.N.).

    Da sich die Antragstellerin viele Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat, ist der Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 EMRK in Bezug auf das Privatleben eröffnet (vgl. Urt. d. Senats v. 15.05.2014, a.a.O., RdNr. 37 in juris).

    Für die Möglichkeit zur Reintegration eines Ausländers im Heimatland ist vor allem von Bedeutung, inwieweit Kenntnisse der dort gesprochenen und geschriebenen Sprache bestehen, inwieweit der Ausländer mit den dortigen Verhältnissen vertraut ist und inwieweit er dort bei der Wiedereingliederung auf Hilfestellung durch Verwandte und sonstige Dritte rechnen kann, soweit diese erforderlich sein sollte; das Maß der Vertrautheit hängt davon ab, in welchem Alter das Heimatland verlassen wurde (vgl. Urt. d. Senats v. 15.05.2014, a.a.O., m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.11.2014 - 2 B 98/14

    Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis wegen fehlender Sicherung des

    Weitergehende Schutzwirkungen aus Art. 6 Abs. 1 GG kommen nur ausnahmsweise in Betracht, wenn nämlich ein Familienmitglied auf die Lebenshilfe des anderen Familienmitglieds angewiesen ist und dieser Beistand nur im Bundesgebiet erbracht werden kann, weil einem beteiligten Familienmitglied ein Verlassen Deutschlands nicht zumutbar ist (vgl. Urt. d. Senats v. 15.05.2014 - 2 L 136/12 -, juris, RdNr. 32, m.w.N.).

    Da sich die Antragstellerin viele Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat, ist der Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 EMRK in Bezug auf das Privatleben eröffnet (vgl. Urt. d. Senats v. 15.05.2014, a.a.O., RdNr. 37 in juris).

    Für die Möglichkeit zur Reintegration eines Ausländers im Heimatland ist vor allem von Bedeutung, inwieweit Kenntnisse der dort gesprochenen und geschriebenen Sprache bestehen, inwieweit der Ausländer mit den dortigen Verhältnissen vertraut ist und inwieweit er dort bei der Wiedereingliederung auf Hilfestellung durch Verwandte und sonstige Dritte rechnen kann, soweit diese erforderlich sein sollte; das Maß der Vertrautheit hängt davon ab, in welchem Alter das Heimatland verlassen wurde (vgl. Urt. d. Senats v. 15.05.2014, a.a.O., m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2015 - 2 L 193/12

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Umzug in den Zuständigkeitsbereich einer

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Behörde durch das Urteil gebunden wird, wenn jedenfalls zu erwarten ist, dass sie der Entscheidung des Gerichts folgt (Urt. d. Senats v. 15.05.2014 - 2 L 136/12 -, Juris RdNr. 27 unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 27.09.1993 - BVerwG 1 B 73.93 -, Juris RdNr. 6).

    Verlegt der Ausländer während des gerichtlichen Verfahrens zulässigerweise seinen dauernden Aufenthalt aus dem Zuständigkeitsbereich des Beklagten in den einer anderen Ausländerbehörde, kann der Beklagte zur Erteilung der begehrten Aufenthaltserlaubnis nicht mehr verpflichtet werden (Urt. d. Senats v. 15.05.2014 - 2 L 136/12 -, Juris RdNr. 25 unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 25.04.1968 - BVerwG 1 C 23.67 -, Juris).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der angefochtenen Bescheide ist im Rahmen der isolierten Anfechtungsklage grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung (Urt. d. Senats v. 15.05.2014 - 2 L 136/12 -, Juris RdNr. 29 unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 29.03.1996 - BVerwG 1 C 28.94 - a.a.O. RdNr. 15).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2023 - 2 L 82/22

    Ausweisung wegen Drogenkriminalität

    Ihnen darf in der grundrechtlich gebotenen Abwägung jedoch regelmäßig ein geringeres Gewicht beigemessen werden als im Verhältnis von Eltern zu minderjährigen Kindern (Urteil des Senats vom 15. Mai 2014 - 2 L 136/12 - juris Rn. 32, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.10.2014 - 2 M 106/14

    Duldung wegen eines länderübergreifenden Wohnsitzwechsels

    Bei Ausländern setzt die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts allerdings voraus, dass das nicht nur vorübergehende Verweilen nach den Vorschriften des Ausländerrechts zulässig ist; verlässt der Ausländer den ihm zugewiesenen Aufenthaltsbereich, kann er einen gewöhnlichen Aufenthalt an einem anderen Ort nur dann begründen, wenn dies mit Billigung der Ausländerbehörde geschieht (Urt. d. Senats v. 15.05.2014 - 2 L 136/12 -, AuAS 2014, 151, RdNr. 24 f., m.w.N.).
  • VG Aachen, 09.12.2021 - 8 K 204/19

    Reiseausweis für Flüchtlinge; Genfer Flüchtlingskonvention; Rückwirkende

    Diese kann den vom Kläger geltend gemachten Anspruch auf (Neu-)Ausstellung eines Reiseausweises für Flüchtlinge nicht mehr erfüllen, vgl. entsprechend zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Übergang der örtlichen Zuständigkeit: BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1996 - 1 C 19.94 -, juris, Rn. 12; OVG NRW, Beschluss vom 16. Juli 2010 - 18 A 399/09 -, juris, Rn. 3 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. Mai 2014 - 2 L 136/12 -, juris, Rn. 25, da die Verantwortung für die Rechte und Pflichten des Klägers aus seiner asylrechtlichen Rechtsposition nach Art. 2 Abs. 3 des Europäischen Übereinkommens über den Übergang der Verantwortung für Flüchtlinge vom 16. Oktober 1980 (BGBl. 1994 II, S. 2645 - EÜÜVF -) und damit nach Art. 5 Abs. 1 EÜÜVF auch die Zuständigkeit für die Ausstellung eines Reiseausweises für Flüchtlinge mit Ablauf des 19. Dezember 2016 auf die Niederlande übergangen ist.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2016 - 2 M 37/16

    Duldung wegen Aufnahme einer Berufsausbildung

    In Anlehnung an die Definition des § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I hat jemand seinen gewöhnlichen Aufenthalt dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt (vgl. Urt. d. Senats v. 15.05.2014 - 2 L 136/12 -, juris RdNr. 24).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2019 - 2 M 121/18

    Erforderlichkeit einer Wiederholungsgefahr für ein Ausweisungsinteresse;

    Weitergehende Schutzwirkungen aus Art. 6 Abs. 1 GG kommen nur ausnahmsweise in Betracht, wenn nämlich ein Familienmitglied auf die Lebenshilfe des anderen Familienmitglieds angewiesen ist und dieser Beistand nur im Bundesgebiet erbracht werden kann, weil einem beteiligten Familienmitglied ein Verlassen Deutschlands nicht zumutbar ist (vgl. dazu Urt. d. Senats v. 15.05.2014 - 2 L 136/12 -, juris RdNr. 32 m.w.N.).
  • VG Aachen, 03.04.2023 - 8 L 847/22

    Abschiebungsandrohung; Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis; Erlöschen eines

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.10.2014 - 2 L 152/13

    Einreise eines von der Visumspflicht befreiten Staatsangehörigen bei erstrebtem

  • VG Aachen, 15.12.2023 - 8 L 464/23

    Abschiebungsschutz; Ordnungsverfügung; Albanien keine Fiktionswirkung; Ergänzung

  • OVG Hamburg, 25.08.2016 - 2 Bf 153/13

    Schwerbehinderung, Behindertenwerkstatt, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2014 - 2 L 32/13

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Integration und Möglichkeit der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2014 - 2 O 81/14

    Aufenthaltserlaubnis für "faktische Inländer"

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2014 - 2 M 117/14

    Unzumutbarkeit der Rückkehr bei faktischem Inländer

  • VG Magdeburg, 13.10.2014 - 3 B 660/14

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis mangels tatsächlicher oder rechtlicher

  • VG Leipzig, 13.08.2021 - 6 L 454/21

    Syrien: Dublin: Zuständigkeit Österreichs; Keine systemischen Mängel;

  • VG München, 09.11.2016 - M 25 K 16.902

    Bedeutung der Strafaussetzungsentscheidung der Strafvollstreckungskammern bei der

  • VG München, 14.12.2016 - M 25 K 16.4621

    Erfolglose Klage gegen Ausweisung

  • VG München, 13.01.2017 - M 25 S 16.5917

    Erfolgloser vorläufiger Rechtsschutzantrag eines Salafisten gegen Ausweisung

  • VG Magdeburg, 20.11.2015 - 4 A 83/15

    Isolierte Anfechtung eines Ablehnungsbescheides (hier: Aufenthaltserlaubnis)

  • VG Ansbach, 20.06.2022 - AN 11 K 20.01625

    Verfristete Klage gegen Versagung eines Aufenthaltstitels - Kein

  • VG Braunschweig, 10.10.2023 - 8 B 411/23

    Russland: Dublin Kroatien: Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO abgelehnt; Keine

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