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   BGH, 28.07.2015 - 2 StR 38/15   

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BGH, 28.07.2015 - 2 StR 38/15 (https://dejure.org/2015,27907)
BGH, Entscheidung vom 28.07.2015 - 2 StR 38/15 (https://dejure.org/2015,27907)
BGH, Entscheidung vom 28. Juli 2015 - 2 StR 38/15 (https://dejure.org/2015,27907)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO; § 261 StPO; § 267 Abs. 1 StGB
    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Darstellung im Urteil); Inbegriffsrüge (Hinweise für Verwertung eines nicht verlesenen Schriftstücks); Urkundenfälschung (Konkurrenzverhältnis zwischen dem Herstellen und dem Gebrauchmachen von einer unechten Urkunde)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 249 StPO, § 261 StPO, § 267 StGB
    Hauptverhandlung in Strafsachen: Einführung eines komplexen schriftlichen Handschriften-Gutachtens im Rahmen mündlichen Gutachtenerläuterung durch den Sachverständigen

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 261 StPO, § 267 Abs. 1 StGB, Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK, Art. 20 Abs. 3 GG, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Herstellung und Gebrauchmachen von gefälschten Quittungen als einheitliche Tat der Urkundenfälschung

  • rewis.io

    Hauptverhandlung in Strafsachen: Einführung eines komplexen schriftlichen Handschriften-Gutachtens im Rahmen mündlichen Gutachtenerläuterung durch den Sachverständigen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herstellung und Gebrauchmachen von gefälschten Quittungen als einheitliche Tat der Urkundenfälschung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das nicht verlesene Sachverständigengutachten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gefälschte Kundenquittungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung - und die Bemessung der Kompensation

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 430
  • StV 2016, 777
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.09.2005 - 2 StR 342/05

    Urkundenfälschung; Betrug; Tateinheit (gemeinsame Beendigung zweier separat

    Auszug aus BGH, 28.07.2015 - 2 StR 38/15
    Denn wenn und soweit der Angeklagte mehrere der gefälschten Quittungen in einem einzigen Akt vorlegte, etwa indem er die Quittungen "gebündelt' weiterreichte, lag nur eine Handlung im natürlichen Sinne und deshalb auch nur rechtlich eine Tat des Gebrauchmachens im Sinne des § 267 Abs. 1 StGB vor, und zwar unabhängig von der Anzahl der zeitgleich vorgelegten Quittungen und unabhängig davon, ob diese das gleiche Verkaufsgeschäft betrafen (vgl. Senat, Beschluss vom 7. September 2005 - 2 StR 342/05, NStZ 2006, 100; BGH, Beschluss vom 15. Januar 2008 - 4 StR 648/07, wistra 2008, 182).
  • BGH, 15.01.2008 - 4 StR 648/07

    Betrug durch Fälschung von Überweisungsträgern; Konkurrenzen bei der

    Auszug aus BGH, 28.07.2015 - 2 StR 38/15
    Denn wenn und soweit der Angeklagte mehrere der gefälschten Quittungen in einem einzigen Akt vorlegte, etwa indem er die Quittungen "gebündelt' weiterreichte, lag nur eine Handlung im natürlichen Sinne und deshalb auch nur rechtlich eine Tat des Gebrauchmachens im Sinne des § 267 Abs. 1 StGB vor, und zwar unabhängig von der Anzahl der zeitgleich vorgelegten Quittungen und unabhängig davon, ob diese das gleiche Verkaufsgeschäft betrafen (vgl. Senat, Beschluss vom 7. September 2005 - 2 StR 342/05, NStZ 2006, 100; BGH, Beschluss vom 15. Januar 2008 - 4 StR 648/07, wistra 2008, 182).
  • BGH, 09.10.2008 - 1 StR 238/08

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Voraussetzungen einer Verletzung:

    Auszug aus BGH, 28.07.2015 - 2 StR 38/15
    Dieser ist bei der Berechnung der Dauer der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung nicht zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008 - 3 StR 157/08; Urteil vom 9. Oktober 2008 - 1 StR 238/08).
  • BGH, 28.01.2014 - 4 StR 502/13

    Strafzumessung (Berücksichtigung eines Geständnisses)

    Auszug aus BGH, 28.07.2015 - 2 StR 38/15
    Dabei wird das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) zu beachten sein (vgl. Senat, Beschluss vom 12. September 2013 - 2 StR 226/13; BGH, Beschluss vom 28. Januar 2014 - 4 StR 502/13).
  • BGH, 06.03.2008 - 3 StR 514/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Feststellungen; Urteilsgründe;

    Auszug aus BGH, 28.07.2015 - 2 StR 38/15
    Vielmehr ist zu berücksichtigen, dass in diesem Zeitraum auch notwendige, den Fortgang des Verfahrens fördernde Tätigkeiten vorgenommen wurden, deren Erledigung jeweils eine angemessene Zeit beanspruchen und dauern durfte, ohne dass darin eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung gesehen werden könnte (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2008 - 3 StR 514/07).
  • BGH, 27.05.2008 - 3 StR 157/08

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation; Vollstreckungslösung)

    Auszug aus BGH, 28.07.2015 - 2 StR 38/15
    Dieser ist bei der Berechnung der Dauer der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung nicht zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008 - 3 StR 157/08; Urteil vom 9. Oktober 2008 - 1 StR 238/08).
  • BGH, 06.09.2000 - 2 StR 190/00

    Unzulässige Verwertung eines in der Hauptverhandlung nicht verlesenen

    Auszug aus BGH, 28.07.2015 - 2 StR 38/15
    Wird ein nicht verlesenes Schriftstück ohne einen Hinweis auf eine bestätigende Erklärung einer in der Hauptverhandlung vernommenen Auskunftsperson im Urteil wörtlich wiedergeben, so deutet schon dies in der Regel darauf hin, dass der Wortlaut selbst zum Zwecke des Beweises verwertet worden ist und nicht nur eine gegebenenfalls auf einen Vorhalt abgegebene Bekundung (Senat, Urteil vom 6. September 2000 - 2 StR 190/00, NStZ-RR 2001, 18).
  • BGH, 26.01.2011 - 2 StR 446/10

    Bemessung der Gesamtstrafe (sinkende Hemmschwelle); Verfahrensbeendende

    Auszug aus BGH, 28.07.2015 - 2 StR 38/15
    Die Aufhebung des Urteils in den genannten Fällen entzieht auch dem Gesamtstrafenausspruch die Grundlage, der auch für sich genommen rechtlichen Bedenken begegnet, da das Landgericht sich bei Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten auffallend weit von der Einsatzstrafe von sechs Monaten entfernt hat, ohne dies in gebotener Weise besonders zu begründen (vgl. Senat, Urteil vom 26. Januar 2011 - 2 StR 446/10; Beschluss vom 5. August 2010 - 2 StR 340/10).
  • BGH, 12.09.2013 - 2 StR 226/13

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung bei der schweren Körperverletzung (minder

    Auszug aus BGH, 28.07.2015 - 2 StR 38/15
    Dabei wird das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) zu beachten sein (vgl. Senat, Beschluss vom 12. September 2013 - 2 StR 226/13; BGH, Beschluss vom 28. Januar 2014 - 4 StR 502/13).
  • BGH, 05.08.2010 - 2 StR 340/10

    Bildung und Bemessung der Gesamtstrafe (Beruhen)

    Auszug aus BGH, 28.07.2015 - 2 StR 38/15
    Die Aufhebung des Urteils in den genannten Fällen entzieht auch dem Gesamtstrafenausspruch die Grundlage, der auch für sich genommen rechtlichen Bedenken begegnet, da das Landgericht sich bei Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten auffallend weit von der Einsatzstrafe von sechs Monaten entfernt hat, ohne dies in gebotener Weise besonders zu begründen (vgl. Senat, Urteil vom 26. Januar 2011 - 2 StR 446/10; Beschluss vom 5. August 2010 - 2 StR 340/10).
  • BGH, 17.01.2024 - 2 StR 100/23
    Mit Beschluss vom 28. Juli 2015 - 2 StR 38/15 (NStZ 2016, 430) hob der Senat das Urteil wie ausgeführt auf.
  • BGH, 21.01.2016 - 2 StR 433/15

    Inbegriffsrüge (Berücksichtigung von nach der Hauptverhandlung erhobener Beweise

    Der Senat schließt daher aus, dass das Landgericht den Inhalt des späteren schriftlichen Gutachtens schon aufgrund der Angaben der Sachverständigen in der Hauptverhandlung festgestellt hat (vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. Juli 2015 - 2 StR 38/15; Urteil vom 6. September 2000 - 2 StR 190/00, NStZ-RR 2001, 18).
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