Rechtsprechung
BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 468/08 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- lexetius.com
Betriebsbedingte Kündigung
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Betriebsbedingte Kündigung; Altersgruppenbildung
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Betriebsbedingte Kündigung - Altersgruppenbildung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 3 KSchG
Betriebsbedingte Kündigung - Altersgruppenbildung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- bag-urteil.com
Betriebsbedingte Kündigung - Altersgruppenbildung
- Betriebs-Berater
Altersgruppenbildung bei Massenentlassung
- Techniker Krankenkasse
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Betriebsbedingte Kündigung - Altersgruppenbildung
- ra.de
- rewis.io
Betriebsbedingte Kündigung - Altersgruppenbildung
- streifler.de (Kurzinformation und Volltext)
Voraussetzungen für eine Altersgruppenbildung im Rahmen der sozialen Auswahl
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1 Abs. 3; KSchG § 17 Abs. 1
Fehlerhafte Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung; Darlegungslast des Arbeitgebers bei Bildung von Altersgruppen - datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Betriebsbedingte Kündigung: Bildung von Altersgruppen bei der Sozialauswahl ? Zulässigkeit bei berechtigtem betrieblichen Interesse an der Beibehaltung der Altersstruktur
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Altersgruppenbildung bei Massenentlassung
Verfahrensgang
- ArbG Freiburg, 10.10.2007 - 6 Ca 453/06
- LAG Baden-Württemberg, 10.04.2008 - 11 Sa 80/07
- BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 468/08
Papierfundstellen
- ZIP 2010, 2114
- NZA 2010, 1059
- BB 2010, 2299
- DB 2010, 2230
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 676/08
Interessenausgleich mit Namensliste - grob fehlerhafte Sozialauswahl - …
Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 468/08
a) Die Berücksichtigung des Lebensalters als eines von mehreren Kriterien bei der Sozialauswahl - wie in § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG und der "Betriebsvereinbarung über Kündigungsauswahlrichtlinien" vorgesehen - ist trotz des Verbots der Altersdiskriminierung gem. § 1, § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG im Grundsatz nicht zu beanstanden (Senat 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 - Rn. 25, NZA 2010, 457; 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 40, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 182 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 82).Diese unmittelbare Benachteiligung jüngerer Arbeitnehmer iSv. § 3 Abs. 1 AGG ist aber nach § 10 Satz 1 und 2 AGG gerechtfertigt (Senat 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 - Rn. 26, aaO).
Die Heranziehung des Lebensalters verfolgt ein legitimes Ziel, die Mittel zur Erreichung dieses Ziels sind angemessen und erforderlich: Durch die Berücksichtigung des Lebensalters werden ältere Arbeitnehmer, die typischerweise schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben, besser geschützt (Senat 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 - Rn. 25, aaO; 12. März 2009 - 2 AZR 418/07 - Rn. 39, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 97 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 17;… 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 43 f., aaO) ; das Lebensalter ist ein geeignetes und erforderliches Kriterium, um auf die individuellen Arbeitsmarktchancen bei der sozialen Auswahl Bedacht zu nehmen; mildere Mittel sind nicht ersichtlich (…vgl. Senat 12. März 2009 - 2 AZR 418/07 - Rn. 40, aaO).
Dass die Chancen auf dem Arbeitsmarkt auf diese Weise typisierend und nicht individuell berücksichtigt werden, ist - will man sie überhaupt einbeziehen - unvermeidbar (Senat 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 - Rn. 25, aaO;… 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 46 mwN, aaO).
b) Dementsprechend ist die lineare Berücksichtigung des Lebensalters bei der Sozialauswahl im Rahmen einer Auswahlrichtlinie als eines von mehreren Auswahlkriterien grundsätzlich mit dem Verbot der Altersdiskriminierung zu vereinbaren (Senat 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 - Rn. 27, NZA 2010, 457).
Selbst wenn dies in der Tendenz zutreffen mag, so ist die Bildung von Altersgruppen diskriminierungsrechtlich nicht etwa geboten (vgl. Senat 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 - Rn. 27, NZA 2010, 457).
- BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 523/07
Betriebsbedingte Kündigung - Altersdiskriminierung
Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 468/08
a) Die Berücksichtigung des Lebensalters als eines von mehreren Kriterien bei der Sozialauswahl - wie in § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG und der "Betriebsvereinbarung über Kündigungsauswahlrichtlinien" vorgesehen - ist trotz des Verbots der Altersdiskriminierung gem. § 1, § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG im Grundsatz nicht zu beanstanden (Senat 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 - Rn. 25, NZA 2010, 457; 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 40, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 182 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 82).Die Heranziehung des Lebensalters verfolgt ein legitimes Ziel, die Mittel zur Erreichung dieses Ziels sind angemessen und erforderlich: Durch die Berücksichtigung des Lebensalters werden ältere Arbeitnehmer, die typischerweise schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben, besser geschützt (…Senat 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 - Rn. 25, aaO; 12. März 2009 - 2 AZR 418/07 - Rn. 39, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 97 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 17; 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 43 f., aaO) ; das Lebensalter ist ein geeignetes und erforderliches Kriterium, um auf die individuellen Arbeitsmarktchancen bei der sozialen Auswahl Bedacht zu nehmen; mildere Mittel sind nicht ersichtlich (…vgl. Senat 12. März 2009 - 2 AZR 418/07 - Rn. 40, aaO).
Dass die Chancen auf dem Arbeitsmarkt auf diese Weise typisierend und nicht individuell berücksichtigt werden, ist - will man sie überhaupt einbeziehen - unvermeidbar (…Senat 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 - Rn. 25, aaO; 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 46 mwN, aaO).
Er hat aufzuzeigen, welche konkreten Nachteile sich ergäben, wenn die Sozialauswahl allein nach Maßgabe von § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG vorgenommen würde (Senat 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 54, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 182 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 82; 20. April 2005 - 2 AZR 201/04 - zu B II 2 a der Gründe, EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 60).
Solche Gefährdungen zu vermeiden, liegt sowohl im Interesse der Gesamtheit der Belegschaft als auch im Wettbewerbsinteresse des Arbeitgebers, das seinerseits unter dem Schutz von Art. 2, Art. 12 GG steht (Senat 12. März 2009 - 2 AZR 418/07 - Rn. 45, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 97 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 17; 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 54, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 182 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 82).
- BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 387/06
Betriebsbedingte Kündigung
Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 468/08
(1) Die Beklagte kann sich nicht darauf berufen, einer besonderen Rechtfertigung für eine Altersgruppenbildung bedürfe es nicht, weil diese geeignet sei, einer übermäßigen Belastung jüngerer Arbeitnehmer entgegen zu wirken (vgl. Senat 6. September 2007 - 2 AZR 387/06 - Rn. 19, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 169 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 78).Dies verlangt nicht nur darzulegen, dass sich die Altersstruktur überhaupt in nennenswertem Ausmaß nachteilig verändern würde, sondern auch aufzuzeigen, welche konkreten Nachteile sich dadurch - beispielsweise im Hinblick auf die Verwirklichung des Betriebszwecks - ergäben (vgl. Senat 6. September 2007 - 2 AZR 387/06 - Rn. 17, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 169 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 78).
Bleibt die Anzahl der Kündigungen unter den Schwellenwerten des § 17 KSchG, schließt dies zwar ein berechtigtes betriebliches Interesse an der Sicherung der bestehenden Altersstruktur in dem von Kündigungen betroffenen Bereich nicht von vorneherein aus (Senat 6. September 2007 - 2 AZR 387/06 - Rn. 17, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 169 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 78) .
- BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 907/06
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl
Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 468/08
Bei der unter vergleichbaren Arbeitnehmern nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG durchzuführenden Auswahl hat der Arbeitgeber - und haben im Rahmen von § 1 Abs. 4 KSchG die Betriebsparteien - einen Beurteilungsspielraum (Senat 5. Juni 2008 - 2 AZR 907/06 - Rn. 19 mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 179 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 81).Darüber hinaus bindet sich der Arbeitgeber auch selbst an die in den Auswahlrichtlinien getroffene Bewertung (Senat 5. Juni 2008 - 2 AZR 907/06 - Rn. 19, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 179 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 81).
Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG liegt hingegen beim Arbeitgeber (Senat 5. Juni 2008 - 2 AZR 907/06 - Rn. 21, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 179 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 81;… KR/Griebeling 9. Aufl. § 1 KSchG Rn. 655, 683 ff.; HaKoKSchG/Gallner 3. Aufl. § 1 KSchG Rn. 828 ff.).
- BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 418/07
Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - "grobe Fehlerhaftigkeit
Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 468/08
Die Heranziehung des Lebensalters verfolgt ein legitimes Ziel, die Mittel zur Erreichung dieses Ziels sind angemessen und erforderlich: Durch die Berücksichtigung des Lebensalters werden ältere Arbeitnehmer, die typischerweise schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben, besser geschützt (…Senat 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 - Rn. 25, aaO; 12. März 2009 - 2 AZR 418/07 - Rn. 39, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 97 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 17;… 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 43 f., aaO) ; das Lebensalter ist ein geeignetes und erforderliches Kriterium, um auf die individuellen Arbeitsmarktchancen bei der sozialen Auswahl Bedacht zu nehmen; mildere Mittel sind nicht ersichtlich (vgl. Senat 12. März 2009 - 2 AZR 418/07 - Rn. 40, aaO).Solche Gefährdungen zu vermeiden, liegt sowohl im Interesse der Gesamtheit der Belegschaft als auch im Wettbewerbsinteresse des Arbeitgebers, das seinerseits unter dem Schutz von Art. 2, Art. 12 GG steht (Senat 12. März 2009 - 2 AZR 418/07 - Rn. 45, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 97 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 17; 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 54, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 182 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 82).
- BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 697/01
Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl
Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 468/08
Sie ist grob fehlerhaft, wenn sie jede Ausgewogenheit vermissen lässt, wenn also einzelne Sozialdaten überhaupt nicht, eindeutig unzureichend oder mit eindeutig überhöhter Bedeutung berücksichtigt wurden (vgl. Senat 5. Dezember 2002 - 2 AZR 697/01 - zu B I 3 c aa (1) der Gründe, BAGE 104, 138). - BAG, 20.04.2005 - 2 AZR 201/04
Altersgruppen bei betriebsbedingter Kündigung
Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 468/08
Er hat aufzuzeigen, welche konkreten Nachteile sich ergäben, wenn die Sozialauswahl allein nach Maßgabe von § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG vorgenommen würde (Senat 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 54, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 182 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 82; 20. April 2005 - 2 AZR 201/04 - zu B II 2 a der Gründe, EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 60). - LAG Baden-Württemberg, 10.04.2008 - 11 Sa 80/07
Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur - Sozialauswahl
Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 468/08
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 10. April 2008 - 11 Sa 80/07 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
- BAG, 15.12.2011 - 2 AZR 42/10
Sozialauswahl - Altersgruppen - Altersdiskriminierung
Danach ist es zulässig, dass der Arbeitgeber innerhalb des zur Sozialauswahl anstehenden Personenkreises nach sachlichen Kriterien Altersgruppen bildet, die prozentuale Verteilung der Belegschaft auf die Altersgruppen feststellt und die Gesamtzahl der auszusprechenden Kündigungen diesem Proporz entsprechend auf die einzelnen Altersgruppen verteilt - mit der Folge, dass sich die Sozialauswahl iSv. § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG nur innerhalb der Gruppen vollzieht und sich der Anstieg des Lebensalters nur innerhalb der jeweiligen Altersgruppe auszuwirken vermag (grundlegend BAG 23. November 2000 - 2 AZR 533/99 - zu B III 4 der Gründe, BAGE 96, 306; seither st. Rspr., vgl. 18. März 2010 - 2 AZR 468/08 - Rn. 12 ff., AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 184 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 83; 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 53, BAGE 128, 238) .Dementsprechend muss der Arbeitgeber, wenn er sich auf § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG berufen will, zu diesen Auswirkungen und möglichen Nachteilen konkret vortragen (BAG 18. März 2010 - 2 AZR 468/08 - Rn. 23, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 184 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 83) .
Jedenfalls wenn die Anzahl der Entlassungen innerhalb einer Gruppe vergleichbarer Arbeitnehmer im Verhältnis zur Anzahl aller Arbeitnehmer des Betriebs die Schwellenwerte des § 17 KSchG erreicht, kommen ihm dabei Erleichterungen zugute; in diesem Fall ist ein berechtigtes betriebliches Interesse an der Beibehaltung der Altersstruktur - widerlegbar - indiziert (BAG 18. März 2010 - 2 AZR 468/08 - Rn. 24, aaO; 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 54, BAGE 128, 238) .
- BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 854/11
Abweichung der Namensliste von der Auswahlrichtlinie
Darüber hinaus bindet sich der Arbeitgeber selbst an die in der Auswahlrichtlinie getroffene Bewertung (vgl. BAG 18. März 2010 - 2 AZR 468/08 - Rn. 13; 5. Juni 2008 - 2 AZR 907/06 - Rn. 19) .Das Gesetz räumt den Betriebsparteien sowohl in § 1 Abs. 4 Var. 2 KSchG als auch in § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO einen weiten Spielraum bei der Gewichtung der Sozialkriterien ein (vgl. für § 1 Abs. 4 Var. 2 KSchG BAG 18. März 2010 - 2 AZR 468/08 - Rn. 13; für § 1 Abs. 5 Satz 2 KSchG 12. März 2009 - 2 AZR 418/07 - Rn. 32) .
Der Arbeitgeber muss die Auswirkungen und möglichen Nachteile der Gruppenbildung deswegen im Einzelnen darlegen, wenn er sich auf § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG berufen will (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 65, BAGE 140, 169; 18. März 2010 - 2 AZR 468/08 - Rn. 23 ) .
- BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 790/12
Schaffung einer ausgewogenen Personalstruktur
Der Arbeitgeber muss die Auswirkungen und möglichen Nachteile deswegen im Einzelnen darlegen, wenn er sich wegen der Sicherung der Personalstruktur auf § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG berufen will (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 65, BAGE 140, 169; 18. März 2010 - 2 AZR 468/08 - Rn. 23 ).
- BAG, 22.03.2012 - 2 AZR 167/11
Ordentliche betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Bildung von …
Dementsprechend muss der Arbeitgeber, wenn er sich auf § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG berufen will, zu diesen Auswirkungen und möglichen Nachteilen konkret vortragen ( BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 65; 18. März 2010 - 2 AZR 468/08 - Rn. 23, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 184 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 83) .Jedenfalls dann, wenn die Anzahl der Entlassungen innerhalb einer Gruppe vergleichbarer Arbeitnehmer im Verhältnis zur Anzahl aller Arbeitnehmer des Betriebs die Schwellenwerte des § 17 KSchG erreicht, kommen ihm dabei Erleichterungen zugute; in diesem Fall ist ein berechtigtes betriebliches Interesse an der Beibehaltung der Altersstruktur - widerlegbar - indiziert (… BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - aaO ; 18. März 2010 - 2 AZR 468/08 - Rn. 24, aaO; 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 54, BAGE 128, 238 ) .
- BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 352/11
Interessenausgleich mit Namensliste - Bildung von Altersgruppen
aa) Der Arbeitgeber muss, wenn er sich auf § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG berufen will, zu den Auswirkungen und möglichen Nachteilen von Kündigungen gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG auf die Altersstruktur der Belegschaft und damit verbundenen möglichen Nachteilen für den Betrieb konkret vortragen (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 65, EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 84; 18. März 2010 - 2 AZR 468/08 - Rn. 23, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 184 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 83) . - LAG Hamm, 06.04.2011 - 6 Sa 2023/10
Betriebsratsanhörung bei Interessenausgleich mit Namensliste; unwirksame …
Dies verlangt nicht nur darzulegen, dass sich die Altersstruktur überhaupt in nennenswertem Ausmaß nachteilig verändern würde, sondern auch aufzuzeigen, welche konkreten Nachteile sich dadurch - beispielsweise im Hinblick auf die Verwirklichung des Betriebszwecks - ergäben (BAG 18. März 2010 - 2 AZR 468/08 - zur Problematik des Inhalts der Darlegungslast des Arbeitgebers).Die Schwelle des § 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 KSchG (vgl. dazu BAG 18. März 2010 - 2 AZR 468/08) wird insoweit nicht erreicht.
Der Arbeitgeber bindet sich über die Bewertung der Sozialindikatoren nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung an die Bewertung und Gewichtung der sozialen Auswahlrichtlinien (BAG 05. Juni 2008 - 2 AZR 9907/06; BAG 05. Juni 2008 - 2 AZR 907/06; BAG 18. März 2010 - 2 AZR 468/08).
Die Selbstbindung durch Schaffung eines Auswahlsystems ist vielmehr normativ begründet (§ 1 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 lit. a) KSchG; § 77 Abs. 4 S. 1 BetrVG), durch § 1 Abs. 5 S. 2 KSchG nicht beschränkt und von der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt (BAG 05. Juni 2008 - 2 AZR 9907/06; BAG 05. Juni 2008 - 2 AZR 907/06; BAG 18. März 2010 - 2 AZR 468/08).
- LAG Hamm, 09.11.2012 - 18 Sa 1095/12
Rechtsmissbräuchliche Sozialauswahl
Wenn die Altersgruppenbildung bei Massenkündigungen aufgrund einer Betriebsänderung erfolgt, ist davon auszugehen, dass ein berechtigtes betriebliches Interesse im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG besteht, da in diesen Fällen regelmäßig die Erhaltung einer auch altersmäßig ausgewogenen Personalstruktur gefährdet ist (BAG, Urteil vom 18.03.2010 - 2 AZR 468/08). - LAG Niedersachsen, 10.02.2011 - 5 Sa 520/10
Vermutungswirkung gemäß § 1 Abs. 5 KSchG wird in der Regel nicht aufgehoben bei …
Dies gilt jedenfalls dann, wenn wie im vorliegenden Streitfall, der Arbeitnehmer die Vermutung des Vorliegens berechtigter betrieblicher Interessen gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG nicht entkräftet (vgl. BAG, Urteil vom 18.03.2010, Az.: 2 AZR 468/08 - NZA 2010, 1059-1063). - ArbG Stuttgart, 08.11.2013 - 26 Ca 1180/13
Betriebsbedingte Kündigung - Standortschließung - Beschäftigungsmöglichkeit im …
Die Klägerin trägt letztlich die Darlegung- und Beweislast im Rahmen der Sozialauswahl (vgl. BAG 18. März 2010 - 2 AZR 468/08 - Rn. 14, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 184 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 83) . - LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2012 - 6 TaBV 19/12
Änderungskündigung zur vollumfänglichen Flexibilisierung zunächst …
Verstöße gegen Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1, 2 Abs. 1 und 2 Buchst. a, 3 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf lassen sich aufgrund des auch nach §§ 1, 2 Abs. 4, 5, 8 Abs. 1, 10 Satz 3 Nr. 1 AGG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2000/78/EG entsprechend der begründenden Protokollnotiz im Ergänzungstarifvertrag vom 30. Juni 2011 legitimen wie verhältnismäßigen Schutzes älterer Beschäftigter mit über 50 Jahren und mindestens 15-jähriger Betriebszugehörigkeit gegenüber Belastungen am Arbeitsmarkt nicht erkennbar ausmachen (…zum arbeitsmarktbezogenen Schutz über 50-Jähriger zuletzt etwa BAG 20.3.2012 - 9 ZR 529/10 - Rn. 20, NZA 2012, 803; 18.3.2010 - 2 AZR 468/08 - Rn. 16, NZA 2010, 1059;… zur tendenziellen Zulässigkeit tariflicher Kündigungsschutznormen für langjährig beschäftigte älterer Arbeitnehmer u.a. KR/ Griebeling 9. Aufl. § 1 KSchG Rn. 665 ff.;… MünchKommBGB/ Thüsing 5. Aufl. § 10 AGG Rn. 41 ff.;… Bauer/ Göpfert/ Krieger AGG 3. Aufl. § 10 Rn. 46 ff.;… Meinel/ Heyn/ Herms AGG 2. Aufl. § 10 Rn. 34). - ArbG Stuttgart, 30.03.2011 - 28 Ca 7258/10
Für die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen Wegfalls des …