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   VGH Baden-Württemberg, 14.03.2008 - 2 S 1505/07   

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https://dejure.org/2008,10894
VGH Baden-Württemberg, 14.03.2008 - 2 S 1505/07 (https://dejure.org/2008,10894)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.03.2008 - 2 S 1505/07 (https://dejure.org/2008,10894)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. März 2008 - 2 S 1505/07 (https://dejure.org/2008,10894)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verhältnis von Gemeinschaftsrecht zu nationalen Regelungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss des Einwands der Gemeinschaftsrechtswidrigkeit einer vertraglichen Regelung; Anforderungen an die Begründetheit ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit einer Gerichtsentscheidung; Formelle oder materielle Bestandskraft von öffentlich-rechtlichen Verträgen

  • Judicialis

    VwGO § 121; ; VwVfG § 51; ; VwVfG § 60; ; EWGRL 85/73

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 121; VwVfG § 51; VwVfG § 60; EWGRL 85/73
    Feststellungsklage, Fortsetzungsfeststellungsklage und allgemeine Leistungsklage einschließlich Unterlassungsklage; Rechtskraft; Sonstiges Verwaltungshandeln (Auskunft, öffentlich-rechtlicher Vertrag, Zusicherung); Verwaltungsgebühr: Fleischhygienegebühr; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 58, 255
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 13.01.2004 - C-453/00

    Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.2008 - 2 S 1505/07
    Das europäische Gemeinschaftsrecht steht einer nationalen Regelung nicht entgegen, nach der der Einwand, eine vertragliche Regelung sei wegen eines Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht unwirksam, nicht mehr erhoben werden kann, wenn dieser Einwand zuvor Gegenstand eines rechtskräftig abgeschlossenen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gewesen ist (im Anschluss an EuGH, Urt. v. 19.9.2006 - Rs. C-392/04 und C-422/04 - ; Urt. v. 13.1.2004 - Rs. C-453/00 - "Kühne & Heitz", Slg. 2004, I-837).

    Mit Rücksicht auf diesen Grundsatz verlangt das Gemeinschaftsrecht nicht, dass eine Verwaltungsbehörde grundsätzlich verpflichtet ist, eine Verwaltungsentscheidung zurückzunehmen, die nach Ablauf angemessener Fristen oder durch Erschöpfung des Rechtswegs bestandskräftig geworden ist (vgl. EuGH, Urt. v. 19.9.2006 - Rs. C-392/04 und C-422/04 - Rn. 51; Urt. v. 13.1.2004 - Rs. C-453/00 - "XXXXXXXXXXXX", Slg. 2004, I-837 Rn. 24).

  • EuGH, 19.09.2006 - C-392/04

    i-21 Germany - Telekommunikationsdienste - Richtlinie 97/13/EG - Artikel 11

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.2008 - 2 S 1505/07
    Das europäische Gemeinschaftsrecht steht einer nationalen Regelung nicht entgegen, nach der der Einwand, eine vertragliche Regelung sei wegen eines Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht unwirksam, nicht mehr erhoben werden kann, wenn dieser Einwand zuvor Gegenstand eines rechtskräftig abgeschlossenen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gewesen ist (im Anschluss an EuGH, Urt. v. 19.9.2006 - Rs. C-392/04 und C-422/04 - ; Urt. v. 13.1.2004 - Rs. C-453/00 - "Kühne & Heitz", Slg. 2004, I-837).

    Mit Rücksicht auf diesen Grundsatz verlangt das Gemeinschaftsrecht nicht, dass eine Verwaltungsbehörde grundsätzlich verpflichtet ist, eine Verwaltungsentscheidung zurückzunehmen, die nach Ablauf angemessener Fristen oder durch Erschöpfung des Rechtswegs bestandskräftig geworden ist (vgl. EuGH, Urt. v. 19.9.2006 - Rs. C-392/04 und C-422/04 - Rn. 51; Urt. v. 13.1.2004 - Rs. C-453/00 - "XXXXXXXXXXXX", Slg. 2004, I-837 Rn. 24).

  • EuGH, 07.01.2004 - C-201/02

    Wells

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.2008 - 2 S 1505/07
    Der Europäischen Gerichtshof geht ferner in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass mangels einer einschlägigen Gemeinschaftsregelung die Verfahrensmodalitäten, die den Schutz der dem Bürger aus dem Gemeinschaftsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung eines jeden Mitgliedstaats sind; sie dürfen jedoch nicht ungünstiger sein als diejenigen, die gleichartige Sachverhalte innerstaatlicher Art regeln, und die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (vgl. Urt. v. 19.9.2006, a.a.O., Rn 57; Urt. v. 16.5.2000 - Rs. C-78/98 - "Preston", Slg. 2000, I-3201, Rn. 31; Urt. v. 7.1.2004 - Rs. C-201/02 - "Wells", Slg. 2004, I-723, Rn. 67).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.2008 - 2 S 1505/07
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. u. a. BVerfG, Beschl. v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133).
  • BVerfG, 09.01.2001 - 1 BvR 1036/99

    Zur Vorlagepflicht an den EuGH

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.2008 - 2 S 1505/07
    Zur Begründung der erhobenen Abweichungsrüge bezieht sich die Klägerin ferner auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9.1.2002 - 1 BvR 1036/99, in dem das Gericht den Rechtssatz aufgestellt habe, dass bei Zweifeln über gemeinschaftsrechtliche Fragen grundsätzlich eine Pflicht zur Vorlagepflicht an den Europäischen Gerichtshof bestehe.
  • BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2120/99

    Keine Grundrechtsverletzung durch sofort vollziehbare Ausweisung eines wegen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.2008 - 2 S 1505/07
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann deshalb nur festgestellt werden, wenn bestimmte Umstände deutlich darauf hinweisen, dass dies im konkreten Fall nicht geschehen ist (vgl. u. a. BVerfG, Kammerbeschluss v. 1.3.2000 - 2 BvR 2120/99 - NVwZ 2000, 1291; BVerwG, Beschl. v. 25.11.1999 - 9 B 70.99 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 64).
  • EuGH, 16.05.2000 - C-78/98

    Preston u.a.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.2008 - 2 S 1505/07
    Der Europäischen Gerichtshof geht ferner in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass mangels einer einschlägigen Gemeinschaftsregelung die Verfahrensmodalitäten, die den Schutz der dem Bürger aus dem Gemeinschaftsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung eines jeden Mitgliedstaats sind; sie dürfen jedoch nicht ungünstiger sein als diejenigen, die gleichartige Sachverhalte innerstaatlicher Art regeln, und die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (vgl. Urt. v. 19.9.2006, a.a.O., Rn 57; Urt. v. 16.5.2000 - Rs. C-78/98 - "Preston", Slg. 2000, I-3201, Rn. 31; Urt. v. 7.1.2004 - Rs. C-201/02 - "Wells", Slg. 2004, I-723, Rn. 67).
  • BVerwG, 14.10.2002 - 3 C 16.02

    Erhebung von Gebühren für bakteriologische Untersuchungen neben allgemeiner

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.2008 - 2 S 1505/07
    Eine Divergenz zu den von der Klägerin ferner angeführten Urteilen vom 9.10.2002 - 3 C 17.02 - und 4.10.2002 - 3 C 16.02 -, mit denen das Bundesverwaltungsgerichts die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Berechnung von Sondergebühren bestätigt habe, scheidet damit ebenfalls aus.
  • BVerwG, 09.10.2002 - 3 C 17.02

    Amtliche Schlachttieruntersuchungen und Fleischuntersuchungen - Erhebung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.2008 - 2 S 1505/07
    Eine Divergenz zu den von der Klägerin ferner angeführten Urteilen vom 9.10.2002 - 3 C 17.02 - und 4.10.2002 - 3 C 16.02 -, mit denen das Bundesverwaltungsgerichts die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Berechnung von Sondergebühren bestätigt habe, scheidet damit ebenfalls aus.
  • BVerwG, 29.08.1996 - 3 C 7.95

    Gewerberecht - Fleischbeschau, Rahmengebührenregelung und Gemeinschaftsrecht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.2008 - 2 S 1505/07
    Für das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.8.1996 - 3 C 7.95 -, dem die Klägerin die Aussage entnimmt, dass der Hoheitsträger in rechtssatzmäßiger Form entscheiden müsse, ob er von den Abweichungsmöglichkeiten nach Art. 2 Abs. 2 der Entscheidung 88/408/EWG Gebrauch machen wolle, gilt das Gleiche.
  • EuGH, 10.11.1992 - C-156/91

    Hansa Fleisch / Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg

  • BVerwG, 28.06.2002 - 3 BN 5.01

    Befugnis zur flächendeckenden Abweichung von EG-Pauschalgebühren als Rechtssache

  • BVerwG, 25.11.1999 - 9 B 70.99
  • VG Sigmaringen, 16.07.2001 - 1 K 2682/99

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag über Kosten der Fleischbeschau

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