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Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.07.2007 - 2 U 85/07   

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https://dejure.org/2007,2349
OLG Celle, 20.07.2007 - 2 U 85/07 (https://dejure.org/2007,2349)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.07.2007 - 2 U 85/07 (https://dejure.org/2007,2349)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Juli 2007 - 2 U 85/07 (https://dejure.org/2007,2349)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Kündigung eines Mietvertrages nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Räumungsanspruch als Insolvenzforderung bzw. Masseverbindlichkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 38 InsO; § 55 InsO; § 109 InsO; § 546 BGB; § 562 BGB; § 253 ZPO; § 887 ZPO
    Bestimmtheit eines auf Räumung von Räumlichkeiten gerichteten Klageantrags; Auslegung eines Urteilstenors unter Hinzunahme der Urteilsgründe bei Zweifeln über den genauen Gegenstand der Vollstreckung; Anhörungserfordernis für den Schuldner bei Überprüfung eines ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmtheit eines auf Räumung von Räumlichkeiten gerichteten Klageantrags; Auslegung eines Urteilstenors unter Hinzunahme der Urteilsgründe bei Zweifeln über den genauen Gegenstand der Vollstreckung; Anhörungserfordernis für den Schuldner bei Überprüfung eines ...

  • zvi-online.de

    InsO §§ 38, 55, 109; BGB § 546
    Keine Masseverbindlichkeit der Pflicht zur Beseitigung der durch den Mieter vor Insolvenzeröffnung durchgeführten Einbauten

  • Judicialis

    InsO § 38; ; InsO § 55; ; InsO § 109; ; BGB § 546; ; ZPO § 253

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 38; InsO § 55; InsO § 109; BGB § 546
    Räumungsanspruch des Vermieters bei Insolvenz des Mieters - Beseitigungsanspruch von Einbauten keine Masseverbindlichkeit gem. § 55 InsO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entfernung von Einbauten nach Insolvenz des Mieters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Räumungsanspruch des Vermieters bei Insolvenz des Mieters

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mieterinsolvenz: Räumungspflicht ist keine Masseverbindlichkeit! (IMR 2007, 302)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 1914
  • NZI (Beilage) 2008, 9
  • NZI 2008, 19
  • NZI 2008, 9
  • ZMR 2007, 956
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 21.12.2006 - IX ZR 66/05

    Ansprüche des Vermieters aus einem vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2007 - 2 U 85/07
    Auch der BGH habe in seinem Urteil vom 21. Dezember 2006 (Az.: IX ZR 66/05) die Verpflichtung zur Entfernung zurückgelassener Sachen bzw. Räumung des Mietobjekts als vom Insolvenzverwalter zu erfüllende Masseschuld angesehen.

    Der Kläger beruft sich zur Begründung seiner Ansicht insbesondere auf die Entscheidung des BGH vom 21. Dezember 2006 (WM 2007, 411 ff.).

    Die Voraussetzungen des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO sind bei vertraglichen Räumungs- bzw. Wiederherstellungsansprüchen nur dann anzunehmen, wenn der Insolvenzverwalter persönlich oder durch ihm zuzurechnende Handlungen einen vertragswidrigen Zustand verursacht hat (BGH NJW 2001, 2966, 2967; vgl. BGH WM 2007, 411, 413).

    Entgegen der Ansicht des Klägers ist eine andere Beurteilung auch nicht mit Rücksicht auf das Urteil des BGH vom 21. Dezember 2006 (WM 2007, 411ff. = ZIP 2007, 340ff.) gerechtfertigt.

    Komme die Leistung weiterhin der Masse zugute, könne der Leistende auch weiterhin die ungeschmälerte Leistung aus der Masse verlangen (BGH WM 2007, 411, 412).

  • BGH, 02.02.2006 - IX ZR 46/05

    Rechtsfolgen der Freigabe eines Grundstücks durch den Insolvenzverwalter nach

    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2007 - 2 U 85/07
    Wenn eine Räumungsverpflichtung des Beklagten bestanden hätte, hätte er sich dieser (titulierten) Verpflichtung nicht dadurch entziehen können, dass er die Verfügungsbefugnis zurück auf den Schuldner überträgt (vgl. BGH NZM 2006, 352, 353).

    d) Eine andere Beurteilung kommt auch nicht mit Rücksicht auf das Urteil des BGH vom 2. Februar 2006 (NZM 2006, 352f.) in Betracht.

    Zwar hat der BGH in diesem Urteil ausgeführt, dass der Räumungsanspruch dann nicht erfüllt werde, wenn der Mieter dem Vermieter zwar den Besitz überlasse, nicht aber die zum Zwecke der Gebrauchsnutzung auf das Grundstück geschafften Sachen nicht entferne und dies auch für den Fall der Insolvenz des Mieters gelte (BGH NZM 2006, 352, 352).

  • BGH, 05.07.2001 - IX ZR 327/99

    Rechte des Vermieters im Konkurs des Mieters

    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2007 - 2 U 85/07
    c) Nichts anderes ergibt sich aus der Entscheidung des BGH in seinem Urteil vom 5. Juli 2001 (BGH NJW 2001, 2966f.), in dem er unter ausdrücklicher Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden hat, dass die Räumungspflicht, die den Mieter bei Vertragsende verpflichtet, die Mietsache in ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben bzw. diesen wieder herzustellen, allein auf dem vom Mieter abgeschlossenen Vertrag beruht und nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 55 InsO eine Masseverbindlichkeit darstellt.

    Die Voraussetzungen des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO sind bei vertraglichen Räumungs- bzw. Wiederherstellungsansprüchen nur dann anzunehmen, wenn der Insolvenzverwalter persönlich oder durch ihm zuzurechnende Handlungen einen vertragswidrigen Zustand verursacht hat (BGH NJW 2001, 2966, 2967; vgl. BGH WM 2007, 411, 413).

  • BGH, 19.10.1988 - VIII ZR 22/88

    Schadensersatzansprüche bei Veräußerung eines vermieteten Hauses

    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2007 - 2 U 85/07
    Die Pflicht zur Rückgabe einschließlich der erforderlichen Entfernung von Einrichtungen etc. mag zwar erst am Tage der Beendigung des Mietverhältnisses fällig geworden sein (vgl. BGH NJW 1989, 451, 452).
  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 32/04

    Beachtlichkeit des Einwandes der Erfüllung im Zwangsvollstreckungsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2007 - 2 U 85/07
    Ergänzend ist ferner zu berücksichtigen, dass im Fall einer Räumungsvollstreckung wegen des Anspruches auf Beseitigung der Einbauten gem. § 887 ZPO eine Überprüfung durch das Prozessgericht als Vollstreckungsgericht zu erfolgen hat, ob dem Antrag auf Ersatzvornahme zu entsprechen ist, wobei der Schuldner zwingend anzuhören (§ 891 ZPO) und dann ggf. auch der Einwand der Erfüllung zu berücksichtigen ist (BGHZ 161, 67, 71f.) Dem Vollstreckungsgericht obliegt damit ohnehin eine vertiefte Überprüfung, deren Grundlage nicht nur der Urteilstenor, sondern das gesamte Urteil einschließlich Tatbestand und Entscheidungsgründe bildet.
  • BGH, 05.10.1994 - XII ZR 53/93

    Zustellung der Klage an den Konkursverwalter in Unkenntnis der Konkurseröffnung;

    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2007 - 2 U 85/07
    Auch ein Mieter kann sich der Räumungsverpflichtung nicht dadurch entziehen, dass er das Eigentum an den zurückgelassenen Sachen aufgibt oder auf einen Dritten überträgt (vgl. BGHZ 127, 156, 167).
  • BGH, 18.04.2002 - IX ZR 161/01

    Beseitigungsansprüche eines Grundstückseigentümers in der Gesamtvollstreckung

    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2007 - 2 U 85/07
    Die Räumungspflicht, also die Pflicht zur Rückgabe im ursprünglichen Zustand, war schon in dem vor Verfahrenseröffnung eingegangenen Mietverhältnis begründet (vgl. Eckert, NZM 2006, 610, 611; Braun NZI 2005, 255, 256; vgl. BGHZ 150, 305, 312).
  • BGH, 06.11.1978 - VIII ZR 179/77

    Erstattungsanspruch des Vermieters im Konkurs des Mieters

    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2007 - 2 U 85/07
    Ausweislich der Gesetzgebungsmaterialien stellt § 55 InsO (§ 59 KO a. F.) sicher, dass derjenige, der seine vollwertige Leistung weiterhin zur Masse gewährt, die dafür zu entrichtende volle Gegenleistung erhält und nicht auf eine Insolvenzforderung beschränkt sein soll (vgl. BGHZ 72, 263, 266; vgl. LG Hannover ZIP 1988, 116, 116).
  • BGH, 11.05.1995 - I ZR 86/93

    Bestimmtheit des Klageantrags

    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2007 - 2 U 85/07
    Der BGH hat klargestellt, dass der Klageantrag die erforderliche Bestimmtheit auch dadurch erhalten kann, dass der Kläger ein zu seinen Gunsten ergangenes Urteil erster Instanz, dessen Gegenstand bestimmt ist, im Berufungsverfahren verteidigt (BGH NJW-RR 1995, 1119, 1120).
  • BGH, 18.12.1986 - VII ZR 388/85

    Konkretisierung des Streitgegenstandes im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2007 - 2 U 85/07
    Zumindest durch diese Anknüpfung an das landgerichtliche Urteil (vgl. BGH NJW-RR 1987, 639f.) hat der Kläger eindeutig klargestellt, welche einzelnen Einbauten entfernt werden sollten und daher vom geltend gemachten Räumungsanspruch umfasst waren.
  • OLG Celle, 19.02.1992 - 2 U 81/91
  • LG Hannover, 03.06.1987 - 11 S 94/87
  • BGH, 08.07.1981 - VIII ZR 326/80

    Nutzung der Einrichtung nach Rückgabe der Mietsache

  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 21/99

    Kauf auf Probe; Feststellung eines Rechtsverhältnisses bei zukünftiger

  • BGH, 04.03.1993 - IX ZB 55/92

    Bestimmter Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsurteils für ausländische Urteil

  • OLG Düsseldorf, 01.09.2000 - 9 W 69/00

    Streitwert bei Klageerweiterung nach Schluß der mündlichen Verhandlung;

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2002 - 24 W 21/02

    Zur hinreichenden Bestimmtheit des Urteilstenors

  • OLG Düsseldorf, 05.07.1999 - 3 W 195/99

    Verpflichtung des Gerichtsvollziehers bei Vollstreckung eines Räumungstitels

  • OLG Frankfurt, 21.11.2002 - 26 W 122/02

    Umfang der Vollstreckung aus einem Räumungstitel

  • KG, 25.02.2019 - 8 U 6/18

    Insolvenz des Mieters eines Gewerbegrundstücks: Wiederherstellungsanspruch des

    Der Räumungsanspruch des Vermieters entsteht - aufschiebend bedingt durch die Vertragsbeendigung - mit Abschluss des Mietvertrages, mithin vor Insolvenzeröffnung und ist daher grundsätzlich als Insolvenzforderung gemäß §§ 38, 108 Abs. 3 InsO zu qualifizieren (BGH, Urteil vom 21.12.2006 - IX ZR 66/05, ZIP 2007, 340; vgl. OLG Celle, Urteil vom 20.07.2007 - 2 U 85/07, ZIP 2007, 1914, Tz. 82, rechtskräftig durch BGH, Beschluss vom 17.04.2008 - IX ZR 144/07, Grundeigentum 2008, 865).

    Denn die Räumungspflicht, also die Pflicht zur Rückgabe im ursprünglichen Zustand, war schon in dem vor Verfahrenseröffnung eingegangenen Mietverhältnis begründet, spätestens mit Errichtung der Leichtbaumetallhalle angelegt (vgl. so auch OLG Celle, Urteil vom 20.07.2007 - 2 U 85/07, ZIP 2007, 1914, Tz. 82 f.).

  • OLG Brandenburg, 30.06.2015 - 6 U 28/14

    Insolvenzverfahren: Mietvertraglicher Rückgabeanspruch als Insolvenzforderung

    Aus dem gleichen Grund wird auch der dem Vermieter nach § 209 InsO zustehende Schadensersatzanspruch wegen vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses als Insolvenzforderung, nicht als Masseschuld qualifiziert (vgl. OLG Celle, Urt. v. 20.07.2007 - 2 U 85/07, ZIP 2007, 1914 Rn 89, zit. nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 08.05.2008 - 2 U 85/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11915
OLG Stuttgart, 08.05.2008 - 2 U 85/07 (https://dejure.org/2008,11915)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.05.2008 - 2 U 85/07 (https://dejure.org/2008,11915)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. Mai 2008 - 2 U 85/07 (https://dejure.org/2008,11915)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Wettbewerbsrecht: Marktverhaltensrelevanz umsatzsteuerrechtlicher Normen

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Bestehens eines marktverhaltensregulierenden Charakters aufgrund der Geltendmachung einer Umsatzsteuer im Vermessungswesen; Voraussetzung für einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur seine Tätigkeit nach umsatzsteuerpflichtigen und ...

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UStG

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    UWG § 3; UWG § 4 Nr. 11
    Kein marktverhaltensregulierender Charakter umsatzsteuerrechtlicher Vorschriften

  • ibr-online

    Marktverhaltensrelevanz umsatzsteuerrechtlicher Normen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.05.2000 - I ZR 28/98

    Abgasemissionen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2008 - 2 U 85/07
    Die verletzte Norm muss (zumindest auch) die Funktion haben, das Marktverhalten individualschützend zu regeln und so gleiche Voraussetzungen für die auf diesem Markt tätigen Wettbewerber zu schaffen (grundlegend BGHZ 144, 255, 266 = GRUR 2000, 1076 - [Abgasemissionen]; vgl. BGHZ 155, 301, 305 = GRUR 2003, 971 - [Telefonischer Auskunftsdienst]; BGH, GRUR 2004, 255, 258 - [Strom und Telefon I]).

    Auf die Preise wirken sie sich lediglich als Reflex aus (so schon OLG Oldenburg, a.a.O.; vgl. auch BGHZ 144, 255, 268 = GRUR 2001, 1076 - [Abgasemissionen]; anders gelagert sind Preisvorschriften - vgl. zu § 24 TabaksteuerG OLG Frankfurt, GRUR-RR 2004, 255).

  • LG Tübingen, 21.09.2007 - 21 O 40/07
    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2008 - 2 U 85/07
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Vorsitzenden der 21. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Tübingen vom 21. September 2007 (Az.: 21 O 40/07) wird zurückgewiesen.

    Wegen des Sachverhalts wird nach § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auf die tatsächlichen Feststellungen in dem Urteil des Vorsitzenden der 21. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Tübingen vom 21. September 2007 (Az.: 21 O 40/07 - GA 185/193) Bezug genommen.

  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 250/00

    Elektroarbeiten von Stadtwerken für private Auftraggeber - ein unlauterer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2008 - 2 U 85/07
    Die Vorschrift knüpft an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu § 1 UWG a.F. an, wonach unter Berücksichtigung des Schutzzwecks des Wettbewerbsrechts nicht jeder Rechtsbruch wettbewerbswidrig war (Begr-RegE, BT-Dr 15/1487, S. 19 unter Bezugnahme auf BGHZ 150, 343 = GRUR 2002, 825 - [Elektroarbeiten]).
  • BGH, 04.11.2003 - KZR 16/02

    Kein Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Kopplungsangebote für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2008 - 2 U 85/07
    Die verletzte Norm muss (zumindest auch) die Funktion haben, das Marktverhalten individualschützend zu regeln und so gleiche Voraussetzungen für die auf diesem Markt tätigen Wettbewerber zu schaffen (grundlegend BGHZ 144, 255, 266 = GRUR 2000, 1076 - [Abgasemissionen]; vgl. BGHZ 155, 301, 305 = GRUR 2003, 971 - [Telefonischer Auskunftsdienst]; BGH, GRUR 2004, 255, 258 - [Strom und Telefon I]).
  • BGH, 11.05.2006 - I ZR 250/03

    Kraftfahrzeuganhänger mit Werbeschildern

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2008 - 2 U 85/07
    Allein der Umstand, dass der Rechtsverstoß reflexartige Auswirkungen auf das Wettbewerbsgeschehen hat, reicht für die Annahme eines Marktbezuges der Vorschrift hingegen nicht aus (BGH, GRUR 2006, 872 f. - [Kraftfahrzeuganhänger mit Werbeschildern]).
  • BGH, 03.07.2003 - I ZR 211/01

    Telefonischer Auskunftdienst

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2008 - 2 U 85/07
    Die verletzte Norm muss (zumindest auch) die Funktion haben, das Marktverhalten individualschützend zu regeln und so gleiche Voraussetzungen für die auf diesem Markt tätigen Wettbewerber zu schaffen (grundlegend BGHZ 144, 255, 266 = GRUR 2000, 1076 - [Abgasemissionen]; vgl. BGHZ 155, 301, 305 = GRUR 2003, 971 - [Telefonischer Auskunftsdienst]; BGH, GRUR 2004, 255, 258 - [Strom und Telefon I]).
  • OLG Stuttgart, 22.02.2007 - 2 U 132/06

    Datenschutzverletzung abmahnfähig

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2008 - 2 U 85/07
    Der Gesetzeszweck ist nicht nur dem Gesetzeswortlaut zu entnehmen, sondern er kann sich auch aus sonstigen Umständen wie beispielsweise den Gesetzgebungsmaterialien ergeben (BGH, GRUR 2007, 162, Rn. 12 = WRP 2007, 177 - [Mengenausgleich in Selbstentsorgergemeinschaft]; Senat, GRUR-RR 2007, 330, 331; OLG Oldenburg, WRP 2007, 685, 687).
  • BGH, 29.06.2006 - I ZR 171/03

    Mengenausgleich in Selbstentsorgergemeinschaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2008 - 2 U 85/07
    Der Gesetzeszweck ist nicht nur dem Gesetzeswortlaut zu entnehmen, sondern er kann sich auch aus sonstigen Umständen wie beispielsweise den Gesetzgebungsmaterialien ergeben (BGH, GRUR 2007, 162, Rn. 12 = WRP 2007, 177 - [Mengenausgleich in Selbstentsorgergemeinschaft]; Senat, GRUR-RR 2007, 330, 331; OLG Oldenburg, WRP 2007, 685, 687).
  • OLG Oldenburg, 30.11.2006 - 1 U 74/06

    Geltendmachung eines wettbewerblichen Unterlassungsanspruchs wegen irreführender

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2008 - 2 U 85/07
    Der Gesetzeszweck ist nicht nur dem Gesetzeswortlaut zu entnehmen, sondern er kann sich auch aus sonstigen Umständen wie beispielsweise den Gesetzgebungsmaterialien ergeben (BGH, GRUR 2007, 162, Rn. 12 = WRP 2007, 177 - [Mengenausgleich in Selbstentsorgergemeinschaft]; Senat, GRUR-RR 2007, 330, 331; OLG Oldenburg, WRP 2007, 685, 687).
  • OLG Frankfurt, 02.06.2004 - 6 W 79/04

    Wettbewerbsverstoß: Wettbewerbswidriges gewerbsmäßiges Angebot von Zigarren mit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2008 - 2 U 85/07
    Auf die Preise wirken sie sich lediglich als Reflex aus (so schon OLG Oldenburg, a.a.O.; vgl. auch BGHZ 144, 255, 268 = GRUR 2001, 1076 - [Abgasemissionen]; anders gelagert sind Preisvorschriften - vgl. zu § 24 TabaksteuerG OLG Frankfurt, GRUR-RR 2004, 255).
  • OLG München, 15.05.2003 - 29 U 1703/03

    Keine Wettbewerbsbeeinträchtigung bei Nichterhebung der gesetzlichen

  • BGH, 10.06.2010 - I ZR 96/08

    Wettbewerbsrecht: Marktverhaltensrelevanz steuerrechtlicher Vorschriften;

    Die Berufung des Klägers ist ohne Erfolg geblieben (OLG Stuttgart, Urt. v. 8.5.2008 - 2 U 85/07, juris).
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