Rechtsprechung
| BVerwG, 01.02.2024 - 2 A 1.23 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 33 Abs. 2; BBG § 21; BLV §§ 48, 50
Tatsachenkenntnis des Erstbeurteilers durch Information des Fachvorgesetzten des zu Beurteilenden
- rechtsinformationen.bund.de
Tatsachenkenntnis des Erstbeurteilers durch Information des Fachvorgesetzten des zu Beurteilenden
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 33 Abs 2 GG, § 21 BBG 2009, § 48 BLV 2009, § 50 BLV 2009
Tatsachenkenntnis des Erstbeurteilers durch Information des Fachvorgesetzten des zu Beurteilenden - doev.de
Tatsachenkenntnis des Erstbeurteilers durch Information des Fachvorgesetzten des zu Beurteilenden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BBG § 21 ; BLV § 48
Antrag eines Beamten auf Feststellung des Rechtswidrigkeit einer Gesamt-Regelbeurteilung aufgrund eines Fehlers einer dienstlichen Beurteilung - datenbank.nwb.de
Tatsachenkenntnis des Erstbeurteilers durch Information des Fachvorgesetzten des zu Beurteilenden
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anforderung an eine korrigierte dienstliche Beurteilung
Papierfundstellen
- NVwZ 2024, 1097
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 12.10.2023 - 2 A 7.22
Begründungspflicht für wesentliche Verschlechterung einer Regelbeurteilung
Auszug aus BVerwG, 01.02.2024 - 2 A 1.23
Mangels weiterer normativer Vorgaben bestimmt sich die Zuständigkeit entsprechend § 50 Abs. 1 Satz 2 und 3 BLV nach den Beurteilungsbestimmungen des BND (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 2023 - 2 A 7.22 - juris Rn. 16).Eine dienstliche Beurteilung ist zu erstellen aufgrund der Erkenntnisse über die von dem jeweiligen Beamten auf dem konkret innegehabten Dienstposten gezeigten Leistungen, gemessen an den (abstrakten) Anforderungen des Statusamtes (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 - BVerwGE 165, 305 Rn. 32 und zuletzt Urteil vom 12. Oktober 2023 - 2 A 7.22 - juris Rn. 38).
Es gibt auch keine Anhaltspunkte dafür, dass die aufgehobene Berücksichtigung des Zeitraums im Probebeamtenverhältnis auch in der abschließenden Fassung noch "fortgewirkt" hätte (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 2023 - 2 A 7.22 - juris Rn. 49 f.) und die Beibehaltung der Einzelnoten und des Gesamturteils Ausdruck eines schon feststehenden Ergebnisses wäre.
- BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17
BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie; …
Auszug aus BVerwG, 01.02.2024 - 2 A 1.23
Mit der Beurteilungsbefugnis ist dem Dienstherrn vielmehr auch das Recht zuerkannt, die einzelnen im Beurteilungszeitraum liegenden Vorgänge in einer Gesamtschau zusammenzufassen und zu bewerten (BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 - BVerwGE 161, 240 Rn. 32 m. w. N.).In einer solchen Situation liegt es vielmehr am Beamten klarzustellen, hinsichtlich welchen Werturteils und aus welchem Grund er einen weiteren Erläuterungsbedarf sieht (BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 - BVerwGE 161, 240 Rn. 37).
Ein Abweichen von einer rechtswidrigen und aufgehobenen, damit rechtlich nicht mehr existenten dienstlichen Beurteilung löst keinen Plausibilisierungsbedarf aus (BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 - BVerwGE 161, 240 Rn. 39).
- BVerwG, 09.09.2021 - 2 A 3.20
Dienstliche Regelbeurteilung und Funktion der Gleichstellungsbeauftragten
Auszug aus BVerwG, 01.02.2024 - 2 A 1.23
Die aktuelle Gesetzesfassung berücksichtigt die Anforderungen der Senatsrechtsprechung zu den erforderlichen normativen Vorgaben für die Erstellung von dienstlichen Beurteilungen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - BVerwGE 173, 81 Rn. 31 ff. und vom 9. September 2021 - 2 A 3.20 - BVerwGE 173, 213 Rn. 14) noch nicht vollständig.Zwar hat der Parlamentsgesetzgeber nunmehr das Beurteilungssystem geregelt - Regelbeurteilungen, ergänzt durch Anlassbeurteilungen - defizitär bleibt allerdings, dass er sich nicht zur Vorgabe der Bildung des abschließenden Gesamturteils geäußert hat (BVerwG, Urteil vom 9. September 2021 - 2 A 3.20 - BVerwGE 173, 213 Rn. 16).
Dieses Defizit führt jedoch nicht zur Aufhebung der streitgegenständlichen dienstlichen Beurteilung, weil die unzureichende Gesetzeslage für einen Übergangszeitraum weiterhin angewendet werden kann, um einen der verfassungsmäßigen Ordnung noch ferneren Zustand zu vermeiden (…BVerwG, Urteile vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - BVerwGE 173, 81 Rn. 40 m. w. N. und vom 9. September 2021 - 2 A 3.20 - BVerwGE 173, 213 Rn. 15).
- BVerwG, 07.07.2021 - 2 C 2.21
Grundlegende Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen müssen in …
Auszug aus BVerwG, 01.02.2024 - 2 A 1.23
Die aktuelle Gesetzesfassung berücksichtigt die Anforderungen der Senatsrechtsprechung zu den erforderlichen normativen Vorgaben für die Erstellung von dienstlichen Beurteilungen (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - BVerwGE 173, 81 Rn. 31 ff. …und vom 9. September 2021 - 2 A 3.20 - BVerwGE 173, 213 Rn. 14) noch nicht vollständig.Dieses Defizit führt jedoch nicht zur Aufhebung der streitgegenständlichen dienstlichen Beurteilung, weil die unzureichende Gesetzeslage für einen Übergangszeitraum weiterhin angewendet werden kann, um einen der verfassungsmäßigen Ordnung noch ferneren Zustand zu vermeiden (BVerwG, Urteile vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - BVerwGE 173, 81 Rn. 40 m. w. N. …und vom 9. September 2021 - 2 A 3.20 - BVerwGE 173, 213 Rn. 15).
- BVerwG, 17.09.2020 - 2 C 2.20
Folgen des Verstoßes gegen die Vorgabe der Gleichgewichtung der Einzelmerkmale …
Auszug aus BVerwG, 01.02.2024 - 2 A 1.23
Rn. 15 Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer dienstlichen Beurteilung ist auf die Überprüfung beschränkt, ob der Dienstherr gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, die anzuwendenden Begriffe oder den gesetzlichen Rahmen verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 - BVerfGK 12, 106 ;… BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245 , vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - BVerwGE 153, 48 Rn. 9, vom 17. September 2020 - 2 C 2.20 - BVerwGE 169, 254 Rn. 10 …und vom 15. Dezember 2021 - 2 A 1.21 - Buchholz 232.1 § 50 BLV Nr. 8 Rn. 17).Rn. 16 Hat der Dienstherr - wie hier - Richtlinien über die Erstellung dienstlicher Beurteilungen erlassen, sind die Beurteiler aufgrund des Gleichheitssatzes hinsichtlich des anzuwendenden Verfahrens und der anzulegenden Maßstäbe an diese Richtlinien gebunden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2020 - 2 C 2.20 - BVerwGE 169, 254 Rn. 21).
- BVerwG, 15.12.2021 - 2 A 1.21
Dienstliche Beurteilung: Laufbahnübergreifende Vergleichsgruppenbildung nach der …
Auszug aus BVerwG, 01.02.2024 - 2 A 1.23
Rn. 15 Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer dienstlichen Beurteilung ist auf die Überprüfung beschränkt, ob der Dienstherr gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, die anzuwendenden Begriffe oder den gesetzlichen Rahmen verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 - BVerfGK 12, 106 ;… BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245 , vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - BVerwGE 153, 48 Rn. 9…, vom 17. September 2020 - 2 C 2.20 - BVerwGE 169, 254 Rn. 10 und vom 15. Dezember 2021 - 2 A 1.21 - Buchholz 232.1 § 50 BLV Nr. 8 Rn. 17).Das Gericht hat deshalb auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten sind, ob sie im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung verbleiben und ob sie auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (stRspr, z. B. BVerwG, Urteile vom 24. November 2005 - 2 C 34.04 - BVerwGE 124, 356 m. w. N. und vom 15. Dezember 2021 - 2 A 1.21 - Buchholz 232.1 § 50 BLV Nr. 8 Rn. 18 m. w. N.).
- BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18
Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen …
Auszug aus BVerwG, 01.02.2024 - 2 A 1.23
Eine dienstliche Beurteilung ist zu erstellen aufgrund der Erkenntnisse über die von dem jeweiligen Beamten auf dem konkret innegehabten Dienstposten gezeigten Leistungen, gemessen an den (abstrakten) Anforderungen des Statusamtes (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 - BVerwGE 165, 305 Rn. 32 und zuletzt Urteil vom 12. Oktober 2023 - 2 A 7.22 - juris Rn. 38). - BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16
Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn …
Auszug aus BVerwG, 01.02.2024 - 2 A 1.23
Hierfür sind Erläuterungen und Konkretisierungen erforderlich, auf deren Grundlage die Gerichte nachprüfen können, ob der Dienstherr bei der Erstellung der dienstlichen Beurteilung bzw. bei einzelnen in ihr enthaltenen Werturteilen von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, sachfremde Erwägungen angestellt oder allgemeingültige Wertmaßstäbe verletzt hat (BVerwG, Urteil vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 - BVerwGE 157, 366 Rn. 18 m. w. N.). - BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78
Dienstliche Beurteilung von Beamten
Auszug aus BVerwG, 01.02.2024 - 2 A 1.23
Rn. 15 Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer dienstlichen Beurteilung ist auf die Überprüfung beschränkt, ob der Dienstherr gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, die anzuwendenden Begriffe oder den gesetzlichen Rahmen verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 - BVerfGK 12, 106 ; BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245 , vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - BVerwGE 153, 48 Rn. 9…, vom 17. September 2020 - 2 C 2.20 - BVerwGE 169, 254 Rn. 10 …und vom 15. Dezember 2021 - 2 A 1.21 - Buchholz 232.1 § 50 BLV Nr. 8 Rn. 17). - BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16
Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung; …
Auszug aus BVerwG, 01.02.2024 - 2 A 1.23
Um eine verlässliche Grundlage für die Auswahlentscheidung bieten zu können, muss eine dienstliche Beurteilung die dienstliche Tätigkeit des zu beurteilenden Beamten im maßgebenden Beurteilungszeitraum vollständig erfassen, auf zuverlässige Erkenntnisquellen gestützt sein, das zu erwartende Leistungsvermögen in Bezug auf das angestrebte Amt auf der Grundlage der im innegehabten Amt erbrachten Leistungen hinreichend differenziert darstellen sowie auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhen (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - BVerwGE 157, 168 Rn. 24 m. w. N.). - BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14
Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie; …
- BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04
Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene …
- BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13
Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie; …
- BVerfG, 05.09.2007 - 2 BvR 1855/07
Verfassungsmäßigkeit der Auswahlentscheidung zur Besetzung der Stelle eines …
- BVerwG, 06.10.2023 - 2 VR 3.23
Konkurrentenstreit um die Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens
- OVG Niedersachsen, 19.08.2026 - 5 LA 104/24
Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Lehrer; Lehrkraft; Dienstliche …
Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer dienstlichen Beurteilung ist auf die Überprüfung beschränkt, ob der Dienstherr gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, die anzuwendenden Begriffe oder den gesetzlichen Rahmen verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (…stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 5.9.2007 - 2 BvR 1855/07 -, juris Rn. 9; BVerwG, Urteil vom 1.2.2024 - BVerwG 2 A 1.23 -, juris Rn. 15 m. w. N.; Nds. OVG…, Beschluss vom 11.6.2024 - 5 ME 34/24 -, juris Rn. 40 m. w. N.).Hat der Dienstherr - wie hier - Richtlinien über die Erstellung dienstlicher Beurteilungen erlassen, sind die Beurteiler aufgrund des Gleichheitssatzes hinsichtlich des anzuwendenden Verfahrens und der anzulegenden Maßstäbe an diese Richtlinien gebunden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17. September 2020 - BVerwG 2 C 2.20 -, juris Rn. 21; Urteil vom 1.2.2024 - BVerwG 2 A 1.23 -, juris Rn. 16; Nds. OVG…, Beschluss vom 25.4.2024 - 5 ME 121/13 -, juris Rn. 19).
Das Gericht hat deshalb auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten sind, ob sie im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung verbleiben und ob sie auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (stRspr, BVerwG, Urteil vom 1.2.2024 - BVerwG 2 A 1.23 -, juris Rn. 16 m. w. N.; Nds. OVG…, Beschluss vom 25.4.2024 - 5 ME 121/13 -, juris Rn. 19).
Hierfür sind Erläuterungen und Konkretisierungen erforderlich, auf deren Grundlage die Gerichte nachprüfen können, ob der Dienstherr bei der Erstellung der dienstlichen Beurteilung bzw. bei einzelnen in ihr enthaltenen Werturteilen von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, sachfremde Erwägungen angestellt oder allgemeingültige Wertmaßstäbe verletzt hat (BVerwG, Urteil vom 1.2.2024 - BVerwG 2 A 1.23 -, juris Rn. 17 m. w. N.).
Hält der beurteilte Beamte oder ein Mitbewerber im Konkurrentenstreitverfahren die Beurteilung für nicht hinreichend plausibel, liegt es an ihm, konkrete Punkte zu benennen, die weiterer Konkretisierung oder Plausibilisierung bedürfen (BVerwG, Urteil vom 1.2.2024 - BVerwG 2 A 1.23 -, juris Rn. 18 m. w. N.; Nds. OVG…, Beschluss vom 9.6.2022 - 5 ME 160/21 -, juris Rn. 53 m. w. N.).
In einer solchen Situation liegt es vielmehr am Beamten, klarzustellen, hinsichtlich welchen Werturteils und aus welchem Grund er einen weiteren Erläuterungsbedarf sieht (BVerwG, Urteil vom 1.2.2024 - BVerwG 2 A 1.23 -, juris Rn. 19 m. w. N.; Nds. OVG…, Beschluss vom 9.6.2022 - 5 ME 160/21 -, juris Rn. 53 m. w. N.).
- OVG Niedersachsen, 20.04.2026 - 5 ME 120/25
Anlassbeurteilung; Anlassbeurteilungssystem; Leistungssprung; Leistungsabfall; …
Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer dienstlichen Beurteilung ist auf die Überprüfung beschränkt, ob der Dienstherr gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, die anzuwendenden Begriffe oder den gesetzlichen Rahmen verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (…stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 5.9.2007 - 2 BvR 1855/07 -, juris Rn. 9; BVerwG, Urteil vom 1.2.2024 - BVerwG 2 A 1.23 -, juris Rn. 15 m. w. N.; Nds. OVG…, Beschluss vom 11.6.2024 - 5 ME 34/24 -, juris Rn. 40 m. w. N.).Hat der Dienstherr - wie hier - Richtlinien über die Erstellung dienstlicher Beurteilungen erlassen, sind die Beurteiler aufgrund des Gleichheitssatzes hinsichtlich des anzuwendenden Verfahrens und der anzulegenden Maßstäbe an diese Richtlinien gebunden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17. September 2020 - BVerwG 2 C 2.20 -, juris Rn. 21; Urteil vom 1.2.2024 - BVerwG 2 A 1.23 -, juris Rn. 16; Nds. OVG…, Beschluss vom 25.4.2024 - 5 ME 121/13 -, juris Rn. 19).
Das Gericht hat deshalb auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten sind, ob sie im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung verbleiben und ob sie auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (stRspr, BVerwG, Urteil vom 1.2.2024 - BVerwG 2 A 1.23 -, juris Rn. 16 m. w. N.; Nds. OVG…, Beschluss vom 25.4.2024 - 5 ME 121/13 -, juris Rn. 19).
Hierfür sind Erläuterungen und Konkretisierungen erforderlich, auf deren Grundlage die Gerichte nachprüfen können, ob der Dienstherr bei der Erstellung der dienstlichen Beurteilung bzw. bei einzelnen in ihr enthaltenen Werturteilen von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, sachfremde Erwägungen angestellt oder allgemeingültige Wertmaßstäbe verletzt hat (BVerwG, Urteil vom 1.2.2024 - BVerwG 2 A 1.23 -, juris Rn. 17 m. w. N.).
Hält der beurteilte Beamte oder ein Mitbewerber im Konkurrentenstreitverfahren die Beurteilung für nicht hinreichend plausibel, liegt es an ihm, konkrete Punkte zu benennen, die weiterer Konkretisierung oder Plausibilisierung bedürfen (BVerwG, Urteil vom 1.2.2024 - BVerwG 2 A 1.23 -, juris Rn. 18 m. w. N.; Nds. OVG…, Beschluss vom 9.6.2022 - 5 ME 160/21 -, juris Rn. 53 m. w. N.).
In einer solchen Situation liegt es vielmehr am Beamten, klarzustellen, hinsichtlich welchen Werturteils und aus welchem Grund er einen weiteren Erläuterungsbedarf sieht (BVerwG, Urteil vom 1.2.2024 - BVerwG 2 A 1.23 -, juris Rn. 19 m. w. N.; Nds. OVG…, Beschluss vom 9.6.2022 - 5 ME 160/21 -, juris Rn. 53 m. w. N.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2025 - 4 S 8.25
Polizei Brandenburg; Beförderung; Konkurrentenstreit; dienstliche Beurteilung; …
Tatsächliche Grundlagen, auf denen die Werturteile beruhen, sind dazu nicht notwendig in die dienstliche Beurteilung aufzunehmen (BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2024 - 2 A 1.23 - juris Rn. 17; grundlegend BVerwG…, Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 - juris Rn. 20; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 29. Mai 2002 - 2 BvR 723/99 - juris Rn. 13).Das dazu höchstrichterlich entwickelte Verfahren ist die Plausibilisierung der in einer dienstlichen Beurteilung enthaltenen Werturteile (BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2024 - 2 A 1.23 - juris Rn. 19).
In einer solchen Situation liegt es vielmehr am Beamten klarzustellen, hinsichtlich welchen Werturteils und aus welchem Grund er einen weiteren Erläuterungsbedarf sieht (BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2024 - 2 A 1.23 - juris Rn. 19).
Es ist geklärt, dass die Verwaltungsgerichtsbarkeit neben dem Verfahren der Plausibilisierung vom Dienstherrn nicht die Darlegung und den Nachweis der einzelnen "Tatsachen" verlangen kann, die dem jeweiligen Werturteil zugrunde liegen und es tragen (so BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2024 - 2 A 1.23 - juris Rn. 18).
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2026 - 4 S 21.26
Bestenauslese; Beförderung; Gesamturteil; arithmetische Bildung; keine Begründung …
Danach obliegt es demjenigen, der im Konkurrentenstreitverfahren eine dienstliche Beurteilung für nicht hinreichend plausibel hält, konkrete Punkte zu benennen, die weiterer Konkretisierung oder Plausibilisierung bedürfen (näher BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2024 - 2 A 1.23 - juris Rn. 18 f.). - VG Augsburg, 29.04.2024 - Au 2 K 23.836
Periodische dienstliche Beurteilung, Rechtspflegerat (Besoldungsgruppe A 13), …
Diese Beurteilungsermächtigung hat auch die durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verlangte gerichtliche Kontrolle zu wahren (vgl. zusammenfassend BVerwG, U.v. 1.2.2024 - 2 A 1.23 - juris Rn. 15 ff. m.w.N.;… vgl. etwa auch BayVGH, B.v. 10.2.2017 - 3 CE 16.2288 - juris Rn. 41;… B.v. 24.3.2016 - 3 CE 16.290 - juris Rn. 28;… BayVGH, B.v. 18.1.2016 - 3 ZB 13.1994 - juris Rn. 62).Die für den Dienstherr gegebenen Erläuterungen und Konkretisierungen lassen nicht erkennen, dass bei Erstellung der Beurteilung bzw. einzelnen in ihr enthaltenen Werturteilen von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen wurde, sachfremde Erwägungen angestellt wurden oder allgemeine Wertmaßstäbe verletzt wurden (vgl. BVerwG, U.v. 1.2.2024 - 2 A 1.23 - juris Rn. 27 m.w.N.;… zu Beurteilungsbeiträgen BVerwG, U.v. 1.3.2018 - 2 A 10.17 - - BVerwGE 161, 240 - juris Rn. 33 ff.).
Hält der Beamte die Erläuterung seiner dienstlichen Beurteilung durch den Dienstherrn für nicht hinreichend plausibel, liegt es an ihm, konkrete Punkte zu benennen, die er entweder für unklar oder für unzutreffend hält (vgl. BVerwG, U.v. 1.2.2024 - 2 A 1.23 - juris Rn. 19; U.v. 1.3.2018 - 2 A 10.17 - BVerwGE 161, 240 - juris, LS).
- OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2025 - 10 S 30.24
Beurteilungssysteme mit zwei Beurteilern; übereinstimmende Beurteilung; …
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung können die in einer dienstlichen Beurteilung getroffenen Werturteile nicht nur im Beurteilungsverfahren im Rahmen der Eröffnung und Besprechung sowie im nachfolgenden Widerspruchsverfahren plausibilisiert werden, sondern auch noch im Verwaltungsstreitverfahren (…vgl. BVerwG, Urteile vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - juris Rn. 15, 21, vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 - juris Rn. 32 und vom 1. Februar 2024 - 2 A 1.23 - juris Rn. 17, jeweils m.w.N.).In einer solchen Situation liegt es vielmehr am Beamten klarzustellen, hinsichtlich welchen Werturteils und aus welchem Grund er einen weiteren Erläuterungsbedarf sieht (…vgl. BVerwG, Urteile vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 - juris Rn. 37 und vom 1. Februar 2024 - 2 A 1.23 - juris Rn. 19).
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2025 - 4 S 32.24
Konkurrentenstreitigkeit; Begründung der einzelnen Leistungsmerkmale und des …
Sie sind auch nicht von Amts wegen zu hinterfragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2024 - 2 A 1.23 - juris Rn. 18).Angesichts des dem Dienstherrn zustehenden Beurteilungsspielraums in der Bestenauslese (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2024 - 2 A 1.23 - juris Rn. 15 f.) ist gegen diese Handhabung gerichtlich nichts zu erinnern.
- OVG Schleswig-Holstein, 16.07.2025 - 2 MB 17/24
Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung; Vergleich zweier Beurteilungen von …
Wie das Verwaltungsgericht auf Grundlage des vorgenannten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (…juris Ls 3 und Rn. 41 ff.;… bestätigt mit Urteilen vom 9. September 2021 - 2 A 3.20 -, juris Rn. 14 m. w. N. und vom 1. Februar 2024 - 2 A 1.23 -, juris Rn. 14) zutreffend angenommen hat, ist für die Rechtswidrigkeit der Beurteilung des Beigeladenen (und darauf beruhend der getroffenen Auswahlentscheidung des Antragsgegners;… siehe hierzu nur Beschluss des Senats vom 6. Juni 2025 - 2 MB 13/24 -, juris Rn. 3 m. w. N.) ausschlaggebend, dass es ihr an dem zwingend erforderlichen, alle Einzelmerkmale umfassenden abschließenden Gesamturteil fehlt, so dass die Beurteilung nicht die ihr im Bereich von Auswahlentscheidungen nach Art. 33 Abs. 2 GG zukommende Funktion - den danach gebotenen Vergleich der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorzunehmen - erfüllen und sie damit keine taugliche Grundlage für ein Stellenbesetzungsverfahren sein kann (…vgl. hierzu auch die ständige Rechtsprechung des Senats: Beschlüsse vom 28. März 2023 - 2 MB 16/22 -, juris Ls 3 und Rn. 14 ;… vom 27. Juni 2023 - 2 MB 6/23 -, juris Ls 2 und Rn. 5 ff. …sowie vom 1. Juli 2024 - 2 MB 21/23 -, juris Rn. 9 ). - VG Köln, 25.08.2026 - 19 K 8392/25 Rn. 56 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 28.1.2020 - 6 B 1120/19 -, juris, Rn. 102, und vom 09.09.2019 - 6 A 238/17 -, juris, Rn. 53-55; BVerwG, Urteile vom 01.02.2024 - 2 A 1.23 - juris, Rn. 17, und vom 01.03.2018 - 2 A 10.17 -, juris, Rn. 32.
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.07.2025 - 4 S 20.25
Ernsthafte Möglichkeit der Auswahl bei rechtsfehlerfreier Wiederholung der …
In solchen Fällen ist die Plausibilisierung ein Verfahren der Rechtsschutzgewährung (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2024 - 2 A 1.23 - juris Rn. 18). - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2026 - 1 B 1486/25
- OVG Schleswig-Holstein, 01.08.2025 - 2 MB 14/24
Beamtenrechtliches Konkurrentenstreitverfahren; Vergleichbarkeit der aktuellen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2026 - 6 B 166/25
Stellenbesetzung Dienstliche Beurteilung Plausibilisierung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2025 - 6 B 405/24
Konkurrentenstreit; Dienstliche; Beurteilung; Beurteilungsgespräch; …
- VG Freiburg, 21.01.2025 - 3 K 3959/23
Besetzung eines Dienstpostens - Umsetzung; freihändige Eignungsfeststellung
- OVG Bremen, 27.02.2026 - 2 B 294/25
Auswahlentscheidung über die Vergabe des Beförderungsamtes bzgl. Verletzung des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2026 - 6 B 533/25
Dienstliche Beurteilung; Ankreuzbeurteilung; Einzelbewertung; Plausibilisierung; …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.02.2026 - 2 M 663/25
Anforderung an Anlassbeurteilung
- VG Freiburg, 29.04.2025 - 13 K 4738/24
Beurteilung während eines Verwaltungspraktikums im Rahmen der Ausbildung für den …
- OVG Hamburg, 15.08.2024 - 5 Bs 64/24
Absehen von einer Regelbeurteilung zum Stichtag in einem Beförderungsverfahren
- OVG Schleswig-Holstein, 01.08.2025 - 2 LA 123/20
Beamtenrechtliches Konkurrentenverfahren; Vergleich der Beurteilungen
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2025 - 4 S 22.24
Dichte der geforderten Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OVG Saarland, 21.02.2024 - 2 A 1/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 16a Abs 1 TierSchG, § 2 TierSchG, § 5 Abs 3 VetWLÜbwG SL, § 108 VwGO, § 113 Abs 1 S 4 VwGO
Glaubhaftmachung eines Zulassungsgrundes bei mehreren selbständig tragenden Gründen eines Urteils; sofort vollziehbare tierschutzrechtliche Wegnahmeanordnung betreffend einen Hund wegen dessen Vernachlässigung; Notwendigkeit vorheriger Androhung unmittelbaren Zwangs; ... - rechtsportal.de
TierSchG § 2 ; TierSchG § 16a
Antrag auf Zulassung der Berufung in einem Verfahren wegen des Bescheides mit tierschutzrechtlichen Anordnungen; Wegnahmeanordung gegen den Halter eines Hundes wegen Vernachlässigung
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 26.10.2022 - 5 K 905/21
- OVG Saarland, 21.02.2024 - 2 A 1/23
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (20)
- BVerwG, 12.01.2012 - 7 C 5.11
Beschwer des Beklagten bei Klageabweisung; Zwischenfeststellungsklage; …
Auszug aus OVG Saarland, 21.02.2024 - 2 A 1/23
Wenn aber eine Störungslage bereits eingetreten ist (wenn also Schmerzen, Leiden oder Schäden eines Tieres oder sonst ein gegen § 2 TierSchG verstoßender Zustand bereits vorliegen und fortdauern) oder ein solcher Zustand unmittelbar droht, kann nach Landesrecht auf Androhung, Fristsetzung und Fristablauf verzichtet werden, d. h. unmittelbarer Zwang wird dann sofort im Anschluss an die (sofort vollziehbare) Wegnahmeanordnung angewendet.[vgl. Hirt/Maisack/Moritz/Felde/Hirt, TierSchG, 4. Aufl. 2023, § 16a Rn. 26; zur Maßgeblichkeit des landesrechtlichen Vollstreckungsrechts siehe auch BVerwG, Urteil vom 12.1.2012 - 7 C 5/11 -, juris, Rn. 18][vgl. Hirt/Maisack/Moritz/Felde/Hirt, TierSchG, 4. Aufl. 2023, § 16a Rn. 26; zur Maßgeblichkeit des landesrechtlichen Vollstreckungsrechts siehe auch BVerwG, Urteil vom 12.1.2012 - 7 C 5/11 -, juris, Rn. 18] So kann auch gemäß § 22b Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 SVwVG von der Androhung unmittelbaren Zwangs abgesehen werden, wenn die Umstände dies nicht zulassen, insbesondere wenn die sofortige Anwendung des Zwangsmittels zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr notwendig ist. - BVerwG, 14.07.2010 - 10 B 7.10
Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß, interner Schutz; Prognose; …
Auszug aus OVG Saarland, 21.02.2024 - 2 A 1/23
Die Grenzen der Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung sind mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers erst dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind.[vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13.1.2016 - 7 B 3/13 -, juris, Rn. 17, vom 17.5.2011 - 8 B 98/10 -, juris, Rn. 8, und vom 14.7.2010 - 10 B 7/10 -, juris, Rn. 4 f.; Beschluss des Senats vom 17.3.2017 - 2 A 93/16 -, juris, Rn. 11][vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13.1.2016 - 7 B 3/13 -, juris, Rn. 17, vom 17.5.2011 - 8 B 98/10 -, juris, Rn. 8, und vom 14.7.2010 - 10 B 7/10 -, juris, Rn. 4 f.; Beschluss des Senats vom 17.3.2017 - 2 A 93/16 -, juris, Rn. 11]. - BVerwG, 17.05.2011 - 8 B 98.10
Prüfung des Vorliegens eines Verfahrensmangels in einem Urteil muss auch im Falle …
Auszug aus OVG Saarland, 21.02.2024 - 2 A 1/23
Die Grenzen der Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung sind mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers erst dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind.[vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13.1.2016 - 7 B 3/13 -, juris, Rn. 17, vom 17.5.2011 - 8 B 98/10 -, juris, Rn. 8, und vom 14.7.2010 - 10 B 7/10 -, juris, Rn. 4 f.; Beschluss des Senats vom 17.3.2017 - 2 A 93/16 -, juris, Rn. 11][vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13.1.2016 - 7 B 3/13 -, juris, Rn. 17, vom 17.5.2011 - 8 B 98/10 -, juris, Rn. 8, und vom 14.7.2010 - 10 B 7/10 -, juris, Rn. 4 f.; Beschluss des Senats vom 17.3.2017 - 2 A 93/16 -, juris, Rn. 11].
- OVG Saarland, 31.01.2024 - 2 A 177/22
Bauaufsichtsbehördliches Verbot der Haltung von mehr als drei Hunden in einem …
Auszug aus OVG Saarland, 21.02.2024 - 2 A 1/23
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts[vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 30.4.2019 - 2 B 52/18 -, juris, Rn. 16 m. w. N.; siehe auch Beschlüsse des Senats vom 20.3.2020 - 2 A 229/19 -, juris, Rn. 13, und vom 31.1.2024 - 2 A 177/22 -][vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 30.4.2019 - 2 B 52/18 -, juris, Rn. 16 m. w. N.; siehe auch Beschlüsse des Senats vom 20.3.2020 - 2 A 229/19 -, juris, Rn. 13, und vom 31.1.2024 - 2 A 177/22 -] erfordert die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO die substantiierte Darlegung, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich oder geeignet gehaltene Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können. - BVerwG, 09.09.2013 - 7 B 2.13
Feststellung der Rechmäßigkeit eines Plangenehmigungsbescheids zur Verbesserung …
Auszug aus OVG Saarland, 21.02.2024 - 2 A 1/23
Die Grenzen der Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung sind mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers erst dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind.[vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13.1.2016 - 7 B 3/13 -, juris, Rn. 17, vom 17.5.2011 - 8 B 98/10 -, juris, Rn. 8, und vom 14.7.2010 - 10 B 7/10 -, juris, Rn. 4 f.; Beschluss des Senats vom 17.3.2017 - 2 A 93/16 -, juris, Rn. 11][vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13.1.2016 - 7 B 3/13 -, juris, Rn. 17, vom 17.5.2011 - 8 B 98/10 -, juris, Rn. 8, und vom 14.7.2010 - 10 B 7/10 -, juris, Rn. 4 f.; Beschluss des Senats vom 17.3.2017 - 2 A 93/16 -, juris, Rn. 11]. - BVerwG, 30.04.2019 - 2 B 52.18
Erfolglose Beschwerde in einem Disziplinargerichtsverfahren; Verfahrensdauer und …
Auszug aus OVG Saarland, 21.02.2024 - 2 A 1/23
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts[vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 30.4.2019 - 2 B 52/18 -, juris, Rn. 16 m. w. N.; siehe auch Beschlüsse des Senats vom 20.3.2020 - 2 A 229/19 -, juris, Rn. 13, und vom 31.1.2024 - 2 A 177/22 -][vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 30.4.2019 - 2 B 52/18 -, juris, Rn. 16 m. w. N.; siehe auch Beschlüsse des Senats vom 20.3.2020 - 2 A 229/19 -, juris, Rn. 13, und vom 31.1.2024 - 2 A 177/22 -] erfordert die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO die substantiierte Darlegung, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich oder geeignet gehaltene Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können. - VG Würzburg, 28.07.2010 - W 5 K 10.464
Wegnahme gefährlicher Hunde und Unterbringung im Tierheim; bloß mündlicher …
Auszug aus OVG Saarland, 21.02.2024 - 2 A 1/23
Rn. 51 Auch aus dem Verweis der Klägerin auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 28.7.2010 - 5 K 10.464 - ergeben sich keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils. - OVG Saarland, 20.03.2020 - 2 A 229/19
Zu den Anforderungen an die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen …
Auszug aus OVG Saarland, 21.02.2024 - 2 A 1/23
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts[vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 30.4.2019 - 2 B 52/18 -, juris, Rn. 16 m. w. N.; siehe auch Beschlüsse des Senats vom 20.3.2020 - 2 A 229/19 -, juris, Rn. 13, und vom 31.1.2024 - 2 A 177/22 -][vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 30.4.2019 - 2 B 52/18 -, juris, Rn. 16 m. w. N.; siehe auch Beschlüsse des Senats vom 20.3.2020 - 2 A 229/19 -, juris, Rn. 13, und vom 31.1.2024 - 2 A 177/22 -] erfordert die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO die substantiierte Darlegung, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich oder geeignet gehaltene Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können. - OVG Saarland, 17.03.2017 - 2 A 93/16
Gehörsrüge im Asylverfahren, Sachverhalts- und Beweiswürdigung bezüglich des …
Auszug aus OVG Saarland, 21.02.2024 - 2 A 1/23
Die Grenzen der Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung sind mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers erst dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind.[vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13.1.2016 - 7 B 3/13 -, juris, Rn. 17, vom 17.5.2011 - 8 B 98/10 -, juris, Rn. 8, und vom 14.7.2010 - 10 B 7/10 -, juris, Rn. 4 f.; Beschluss des Senats vom 17.3.2017 - 2 A 93/16 -, juris, Rn. 11][vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13.1.2016 - 7 B 3/13 -, juris, Rn. 17, vom 17.5.2011 - 8 B 98/10 -, juris, Rn. 8, und vom 14.7.2010 - 10 B 7/10 -, juris, Rn. 4 f.; Beschluss des Senats vom 17.3.2017 - 2 A 93/16 -, juris, Rn. 11]. - BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12
Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; …
Auszug aus OVG Saarland, 21.02.2024 - 2 A 1/23
Dieses Feststellungsinteresse setzt unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr die konkrete Gefahr voraus, dass unter im Wesentlichen unveränderten rechtlichen und tatsächlichen Umständen erneut eine vergleichbare Verwaltungsmaßnahme getroffen wird.[vgl. BVerwG, Urteile vom 20.06.2013 - 8 C 39/12 -, juris, Rn. 19 f., und vom 16.05.2013 - 8 C 14/12 -, juris, Rn. 21, sowie Urteil des Senats vom 13.12.2022 - 2 A 54/22 -, juris, Rn. 32][vgl. BVerwG, Urteile vom 20.06.2013 - 8 C 39/12 -, juris, Rn. 19 f., und vom 16.05.2013 - 8 C 14/12 -, juris, Rn. 21, sowie Urteil des Senats vom 13.12.2022 - 2 A 54/22 -, juris, Rn. 32] Dabei hat der jeweilige Kläger/die jeweilige Klägerin die Umstände darzulegen, aus denen sich sein/ihr Feststellungsinteresse ergibt. - BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
- BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 22.81
Ausweisung wegen Straftaten - § 28 VwVfG, unterlassene Anhörung, Heilung im …
- BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 39.12
Ausgestaltung, normative; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; …
- OVG Saarland, 01.03.2021 - 2 A 72/20
Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans
- OVG Saarland, 25.11.2015 - 1 A 385/14
Antrag auf Zulassung der Berufung im öffentlichen Dienstrecht: Dienstliche …
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2023 - 10 B 9.19
Nutzungsuntersagung eines betrieblich genutzten KFZ-Stellplatzes - keine formelle …
- OVG Saarland, 13.12.2021 - 2 A 178/21
Löschung gespeicherter personenbezogener Daten sowie Feststellung der …
- OVG Saarland, 13.12.2022 - 2 A 54/22
Durchsetzung von artenschutzrechtlichen Auflagen zum Betrieb von Windkraftanlagen
- OVG Saarland, 22.02.2023 - 2 A 114/22
Anforderungen an die Begründung eines Berufungszulassungsantrages bei …
- OVG Saarland, 24.08.2026 - 2 A 30/25
Öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch; hier: Bestimmungswidrige Nutzung einer …
Die Grenzen der Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung sind mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers erst dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind.[vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13.1.2016 - 7 B 3/13 -, juris, Rn. 17, vom 17.5.2011 - 8 B 98/10 -, juris, Rn. 8, und vom 14.7.2010 - 10 B 7/10 -, juris, Rn. 4 f. sowie Beschlüsse des Senats vom 21.2.2024 - 2 A 1/23 -, juris, Rn. 54 sowie vom 17.3.2017 - 2 A 93/16 -, juris, Rn. 11 ][vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13.1.2016 - 7 B 3/13 -, juris, Rn. 17, vom 17.5.2011 - 8 B 98/10 -, juris, Rn. 8, und vom 14.7.2010 - 10 B 7/10 -, juris, Rn. 4 f. sowie Beschlüsse des Senats vom 21.2.2024 - 2 A 1/23 -, juris, Rn. 54 sowie vom 17.3.2017 - 2 A 93/16 -, juris, Rn. 11 ]. - OVG Saarland, 12.01.2026 - 1 A 51/25
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen Unzuverlässigkeit
Eine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO kommt nur in Betracht, wenn gewichtige Anhaltspunkte aufgezeigt sind, dass die Richtigkeit der richterlichen Überzeugungsbildung mangelhaft ist, weil das Verwaltungsgericht mit Blick auf entscheidungserhebliche Tatsachen von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist oder die Beweiserhebung gedankliche Lücken oder Ungereimtheiten aufweist, was insbesondere bei einer Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenen Sachverhalt oder offensichtlich sachwidriger und damit willkürlicher Beweiswürdigung anzunehmen ist.[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.02.2024, 2 A 1/23, juris Rn. 54, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.10.2025, 6 A 125/24, juris Rn. 9, sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.12.2025, OVG 5 N 15/20, juris Rn. 9; ferner BVerwG, Beschlüsse vom 09.09.2013, 7 B 2.13 u.a., juris Rn. 17, und vom 17.05.2011, 8 B 98.10, juris Rn. 8;][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.02.2024, 2 A 1/23, juris Rn. 54, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.10.2025, 6 A 125/24, juris Rn. 9, sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.12.2025, OVG 5 N 15/20, juris Rn. 9; ferner BVerwG, Beschlüsse vom 09.09.2013, 7 B 2.13 u.a., juris Rn. 17, und vom 17.05.2011, 8 B 98.10, juris Rn. 8;] Einen derartigen die Sachverhaltswürdigung durch das Verwaltungsgericht betreffenden Mangel zeigt das Zulassungsvorbringen nicht auf. - VGH Baden-Württemberg, 24.06.2024 - 13 S 365/22
Qualifikation der Partner der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen …
Im Übrigen verhält sich die Zulassungsbegründung im Schriftsatz vom 30.03.2022 nicht zu der sich hier aufdrängenden Möglichkeit einer Heilung (§ 28 Abs. 1, § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VwVfG) eines solchen (unterstellten) Verstoßes bereits im Rahmen des Widerspruchsverfahrens, indem die Klägerin nach Erlass des mit Gründen versehenen Verpflichtungsbescheids vom 24.07.2019 ihre dagegen gerichteten Einwendungen im Weg des Widerspruchs hat vortragen können und die Beklagten diese Einwendungen - wie sich aus dem Widerspruchsbescheid vom 23.10.2019 ergibt - zur Kenntnis genommen und erwogen haben (vgl. etwa BVerwG…, Urteil vom 17.08.1982 - 1 C 22.81 - juris Rn. 16 ff. …und Beschluss vom 20.10.1982 - 4 B 187.82 - juris Rn. 2 f.; OVG Saarland, Beschluss vom 21.02.2024 - 2 A 1/23 - juris Rn. 42). - OVG Saarland, 29.05.2026 - 1 A 26/25
Rückforderung einer im Rahmen der "Neustarthilfe" gewährten Zuwendung
Eine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO kommt nur in Betracht, wenn gewichtige Anhaltspunkte aufgezeigt sind, dass die Richtigkeit der richterlichen Überzeugungsbildung mangelhaft ist, weil das Verwaltungsgericht mit Blick auf entscheidungserhebliche Tatsachen von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist oder die Beweiserhebung gedankliche Lücken oder Ungereimtheiten aufweist, was insbesondere bei einer Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenen Sachverhalt oder offensichtlich sachwidriger und damit willkürlicher Beweiswürdigung anzunehmen ist.[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.02.2024 - 2 A 1/23 -, juris, Rn. 54, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.10.2025 - 6 A 125/24 -, juris, Rn. 9, sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.12.2025 - OVG 5 N 15/20 -, juris, Rn. 9; ferner BVerwG, Beschlüsse vom 09.09.2013 - 7 B 2.13 u.a. -, juris, Rn. 17, und vom 17.05.2011 - 8 B 98.10-, juris, Rn. 8.][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.02.2024 - 2 A 1/23 -, juris, Rn. 54, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.10.2025 - 6 A 125/24 -, juris, Rn. 9, sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.12.2025 - OVG 5 N 15/20 -, juris, Rn. 9; ferner BVerwG, Beschlüsse vom 09.09.2013 - 7 B 2.13 u.a. -, juris, Rn. 17, und vom 17.05.2011 - 8 B 98.10-, juris, Rn. 8.]. - OVG Saarland, 05.11.2024 - 2 A 83/23
Zulassung der Berufung bei Mehrfachbegründung; Nachholung des Visumverfahrens im …
Unabhängig davon und selbständig tragend hat es ausgeführt, dass auch die Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG nicht erfüllt sei, da im Fall des Klägers ein hinreichend aktuelles schwerwiegendes Ausweisungsinteresse bestehe.[vgl. hierzu S. 8 f. und 12 des Urteils][vgl. hierzu S. 8 f. und 12 des Urteils] Beruht ein im Zulassungsverfahren angegriffenes Urteil aber auf mehreren selbständig tragenden Gründen ("Mehrfachbegründung"), ist für die Zulassung der Berufung nur dann Raum, wenn hinsichtlich jedes dieser Gründe ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und auch vorliegt.[vgl. Beschlüsse des Senats vom 21.2.2024 - 2 A 1/23 -, juris, Rn. 38, vom 22.2.2023 - 2 A 114/22 -, juris, Rn. 22, und vom 1.3.2021 - 2 A 72/20 -, juris, Rn. 13][vgl. Beschlüsse des Senats vom 21.2.2024 - 2 A 1/23 -, juris, Rn. 38, vom 22.2.2023 - 2 A 114/22 -, juris, Rn. 22, und vom 1.3.2021 - 2 A 72/20 -, juris, Rn. 13] Dies ist hier hinsichtlich des vom Verwaltungsgericht angeführten Gesichtspunkts des Ausweisungsinteresses ersichtlich nicht der Fall; insofern enthält das Zulassungsvorbringen keinerlei Ausführungen und genügt schon nicht dem Darlegungserfordernis des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".