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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 18.07.2016 - 2 A 13.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,29044
OVG Berlin-Brandenburg, 18.07.2016 - 2 A 13.14 (https://dejure.org/2016,29044)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.07.2016 - 2 A 13.14 (https://dejure.org/2016,29044)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Juli 2016 - 2 A 13.14 (https://dejure.org/2016,29044)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 137 S 1 BauGB, § 165 Abs 2 BauGB, § 165 Abs 3 S 1 Nr 1 BauGB, § 166 Abs 3 S 1 BauGB, § 169 Abs 3 S 1 BauGB
    Normenkontrollantrag bezüglich einer Entwicklungssatzung; Antragsbefugnis von Eigentümern von Grundstücken im Entwicklungsbereich; Vorrangigkeit weniger eingreifender städtebaulicher Maßnahmen; städtebaulicher Vertrag; Überprüfung einer Entwicklungssatzung durch ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 137 S 1 BauGB, § ... 165 Abs 2 BauGB, § 165 Abs 3 S 1 BauGB, § 166 Abs 3 S 1 BauGB, § 169 Abs 3 S 1 BauGB, § 10 NatSchAG BB, § 42 Abs 4 NatSchAG BB, §§ 22 Abs. 2, 67 BNatSchG, Art 14 Abs 3 GG, § 3 KönigsHavelLSchGebV BB, § 47 Abs 2 S 1 VwGO
    Normenkontrollantrag; Entwicklungssatzung; Antragsbefugnis von Käuferinnen von Grundstücken im Entwicklungsbereich; Beteiligungserfordernis im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchung; erstmalige Entwicklung; städtebauliche Neuordnung; Vorrangigkeit weniger eingreifender ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Entwicklungssatzung für das ehemalige Kasernengelände Krampnitz überwiegend bestätigt

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 03.07.1998 - 4 CN 5.97

    Gemeinden dürfen Wertsteigerung im Entwicklungsbereich abschöpfen - Gewerbepark …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.07.2016 - 2 A 13.14
    Rn. 43 Entscheidend ist insoweit, ob die Gemeinde Grund für die Annahme haben musste, dass eine entsprechende vertragliche Lösung als geeignetes Mittel zur einheitlichen Vorbereitung und zügigen Durchführung der vorgesehenen städtebaulichen Maßnahme in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juli 1998 - 4 CN 5.97 - juris Rn. 49;… Beschluss vom 16. Februar 2001 - 4 BN 56.00 -, juris Rn. 19;… Runkel in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., vor §§ 165 bis 171, Rn. 37).

    Denn die einvernehmliche Lösung muss sich im Interesse einer zügigen Durchführung der Entwicklungsmaßnahme als realistische Perspektive abzeichnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juli 1998 - 4 CN 5.97 -, juris Rn. 49).

    Nur ein im Verhältnis zu entgegenstehenden öffentlichen und privaten Interessen überwiegendes öffentliches Interesse ist als besonderes und als dringend zu qualifizierendes Interesse geeignet, den Zugriff auf privates Eigentum zu rechtfertigen (…vgl. Runkel in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/ Krautzberger, a.a.O., § 165 Rn. 55; BVerwG…, Beschluss vom 27. Mai 2004 - 4 BN 7.04 -, juris Rn. 5;… Beschluss vom 16. Februar 2001 - 4 BN 55.00 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 3. Juli 1998 - 4 CN 5.97 -, juris Rn. 25).

    Dies ist nicht zu beanstanden, da sich nicht abstrakt bestimmen lässt, welcher Zeitraum noch als absehbar im Sinne des § 165 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 BauGB zu werten ist, sondern es von dem Umfang und der Komplexität der jeweiligen Entwicklungsmaßnahme abhängt (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juli 1998 - 4 CN 5.97 -, juris Rn. 57).

    Rn. 121 Von einem solchen Bedarf kann ausgegangen werden, wenn die Nachfrage das Angebot aus strukturellen Gründen längerfristig deutlich übersteigt und dieser Überhang so groß ist, dass nur eine städtebauliche Gesamtmaßnahme, die durch eine einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung im Sinne des § 165 Abs. 1 BauGB gekennzeichnet ist, die Erwartung rechtfertigt, den zu Tage getretenen Bedarf wenigstens mittelfristig decken zu können (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juli 1998 - 4 CN 5.97 -, juris Rn. 40;… Beschluss vom 5. August 2002 - 4 BN 32.02 -, juris Rn. 11).

    Auf eine bestimmte Prognosemethode ist der Satzungsgeber nicht festgelegt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 2. Juni 2008, a.a.O., Rn. 29 f.;… BVerwG, Beschlüsse vom 5. August 2002 - 4 BN 32.02 -, juris Rn. 9, …und vom 16. Februar 2001 - 4 BN 55.00 -, juris Rn. 13; Urteil vom 3. Juli 1998 - 4 CN 5.97 -, juris Rn. 41; OVG Berlin…, Urteil vom 13. Juli 2000 - OVG 2 A 5.95 -, juris Rn. 26).

  • BVerfG, 02.06.2008 - 1 BvR 349/04

    Verfassungsmäßigkeit der eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung einer …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.07.2016 - 2 A 13.14
    Rn. 58 a) Die Entwicklungssatzung ist am Maßstab der Enteignungsvoraussetzungen des Art. 14 Abs. 3 GG bezogen auf den Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses zu prüfen, da bei der Frage, ob das Wohl der Allgemeinheit die Durchführung der Entwicklungsmaßnahme erfordert, bereits in Rechnung zu stellen ist, dass im Grundsatz alle unbebauten Grundstücke im Entwicklungsbereich - erforderlichenfalls im Wege der Enteignung - in das Eigentum der Gemeinde überführt werden sollen (§ 166 Abs. 3 Satz 1, § 169 Abs. 3 Satz 1 BauGB; vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Juni 2008 - 1 BvR 349/04 u.a., juris Rn. 21; Kammerbeschluss vom 19. September 2007 - 1 BvR 1698/04 -, juris Rn.4;… Kammerbeschluss vom 4. Juli 2002 - 1 BvR 390/01 -, juris Rn. 10; BVerwG…, Urteil vom 12. Dezember 2002 - 4 CN 7.01 -, juris Rn. 36 f.;… Urteil vom 15. Januar 1982 - 4 C 94/79 -, juris Rn. 31) Der Entwicklungssatzung kommt insoweit eine enteignungsrechtliche Vorwirkung zu, als mit ihr für das nachfolgende Enteignungsverfahren bindend festgelegt wird, dass das Wohl der Allgemeinheit den Eigentumsentzug grundsätzlich rechtfertigt.

    Diese bilanzierende enteignungsrechtliche Abwägung unterliegt anders als die planerische Abwägung nach § 165 Abs. 3 Satz 2 BauGB im Hinblick auf den aus Art. 14 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG folgenden Anspruch der Enteignungsbetroffenen auf effektive gerichtliche Überprüfung einer uneingeschränkten gerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2. Juni 2008 - 1 BvR 349/04 u.a. -, juris Rn. 22, …und vom 19. September 2007 - 1 BvR 1698/04 -, juris Rn. 5).

    Rn. 61 Im Hinblick auf den Gesetzesvorbehalt des Art. 14 Abs. 3 Satz 2 GG müssen die betroffenen Eigentümer dem Gesetz oder der darauf beruhenden Satzung entnehmen können, für welche Zwecke sie mit einer Enteignung rechnen müssen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 2008, a.a.O., juris Rn. 24).

    Auf eine bestimmte Prognosemethode ist der Satzungsgeber nicht festgelegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 2008, a.a.O., Rn. 29 f.;… BVerwG, Beschlüsse vom 5. August 2002 - 4 BN 32.02 -, juris Rn. 9, …und vom 16. Februar 2001 - 4 BN 55.00 -, juris Rn. 13;… Urteil vom 3. Juli 1998 - 4 CN 5.97 -, juris Rn. 41; OVG Berlin…, Urteil vom 13. Juli 2000 - OVG 2 A 5.95 -, juris Rn. 26).

  • OVG Berlin, 13.07.2000 - 2 A 5.95

    Überprüfung einer Entwicklungsverordnung im Land Berlin (Rummelsburger Bucht))

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.07.2016 - 2 A 13.14
    Vielmehr bleibt es ihr im Rahmen der jeweiligen tatbestandlichen Voraussetzungen überlassen, ob sie in einem solchen Gebiet Sanierungsmaßnahmen durchführt oder es in den größeren Zusammenhang einer Entwicklungsmaßnahme einbezieht (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 2. November 2000, a.a.O., juris Rn. 3 und LS; OVG Berlin, Urteil vom 13. Juli 2000 - OVG 2 A 5.95 -, juris Rn. 23 und 41).

    Der Bebauungsplan gestaltet durch rechtsverbindliche Festsetzungen der Art und Weise der Bodennutzung die städtebauliche Ordnung, löst aber als Angebotsplanung für den Eigentümer im Plangebiet grundsätzlich keine die negative Baufreiheit überwindende Realisierungspflicht aus (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 31. März 1998 - 4 BN 5.98 -, juris Rn. 5; OVG Berlin, Urteil vom 13. Juli 2000 - OVG 2 A 5.95 -, juris Rn. 39).

    Auf eine bestimmte Prognosemethode ist der Satzungsgeber nicht festgelegt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 2. Juni 2008, a.a.O., Rn. 29 f.;… BVerwG, Beschlüsse vom 5. August 2002 - 4 BN 32.02 -, juris Rn. 9, …und vom 16. Februar 2001 - 4 BN 55.00 -, juris Rn. 13;… Urteil vom 3. Juli 1998 - 4 CN 5.97 -, juris Rn. 41; OVG Berlin, Urteil vom 13. Juli 2000 - OVG 2 A 5.95 -, juris Rn. 26).

  • BVerwG, 02.11.2000 - 4 BN 51.00

    Entwicklungsmaßnahme; städtebaulicher Handlungsbedarf; Sanierung; Prognose; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.07.2016 - 2 A 13.14
    Dass das Bundesverwaltungsgericht in Entscheidungen vom 8. Juli 1998 (…a.a.O., LS 1.) und vom 2. November 2000 (- 4 BN 51.00 -, juris Rn. 2) die Festlegung einer Fläche mit vorhandener Bebauung als Entwicklungsbereich für zulässig erklärt hat, wenn diese beseitigt und der Bereich einer grundlegend neuen städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden soll, bedeutet nicht, dass die Erhaltung einer vorhandenen Bebauung dem Rückgriff auf das Entwicklungsrecht stets entgegensteht.

    Maßgebend ist vielmehr im Hinblick auf den typologischen Unterschied zwischen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, ob es sich um eine Maßnahme zur Änderung und Verbesserung eines vorhandenen Gebietscharakters (Sanierung) oder zur Entwicklung eines grundlegend neuen Gebietscharakters (Entwicklung) handelt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. November 2000, a.a.O., Rn. 3, …sowie Beschluss vom 8. Juli 1998, a.a.O., Rn. 12).

    Vielmehr bleibt es ihr im Rahmen der jeweiligen tatbestandlichen Voraussetzungen überlassen, ob sie in einem solchen Gebiet Sanierungsmaßnahmen durchführt oder es in den größeren Zusammenhang einer Entwicklungsmaßnahme einbezieht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. November 2000, a.a.O., juris Rn. 3 und LS; OVG Berlin…, Urteil vom 13. Juli 2000 - OVG 2 A 5.95 -, juris Rn. 23 und 41).

  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 BN 22.98

    Städtebaulicher Entwicklungsbereich; bebauter Bereich; Umstrukturierung; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.07.2016 - 2 A 13.14
    Vielmehr können Entwicklungsmaßnahmen neben der erstmaligen Entwicklung unbebauter Flächen auch auf eine Neuordnung bereits bebauter Ortslagen mit dem Ziel der Neustrukturierung gerichtet sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 1998 - 4 BN 22.98 -, juris Rn. 12).

    Dass das Bundesverwaltungsgericht in Entscheidungen vom 8. Juli 1998 (a.a.O., LS 1.) und vom 2. November 2000 (…- 4 BN 51.00 -, juris Rn. 2) die Festlegung einer Fläche mit vorhandener Bebauung als Entwicklungsbereich für zulässig erklärt hat, wenn diese beseitigt und der Bereich einer grundlegend neuen städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden soll, bedeutet nicht, dass die Erhaltung einer vorhandenen Bebauung dem Rückgriff auf das Entwicklungsrecht stets entgegensteht.

    Maßgebend ist vielmehr im Hinblick auf den typologischen Unterschied zwischen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, ob es sich um eine Maßnahme zur Änderung und Verbesserung eines vorhandenen Gebietscharakters (Sanierung) oder zur Entwicklung eines grundlegend neuen Gebietscharakters (Entwicklung) handelt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 2. November 2000, a.a.O., Rn. 3, sowie Beschluss vom 8. Juli 1998, a.a.O., Rn. 12).

  • BVerfG, 04.07.2002 - 1 BvR 390/01

    Aufhebung einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung betreffend die Festsetzung …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.07.2016 - 2 A 13.14
    Rn. 58 a) Die Entwicklungssatzung ist am Maßstab der Enteignungsvoraussetzungen des Art. 14 Abs. 3 GG bezogen auf den Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses zu prüfen, da bei der Frage, ob das Wohl der Allgemeinheit die Durchführung der Entwicklungsmaßnahme erfordert, bereits in Rechnung zu stellen ist, dass im Grundsatz alle unbebauten Grundstücke im Entwicklungsbereich - erforderlichenfalls im Wege der Enteignung - in das Eigentum der Gemeinde überführt werden sollen (§ 166 Abs. 3 Satz 1, § 169 Abs. 3 Satz 1 BauGB;… vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Juni 2008 - 1 BvR 349/04 u.a., juris Rn. 21; Kammerbeschluss vom 19. September 2007 - 1 BvR 1698/04 -, juris Rn.4; Kammerbeschluss vom 4. Juli 2002 - 1 BvR 390/01 -, juris Rn. 10; BVerwG…, Urteil vom 12. Dezember 2002 - 4 CN 7.01 -, juris Rn. 36 f.;… Urteil vom 15. Januar 1982 - 4 C 94/79 -, juris Rn. 31) Der Entwicklungssatzung kommt insoweit eine enteignungsrechtliche Vorwirkung zu, als mit ihr für das nachfolgende Enteignungsverfahren bindend festgelegt wird, dass das Wohl der Allgemeinheit den Eigentumsentzug grundsätzlich rechtfertigt.

    Nicht festgestellt werden muss bei Erlass der Satzung dagegen, dass die Voraussetzungen für die Enteignung bezüglich jedes einzelnen Grundstücks erfüllt sind, weil regelmäßig nur ein grobes Planungskonzept vorliegt, das keine rechtlich bindenden Festsetzungen enthält und für spätere Konkretisierungen und ggf. Änderungen noch offen ist (vgl. etwa BVerwG…, Beschluss vom 16. Juni 2010 - 4 BN 67.09 -, juris Rn. 13;… Beschluss vom 31. März 1998 - 4 BN 4.98 -, juris Rn. 8 ff.;… Beschluss vom 27. Mai 2004 - 4 BN 7.04 -, juris Rn. 6;… Beschluss vom 16. Juni 2010 - 4 BN 67.09 -, juris Rn. 13; BVerfG, Beschluss vom 4. Juli 2002, a.a.O., Rn. 10;… Runkel in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., vor §§ 165 bis 171, Rn. 46).

  • BVerwG, 12.12.2002 - 4 CN 7.01

    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme; Entwicklungsbereich; erhöhter Bedarf an Wohn …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.07.2016 - 2 A 13.14
    Rn. 58 a) Die Entwicklungssatzung ist am Maßstab der Enteignungsvoraussetzungen des Art. 14 Abs. 3 GG bezogen auf den Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses zu prüfen, da bei der Frage, ob das Wohl der Allgemeinheit die Durchführung der Entwicklungsmaßnahme erfordert, bereits in Rechnung zu stellen ist, dass im Grundsatz alle unbebauten Grundstücke im Entwicklungsbereich - erforderlichenfalls im Wege der Enteignung - in das Eigentum der Gemeinde überführt werden sollen (§ 166 Abs. 3 Satz 1, § 169 Abs. 3 Satz 1 BauGB;… vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Juni 2008 - 1 BvR 349/04 u.a., juris Rn. 21; Kammerbeschluss vom 19. September 2007 - 1 BvR 1698/04 -, juris Rn.4;… Kammerbeschluss vom 4. Juli 2002 - 1 BvR 390/01 -, juris Rn. 10; BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2002 - 4 CN 7.01 -, juris Rn. 36 f.;… Urteil vom 15. Januar 1982 - 4 C 94/79 -, juris Rn. 31) Der Entwicklungssatzung kommt insoweit eine enteignungsrechtliche Vorwirkung zu, als mit ihr für das nachfolgende Enteignungsverfahren bindend festgelegt wird, dass das Wohl der Allgemeinheit den Eigentumsentzug grundsätzlich rechtfertigt.

    Rn. 85 bb) Ein originärer Verstoß gegen Ziele der Raumordnung oder Landesplanung steht mit Blick auf den Bescheid der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung vom 29. April 2013 nicht in Rede (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2002 - 4 CN 7.01 -, juris Rn. 20).

  • BVerwG, 16.02.2001 - 4 BN 55.00

    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme; Wohl der Allgemeinheit; qualifiziertes …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.07.2016 - 2 A 13.14
    Nur ein im Verhältnis zu entgegenstehenden öffentlichen und privaten Interessen überwiegendes öffentliches Interesse ist als besonderes und als dringend zu qualifizierendes Interesse geeignet, den Zugriff auf privates Eigentum zu rechtfertigen (…vgl. Runkel in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/ Krautzberger, a.a.O., § 165 Rn. 55; BVerwG…, Beschluss vom 27. Mai 2004 - 4 BN 7.04 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 16. Februar 2001 - 4 BN 55.00 -, juris Rn. 7;… Beschluss vom 3. Juli 1998 - 4 CN 5.97 -, juris Rn. 25).

    Auf eine bestimmte Prognosemethode ist der Satzungsgeber nicht festgelegt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 2. Juni 2008, a.a.O., Rn. 29 f.;… BVerwG, Beschlüsse vom 5. August 2002 - 4 BN 32.02 -, juris Rn. 9, und vom 16. Februar 2001 - 4 BN 55.00 -, juris Rn. 13;… Urteil vom 3. Juli 1998 - 4 CN 5.97 -, juris Rn. 41; OVG Berlin…, Urteil vom 13. Juli 2000 - OVG 2 A 5.95 -, juris Rn. 26).

  • BVerwG, 05.08.2002 - 4 BN 32.02

    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen; gerichtliche Kontrolldichte; gemeindlicher …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.07.2016 - 2 A 13.14
    Rn. 121 Von einem solchen Bedarf kann ausgegangen werden, wenn die Nachfrage das Angebot aus strukturellen Gründen längerfristig deutlich übersteigt und dieser Überhang so groß ist, dass nur eine städtebauliche Gesamtmaßnahme, die durch eine einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung im Sinne des § 165 Abs. 1 BauGB gekennzeichnet ist, die Erwartung rechtfertigt, den zu Tage getretenen Bedarf wenigstens mittelfristig decken zu können (vgl. BVerwG…, Urteil vom 3. Juli 1998 - 4 CN 5.97 -, juris Rn. 40; Beschluss vom 5. August 2002 - 4 BN 32.02 -, juris Rn. 11).

    Auf eine bestimmte Prognosemethode ist der Satzungsgeber nicht festgelegt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 2. Juni 2008, a.a.O., Rn. 29 f.; BVerwG, Beschlüsse vom 5. August 2002 - 4 BN 32.02 -, juris Rn. 9, …und vom 16. Februar 2001 - 4 BN 55.00 -, juris Rn. 13;… Urteil vom 3. Juli 1998 - 4 CN 5.97 -, juris Rn. 41; OVG Berlin…, Urteil vom 13. Juli 2000 - OVG 2 A 5.95 -, juris Rn. 26).

  • BVerfG, 19.09.2007 - 1 BvR 1698/04

    Verfassungsmäßigkeit einer Entwicklungssatzung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.07.2016 - 2 A 13.14
    Rn. 58 a) Die Entwicklungssatzung ist am Maßstab der Enteignungsvoraussetzungen des Art. 14 Abs. 3 GG bezogen auf den Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses zu prüfen, da bei der Frage, ob das Wohl der Allgemeinheit die Durchführung der Entwicklungsmaßnahme erfordert, bereits in Rechnung zu stellen ist, dass im Grundsatz alle unbebauten Grundstücke im Entwicklungsbereich - erforderlichenfalls im Wege der Enteignung - in das Eigentum der Gemeinde überführt werden sollen (§ 166 Abs. 3 Satz 1, § 169 Abs. 3 Satz 1 BauGB;… vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Juni 2008 - 1 BvR 349/04 u.a., juris Rn. 21; Kammerbeschluss vom 19. September 2007 - 1 BvR 1698/04 -, juris Rn.4;… Kammerbeschluss vom 4. Juli 2002 - 1 BvR 390/01 -, juris Rn. 10; BVerwG…, Urteil vom 12. Dezember 2002 - 4 CN 7.01 -, juris Rn. 36 f.;… Urteil vom 15. Januar 1982 - 4 C 94/79 -, juris Rn. 31) Der Entwicklungssatzung kommt insoweit eine enteignungsrechtliche Vorwirkung zu, als mit ihr für das nachfolgende Enteignungsverfahren bindend festgelegt wird, dass das Wohl der Allgemeinheit den Eigentumsentzug grundsätzlich rechtfertigt.

    Diese bilanzierende enteignungsrechtliche Abwägung unterliegt anders als die planerische Abwägung nach § 165 Abs. 3 Satz 2 BauGB im Hinblick auf den aus Art. 14 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG folgenden Anspruch der Enteignungsbetroffenen auf effektive gerichtliche Überprüfung einer uneingeschränkten gerichtlichen Kontrolle (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2. Juni 2008 - 1 BvR 349/04 u.a. -, juris Rn. 22, und vom 19. September 2007 - 1 BvR 1698/04 -, juris Rn. 5).

  • BVerwG, 27.05.2004 - 4 BN 7.04

    Zulässige Enteignung im städtebaulichen Entwicklungsbereich auch ohne …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.07.2016 - 2 A 11.14

    Entwicklungssatzung für das ehemalige Kasernengelände Krampnitz überwiegend …

  • BVerwG, 03.07.1998 - 4 CN 2.97

    Gemeinden dürfen Wertsteigerung im Entwicklungsbereich abschöpfen - Gewerbepark …

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …

  • BVerwG, 23.04.2009 - 4 CN 5.07

    Dorfgebiet; allgemeine Zweckbestimmung; Unterbringung land- und …

  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 94.79

    Genehmigung für die Erstellung eines Wohnhauses - Folgen der Stellung eines …

  • BVerwG, 16.06.2010 - 4 BN 67.09

    Zur rückwirkenden Inkraftsetzung eines Bebauungsplanes und einer …

  • BVerwG, 31.03.1998 - 4 BN 4.98

    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme; städtebaulicher Entwicklungsbereich; …

  • BVerwG, 31.03.1998 - 4 BN 5.98

    Städtebauliche Entwicklungssatzung; Bebauungsplan; Angebotsplanung; negative …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2013 - 2 A 9.11

    Normenkontrollantrag; Antragsbefugnis; Plannachbar; Lärmbeeinträchtigungen; …

  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines …

  • BVerwG, 02.03.2015 - 4 BN 30.14

    Antragsbefugnis bei Normenkontrolle; Vorgriff auf Begründetheitsprüfung

  • BVerwG, 08.07.2009 - 4 BN 12.09

    Verpflichtung zu einer erneuten Beteiligung der Planbetroffenen nach Wechsel der …

  • BVerwG, 16.02.2001 - 4 BN 56.00

    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme; zügige Durchführung; Finanzierbarkeit; …

  • OVG Berlin, 28.11.1997 - 2 A 7.94

    Normenkontrollverfahren; Intertemporales Prozeßrecht; Genehmigungspflicht; …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2015 - 6 N 75.15

    Städtebauliche Rahmenvereinbarung; Wirksamkeit; Feststellungsklage; Antrag auf …

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2021 - 3 S 2103/19

    Städtebauliche Entwicklungssatzung; Erfordernis einer Strategischen …

    Die Antragsteller sind angesichts dessen unmittelbar in ihren Eigentumsrechten betroffen; die (potentielle) Rechtswidrigkeit eines derartigen normativen Eingriffs müssen sie nicht hinnehmen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 18.07.2016 - 2 A 13.14 -, juris Rn. 27;… für eine Sanierungssatzung VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.11.2016 - 3 S 572/15 -, BRS 84 Nr. 155).

    Danach ist es unschädlich, dass die Ziele und Zwecke der Entwicklungssatzung nicht bereits im Satzungstext benannt, sondern gesondert beschlossen worden sind (ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 18.07.2016 - 2 A 13.14 -, juris Rn. 61 f.).

    Einen Rechtssatz, wonach sich die Ziele einer Entwicklungssatzung gemäß § 165 Abs. 6 BauGB unmittelbar aus dem Satzungstext ergeben müssen und nicht auch der Begründung der Satzung entnommen werden können, hat das Bundesverfassungsgericht damit nicht aufgestellt (…BVerwG, Beschl. v. 16.05.2017 - 4 BN 4/17 -, juris Rn. 4;… Niedersächsisches OVG, Urt. v. 15.12.2011 - 1 KN 111/08 -, juris Rn. 26; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 18.07.2016 - 2 A 13.14 -, juris Rn. 61 f;… a.A. Runkel in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Kommentar, Stand Mai 2021 - im Folgenden EZBK -, Vorbemerkung zu den §§ 165 ff., Rn. 44a, § 165 Rn. 121).

    Da der Zeitrahmen für die Durchführung der Entwicklungsmaßnahme seinerseits auf einer Prognose beruht, die lediglich auf ihre Plausibilität hin zu überprüfen ist (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 18.07.2016 - 2 A 13.14. -, juris Rn. 104 m.w.N.), dürfen die formalen Anforderungen nicht überspannt werden.

    Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung kann insoweit nur sein, ob die Antragsgegnerin dem Zeit- und Maßnahmeplan eine sachgerechte Prognose zugrunde gelegt hat (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 18.07.2016 - 2 A 13.14 - juris Rn. 104 m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2026 - 10 A 8.20

    Verordnung zur Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs, …

    Ohne ausreichende Konkretisierung der Entwicklungsziele fehlte es außerdem an einem Bezugspunkt für die Beurteilung der Erforderlichkeit der Entwicklungsmaßnahme aus Gründen des Allgemeinwohls, § 165 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Juli 2016 - OVG 2 A 13.14 - juris Rn. 61; VGH Mannheim…, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 - juris Rn. 57).

    Die Gemeinde darf die angestrebten Ziele der Neuordnung nicht gänzlich offenlassen und gleichsam einen Entwicklungsbereich "auf Vorrat" festlegen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Juli 2016, a.a.O., Rn. 61).

    Vielmehr genügt es, wenn sie sich der Begründung nach § 165 Abs. 7 BauGB entnehmen lassen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Juli 2016, a.a.O., Rn. 62).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2026 - 10 A 7.21

    Normenkontrollanträge gegen die Festsetzung des städtebaulichen …

    Ohne ausreichende Konkretisierung der Entwicklungsziele fehlte es außerdem an einem Bezugspunkt für die Beurteilung der Erforderlichkeit der Entwicklungsmaßnahme aus Gründen des Allgemeinwohls, § 165 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Juli 2016 - OVG 2 A 13.14 - juris Rn. 61; VGH Mannheim…, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 - juris Rn. 57).

    Die Gemeinde darf die angestrebten Ziele der Neuordnung nicht gänzlich offenlassen und gleichsam einen Entwicklungsbereich "auf Vorrat" festlegen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Juli 2016, a.a.O., Rn. 61).

    Vielmehr genügt es, wenn sie sich der Begründung nach § 165 Abs. 7 BauGB entnehmen lassen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Juli 2016, a.a.O., Rn. 62).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2026 - 10 A 13.20

    Verordnung zur Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs; …

    Ohne ausreichende Konkretisierung der Entwicklungsziele fehlte es außerdem an einem Bezugspunkt für die Beurteilung der Erforderlichkeit der Entwicklungsmaßnahme aus Gründen des Allgemeinwohls, § 165 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Juli 2016 - OVG 2 A 13.14 - juris Rn. 61; VGH Mannheim…, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 - juris Rn. 56).

    Die Gemeinde darf die angestrebten Ziele der Neuordnung nicht gänzlich offenlassen und gleichsam einen Entwicklungsbereich "auf Vorrat" festlegen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Juli 2016, a.a.O., Rn. 61).

    Vielmehr genügt es, wenn sie sich der Begründung nach § 165 Abs. 7 BauGB entnehmen lassen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Juli 2016, a.a.O., Rn. 62).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2026 - 10 A 7.21

    Verordnung zur Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs, …

    Ohne ausreichende Konkretisierung der Entwicklungsziele fehlte es außerdem an einem Bezugspunkt für die Beurteilung der Erforderlichkeit der Entwicklungsmaßnahme aus Gründen des Allgemeinwohls, § 165 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Juli 2016 - OVG 2 A 13.14 - juris Rn. 61; VGH Mannheim…, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 - juris Rn. 57).

    Die Gemeinde darf die angestrebten Ziele der Neuordnung nicht gänzlich offenlassen und gleichsam einen Entwicklungsbereich "auf Vorrat" festlegen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Juli 2016, a.a.O., Rn. 61).

    Vielmehr genügt es, wenn sie sich der Begründung nach § 165 Abs. 7 BauGB entnehmen lassen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Juli 2016, a.a.O., Rn. 62).

  • VGH Hessen, 21.11.2024 - 4 C 1166/22

    Rechtmäßigkeit einer Satzung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen …

    Diese prognostische Betrachtung ist für den Senat nachvollziehbar (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Juli 2016 - OVG 2 A 13.14 -, juris Rdnr. 69).
  • VGH Hessen, 21.11.2024 - 4 C 1691/21

    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme

    Diese prognostische Betrachtung ist für den Senat nachvollziehbar (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Juli 2016 - OVG 2 A 13.14 -, juris Rdnr. 69).
  • VG Sigmaringen, 03.11.2004 - NC 6 K 532/04

    Pflicht zur Durchführung eines Losverfahrens und Nachrückverfahrens; Zulassung …

    Festgelegt ist auch, dass 2 A 13/14-Stellen und 1 Angestelltenstelle mit Prof. B. mitgehen, dass aber 2 C 1-Stellen und 1 A 13/24-Stelle bei der Wiederbesetzung der früheren Stelle B. zur Verfügung stehen und alsbald beantragt werden sollen.
  • VG Berlin, 07.12.2022 - 6 K 293.20
    Ein maßgeblicher Unterschied liegt gleichwohl darin, dass Sanierungsmaßnahmen auf die Änderung und Verbesserung eines vorhandenen Gebietscharakters gerichtet sind, während Entwicklungsmaßnahmen die Entwicklung eines grundlegend neuen Gebietscharakters zum Ziel haben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Juli 2016 - OVG 2 A 13.14 -, juris Rn. 39).
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