Rechtsprechung
| BGH, 06.06.2018 - 2 ARs 163/18, 2 AR 106/18 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Geldwäsche im Ausland: Anwendbarkeit deutschen Strafrechts
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 7 Abs 1 StGB, § 9 Abs 1 Alt 2 StGB, § 261 Abs 1 StGB, § 261 Abs 2 Nr 1 StGB, § 261 Abs 2 Nr 2 StGB
Geldwäsche im Ausland: Anwendbarkeit deutschen Strafrechts - IWW
§ 13a StPO, § ... 261 Abs. 1, Abs. 2 Nrn. 1 und 2, Abs. 3 StGB, § 261 Abs. 1 StGB, § 261 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 StGB, § 9 Abs. 1 Alt. 2 StGB, § 7 Abs. 1 StGB, § 261 Abs. 2 StGB, Art. 116 Abs. 1 GG, § 1 StAG, § 4 Abs. 2 Nr. 2 StGB
- Wolters Kluwer
Bestimmung des zuständigen Gerichts hinsichtlich Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts für die Auslandstat einer (versuchten) Geldwäsche
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestimmung des zuständigen Gerichts hinsichtlich Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts für die Auslandstat einer (versuchten) Geldwäsche
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ergaunerte Überweisungen - und der ausländische Finanzagent
Papierfundstellen
- NJW 2018, 2742
- StV 2019, 603
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.04.2013 - 2 ARs 91/13
Übertragung der Zuständigkeit; Phishing und Geldwäsche (Leichtfertigkeit); …
Auszug aus BGH, 06.06.2018 - 2 ARs 163/18
Tatort ist daher alleine der Ort in Frankreich, an dem der Beschuldigte gehandelt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 23. April 2013 - 2 ARs 91/13, NStZ-RR 2013, 253; Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 2 ARs 470/17, juris).Zwar schützt der hier in Betracht kommende Tatbestand des § 261 Abs. 2 StGB auch die individuellen Rechtsgüter des durch Betrug als Vortat betroffenen Geschädigten (vgl. Senat, Beschluss vom 23. April 2013 - 2 ARs 91/13, NStZ-RR 2013, 253; BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - 1 StR 95/09, BGHSt 55, 36, 49).
- BGH, 25.10.2017 - 2 ARs 470/17
Zuständigkeitsbestimmung durch den BGH (zuständiges Ermittlungsgericht bei einer …
Auszug aus BGH, 06.06.2018 - 2 ARs 163/18
Rn. 3 Der Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts gemäß § 13a StPO ist abzulehnen, da auf die dem Beschuldigten zur Last gelegte Auslandstat deutsches Strafrecht unanwendbar ist (vgl. zum Prüfungsmaßstab Senat, Beschluss vom 14. Dezember 1984 - 2 ARs 252/84, BGHSt 33, 97, 98 f.; Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 2 ARs 470/17, juris;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 13a Rn. 2 mwN).Tatort ist daher alleine der Ort in Frankreich, an dem der Beschuldigte gehandelt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 23. April 2013 - 2 ARs 91/13, NStZ-RR 2013, 253; Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 2 ARs 470/17, juris).
- BGH, 04.02.2010 - 1 StR 95/09
Bundesgerichthof bestätigt Verurteilung wegen Geldwäsche in der Variante des …
Auszug aus BGH, 06.06.2018 - 2 ARs 163/18
Zwar schützt der hier in Betracht kommende Tatbestand des § 261 Abs. 2 StGB auch die individuellen Rechtsgüter des durch Betrug als Vortat betroffenen Geschädigten (vgl. Senat, Beschluss vom 23. April 2013 - 2 ARs 91/13, NStZ-RR 2013, 253; BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - 1 StR 95/09, BGHSt 55, 36, 49). - BGH, 22.02.1963 - 4 StR 9/63
Auslandstat - Ausländer im Inland - Bestrafung nach deutschem Recht - …
Auszug aus BGH, 06.06.2018 - 2 ARs 163/18
Unter Berücksichtigung des eindeutigen Wortlauts von Alt- und Neuvorschrift und der gemeinsamen Entstehungsgeschichte beider Strafnormen setzt die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts einen bestimmten oder jedenfalls bestimmbaren einzelnen deutschen Staatsangehörigen voraus, der durch die Auslandstat in seinen individuellen Rechten verletzt ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 1963 - 4 StR 9/63, BGHSt 18, 283, 284;… MüKo-StGB/Ambos, 3. Aufl., § 7 Rn. 25;… LK-StGB/Werle/Jeßberger, 12. Aufl., § 7 Rn. 63 und 69;… Schönke/ Schröder/Eser, StGB, 29. Aufl., § 7 Rn. 6;… aA NK-StGB/Böse, 5. Aufl., § 7 Rn. 4 für juristische Personen mit Sitz im Inland;… vgl. zur Entstehungsgeschichte auch BT-Drucks. IV/650, S. 112). - BGH, 14.12.1984 - 2 ARs 252/84
Ausschluss einer Gerichtsstandsbestimmung wegen Fehlens der Gerichtsbarkeit - …
Auszug aus BGH, 06.06.2018 - 2 ARs 163/18
Rn. 3 Der Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts gemäß § 13a StPO ist abzulehnen, da auf die dem Beschuldigten zur Last gelegte Auslandstat deutsches Strafrecht unanwendbar ist (vgl. zum Prüfungsmaßstab Senat, Beschluss vom 14. Dezember 1984 - 2 ARs 252/84, BGHSt 33, 97, 98 f.; Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 2 ARs 470/17, juris;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 13a Rn. 2 mwN).
- BGH, 14.08.2024 - 4 StR 260/24
Geldwäsche (Herrühren: Beruhen der Existenz auf Leistung Dritter, Schmuck, …
Auch der Vortäter ist Dritter im Sinne von § 261 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB, wenn die an ihn weitergeleiteten Vermögensgegenstände - wie hier - bei Tatbeginn zum Vermögen eines anderen gehörten (vgl. BGH…, Beschluss vom 17. Juli 2024 - 2 ARs 220/24 Rn. 3;… Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 2 ARs 470/17 Rn. 1, 3;… Altenhain in NK-StGB, 6. Aufl., § 261 Rn. 60; s. auch BGH, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 2 ARs 163/18 Rn. 4). - BGH, 17.07.2024 - 2 ARs 220/24
Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen (Geldwäsche: abstraktes …
Unter Berücksichtigung des eindeutigen Wortlauts von Alt- und Neuvorschrift und der gemeinsamen Entstehungsgeschichte beider Strafnormen setzt die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts einen bestimmten oder jedenfalls bestimmbaren einzelnen deutschen Staatsangehörigen voraus, der durch die Auslandstat in seinen individuellen Rechten verletzt ist (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 2 ARs 163/18, Rn. 5 mwN). - LG Frankfurt/Main, 06.11.2020 - 28 Qs 8/20 Auch wenn man zu dem Ergebnis kommen würde, dass deutsches Strafrecht über den Erfolgsort der Geldwäsche nach § 9 StGB Anwendung fände (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 23. April 2013 - 2 ARs 91/13 -, juris; BGH, Beschluss vom 06. Juni 2018 - 2 ARs 163/18 -, juris), führt dies im Hinblick auf die hiesige Entscheidung zu keinem anderen Ergebnis.
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