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Rechtsprechung
   BGH, 21.06.1967 - 2 ARs 177/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,285
BGH, 21.06.1967 - 2 ARs 177/67 (https://dejure.org/1967,285)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1967 - 2 ARs 177/67 (https://dejure.org/1967,285)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1967 - 2 ARs 177/67 (https://dejure.org/1967,285)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Verbindung von Verfahren - Gerichtliche Ersetzung der Übereinstimmung der zuständigen Staatsanwaltschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 21, 247
  • NJW 1967, 1720
  • MDR 1967, 775
 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.06.1956 - 3 ARs 61/56
    Auszug aus BGH, 21.06.1967 - 2 ARs 177/67
    Die Verbindung zusammenhängender Strafsachen durch das gemeinschaftliche obere Gericht nach § 13 Abs. 2 StPO setzt voraus, daß die beteiligten Staatsanwaltschaften zugestimmt haben (gegen BGHSt 9, 222).

    Gleichlautende Anträge der beteiligten Staatsanwaltschaften auf Verbindung hält sie mit BGHSt 9, 222 nicht für erforderlich.

    Nach der Entscheidung des früheren 3. Strafsenats (BGHSt 9, 222, 224) [BGH 14.06.1956 - 3 ARs 61/56] könnten hier also beide Verfahren miteinander verbunden werden.

    Aus diesem Grunde müssen für eine Verbindung durch das obere Gericht dieselben Voraussetzungen gegeben sein, wie für die Vereinbarung der Gerichte, bei denen die Verfahren anhängig sind (…ebenso RG HRR 1925, 1474, GA 62, 488;… KG GA 74, 209, 210 f; Dünnebier in Loewe-Rosenberg § 13 Anm. 4 b und c; Eberhard, Schmidt Lehrkommentar § 13 Anm. 9 und 11; Kern JZ 1956, 723 mit weiteren Literaturnachweisen; a.A., unter Hinweis auf BGHSt 9, 222 KMR Müller-Sax § 13 Anm. 6).

  • BGH, 05.05.1965 - 2 StR 66/65

    Zulässigkeit einer Vorverweisung - Bindungswirkung von Revisionsurteilen - …

    Auszug aus BGH, 21.06.1967 - 2 ARs 177/67
    Dazu genügt schon die Erhebung der Anklage (BGHSt 20, 219, 221 [BGH 05.05.1965 - 2 StR 66/65];… a.A. anscheinend Schwarz/Kleinknecht StPO 27. Auflage § 12 Anm. 2, § 13 Anm. 3).
  • OLG Brandenburg, 27.08.2012 - 1 Ws 132/12

    Fragen der örtlichen Zuständigkeit gemäß §§ 7, 8 StPO

    Es obliegt allein der Staatsanwaltschaft zwischen den Gerichtsständen nach §§ 3, 7, 8 und 9 StPO auszuwählen (vgl. BGHSt 10, 391; BGHSt 21, 247; OLG Hamm NStZ-RR 1999, 16;… Meyer-Goßner, StPO, 55. Auflage, Vor § 7 Rn. 10).

    Selbst wenn sie die die Zuständigkeit verneinende Entscheidung des Landgerichts Frankfurt (Oder) als rechtsfehlerhaft ansehen würde, kann sie nämlich, solange das Hauptverfahren nicht eröffnet ist, eine bereits getroffene Wahl ändern, da sie bis dahin die Anklage zurücknehmen und erneut bei einem anderen Gericht erheben kann (§ 156 StPO; vgl. BGHSt 21, 247;… Meyer-Goßner a.a.O.).

  • BGH, 05.02.2003 - 2 ARs 25/03

    Verfahrensverbindung; Zuständigkeitsbestimmung

    Abgesehen davon, daß sich die beteiligten Gerichte, von denen im übrigen der Bundesgerichtshof als das gemeinschaftliche obere Gericht nicht angerufen werden kann (BGH, Beschl. vom 15. Mai 2002 - 2 ARs 127/02), offensichtlich über die Verbindung einig sind (vgl. Bl. 116 d. A.), was schon einer Entscheidung nach § 13 Abs. 2 StPO entgegenstehen könnte, fehlt es bisher an der erforderlichen (vgl. BGHSt 21, 247 ff.) Einschaltung der Staatsanwaltschaft Lüneburg.

    Die Übereinstimmung der zuständigen Staatsanwaltschaften kann auch nicht durch die Entscheidung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts nach § 13 Abs. 2 StPO ersetzt werden (BGHSt 21, 247, 249).

  • OLG Frankfurt, 23.01.2014 - 3 Ws 2/14

    Örtlich zuständiges Gericht bei Tabaksteuerhinterziehung

    Im Gegenteil, das Gesetz betrachtet die verschiedenen Gerichtsstände als gleichrangig und hat nach der gesetzlichen Wertung nur die Staatsanwaltschaft zu entscheiden, ob öffentliche Klage zu erheben ist und bei welchem von mehreren zuständigen Gerichten dies geschehen soll (BGHSt 10, 391, 392 f.; 21, 247, 249,; 26, 374; OLG Brandenburg, BeckRS 2012, 25099; OLG Jena, Beschl. v. 29.01.2009 - 1 Ws 30/09 - juris; Meyer-Goßner, vor § 7 Rn 10; Weßlau, vor §§ 7 - 21 Rn 8).
  • BGH, 14.03.2006 - 2 ARs 23/06

    Verfahrensverbindung (sachliche Zuständigkeit; örtliche Zuständigkeit); …

    Abgesehen davon, dass die beteiligten Gerichte das gemeinschaftliche obere Gericht nicht anrufen können (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2002 - 2 ARs 127/02), fehlt es an der erforderlichen (vgl. BGHSt 21, 247 ff.) Einschaltung der Staatsanwaltschaft Berlin.

    Diese Übereinstimmung kann nicht durch die Entscheidung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts nach § 13 Abs. 2 StPO ersetzt werden (BGHSt 21, 247, 249).".

  • BGH, 29.03.2023 - 2 ARs 254/22

    Verbindung und Trennung rechtshängiger Strafsachen; Gerichtsstand bei …

    Abgesehen davon, dass der Bundesgerichtshof als das gemeinschaftliche obere Gericht nicht von den beteiligten Gerichten angerufen werden kann (Senat…, Beschluss vom 15. Mai 2002 - 2 ARs 127/02, juris Rn. 3), fehlt es bisher an der erforderlichen (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juni 1967 - 2 ARs 177/67, BGHSt 21, 247 ff.) Einschaltung der beteiligten Staatsanwaltschaften.

    Die Übereinstimmung der zuständigen Staatsanwaltschaften kann auch nicht durch die Entscheidung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts nach § 13 Abs. 2 StPO ersetzt werden (Senat, Beschluss vom 21. Juni 1967 - 2 ARs 177/67, BGHSt 21, 247, 249).

  • BGH, 05.02.2003 - 2 AR 22/03

    Gerichtsstand des Zusammenhangs - Anhängigkeit einer Strafsache bei verschiedenen …

    Abgesehen davon, daß sich die beteiligten Gerichte, von denen im übrigen der Bundesgerichtshof als das gemeinschaftliche obere Gericht nicht angerufen werden kann (BGH, Beschl. vom 15. Mai 2002 - 2 ARs 127/02), offensichtlich über die Verbindung einig sind (vgl. Bl. 116 d. A.), was schon einer Entscheidung nach § 13 Abs. 2 StPO entgegenstehen könnte, fehlt es bisher an der erforderlichen (vgl. BGHSt 21, 247 ff.) Einschaltung der Staatsanwaltschaft Lüneburg.

    Die Übereinstimmung der zuständigen Staatsanwaltschaften kann auch nicht durch die Entscheidung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts nach § 13 Abs. 2 StPO ersetzt werden (BGHSt 21, 247, 249).

  • BGH, 14.03.2006 - 2 AR 14/06
    Abgesehen davon, dass die beteiligten Gerichte das gemeinschaftliche obere Gericht nicht anrufen können (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2002 - 2 ARs 127/02), fehlt es an der erforderlichen (vgl. BGHSt 21, 247 ff.) Einschaltung der Staatsanwaltschaft Berlin.

    Diese Übereinstimmung kann nicht durch die Entscheidung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts nach § 13 Abs. 2 StPO ersetzt werden (BGHSt 21, 247, 249)." .

  • BGH, 12.11.2004 - 2 ARs 329/04

    Verfahrensverbindung (Rechtshängigkeit; Antrag der Staatsanwaltschaft)

    Die fehlende Übereinstimmung der Strafverfolgungsbehörden kann durch die Entscheidung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts nicht ersetzt werden (vgl. u.a. Senat bei Kusch in NStZ 1993, 27; bei Becker in NStZ-RR 2002, 257; StraFo 2003, 235, jeweils unter Verweis auf BGHSt 21, 247 ff.; überholt insoweit BGHSt 9, 222 ff.).".
  • BGH, 21.10.2009 - 2 ARs 449/09

    Zurückgewiesener Verbindungsantrag des Angeschuldigten (erforderliche Anträge der …

    Erst wenn eine solche Vereinbarung der beteiligten Gerichte nicht zustande kommt, entscheidet auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder des Angeschuldigten das gemeinschaftliche obere Gericht (vgl. BGHSt 21, 247).
  • BGH, 15.05.2002 - 2 ARs 127/02

    Verfahrensverbindung; Vorlagevoraussetzungen (örtliche Zuständigkeit; keine …

    Durch die Entscheidung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts kann die Übereinstimmung der zuständigen Staatsanwaltschaften nicht ersetzt werden (BGHSt 21, 247 (249); BGH NStZ 1993, 27 (K.)), von den beteiligten Gerichten kann das gemeinschaftliche obere Gericht nicht angerufen werden (…Kleinknecht/Meyer-Goßner, aaO. § 13 Rdn. 6).".
  • OLG Jena, 29.01.2009 - 1 Ws 30/09

    Auswahl unter mehreren Gerichtsständen durch die Staatsanwaltschaft; …

  • BGH, 04.03.2005 - 2 ARs 386/04

    Verfahrensverbindung (Entscheidung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts; …

  • BGH, 25.07.2001 - 2 ARs 187/01

    Gerichtsstand des Zusammenhangs (Bestimmung durch den BGH nur nach bei …

  • BGH, 12.11.2004 - 2 AR 204/04

    Antrag auf Verbindung von bei verschiedenen Amtsgerichten anhängigen bzw. …

  • BGH, 15.05.2002 - 2 AR 69/02

    Anhängiges Verfahren - Verfahrensverbindung - Sachliche Zuständigkeit - Örtliche …

  • BGH, 21.10.2009 - 2 AR 278/09
  • BGH, 04.03.2005 - 2 AR 250/04

    Voraussetzungen der Verbindung mehrerer Strafverfahren

  • BGH, 24.04.1996 - 3 StE 4/96

    Voraussetzungen der Verbindung zweier anklagereifer Strafsachen unterschiedlicher …

  • BGH, 24.04.1996 - 3 ARs 10/96
  • OLG Hamm, 22.10.1992 - 2 BL 390/92

    Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

  • BGH, 10.06.1992 - 2 ARs 259/92

    Erfordernis der Zustimmung der beteiligten Staatsanwaltschaften bei Verbindung …

  • BGH, 25.07.2001 - 2 AR 108/01
  • BGH, 14.06.1978 - 2 ARs 134/78

    Verbindung von Verfahren - Übertragung der Sache an ein anderes Gericht

  • BGH, 10.08.1977 - 2 ARs 231/77

    Gesetzliche Grundlage für die Verbindung von zusammenhängenden bei Gerichten …

  • BGH, 31.01.1968 - 2 ARs 418/67

    Voraussetzungen für die Bestimmung des zuständigen Gerichts

  • BGH, 06.05.1976 - 2 ARs 10/76

    Ablehnung eines Antrags auf Verbindung von anhängigen Strafverfahren - …

  • BGH, 14.01.1970 - 2 ARs 339/69

    Trennung eines Strafverfahrens

  • BGH, 22.03.1989 - 2 ARs 116/89

    Voraussetzungen für die Verbindung mehrerer anhängiger Strafverfahren

  • BGH, 25.07.1979 - 2 ARs 22/79

    Zur Verbindung mehrerer Verfahren und dessen Eintritt beim zuständigen Gericht

  • BGH, 14.01.1971 - 2 ARs 298/70

    Aufhebung der Verbindung eines Verfahrens

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