Rechtsprechung
| BGH, 08.03.2016 - 2 ARs 4/16, 2 AR 295/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 13a StPO
Zuständigkeitsbestimmung durch den Bundesgerichtshof - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Gerichtsstand in Strafsachen: Gerichtsstandsbestimmung durch den Bundesgerichtshof bei einer Strafanzeige wegen Kindesentziehung bei in Florida lebendem Täter mangels Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 5 Nr 6 Buchst b StGB, § 7 Abs 1 StGB, § 235 StGB, § 13a StPO
Gerichtsstand in Strafsachen: Gerichtsstandsbestimmung durch den Bundesgerichtshof bei einer Strafanzeige wegen Kindesentziehung bei in Florida lebendem Täter mangels Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland - IWW
§ 13a StPO, § 235 StGB, § 5 Nr. 6b StGB, § 7 Abs. 1 StGB, Artikel 21 EGBGB, § 9 Abs. 1 StGB, § 142 Abs. 1 GVG, § 162 Abs. 1 Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Bestimmung des Gerichtsstands sowie der Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts für eine Entziehung Minderjähriger mit Auslandsberührung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestimmung des Gerichtsstands sowie der Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts für eine Entziehung Minderjähriger mit Auslandsberührung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Entziehung kalifornischer Minderjähriger - und das deutsche Strafrecht
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2016, 213
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 01.04.2014 - 2 ARs 30/14
Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts auf Massentötungen ausländischer …
Auszug aus BGH, 08.03.2016 - 2 ARs 4/16
Die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsbestimmung durch den Bundesgerichtshof gemäß § 13a StPO liegen vor, da es im Geltungsbereich der StPO an einem zuständigen Gericht fehlt und deutsches Strafrecht nicht offenkundig unanwendbar ist (vgl. Senat, NStZ-RR 2014, 278;… Scheuten in KK-StPO, § 13a Rn. 5).
- BGH, 21.05.2026 - 2 ARs 374/25
Übertragung des verbundenen Verfahrens zum LG Osnabrück nach …
Deutsches Strafrecht ist nicht offenkundig unanwendbar (§ 6 Nr. 7, § 7 Abs. 1 StGB; vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. März 2016 - 2 ARs 4/16, NStZ-RR 2016, 213, 214, und vom 21. Juli 2020 - 2 ARs 177/20, NStZ-RR 2020, 320).
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