Rechtsprechung
| BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 110/93 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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Nebenverdienst - Annahmeverzug - Anrechnung - Auskunftsklage
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Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei Annahmeverzug; Auskunftsanspruch; Eidesstattliche Versicherung
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Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei Annahmeverzug; Auskunftsanspruch; Eidesstattliche Versicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Würzburg, 01.06.1990 - 7 Ca 238/89
- LAG Nürnberg, 06.08.1992 - 1 Sa 430/90
- BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 110/93
Papierfundstellen
- BAGE 74, 28
- NJW 1994, 2041
- MDR 1994, 176
- NZA 1994, 116
- BB 1993, 2312
- DB 1993, 2437
Wird zitiert von ... (61) Zitiert selbst (13)
- BAG, 27.03.1974 - 5 AZR 258/73
Anrechnung anderweitigen Erwerbs im Annahmeverzug
Auszug aus BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 110/93
aa) Macht der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber, der in Annahmeverzug geraten ist, Ansprüche auf Fortzahlung seiner Vergütung geltend, so ist er dem Arbeitgeber zur Auskunft über die Höhe seines anderweitigen Verdienstes im Verzugszeitraum verpflichtet ( BAGE 26, 89 = AP Nr. 15 zu § 242 BGB Auskunftspflicht; BAG Urteil vom 14. August 1974 -- 5 AZR 497/73 -- AP Nr. 3 zu § 13 KSchG 1969 [EzA § 615 BGB Nr. 26 -- d. Red.] ;… MünchArbR-Boewer, Bd. 1, § 76 Rz. 62;… Stahlhacke, Der Annahmeverzug des Arbeitgebers in: Brennpunkte des Arbeitsrechts 1991, S. 40;… MünchKomm-Schaub, BGB, 2. Aufl., § 615 Rz. 65;… Staudinger/Richardi, BGB, 12. Aufl., § 615 Rz. 158; Koller, SAE 1979, 135).Der Anspruch auf Auskunft über die Höhe des anderweitigen Verdienstes, von dem auch das Landesarbeitsgericht ausgeht, ergibt sich aus der entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 74 c Abs. 2 HGB, die in einem parallel gelagerten Fall der Anrechnung anderweitigen Verdienstes eine Auskunftspflicht über die Höhe des anrechenbaren Verdienstes vorsieht ( BAGE 26, 89 = AP Nr. 15 zu § 242 BGB Auskunftspflicht [EzA § 615 BGB Nr. 22 -- d. Red.] ).
bb) Wenn der Arbeitnehmer die Auskunft nicht oder nicht ausreichend erteilt hat, kann der Arbeitgeber die Zahlung so lange verweigern, bis er die Auskunft erhält ( BAGE 26, 89 = AP Nr. 15 zu § 242 BGB Auskunftspflicht [EzA § 615 BGB Nr. 22 -- d. Red.] ; BAG Versäumnisurteil vom 19. Juli 1978 -- 5 AZR 748/77 -- AP Nr. 16 zu § 242 BGB Auskunftspflicht [EzA § 242 BGB Auskunftspflicht Nr. 1 -- d. Red.] ; BAGE 55, 309 = AP Nr. 13 zu § 74 HGB [EzA § 74 HGB Nr. 25 -- d. Red.] ; BAGE 22, 6, 16 = AP Nr. 23 zu § 133 GewO, zu III 4 der Gründe).
So hat das Bundesarbeitsgericht in den Fällen, in denen über eine Widerklage des Arbeitgebers auf Auskunftserteilung zu entscheiden war, ohne weitere Problematisierung einen selbständigen Auskunftsanspruch angenommen ( BAGE 26, 89 = AP Nr. 15 zu § 242 BGB Auskunftspflicht [EzA § 615 BGB Nr. 22 -- d. Red.] ; BAGE 55, 309 = AP Nr. 13 zu § 74 HGB [EzA § 74 HGB Nr. 25 -- d. Red.] ).
Die Rechtsprechung wendet insoweit § 260 Abs. 2 BGB analog an ( BAGE 26, 89 = AP Nr. 15 zu § 242 BGB Auskunftspflicht [EzA § 615 BGB Nr. 22 -- d. Red.] unter Hinweis auf das Urteil vom 12. Mai 1972 -- 3 AZR 401/71 -- AP Nr. 6 zu § 60 HGB; im Ergebnis zweifelnd LAG Hamm Urteil vom 28. Januar 1974 -- 2 Sa 832/73 -- DB 1974, 972).
- BAG, 02.06.1987 - 3 AZR 626/85
Arbeitslosengeld - Anrechnung - Karenzentschädigung - Wettbewerbsverbot - …
Auszug aus BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 110/93
bb) Wenn der Arbeitnehmer die Auskunft nicht oder nicht ausreichend erteilt hat, kann der Arbeitgeber die Zahlung so lange verweigern, bis er die Auskunft erhält ( BAGE 26, 89 = AP Nr. 15 zu § 242 BGB Auskunftspflicht [EzA § 615 BGB Nr. 22 -- d. Red.] ; BAG Versäumnisurteil vom 19. Juli 1978 -- 5 AZR 748/77 -- AP Nr. 16 zu § 242 BGB Auskunftspflicht [EzA § 242 BGB Auskunftspflicht Nr. 1 -- d. Red.] ; BAGE 55, 309 = AP Nr. 13 zu § 74 HGB [EzA § 74 HGB Nr. 25 -- d. Red.] ; BAGE 22, 6, 16 = AP Nr. 23 zu § 133 GewO, zu III 4 der Gründe).Gerade wenn es um Angaben über Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit geht, lassen sich keine schematischen Regeln aufstellen, die für die vielfältigen Erscheinungsformen des Arbeitslebens gleichermaßen Geltung beanspruchen (vgl. BAGE 55, 309 = AP Nr. 13 zu § 74 HGB [EzA § 74 HGB Nr. 25 -- d. Red.] ).
Regelmäßig werden deshalb konkrete Nachweise zu fordern sein; in der angezogenen Entscheidung zu § 74 HGB ( BAGE 55, 309 = AP Nr. 13 zu § 74 HGB [EzA § 74 HGB Nr. 25 -- d. Red.]) hat das Bundesarbeitsgericht z.B. auf die Möglichkeit hingewiesen, den Steuerbescheid vorzulegen.
So hat das Bundesarbeitsgericht in den Fällen, in denen über eine Widerklage des Arbeitgebers auf Auskunftserteilung zu entscheiden war, ohne weitere Problematisierung einen selbständigen Auskunftsanspruch angenommen ( BAGE 26, 89 = AP Nr. 15 zu § 242 BGB Auskunftspflicht [EzA § 615 BGB Nr. 22 -- d. Red.] ; BAGE 55, 309 = AP Nr. 13 zu § 74 HGB [EzA § 74 HGB Nr. 25 -- d. Red.] ).
- BAG, 16.05.1969 - 3 AZR 137/68
Wettbewerbsabrede
Auszug aus BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 110/93
bb) Wenn der Arbeitnehmer die Auskunft nicht oder nicht ausreichend erteilt hat, kann der Arbeitgeber die Zahlung so lange verweigern, bis er die Auskunft erhält ( BAGE 26, 89 = AP Nr. 15 zu § 242 BGB Auskunftspflicht [EzA § 615 BGB Nr. 22 -- d. Red.] ; BAG Versäumnisurteil vom 19. Juli 1978 -- 5 AZR 748/77 -- AP Nr. 16 zu § 242 BGB Auskunftspflicht [EzA § 242 BGB Auskunftspflicht Nr. 1 -- d. Red.] ; BAGE 55, 309 = AP Nr. 13 zu § 74 HGB [EzA § 74 HGB Nr. 25 -- d. Red.] ; BAGE 22, 6, 16 = AP Nr. 23 zu § 133 GewO, zu III 4 der Gründe).Daß die Rechtsprechung im Rahmen des § 74 HGB im Gegensatz zu § 615 BGB keine Gesamtabrechnung vornimmt ( BAGE 22, 6 = AP Nr. 23 zu § 133 GewO [EzA § 74 HGB Nr. 4 -- d. Red.] ), wird mit dem unterschiedlichen Wortlaut und Regelungsgehalt beider Vorschriften begründet.
Auch für den Anwendungsbereich von § 74 c Abs. 2 HGB hat das BAG zunächst eine derartige Globalbetrachtung vertreten, sie dann aber für diese Vorschrift zugunsten einer ratierlichen Betrachtungsweise verlassen ( BAGE 22, 6 [LS 5], 14 f. = EzA § 74 HGB, Nr. 4).
- BAG, 01.03.1958 - 2 AZR 533/55
Anderweitiger Arbeitsverdienst - Vertragsmäßige Vergütung - Dauer des …
Auszug aus BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 110/93
Nach § 615 Satz 2 BGB ist der anderweitige Verdienst des Arbeitnehmers auf die Vergütung für die gesamte Dauer des Annahmeverzuges und nicht nur auf die Vergütung für den Zeitabschnitt anzurechnen, in dem der Arbeitnehmer seine Dienste anderweitig verwendet hat (Bestätigung von RGZ, 58, 402; BAGE 5, 217 = AP Nr. 1 zu § 9 KSchG ).Nach § 615 Satz 2 BGB ist der anderweitige Verdienst des Arbeitnehmers auf die Vergütung für die gesamte Dauer des Annahmeverzuges und nicht nur auf die Vergütung für den Zeitabschnitt anzurechnen, in dem der anderweitige Erwerb gemacht wurde (RGZ 58; 402; BAGE 5, 217 = AP Nr. 1 zu § 9 KSchG; BAG Urteil vom 6. September 1990 -- 2 AZR 165/90 -- AP Nr. 47 zu § 615 BGB [EzA § 615 BGB Nr. 67 -- d. Red.] ;… MünchArbR-Boewer, Bd. 1, § 76 Rz. 60;… Kittner/Trittin, Kündigungsschutzrecht, Einleitung Rz. 119;… Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 7. Aufl., § 95 II 3; Koller, SAE 1979, 135;… KR-Bekker, 3. Aufl., § 11 KSchG Rz. 33;… Staudinger/Richardi, BGB, 12. Aufl., § 615 Rz. 144; vorsichtige Bedenken gegen die h.M. macht lediglich Gumpert, BB 1964, 1300, 1301 geltend).
In Übereinstimmung mit der h.M. hat das BAG seine bisherige Rechtsprechung ( BAGE 5, 217 ) bestätigt, wonach im Anwendungsbereich von § 615 Satz 2 BGB (und § 11 KSchG ) der Zwischenverdienst aus der gesamten Zeit des Annahmeverzuges auf den Gesamtbetrag des Verzugslohns anzurechnen ist.
- BAG, 19.07.1978 - 5 AZR 748/77
Unwirksame Kündigung - Entgeltzahlung aus Annahmeverzug - Anrechnungsmöglichkeit …
Auszug aus BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 110/93
bb) Wenn der Arbeitnehmer die Auskunft nicht oder nicht ausreichend erteilt hat, kann der Arbeitgeber die Zahlung so lange verweigern, bis er die Auskunft erhält ( BAGE 26, 89 = AP Nr. 15 zu § 242 BGB Auskunftspflicht [EzA § 615 BGB Nr. 22 -- d. Red.] ; BAG Versäumnisurteil vom 19. Juli 1978 -- 5 AZR 748/77 -- AP Nr. 16 zu § 242 BGB Auskunftspflicht [EzA § 242 BGB Auskunftspflicht Nr. 1 -- d. Red.] ; BAGE 55, 309 = AP Nr. 13 zu § 74 HGB [EzA § 74 HGB Nr. 25 -- d. Red.] ; BAGE 22, 6, 16 = AP Nr. 23 zu § 133 GewO, zu III 4 der Gründe).a) Das Berufungsurteil wäre im Ergebnis richtig, wenn dem Arbeitgeber im Rahmen des § 615 Satz 2 BGB kein selbständig einklagbarer Auskunftsanspruch zustände, wie dies teilweise vertreten wird (Herschel, Anm. zu BAG AP Nr. 16 zu § 242 BGB Auskunftspflicht;… MünchKomm-Schaub, 2. Aufl., § 615 Rz. 65;… RGRK-Matthes, BGB, 12. Aufl., § 615 Rz. 96; unentschieden BAG Versäumnisurteil vom 19. Juli 1978 -- 5 AZR 748/77 -- AP Nr. 16 zu § 242 BGB Auskunftspflicht [EzA § 611 BGB Auskunftspflicht Nr. 1 -- d. Red.] ).
- RG, 12.07.1904 - III 146/04
Zu § 615 BGB
Auszug aus BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 110/93
Dies schließt aus, daß er auf Kosten des Arbeitgebers einen Gewinn machen kann, was möglich wäre, wenn bei der Abrechnung nach Zeitabschnitten in einzelnen Zeitabschnitten ein überdurchschnittlich hoher Zwischenverdienst, in anderen Zeitabschnitten überhaupt kein Verdienst vorliegt (vgl. dazu den instruktiven Fall, der der Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 58, 402 zugrunde lag: Dort hatte ein Schauspieler in einem Monat durch ein Gastspiel in New York mehr verdient, als ihm während der 7\xba Monate des Annahmeverzuges an Vergütung zugestanden hätte).Auch im Rahmen des § 615 BGB ist es allgemein anerkannt, daß ein Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung nach § 812 BGB besteht, wenn der Arbeitgeber nachträglich von einem anzurechnenden Zwischenverdienst des Arbeitnehmers erfährt (RGZ 58, 402, 405;… MünchArbR-Boewer, Bd. I, § 76 Rz. 75; Koller, SAE 1979, 135, 138;… ebenso schon Planck, BGB, 4. Aufl., § 615 Anm. 4).
- BAG, 12.05.1972 - 3 AZR 401/71
Kaufmännische Angestellte - Wettbewerbshandlung - Wettbewerbsverbot
Auszug aus BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 110/93
Die Rechtsprechung wendet insoweit § 260 Abs. 2 BGB analog an ( BAGE 26, 89 = AP Nr. 15 zu § 242 BGB Auskunftspflicht [EzA § 615 BGB Nr. 22 -- d. Red.] unter Hinweis auf das Urteil vom 12. Mai 1972 -- 3 AZR 401/71 -- AP Nr. 6 zu § 60 HGB; im Ergebnis zweifelnd LAG Hamm Urteil vom 28. Januar 1974 -- 2 Sa 832/73 -- DB 1974, 972). - GemSOGB, 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72
Beteiligte an dem Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe …
Auszug aus BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 110/93
Eine Bindung des BAG an seine im ersten Revisionsverfahren vertretenen Rechtsansichten wäre entgegen GemS, BGHZ 60, 392, 396, 399 a.E.(vgl. auch BGH ZiP 1993, 295) abzulehnen (zutr. Tiedtke . Die innerprozessuale Bindungswirkung von Urteilen der obersten Bundesgerichte, 1976, 246 ff. sowie ZiP 1993, 252 ff.). - BGH, 23.06.1992 - XI ZR 227/91
Bindung des Berufungsgerichts an Rechtsauffassung des ersten Berufungsurteils
Auszug aus BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 110/93
Eine Bindung des BAG an seine im ersten Revisionsverfahren vertretenen Rechtsansichten wäre entgegen GemS, BGHZ 60, 392, 396, 399 a.E.(vgl. auch BGH ZiP 1993, 295) abzulehnen (zutr. Tiedtke . Die innerprozessuale Bindungswirkung von Urteilen der obersten Bundesgerichte, 1976, 246 ff. sowie ZiP 1993, 252 ff.). - LAG Hamm, 28.01.1974 - 2 Sa 832/73
Ehemaliger Arbeitnehmer ist nicht gegenüber seinem früheren Arbeitgeber zur …
Auszug aus BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 110/93
Die Rechtsprechung wendet insoweit § 260 Abs. 2 BGB analog an ( BAGE 26, 89 = AP Nr. 15 zu § 242 BGB Auskunftspflicht [EzA § 615 BGB Nr. 22 -- d. Red.] unter Hinweis auf das Urteil vom 12. Mai 1972 -- 3 AZR 401/71 -- AP Nr. 6 zu § 60 HGB; im Ergebnis zweifelnd LAG Hamm Urteil vom 28. Januar 1974 -- 2 Sa 832/73 -- DB 1974, 972). - BAG, 06.09.1990 - 2 AZR 165/90
Annahmeverzug; Anrechnung anderweitigen Verdienstes
- BAG, 14.08.1974 - 5 AZR 497/73
Feststellung der Unwirksamkeit einer fristlosen Kündigung - Teilurteil - …
- BAG, 13.10.1955 - 2 AZR 106/54
Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für die außerordentliche Kündigung eines …
- BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 387/19
Annahmeverzugslohn - Auskunft hinsichtlich anderweitigen Erwerbs
Dies ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in Bezug auf den Auskunftsanspruch nach § 74c Abs. 2 HGB anerkannt (…vgl. BAG 27. Februar 2019 - 10 AZR 340/18 - Rn. 39, BAGE 166, 36; 2. Juni 1987 - 3 AZR 626/85 - zu III der Gründe, BAGE 55, 309) und gilt auch bei dessen entsprechender Anwendung im Rahmen des § 615 Satz 2 BGB und § 11 KSchG (BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - zu II 2 a bb der Gründe, BAGE 74, 28). - BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 16/01
Freistellung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes - Auskunft
Die Klage ist dann als zur Zeit unbegründet abzuweisen (BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - BAGE 74, 28; 19. Februar 1997 - 5 AZR 379/94 - nv.; Senat 24. August 1999 - 9 AZR 804/98 - AP BGB § 615 Anrechnung Nr. 1 = EzA BGB § 615 Nr. 96). - BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 188/04
Auskunft - Dienstfahrzeug - Privatnutzung - Kfz-Kosten
Ein Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung kommt auch bei Auskunftsansprüchen in Betracht, die nicht auf gesetzlicher oder ausdrücklicher vertraglicher Regelung beruhen (BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - BAGE 74, 28).
- BAG, 27.02.2019 - 10 AZR 340/18
Karenzentschädigung - Auskunft - Gewinnanrechnung
In einem solchen Fall kann der Schuldner auch nicht mit Erfolg geltend machen, er habe den Auskunftsanspruch mit der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erfüllt (vgl. BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - zu II 3 c aa der Gründe, BAGE 74, 28).Rn. 37 a) Dass seine Auskunft etwa lediglich in einzelnen Punkten unvollständig sei und deshalb kein Zurückbehaltungsrecht der Beklagten bestehe, hat der Kläger nicht geltend gemacht (vgl. BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - zu II 1 c gg der Gründe, BAGE 74, 28).
Daran ändert die Verurteilung des Klägers, die Vollständigkeit und Richtigkeit der erteilten Auskunft an Eides Statt zu versichern, durch das Teilurteil vom 8. Oktober 2015 (- 2 Ca 1293 a/14 -) nichts (vgl. BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - zu II 3 c aa der Gründe, BAGE 74, 28).
Angesichts der vielfältigen Erscheinungsformen des Geschäftslebens lassen sich keine schematischen Regeln in Bezug auf die erforderlichen Angaben über anrechenbare Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit aufstellen (BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - zu II 1 c gg der Gründe, BAGE 74, 28).
Der Auskunftsanspruch darf nicht entwertet werden, indem dem Arbeitgeber selbst bei begründeten Einwendungen jegliche Möglichkeit abgeschnitten wird, die Angaben des früheren Arbeitnehmers zu kontrollieren (BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - aaO).
- BAG, 24.08.1999 - 9 AZR 804/98
Auskunftspflicht während des Annahmeverzugs - Ausschlußfristen
(Bestätigung und Fortführung von BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - BAGE 74, 28).Dieser Gesamtvergütung ist gegenüberzustellen, was der Arbeitnehmer in der betreffenden Zeit anderweitig erwirbt (29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - BAGE 74, 28 mwN und vom 19. Februar 1997 - 5 AZR 379/94 - nv.).
Die Gesamtberechnung soll aus Gründen der Billigkeit sicherstellen, daß der Arbeitnehmer aus der anderweitigen Verwendung seiner Dienste keinen Gewinn auf Kosten des Arbeitgebers machen kann, was möglich wäre, wenn in einzelnen Zeitabschnitten ein höherer und in anderen Zeitabschnitten ein geringerer Zwischenverdienst erzielt wird (vgl. BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - BAGE 74, 28).
Die Klage des Arbeitnehmers ist dann als zur Zeit unbegründet abzuweisen (vgl. BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - BAGE 74, 28; 19. Februar 1997 - 5 AZR 379/94 - nv.).
Das setzt regelmäßig voraus, daß der Annahmeverzug wie in den vom Bundesarbeitsgericht und dem Reichsgericht entschiedenen Sachverhalten bereits beendet ist (vgl. BAG 29. Juli 1993, aaO und die dortigen Nachweise).
Sobald der Annahmeverzug beendet wird, entsteht ein Auskunfts- und im Rahmen der Gesamtberechnung ggf. ein Rückzahlungsanspruch (vgl. BAG 29. Juli 1993, aaO).
- ArbG Stuttgart, 23.02.2023 - 25 Ca 956/22
Sekundäre Darlegungslast - Annahmeverzugslohn - etwaiger Zwischenverdienst - …
Rn. 80 (3) Auch ist das Gericht entgegen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG…, Urteil vom 27.02.2019 - 10 AZR 340/18, NZA 2019, 837 Rn. 23; BAG, Urteil vom 19.03.2002 - 9 AZR 16/01, NJOZ 2003, 1319 (1320); BAG, Urteil vom 24.08.1999 - 9 AZR 804/98, NZA 2000, 818 (820); BAG, Urteil vom 19.02.1997 - 5 AZR 379/94, BeckRS 1997, 30767166; BAG, Urteil vom 29.07.1993 - 2 AZR 110/93, NZA 1994, 116 (117)) der Ansicht, dass die Klage vorliegend im Hinblick auf die fehlende Auskunftserteilung nicht nur als zurzeit unbegründet, sondern als endgültig unbegründet abzuweisen ist (…Linck in Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 19. Auflage 2021, § 95 Rn. 78), da die geltend gemachte Annahmeverzugsvergütung aufgrund der fehlenden Auskunft nicht berechenbar ist und sich die prozessuale Situation somit auch nicht von anderen Situationen unterscheidet, die sich dadurch auszeichnen, dass den Arbeitnehmer eine sekundäre Darlegungslast trifft.Das Gericht ist mit ihrer Entscheidung von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG…, Urteil vom 27.02.2019 - 10 AZR 340/18, NZA 2019, 837 Rn. 23; BAG, Urteil vom 19.03.2002 - 9 AZR 16/01, NJOZ 2003, 1319 (1320); BAG, Urteil vom 24.08.1999 - 9 AZR 804/98, NZA 2000, 818 (820); BAG, Urteil vom 19.02.1997 - 5 AZR 379/94, BeckRS 1997, 30767166; BAG, Urteil vom 29.07.1993 - 2 AZR 110/93, NZA 1994, 116 (117)) dahingehend abgewichen, dass die Klage als endgültig unbegründet abzuweisen ist, wenn der Arbeitnehmer im Hinblick auf das Auskunftsverlangen der Beklagten gerichtet auf etwaige andere Einnahmen und Vermittlungsvorschläge der Bundesagentur für Arbeit seiner sekundären Darlegungslast nicht nachkommt.
- LAG Hamm, 05.10.2026 - 9 Ta 87/26
Keine inhaltliche Prüfung der DSGVO-Auskunft im Vollstreckungsverfahren
Bei Zweifeln an der Richtigkeit und Vollständigkeit einer einmal erteilten Auskunft bleibt grundsätzlich die Durchsetzung eines Anspruchs auf Erzwingung der gehörigen Erfüllung durch Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93). Hierbei ist allgemein anerkannt, dass das mit der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verfolgte Ziel, die Richtigkeit und Vollständigkeit der erteilten Auskunft sicherzustellen und damit die materielle Wahrheit zu erzwingen, über das mit der Auskunftserteilung zu erreichende Ziel hinausgeht, weil im Rahmen der Auskunftserteilung und deren Zwangsvollstreckung eben nur eine formal ordnungsgemäße und äußerlich vollständige Auskunftserteilung erzwungen werden kann (statt aller: BGH 13. Oktober 2022 - I ZB 69/21). - BAG, 22.11.2005 - 1 AZR 407/04
Verzugslohn bei anderweitigem Verdienst
Dieser Gesamtvergütung ist gegenüberzustellen, was der Arbeitnehmer in der betreffenden Zeit anderweitig erworben hat (24. August 1999 - 9 AZR 804/98 - AP BGB § 615 Anrechnung Nr. 1 = EzA BGB § 615 Nr. 96, zu II 2 a der Gründe; 19. Februar 1997 - 5 AZR 379/94 -, zu 2 der Gründe; 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - BAGE 74, 28, zu II 1 c cc der Gründe; so bereits RG 12. Juli 1904 - Rep III 146/04 - RGZ 58, 402).Einerseits ist dort von der Anrechnung nach einzelnen Zeitabschnitten nicht die Rede (BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - BAGE 74, 28, zu II 1 c cc der Gründe).
Diese will gewährleisten, dass der Arbeitnehmer auf Grund des Annahmeverzugs grundsätzlich nicht mehr und nicht weniger erhält als die vereinbarte Vergütung (BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - BAGE 74, 28, zu II 1 c cc der Gründe).
- LAG Hamm, 13.05.2020 - 6 Sa 1940/19
Freistellung, Anrechnung anderweitigen Verdienstes, Sprinterklausel
Rn. 55 (b) Die Auffassung der Beklagten, gemäß § 615 S. 2 BGB sei der anderweitige Verdienst des Arbeitnehmers auf die Vergütung für die gesamte Dauer des Annahmeverzugs und nicht nur auf die Vergütung für den Zeitabschnitt anzurechnen, in dem der Arbeitnehmer seine Dienste anderweitig verwendet habe (so BAG 22. November 2005 - 1 AZR 407/04; BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93), und daher komme es nicht darauf an, wann der Kläger im Freistellungszeitraum den ihm zustehenden Urlaub in Anspruch genommen habe, übersieht, dass vorliegend im Freistellungszeitraum zum Einen bereits kein Annahmeverzug vorliegt. - BAG, 08.05.2007 - 9 AZR 527/06
Berufsausbildung - Vorzeitige Beendigung - Schadensersatz
Der Schädiger hat dann einen entsprechenden Anspruch auf Rückzahlung aus § 812 BGB (vgl. BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - BAGE 74, 28; Senat 24. August 1999 - 9 AZR 804/98 - AP BGB § 615 Anrechnung Nr. 1 = EzA BGB § 615 Nr. 96), den er ggf. im Wege der Vollstreckungsabwehrklage durchsetzen kann. - BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 379/94
Bestehen eines Zurückbehaltungsrecht wegen mangelnder Auskunft über …
- LAG Schleswig-Holstein, 15.03.2018 - 5 Sa 38/17
Karenzentschädigung, Wettbewerbsverbot, nachvertraglich, Einkommen, …
- LG Mannheim, 25.08.2021 - 15 O 33/18
- BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 536/00
Entschädigung für entgangene Privatliquidationseinnahmen
- ArbG Bonn, 15.02.2024 - 5 Ca 228/22
- LAG Hessen, 11.05.2018 - 10 Sa 1628/17
Der Beweiswert eines Empfangsbekenntnisses ist erschüttert, wenn es zwei …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.11.2022 - 2 Sa 214/21
Unverzügliche Zurückweisung der Kündigung - Arbeitsverweigerung - …
- ArbG Frankfurt/Main, 09.07.1998 - 2 Ca 1997/98
Vergütungsansprüche unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges; Schlüssige …
- LAG Köln, 10.10.2023 - 4 Sa 22/23
Fristlose Kündigung; Annahmeverzug; böswilliges Unterlassen anderweitigen …
- ArbG Bonn, 10.02.2022 - 1 Ca 1198/21
- LAG Köln, 27.04.2023 - 8 Sa 793/22
Auskunftsanspruch über Bewerbungsbemühungen; Annahmeverzug
- BayObLG, 20.09.2021 - 101 ZBR 134/20
Anspruch auf eidesstattliche Versicherung im aktienrechtlichen …
- LAG Köln, 28.10.2016 - 4 Sa 86/16
Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehreren Streitgegenständen
- LSG Brandenburg, 05.12.2002 - L 8 AL 147/99
- BAG, 23.02.1999 - 9 AZR 739/97
Karenzentschädigung bei nachvertraglichem Wettbewerbsverbot
- ArbG Düsseldorf, 12.08.2016 - 14 Ca 6964/15
Kündigung, Rechtfertigungsgrund, Entschuldigungsgrund, Nutzung von Personal, …
- LAG Düsseldorf, 10.08.2010 - 17 Sa 1453/08
Verzugslohnansprüche gegen Betriebsveräußerin bei Widerspruch gegen Übergang des …
- OLG Brandenburg, 24.06.2008 - 6 U 104/07
Annahmeverzug des Dienstberechtigten - Anrechnung des Erwerbs aus anderweitiger …
- ArbG Düsseldorf, 08.12.2017 - 4 Ca 6362/16
Fristlose Kündigung der Hauptgeschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
- LAG Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 11 Sa 106/03
Nachteilsausgleich - Sozialplananspruch - Insolvenz - persönliche Haftung des …
- LAG Hamm, 20.03.2018 - 14 Sa 778/16
- LAG Köln, 19.03.2026 - 6 Sa 633/23
Annahmeverzug; böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes
- ArbG Bonn, 12.10.2022 - 5 Ca 228/22
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2016 - 8 Sa 182/16
Annahmeverzug und fehlender Leistungswille
- LAG Düsseldorf, 01.09.2005 - 5 Sa 212/05
Annahmeverzug, Anrechnung anderweitigen Verdienstes, Höherwertige anderweitige …
- LAG Köln, 27.11.2025 - 8 SLa 162/25
- LAG Köln, 20.06.2024 - 7 Sa 614/23
Zahlungsanspruch eines Arbeitnehmers aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges
- LAG Baden-Württemberg, 03.05.2004 - 15 Sa 15/04
Fälligkeit des dem Handlungshelfer zukommenden Gehalts (§64 Satz 1 HGB); …
- ArbG Hamburg, 24.04.2024 - 25 Ca 348/23
Annahmeverzug - Anrechnung von Zwischenverdienst - pro-rata-temporis
- LAG Köln, 10.12.2007 - 14 Sa 1148/07
Anrechnung von Zwischenverdienst
- LAG Berlin, 27.10.2000 - 19 Sa 2007/00
Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters nach Freistellung von der …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.03.2022 - 5 Sa 207/21
Annahmeverzug - Aufforderung durch Arbeitgeberin zu einer nicht vertragsgemäßen …
- LAG Hessen, 13.07.2012 - 10 Sa 199/12
Tarifverträge für das private Bankgewerbe - Rationalisierungsschutzabkommen - …
- LAG Düsseldorf, 27.05.2003 - 16 Sa 1453/02
Rechtswirksamkeit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; Wirksamkeit einer …
- ArbG Ulm, 08.04.2026 - 3 Ca 303/25
Einzelentscheidung zu betriebsbedingten Kündigungen im …
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2012 - 9 Sa 165/12
Entgeltfortzahlung und Annahmeverzug nach unwirksamer Kündigung - …
- LAG Hamm, 25.11.1996 - 17 Sa 1025/96
Arbeitsentgelt: Anrechnung anderweitigen Arbeitsverdienstes
- ArbG Bonn, 16.02.2016 - 6 Ca 1620/15
Antrag auf Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses; Übergang des …
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.07.2014 - 4 Sa 71/14
Annahmeverzug - Darlegungslast für das Vorhandensein anrechenbarer Bezüge
- LAG Hessen, 14.12.2011 - 18 Sa 1730/10
Annahmeverzug - Angebot auf Prozessbeschäftigung im Ausbildungsverhältnis - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2006 - 10 Sa 224/06
Annahmeverzug: Anrechenbarkeit anderweitigen Verdienstes des Arbeitnehmers; …
- LAG Hamm, 11.04.2003 - 6 Sa 749/02
Kündigung wegen Klage auf ungekürzte Verzugsvergütung ohne Abzug …
- LAG Berlin, 22.03.2002 - 6 Sa 2314/01
Verwirkung; Ausschlussfrist; Auskunft über Zwischenverdienst; Rechtmäßigkeit …
- ArbG Iserlohn, 17.10.2023 - 2 Ca 654/23
- ArbG Nürnberg, 31.03.2009 - 3 Ca 1728/08
Annahmeverzug - Auskunftsverpflichtung - anderweitiges Einkommen
- ArbG Berlin, 05.05.2004 - 7 Ca 32770/03
Unzumutbarkeit eines dem Arbeitnehmer angebotenen Dauerarbeitsverhältnisses …
- LAG Hamm, 14.02.2000 - 16 Sa 1028/99
Vergütung für erbrachte Arbeitsleistungen; Abschluss eines Arbeitsvertrages; …
- OLG Düsseldorf, 23.04.1999 - 16 U 126/98
- LAG Sachsen-Anhalt, 19.03.1996 - 8 Sa 1541/94
Bundesmanteltarifvertrages für die Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und …
- LAG Berlin, 26.03.1999 - 6 Sa 91/98
Nebenpflichten: Auskunft des Arbeitnehmers über anderweitigen Arbeitsverdienst …
- ArbG Cottbus, 07.10.2009 - 2 Ca 1399/08
Anspruch eines Arbeitgebers auf eidesstattliche Versicherung der aufgrund eines …
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