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Rechtsprechung
   BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,427
BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00 (https://dejure.org/2001,427)
BAG, Entscheidung vom 27.09.2001 - 2 AZR 176/00 (https://dejure.org/2001,427)
BAG, Entscheidung vom 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 (https://dejure.org/2001,427)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Auflösungsantrag - leitender Angestellter

  • Judicialis

    KSchG § 1; ; KSchG § 2 Satz 1; ; KSchG § 9 Abs. 1 Satz 2; ; KSchG § 14 Abs. 2; ; SprAuG § 31 Abs. 2; ; SprAuG § 2; ; BetrVG § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auflösungsantrag - Personalverantwortung - Leitender Angestellter - Wesentliche Bedeutung - Arbeitnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung - Betriebsbedingte Änderungskündigung wegen Wegfalls einer Hierarchiestufe; Auflösungsantrag; Leitender Angestellter im Sinne des § 14 Abs. 2 Satz 1 KSchG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3192
  • NZA 2002, 1277
  • NZA 2002, 1278
  • BB 2002, 1104
  • BB 2002, 2131
  • DB 2002, 1163
 
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Wird zitiert von ... (81)Zitiert selbst (22)

  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00
    b) Eine Kündigung ist nach § 31 Abs. 2 Satz 3 SprAuG nicht nur dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, ohne den Sprecherausschuß zuvor überhaupt angehört zu haben, sondern - insofern gilt für den Sprecherausschuß nichts anderes wie für die Anhörung des Betriebsrats nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG (BAG 19. Mai 1993 - 2 AZR 539/92 - EEK II/216;… Löwisch aaO § 31 Rn.14;… Hromadka aaO § 31 Rn. 22) - auch dann, wenn der Arbeitgeber seiner Unterrichtungspflicht nach § 31 Abs. 2 Satz 2 SprAuG entweder nicht richtig, insbesondere nicht ausführlich genug, oder bewußt irreführend nachgekommen ist (st. Rspr. BAG zu § 102 BetrVG 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - BAGE 78, 39, 45, 45 a; 6. Februar 1997 - 2 AZR 265/96 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 85 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 96).

    Der Arbeitgeber genügt der ihm obliegenden Mitteilungspflicht nicht, wenn er den Kündigungssachverhalt nur pauschal, schlag- oder stichwortartig umschreibt, ohne die für die Bewertung maßgeblichen Tatsachen mitzuteilen (zuletzt BAG 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - BAGE 78, 39; 17. Februar 2000 - 2 AZR 913/98 - BAGE 93, 366).

    Eine bewußt und gewollte unrichtige Mitteilung der für den Kündigungsentschluß des Arbeitgebers maßgeblichen Kündigungsgründe führt deshalb zu einem fehlerhaften Anhörungsverfahren (BAG 11. Juli 1991 - 2 AZR 119/91 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 57 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 81:, 22. September 1994 aaO).

    Der Sprecherausschuß ist ordnungsgemäß angehört worden, wenn der Arbeitgeber ihm die aus seiner Sicht tragenden Umstände dargestellt hat (…Senat 11. Juli 1991 aaO; 22. September 1994 aaO;… 17. Februar 2000 aaO).

  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 913/98

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00
    Der Arbeitgeber genügt der ihm obliegenden Mitteilungspflicht nicht, wenn er den Kündigungssachverhalt nur pauschal, schlag- oder stichwortartig umschreibt, ohne die für die Bewertung maßgeblichen Tatsachen mitzuteilen (zuletzt BAG 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - BAGE 78, 39; 17. Februar 2000 - 2 AZR 913/98 - BAGE 93, 366).

    Der Sprecherausschuß ist ordnungsgemäß angehört worden, wenn der Arbeitgeber ihm die aus seiner Sicht tragenden Umstände dargestellt hat (…Senat 11. Juli 1991 aaO;… 22. September 1994 aaO; 17. Februar 2000 aaO).

    Dem Arbeitgeber ist es im Kündigungsschutzprozeß verwehrt, Gründe nachzuschieben, die nicht Gegenstand der Sprecherausschußanhörung waren (so für die Betriebsratsanhörung BAG 11. Juli 1991 und 17. Februar 2000, aaO).

  • BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 119/91

    Anhörung des Betriebsrats vor Kündigung

    Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00
    Eine bewußt und gewollte unrichtige Mitteilung der für den Kündigungsentschluß des Arbeitgebers maßgeblichen Kündigungsgründe führt deshalb zu einem fehlerhaften Anhörungsverfahren (BAG 11. Juli 1991 - 2 AZR 119/91 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 57 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 81:, 22. September 1994 aaO).

    Der Sprecherausschuß ist ordnungsgemäß angehört worden, wenn der Arbeitgeber ihm die aus seiner Sicht tragenden Umstände dargestellt hat (Senat 11. Juli 1991 aaO;… 22. September 1994 aaO;… 17. Februar 2000 aaO).

    Bei diesem weiteren notwendigen Vortrag handelt es sich nicht nur um eine bloße Erläuterung eines schon zuvor hinreichend mitgeteilten Sachverhalts, der auch ohne eine erneute Einschaltung des Vertretungsorgans im Kündigungsschutzprozeß noch möglich wäre (BAG 18. Dezember 1980 - 2 AZR 1006/78 - BAGE 34, 309; 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 39; 11. Juli 1991 - 2 AZR 119/91 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 57 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 81).

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00
    Liegt eine unternehmerische Entscheidung vor, so ist sie selbst nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung und ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist (BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71; - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61 und - 2 AZR 456/98 - BAGE 92, 79).

    Läuft die unternehmerische Entscheidung aber letztlich nur auf den Abbau einer Hierarchieebene hinaus verbunden mit einer Neuverteilung der dem betroffenen Arbeitnehmer bisher zugewiesenen Aufgaben, bedarf es der Konkretisierung dieser Entscheidung, damit überhaupt geprüft werden kann, ob der Arbeitsplatz des betroffenen Arbeitnehmers tatsächlich weggefallen ist und die Entscheidung nicht offensichtlich unsachlich oder willkürlich ist (vgl. Senat 17. Juni 1999 aaO).

    Er muß auf Grund seiner unternehmerischen Vorgaben die zukünftige Entwicklung der Arbeitsmenge anhand einer näher konkretisierten Prognose darstellen und angeben, wie die anfallenden Arbeiten vom verbliebenen Personal ohne überobligationsmäßige Leistungen erledigt werden können (BAG 17. Juni 1999 aaO).

  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 352/96

    Änderungskündigung zur Änderung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00
    Auch bei einer Ablehnung des Änderungsangebots durch den Arbeitnehmer ist nicht auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern auf das Änderungsangebot und seine soziale Rechtfertigung abzustellen (BAG 19. Mai 1993 - 2 AZR 584/92 - BAGE 73, 151; 24. April 1997 - 2 AZR 352/96 - BAGE 85, 358).

    Bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung ist das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gemäß § 1 Abs. 2 KSchG das Änderungsangebot bedingen und sich der Arbeitgeber bei einem anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (st. Rspr. BAG 19. Mai 1993 und 24. April 1997 aaO; zuletzt BAG 1. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 53 = EzA KSchG § 2 Nr. 35).

    Eine Änderungskündigung ist durch dringende betriebliche Erfordernisse iSv. § 1 Abs. 2 KSchG bedingt, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren innerbetrieblicher Umsetzung das Bedürfnis für eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb überhaupt oder unter Zugrundelegung seines Vertragsinhalts zu den bisherigen Arbeitsbedingungen entfällt (BAG 24. April 1997 aaO; 18. September 1997 - 2 AZR 657/96 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 97).

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 465/99

    Betriebsbedingte Kündigung; vertragliche Einschränkung des Kündigungsrechts des …

    Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00
    bb) Der Kläger war zur selbständigen Einstellung oder Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt, wobei auch bei Betriebsleitern der Auflösungsantrag des Arbeitgebers nur bei Vorliegen der entsprechenden Personalkompetenzen begründungsfrei möglich ist (Senat 18. Oktober 2000 - 2 AZR 465/99 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 39 = EzA KSchG § 14 Nr. 5).

    Deshalb muß die Befugnis zur eigenverantwortlichen Einstellung oder Entlassung, ebenso wie bei einem leitenden Angestellten iSv. § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrVG, einen wesentlichen Teil der Tätigkeit des Angestellten ausmachen, im Innen- und Außenverhältnis bestehen und eine bedeutende Anzahl von Arbeitnehmern erfassen (Senat 18. November 1999 - 2 AZR 903/98 - AP KSchG 1969 § 14 Nr. 5 = EzA KSchG § 14 Nr. 4; 18. Oktober 2000 aaO).

  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 903/98

    Auflösungsantrag - Chefarzt als leitender Angestellter im Sinne des § 14 KSchG

    Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00
    Deshalb muß die Befugnis zur eigenverantwortlichen Einstellung oder Entlassung, ebenso wie bei einem leitenden Angestellten iSv. § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrVG, einen wesentlichen Teil der Tätigkeit des Angestellten ausmachen, im Innen- und Außenverhältnis bestehen und eine bedeutende Anzahl von Arbeitnehmern erfassen (Senat 18. November 1999 - 2 AZR 903/98 - AP KSchG 1969 § 14 Nr. 5 = EzA KSchG § 14 Nr. 4;… 18. Oktober 2000 aaO).

    Zwar muß die selbständige Einstellungs- oder Entlassungsbefugnis sowohl im Innen- wie auch im Außenverhältnis gegeben sein (Senat 18. November 1999 aaO, ErfK-Ascheid 2. Aufl. § 14 KSchG Rn. 10;… KR-Rost 5. Aufl. § 14 KSchG Rn. 30).

  • BAG, 11.01.1995 - 7 ABR 33/94

    Prokuristen als leitende Angestellte

    Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00
    b) Die gesetzliche Regelung enthält insoweit unbestimmte Rechtsbegriffe, deren Anwendung durch die Tatsachengerichte im Revisionsverfahren nur dahin zu überprüfen sind, ob der Bewertungsmaßstab verkannt wurde, die Gesamtwürdigung der maßgeblichen Umstände vertretbar erscheint und keine Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegen (BAG 25. November 1993 - 2 AZR 517/93 - BAGE 75, 153; 11. Januar 1995 - 7 ABR 33/94 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 55).
  • BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 517/93

    Betriebsleiter

    Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00
    b) Die gesetzliche Regelung enthält insoweit unbestimmte Rechtsbegriffe, deren Anwendung durch die Tatsachengerichte im Revisionsverfahren nur dahin zu überprüfen sind, ob der Bewertungsmaßstab verkannt wurde, die Gesamtwürdigung der maßgeblichen Umstände vertretbar erscheint und keine Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegen (BAG 25. November 1993 - 2 AZR 517/93 - BAGE 75, 153; 11. Januar 1995 - 7 ABR 33/94 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 55).
  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZN 576/00

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00
    Das Landesarbeitsgericht ist dabei in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Recht davon ausgegangen, daß der Arbeitgeber eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG nur verlangen kann, wenn die Kündigung lediglich nach § 1 KSchG sozialwidrig ist (BAG 9. Oktober 1979 - 6 AZR 1059/77 - BAGE 32, 122, 124; 21. September 2000 - 2 AZN 576/00 - BAGE 95, 348).
  • BAG, 09.10.1979 - 6 AZR 1059/77

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Kündigung - Sozialwidrigkeit - …

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 265/96

    Anforderungen an die Betriebsratsanhörung

  • BAG, 29.01.1981 - 2 AZR 1055/78

    Auflösung des Arbeitsvertrages - Änderungskündigung - Kündigung - …

  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Tarifliche …

  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 826/98

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 1006/78

    Kündigungsschutzklage - Auflösungsvertrag - Kündigungsgrund - Nachschieben - …

  • BAG, 18.09.1997 - 2 AZR 657/96
  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 539/92

    Krankheitsbedingte Kündigung

  • LAG München, 01.10.1999 - 10 Sa 324/99

    Änderungskündigung: Leitender Angestellter; Sprecherausschuss: …

  • BAG, 25.03.2009 - 7 ABR 2/08

    Leitender Angestellter - Prokura

    Die für die Stellung eines leitenden Angestellten erforderliche unternehmerische Personalverantwortung liegt dann nur vor, wenn die Einstellungs- und Entlassungsbefugnis gerade für einen für das Unternehmern qualitativ bedeutsamen Personenkreis besteht (…BAG 10. Oktober 2007 - 7 ABR 61/06 - Rn. 15, aaO.; vgl. zu § 14 Abs. 2 KSchG: 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - zu B II 3 c cc der Gründe, AP KSchG 1969 § 14 Nr. 6 = EzA KSchG § 14 Nr. 6).

    Die Ausübung der Personalkompetenz darf nicht von der Zustimmung einer anderen Person abhängig sein (…BAG 10. Oktober 2007 - 7 ABR 61/06 - Rn. 13 mwN, AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 72 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 3; vgl. zu § 14 Abs. 2 KSchG: 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - zu B II 3 c dd der Gründe, AP KSchG 1969 § 14 Nr. 6 = EzA KSchG § 14 Nr. 6).

  • LAG Hamm, 14.02.2018 - 2 Sa 1499/16

    Begriff des leitenden Angestellten i.S. von § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 BetrVG

    Ein nur begrenzter Personenkreis genügt also nicht (vgl. BAG, Beschl. v. 16.04.2002 - 1 ABR 23/01, juris; Urt. v. 27.09.2001 - 2 AZR 176/00, juris, Rdnr. 52;… Urt. v. 18.10.2000 - 2 AZR 465/99, juris, Rdnr. 137;… LAG München, Beschl. v. 06.06.2012 - 5 TaBV 51/10, juris, Rdnr. 39 ff.;… LAG Hamburg, Urt. v. 05.05.2004 - 4 Sa 25/02, juris, Rdnr. 39 ff.).

    Entscheidend für den Inhalt und die Relevanz seiner Personalkompetenz ist vielmehr, welche Bedeutung die Tätigkeit der Mitarbeiter, die er einstellt oder entlässt, für das Unternehmen hat (vgl. BAG, Urt. v. 27.09.2001 - 2 AZR 176/00, Rdnr. 52;… LAG Bremen, Urt. v. 03.02.2010 - 2 Sa 123/09, juris, Rdnr. 91).

    Leitender Angestellter nach § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrVG kann allerdings nur derjenige sein, dessen personelle Entscheidungskompetenz sich auf eine abgeschlossene Gruppe erstreckt, deren Tätigkeit ein für das Unternehmen bedeutsames Aufgabengebiet zu Grunde liegt (vgl. BAG Urteil vom 27.09.2001 - 2 AZR 176/00, juris, Rdnr. 52 ff.;… BAG, Beschl. v. 16.04.2002 - 1 ABR 23/01, juris, Rdnr. 27 ff.).

    Dementsprechend kann der Arbeitgeber, der auch vorsorglich die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses erklärt hat, den Auflösungsantrag nach § 14 Abs. 2 KSchG nicht mit Erfolg stellen, wenn die vorsorglich erklärte ordentliche Kündigung - wie vorliegend - nicht nur sozialwidrig im Sinne des § 1 KSchG wäre, sondern auch aus anderen Gründen - wie hier wegen Fehlens einer ordnungsgemäßen Betriebsratsanhörung nach § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG - unwirksam ist (vgl. BAG, Urt. v. 27.09.2001 - 2 AZR 176/00, juris, Rdnr. 44;… Urt. v. 17.11.1983 - 6 AZR 291/83, juris, Rdnr. 46 f.;… LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 27.08.2014 - 10 Sa 467/14, juris;… LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 25.01.2013 - 17 Sa 491/11, 17 Sa 1053/11, juris, Rdnr. 52;… LAG Hamm, Urt. v. 25.11.1999 - 4 Sa 448/99, juris, Rdnr. 111; so auch Horn NZA 2012, 186, 188).

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung - …

    So wenig es einer selbständigen Einstellungs- oder Entlassungsbefugnis entgegensteht, wenn der Angestellte unternehmensinterne Vorgaben beachten muss (BAG 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - AP KSchG 1969 § 14 Nr. 6 = EzA KSchG § 14 Nr. 6), so wenig verlangt eine Personalkompetenz iSv. § 14 Abs. 2 KSchG eine unternehmerische Entscheidungshoheit über den Stellenplan und die Befugnis, selbst über Stellenausweitungen oder -kürzungen zu entscheiden.
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