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Rechtsprechung
   BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 185/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,404
BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 185/00 (https://dejure.org/2001,404)
BAG, Entscheidung vom 05.04.2001 - 2 AZR 185/00 (https://dejure.org/2001,404)
BAG, Entscheidung vom 05. April 2001 - 2 AZR 185/00 (https://dejure.org/2001,404)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Kündigung zur Unzeit

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 138

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kündigung zur Unzeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung zur Unzeit

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Kündigung zur Unzeit bei befristetem Arbeitsverhältnis

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Kein Sonderkündigungsschutz wegen Tod eines Angehörigen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kündigungsschutz; Kündigung zur Unzeit

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 97, 294
  • NJW 2001, 2994
  • NZA 2001, 890
  • BB 2001, 1905
  • BB 2001, 942
  • DB 2001, 2453
 
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Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (10)

  • BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 174/83

    Ungehörige Kündigung wegen Zugangs am Heiligen Abend?

    Auszug aus BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 185/00
    Ein typischer Tatbestand der treuwidrigen Kündigung ist neben einem widersprüchlichen Verhalten des Arbeitgebers, dem Ausspruch der Kündigung in verletzender Form und einer den Arbeitnehmer etwa wegen seines Sexualverhaltens diskriminierenden Kündigung der Ausspruch einer Kündigung zur Unzeit (…Senat 1. Juli 1999 aaO; 24. Oktober 1996 - 2 AZR 874/95 - RzK I 8 l Nr. 22; 12. Juli 1990 - 2 AZR 39/90 - AP BGB § 613 a Nr. 87 = EzA BGB § 613 a Nr. 90; 16. Februar 1989 - 2 AZR 347/88 - BAGE 61, 151; BAG 14. November 1984 - 7 AZR 174/83 - AP BGB § 626 Nr. 88 = EzA BGB § 242 Nr. 38; LAG Bremen 29. Oktober 1985 - 4 Sa 151/85 - LAGE BGB § 242 Nr. 1 m. Anm. Buchner;… KR-Friedrich 5. Aufl. § 13 KSchG Rn 248; Preis Prinzipien des Kündigungsrechts bei Arbeitsverhältnissen S 398; Oetker Das Dauerschuldverhältnis und seine Beendigung S 312 ff.).

    Dabei führt allerdings im Regelfall nicht allein der den Arbeitnehmer besonders belastende Zeitpunkt der Arbeitgeberkündigung (die "Unzeit" der Kündigung) zu der Rechtsfolge der Unwirksamkeit der Kündigung, die Annahme einer Treuwidrigkeit der Kündigung setzt vielmehr weitere Umstände voraus (BAG 14. November 1984 - 7 AZR 174/83 - aaO;… Oetker aaO S 318; ders. AuR 1997, 41, 47).

    Nach der Senatsrechtsprechung (12. Juli 1990 - 2 AZR 39/90 - AP BGB § 613 a Nr. 87 = EzA BGB § 613 a Nr. 90 unter Hinweis auf BAG 14. November 1984 - 7 AZR 174/83 - AP BGB § 626 Nr. 88 = EzA BGB § 242 Nr. 38) müssen vielmehr weitere Umstände hinzukommen, die die Kündigung zur Unzeit in die Nähe der ungehörigen Kündigung (…Beispiele etwa bei KR-Friedrich aaO Rn 249) rücken.

    Der bloße zeitliche Zusammenhang mit einer Fehlgeburt der Arbeitnehmerin ist dabei ebensowenig als ausreichend angesehen worden (…Senat 12. Juli 1990 - 2 AZR 39/90 - aaO) wie der Zugang der Kündigung am 24. Dezember (BAG 14. November 1984 - 7 AZR 174/83 - aaO).

  • BAG, 12.07.1990 - 2 AZR 39/90

    Kündigung wegen Betriebsübergangs

    Auszug aus BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 185/00
    Ein typischer Tatbestand der treuwidrigen Kündigung ist neben einem widersprüchlichen Verhalten des Arbeitgebers, dem Ausspruch der Kündigung in verletzender Form und einer den Arbeitnehmer etwa wegen seines Sexualverhaltens diskriminierenden Kündigung der Ausspruch einer Kündigung zur Unzeit (…Senat 1. Juli 1999 aaO; 24. Oktober 1996 - 2 AZR 874/95 - RzK I 8 l Nr. 22; 12. Juli 1990 - 2 AZR 39/90 - AP BGB § 613 a Nr. 87 = EzA BGB § 613 a Nr. 90; 16. Februar 1989 - 2 AZR 347/88 - BAGE 61, 151; BAG 14. November 1984 - 7 AZR 174/83 - AP BGB § 626 Nr. 88 = EzA BGB § 242 Nr. 38; LAG Bremen 29. Oktober 1985 - 4 Sa 151/85 - LAGE BGB § 242 Nr. 1 m. Anm. Buchner;… KR-Friedrich 5. Aufl. § 13 KSchG Rn 248; Preis Prinzipien des Kündigungsrechts bei Arbeitsverhältnissen S 398; Oetker Das Dauerschuldverhältnis und seine Beendigung S 312 ff.).

    Nach der Senatsrechtsprechung (12. Juli 1990 - 2 AZR 39/90 - AP BGB § 613 a Nr. 87 = EzA BGB § 613 a Nr. 90 unter Hinweis auf BAG 14. November 1984 - 7 AZR 174/83 - AP BGB § 626 Nr. 88 = EzA BGB § 242 Nr. 38) müssen vielmehr weitere Umstände hinzukommen, die die Kündigung zur Unzeit in die Nähe der ungehörigen Kündigung (…Beispiele etwa bei KR-Friedrich aaO Rn 249) rücken.

    Der bloße zeitliche Zusammenhang mit einer Fehlgeburt der Arbeitnehmerin ist dabei ebensowenig als ausreichend angesehen worden (Senat 12. Juli 1990 - 2 AZR 39/90 - aaO) wie der Zugang der Kündigung am 24. Dezember (…BAG 14. November 1984 - 7 AZR 174/83 - aaO).

  • BAG, 23.06.1994 - 2 AZR 617/93

    Kündigung in der Probezeit wegen Homosexualität

    Auszug aus BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 185/00
    Dies gilt jedenfalls für eine Kündigung, auf die wegen Nichterfüllung der sechsmonatigen Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, weil sonst für diese Fälle über § 242 BGB der kraft Gesetzes ausgeschlossene Kündigungsschutz doch gewährt werden und außerdem die Möglichkeit des Arbeitgebers eingeschränkt würde, die Eignung des Arbeitnehmers für die geschuldete Tätigkeit in seinem Betrieb während der gesetzlichen Probezeit zu überprüfen (st. Rspr. Senat 23. Juni 1994 - 2 AZR 617/93 - BAGE 77, 128 mwN und 1. Juli 1999 - 2 AZR 926/98 - AP BGB § 242 Kündigung Nr. 10).

    Welche Anforderungen sich aus Treu und Glauben ergeben, läßt sich dabei nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles entscheiden (vgl. eingehend Senat 23. Juni 1994 aaO).

  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 926/98

    Probezeitkündigung; Personalratsbeteiligung

    Auszug aus BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 185/00
    Dies gilt jedenfalls für eine Kündigung, auf die wegen Nichterfüllung der sechsmonatigen Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, weil sonst für diese Fälle über § 242 BGB der kraft Gesetzes ausgeschlossene Kündigungsschutz doch gewährt werden und außerdem die Möglichkeit des Arbeitgebers eingeschränkt würde, die Eignung des Arbeitnehmers für die geschuldete Tätigkeit in seinem Betrieb während der gesetzlichen Probezeit zu überprüfen (st. Rspr. Senat 23. Juni 1994 - 2 AZR 617/93 - BAGE 77, 128 mwN und 1. Juli 1999 - 2 AZR 926/98 - AP BGB § 242 Kündigung Nr. 10).

    Ein typischer Tatbestand der treuwidrigen Kündigung ist neben einem widersprüchlichen Verhalten des Arbeitgebers, dem Ausspruch der Kündigung in verletzender Form und einer den Arbeitnehmer etwa wegen seines Sexualverhaltens diskriminierenden Kündigung der Ausspruch einer Kündigung zur Unzeit (Senat 1. Juli 1999 aaO; 24. Oktober 1996 - 2 AZR 874/95 - RzK I 8 l Nr. 22; 12. Juli 1990 - 2 AZR 39/90 - AP BGB § 613 a Nr. 87 = EzA BGB § 613 a Nr. 90; 16. Februar 1989 - 2 AZR 347/88 - BAGE 61, 151; BAG 14. November 1984 - 7 AZR 174/83 - AP BGB § 626 Nr. 88 = EzA BGB § 242 Nr. 38; LAG Bremen 29. Oktober 1985 - 4 Sa 151/85 - LAGE BGB § 242 Nr. 1 m. Anm. Buchner;… KR-Friedrich 5. Aufl. § 13 KSchG Rn 248; Preis Prinzipien des Kündigungsrechts bei Arbeitsverhältnissen S 398; Oetker Das Dauerschuldverhältnis und seine Beendigung S 312 ff.).

  • LAG Baden-Württemberg, 10.02.2000 - 4 Sa 78/99

    Keine Sittenwidrigkeit der Kündigung, die im engen zeitlichen Zusammenhang mit …

    Auszug aus BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 185/00
    2 AZR 185/00 4 Sa 78/99.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 10. Februar 2000 - 4 Sa 78/99 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

  • LAG Bremen, 29.10.1985 - 4 Sa 151/85

    Kündigung; Kündigung zur Unzeit; Arbeitsunfall; Nichtigkeit einer Kündigung; …

    Auszug aus BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 185/00
    Ein typischer Tatbestand der treuwidrigen Kündigung ist neben einem widersprüchlichen Verhalten des Arbeitgebers, dem Ausspruch der Kündigung in verletzender Form und einer den Arbeitnehmer etwa wegen seines Sexualverhaltens diskriminierenden Kündigung der Ausspruch einer Kündigung zur Unzeit (…Senat 1. Juli 1999 aaO; 24. Oktober 1996 - 2 AZR 874/95 - RzK I 8 l Nr. 22; 12. Juli 1990 - 2 AZR 39/90 - AP BGB § 613 a Nr. 87 = EzA BGB § 613 a Nr. 90; 16. Februar 1989 - 2 AZR 347/88 - BAGE 61, 151; BAG 14. November 1984 - 7 AZR 174/83 - AP BGB § 626 Nr. 88 = EzA BGB § 242 Nr. 38; LAG Bremen 29. Oktober 1985 - 4 Sa 151/85 - LAGE BGB § 242 Nr. 1 m. Anm. Buchner;… KR-Friedrich 5. Aufl. § 13 KSchG Rn 248; Preis Prinzipien des Kündigungsrechts bei Arbeitsverhältnissen S 398; Oetker Das Dauerschuldverhältnis und seine Beendigung S 312 ff.).

    Im Hinblick auf die besonderen Umstände des Falles hat das Landesarbeitsgericht Bremen (29. Oktober 1985 - 4 Sa 151/85 - LAGE BGB § 242 Nr. 1) eine Kündigung für unwirksam erklärt, die dem Arbeitnehmer nach einem schweren Arbeitsunfall am gleichen Tage im Krankenhaus unmittelbar vor einer auf dem Unfall beruhenden Operation ausgehändigt worden ist (zust. Kort Anm. AR-Blattei Kündigungsschutz ES 268; Buchner Anm. LAGE § 242 BGB Nr. 1).

  • BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 347/88

    Kündigung nach Infektion mit HIV-Virus

    Auszug aus BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 185/00
    Ein typischer Tatbestand der treuwidrigen Kündigung ist neben einem widersprüchlichen Verhalten des Arbeitgebers, dem Ausspruch der Kündigung in verletzender Form und einer den Arbeitnehmer etwa wegen seines Sexualverhaltens diskriminierenden Kündigung der Ausspruch einer Kündigung zur Unzeit (…Senat 1. Juli 1999 aaO; 24. Oktober 1996 - 2 AZR 874/95 - RzK I 8 l Nr. 22; 12. Juli 1990 - 2 AZR 39/90 - AP BGB § 613 a Nr. 87 = EzA BGB § 613 a Nr. 90; 16. Februar 1989 - 2 AZR 347/88 - BAGE 61, 151; BAG 14. November 1984 - 7 AZR 174/83 - AP BGB § 626 Nr. 88 = EzA BGB § 242 Nr. 38; LAG Bremen 29. Oktober 1985 - 4 Sa 151/85 - LAGE BGB § 242 Nr. 1 m. Anm. Buchner;… KR-Friedrich 5. Aufl. § 13 KSchG Rn 248; Preis Prinzipien des Kündigungsrechts bei Arbeitsverhältnissen S 398; Oetker Das Dauerschuldverhältnis und seine Beendigung S 312 ff.).
  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 874/95

    Wirksamkeit einer Kündigung während der Probezeit - Anwendbarkeit des …

    Auszug aus BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 185/00
    Ein typischer Tatbestand der treuwidrigen Kündigung ist neben einem widersprüchlichen Verhalten des Arbeitgebers, dem Ausspruch der Kündigung in verletzender Form und einer den Arbeitnehmer etwa wegen seines Sexualverhaltens diskriminierenden Kündigung der Ausspruch einer Kündigung zur Unzeit (…Senat 1. Juli 1999 aaO; 24. Oktober 1996 - 2 AZR 874/95 - RzK I 8 l Nr. 22; 12. Juli 1990 - 2 AZR 39/90 - AP BGB § 613 a Nr. 87 = EzA BGB § 613 a Nr. 90; 16. Februar 1989 - 2 AZR 347/88 - BAGE 61, 151; BAG 14. November 1984 - 7 AZR 174/83 - AP BGB § 626 Nr. 88 = EzA BGB § 242 Nr. 38; LAG Bremen 29. Oktober 1985 - 4 Sa 151/85 - LAGE BGB § 242 Nr. 1 m. Anm. Buchner;… KR-Friedrich 5. Aufl. § 13 KSchG Rn 248; Preis Prinzipien des Kündigungsrechts bei Arbeitsverhältnissen S 398; Oetker Das Dauerschuldverhältnis und seine Beendigung S 312 ff.).
  • BAG, 19.07.1973 - 2 AZR 464/72

    Ordentliche Kündigung - Sittenwidrigkeit - Abtretung der Gehaltsansprüche - …

    Auszug aus BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 185/00
    Sittenwidrig nach § 138 BGB ist eine während der gesetzlichen Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG erklärte ordentliche Arbeitgeberkündigung nur in besonders krassen Fällen (Senat 19. Juli 1973 - 2 AZR 464/72 - AP BGB § 138 Nr. 32 = EzA BGB § 138 Nr. 13).
  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 109/99

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 185/00
    Zwar ist es denkbar, daß eine Kündigung zur Unzeit unter besonderen Umständen erfolgt, die dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden in einem Maße widerspricht, daß die Kündigung als sittenwidrig anzusehen ist (vgl. Senat 17. Februar 2000 - 2 AZR 109/99 nv.).
  • BAG, 12.12.2013 - 8 AZR 838/12

    Entschädigungsanspruch bei diskriminierender Kündigung

    Die Beklagte hat bewusst einen Zugangszeitpunkt gewählt, der die Klägerin besonders beeinträchtigen musste (vgl. BAG 14. November 1984 - 7 AZR 174/83 - zu II 4 der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 88; 12. Juli 1990 - 2 AZR 39/90 - zu B IV 2 a der Gründe; 5. April 2001 - 2 AZR 185/00 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 97, 294).
  • LAG Köln, 12.09.2024 - 6 SLa 76/24

    Unwirksamkeit der Wartezeitkündigung eines schwerbehinderten Menschen bei …

    Wollte man die krankheitsbedingten Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, auf das das Kündigungsschutzgesetz noch keine Anwendung findet, für treuwidrig halten, würde über § 242 BGB der kraft Gesetzes ausgeschlossene Kündigungsschutz doch gewährt (BAG v. 05.04.2001 - 2 AZR 185/00 -).
  • BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 690/02

    Anschlussbefristung nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG

    Ansonsten würde in diesen Fällen über § 242 BGB der kraft Gesetzes ausgeschlossene Kündigungsschutz doch gewährt und die Möglichkeit des Arbeitgebers eingeschränkt werden, die Eignung des Arbeitnehmers für die geschuldete Tätigkeit in seinem Betrieb während der gesetzlichen Wartezeit zu überprüfen (st. Rspr. Senat 23. Juni 1994 - 2 AZR 617/93 - BAGE 77, 128; 1. Juli 1999 - 2 AZR 926/98 - AP BGB § 242 Kündigung Nr. 10; 5. April 2001 - 2 AZR 185/00 - BAGE 97, 294; 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 18 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 2; 28. August 2003 - 2 AZR 333/02 -).

    Der Vorwurf einer willkürlichen, sachfremden oder diskriminierenden Ausübung des Kündigungsrechts scheidet aus, wenn ein irgendwie einleuchtender Grund für die Rechtsausübung vorliegt (BAG 5. April 2001 - 2 AZR 185/00 - aaO;… 28. August 2003 - 2 AZR 333/02 - APS-Preis Grundlagen J. Rn. 52).

  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02

    Kündigungsschutz - Wartezeit - Treuwidrigkeit - Maßregelungsverbot

    Dies gilt jedenfalls für eine Kündigung, auf die wegen Nichterfüllung der sechsmonatigen Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, weil sonst für diese Fälle über § 242 BGB der kraft Gesetzes ausgeschlossene Kündigungsschutz doch gewährt werden und außerdem die Möglichkeit des Arbeitgebers eingeschränkt würde, die Eignung des Arbeitnehmers für die geschuldete Tätigkeit in seinem Betrieb während der gesetzlichen Wartezeit zu überprüfen (st. Rspr. Senat 23. Juni 1994 - 2 AZR 617/93 - BAGE 77, 128 mwN; 1. Juli 1999 - 2 AZR 926/98 - AP BGB § 242 Kündigung Nr. 10; 5. April 2001 - 2 AZR 185/00 - BAGE 97, 294).
  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 511/03

    Anhörung des Betriebsrats zur ordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers während …

    Dies gilt jedenfalls für eine Kündigung, auf die wegen Nichterfüllung der 6-monatigen Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, weil dem Arbeitgeber sonst für diese Fälle über die Generalklausel des § 242 BGB der kraft Gesetzes ausgeschlossene Kündigungsschutz de facto doch auferlegt und die Möglichkeit eingeschränkt würde, die Eignung des Arbeitnehmers für die geschuldete Tätigkeit im Betrieb während der gesetzlichen Wartezeit zu überprüfen (st. Rspr. des Senats 23. Juni 1994 - 2 AZR 617/93 - BAGE 77, 128 mwN; 1. Juli 1999 - 2 AZR 926/98 - AP BGB § 242 Kündigung Nr. 10; 5. April 2001 - 2 AZR 185/00 - BAGE 97, 294; zuletzt 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 - AP KSchG § 1 Wartezeit Nr. 18 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 2).
  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 447/03

    Kündigung eines katholischen Kirchenmusikers während der Probezeit

    Dies gilt jedenfalls für eine Kündigung, auf die wegen Nichterfüllung der sechsmonatigen Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, weil sonst für diese Fälle über § 242 BGB der kraft Gesetzes ausgeschlossene Kündigungsschutz doch gewährt werden und außerdem die Möglichkeit des Arbeitgebers eingeschränkt würde, die Eignung des Arbeitnehmers für die geschuldete Tätigkeit in seinem Betrieb während der gesetzlichen Wartezeit zu überprüfen (st. Rspr. Senat 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 18 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 2; 5. April 2001 - 2 AZR 185/00 - BAGE 97, 294; 1. Juli 1999 - 2 AZR 926/98 - AP BGB § 242 Kündigung Nr. 10; 23. Juni 1994 - 2 AZR 617/93 - BAGE 77, 128 mwN).

    aa) Ein typischer Tatbestand der treuwidrigen Kündigung ist der Ausspruch einer Kündigung zur Unzeit (Senat 5. April 2001 - 2 AZR 185/00 - BAGE 97, 294;… KR- Friedrich 7. Aufl. § 13 KSchG Rn. 248; Preis Prinzipien des Kündigungsrechts bei Arbeitsverhältnissen S. 398; Oetker Das Dauerschuldverhältnis und seine Beendigung S. 312).

    Nach der Senatsrechtsprechung (5. April 2001 - 2 AZR 185/00 - aaO; 12. Juli 1990 - 2 AZR 39/90 - AP BGB § 613a Nr. 87 = EzA BGB § 613a Nr. 90) müssen weitere Umstände hinzukommen, die die Kündigung zur Unzeit in die Nähe einer ungehörigen Kündigung (…KR-Friedrich 7. Aufl. § 13 KSchG Rn. 249) rücken.

    Dies kann der Fall sein, wenn der Erklärende absichtlich oder aus einer auf Missachtung der persönlichen Belange des Empfängers beruhenden Gedankenlosigkeit einen Zugangszeitpunkt wählt, der den Empfänger besonders beeinträchtigt (Senat 5. April 2001 - 2 AZR 185/00 - aaO).

  • BAG, 10.02.2005 - 2 AZR 584/03

    Anwendung von § 174 Satz 1 BGB bei Organhandeln

    Nach der Senatsrechtsprechung (5. April 2001 - 2 AZR 185/00 - BAGE 97, 294, zu II 2 der Gründe; 12. Juli 1990 - 2 AZR 39/90 - AP BGB § 613a Nr. 87 = EzA BGB § 613a Nr. 90) müssen vielmehr weitere Umstände hinzukommen, die die Kündigung zur Unzeit in die Nähe der ungehörigen Kündigung rücken.
  • LAG Düsseldorf, 30.09.2025 - 3 SLa 139/25

    (Probezeit)Kündigung zur Unzeit

    Rn. 48 bb. Bei dem Tatbestand der Kündigung zur Unzeit ist zu beachten, dass im Regelfall nicht allein der den Arbeitnehmer besonders belastende Zeitpunkt der Arbeitgeberkündigung (die "Unzeit" der Kündigung) zu der Rechtsfolge der Unwirksamkeit der Kündigung führt, sondern die Annahme einer Treuwidrigkeit der Kündigung vielmehr weitere Umstände voraussetzt (…BAG vom 10.02.2005 - 2 AZR 584/03, juris, Rz. 69;… BAG vom 16.09.2004 - 2 AZR 447/03, juris, Rz. 39; BAG vom 05.04.2001 - 2 AZR 185/00, juris, Rz. 13;… Temming in: Preis/Vossen/Temming, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 12. Auflage, Rn. 321 m.w.N.).

    Es ist zu beachten, dass die unzeitige Kündigung in den gesetzlich geregelten Fällen stets nur zur Schadenersatzpflicht des Kündigenden, nicht jedoch zur Unwirksamkeit der Kündigung führt (BAG vom 05.04.2001 - 2 AZR 185/00, juris, Rz. 14).

    Der bloße zeitliche Zusammenhang mit einer Fehlgeburt einer Arbeitnehmerin ist dabei ebenso wenig als ausreichend angesehen worden wie der Zugang der Kündigung am 24. Dezember (BAG vom 05.04.2001 - 2 AZR 185/00, juris, Rz. 15 m.w.N.;… Temming in: Preis/Vossen/Temming, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 12. Auflage, Rn. 321).

    Bei einer Kündigung zu einem Zeitpunkt, zu dem eine vom Tod ihres Lebensgefährten getroffene Arbeitnehmerin diesen Schicksalsschlag noch nicht verarbeitet hatte und dementsprechend offensichtlich durch die Kündigung ganz erheblich belastet wurde, hat das Bundesarbeitsgericht hingegen die Annahme einer Treuwidrigkeit der Kündigung selbst unter Berücksichtigung dessen abgelehnt, dass mancher Arbeitgeber unter diesen Umständen zu diesem Zeitpunkt (eine Woche nach dem Todesfall) nicht gekündigt hätte (BAG vom 05.04.2001 - 2 AZR 185/00, juris, Rz. 16).

    Rn. 64 b. Zwar ist es denkbar, dass eine Kündigung zur Unzeit - und dies ist der Kernvorwurf der Klägerin gegenüber der Beklagten - unter besonderen Umständen erfolgt, die dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden in einem solchen Maße widersprechen, dass die Kündigung als sittenwidrig anzusehen ist (BAG vom 05.04.2001 - 2 AZR 185/00, juris, Rz. 17).

    Ein Sachverhalt, der schon nicht geeignet ist, eine Treuwidrigkeit der Kündigung zu begründen, reicht in der Regel erst recht nicht für die Annahme aus, die Kündigung sei sittenwidrig (vgl. BAG vom 05.04.2001 - 2 AZR 185/00, juris, Rz. 17).

  • ArbG Saarlouis, 28.05.2013 - 1 Ca 375/12

    Kündigung in der Probezeit wegen Rauchens

    Dies gilt jedenfalls für eine Kündigung, auf die wegen Nichterfüllung der 6-monatigen Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG keine Anwendung findet, weil sonst für diese Fälle über § 242 BGB der kraft Gesetzes ausgeschlossene Kündigungsschutz doch gewährt werden und außerdem die Möglichkeit des Arbeitgebers eingeschränkt würde, die Eignung des Arbeitnehmers für die geschuldete Tätigkeit in seinem Betrieb während der gesetzlichen Probezeit zu überprüfen (ständige Rechtsprechung BAG 5, 4.2001 - 2 AZR 185/00 - Rn. 12, BAGE 97, 294 mit weiteren Nachweisen).

    Ein typischer Tatbestand der treuwidrigen Kündigung ist neben einem widersprüchlichen Verhalten des Arbeitgebers, dem Ausspruch der Kündigung in verletzender Form und einer den Arbeitnehmer etwa wegen seines Sexualverhaltens diskriminierenden Kündigung der Ausspruch einer Kündigung zur Unzeit (BAG 5, 4.2001 - 2 AZR 185/00 - Juris Rn. 13 - BAGE 97, 294; BAG 17.1999 - 2 AZR 926/98 - AP BGB § 242 Kündigung Nr. 10; 24.8.1996 - 2 AZR 874/95 - RZK I 8 I Nr. 22, 12.7.1990 - 2 AZR 39/90 - AP BGB § 613 a Nr. 87= EZA BGB § 613 a Nr. 90; 16.2.1989 - 2 AZR 347/88 - BAGE 61, 151; BAG 14.11.1984 - 7 AZR 174/83 - AP BGB § 626 Nr. 88= EZA BGB § 242 Nr. 38).

  • LAG Hamm, 03.02.2004 - 19 Sa 1956/03

    Kündigung, Treu und Glauben

    Welche Anforderungen sich aus Treu und Glauben ergeben, lässt sich dabei nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles entscheiden (vgl. BAG, Urteil vom 23. Juni 1994 - 2 AZR 617/93 = AP Nr. 9 zu § 242 BGB Kündigung; Urteil vom 1. Juli 1999 - 2 AZR 926/98 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Kündigung; Urteil vom 5. April 2001 - 2 AZR 185/00 = AP Nr. 13 zu § 242 BGB Kündigung).

    Ein typischer Tatbestand der treuwidrigen Kündigung ist der Ausspruch einer Kündigung zur Unzeit (vgl. BAG, Urteil vom 14. November 1984 - 7 AZR 174/83 = AP Nr. 88 zu § 626 BGB; Urteil vom 12. Juli 1990 - 2 AZR 39/90 = AP Nr. 87 zu § 613 a BGB; Urteil vom 5. April 2001, a.a.O.).

    Dabei sind die Interessen des Arbeitgebers z.B. an der Einhaltung der Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB (vgl. BAG…, Urteil vom 14. November 1984, a.a.O.) oder der Einhaltung der Kündigungsfrist (vgl. BAG, Urteil vom 5. April 2001, a.a.O.) zu berücksichtigen.

    Ebenso ist die Pflicht zur Rücksichtnahme auf den anderen Vertragspartner bei kurzen Arbeitsverhältnissen nicht so stark ausgeprägt wie gegenüber Arbeitnehmern, die bereits jahrelang im Betrieb beschäftigt sind (vgl. BAG, Urteil vom 5. April 2001, a.a.O.).

    Schließlich reicht es nicht aus, dass die Kündigung zu einem Zeitpunkt zugeht, in dem der betroffene Arbeitnehmer über einen noch nicht verarbeiteten Schicksalsschlag (Tod des Lebensgefährten) hinaus durch die Kündigung offensichtlich ganz erheblich belastet wird (vgl. BAG, Urteil vom 5. April 2001, a.a.O.).

  • ArbG Köln, 25.03.2010 - 4 Ca 10458/09

    Vertrauensbeschränkung des Arbeitnehmers in den Fortbestand des …

  • LAG Düsseldorf, 12.06.2003 - 5 Sa 1324/02

    Kirchlicher Genehmigungsvorbehalt für kirchliche Arbeitsverträge, Kündigung eines …

  • BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 426/03

    Anschlussbefristung

  • BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 609/01

    Kleinbetriebsklausel - Gemeinschaftsbetrieb - Treuwidrigkeit

  • LAG Düsseldorf, 12.06.2003 - 5 Sa 1324/01

    Streitigkeit über das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses; Beschäftigung …

  • BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 21/03

    Kündigung; Befristung - Keine Wirksamkeit einer sachgrundlosen …

  • ArbG Köln, 23.04.2010 - 1 Ca 8799/09

    Bei Nichteingreifen des KSChG muss bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung ein …

  • LAG Bremen, 25.08.2026 - 1 SLa 21/26

    Wirksame Wartezeitkündigung nach Arbeitsunfall

  • LAG München, 09.09.2021 - 3 Sa 284/21

    Wartezeitkündigung im öffentlichen Dienst, Personalrat, Mitteilungspflichten, …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.03.2004 - 3 Sa 1400/03

    Keine Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes in der Wartezeit

  • LAG Baden-Württemberg, 03.03.2006 - 19 Sa 47/05

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag (hier: BMT-G II) - Möglichkeit …

  • LAG Baden-Württemberg, 30.10.2002 - 17 Sa 13/02

    Kündigungsschutz bei unwirksamer Befristung auf 6 Monate gemäß § 14 Abs 2 Satz 2 …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.07.2021 - 5 Sa 387/20

    Wartezeitkündigung - Vertragsauslegung - Bruttoabsicherungsgehalt

  • LAG Hessen, 30.03.2006 - 5 Sa 1052/05

    Kündigungsschutz: Gebotener Mindestschutz des Arbeitsplatzes; Sitten- oder …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2008 - 10 Sa 486/08

    Kündigung während der Wartezeit - Keine Anrechnung einer Beschäftigung als …

  • LAG Köln, 13.02.2006 - 14 (3) Sa 1363/05

    Kündigungsschutz außerhalb des KSchG

  • LAG München, 04.10.2005 - 6 Sa 97/05

    Probezeitkündigung

  • LAG Hamburg, 26.11.2003 - 4 Sa 62/03

    § 9 MuSchG - Entbindung

  • LAG Köln, 11.12.2025 - 6 SLa 316/25

    Wartezeitkündigung; Sittenwidrigkeit; Treuwidrigkeit; Mobbing

  • LAG Hamm, 10.08.2004 - 6 Sa 1200/04

    Kündigung außerhalb KSchG

  • LG Hagen, 16.01.2019 - 3 O 86/18
  • LAG Hamm, 02.11.2004 - 6 Sa 921/04

    Umdeutung

  • LAG Berlin, 28.05.2002 - 3 Sa 442/02

    Wirksamkeit einer ordentlichen (fristgemäßen) Kündigung; Kündigung in der …

  • LAG Hamm, 24.04.2001 - 6 Sa 1815/00

    1. Zugang der Kündigung trotz Nichtlesens des vorgelegten Kündigungsschreibens. …

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