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Rechtsprechung
   BAG, 23.05.1985 - 2 AZR 264/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,3497
BAG, 23.05.1985 - 2 AZR 264/84 (https://dejure.org/1985,3497)
BAG, Entscheidung vom 23.05.1985 - 2 AZR 264/84 (https://dejure.org/1985,3497)
BAG, Entscheidung vom 23. Mai 1985 - 2 AZR 264/84 (https://dejure.org/1985,3497)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Berufung - Nichterreichen der Erwachsenheitssumme - Bemessung der Höhe des Beschwerdewertes - Wert des Streitgegenstandes - Bindungswirkung der arbeitsgerichtlichen Wertfestsetzung - Wirtschaftliches Interesse des Rechtsmittelklägers am Erfolg seines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (14)

  • BAG, 02.03.1983 - 5 AZR 594/82

    Anspruch auf Eintragung der Beschäftigungszeit und des Verdienstes für Urlaubs- …

    Auszug aus BAG, 23.05.1985 - 2 AZR 264/84
    Der Wert des Streitgegenstandes, der im arbeitsgerichtlichen Verfahren gemäß § 61 Abs. 1 ArbGG im Urteil festgesetzt wird und den das Arbeitsgericht hier gemäß § 12 Abs. 7 ArbGG, § 5 ZPO in Höhe der Summe der Vierteljahresentgelte beider Kläger mit 810, 00 DM angenommen hat, dient auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung und Bereinigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens vom 21. Mai 1979 (BGBl. I S. 545 ff.) der Rechtsmittelklarheit hinsichtlich der Berufung (BAG Urteil vom 2. März 1983 - 5 AZR 594/82 - BAG 44, 13 = AP Nr. 6 zu § 64 ArbGG 1979 mit kritischer Anm. von Lappe und zust. Anm. von Satzky; Beschluß des erkennenden Senates vom 22. Mai 1984 - 2 AZB 25/82 - AP Nr. 7 zu § 12 ArbGG 1979).

    Bei teilweisem Obsiegen und Unterliegen der Parteien ist im konkreten Fall die Beschwer aus dem Wert des Streitgegenstandes, den Anträgen und den Gründen des Urteils zu ermitteln (BAG 44, 13, 20 = AP Nr. 6 zu § 64 ArbGG 1979, unter I 3 c cc der Gründe;… Tschischgale/Satzky, aaO, S. 54 f.; Wlotzke/Schwedes/Lorenz, Das neue Arbeitsgerichtsgesetz 1979, § 61 Rz 3, § 64 Rz 5).

    Sofern nicht offensichtlich unrichtig, ist die vom Arbeitsgericht vorgenommene Streitwertfestsetzung für das Landesarbeitsgericht auch bindend (BAG Urteil vom 2. März 1983, aaO, unter II der Gründe;… BAG Beschluß vom 22. Mai 1984, aaO, unter B II 2 a der Gründe;… Tschischgale/Satzky, aaO, S. 55).

    Er kann den Zugang zum Rechtsmittelgericht nach Maßgabe allgemeiner Kriterien (z. B. Mindestwert der Beschwer) eröffnen (BVerfGE 54, 277, 291 f.), denn zwischen den Parteien eines Rechtsstreits muß klar sein, ob ein Rechtsmittel zulässig ist oder nicht (Prinzip der Rechtsmittelklarheit, BVerfG Beschluß vom 27. April 1976 - 2 BvR 342/74 - AP Nr. 15 zu § 92 ArbGG 1953; BVerfGE 54, 277, 292 f.; BAG 44, 13, 20 = AP Nr. 6 zu § 64 ArbGG 1979, unter I 3 c cc der Gründe;… Tschischgale/Satzky, aaO, S. 11; Wenzel, DB 1981, 160, 162).

  • BAG, 22.05.1984 - 2 AZB 25/82

    Vorliegen einer vermögensrechtlichen Streitigkeit

    Auszug aus BAG, 23.05.1985 - 2 AZR 264/84
    Die Kläger müßten, da es sich bei einem Kündigungsrechtsstreit um eine vermögensrechtliche Streitigkeit handelt (BAG Urteil vom 31. Januar 1984 - 1 AZR 174/81 - BAG 45, 91 = AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAG Beschluß vom 22. Mai 1984 - 2 AZB 25/82 - AP Nr. 7 zu § 12 ArbGG 1979, unter B II 1 der Gründe), mindestens in dieser Höhe durch das erstinstanzliche Urteil beschwert sein.

    Der Wert des Streitgegenstandes, der im arbeitsgerichtlichen Verfahren gemäß § 61 Abs. 1 ArbGG im Urteil festgesetzt wird und den das Arbeitsgericht hier gemäß § 12 Abs. 7 ArbGG, § 5 ZPO in Höhe der Summe der Vierteljahresentgelte beider Kläger mit 810, 00 DM angenommen hat, dient auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung und Bereinigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens vom 21. Mai 1979 (BGBl. I S. 545 ff.) der Rechtsmittelklarheit hinsichtlich der Berufung (BAG Urteil vom 2. März 1983 - 5 AZR 594/82 - BAG 44, 13 = AP Nr. 6 zu § 64 ArbGG 1979 mit kritischer Anm. von Lappe und zust. Anm. von Satzky; Beschluß des erkennenden Senates vom 22. Mai 1984 - 2 AZB 25/82 - AP Nr. 7 zu § 12 ArbGG 1979).

    Der vom Arbeitsgericht festgesetzte Wert des Streitgegenstandes begrenzt die Höhe der Beschwer, die nicht höher liegen kann als der Streitwert zum Schluß der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht (BAG Beschluß vom 24. März 1980 - 6 AZB 1/80 - AP Nr. 1 zu § 64 ArbGG 1979, unter II 2 der Gründe; BAG Beschluß vom 22. Mai 1984 - 2 AZB 25/82 - AP Nr. 7 zu § 12 ArbGG 1979, unter B II 2 a der Gründe;… Tschischgale/Satzky, Das Kostenrecht in Arbeitssachen, 3. Aufl., Kap. 1 A 27.2, S. 54;… Grunsky, ArbGG, 4. Aufl., § 64 Rz 6; a. A. Lappe, Anm. zu AP Nr. 6 zu § 64 ArbGG 1979).

    Sofern nicht offensichtlich unrichtig, ist die vom Arbeitsgericht vorgenommene Streitwertfestsetzung für das Landesarbeitsgericht auch bindend (…BAG Urteil vom 2. März 1983, aaO, unter II der Gründe; BAG Beschluß vom 22. Mai 1984, aaO, unter B II 2 a der Gründe;… Tschischgale/Satzky, aaO, S. 55).

  • BGH, 14.02.1973 - V ZR 179/72

    Festsetzung des Wertes des Beschwerdegegenstands für die Revisionsinstanz; Zug um …

    Auszug aus BAG, 23.05.1985 - 2 AZR 264/84
    Die Höhe des Beschwerdewertes für die Berufungsinstanz bemißt sich danach, inwieweit die Kläger durch die angefochtene Entscheidung des Arbeitsgerichts beschwert sind, d. h. es ist ihr Interesse an der Abänderung des Urteils maßgebend (BGH Beschluß vom 14. Februar 1973 - V ZR 179/72 - NJW 1973, 654; BAG Urteil vom 5. August 1959 - 2 AZR 7/59 - AP Nr. 1 zu § 511 ZPO).

    Bei dieser Betrachtung verkennen die Kläger zunächst, daß zwar bei der Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten von dem Wert des wirtschaftlichen Interesses auszugehen ist (BGH Beschluß vom 14. Februar 1973 - V ZR 179/72 - NJW 1973, 654;… Thomas/Putzo, ZPO, 13. Aufl., § 2 Anm. 4 a aa;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 43. Aufl., § 3 Anm. 2 A), die Berücksichtigung dieses wirtschaftlichen Interesses, insbesondere bei Dauerschuldverhältnissen und wiederkehrenden Leistungen, vom Gesetzgeber aber durch zahlreiche Bestimmungen nach oben begrenzt worden ist (vgl. z. B. §§ 8 und 9 ZPO, §§ 16 und 17 GKG, § 12 Abs. 7 ArbGG).

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BAG, 23.05.1985 - 2 AZR 264/84
    Er kann den Zugang zum Rechtsmittelgericht nach Maßgabe allgemeiner Kriterien (z. B. Mindestwert der Beschwer) eröffnen (BVerfGE 54, 277, 291 f.), denn zwischen den Parteien eines Rechtsstreits muß klar sein, ob ein Rechtsmittel zulässig ist oder nicht (Prinzip der Rechtsmittelklarheit, BVerfG Beschluß vom 27. April 1976 - 2 BvR 342/74 - AP Nr. 15 zu § 92 ArbGG 1953; BVerfGE 54, 277, 292 f.; BAG 44, 13, 20 = AP Nr. 6 zu § 64 ArbGG 1979, unter I 3 c cc der Gründe;… Tschischgale/Satzky, aaO, S. 11; Wenzel, DB 1981, 160, 162).
  • BAG, 30.11.1984 - 2 AZN 572/82

    Kündigung: Streitwert - Vierteljahresentgelt als Höchstgrenze

    Auszug aus BAG, 23.05.1985 - 2 AZR 264/84
    Das gilt auch vorliegend, obwohl entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts nach der Rechtsprechung des Senates (Beschluß vom 30. November 1984 - 2 AZN 572/82 - EzA § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 36 mit ablehnender Anm. von Schneider) der Streitwert angesichts der kurzen Dauer der Arbeitsverhältnisse nur mit zwei Monatsentgelten in Höhe von 270, 00 DM festzusetzen gewesen wäre.
  • BAG, 31.01.1984 - 1 AZR 174/81

    Arbeitsgerichtsverfahren: Bemessung der Rechtsmittelbeschwer bei mehreren …

    Auszug aus BAG, 23.05.1985 - 2 AZR 264/84
    Die Kläger müßten, da es sich bei einem Kündigungsrechtsstreit um eine vermögensrechtliche Streitigkeit handelt (BAG Urteil vom 31. Januar 1984 - 1 AZR 174/81 - BAG 45, 91 = AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAG Beschluß vom 22. Mai 1984 - 2 AZB 25/82 - AP Nr. 7 zu § 12 ArbGG 1979, unter B II 1 der Gründe), mindestens in dieser Höhe durch das erstinstanzliche Urteil beschwert sein.
  • BAG, 10.03.1977 - 4 AZR 675/75

    Gleichzeitige ordentliche und außerordentliche Kündigung - Unwirksamkeit - …

    Auszug aus BAG, 23.05.1985 - 2 AZR 264/84
    Wenn auch das Arbeitsgericht den Klageantrag der Kläger, soweit er ein fortbestehendes Arbeitsverhältnis über den 31. Juli 1983 hinaus betrifft, nicht ausdrücklich abgewiesen hat, so ergibt sich aus dem Urteilstenor zur Hauptsache und den Gründen aber gleichwohl, daß es die Klage insoweit für unbegründet gehalten hat, als sie gegen eine gemäß § 140 BGB in eine ordentliche umgedeutete fristlose Kündigung gerichtet war (BAG 29, 57, 63 ff.).
  • BAG, 06.03.1979 - 6 AZR 397/77

    Änderung der Streitwertfestsetzung - Bindungswirkung - Neufestsetzung des …

    Auszug aus BAG, 23.05.1985 - 2 AZR 264/84
    Sie läßt sich vielmehr mit durchaus vertretbaren rechtlichen und sonstigen vernünftigen Gesichtspunkten rechtfertigen, wobei in diesem Zusammenhang unerheblich ist, daß der Senat die abweichende Beurteilung nicht für überzeugend hält (vgl. BAG 31, 338, 340).
  • BAG, 24.03.1980 - 6 AZB 1/80

    Kündigungsschutzklage - Feststellungsantrag - Vermögensrechtliche Streitigkeit - …

    Auszug aus BAG, 23.05.1985 - 2 AZR 264/84
    Der vom Arbeitsgericht festgesetzte Wert des Streitgegenstandes begrenzt die Höhe der Beschwer, die nicht höher liegen kann als der Streitwert zum Schluß der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht (BAG Beschluß vom 24. März 1980 - 6 AZB 1/80 - AP Nr. 1 zu § 64 ArbGG 1979, unter II 2 der Gründe; BAG Beschluß vom 22. Mai 1984 - 2 AZB 25/82 - AP Nr. 7 zu § 12 ArbGG 1979, unter B II 2 a der Gründe;… Tschischgale/Satzky, Das Kostenrecht in Arbeitssachen, 3. Aufl., Kap. 1 A 27.2, S. 54;… Grunsky, ArbGG, 4. Aufl., § 64 Rz 6; a. A. Lappe, Anm. zu AP Nr. 6 zu § 64 ArbGG 1979).
  • BVerfG, 27.04.1976 - 2 BvR 342/74
    Auszug aus BAG, 23.05.1985 - 2 AZR 264/84
    Er kann den Zugang zum Rechtsmittelgericht nach Maßgabe allgemeiner Kriterien (z. B. Mindestwert der Beschwer) eröffnen (BVerfGE 54, 277, 291 f.), denn zwischen den Parteien eines Rechtsstreits muß klar sein, ob ein Rechtsmittel zulässig ist oder nicht (Prinzip der Rechtsmittelklarheit, BVerfG Beschluß vom 27. April 1976 - 2 BvR 342/74 - AP Nr. 15 zu § 92 ArbGG 1953; BVerfGE 54, 277, 292 f.; BAG 44, 13, 20 = AP Nr. 6 zu § 64 ArbGG 1979, unter I 3 c cc der Gründe;… Tschischgale/Satzky, aaO, S. 11; Wenzel, DB 1981, 160, 162).
  • BAG, 05.08.1959 - 2 AZR 7/59

    Nebenintervenient - Zulässigkeit eines Rechtsmittels - Beschwer

  • LAG München, 29.06.1981 - 7 (9) Ta 7/80

    Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Regelstreitwert

  • LAG Hamm, 20.04.1978 - 8 Ta 9/78

    Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Regelstreitwert

  • LAG Hamm, 11.06.1970 - 8 Ta 7/70
  • BAG, 04.06.2008 - 3 AZB 37/08

    Wert der Beschwer

    An diese Festsetzung sind die Rechtsmittelinstanzen nur gebunden, wenn sie nicht offensichtlich unrichtig ist (vgl. BAG 23. Mai 1985 - 2 AZR 264/84 -, zu II 1 c der Gründe; 11. Dezember 2007 - 3 AZR 280/06 -, zu A I der Gründe).
  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 280/06

    Prozessualer Rechtsmissbrauch - Unverfallbare Betriebsrente

    An diese Festsetzung sind die Rechtsmittelinstanzen gebunden, wenn sie nicht offensichtlich unrichtig ist (vgl. BAG 23. Mai 1985 - 2 AZR 264/84 -, zu II 1 b und c der Gründe).
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