Rechtsprechung
| BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 269/95 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bestandsschutz von Arbeitsverhältnissen bei Verlagerung von Beschäftsmöglichkeitn in einen anderen Betrieb
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 162, 315; KSchG § 1
Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl; Beförderungsanspruch - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Kündigungsschutz; Bestandsschutz des Arbeitsplatzes bei Verlagerung von Beschäftigungsmöglichkeiten in einen anderen Betrieb des Unternehmens
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 19.01.1993 - 3 Ca 293/92
- LAG Hamburg, 20.10.1994 - 2 Sa 19/93
- BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 269/95
Papierfundstellen
- BAGE 81, 86
- NZA 1996, 524
- BB 1996, 224
- DB 1996, 281
Wird zitiert von ... (53) Zitiert selbst (28)
- BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89
Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl
Auszug aus BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 269/95
Vom Gericht voll nachzuprüfen ist aber, ob durch die innerbetriebliche Umsetzung dieser Unternehmerentscheidung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfallen ist (BAGE 65, 61 = AP Nr. 50, aaO).Die Rechtsprechung des Senats, das Kündigungsschutzgesetz diene nur dem Bestandsschutz und gewähre dem Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Beförderung (BAGE 65, 61 = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAGE 67, 198 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Umschulung), könne nicht auf Fallsituationen ausgedehnt werden, in denen der Arbeitgeber unter Beibehaltung der bisherigen Arbeitskapazitäten den Arbeitsplatz (lediglich) zu einer Beförderungsstelle umgestalte.
Wenn der Kläger dann in der Revisionsbegründung selbst davon spricht, es handle sich "um gleichwertige, aber inhaltlich naturgemäß andere Arbeitsinhalte", hätte er schon in den Tatsacheninstanzen substantiiert vortragen müssen, inwieweit er gerade angesichts der ständig fortschreitenden Technik (vgl. zur Substituierbarkeit angesichts aktueller EDV-Entwicklung Senatsurteil vom 5. Mai 1994 - 2 AZR 917/93 - AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl) den Fachkräften der Bildherstellung vergleichbar sei und der Arbeitgeber ihn ohne Vertragsänderung im Wege des Direktionsrechts (siehe dazu Senatsurteil vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61 = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) auf derartige Arbeitsplätze hätte versetzen können.
- BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86
Betriebsbedingte Kündigung
Auszug aus BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 269/95
Trifft der Arbeitgeber die unternehmerische Entscheidung, eine bestimmte Abteilung seines Betriebes zu schließen, so ist diese Unternehmerentscheidung selbst zwar nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist (BAGE 31, 157, 162 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 1 b der Gründe; BAGE 55, 262, 270 ff. = AP Nr. 42, aaO, zu III 2 b, c der Gründe).Diese unternehmerische Entscheidung sei nicht unvernünftig oder willkürlich und daher von den Arbeitsgerichten hinzunehmen (BAG Urteil vom 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
Rationalisierungsmaßnahmen gehören nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Senatsurteile vom 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - BAGE 55, 262 = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung …und vom 15. Juni 1989 - 2 AZR 600/88 - AP Nr. 45, aaO, zu II 1 a der Gründe, siehe ferner BAG Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 270/93 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Graphisches Gewerbe) zu den innerbetrieblichen Umständen, aus denen sich die betrieblichen Erfordernisse für eine Kündigung ergeben können.
- BAG, 05.05.1994 - 2 AZR 917/93
Betriebsbedingte Kündigung - Soziale Auswahl
Auszug aus BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 269/95
Sollte dieser Sachvortrag unstreitig werden, ist auf die möglicherweise einschlägige Senatsentscheidung vom 5. Mai 1994 (- 2 AZR 917/93 - AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl) hinzuweisen, wonach für die Vergleichbarkeit der in die Sozialauswahl einzubeziehenden Arbeitnehmer einem aktuellen Stand von Kenntnissen und Fähigkeiten, z. B. im Rahmen der EDV, erhebliche Bedeutung zukommen kann.Wenn der Kläger dann in der Revisionsbegründung selbst davon spricht, es handle sich "um gleichwertige, aber inhaltlich naturgemäß andere Arbeitsinhalte", hätte er schon in den Tatsacheninstanzen substantiiert vortragen müssen, inwieweit er gerade angesichts der ständig fortschreitenden Technik (vgl. zur Substituierbarkeit angesichts aktueller EDV-Entwicklung Senatsurteil vom 5. Mai 1994 - 2 AZR 917/93 - AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl) den Fachkräften der Bildherstellung vergleichbar sei und der Arbeitgeber ihn ohne Vertragsänderung im Wege des Direktionsrechts (siehe dazu Senatsurteil vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61 = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) auf derartige Arbeitsplätze hätte versetzen können.
- BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 224/89
Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien …
Auszug aus BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 269/95
Sollte dieser Sachvortrag unstreitig werden, ist auf die möglicherweise einschlägige Senatsentscheidung vom 5. Mai 1994 (- 2 AZR 917/93 - AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl) hinzuweisen, wonach für die Vergleichbarkeit der in die Sozialauswahl einzubeziehenden Arbeitnehmer einem aktuellen Stand von Kenntnissen und Fähigkeiten, z. B. im Rahmen der EDV, erhebliche Bedeutung zukommen kann.Wenn der Kläger dann in der Revisionsbegründung selbst davon spricht, es handle sich "um gleichwertige, aber inhaltlich naturgemäß andere Arbeitsinhalte", hätte er schon in den Tatsacheninstanzen substantiiert vortragen müssen, inwieweit er gerade angesichts der ständig fortschreitenden Technik (vgl. zur Substituierbarkeit angesichts aktueller EDV-Entwicklung Senatsurteil vom 5. Mai 1994 - 2 AZR 917/93 - AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl) den Fachkräften der Bildherstellung vergleichbar sei und der Arbeitgeber ihn ohne Vertragsänderung im Wege des Direktionsrechts (siehe dazu Senatsurteil vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61 = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) auf derartige Arbeitsplätze hätte versetzen können.
- BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 242/94
Betriebsbedingte Kündigung; Beförderungsanspruch; soziale Auswahl
Auszug aus BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 269/95
"Verlagert der Arbeitgeber Beschäftigungsmöglichkeiten von einem Betrieb des Unternehmens in einen anderen, so genießt das Arbeitsverhältnis des bisherigen Arbeitsplatzinhabers auch dann Bestandsschutz (§ 1 Abs. 2 und 3 KSchG), wenn die Arbeit höher vergütet wird, sofern sie nur dieselbe oder zumindest ganz überwiegend gleich geblieben ist (Fortsetzung der Rechtsprechung im Urteil vom 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 77)«.In dem Vorläuferprozeß eines Arbeitskollegen des Klägers gegen die Beklagte hat der Senat (Urteil vom 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 77) bereits entschieden, es liege ein dringendes betriebliches Bedürfnis für die Kündigung vor, wenn das bisherige Arbeitsgebiet des Klägers weggefallen und keine gleichgeartete Beschäftigungsmöglichkeit im Unternehmen vorhanden sei (Entscheidungsgründe zu B II 2).
- BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 580/88
Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen - Bedeutung von …
Auszug aus BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 269/95
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 29. März 1984 - 2 AZR 429/83 (A) - BAGE 45, 277, 283 ff. = AP Nr. 31 zu § 102 BetrVG 1972, zu III 2 b und c cc der Gründe; Urteil vom 15. Juni 1989 - 2 AZR 580/88 - BAGE 62, 116, 125 ff. = AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B II 3 b der Gründe;… siehe auch Bitter, NZA Beilage 3/1991, S. 16 f. ) brauchte die Beklagte dem Betriebsrat bei der betriebsbedingten Kündigung keine Auswahlgründe mitzuteilen, auf die sie selbst - subjektive Determiniertheit der Kündigungsgründe - nicht abstellen wollte. - BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 600/88
Dauerhafter Umsatzrückgang
Auszug aus BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 269/95
Rationalisierungsmaßnahmen gehören nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Senatsurteile vom 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - BAGE 55, 262 = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und vom 15. Juni 1989 - 2 AZR 600/88 - AP Nr. 45, aaO, zu II 1 a der Gründe, siehe ferner BAG Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 270/93 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Graphisches Gewerbe) zu den innerbetrieblichen Umständen, aus denen sich die betrieblichen Erfordernisse für eine Kündigung ergeben können. - BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83
Weiterbeschäftigung - Kündigungsrechtsstreit - Kündigungsschutzprozeß - Anspruch …
Auszug aus BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 269/95
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 29. März 1984 - 2 AZR 429/83 (A) - BAGE 45, 277, 283 ff. = AP Nr. 31 zu § 102 BetrVG 1972, zu III 2 b und c cc der Gründe; Urteil vom 15. Juni 1989 - 2 AZR 580/88 - BAGE 62, 116, 125 ff. = AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B II 3 b der Gründe;… siehe auch Bitter, NZA Beilage 3/1991, S. 16 f. ) brauchte die Beklagte dem Betriebsrat bei der betriebsbedingten Kündigung keine Auswahlgründe mitzuteilen, auf die sie selbst - subjektive Determiniertheit der Kündigungsgründe - nicht abstellen wollte. - BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 320/94
Betriebsbedingte Kündigung; soziale Auswahl
Auszug aus BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 269/95
Der Senat sieht deshalb keine Veranlassung, auf diese von der Beklagten in der Revisionsinstanz problematisierte Frage der Spezialität kündigungsschutzrechtlicher Bestimmungen im Verhältnis zu den allgemeinen Vorschriften der §§ 315, 242 BGB einzugehen, zumal nicht etwa von Seiten der Kläger behauptet worden ist, sämtliche Arbeitnehmer der früheren Satzabteilung hätten über die Eigenschaften, Kenntnisse und Fähigkeiten im Sinne des von der Beklagten laut Ausschreibung für die Schlußredakteurpositionen geforderten Anforderungsprofile verfügt und deshalb etwa verbiete sich eine unbillige Benachteiligung einzelner Arbeitnehmer (vgl. zu der ähnlichen Frage bei anderen Fallkonstellationen etwa Senatsurteil vom 15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 76; BAG Urteil vom 19. Januar 1995 - 8 AZR 914/93 - EzA Art. 20 Einigungsvertrag Nr. 43, beide zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und Senatsurteil vom 13. September 1995 - 2 AZR 754/94 -, n.v., zu II 4 der Gründe). - BAG, 07.02.1985 - 2 AZR 91/84
Soziale Auswahl - Vergleichbarkeit der Arbeitnehmer
Auszug aus BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 269/95
Der Senat weist dazu ergänzend darauf hin, daß bei der Beurteilung der Vergleichbarkeit - neben anderen Merkmalen - der Höhe einer evtl. unterschiedlichen Vergütung, namentlich auch einer solchen identischer Tarifpartner, indizielle Bedeutung beizumessen sein kann, daß aber in erster Linie eine tätigkeitsbezogene Prüfung anzustellen ist (vgl. Senatsurteil vom 7. Februar 1985 - 2 AZR 91/84 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl), d.h. es ist zu fragen, ob der Arbeitnehmer, dessen "Arbeitsplatz" weg gefallen sein soll, die Funktion eines anderen Arbeitsplatzes wahrnehmen könne, was auch dann anzunehmen sei, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner Fähigkeit und Ausbildung eine andersartige, aber gleichwertige Tätigkeit ausführen könne (…siehe dazu auch das bereits erwähnte Urteil vom 5. Mai 1994 - AP, aaO und die Rechtsprechungsnachweise u. a. bei Bitter/Kiel, RdA 1994, 333, 353). - BAG, 19.01.1995 - 8 AZR 914/93
Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnder Bedarf und Auswahlentscheidung
- BAG, 11.06.1975 - 5 AZR 217/74
Betriebsvereinbarungen - Auslegung
- BAG, 08.11.1988 - 1 AZR 721/87
Auslegung eines Sozialplans
- BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 425/89
Wartezeit nach § 1 KSchG - Anrechnung früherer Arbeitsverhältnisse
- BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54
Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung, …
- BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 403/87
Anspruch eines Montageschreiners auf die tarifliche Auslösung bei auswärtigem …
- BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 270/93
Rationalisierungsentschädigung bei Teil-Betriebsaufgabe
- BAG, 14.06.1955 - 2 AZR 199/55
Arbeitsverhältnis: Unzulässige Befristung, Kettenarbeitsverhältnis
- BAG, 04.09.1975 - 3 AZR 230/75
Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an eine Revisionsbegründungsschrift
- BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 754/94
Kündigung nach dem Einigungsvertrag wegen mangelnden Bedarfs - Wirksamkeit einer …
- BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84
Betriebsbedingte Kündigung eines Hafeneinzelbetriebsarbeiters
- BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 109/83
Kündigungsschutz im Unternehmen bzw. Verwaltungszweig
- BAG, 07.02.1991 - 2 AZR 205/90
Personenbedingte Kündigung - Umschulung
- BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Innerbetriebliche Gründe - …
- BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 317/86
Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im …
- BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88
Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§ …
- BAG, 25.06.1964 - 2 AZR 382/63
Personenbedingte Kündigung - Verhaltensbedingte Kündigung - Betriebsbedingte …
- BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 1012/94
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Soziale Rechtfertigung - Einer …
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04
Betriebsbedingte Änderungskündigung
Sie ist lediglich dahingehend zu überprüfen, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist und ob sie ursächlich für den vom Arbeitgeber geltend gemachten Änderungsbedarf ist (BAG 27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 41; 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 65 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 77, zu B I 1 der Gründe; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 269/95 - BAGE 81, 86, 97; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 465/99 - BAGE 96, 95).Das gilt auch für die Gestaltung des Anforderungsprofils der durch Umstrukturierung entstandenen, neu zugeschnittenen Arbeitsplätze (…BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 465/99 - aaO;… 5. Oktober 1995 - 2 AZR 1012/94 - 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - aaO; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 269/95 - aaO, 98 f.).
- BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06
Kündigung - Anforderungsprofil - Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Hat der Arbeitgeber jedoch für eine bestimmte Tätigkeit eine Einstellungsentscheidung getroffen und bleibt die Tätigkeit im Wesentlichen bestehen, liegen allein aufgrund einer Umwidmung dieser Stelle in eine Beförderungsstelle keine dringenden betrieblichen Erfordernisse zur Kündigung vor; die abzudeckende Arbeitskapazität bleibt dieselbe (vgl. Senat 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 65 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 77; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 269/95 - BAGE 81, 86, 101; 21. September 2000 - 2 AZR 440/99 - BAGE 95, 350, 359). - BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 465/99
Betriebsbedingte Kündigung; vertragliche Einschränkung des Kündigungsrechts des …
Hinweise des Senats: zugleich Fortführung der Rechtsprechung BAG 5. Oktober 1995 - 2 AZR 269/95 - BAGE 81, 86.Sie ist lediglich dahingehend zu überprüfen, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist und ob sie tatsächlich ursächlich für den vom Arbeitgeber geltend gemachten Beschäftigungswegfall ist (BAG 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 65 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 77, zu B I 1 der Gründe; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 269/95 - BAGE 81, 86, 97).
Hat der Arbeitgeber hingegen für eine bestimmte Tätigkeit eine Einstellungsentscheidung getroffen und bleibt die Tätigkeit im wesentlichen bestehen, liegen allein aufgrund einer Umwidmung dieser Stelle in eine Beförderungsstelle keine dringenden betrieblichen Erfordernisse vor (…BAG 10. November 1994 aaO, zu B I 2 der Gründe; 5. Oktober 1995 aaO, 100 f.).
Die Gestaltung des Anforderungsprofils unterliegt der lediglich auf offenbare Unsachlichkeit zu überprüfenden unternehmerischen Disposition des Arbeitgebers (…BAG 10. November 1994 aaO, zu B I 3 der Gründe; 5. Oktober 1995 aaO, 98 f.).
In erster Linie kommt es aber auf die Tätigkeitsmerkmale an (BAG 5. Oktober 1995 aaO, 102).
- BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 326/03
Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf einem anderen freien …
(Senat 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 65 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 77; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 269/95 - BAGE 81, 96; 7. November 1996 - 2 AZR 811/95 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 82 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 88;… 21. September 2000 aaO). - BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 385/03
Betriebsbedingte Änderungskündigung
Sie ist lediglich dahingehend zu überprüfen, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist und ob sie ursächlich für den vom Arbeitgeber geltend gemachten Änderungsbedarf ist (27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 41; 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 65 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 77, zu B I 1 der Gründe; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 269/95 - BAGE 81, 86, 97; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 465/99 - BAGE 96, 95). - BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 64/05
Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung
Sie ist lediglich dahingehend zu überprüfen, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist und ob sie ursächlich für den vom Arbeitgeber geltend gemachten Änderungsbedarf ist (BAG 27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 41; 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 65 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 77, zu B I 1 der Gründe; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 269/95 - BAGE 81, 86, 97; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 465/99 - BAGE 96, 95).Das gilt auch für die Gestaltung des Anforderungsprofils der durch Umstrukturierung entstandenen, neu zugeschnittenen Arbeitsplätze (…18. Oktober 2000 - 2 AZR 465/99 - aaO;… 5. Oktober 1995 - 2 AZR 1012/94 - 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - aaO; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 269/95 -BAGE 81, 86, 98 f.).
- BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 440/99
Betriebsbedingte Kündigung
Auch wenn die Organisationsentscheidung selbst nur dahingehend zu überprüfen ist, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist, so unterliegt es stets der vollen Überprüfung, ob die Organisationsentscheidung tatsächlich ursächlich für den vom Arbeitgeber geltend gemachten Beschäftigungswegfall ist (Senat 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 65 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 77; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 269/95 - BAGE 81, 86).Hat der Arbeitgeber jedoch für eine bestimmte Tätigkeit eine Einstellungsentscheidung getroffen und bleibt die Tätigkeit im wesentlichen bestehen, liegen allein aufgrund einer Umwidmung dieser Stelle in eine Beförderungsstelle keine dringenden betrieblichen Erfordernisse zur Kündigung vor; die abzudeckende Arbeitskapazität bleibt dieselbe (Senat 10. November 1994 und 5. Oktober 1995 aaO).
Die Gestaltung des Anforderungsprofils unterliegt dabei der lediglich auf offenbare Unsachlichkeit zu überprüfenden Unternehmerdisposition des Arbeitgebers (Senat 10. November 1994 und 5. Oktober 1995 aaO).
- BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 598/01
Betriebsbedingte Kündigung - Streichung einer Hierarchieebene - leitender …
Sie ist lediglich dahingehend zu überprüfen, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist und ob sie tatsächlich ursächlich für den vom Arbeitgeber geltend gemachten Beschäftigungswegfall ist (BAG 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 65 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 77, zu B I 1 der Gründe; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 269/95 - BAGE 81, 86, 97; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 465/99 - BAGE 96, 95). - BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 536/97
Kündigung im Zusammenhang mit einem Interessenausgleich, der auf eine Namensliste …
Trifft der Arbeitgeber die unternehmerische Entscheidung, eine bestimmte Abteilung seines Betriebes zu schließen, so ist diese Unternehmerentscheidung selbst zwar nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist (BAGE 31, 157, 162 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 1 b der Gründe; BAGE 55, 262, 270 f. = AP Nr. 42, aaO, zu III 2 b, c der Gründe und Senatsurteil vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 269/95 - BAGE 81, 86, 97 = AP Nr. 71, aaO, zu II 1 der Gründe). - BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 243/95
Betriebsübergang - Fremdvergabe von Kundendienstleistungen
Die Beklagte könnte sich nach § 162 BGB nicht darauf berufen, die Abteilungsleiterstelle Haustechnik sei schon vor Zugang der Kündigung besetzt gewesen, wenn es sich hierbei um einen vergleichbaren Arbeitsplatz handelte und bewußt vor Ausspruch der Kündigung "vollendete Tatsachen" geschaffen wurden (vgl. BAG Urteil vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 269/95 - BAGE 81, 86, 100 = AP Nr. 71 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 3 b der Gründe).Anders als in der angeführten Entscheidung des Zweiten Senats vom 5. Oktober 1995 (aaO) ist auszuschließen, daß die Inhalte der bisherigen Tätigkeit des Klägers ganz überwiegend mit der Position des Abteilungsleiters Haustechnik übereinstimmen.
- BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 195/01
Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch gegen den Übergang des …
- BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 348/97
Anspruch eines Schwerbehinderten auf Vertragsänderung
- BAG, 07.11.1996 - 2 AZR 720/95
Anforderungen an die Unwirksamkeit einer Kündigung wegen nicht ordnungsgemäßer …
- BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 388/06
Änderungskündigung
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 95/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- LAG Düsseldorf, 07.05.2003 - 12 Sa 1437/02
Betriebsbedingte Kündigung
- LAG Düsseldorf, 04.11.2004 - 11 Sa 957/04
Berücksichtigung von sog. Doppelverdienst im Rahmen der sozialen Auswahl nach § 1 …
- BAG, 07.11.1996 - 2 AZR 811/95
Betriebsbedingte Kündigung
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 608/04
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 96/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 158/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 12/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 12.02.2004 - 2 AZR 307/03
Betriebsbedingte Kündigung - Wiederholungskündigung
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 114/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 39/00
Betriebsbedingte Kündigung
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 625/04
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 121/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 1032/94
Eingruppierung einer Vorzimmersekretärin in die Vergütungsgruppe VI des …
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 122/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 8/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- LAG Baden-Württemberg, 22.05.2006 - 15 Sa 144/05
Betriebsbedingte Kündigung: Wegfall des Beschäftigungsbedarfs für eine bestimmte …
- LAG Köln, 18.06.1999 - 12 Sa 146/99
Streitigkeit über die Wirksamkeit einer fristgerechten arbeitgeberseitigen …
- BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 168/96
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung
- LAG Berlin, 31.10.1996 - 10 Sa 18/96
Betriebsbedingte Kündigung; Soziale Rechtfertigung; Hochschule; Universität; …
- BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 479/95
Personalrat: Anhörung - Mitteilung von Sicherheitsbedenken
- LAG Hessen, 14.07.1997 - 16 Sa 2411/96
Kündigung: betriebsbedingte Kündigung Teilzeitbeschäftigter - Sozialauswahl
- LAG Hessen, 27.11.2007 - 4 TaBV 134/07
Versetzung - Einstellung
- BAG, 23.01.2001 - 1 AZR 235/00
Sozialplanauslegung - Gleichbehandlung
- BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 50/96
Betriebsbedingte Kündigung auf Grund Betriebsstilllegung oder Auflösung einer …
- LAG Hessen, 18.07.2003 - 12 Sa 829/02
Unternehmerische Entscheidung mit dem Ziel des Personalabbaus
- LAG Hessen, 19.01.1999 - 3 Sa 1893/98
Fiktion der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung wegen Versäumung der …
- ArbG Berlin, 20.04.2007 - 28 Ca 1171/07
Beschäftigungsmöglichkeit bei Betriebsstilllegung für Betriebsratsmitglied in …
- ArbG Bonn, 19.01.2017 - 3 Ca 2022/16
Eingliederung eines Arbeitnehmers innerhalb von Matrix-Strukturen eines Konzerns; …
- LAG Berlin, 27.08.2004 - 6 Sa 949/04
Faires Verfahren
- LAG Köln, 14.08.1998 - 11 Sa 1256/97
Jahressonderzahlung; Weihnachtsgeld; Auslegung einer Betriebsvereinbarung; …
- LAG Hessen, 31.10.2006 - 4 TaBV 90/06
- LAG Sachsen, 09.10.2000 - 3 (7) Sa 907/99
- LAG Berlin, 07.01.2000 - 19 Sa 966/99
Kündigung: Anspruchsumfang des § 15 Abs. 5 Satz 1 KSchG - Stilllegung einer …
- ArbG Essen, 02.10.2015 - 3 Ca 1011/15
Soziale Rechtfertigung einer Kündigung aus betriebsbedingten Gründen
- ArbG Bonn, 16.08.2007 - 3 Ca 621/07
Sachgrundlose Befristung im Anschluss an ein Praktikum - Praktikumsverhältnis als …
- LAG Baden-Württemberg, 11.11.1998 - 12 Sa 50/98
Anforderungen an die hinreichende Substantiiertheit des Vortrags der Existenz …
- BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 458/95
- ArbG Essen, 29.04.2015 - 5 Ca 3422/14
Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung i.R.d. sozialen …
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