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Rechtsprechung
   BAG, 29.05.2024 - 2 AZR 325/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,11571
BAG, 29.05.2024 - 2 AZR 325/22 (https://dejure.org/2024,11571)
BAG, Entscheidung vom 29.05.2024 - 2 AZR 325/22 (https://dejure.org/2024,11571)
BAG, Entscheidung vom 29. Mai 2024 - 2 AZR 325/22 (https://dejure.org/2024,11571)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Luftverkehrsbetrieb - Inlandsbezug - Stilllegung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Luftverkehrsbetrieb - Inlandsbezug - Stilllegung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 KSchG, § 1 Abs 2 KSchG, § 1 Abs 3 KSchG, § 23 Abs 1 KSchG, § 24 Abs 2 KSchG
    Luftverkehrsbetrieb - Inlandsbezug - Stilllegung

  • IWW

    § 24 Abs. 2 KSchG, § ... 1 Abs. 3 KSchG, § 23 Abs. 1 KSchG, § 559 Abs. 1 ZPO, § 24 Abs. 1 KSchG, § 1 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 1 Abs. 1 KSchG, § 1 Abs. 2 KSchG, § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB, § 17 Abs. 1 KSchG, § 134 BGB, § 17 Abs. 3 KSchG, § 92 Abs. 1 Satz 1, § 97 Abs. 1 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bildung des ua. für die Geltung des Ersten Abschnitts des Kündigungsschutzgesetzes maßgeblichen Luftverkehrsbetriebs i.S.d. § 24 Abs. 2 KSchG aus der Gesamtheit der im Inland stationierten Luftfahrzeuge eines Luftverkehrsunternehmens; "Stationierung" von Luftfahrzeugen im ...

  • datenbank.nwb.de

    Luftverkehrsbetrieb - Inlandsbezug - Stilllegung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Betriebsbegriff im KSchG: Besonderheiten bei Luftverkehrsbetrieben

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Erfordernis einer im Inland ansässigen Leitung oder weitergehenden Organisationsstruktur für einen Luftverkehrsbetrieb

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2024, 1136
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BAG, 01.06.2023 - 2 AZR 150/22

    Luftverkehrsbetrieb - Inlandsbezug - Massenentlassung

    Auszug aus BAG, 29.05.2024 - 2 AZR 325/22
    Rn. 1 Unter Bezugnahme auf die Leitentscheidung des Senats vom 1. Juni 2023 (- 2 AZR 150/22 -) wird entsprechend § 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO von der Darstellung des Tatbestands abgesehen.

    Anders als im Rechtsstreit - 2 AZR 150/22 - hat der Kläger des vorliegenden Verfahrens keine vertragliche Vereinbarung mit einem weiteren Unternehmen geschlossen und dementsprechend auch keinen auf dieses Unternehmen bezogenen Klageantrag gestellt.

    Rn. 3 I. Die deutschen Gerichte sind international zuständig (vgl. BAG 1. Juni 2023 - 2 AZR 150/22 - Rn. 19 f.).

    Rn. 9 a) Nach der Senatsrechtsprechung (vgl. BAG 1. Juni 2023 - 2 AZR 150/22 - Rn. 32 ff.) wird der für die Geltung ua. des Ersten Abschnitts des Kündigungsschutzgesetzes maßgebliche Luftverkehrsbetrieb iSd. § 24 Abs. 2 KSchG aus der Gesamtheit der im Inland stationierten Luftfahrzeuge eines Luftverkehrsunternehmens gebildet; einer im Inland ansässigen Leitung oder einer weitergehenden Organisationsstruktur bedarf es hingegen nicht.

    Rn. 11 c) Die Beklagte verkennt, dass eine "Stationierung" von Luftfahrzeugen im Inland bereits dann vorliegt, wenn eine bestimmte Anzahl von Flugzeugen mit der Besatzung ("Flugzeugkontingent") einem bestimmten inländischen Flughafen fest zugeordnet ist (vgl. BAG 1. Juni 2023 - 2 AZR 150/22 - Rn. 36).

    Rn. 20 1. Die Kündigungserklärung ist nicht mangels Bestimmtheit unwirksam (vgl. BAG 1. Juni 2023 - 2 AZR 150/22 - Rn. 25 ff.).

    Rn. 23 b) Für die Erfüllung der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG ist es ohne Bedeutung, dass der Kläger mit der Beklagten in seinem Arbeitsvertrag vom Februar 2018 ursprünglich die Geltung österreichischen Rechts vereinbart hatte (vgl. BAG 1. Juni 2023 - 2 AZR 150/22 - Rn. 38).

    Die Beklagte hat ihren Luftverkehrsbetrieb in Deutschland - auch unter Berücksichtigung der dem Flughafen Düsseldorf fest zugeordneten Anzahl an Flugzeugen - vollständig stillgelegt, wobei die Stilllegung zum Zeitpunkt des Ausspruchs der streitgegenständlichen Kündigung bereits greifbare Formen angenommen hatte (vgl. BAG 1. Juni 2023 - 2 AZR 150/22 - Rn. 39 ff.).

    Dementsprechend scheidet auch eine Unwirksamkeit der Kündigung nach § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB aus (vgl. BAG 1. Juni 2023 - 2 AZR 150/22 - Rn. 45 ff.).

    Rn. 26 e) Es bestand keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Kläger auf einem anderen freien Arbeitsplatz (vgl. BAG 1. Juni 2023 - 2 AZR 150/22 - Rn. 54 ff.).

    Dabei kann offenbleiben, ob Verstöße im Anzeigeverfahren nach § 17 Abs. 3 KSchG überhaupt zur Nichtigkeit einer Kündigung führen können (vgl. BAG 1. Juni 2023 - 2 AZR 150/22 - Rn. 58 ff.).

  • BGH, 31.05.2011 - VI ZR 154/10

    Auslegung des LugÜ I obliegt den deutschen Gerichten; Zuständigkeit deutscher …

    Auszug aus BAG, 29.05.2024 - 2 AZR 325/22
    Dies kann auch nachträglich zu einem Wechsel des Vertragsstatuts führen (vgl. BGH 31. Mai 2011 - VI ZR 154/10 - Rn. 47, BGHZ 190, 28; 12. Dezember 1990 - VIII ZR 332/89 - zu II 1 a der Gründe).

    Rn. 6 2. Wegen der abzuändernden (vorherigen) Rechtswahlvereinbarung bedarf es vorliegend eines Gestaltungswillens zur Abwahl des ursprünglich vereinbarten Rechts (dazu BGH 31. Mai 2011 - VI ZR 154/10 - Rn. 47, BGHZ 190, 28; 12. Dezember 1990 - VIII ZR 332/89 - zu II 1 a der Gründe).

  • BGH, 12.12.1990 - VIII ZR 332/89

    Vereinbarung einer Verschiffungszeit als Fixgeschäft

    Auszug aus BAG, 29.05.2024 - 2 AZR 325/22
    Dies kann auch nachträglich zu einem Wechsel des Vertragsstatuts führen (…vgl. BGH 31. Mai 2011 - VI ZR 154/10 - Rn. 47, BGHZ 190, 28; 12. Dezember 1990 - VIII ZR 332/89 - zu II 1 a der Gründe).

    Rn. 6 2. Wegen der abzuändernden (vorherigen) Rechtswahlvereinbarung bedarf es vorliegend eines Gestaltungswillens zur Abwahl des ursprünglich vereinbarten Rechts (…dazu BGH 31. Mai 2011 - VI ZR 154/10 - Rn. 47, BGHZ 190, 28; 12. Dezember 1990 - VIII ZR 332/89 - zu II 1 a der Gründe).

  • BAG, 14.05.2020 - 6 AZR 235/19

    Kündigungen des Kabinen-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter …

    Auszug aus BAG, 29.05.2024 - 2 AZR 325/22
    Rn. 25 d) Das Berufungsgericht hat ohne revisiblen Fehler festgestellt, dass kein einer Betriebsstilllegung entgegenstehender (vgl. BAG 14. Mai 2020 - 6 AZR 235/19 - Rn. 91, BAGE 170, 244) Betriebs(teil)übergang von der Beklagten auf die L Ltd. vorliegt.
  • BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 427/16

    Ordentliche Kündigungen - Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes

    Auszug aus BAG, 29.05.2024 - 2 AZR 325/22
    Rn. 14 f) Zu Unrecht meint die Beklagte, ein Luftverkehrsbetrieb iSd. § 24 Abs. 2 KSchG setze wie ein Betrieb iSd. § 23 Abs. 1 KSchG das Vorhandensein einer organisatorischen Einheit von Arbeitsmitteln voraus, mit deren Hilfe der Arbeitgeber allein oder in Gemeinschaft mit seinen Arbeitnehmern mit Hilfe von technischen und immateriellen Mitteln einen bestimmten arbeitstechnischen Zweck fortgesetzt verfolgt, der nicht nur in der Befriedigung von Eigenbedarf liegt (zuletzt BAG 2. März 2017 - 2 AZR 427/16 - Rn. 15).
  • BAG, 08.12.2022 - 6 AZR 31/22

    Sozialauswahl - Rentennähe - grobe Fehlerhaftigkeit

    Auszug aus BAG, 29.05.2024 - 2 AZR 325/22
    Rn. 18 b) Ist eine Sozialauswahl - wie hier - gar nicht durchgeführt worden, weil die Beklagte sich dazu nicht als verpflichtet ansah, da sie von einer Betriebsschließung ausging, ist die Kündigung aber nicht aus diesem Grund unwirksam, wenn die tatsächlich getroffene Auswahl des Gekündigten, sei es auch zufällig, objektiv vertretbar ist (vgl. BAG 8. Dezember 2022 - 6 AZR 31/22 - Rn. 71;… 27. Juni 2019 - 2 AZR 50/19 - Rn. 27).
  • BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 50/19

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Konzern-Clearingverfahren

    Auszug aus BAG, 29.05.2024 - 2 AZR 325/22
    Rn. 18 b) Ist eine Sozialauswahl - wie hier - gar nicht durchgeführt worden, weil die Beklagte sich dazu nicht als verpflichtet ansah, da sie von einer Betriebsschließung ausging, ist die Kündigung aber nicht aus diesem Grund unwirksam, wenn die tatsächlich getroffene Auswahl des Gekündigten, sei es auch zufällig, objektiv vertretbar ist (…vgl. BAG 8. Dezember 2022 - 6 AZR 31/22 - Rn. 71; 27. Juni 2019 - 2 AZR 50/19 - Rn. 27).
  • BAG, 18.06.2025 - 2 AZR 96/24

    Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl

    Die Beklagte hatte in Deutschland keinen Betrieb iSv. § 24 Abs. 2 KSchG (vgl. BAG 29. Mai 2024 - 2 AZR 325/22 - Rn. 9 ff.;… 1. Juni 2023 - 2 AZR 150/22 - Rn. 33 ff., BAGE 181, 161).

    Maßgeblicher Anknüpfungspunkt ist deren Stationierung an inländischen Flughäfen (…vgl. BAG 22. August 2024 - 2 AZR 251/23 - Rn. 59 ff.; 29. Mai 2024 - 2 AZR 325/22 - Rn. 9 ff.;… 1. Juni 2023 - 2 AZR 150/22 - Rn. 33 ff., BAGE 181, 161).

  • BAG, 22.08.2024 - 2 AZR 251/23

    Kündigung - internationale Zuständigkeit - Rechtswahl

    Maßgeblicher Anknüpfungspunkt ist deren Stationierung an inländischen Flughäfen (vgl. BAG 29. Mai 2024 - 2 AZR 325/22 - Rn. 9 ff.;… 1. Juni 2023 - 2 AZR 150/22 - Rn. 33 ff.).
  • BAG, 18.06.2025 - 2 AZR 97/24

    Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl

    Die Beklagte hatte in Deutschland keinen Betrieb iSv. § 24 Abs. 2 KSchG (vgl. BAG 29. Mai 2024 - 2 AZR 325/22 - Rn. 9 ff.;… 1. Juni 2023 - 2 AZR 150/22 - Rn. 33 ff.).

    Maßgeblicher Anknüpfungspunkt ist deren Stationierung an inländischen Flughäfen(…vgl. BAG 22. August 2024 - 2 AZR 251/23 - Rn. 59 ff.; 29. Mai 2024 - 2 AZR 325/22 - Rn. 9 ff.;… 1. Juni 2023 - 2 AZR 150/22 - Rn. 33 ff., BAGE 181, 161).

  • BAG, 18.06.2025 - 2 AZR 99/24

    Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl

    Die Beklagte hatte in Deutschland keinen Betrieb iSv. § 24 Abs. 2 KSchG (vgl. BAG 29. Mai 2024 - 2 AZR 325/22 - Rn. 9 ff.;… 1. Juni 2023 - 2 AZR 150/22 - Rn. 33 ff., BAGE 181, 161).

    Maßgeblicher Anknüpfungspunkt ist deren Stationierung an inländischen Flughäfen (…vgl. BAG 22. August 2024 - 2 AZR 251/23 - Rn. 59 ff.; 29. Mai 2024 - 2 AZR 325/22 - Rn. 9 ff.;… 1. Juni 2023 - 2 AZR 150/22 - Rn. 33 ff., BAGE 181, 161).

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