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| BAG, 27.06.1968 - 2 AZR 329/67 |
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Bedingte außerordentliche Kündigung - Kündigungsempfänger
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Bedingte Kündigung
Verfahrensgang
- ArbG München, 06.02.1967 - 7 Ca 271/65
- BAG, 27.06.1968 - 2 AZR 329/67
Papierfundstellen
- NJW 1968, 2078
- DB 1968, 1276
- DB 1968, 1588
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (1)
- RG, 27.05.1927 - III 390/26
35. Revisionsbegründung.
Auszug aus BAG, 27.06.1968 - 2 AZR 329/67
In einem solchen Pall muß zu jedem Anspruch eine besondere Begründung im Rechtsmittelschriftsatz enthalten sein (vgl. RGZ 117 168 [170]).
- BGH, 21.03.1986 - V ZR 23/85
Zulässigkeit des bedingten Rücktritts vom Vertrag
Für die Kündigung ist dies allgemein anerkannt (…vgl. z. B. Staudinger/Dilcher aaO Rdn. 34 m. Nachw.;… Soergel/Siebert aaO Rdn. 37; BAG Urt. vom 27. Juni 1968, 2 AZR 329/67, NJW 1968, 2878;… BGH Urt. vom 28. Juni 1977, III ZR 13/75, LM Nr. 4 zu § 609 BGB;… Urt. vom 4. April 1973, VIII ZR 47/72, WM 1973, 694). - BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 705/99
Kündigung unter auflösender Bedingung
Die Verbindung mit einer unzulässigen (auflösenden) Bedingung führt zur Unwirksamkeit der Kündigung (vgl. bereits BAG 27. Juni 1968 - 2 AZR 329/97 - AP BGB § 626 Bedingung Nr. 1 = EzA BGB § 626 Nr. 9).Die streitige Kündigung ist schon deshalb unwirksam, weil sie mit einer auflösenden Bedingung versehen und deshalb nicht ausreichend klar und bestimmt ist (vgl. BAG 27. Juni 1968 - 2 AZR 329/67 - AP BGB § 626 Bedingung Nr. 1 = EzA BGB § 626 Nr. 9;… APS-Preis Grundlagen D Rn. 13, 15;… KR-Etzel 5. Aufl. § 1 KSchG Rn. 179).
- AG Bremen, 22.12.2011 - 10 C 331/11
Zurückbehaltungsrecht bei fehlendem Nachweis der Anlage der Mietsicherheit
Dies wird namentlich angenommen für Bedingungen, deren Erfüllung lediglich vom Willen des Erklärungsempfängers abhängen soll (siehe BAG, Urt.v. 27.06.1968 - 2 AZR 329/67,NJW 1968, 2078;… Staudinger-Bork, a.a.O.).
- KG, 10.02.2003 - 8 U 140/02
Kündigung eines Gewerberaummietvertrages wegen Zahlungsverzuges: Unwirksamkeit …
Eine bedingte Kündigung ist daher wirksam, wenn der Eintritt der Bedingung allein vom Willen des Kündigungsempfängers abhängt (sog. Potestativbedingung) oder der Kündigungsempfänger der Bedingung zustimmt (BGH NJW 1986, 2245,2246; BAG NJW 1968, 2078;… vgl. Bub/Treier/Grapentin, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, IV, Rdnr.10;… Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Auflage, Rdnr. 866;… Staudinger/Sonnenschein, BGB, 1997, § 564 BGB, Rdnr. 74;… a.A. Sternel, Mietrecht , 3. Auflage, IV, Rdnr. 25/26). - BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 207/94
Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Aus Gründen der Rechtsklarheit ist die Kündigung im Arbeitsverhältnis jedoch grundsätzlich bedingungsfeindlich, mit Ausnahme der sogenannten Potestativbedingungen, wenn also der Eintritt der Bedingung vom Willen des Kündigungsempfängers abhängt (vgl. BAG Urteil vom 27. Juni 1968 - 2 AZR 329/67 - AP Nr. 1 zu § 626 BGB Bedingung, mit zust. Anm. A. Hueck;… allg. Meinung vgl. etwa KR-Wolf, 3. Aufl., Grunds. Rz 270 f.;… KR-Rost, 3. Aufl., § 2 KSchG Rz 15;… Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 5. Aufl., Rz 134, 135). - ArbG Berlin, 12.12.2014 - 28 Ca 10118/14
Unwirksame bedingte Kündigung - Klagefrist
Die Verbindung mit einer unzulässigen (auflösenden) Bedingung führt zur Unwirksamkeit der Kündigung (...)"; s. auch bereits BAG 27.6.1968 - 2 AZR 329/67 - AP § 626 BGB Bedingung Nr. 1 = EzA § 626 BGB Nr. 9 [Leitsatz u. I. - "Juris"-Rn. 14]: "Eine bedingte außerordentliche Kündigung ist dann wirksam, wenn der Eintritt der Bedingung allein vom Willen des Kündigungsempfängers abhängt, wenn also der Gekündigte sich im Zeitpunkt der Kündigung sofort entschließen kann, ob er die Bedingung erfüllen will oder nicht.Die Verbindung mit einer unzulässigen (auflösenden) Bedingung führt zur Unwirksamkeit der Kündigung (...)"; s. auch bereits BAG 27.6.1968 - 2 AZR 329/67 - AP § 626 BGB Bedingung Nr. 1 = EzA § 626 BGB Nr. 9 [Leitsatz u. I. - "Juris"-Rn. 14]: "Eine bedingte außerordentliche Kündigung ist dann wirksam, wenn der Eintritt der Bedingung allein vom Willen des Kündigungsempfängers abhängt, wenn also der Gekündigte sich im Zeitpunkt der Kündigung sofort entschließen kann, ob er die Bedingung erfüllen will oder nicht.
Die Verbindung mit einer unzulässigen (auflösenden) Bedingung führt zur Unwirksamkeit der Kündigung (...)"; s. auch bereits BAG 27.6.1968 - 2 AZR 329/67 - AP § 626 BGB Bedingung Nr. 1 = EzA § 626 BGB Nr. 9 [Leitsatz u. I. - "Juris"-Rn. 14]: "Eine bedingte außerordentliche Kündigung ist dann wirksam, wenn der Eintritt der Bedingung allein vom Willen des Kündigungsempfängers abhängt, wenn also der Gekündigte sich im Zeitpunkt der Kündigung sofort entschließen kann, ob er die Bedingung erfüllen will oder nicht.
- BGH, 04.04.1973 - VIII ZR 47/72
Anforderungen an die bedingte Kündigung einer angemieteten Reklamefläche - …
Es kommt vielmehr darauf an, ob die Kündigung genügend bestimmt und klar ist, so daß der Empfänger der Kündigung nicht in eine ungewisse Lage versetzt wird (BAG in NJW 1968, 2078;… Staudinger/Coing, a.a.O. §§ 158 Vorbem. 6 e). - LAG Düsseldorf, 05.06.1998 - 11 Sa 2062/97
Interessenabwägung im Rahmen von § 626 Abs. 1 BGB; Entbehrlichkeit einer …
Zwar muß eine Kündigung wegen der mit ihr bezweckten Rechtsfolge, Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Termin, genügend bestimmt und klar sein, weshalb der Kündigungsempfänger nicht durch eine Kündigung in eine ungewisse Lage versetzt werden darf (BAG v. 27.06.1968 - 2 AZR 329/67 - AP Nr. 6 zu § 626 BGB Bedingung; BAG v. 10.11.1994 - 2 AZR 207/94 - EzA § 9 KSchG n. F. Nr. 43). - BAG, 21.10.1981 - 7 AZR 407/79 Es kann mithin dahinstehen, ob die vorliegende Kündigungserklärung auch deshalb unwirksam ist, weil in der Verknüpfung des Beendigungszeitpunkts mit der Fertigstellung des Werkstattbaues eine unzulässige Bedingung liegen könnte (vgl. BAG vom 27. Juni 1968 - 2 AZR 329/67 - AP Nr. 1 zu § 626 BGB Bedingung).
- BAG, 23.04.1980 - 5 AZR 49/78
Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitgliedes - Kündigung durch Arbeitgeber - …
Zwar darf eine Kündigung im allgemeinen nur dann von einer Bedingung abhängig gemacht werden, wenn der Eintritt der Bedingung allein vom Kündigungsempfänger abhängt (BAG AP Nr. 1 zu § 626 BGB Bedingung). - LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2012 - 11 Sa 42/12
Weiterbeschäftigung - Abfindungsanspruch
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2004 - 6 Sa 1276/03
Kündigungsrecht - Verzicht
- LAG Köln, 10.07.2003 - 10 Sa 177/03
Kündigung, Bedingung, Betriebsübergang
- LAG Hessen, 06.03.2026 - 14 SLa 107/25
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