Rechtsprechung
| BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 359/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Nichtigkeitsklage - Geschäftsverteilung
- Judicialis
GVG § 21 e Abs. 8 (jetzt Abs. 9 Gesetz zur Stärkung der Unabhängigkeit der Richter und Gerichte vom 22. Dezember 1999 BGBl. I S 2598)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Geschäftsverteilungsplan - Offenlegungspflicht - Nichtigkeitsklage - Ehrenamtlicher Richter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 21e Abs. 8, Abs. 9
Gerichtsverfassung: Offenlegung der ehrenamtlichen Richter - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 08.01.1999 - 5 Ca 7576/98
- LAG Köln, 04.11.1999 - 6 Sa 493/99
- LAG Köln, 01.03.2000 - 2 Sa 1638/99
- BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 359/00
Papierfundstellen
- DB 2002, 384
- JR 2003, 43
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (11)
- LAG Köln, 04.11.1999 - 6 Sa 493/99
Privattelefonate; Interessenabwägung; wichtiger Grund
Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 359/00
Der Kläger begehrt die Wiederaufnahme des durch Urteil der 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln vom 4. November 1999 abgeschlossenen Verfahrens - 6 Sa 493/99 -.das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 4. November 1999 - 6 Sa 493/99 - aufzuheben;.
Mit seiner vom Landesarbeitsgericht zugelassenen Revision begehrt der Kläger weiter die Aufhebung des Urteils des Landesarbeitsgerichts vom 4. November 1999 - 6 Sa 493/99 -, soweit das Landesarbeitsgericht durch dieses Urteil seine Berufung zurückgewiesen hat.
- BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70
Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter
Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 359/00
Durch einen solchen Irrtum wird niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen, sonst würde die Verletzung einfachen Rechts stets auf die Ebene des Verfassungsrechts gehoben werden (BVerfG 3. November 1992 - 1 BvR 137/92 - BVerfGE 87, 282, 284, 285; 30. Juni 1970 - 2 BvR 48/70 - BVerfGE 29, 45, 48, jeweils mwN; Senatsurteil 7. Mai 1998 - 2 AZR 344/97 - BAGE 88, 344;… Kissel GVG 3. Aufl. § 16 Rn. 50 mwN).Erforderlich ist vielmehr Willkür, die dann vorliegt, wenn sich die Maßnahme so weit vom Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt, daß sie nicht mehr verständlich erscheint, unhaltbar ist (BVerfG 30. Juni 1970 aaO S 49).
- BVerfG, 23.09.1997 - 1 BvR 116/94
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den gesetzlichen Richter
Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 359/00
Die Partei ist hinreichend dadurch geschützt, daß auch unabhängig von der strengen Offenlegungsvorschrift des § 21 e GVG ein Recht der jeweiligen Prozeßpartei besteht, sich, soweit es auf die Kenntnis von der Zusammensetzung des erkennenden Spruchkörpers ankommt, diese Kenntnis in zumutbarer Weise zu verschaffen (BVerfG 23. Dezember 1997 - 1 BvR 116/94 - NJW 1998, 369; BayObLG 30. September 1977 - BReg …In Ansehung des grundrechtsgleichen Rechts auf den gesetzlichen Richter und des daraus herzuleitenden Rechts der Partei, sich bei Bedarf in zumutbarer Weise Kenntnis von der Zusammensetzung des erkennenden Spruchkörpers verschaffen zu können (BVerfG aaO NJW 1998, 369), erscheint die betreffende Regelung des Geschäftsverteilungsplans auch sinnvoll: Beabsichtigt ein Verfahrensbeteiligter, etwa zur Prüfung eines Ablehnungsgrundes oder der Frage des gesetzlichen Richters, sich über den aktuellen Stand der Liste der ehrenamtlichen Richter gemäß §§ 31, 39 ArbGG zu informieren, so ist dieses Einsichtsrecht am ehesten gewährleistet, wenn die Listen in gedruckter Form nach dem jeweiligen Stand eingesehen werden können.
- BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95
Spruchgruppen
Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 359/00
Sie muß auf unvertretbaren, mithin sachfremden Erwägungen beruhen (BVerfG 8. April 1997 - 1 PbvK 1/95 - BVerfGE 95, 322, 333). - BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92
Vorlagepflicht
Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 359/00
Durch einen solchen Irrtum wird niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen, sonst würde die Verletzung einfachen Rechts stets auf die Ebene des Verfassungsrechts gehoben werden (BVerfG 3. November 1992 - 1 BvR 137/92 - BVerfGE 87, 282, 284, 285; 30. Juni 1970 - 2 BvR 48/70 - BVerfGE 29, 45, 48, jeweils mwN; Senatsurteil 7. Mai 1998 - 2 AZR 344/97 - BAGE 88, 344;… Kissel GVG 3. Aufl. § 16 Rn. 50 mwN). - BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 344/97
Nichtigkeitsklage
Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 359/00
Durch einen solchen Irrtum wird niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen, sonst würde die Verletzung einfachen Rechts stets auf die Ebene des Verfassungsrechts gehoben werden (BVerfG 3. November 1992 - 1 BvR 137/92 - BVerfGE 87, 282, 284, 285; 30. Juni 1970 - 2 BvR 48/70 - BVerfGE 29, 45, 48, jeweils mwN; Senatsurteil 7. Mai 1998 - 2 AZR 344/97 - BAGE 88, 344;… Kissel GVG 3. Aufl. § 16 Rn. 50 mwN). - BVerwG, 05.04.1983 - 9 CB 12.80
Voraussetzungen für das Vorliegen einer asylrechtlich erheblichen politischen …
Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 359/00
Präsidiumsbeschlüsse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit nur einer die Richtigkeit des Protokolls bestätigenden Unterschrift, in der Regel der des Vorsitzenden oder des Vorsitzenden und des Protokollführers (BVerwG 5. April 1983 - 9 CB 12/80 - Buchholz 300 § 21 e GVG Nr. 9). - BVerwG, 26.05.1961 - VII C 7.61
Rechtsmittel
Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 359/00
3 Z 98/77">3 Z 98/77 - MDR 1978, 232 zu Handelsrichtern; BVerwG 26. Mai 1961 - VII C 7/61 - BVerwGE 12, 261 zu Schöffen). - BAG, 30.01.1963 - 4 AZR 16/62
Landesarbeitsrichter - Aufstellung einer Liste - Kammervorsitzende - Kammern des …
Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 359/00
Das Präsidium wird nur deshalb mit der Aufstellung derartiger Listen befaßt, weil es, was zulässig ist, sich bei zahlreichen Gerichten eingebürgert hat, daß die Gerichtsverwaltung oder das Präsidium für das ganze Gericht derartige Listen entwerfen, die dann von den Kammervorsitzenden ausdrücklich oder stillschweigend übernommen werden (BAG 30. Januar 1963 - 4 AZR 16/62 - AP ArbGG 1953 § 39 Nr. 2;… Düwell/Lipke ArbGV § 31 ArbGG Rn. 1;… Hauck ArbGG § 31 Rn. 3;… Germelmann/Matthes/Prütting ArbGG 3. Aufl. § 31 Rn. 7;… GK-ArbGG/Dörner Stand Mai 2001 § 31 ArbGG Rn. 4;… Ostheimer//Hohmann Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Arbeits- und Sozialgericht 10. Aufl. 13.1). - LAG Köln, 01.03.2000 - 2 Sa 1638/99
Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 359/00
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 1. März 2000 - 2 Sa 1638/99 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. - KG, 14.10.1977 - 11 AR 78/77
- BSG, 11.12.2024 - B 6 KA 26/23 B
Sozialgerichtliches Verfahren - ehrenamtlicher Richter - Heranziehung - …
Soweit das BAG (Urteil vom 21.6.2001 - 2 AZR 359/00 - AP Nr. 5 zu § 21e GVG = juris RdNr 23) davon ausgeht, dass die Liste der ehrenamtlichen Richter nicht unmittelbar der Auflegungspflicht nach § 21e GVG unterfällt, liegen dem § 31 Abs. 1, § 39 Satz 1 ArbGG zugrunde, die bestimmen, dass diese Liste - anders als im sozialgerichtlichen Verfahren nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGG - nicht vom Präsidium, sondern von den jeweiligen Kammervorsitzenden aufgestellt wird.Rn. 25 Ein Verstoß gegen die Offenlegungspflicht macht den Geschäftsverteilungsplan indes nur fehlerhaft und nicht unwirksam (vgl BAG Urteil vom 21.6.2001 - 2 AZR 359/00 - AP Nr. 5 zu § 21e GVG = juris RdNr 24 mwN; Bayerisches LSG Urteil vom 24.5.2023 - L 6 R 553/21 - juris RdNr 26) und die nach den Regeln eines solchen fehlerhaften Geschäftsverteilungsplans vorgenommene Besetzung verletzt auch nicht die Garantie des gesetzlichen Richters aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG.
Anderenfalls würde die Verletzung einfachen Rechts stets auf die Ebene des Verfassungsrechts gehoben (vgl BVerfG Beschluss vom 10.7.1990 - 1 BvR 984/87 ua - BVerfGE 82, 286, 298 = juris RdNr 60 ff; BVerfG Beschluss vom 3.11.1992 - 1 BvR 137/92 - BVerfGE 87, 282, 284 = juris RdNr 9, jeweils mwN; vgl auch BAG Urteil vom 21.6.2001 - 2 AZR 359/00 - AP Nr. 5 zu § 21e GVG = juris RdNr 26).
- BAG, 16.10.2008 - 7 AZN 427/08
Nichtzulassungsbeschwerde - Heranziehung der ehrenamtlichen Richter
Das Präsidium kann lediglich ein Verfahren ("Listen") vorschlagen, dass nur rechtswirksam wird, wenn es von dem jeweiligen Kammervorsitzenden für seinen Spruchkörper ausdrücklich oder stillschweigend übernommen wird (BAG 21. Juni 2001 - 2 AZR 359/00 - AP GVG § 21e Nr. 5 = EzA GVG § 21e Nr. 2, zu II 2 der Gründe; zu § 39 ArbGG aF: BAG 30. Januar 1963 - 4 AZR 16/62 - AP ArbGG 1953 § 39 Nr. 2).
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