Rechtsprechung
| BAG, 13.07.1959 - 2 AZR 398/58 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss - Formularmäßiger Erlass - Abgangsentschädigung - Pfändungsschutz des Lohnanspruchs
Wird zitiert von ... (9)
- LAG Baden-Württemberg, 17.05.2021 - 10 Sa 49/20
Benachteiligung wegen Schwerbehinderung - pfändbare Entschädigung - Höhe - …
Arbeitseinkommen sei nicht nur der reine Arbeitslohn, die Zivilprozessordnung verstehe unter Arbeitseinkommen auch alle sonstigen sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Ansprüche des Arbeitnehmers (BAG 13. Juli 1959 - 2 AZR 398/58 -). - BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 546/03
Einzelvertragliche Ausschlussfrist vor In-Kraft-Treten des …
Die arbeitsrechtlichen Abfindungsansprüche nach den §§ 9, 10 KSchG sind Arbeitseinkommen (BAG 20. August 1996 - 9 AZR 964/94 - AP ZPO § 767 Nr. 7 = EzA ZPO § 767 Nr. 2; 13. Juli 1959 - 2 AZR 398/58 - AP ZPO § 850 Nr. 1). - BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 834/08
Pfändung - Schadensersatz als Arbeitseinkommen
In einer Entscheidung vom 13. Juli 1959 (- 2 AZR 398/58 - AP ZPO § 850 Nr. 1) hat der Zweite Senat angenommen, "Arbeitseinkommen" sei nicht nur der reine Arbeitslohn, die Zivilprozessordnung verstehe unter Arbeitseinkommen auch alle sonstigen sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Ansprüche des Arbeitnehmers.
- BAG, 20.08.1996 - 9 AZR 964/94
Vollstreckungsgegenklage des Drittschuldners
- LAG Hessen, 10.12.1987 - 9 Sa 415/87
Umfang eines auf den Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung des gesamten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 348/81
Abfindung - Kündigung
gungsschutz im Arbeitsverhältnis, 4. Aufl., Rz 605; Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 10 Rz 15; BAG Urteil vom 13. Juli 1959 - 2 AZR 398/58 - AP Nr. 1 zu § 850 ZPO; BAG Urteil vom 22. April 1971 - 2 AZR 205/70 - AP Nr. 24 zu § 7 KSchG). - LAG München, 26.05.2009 - 6 Sa 1135/08
Weihnachtsgratifikation - Verpflichtung zur Rückzahlung
- BAG, 15.01.1975 - 5 AZR 367/74
Arbeitsentgelt: Wirkung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
Die Wirksamkeit der Pfändung einer Geldforderung nach § 829 ZPO setzt, wovon das Landesarbeitsgericht zu Recht ausgeht, voraus, daß der Pfändungs- und Überweisungsbeschluß die zu pfändende Forderung so bestimmt bezeichnet, daß bei verständiger Auslegung des Beschlusses auch für Dritte kein Zweifel am Gegenstand der Zwangsvollstreckung zurückbleibt; dies ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt (BAG AP Nr. 1 zu § 850 ZPO [zu I der Gründe], AP Nr. 5 a.a.O. [Bl. 1 R]; BGHZ 13, 42 [43]). - LAG Berlin, 05.02.1974 - 4 Sa 87/73
Anspruch auf Zahlung aus einem außergerichtlichen Vergleich zwischen einem …
Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien, wie vorliegend, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung oder wird eine solche in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren entweder durch Urteil festgesetzt oder durch Prozeßvergleich vereinbart, so handelt es sich in aller Regel um eine Bruttoabfindung (ebenso LAG Düsseldorf, Kammer Köln (17. März 1970), DB 1970, 784), und zwar auch dann, wenn die Abfindung weder als Arbeitsentgelt (BAG (13. Juli 1959) AP Nr. 1 zu § 850 ZPO) noch als Schadensersatz aus unerlaubter Handlung (BAG (22. April 1971) AP Nr. 24 zu § 7 KSchG; BAG (15. Februar 1973) DB 1973, 1559) rechtlich zu qualifizieren ist.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".