Rechtsprechung
| BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 61/89 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Sanierungsbedürftigkeit einer unselbstständigen Betriebsabteilung - Soziale Rechtfertigung einer Änderungskündigung - Unrentabilität einer Werkstatt als dringendes betriebliches Erfordernis - Organisatorische Selbständigkeit als Unterscheidungskriterium zwischen Betrieb ...
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KSchG (1969) § 1, § 2
Sanierungsbedürftigkeit einer unselbständigen Betriebsabteilung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- ZIP 1990, 944
- NZA 1990, 607
- BB 1990, 1207
- BB 1990, 1628
- DB 1990, 2024
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (27)
- BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 294/85
Änderungskündigung zur Entgeltkürzung
Auszug aus BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 61/89
Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969, zu B IV 3 a der Gründe) rechtfertigt nicht jede Unrentabilität des Betriebes eine Änderungskündigung zum Zwecke der Lohnsenkung.Diese Würdigung widerspricht nicht der im Senatsurteil vom 20. März 1986 (- 2 AZR 294/85 - AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969) vertretenen Auffassung.
Bei einer Änderungskündigung muß der Arbeitgeber dem Betriebsrat sowohl die Gründe für die Änderung der Arbeitsbedingungen als auch das Änderungsangebot mitteilen (BAGE 38, 106, 117 = AP Nr. 2 zu § 2 KSchG 1969; Senatsurteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969, zu B II der Gründe; vgl. von Hoyningen-Huene, SAE 1983, 108, 110;… KR-Rost, 3. Aufl., § 2 KSchG Rz 115;… KR-Etzel, 3. Aufl., § 102 BetrVG Rz 65; Meisel, Anm. zu AP Nr. 2 zu § 2 KSchG 1969, zu 1 b).
- BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 682/87
Arbeitsverhältnis: Personenbedingte Kündigung wegen Ableistung des Wehrdienstes …
Auszug aus BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 61/89
Eine übereinstimmende Verwendung eines Rechtsbegriffs durch die Parteien bindet das Gericht hinsichtlich des in dem Rechtsbegriff enthaltenen Tatsachenvortrags (…Zöller/Stephan, ZPO, 15. Aufl., § 288 Rz 2) dann, wenn nach dem Bildungsgrad der Mittelsperson und der Einfachheit und Geläufigkeit des Begriffs dessen Verwendung einem ausreichenden Tatsachenvortrag gleichsteht (Senatsurteil vom 20. Mai 1988 - 2 AZR 682/87 - EzA § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 3, zu C I 2 b der Gründe).Auch die Verpflichtung des Arbeitgebers, zur Überbrückung von Ausfallzeiten bestimmter Arbeitnehmer Aushilfen bzw. Vertretungen durch betriebsinterne Ausschreibungen zu ermitteln, ist nicht auf den Betrieb begrenzt, in dem der Arbeitnehmer zuletzt beschäftigt worden ist (BAG Urteil vom 20. Mai 1988 - 2 AZR 682/87 - EzA § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 3).
- BAG, 20.01.1984 - 7 AZR 443/82
Betriebsabteilung
Auszug aus BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 61/89
Auch eine Betriebsabteilung im Sinne des § 15 Abs. 5 KSchG setzt einen organisatorisch abgegrenzten Teil eines Betriebes voraus, eine personelle Einheit, der eigene Betriebsmittel zur Verfügung stehen und die einen eigenen Betriebszweck verfolgt, die auch in einem bloßen Hilfszweck bestehen kann (BAGE 45, 26 = AP Nr. 16 zu § 15 KSchG 1969;… Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 15 Rz 54;… KR-Etzel, 3. Aufl., § 15 KSchG Rz 121).Auch der Begriff der Betriebsabteilung bezieht sich im übrigen auf "den Betrieb" und nicht auf (unselbständige) Betriebsteile (BAGE 45, 26 = AP, aaO).
- BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84
Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung
Auszug aus BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 61/89
Wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat zwar entsprechend seinen eigenen Vorstellungen unterrichtet, dabei aber in irriger Rechtsauffassung nicht auf Kündigungsgründe oder Umstände verweist, die einen bestimmten Sachverhalt überhaupt erst kündigungsrechtlich relevant machen, dann ist die Kündigung zwar nicht nach § 102 BetrVG nichtig, aber es ist dem Arbeitgeber dann verwehrt, den Kündigungssachverhalt im Kündigungsschutzprozeß zu erweitern, soweit in dem Nachschieben von Gründen nicht nur eine Konkretisierung der dem Betriebsrat mitgeteilten Gründe liegt (BAGE 35, 190, 197 f. = AP Nr. 28 zu § 102 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe; BAGE 49, 39, 45 f. = AP Nr. 39 zu § 102 BetrVG 1972, zu B I der Gründe). - BAG, 23.06.1983 - 2 AZR 15/82
Häufige Kurzerkrankungen - Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers
Auszug aus BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 61/89
Die Darlegungs- und Beweislast für die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats trägt der Arbeitgeber, wobei der Arbeitnehmer sich zunächst darauf beschränken kann, diese Tatsache pauschal zu bestreiten (BAGE 43, 129, 135 = AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I 1 der Gründe; Senatsurteil vom 30. April 1987 - 2 AZR 283/86 - AP Nr. 19 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung). - BAG, 02.11.1983 - 7 AZR 65/82
Anhörungsverfahren - Kündigung
Auszug aus BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 61/89
Wegen Verletzung einer Mitteilungspflicht ist eine Kündigung nur dann nichtig, wenn der Arbeitgeber Gründe, die seinen Kündigungsentschluß tatsächlich bestimmt haben, nicht oder unvollständig mitteilt (BAGE 44, 201, 206 f. = AP Nr. 29 zu § 102 BetrVG 1972, zu A I 2 b der Gründe; Senatsurteil vom 8. September 1988 - 2 AZR 103/88 - EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 73, zu II 2 c der Gründe). - BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 1006/78
Kündigungsschutzklage - Auflösungsvertrag - Kündigungsgrund - Nachschieben - …
Auszug aus BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 61/89
Ob die mitgeteilten Tatsachen die Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG sozial rechtfertigen oder nicht, ist im Rahmen des § 102 BetrVG ohne Bedeutung (BAGE 31, 1, 7 f. [BAG 13.07.1978 - 2 AZR 798/77]; BAGE 34, 309, 315; BAGE 44, 249, 257 = AP Nr. 18, 22 bzw. 30 zu § 102 BetrVG 1972, je zu II C, B II 2, B I 1 der Gründe). - BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 464/84
Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten …
Auszug aus BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 61/89
Die Darlegungs- und Beweislast für die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats trägt der Arbeitgeber, wobei der Arbeitnehmer sich zunächst darauf beschränken kann, diese Tatsache pauschal zu bestreiten (BAGE 43, 129, 135 = AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I 1 der Gründe; Senatsurteil vom 30. April 1987 - 2 AZR 283/86 - AP Nr. 19 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung). - BAG, 08.09.1988 - 2 AZR 103/88
Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung
Auszug aus BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 61/89
Wegen Verletzung einer Mitteilungspflicht ist eine Kündigung nur dann nichtig, wenn der Arbeitgeber Gründe, die seinen Kündigungsentschluß tatsächlich bestimmt haben, nicht oder unvollständig mitteilt (BAGE 44, 201, 206 f. = AP Nr. 29 zu § 102 BetrVG 1972, zu A I 2 b der Gründe; Senatsurteil vom 8. September 1988 - 2 AZR 103/88 - EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 73, zu II 2 c der Gründe). - BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 283/86
Beteiligung an einem schweren Diebstahl in einem Mineralöllager als wichtiger …
Auszug aus BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 61/89
Die Darlegungs- und Beweislast für die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats trägt der Arbeitgeber, wobei der Arbeitnehmer sich zunächst darauf beschränken kann, diese Tatsache pauschal zu bestreiten (BAGE 43, 129, 135 = AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I 1 der Gründe; Senatsurteil vom 30. April 1987 - 2 AZR 283/86 - AP Nr. 19 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung). - BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 347/82
Anhörungsverfahren - Kündigung
- BAG, 13.07.1978 - 2 AZR 798/77
Anhörung des Betriebsrats - Beabsichtigte Kündigung - Mitteilungspflicht des …
- BAG, 01.04.1981 - 7 AZR 1003/78
Unmöglichkeit der Nachschiebung von Kündigungsgründen im Prozeß, die der …
- BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 158/79
Änderungskündigung - Kündigungsverbot
- BAG, 22.05.1986 - 2 AZR 612/85
Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl im Konzern
- BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 568/80
Bei Betriebsstilllegung können wenige Arbeitnehmer kurzfristig weiterbeschäftigt …
- BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 109/83
Kündigungsschutz im Unternehmen bzw. Verwaltungszweig
- BAG, 17.02.1981 - 1 ABR 101/78
Betriebsaufspaltung - Betriebsänderung
- BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 177/86
Verspätete Erhebung der Kündigungsschutzklage - Soziale Rechtfertigung einer …
- BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54
Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung, …
- BAG, 25.11.1981 - 7 AZR 382/79
Kündigungsschutzklage - Beweislast
- BAG, 10.12.1956 - 2 AZR 288/54
Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für eine personenbedingte Kündigung
- BAG, 31.01.1956 - 3 AZR 67/54
Zweckbestimmung des Arbeitgebers - Fristgemäße Kündigung - Widerspruch zur …
- BAG, 12.03.1968 - 1 AZR 413/67
Fürsorgepflicht - Krankheit - Kündigung
- BAG, 09.02.1989 - 2 AZR 405/88
Betriebsstilllegung: Abgrenzung zum Betriebsübergang eines Betriebsteils
- BAG, 05.11.1987 - 2 AZR 190/87
Bildung eines einheitlichen Betriebs - Wirksamkeit einer fristgemäßen Kündigung - …
- BGH, 07.12.1977 - V BLw 4/77
Errechnung gesetzlicher Abfindungsansprüche von Miterben nach der Höfeordnung - …
- BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08
Änderungskündigung - Änderung des Arbeitsorts - Anhörung des Betriebsrats
Der Arbeitgeber muss nur die Umstände mitteilen, die seinen Kündigungsentschluss tatsächlich bestimmt haben (…KR-Rost 9. Aufl. § 2 KSchG Rn. 115b). Teilt der Arbeitgeber objektiv kündigungsrechtlich erhebliche Tatsachen dem Betriebsrat deshalb nicht mit, weil er darauf die Kündigung nicht oder zunächst nicht stützen will, ist die Anhörung zwar ordnungsgemäß erfolgt, dem Arbeitgeber ist es aber verwehrt, im Kündigungsschutzprozess Gründe nachzuschieben, die über die Erläuterung des mitgeteilten Sachverhalts hinausgehen (…bspw. Senat 23. Juni 2009 - 2 AZR 474/07 - Rn. 34, AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 47 = EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8; 11. Oktober 1989 - 2 AZR 61/89 - zu II 2 b, c der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 47 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 64). Der Arbeitgeber kommt seiner Unterrichtungspflicht erst dann nicht mehr nach, wenn er aus seiner Sicht dem Betriebsrat bewusst eine unrichtige oder unvollständige Sachverhaltsdarstellung unterbreitet (Senat 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - zu B I 1 a der Gründe mwN, AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 50).. - BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 84/98
Änderungskündigung
Bei der Prüfung, ob ein dringendes betriebliches Erfordernis zu einer Entgeltkürzung durch Änderungskündigung besteht, ist auf die wirtschaftliche Situation des Gesamtbetriebes, nicht eines unselbständigen Betriebsteils abzustellen (Senatsurteil vom 11. Oktober 1989 - 2 AZR 61/89 - AP Nr. 47 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).Dies ergibt sich schon aus der gesetzlichen Regelung, wenn in § 2 KSchG u.a. auf § 1 Abs. 2 KSchG verwiesen, also ein dringendes betriebliches, nicht abteilungsspezifisches Erfordernis zur sozialen Rechtfertigung der Änderung der Arbeitsbedingungen vorausgesetzt wird (Senatsurteil vom 11. Oktober 1989 - 2 AZR 61/89 - AP Nr. 47 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
- LAG Düsseldorf, 22.10.1997 - 11 Sa 343/97
Änderungskündigung: dringende betriebliche Erfordernisse - Betriebsbegriff des § …
Rn. 41 a) Ein Betrieb i.S. von §§ 1, 23 KSchG ist die organisatorische Einheit, innerhalb derer der Arbeitgeber allein oder mit seinen Arbeitnehmern durch Einsatz technischer und immaterieller Mittel bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt, die sich nicht in der Befriedigung von Eigenbedarf erschöpfen (BAG v. 11.10.1989 - 2 AZR 61/89 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 64; BAG v. 25.11.1993 - 2 AZR 517/93 - EzA § 14 KSchG Nr. 3).Demgegenüber ist ein Betriebsteil eine zwar abgrenzbare, von ihrer Organisation her aber nicht unabhängig von anderen funktionsfähigen Einheiten, die eine begrenzte, von denjenigen anderer Einheiten unterscheidbare Aufgabe wahrnimmt, welche in aller Regel dem arbeitstechnischen Zweck des Gesamtbetriebes dient (BAG v. 09.02.1989 - 2 AZR 405/88 - unveröffentlicht BAG vom 11.10.1989 - 2 AZR 61/89 - a.a.O.).
Es werden "betriebliche Erfordernisse" vorausgesetzt, die einer Weiterbeschäftigung in "diesem Betrieb" also demjenigen, in dem das betriebliche Erfordernis vorliegen muß, entgegenstehen (BAG v. 11.10.1989 - 2 AZR 61/89 - a.a.O.).
Entscheidend für den Fortbestand eines Betriebes ist stets dessen Gesamtergebnis (BAG v. 20.03.1986 - 2 AZR 294/95 - EzA § 2 KSchG Nr. 6; BAG v. 11.10.1989 - 2 AZR 61/89 - a.a.O.).
Zwar kann auch ein schlechtes Betriebsergebnis einer unselbständigen Betriebsabteilung zur Unrentabilität des Betriebes selbst führen und eine Sanierung zu einem dringenden betrieblichen Erfordernis für bestimmte Änderungen der Arbeitsbedingungen werden (BAG v. 11.10.1989 - 2 AZR 61/89 - a.a.O.).
- BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 91/98
Änderungskündigung
Bei der Prüfung, ob ein dringendes betriebliches Erfordernis zu einer Änderung der Arbeitsbedingungen einzelner Arbeitnehmer besteht (§§ 2, 1 Abs. 2 KSchG), ist auf die wirtschaftliche Situation des Gesamtbetriebes und nicht nur die eines unselbständigen Betriebsteils abzustellen (Bestätigung der Senatsrechtsprechung: BAG Urteile vom 11. Oktober 1989 - 2 AZR 61/89 - AP Nr. 47 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und vom 20. August 1998 - 2 AZR 84/98 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).Dies ergibt sich schon aus der gesetzlichen Regelung, wenn in § 2 KSchG u.a. auf § 1 Abs. 2 KSchG verwiesen, also ein dringendes betriebliches, nicht abteilungsspezifisches Erfordernis zur sozialen Rechtfertigung der Änderung der Arbeitsbedingungen vorausgesetzt wird (Senatsurteil vom 11. Oktober 1989 - 2 AZR 61/89 - AP Nr. 47 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
- LAG Berlin, 19.08.1997 - 5 Sa 76/97
Betriebsbedingte Änderungskündigung zum Zwecke der Kostensenkung in einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 576/09
Änderungskündigung - Altersteilzeitarbeitsverhältnis
Es ist ihm dann aber verwehrt, im Kündigungsschutzprozess Gründe nachzuschieben, die über die Erläuterung des mitgeteilten Sachverhalts hinausgehen (…bspw. Senat 23. Juni 2009 - 2 AZR 474/07 - Rn. 34, AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 47 = EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8; 11. Oktober 1989 - 2 AZR 61/89 - zu II 2 der Gründe (juris-Rn. 58 ff.), AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 47 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 64). Der Arbeitgeber kommt seiner Unterrichtungspflicht erst dann nicht mehr nach, wenn er dem Betriebsrat bewusst eine unrichtige oder unvollständige Sachverhaltsdarstellung unterbreitet (…Senat 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 18, DB 2011, 597; 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - zu B I 1 a der Gründe mwN, AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 50).. - LAG Hamm, 11.11.1999 - 4 Sa 1879/98
Unwirksamkeit einer Änderungskündigung wegen Nichtbeachtung der Mitbestimmung des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 104/09
Änderungskündigung - Anhörung des Betriebsrats
Dem Arbeitgeber ist es dann aber verwehrt, im Kündigungsschutzprozess Gründe nachzuschieben, die über die Erläuterung des mitgeteilten Sachverhalts hinausgehen (…bspw. Senat 23. Juni 2009 - 2 AZR 474/07 - Rn. 34, AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 47 = EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8; 11. Oktober 1989 - 2 AZR 61/89 - zu II 2 b, c der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 47 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 64). - LAG Berlin-Brandenburg, 03.02.2012 - 13 Sa 2089/11
Änderungskündigung zur Entgeltsenkung - Einführung einer neuen Arbeitszeit- und …
Dies wäre der Beklagten im vorliegenden Rechtsstreit auch verwehrt gewesen, weil sie den Betriebsrat vor Ausspruch der Kündigung zu einen solchen Kündigungsgrund nicht gemäß § 102 Abs. 1 S. 2 BetrVG ausreichend angehört hat (vgl. zu den entsprechenden Konsequenzen nur BAG 11.10.1989 - 2 AZR 61/89 - EzA § 1 KSchG betriebsbedingte Kündigung Nr. 64, zu II.3.c) der Gründe; KR-Etzel, 9. Aufl., § 102 BetrVG Rz. 111 m.w.N.). - LAG Hamm, 01.06.2017 - 18 Sa 677/16
Ergänzende Auslegung eines Arbeitsvertrages hinsichtlich des in Bezug genommenen …
Die angestrebte Kostenreduzierung begründet zwar als solche noch kein dringendes betriebliches Erfordernis; ist sie jedoch erforderlich, um eine Betriebsstilllegung oder eine Reduzierung der Belegschaft zu verhindern, kann sie nach der Rechtsprechung des BAG eine Änderungskündigung rechtfertigen (vgl. BAG, Urteil vom 11.10.1989 - 2 AZR 61/89, Urteil vom 20.03.1986 - 2 AZR 294/85). - BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 60/89
Sanierungsbedürfnis als betriebsbedingter Kündigungsgrund - Wirksamkeit einer …
- LAG Sachsen-Anhalt, 09.03.2010 - 6 Sa 447/09
Außerordentliche Kündigung wegen "Schmähkritik"- Platzierung einer Parteizeitung …
- LAG Hamm, 22.03.1996 - 10 Sa 141/95
Änderungskündigung: Organisationsänderung bei Wegfall von 50 % des …
- LAG Berlin, 29.01.1996 - 17 Sa 108/95
Außerordentliche und ordentliche Kündigung wegen der früheren Tätigkeit des …
- LAG Hamm, 27.10.1999 - 18 Sa 223/99
Arbeitsverhältnis - Änderung der Arbeitsbedingungen - betriebliches Erfordernis
- LAG Hamm, 17.11.1997 - 8 Sa 467/97
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung aus personenbedingten Gründen; …
- LAG Hamm, 19.03.2003 - 18 Sa 702/02
Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung, vorsorgliche ordentliche …
- LAG Berlin, 11.05.1998 - 9 Sa 14/98
Wirksamkeit einer betriebsbedingten ordentlichen (fristgemäßen) …
- LAG Köln, 09.08.1996 - 11 Sa 483/96
Änderungskündigung: sachliche Rechtsfertigung
- LAG Baden-Württemberg, 24.04.1995 - 15 Sa 162/94
Änderungskündigung: Senkung von Lohnnebenkosten - sachliche Rechtfertigung
- LAG Köln, 19.08.2010 - 7 Sa 521/10
Betriebsbedingte Kündigung des stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden …
- LAG Berlin, 30.06.1997 - 9 Sa 56/97
Vorliegen einer betriebsbedingten Änderungskündigung zur Entgeltanpassung ; …
- LAG Köln, 11.04.1997 - 11 Sa 919/96
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung und Abmahnung; Mangel in der …
- LAG Berlin, 14.12.1998 - 9 Sa 114/98
Zulässigkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung; Gerichtlicher …
- LAG Berlin, 15.10.1998 - 7 Sa 50/98
Voraussetzung einer betriebsbedingten Änderungskündigung; Änderung des …
- LAG Hamm, 14.09.2002 - 11 Sa 716/02
Sozial ungerechtfertigte Änderungskündigung zur Entgeltsenkung
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