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Rechtsprechung
   BAG, 11.08.1994 - 2 AZR 9/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,603
BAG, 11.08.1994 - 2 AZR 9/94 (https://dejure.org/1994,603)
BAG, Entscheidung vom 11.08.1994 - 2 AZR 9/94 (https://dejure.org/1994,603)
BAG, Entscheidung vom 11. August 1994 - 2 AZR 9/94 (https://dejure.org/1994,603)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kündigung aus personenbedingten Gründen - Soziale Rechtfertigung einer personenbedingten Kündigung - Negativen Prognose hinsichtlich des Gesundheitszustandes des Arbeitnehmers - Gleichstellung der Ungewissheit hinsichtlich der Entwicklung des Gesundheitszustandes des ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankheitsbedingte Kündigung - tarifliche Arbeiterkündigungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kündigungsschutz; tarifliche Arbeiterkündigungsfrist bei krankheitsbedingter Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 1051
  • BB 1994, 2500
  • DB 1995, 1470
 
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Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (18)

  • BAG, 23.01.1992 - 2 AZR 470/91

    Tarifliche Grundkündigungsfrist für Textilarbeiter

    Auszug aus BAG, 11.08.1994 - 2 AZR 9/94
    Die von ihr nach § 2 Nr. 6 MTV Textilindustrie eingehaltene Kündigungsfrist sei verfassungsgemäß, und zwar aufgrund funktions-, branchen- und betriebsspezifischer Interessen, wie das Bundesarbeitsgericht zu dem einschlägigen Tarifvertrag bereits mit Urteil vom 23. Januar 1992 (- 2 AZR 470/91 - AP Nr. 37 zu § 622 BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) anerkannt habe.

    Der Senat hat bereits im Urteil vom 23. Januar 1992 (- 2 AZR 470/91 - AP Nr. 37 zu § 622 BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) zu dem hier einschlägigen Tarifvertrag entschieden, bei der fraglichen Kündigungsklausel handele es sich um eine eigenständige (konstitutive) Regelung, wovon vorliegend auch die Parteien und ihnen folgend das Berufungsgericht ausgehen.

    Das Berufungsgericht hat, wie eingangs ausgeführt, funktions- und branchenspezifische Interessen für eine unterschiedliche Gestaltung auch der verlängerten Kündigungsfristen von gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten angenommen, und zwar im wesentlichen unter Bezugnahme auf die Ausführungen des Senats in der Entscheidung vom 23. Januar 1992 (- 2 AZR 470/91 -, aaO) zu der Grundfrist desselben Tarifvertrages.

    Demgegenüber ist aber darauf hinzuweisen, daß auch die Tarifpartner an die Verfassung gebunden sind, was ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entspricht (vgl. u.a. BAG Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 370/83 - AP Nr. 16 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung, m.w.N.; BAGE 48, 307 = AP Nr. 4 zu § 3 BAT; Senatsurteil vom 23. Januar 1992 - 2 AZR 470/91 -, aaO, zu II 2 a der Gründe).

  • BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 401/89

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsunmöglichkeit

    Auszug aus BAG, 11.08.1994 - 2 AZR 9/94
    Bei der Frage, ob die Kündigung der Klägerin aufgrund krankheitsbedingter, langanhaltender Arbeitsunfähigkeit aus Gründen in der Person bedingt und deshalb sozial gerechtfertigt ist (§ 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur dahin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungsgesetze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (vgl. u.a. Urteil vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 1 b aa der Gründe m.w.N.).

    Hierbei hat es zutreffend die Überprüfung in drei Stufen vorgenommen, und zwar nach Kriterien, die ihrer Struktur nach auch für andere Arten der krankheitsbedingten Kündigung gelten (vgl. für die langanhaltende Krankheit BAGE 40, 361, 367 f. [BAG 25.11.1982 - 2 AZR 140/81] = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I der Gründe; für häufige Kurzerkrankungen Urteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP Nr. 26, aaO, zu II der Gründe und für dauernde Leistungsunfähigkeit Urteil vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP Nr. 25, aaO, zu II 1 b bb der Gründe).

  • BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 323/84

    Tarifliche Kündigungsfristen für ältere gewerbliche Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 11.08.1994 - 2 AZR 9/94
    Da für die unterschiedliche Staffelung der Wartezeiten, wenn überhaupt, so doch nur unter besonderen Umständen gegenüber dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz erhebliche, sachliche Gründe denkbar sind, greift zumindest insoweit keine materielle Richtigkeitsgewähr für die Verfassungsmäßigkeit der tariflichen Kündigungsregelungen zugunsten der Beklagten ein (Senatsurteil vom 21. März 1991 - 2 AZR 323/84 (A) - BAGE 67, 342 = AP Nr. 29 zu § 622 BGB).

    Wie der Senat im Urteil vom 10. März 1994 (- 2 AZR 323/84 (C) - zur Veröffentlichung bestimmt) näher ausgeführt hat und worauf hier Bezug genommen wird, ist dann, wenn die Tarifpartner bei einer Kündigungsfristenregelung in nicht verfassungskonformer Weise von der in § 622 BGB enthaltenen Tariföffnungsklausel Gebrauch gemacht haben, die dadurch entstandene Lücke durch Anwendung der tarifdispositiven Gesetzesnorm zu schließen, d. h. es gelten - solange die Tarifpartner eine verfassungskonforme Regelung nicht getroffen haben - die (neuen) gesetzlichen Kündigungsfristen.

  • BAG, 10.06.1980 - 1 AZR 168/79

    Grundsätze zur Herstellung und Wahrung des Verhandlungsgleichgewichts im …

    Auszug aus BAG, 11.08.1994 - 2 AZR 9/94
    Zwar spricht bei tariflichen Regelungen, die bestimmten Arbeitnehmergruppen vermögenswerte Vorteile gegenüber anderen Arbeitnehmern einräumen, die Vermutung zunächst für einen sachgerechten Interessenausgleich (vgl. BAGE 29, 72 = AP Nr. 24 zu Art. 9 GG; BAGE 33, 185 = AP Nr. 65 zu Art. 9 GG Arbeitskampf); das gilt zunächst zwar auch hinsichtlich des von der Beklagten angeführten Gesamtgefüges, in das wegen der Tarifautonomie (Art. 9 Abs. 3 GG) nicht eingegriffen werden könne.
  • BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90

    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

    Auszug aus BAG, 11.08.1994 - 2 AZR 9/94
    Hierbei hat es zutreffend die Überprüfung in drei Stufen vorgenommen, und zwar nach Kriterien, die ihrer Struktur nach auch für andere Arten der krankheitsbedingten Kündigung gelten (vgl. für die langanhaltende Krankheit BAGE 40, 361, 367 f. [BAG 25.11.1982 - 2 AZR 140/81] = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I der Gründe; für häufige Kurzerkrankungen Urteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP Nr. 26, aaO, zu II der Gründe und für dauernde Leistungsunfähigkeit Urteil vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP Nr. 25, aaO, zu II 1 b bb der Gründe).
  • BAG, 25.11.1982 - 2 AZR 140/81

    Kündigung bei lang anhaltender Krankheit

    Auszug aus BAG, 11.08.1994 - 2 AZR 9/94
    Hierbei hat es zutreffend die Überprüfung in drei Stufen vorgenommen, und zwar nach Kriterien, die ihrer Struktur nach auch für andere Arten der krankheitsbedingten Kündigung gelten (vgl. für die langanhaltende Krankheit BAGE 40, 361, 367 f. [BAG 25.11.1982 - 2 AZR 140/81] = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I der Gründe;… für häufige Kurzerkrankungen Urteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP Nr. 26, aaO, zu II der Gründe und für dauernde Leistungsunfähigkeit Urteil vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP Nr. 25, aaO, zu II 1 b bb der Gründe).
  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 11.08.1994 - 2 AZR 9/94
    Dieses Vorbringen genügt nicht den an eine Prozeßrüge gemäß § 554 Abs. 3 Nr. 3 b ZPO zu stellenden Anforderungen (vgl. Senatsurteile vom 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - AP Nr. 39 zu § 102 BetrVG 1972 und vom 25. Januar 1990 - 2 AZR 398/89 - n.v., zu II 1 b bb der Gründe), weil die Klägerin nicht angegeben hat, was sie konkret auf einen entsprechenden Hinweis des Gerichts hinsichtlich ihrer Erkrankungen mitgeteilt hätte; dies wird nämlich auch mit der Revisionsbegründung nicht nachgeholt, worauf die Beklagte in der Revisionserwiderung zutreffend hinweist.
  • BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75

    Arbeiter/Angestellte

    Auszug aus BAG, 11.08.1994 - 2 AZR 9/94
    Hinsichtlich der Anrechnung der Betriebstreue verdienen Arbeiter und Angestellte jedoch grundsätzlich gleichen Schutz (ebenso BVerfGE 62, 256 = AP Nr. 16 zu § 622 BGB).
  • BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 25/53

    Arbeitsverhältnis: Befristung

    Auszug aus BAG, 11.08.1994 - 2 AZR 9/94
    Hierbei hat es zutreffend die Überprüfung in drei Stufen vorgenommen, und zwar nach Kriterien, die ihrer Struktur nach auch für andere Arten der krankheitsbedingten Kündigung gelten (vgl. für die langanhaltende Krankheit BAGE 40, 361, 367 f. [BAG 25.11.1982 - 2 AZR 140/81] = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I der Gründe;… für häufige Kurzerkrankungen Urteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP Nr. 26, aaO, zu II der Gründe und für dauernde Leistungsunfähigkeit Urteil vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP Nr. 25, aaO, zu II 1 b bb der Gründe).
  • BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 457/83

    Autonomie der Tarifvertragsparteien bei der Rechtssetzung

    Auszug aus BAG, 11.08.1994 - 2 AZR 9/94
    Demgegenüber ist aber darauf hinzuweisen, daß auch die Tarifpartner an die Verfassung gebunden sind, was ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entspricht (vgl. u.a. BAG Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 370/83 - AP Nr. 16 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung, m.w.N.; BAGE 48, 307 = AP Nr. 4 zu § 3 BAT;… Senatsurteil vom 23. Januar 1992 - 2 AZR 470/91 -, aaO, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 29.08.1991 - 2 AZR 220/91

    Tarifliche Kündigungsfristen für ältere Arbeiter

  • BVerfG, 27.05.1964 - 1 BvL 4/59

    Verfassungswidrigkeit des § 69 Nr. 1 AVAVG a.F.

  • BAG, 15.03.1977 - 1 ABR 16/75

    Mindestanforderungen an die Tariffähigkeit einer Koalition

  • BAG, 04.02.1981 - 4 AZR 967/78

    Realschullehrerin - Anteil der nebenberuflichen Beschäftigung - Einstellung in …

  • BAG, 28.03.1957 - 2 AZR 307/55

    Entlassung aus betrieblichen Gründen - Soziale Gesichtspunkte - Wirtschaftliche …

  • BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 370/83

    Auslegung eines Manteltarifvertrages für Arbeiter und Angestellte in der …

  • BAG, 10.03.1994 - 2 AZR 296/87

    Verlängerte Kündigunsfrist für gewerbliche Arbeiter

  • BAG, 25.01.1990 - 2 AZR 398/89

    Berücksichtigung der maßgeblichen Beschäftigungsdauer für die Berechnung von …

  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 148/01

    Krankheitskündigung - negative Prognose

    Bei der Rüge unterlassener Fragestellung (§ 139 Abs. 1 ZPO) oder des unterbliebenen Hinweises nach § 278 Abs. 3 ZPO muß die Revision die unterlassene Frage oder den übersehenen rechtlichen Gesichtspunkt bezeichnen und angeben, wie darauf reagiert worden wäre (vgl. zB Senat 20. Januar 2000 - 2 AZR 65/99 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 56 = EzA KSchG § 2 Nr. 39; 11. August 1994 - 2 AZR 9/94 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 31 = EzA BGB § 622 nF Nr. 51 mwN;… Zöller/Gummer ZPO 22. Aufl. § 554 Rn. 14).
  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 9/96

    Krankheitsbedingte Kündigung - Vermeidbarkeit durch Beschäftigung auf einem …

    Bei der Frage, ob die Kündigung des Klägers aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit aus Gründen in der Person bedingt und deshalb sozial gerechtfertigt ist (§ 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG), handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur dahin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (vgl. u.a. Senatsurteil vom 11. August 1994 - 2 AZR 9/94 - AP Nr. 31 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 1 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 599/01

    Krankheitskündigung - Negativprognose - Beweiswürdigung - Anhörung des …

    Diese kann vom Revisionsgericht nur dahin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (BAG 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 25 = EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 5; 11. August 1994 - 2 AZR 9/94 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 31 = EzA BGB § 622 nF Nr. 51).
  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 378/99

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Bei der Frage, ob die Kündigung eines Arbeitnehmers aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit aus Gründen in der Person bedingt und deshalb sozial gerechtfertigt ist (§ 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG), handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur dahin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (vgl. ua. BAG 11. August 1994 - 2 AZR 9/94 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 31;… BAG 29. Januar 1997 - 2 AZR 9/96 - AP aaO Nr. 32).
  • ArbG Koblenz, 29.01.2020 - 4 Ca 2630/19

    Tarifvertragliche Nachtzuschläge - keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung …

    zur Richtigkeitsgewähr in bestimmten Teilbereichen: BAG 16. September 1993 - 2 AZR 697/92 - zu II 3 b der Gründe [bezogen auf den isoliert betrachteten Teilkomplex "Kündigungsfristen"], AP BGB § 622 Nr. 42; BAG 11. August 1994 - 2 AZR 9/94 - zu II 2 c der Gründe [bezogen auf den isoliert betrachteten Teilkomplex "Staffelung der Wartezeit" - allerdings ohne vorherige Anhörung der Tarifvertragsparteien], AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 31; Waas in: Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Udsching BeckOK Arbeitsrecht 54. Edition Stand: 01.09.2019 TVG § 1 Rn. 13).
  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 536/97

    Kündigung im Zusammenhang mit einem Interessenausgleich, der auf eine Namensliste …

    Dazu wäre u.a. die Darlegung erforderlich gewesen, welcher Sachvortrag und welches Beweisangebot hätte ausgeschöpft, insbesondere welche bestimmt bezeichneten Zeugen hätten vernommen werden müssen und was die unterlassene Beweisaufnahme zu Tage gefördert hätte (Senatsurteile vom 27. Oktober 1956 - 2 AZR 297/54 - AP Nr. 3 zu § 554 ZPO; vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II der Gründe und vom 11. August 1994 - 2 AZR 9/94 - AP Nr. 31 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 1 b der Gründe).
  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 68/95

    Personenbedingte Kündigung bei Verlust der Fluglizenz

    a) Soweit die Revision insoweit einen Verstoß gegen § 139 ZPO rügt, bleibt dies ohne Erfolg, weil sie nicht im einzelnen angegeben hat, welche Fragen hätten gestellt werden müssen und vor allem auch, was sie als Partei darauf erwidert hätte (vgl. Senatsurteile vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II der Gründe und vom 11. August 1994 - 2 AZR 9/94 - AP Nr. 31 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 1 b der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2020 - 8 Sa 451/19

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit - …

    zur Richtigkeitsgewähr in bestimmten Teilbereichen: BAG 16. September 1993 - 2 AZR 697/92 - zu II 3 b der Gründe [bezogen auf den isoliert betrachteten Teilkomplex "Kündigungsfristen"], AP BGB § 622 Nr. 42; BAG 11. August 1994 - 2 AZR 9/94 - zu II 2 c der Gründe [bezogen auf den isoliert betrachteten Teilkomplex "Staffelung der Wartezeit" - allerdings ohne vorherige Anhörung der Tarifvertragsparteien], AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 31; Waas in: Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Udsching BeckOK Arbeitsrecht 54. Edition Stand: 01.09.2019 TVG § 1 Rn. 13).
  • BAG, 12.12.1996 - 2 AZR 7/96

    Kündigung: Kündigung wegen häufiger Krankheitszeiten - Abwarten des Heilverlaufs …

    Bei der Frage, ob die Kündigung des Klägers aufgrund krankheitsbedingter Fehlzeiten aus Gründen in der Person bedingt und deshalb sozial gerechtfertigt ist (§ 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG), handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur dahin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (vgl. u.a. BAG Urteile vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 1 b aa der Gründe, m.w.N. und vom 11. August 1994 - 2 AZR 9/94 - AP Nr. 31, a.a.O., zu II 1 der Gründe).

    Sie genügt nicht den strengen Anforderungen, die nach § 554 Abs. 3 Nr. 2 b ZPO an Prozeßrügen zu stellen sind (vgl. BAG Urteile vom 11. August 1994 - 2 AZR 9/94 - AP Nr. 31 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit und vom 27. Oktober 1956 - 2 AZR 297/54 - AP Nr. 3 zu § 554 ZPO;… Urteil vom 19. Oktober 1959 - 2 AZR 60/59 - AP Nr. 4, a.a.O.).

  • BAG, 08.10.1997 - 4 AZR 151/96

    Eingruppierung: Kinderpflegerin in der Tätigkeit als Erzieherin

    Nach allgemeiner Meinung muß derjenige, der eine Verletzung des § 139 ZPO rügt, im einzelnen angeben, was er auf einen entsprechenden Hinweis vorgetragen hätte (vgl. z.B. Urteil des Zweiten Senats vom 11. August 1994 - 2 AZR 9/94 - AP Nr. 31 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 1 b der Gründe).
  • BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 707/96

    Kündigung: Kündigungsfrist - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 624/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

  • BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 852/95

    Vorliegen eines wichtigen Grundes als Vorausssetzung für die außerordentliche …

  • BAG, 07.11.1996 - 2 AZR 811/95

    Betriebsbedingte Kündigung

  • LAG München, 18.10.1996 - 7 Sa 191/96

    Kündigung: Kündigungsfristen für gewerbliche Arbeitnehmer der …

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 574/98

    Wirksamkeit einer ordentlichen, krankheitsbedingten Kündigung - Anwendbarkeit der …

  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 548/95

    Kündigungsfrist: Gleichbehandlungsgrundsatz - Angestellte und gewerbliche …

  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 212/95

    Kündigungsfrist: § 17 MTV für die gewerblichen Arbeitnehmer in der …

  • LAG Hamburg, 03.08.1995 - 7 Sa 42/95

    Zur Wirksamkeit einer eigenständigen tariflichen Regelung der verlängerten …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2008 - 10 Sa 669/07

    Krankheitsbedingte Kündigung - Alkoholsucht - unterschiedliche tarifliche …

  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 563/95

    Kündigungsfrist: Gleichbehandlungsgrundsatz - Angestellte und gewerbliche …

  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 65/99

    Änderungskündigung zur Reduzierung der Arbeitszeit einer kommunalen …

  • BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 497/95

    Kündigung: Kündigung wegen Krankheit - Beschäftigung auf einem anderen …

  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 296/95

    Änderungskündigung: Betriebsunterbrechung für sechs Monate - sachliche …

  • LAG Düsseldorf, 10.07.1995 - 5 Sa 539/95

    Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten bei verlängerten …

  • ArbG Koblenz, 29.01.2020 - 4 Ca 2629/19

    Tarifvertragliche Nachtzuschläge - keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung …

  • LAG Hamm, 20.09.2001 - 16 Sa 1915/00

    Ordentliche Kündigung eines tariflich unkündbaren Arbeitnehmers

  • BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 192/96

    Krankheitsbedingte Kündigung nach langanhaltender Arbeitsunfähigkeit - …

  • LAG Köln, 02.02.1995 - 10 Sa 1071/94

    Betriebsübergang: Abgrenzung zur Betriebsstillegung

  • LAG Düsseldorf, 04.09.1996 - 12 (5) Sa 881/96

    Kündigungsfrist: eintägige Kündigungsfrist gemäß § 14 Nr. 1 Abs. 2 MTV -Arb …

  • BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 171/96

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Lohnzahlung - Differenzierung zwischen Arbeitern …

  • LAG Baden-Württemberg, 19.01.1995 - 17 Sa 65/94

    Kündigungsfrist: § 17 MTV für die gewerblichen Arbeitnehmer in der …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.1996 - 7 (9) Sa 1188/95

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung ; Anwendbarkeit einer tariflichen …

  • LAG Hamm, 17.03.1999 - 18 Sa 1750/98

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Alkoholabhängigkeit als …

  • LAG Berlin, 22.11.1994 - 3 Sa 51/94

    Anrechnung der Zeit des Grundwehrdienstes bei der NVA (u.a. als Grenzsoldat) auf …

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