Rechtsprechung
| BVerwG, 21.12.2021 - 2 B 11.21 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Erstmalige Stufenfestsetzung; Berücksichtigung von Erfahrungszeiten; Zusammenrechnen von Teilzeitbeschäftigungen und Hauptberuflichkeit
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 28 Abs 1 S 2 BesG BE, § 10 BeamtVG, § 11 BeamtVG
Erstmalige Stufenfestsetzung; Berücksichtigung von Erfahrungszeiten; Zusammenrechnen von Teilzeitbeschäftigungen und Hauptberuflichkeit - Wolters Kluwer
Anerkennung weiterer Erfahrungszeiten bei der erstmaligen Festsetzung der Grundgehaltsstufe nach der Versetzung eines Lehrers in den Berliner Schuldienst; Zusammenrechnen der Arbeitszeitvolumina mehrerer zeitgleicher Teilzeitbeschäftigungen zur Bestimmung des Kriteriums ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anerkennung weiterer Erfahrungszeiten bei der erstmaligen Festsetzung der Grundgehaltsstufe nach der Versetzung eines Lehrers in den Berliner Schuldienst; Zusammenrechnen der Arbeitszeitvolumina mehrerer zeitgleicher Teilzeitbeschäftigungen zur Bestimmung des Kriteriums ...
- rechtsportal.de
Anerkennung weiterer Erfahrungszeiten bei der erstmaligen Festsetzung der Grundgehaltsstufe nach der Versetzung eines Lehrers in den Berliner Schuldienst; Zusammenrechnen der Arbeitszeitvolumina mehrerer zeitgleicher Teilzeitbeschäftigungen zur Bestimmung des Kriteriums ...
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- VG Berlin, 14.07.2016 - 26 K 59.14
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2020 - 4 B 7.18
- BVerwG, 21.12.2021 - 2 B 11.21
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 24.06.2008 - 2 C 5.07
Vordienstzeit; Tätigkeit im öffentlichen Schuldienst; Hauptberuflichkeit; …
Auszug aus BVerwG, 21.12.2021 - 2 B 11.21
Dadurch wird berücksichtigt, dass ein Beamter, dem die Betreuung oder Pflege seiner Angehörigen obliegt, objektiv daran gehindert ist, seine volle Arbeitskraft dem Dienstherrn zur Verfügung zu stellen, wie es dem Leitbild des vollzeitig beschäftigen Beamten entspricht, der sich seinem Beruf mit voller Hingabe zu widmen hat (BVerwG, Urteile vom 29. September 2005 - 2 C 44.04 - BVerwGE 124, 227 und vom 24. Juni 2008 - 2 C 5.07 - Buchholz 239.1 § 11 BeamtVG Nr. 12 Rn. 12 f.).Der zeitliche Mindestumfang der grundsätzlich allen Beamten eröffneten Teilzeitbeschäftigung stellt dabei die zeitliche Untergrenze für die Hauptberuflichkeit dar (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2008 - 2 C 5.07 - Buchholz 239.1 § 11 BeamtVG Nr. 12 Rn. 12).
Es sollen unbillige Benachteiligungen gegenüber "Nur-Beamten" vermieden werden (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2008 - 2 C 5.07 - Buchholz 239.1 § 11 BeamtVG Nr. 12 Rn. 7).
- BVerwG, 25.05.2005 - 2 C 20.04
Angestelltenverhältnis; Arbeitszeit; Beamtenversorgung; hauptberufliche …
Auszug aus BVerwG, 21.12.2021 - 2 B 11.21
Rn. 12 In der Fortentwicklung seiner Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht daher auch eine "unterhälftige Beschäftigung" als berücksichtigungsfähig anerkannt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Mai 2005 - 2 C 20.04 - Buchholz 239.1 § 6 BeamtVG Nr. 4 S. 2 f.;… Beschluss vom 5. März 2019 - 2 B 36.18 - Buchholz 239.1 § 10 BeamtVG Nr. 19 Rn. 9). - BVerwG, 14.12.2017 - 2 C 25.16
Beamter; Beteiligungsrecht; Deckung des Personalbedarfs; Einstellung; …
- BVerwG, 29.09.2005 - 2 C 44.04
Teilzeitbeschäftigung; unterhälftige Beschäftigung; Kürzung des kinderbezogenen …
Auszug aus BVerwG, 21.12.2021 - 2 B 11.21
Dadurch wird berücksichtigt, dass ein Beamter, dem die Betreuung oder Pflege seiner Angehörigen obliegt, objektiv daran gehindert ist, seine volle Arbeitskraft dem Dienstherrn zur Verfügung zu stellen, wie es dem Leitbild des vollzeitig beschäftigen Beamten entspricht, der sich seinem Beruf mit voller Hingabe zu widmen hat (BVerwG, Urteile vom 29. September 2005 - 2 C 44.04 - BVerwGE 124, 227 …und vom 24. Juni 2008 - 2 C 5.07 - Buchholz 239.1 § 11 BeamtVG Nr. 12 Rn. 12 f.). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 21.12.2021 - 2 B 11.21
Rn. 8 Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer Weiterentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ). - BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11
Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis; …
Auszug aus BVerwG, 21.12.2021 - 2 B 11.21
Ein Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden bundesgerichtlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregelungen auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4…, vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 …und vom 20. Juni 2017 - 2 B 84.16 - juris Rn. 9). - BVerwG, 20.06.2017 - 2 B 84.16
Beteiligung der Beauftragten für Chancengleichheit im behördlichen …
Auszug aus BVerwG, 21.12.2021 - 2 B 11.21
Ein Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden bundesgerichtlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregelungen auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4…, vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 und vom 20. Juni 2017 - 2 B 84.16 - juris Rn. 9). - BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13
Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse; …
Auszug aus BVerwG, 21.12.2021 - 2 B 11.21
Ein Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden bundesgerichtlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregelungen auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4, vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 …und vom 20. Juni 2017 - 2 B 84.16 - juris Rn. 9). - BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 38.96
Hauptberufliche Beschäftigung von Lehrern - Ruhegehaltfähige Zeiten für die in …
Auszug aus BVerwG, 21.12.2021 - 2 B 11.21
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Voraussetzung einer hauptberuflichen Tätigkeit deshalb bereits dann als erfüllt angesehen, wenn die Tätigkeit ihrem Umfang nach mindestens die Hälfte der regulären Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten einnimmt, ohne dann weitere Kriterien in den Blick zu nehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. September 1997 - 2 C 38.96 - Buchholz 239.1 § 10 BeamtVG Nr. 11 S. 2). - BVerwG, 05.03.2019 - 2 B 36.18
Berücksichtigung von Vordienstzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit
Auszug aus BVerwG, 21.12.2021 - 2 B 11.21
Rn. 12 In der Fortentwicklung seiner Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht daher auch eine "unterhälftige Beschäftigung" als berücksichtigungsfähig anerkannt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Mai 2005 - 2 C 20.04 - Buchholz 239.1 § 6 BeamtVG Nr. 4 S. 2 f.; Beschluss vom 5. März 2019 - 2 B 36.18 - Buchholz 239.1 § 10 BeamtVG Nr. 19 Rn. 9). - VG Berlin, 14.07.2016 - 26 K 59.14
Anerkennung einer unterhälftigen Tätigkeit bei der Bemessung der Besoldung; …
- VGH Baden-Württemberg, 23.03.2023 - 4 S 1892/22
Beamtenrechtliche Erfahrungsstufenfeststellung; vordienstliche unterhälftige …
Er würde in diesem Fall jedoch von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu vergleichbaren Regelungen abweichen (vgl. etwa Beschluss vom 21.12.2021 - 2 B 11.21 -, Juris Rn. 12 i. V. m. Rn. 13 ff.), wofür auch aus Gründen der Rechtseinheit kein hinreichender Anlass besteht.Eine solche Besserstellung ist gerade nicht Zweck der Anrechnungsvorschriften (vgl. das Senatsurteil vom 09.07.2018 unter Inbezugnahme der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; ferner BVerwG, Beschluss vom 21.12.2021 - 2 B 11.21 -, Juris Rn. 14).
- BVerwG, 12.01.2026 - 2 B 28.25
Juristin im öffentlichen Dienst: Arbeit im Graduiertenkolleg ist keine …
Der zeitliche Mindestumfang der grundsätzlich allen Beamten eröffneten Teilzeitbeschäftigung stellt dabei die zeitliche Untergrenze für die Hauptberuflichkeit dar (BVerwG…, Urteil vom 24. Juni 2008 - 2 C 5.07 - Buchholz 239.1 § 11 BeamtVG Nr. 12 Rn. 12 f.; Beschluss vom 21. Dezember 2021 - 2 B 11.21 - juris Rn. 10 ff.).Rn. 13 Diese Grundsätze sind ohne Weiteres auf das Besoldungsrecht übertragbar (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2021 - 2 B 11.21 - juris Rn. 13).
Grundsätzlich kommt es für die Stufenfestsetzung und damit für die Höhe der Besoldung auf die im Dienst erbrachten Erfahrungszeiten an (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2021 - 2 B 11.21 - juris Rn. 14 f.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2023 - 6 A 3037/21
Übernahme; Beamtenverhältnis auf Probe; Höchstaltersgrenze; tatsächliche Pflege; …
Rn. 83 vgl. zum Begriff der (haupt-)beruflichen Tätigkeit: BVerwG, Beschlüsse vom 21.12.2021 - 2 B 11.21 -, Schütz BeamtR ES/C I 1.1 Nr. 114 = juris Rn. 10 und vom 5.3.2019 - 2 B 36.18 -, Buchholz 239.1 § 10 BeamtVG Nr. 19 = juris Rn. 9 unter Hinweis auf Urteil vom 25.5.2005 - 2 C 20.04 -, NVwZ-RR 2005, 730 = juris Rn. 19,. - VG Düsseldorf, 05.09.2023 - 23 K 7518/21 Rn. 48 vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2021 - 2 B 11/21 -, juris Rn. 16,.
- VG Köln, 17.07.2023 - 15 K 5714/21 Rn. 22 Vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.12.2021 - 2 B 11.21 -, juris, Rn. 10; OVG NRW, Urt. v. 09.12.2022 - 1 A 2148/20 -, juris, Rn. 38; vgl. ebenso die laufbahnrechtliche Vorschrift des § 2 Abs. 5 BLV.
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Rechtsprechung
| OVG Saarland, 22.01.2021 - 2 B 11/21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 7 Abs 3 CoronaVV SL, Art 12 GG, Art 14 GG, Art 3 GG
Coronabedingte Schließungsanordnung von Ladengeschäften mit E-Zigaretten und Zubehör - rechtsportal.de
- rechtsportal.de
Coronabedingte Schließungsanordnung von Ladengeschäften mit E-Zigaretten und Zubehör; Vornahme der Auswahl der generell für die Versorgung der Bevölkerung unbedingt notwendigen Geschäfte i.R.d. allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Coronabedingte Schließungsanordnung von Ladengeschäften mit E-Zigaretten und Zubehör ...
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (10)
- OVG Hamburg, 26.03.2020 - 5 Bs 48/20
Auswahl von Verkaufsstellen für wichtige Güter des täglichen Bedarfs in Zeiten …
Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2021 - 2 B 11/21
Der Verordnungsgeber hat bei der Differenzierung zwischen Verkaufsstellen für solche Güter, deren Verfügbarkeit er für die tägliche Versorgung der Bevölkerung als unbedingt erforderlich ansieht, und solchen, hinsichtlich derer ein erschwerter Zugang vorübergehend im Interesse einer möglichst weitgehenden Verringerung der Ansteckungsgefahr hingenommen werden kann, eine wertende Entscheidung zu treffen (vgl. Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 Bs 48/20 -).Der Verordnungsgeber hat bei der Differenzierung zwischen Verkaufsstellen für solche Güter, deren Verfügbarkeit er für die tägliche Versorgung der Bevölkerung als unbedingt erforderlich ansieht, und solchen, hinsichtlich derer ein erschwerter Zugang vorübergehend im Interesse einer möglichst weitgehenden Verringerung der Ansteckungsgefahr hingenommen werden kann, eine wertende Entscheidung zu treffen.[vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 26.3.2020 - 5 Bs 48/20 - juris m.w.H.
zur Rechtsprechung][vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 26.3.2020 - 5 Bs 48/20 - juris m.w.H.
- VG Saarlouis, 21.01.2021 - 6 L 35/21
Einstweilige Anordnung zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Öffnung …
Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2021 - 2 B 11/21
Vor diesem Hintergrund erscheint die Schließung aller sonstigen, den in § 7 Abs. 3 Satz 2 Ziff. 1 - 16 VO-CP aufgezählten Bereichen nicht zuzurechnenden Ladengeschäfte insgesamt von sachlichen Gründen getragen, jedenfalls nicht offenkundig willkürlich.[vgl. bereits Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 21.1.2021 - 6 L 35/21 - amtl.Abdruck (betr. Telecom-Shop)][vgl. bereits Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 21.1.2021 - 6 L 35/21 - amtl.
- VG München, 29.12.2020 - M 26a E 20.6704
Schließung eines E-Zigarettengeschäftes während der Corona-Pandemie
Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2021 - 2 B 11/21
Die Bewertung, dass die Geschäfte der Antragsteller von der Schließung auszunehmen seien, werde auch bestätigt durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 29.12.2020 (Az: M 26a E 20.6704).Die Antragsteller können auch die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 29.12.2020 (Az: M 26a E 20.6704) nicht für sich nutzbar machen, da die dieser Entscheidung zugrunde liegende Rechtslage mit der saarländischen Verordnungslage nicht vergleichbar ist.
- OVG Saarland, 27.04.2020 - 2 B 143/20
Verbot eines Möbeleinzelhandels durch Corona-Verordnung
Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2021 - 2 B 11/21
Art. 3 Abs. 1 GG verwehrt dem Verordnungsgeber allerdings nicht jede Differenzierung.[vgl. Beschlüsse des Senats vom 27.4.2020 - 2 B 143/20 - und vom 24.04.2020 - 2 B 122/20 - jeweils m.w.N.][vgl. Beschlüsse des Senats vom 27.4.2020 - 2 B 143/20 - und vom 24.04.2020 - 2 B 122/20 - jeweils m.w.N.] Der Antragsgegner hat in der Begründung zu § 7 Abs. 3 Satz 2 VO-CP ausgeführt, für die von den Betriebsschließungen ausgenommenen Geschäfts- und Betriebsbereiche sei keine Schließung angezeigt, da sie wesentlich der Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung dienten.Die Überprüfung der Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG durch eine Rechtsnorm ist auf den räumlichen Geltungsbereich der jeweiligen Vorschrift beschränkt.[vgl. dazu Beschluss des Senats vom 27.4.2020 - 2 B 143/20 - zitiert nach juris][vgl. dazu Beschluss des Senats vom 27.4.2020 - 2 B 143/20 - zitiert nach juris] Von daher können die Antragsteller aus dem Umstand, dass in anderen Bundesländern anders verfahren wird, nichts zu ihren Gunsten herleiten.
- OVG Saarland, 06.08.2020 - 2 B 258/20
Verbot der Prostitution während der Corona-Pandemie
Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2021 - 2 B 11/21
Auf Landesebene wurde ein Gesetzgebungsvorhaben in die Wege geleitet, um den unter Verweis auf rechtsstaatliche Grundsätze, insbesondere den sogenannten "Parlamentsvorbehalt", auch vom Senat[vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.8.2020 - 2 B 258/20 -, bei juris und auf der Homepage des Gerichts][vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.8.2020 - 2 B 258/20 -, bei juris und auf der Homepage des Gerichts] geäußerten Bedenken durch eine stärkere Einbindung der gewählten Volksvertretungen bei der Einschränkung der Grundrechte Rechnung zu tragen.[vgl. dazu den Gesetzentwurf für ein Saarländisches COVID-19-Maßnahmengesetz, Drucksache 16/1475 vom 2.11.2020][vgl. dazu den Gesetzentwurf für ein Saarländisches COVID-19-Maßnahmengesetz, Drucksache 16/1475 vom 2.11.2020] Mit Blick auf die teils erheblichen Grundrechtseingriffe infolge der geltenden "Corona-Verordnung" dürfte aufgrund des aus dem Rechtsstaatsprinzip und dem Demokratieprinzip abgeleiteten Wesentlichkeitsgrundsatzes eine stärkere (vorherige) Einbindung des Landesgesetzgebers angezeigt sein. - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1237/85
Verfassungsmäßigkeit ungleicher Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung
Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2021 - 2 B 11/21
Daraus ergeben sich jedoch je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Hoheitsträger, wobei das Niveau der Rechtfertigungsanforderungen sich nach den Besonderheiten des geregelten Lebens- und Sachbereichs bestimmt.[Hamburgisches OVG, a.a.O. unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 8.2.1994 - 1 BvR 1237/85, BVerfGE 89, 365; u.a.; zitiert nach juris][Hamburgisches OVG, a.a.O. unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 8.2.1994 - 1 BvR 1237/85, BVerfGE 89, 365; u.a.; zitiert nach juris] Daran gemessen begegnet die Entscheidung des Antragsgegners, außer den in § 7 Abs. 3 Satz 2 Ziff. 1 - 16 VO-CP bestimmten Bereichen, nicht auch Einzelhandelsfachgeschäfte für E-Zigaretten und Zubehör von dem Betriebsverbot auszunehmen, aller Voraussicht nach keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken. - OVG Saarland, 24.04.2020 - 2 B 122/20
Untersagung der Öffnung von Ladenlokalen mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche wegen …
Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2021 - 2 B 11/21
Art. 3 Abs. 1 GG verwehrt dem Verordnungsgeber allerdings nicht jede Differenzierung.[vgl. Beschlüsse des Senats vom 27.4.2020 - 2 B 143/20 - und vom 24.04.2020 - 2 B 122/20 - jeweils m.w.N.][vgl. Beschlüsse des Senats vom 27.4.2020 - 2 B 143/20 - und vom 24.04.2020 - 2 B 122/20 - jeweils m.w.N.] Der Antragsgegner hat in der Begründung zu § 7 Abs. 3 Satz 2 VO-CP ausgeführt, für die von den Betriebsschließungen ausgenommenen Geschäfts- und Betriebsbereiche sei keine Schließung angezeigt, da sie wesentlich der Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung dienten. - OVG Saarland, 10.11.2020 - 2 B 308/20
Corona-Verordnung; Fitnessstudio; erfolgloser Antrag nach § 47 Abs. 6 VwGO auf …
Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2021 - 2 B 11/21
Deren Rechte treten hier im Ergebnis angesichts der drohenden Überforderung des Gesundheitswesens gegenüber dem mit der Verordnung bezweckten Schutz von Leben und Gesundheit(Art. 2 Abs. 2 Satz GG) zurück.[vgl. etwa Beschluss des Senats vom 10.11.2020 - 2 B 308/20 - zitiert nach juris][vgl. etwa Beschluss des Senats vom 10.11.2020 - 2 B 308/20 - zitiert nach juris] Im Rahmen des vorliegenden Eilverfahrens lässt sich auch nicht feststellen, dass andere zur Erreichung des seuchenpolizeilichen Ziels der Verhinderung weiterer ungebremster Ausbreitung von Infektionen mit dem Corona-Virus möglicherweise ebenfalls geeignete Maßnahmen in ihrer Wirkung der vom Antragsgegner angeordneten zeitlich befristeten Betriebsuntersagung für Einzelhandelsgeschäfte in dem Bereich gleichkommen und daher als milderes Mittel "zwingend" in Betracht zu ziehen gewesen wären. - OVG Saarland, 06.11.2020 - 2 B 306/20
Antrag auf vorläufige Außervollzusetzung der Betriebsuntersagung für …
Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2021 - 2 B 11/21
Rn. 6 1. Der nach den §§ 47 Abs. 6 und Abs. 1 Nr. 2 VwGO, 18 AGVwGO Saar auf die vorläufige Außervollzugsetzung von § 7 Abs. 3 Satz 1 VO-CP gerichtete Antrag der Antragsteller ist zulässig, insbesondere bereits vor Stellung des Normenkontrollantrags statthaft.[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.9.2011 - 2 B 307/11 - juris, zuletzt etwa Beschluss vom 6.11.2020 - 2 B 306/20 - juris][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.9.2011 - 2 B 307/11 - juris, zuletzt etwa Beschluss vom 6.11.2020 - 2 B 306/20 - juris] Der Antrag richtet sich gegen die Rechtsverordnung mit dem im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung geltenden Inhalt, hier konkret in der zuletzt am 8.1.2021 geänderten und mit diesem Inhalt neu bekannt gemachten und bis 24.1.2021 befristeten Fassung.[vgl. Amtsblatt Teil I vom 8.1.2021, S. 5 f.][vgl. Amtsblatt Teil I vom 8.1.2021, S. 5 f.] Nach § 7 Abs. 3 Satz 1 VO-CP ist die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels sowie die Öffnung von Ladenlokalen, deren Betreten zur Entgegennahme einer Dienst- oder Werkleistung erforderlich ist, untersagt. - OVG Saarland, 21.09.2011 - 2 B 307/11
Vorläufige Außervollzugsetzung von VergabeV SL 2010, Fassung 2011-04-20, Art 2
Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2021 - 2 B 11/21
Rn. 6 1. Der nach den §§ 47 Abs. 6 und Abs. 1 Nr. 2 VwGO, 18 AGVwGO Saar auf die vorläufige Außervollzugsetzung von § 7 Abs. 3 Satz 1 VO-CP gerichtete Antrag der Antragsteller ist zulässig, insbesondere bereits vor Stellung des Normenkontrollantrags statthaft.[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.9.2011 - 2 B 307/11 - juris, zuletzt etwa Beschluss vom 6.11.2020 - 2 B 306/20 - juris][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.9.2011 - 2 B 307/11 - juris, zuletzt etwa Beschluss vom 6.11.2020 - 2 B 306/20 - juris] Der Antrag richtet sich gegen die Rechtsverordnung mit dem im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung geltenden Inhalt, hier konkret in der zuletzt am 8.1.2021 geänderten und mit diesem Inhalt neu bekannt gemachten und bis 24.1.2021 befristeten Fassung.[vgl. Amtsblatt Teil I vom 8.1.2021, S. 5 f.][vgl. Amtsblatt Teil I vom 8.1.2021, S. 5 f.] Nach § 7 Abs. 3 Satz 1 VO-CP ist die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels sowie die Öffnung von Ladenlokalen, deren Betreten zur Entgegennahme einer Dienst- oder Werkleistung erforderlich ist, untersagt.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2021 - 13 B 28/21
Vornahme einer Auswahl der für die Versorgung der Bevölkerung mit Gütern des …
Rn. 19 Vgl. zur saarländischen Rechtslage OVG Saarl., Beschluss vom 22. Januar 2021 - 2 B 11/21 -, juris, Rn. 13.Rn. 25 Vgl. zur saarländischen Rechtslage OVG Saarl., Beschluss vom 22. Januar 2021 - 2 B 11/21 -, juris, Rn. 14.
Rn. 27 So bereits zu den entsprechenden saarländischen Regelungen OVG Saarl., Beschluss vom 22. Januar 2021 - 2 B 11/21 -, juris, Rn. 14.
Rn. 31 Vgl. OVG Saarl., Beschluss vom 22. Januar 2021 - 2 B 11/21 -, juris, Rn. 16.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2021 - 13 B 1782/20
Ablehnung eines Antrags auf vorläufige Außervollzugsetzung von Regelungen zum …
Rn. 46 Vgl. Senatsbeschluss vom 8. Februar 2021 - 13 B 89/21 - (Autohäuser), juris; vgl. ferner OVG Saarland, Beschluss vom 22. Januar 2021 - 2 B 11/21 - (Ladengeschäfte mit E-Zigaretten und Zubehör), juris; Nds. OVG, Beschluss vom 20. Januar 2021 - 13 MN 10/21 - (Baumärkte), juris. - OVG Sachsen, 02.02.2021 - 3 B 8/21
Corona-Pandemie; Schließung von Ladengeschäften zum Vertrieb von E-Zigaretten und …
Rn. 46 a) Gemessen an diesen Grundsätzen erweist sich die angeordnete Schließung als verhältnismäßig (so auch OVG Saarland, Beschl. v. 22. Januar 2021 - 2 B 11/21 -, juris Rn. 17 f. in Bezug auf Schließung von Ladengeschäften mit E-Zigaretten). - VG Saarlouis, 11.02.2021 - 6 L 102/21
Zur Rechtmäßigkeit der ordnungsbehördlichen Schließung eines Fitnessstudios im …
Rn. 26 Statt vieler: OVG des Saarlandes, Beschl. v. 22.1.2021, 2 B 11/21, juris Rn. 13.
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