Rechtsprechung
| BVerwG, 21.11.2019 - 2 B 23.19 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Verwendungszulage gemäß § 46 BBesG a.F.; Einrede der Verjährung und Berechnung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 Abs 1 S 1 BBesG, § 46 Abs 2 BBesG, § 195 BGB, § 199 Abs 1 BGB, § 214 Abs 1 BGB
Verwendungszulage gemäß § 46 BBesG a.F.; Einrede der Verjährung und Berechnung - Wolters Kluwer
Haushaltsrechtliche Voraussetzungen für die Übertragung des höherwertigen Amtes im Sinne von § 46 Abs. 1 S. 1 BBesG a.F.; Entbehrlichkeit der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Zulage nach § 46 Abs. 1 S. 1 BBesG a.F.; Verjährung beamtenrechtlicher ...
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- rechtsportal.de
Haushaltsrechtliche Voraussetzungen für die Übertragung des höherwertigen Amtes im Sinne von § 46 Abs. 1 S. 1 BBesG a.F.; Entbehrlichkeit der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Zulage nach § 46 Abs. 1 S. 1 BBesG a.F.; Verjährungbeamtenrechtlicher Besoldungsansprüche
- datenbank.nwb.de
Verwendungszulage gemäß § 46 BBesG a.F.; Einrede der Verjährung und Berechnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Übertragung des höherwertigen Amtes - und die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 26.10.2016 - 6 A 3418/14
- OVG Niedersachsen, 30.11.2017 - 5 LA 178/16
- OVG Niedersachsen, 19.03.2019 - 5 LB 226/17
- BVerwG, 21.11.2019 - 2 B 23.19
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 25.09.2014 - 2 C 16.13
Ausgleichszulage; Funktionszulage; haushaltsrechtliche Voraussetzungen; …
Auszug aus BVerwG, 21.11.2019 - 2 B 23.19
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Fragen durch die Urteile vom 25. September 2014 - 2 C 16.13 - (BVerwGE 150, 216), vom 17. November 2017 - 2 A 3.17 - (…Buchholz 240 § 45 BBesG Nr. 4 Rn. 22) und vom 13. Dezember 2018 - 2 C 52.17 - (NVwZ-RR 2019, 655) im Sinne der Entscheidung des Berufungsgerichts geklärt.Maßgeblich hierfür sind die Vorgaben des jeweiligen Haushaltstitels des Haushaltsplans, nicht dagegen die lediglich darauf aufbauenden Entscheidungen der Exekutive, die die Planstellen den einzelnen vom Haushaltstitel erfassten Behörden zuweisen (BVerwG, Urteil vom 25. September 2014 - 2 C 16.13 - BVerwGE 150, 216 Rn. 13).
Soweit der Dienstherr Planstellen nicht besetzt, stehen die entsprechenden Haushaltsmittel für die Zahlung einer Zulage nach § 46 BBesG a.F. an Beamte zur Verfügung, die seit längerer Zeit höherwertige Funktionsämter ausüben (BVerwG, Urteil vom 25. September 2014 - 2 C 16.13 - BVerwGE 150, 216 Rn. 15).
Maßgeblich für diese Berechnung sind stets die Verhältnisse in dem Monat, für den die Zulage berechnet wird (BVerwG, Urteil vom 25. September 2014 - 2 C 16.13 - BVerwGE 150, 216 Rn. 21 f.).
Zudem wäre eine solche Feststellung im Hinblick auf den auch im Senatsurteil vom 25. September 2014 - 2 C 16.13 - (BVerwGE 150, 216 Rn. 13 bis 15) betonten Gestaltungsspielraum des Haushaltsgesetzgebers problematisch.
Dies ergibt sich zum einen daraus, dass im Senatsurteil vom 25. September 2014 - 2 C 16.13 - (BVerwGE 150, 216 Rn. 18 bis 21) abschließend geklärt ist, dass in Fällen der Topfwirtschaft nur eine anteilige Erfüllung der Ansprüche gemäß § 46 BBesG a.F. im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel in Betracht kommt.
Im Senatsurteil vom 25. September 2014 - 2 C 16.13 - (BVerwGE 150, 216 Rn. 21 f.) ist das Verfahren zur anteiligen Erfüllung der Ansprüche abschließend beschrieben, ohne dass dabei zwischen verjährten und nicht verjährten Ansprüchen unterschieden worden ist.
Damit würde der in Fällen der Topfwirtschaft mit der anteiligen Erfüllung der Ansprüche aus § 46 BBesG a.F. ohnehin vorhandene hohe Verwaltungsaufwand (BVerwG, Urteil vom 15. September 2014 - 2 C 16.13 - BVerwGE 150, 216 Rn. 23) weiter erhöht.
- BVerwG, 13.12.2018 - 2 C 52.17
Funktionszulage nach § 46 BBesG a.F. nur bei Beförderungsreife
Auszug aus BVerwG, 21.11.2019 - 2 B 23.19
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Fragen durch die Urteile vom 25. September 2014 - 2 C 16.13 - (BVerwGE 150, 216), vom 17. November 2017 - 2 A 3.17 - (…Buchholz 240 § 45 BBesG Nr. 4 Rn. 22) und vom 13. Dezember 2018 - 2 C 52.17 - (NVwZ-RR 2019, 655) im Sinne der Entscheidung des Berufungsgerichts geklärt.Zum anderen hat der Senat in seinem Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 C 52.17 - (NVwZ-RR 2019, 655 Rn. 24) entschieden, dass das gesetzliche Erfordernis der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Zulage nach § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG a.F. auch dann nicht entbehrlich ist, wenn der Dienstherr systematisch (d.h. in einer Vielzahl von Fällen) Beamten Aufgaben höherwertiger Ämter überträgt, für die sie nicht beförderungsreif sind, um bereitgestellte Haushaltsmittel einzusparen.
- BVerwG, 17.11.2017 - 2 A 3.17
Beamter; Befristung; Bestandskraft; Ermessensentscheidung; Funktionsamt; …
Auszug aus BVerwG, 21.11.2019 - 2 B 23.19
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Fragen durch die Urteile vom 25. September 2014 - 2 C 16.13 - (BVerwGE 150, 216), vom 17. November 2017 - 2 A 3.17 - (…Buchholz 240 § 45 BBesG Nr. 4 Rn. 22) und vom 13. Dezember 2018 - 2 C 52.17 - (NVwZ-RR 2019, 655) im Sinne der Entscheidung des Berufungsgerichts geklärt.Nicht zu verlangen ist, dass der Gläubiger aus dieser Kenntnis bereits die richtigen Rechtsfolgerungen gezogen hat (BVerwG…, Urteil vom 26. Juli 2012 - 2 C 70.11 - NVwZ 2012, 1472 Rn. 37 und Ansprüche nach § 46 BBesG a.F. betreffend ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 A 3.17 - Buchholz 240 § 45 BBesG Nr. 4 Rn. 22).
- BVerwG, 30.10.2018 - 2 C 32.17
Niedersächsische Besoldung nicht amtsangemessen
Auszug aus BVerwG, 21.11.2019 - 2 B 23.19
Rn. 15 Die Beschwerde macht eine Abweichung der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts von den Vorlagebeschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Alt. 1 GG (BVerwG, Beschlüsse vom 30. Oktober 2018 - 2 C 32.17 und 2 C 34.17 - ZBR 2019, 162) zur Frage geltend, ob die niedersächsische Besoldung für Beamte in den Besoldungsgruppen A 8 und A 11 für die Jahre 2005 bis 2012 und 2014 sowie in den Besoldungsgruppen A 9 und A 12 für die Jahre 2014 bis 2016 verfassungswidrig zu niedrig war. - BVerwG, 30.10.2018 - 2 C 34.17
Niedersächsische Besoldung nicht amtsangemessen
Auszug aus BVerwG, 21.11.2019 - 2 B 23.19
Rn. 15 Die Beschwerde macht eine Abweichung der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts von den Vorlagebeschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Alt. 1 GG (BVerwG, Beschlüsse vom 30. Oktober 2018 - 2 C 32.17 und 2 C 34.17 - ZBR 2019, 162) zur Frage geltend, ob die niedersächsische Besoldung für Beamte in den Besoldungsgruppen A 8 und A 11 für die Jahre 2005 bis 2012 und 2014 sowie in den Besoldungsgruppen A 9 und A 12 für die Jahre 2014 bis 2016 verfassungswidrig zu niedrig war. - BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 21.11.2019 - 2 B 23.19
Zwischen den Gerichten muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt einer bestimmten Rechtsvorschrift oder eines Rechtsgrundsatzes bestehen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 …und vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 5). - BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 70.11
Feuerwehr; Mehrarbeit; Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Ausgleichsanspruch; Treu …
Auszug aus BVerwG, 21.11.2019 - 2 B 23.19
Nicht zu verlangen ist, dass der Gläubiger aus dieser Kenntnis bereits die richtigen Rechtsfolgerungen gezogen hat (BVerwG, Urteil vom 26. Juli 2012 - 2 C 70.11 - NVwZ 2012, 1472 Rn. 37 und Ansprüche nach § 46 BBesG a.F. betreffend ausdrücklich BVerwG…, Urteil vom 17. November 2017 - 2 A 3.17 - Buchholz 240 § 45 BBesG Nr. 4 Rn. 22). - BVerwG, 25.05.2012 - 2 B 133.11
Außerdienstlicher Besitz kinderpornografischen Materials; Dienstbezug …
Auszug aus BVerwG, 21.11.2019 - 2 B 23.19
Zwischen den Gerichten muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt einer bestimmten Rechtsvorschrift oder eines Rechtsgrundsatzes bestehen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 5). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 21.11.2019 - 2 B 23.19
Rn. 7 Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer Weiterentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ). - BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13
Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse; …
Auszug aus BVerwG, 21.11.2019 - 2 B 23.19
Die Entscheidungen müssen dasselbe Gesetz und dieselbe Fassung des Gesetzes zum Gegenstand haben (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Januar 1995 - 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 S. 55 und vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 3 ff. m.w.N.). - BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94
Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer …
- BVerwG, 26.03.2026 - 5 C 7.24
Kein dauerndes Getrenntleben von Ehegatten im Sinne des …
Denn der betreffende Elternteil muss - anders als der Verwaltungsgerichtshof meint - weder positiv wissen, dass der Umstand für die Unterhaltsleistung relevant ist noch die Auswirkungen des Umstandes auf den Anspruch auf Unterhaltsleistung im Einzelnen rechtlich richtig beurteilen können (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17. Mai 2023 - 6 C 5.21 - BVerwGE 178, 352 Rn. 34 und Beschluss vom 21. November 2019 - 2 B 23.19 - juris Rn. 11, jeweils m. w. N.). - BVerwG, 13.02.2025 - 2 C 1.24
Aufstockung der Sonderzahlung für 2008; Lehrer in Brandenburg
Fehlen - wie hier - besondere Verjährungsregelungen, unterliegen beamtenrechtliche Besoldungsansprüche grundsätzlich der Verjährung nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17. November 2017 - 2 A 3.17 - Buchholz 240 § 45 BBesG Nr. 4 Rn. 22; Beschluss vom 21. November 2019 - 2 B 23.19 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 14 Rn. 11). - BVerwG, 26.01.2023 - 2 B 27.22
Verwendungszulage bei haushaltsrechtlicher Topfwirtschaft; Untergrenze
"ob die vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Grundsätze im Urteil vom 25. September 2014 - 2 C 16.13 , bestätigt und konkretisiert mit Beschluss vom 21.11.2019 - 2 B 23.19 , Rn. 9 f., dass die laufbahnrechtlichen und haushaltsrechtlichen Vorgaben ungeachtet der Beförderungspraxis des Dienstherrn heranzuziehen sind, auch dahingehend zu verstehen sind, dass die Erhebung der Einrede nicht nach Treu und Glauben verwehrt sein kann",."ob die vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Grundsätze im Urteil vom 25. September 2014 - 2 C 16.13 , bestätigt und konkretisiert mit Beschluss vom 21.11.2019 - 2 B 23.19 , Rn. 9 f., dass die laufbahnrechtlichen und haushaltsrechtlichen Vorgaben ungeachtet der Beförderungspraxis des Dienstherrn heranzuziehen sind, auf ein unbeschränkt großes Missverhältnis zwischen Anspruchsberechtigten und freien Planstellen Anwendung findet",.
- BVerwG, 13.02.2020 - 2 B 43.19
Verwendungszulage; Berechnung des anteiligen Anspruchs auf die Verwendungszulage …
Dementsprechend hat der Senat in seinem Beschluss vom 21. November 2019 - 2 B 23.19 - (…juris Rn. 12) ausgeführt, dass mit dem Senatsurteil vom 25. September 2014 - 2 C 16.13 - (…BVerwGE 150, 216 Rn. 21 f.) auch entschieden ist, dass bei der Verteilung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel unerheblich ist, ob Ansprüche anderer Antragsteller verjährt sind oder nicht. - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2025 - 6 A 2297/22
Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch; Fürsorgepflichtverletzung; Zulage; …
Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Beschluss vom 21.11.2019 - 2 B 23.19 - ausgeführt, dass sich die Zahl der Anspruchsberechtigten nicht auf diejenigen Beamten beschränke, die Schritte unternommen haben, die zur Hemmung der Verjährung geführt haben.Rn. 14 Vgl. BVerwG, Urteil vom 25.9.2014 - 2 C 16.13 -, BVerwGE 150, 216 = juris Rn. 21 f., sowie Beschlüsse vom 21.11.2019 - 2 B 23.19 -, juris Rn. 12, und vom 13.2.2020 - 2 B 43.19 -, juris Rn. 10 f.
- BVerwG, 13.02.2025 - 2 C 2.24
L. ./. das Land Brandenburg
Fehlen - wie hier - besondere Verjährungsregelungen, unterliegen beamtenrechtliche Besoldungsansprüche grundsätzlich der Verjährung nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17. November 2017 - 2 A 3.17 - Buchholz 240 § 45 BBesG Nr. 4 Rn. 22; Beschluss vom 21. November 2019 - 2 B 23.19 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 14 Rn. 11). - BVerwG, 13.02.2020 - 2 B 44.19
Nichtzulassungsbeschwerde in einem Streit um die Höhe einer Zulage nach § 46 …
Dementsprechend hat der Senat in seinem Beschluss vom 21. November 2019 - 2 B 23.19 - (…juris Rn. 12) ausgeführt, dass mit dem Senatsurteil vom 25. September 2014 - 2 C 16.13 - (…BVerwGE 150, 216 Rn. 21 f.) auch entschieden ist, dass bei der Verteilung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel unerheblich ist, ob Ansprüche anderer Antragsteller verjährt sind oder nicht. - BVerwG, 13.02.2020 - 2 B 45.19
Nichtzulassungsbeschwerde in einem Streit um die Höhe einer Zulage nach § 46 …
Dementsprechend hat der Senat in seinem Beschluss vom 21. November 2019 - 2 B 23.19 - (…juris Rn. 12) ausgeführt, dass mit dem Senatsurteil vom 25. September 2014 - 2 C 16.13 - (…BVerwGE 150, 216 Rn. 21 f.) auch entschieden ist, dass bei der Verteilung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel unerheblich ist, ob Ansprüche anderer Antragsteller verjährt sind oder nicht. - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2022 - 1 A 1693/19
Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens; Ermessensreduzierung auf Null; …
Rn. 71 BVerwG, Beschluss vom 21. November 2019- 2 B 23.19 -, juris, Rn. 11; OVG NRW, Urteil vom 1. Juli 2021 - 1 A 4819/18 -, juris, Rn. 28. - OVG Bremen, 19.01.2022 - 2 LB 358/21
Gewährung von Verwendungszulage - Schätzung; Verwendungszulage
höherwertige Dienstposten überträgt, ohne dass entsprechende freie Planstellen zur Verfügung stehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.11.2019 - 2 B 23.19, juris Rn. 10). - OVG Bremen, 05.10.2022 - 2 LC 246/21
Verwendungszulagen bei der Ortspolizeibehörde Bremerhaven - Elternzeit; …
- OVG Bremen, 02.02.2022 - 2 LB 141/21
Zahlung einer Verwendungszulage - Anspruchshöhe; Schätzung; Topfwirtschaft; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2021 - 1 A 4819/18
- OVG Bremen, 20.01.2022 - 2 LB 132/21
Verwendungszulage - Schätzung; Topfwirtschaft; Verwendungszulage
- OVG Bremen, 27.01.2022 - 2 LB 133/21
Verwendungszulage - Schätzung; Verwendungszulage
- VG Cottbus, 04.12.2024 - 1 K 490/18
Ausschlussgründe, Berechtigung (nicht streitgegenständlich), Grundstück mit …
- VG Trier, 17.03.2020 - 7 K 4875/19
Stadt Trier obsiegt im Streit über Kosten für Schwangerschaftskonfliktberatung
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Rechtsprechung
| VG Schleswig, 03.06.2019 - 2 B 23/19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 80 Abs 5 VwGO, § 36 BauGB
Einstweiliger Rechtsschutz bei Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens - Wolters Kluwer
Kommunalaufsichtsrecht; Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 11.09.2014 - 4 CN 3.14
Präklusion; ~ von Miteigentümern; Arten verfügbarer umweltbezogener …
Auszug aus VG Schleswig, 03.06.2019 - 2 B 23/19
Ein Gebäude mit einer Grundfläche von - wie hier - 78 qm kann daher ohne Weiteres noch ein Wochenendhaus sein (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.09.2014 - 4 CN 3/14 -).Gebäude, die eine Grundfläche von mehr als 60 m² aufweisen (beim Bauvorhaben 78, 40 m² bzw. 83, 83 m²) fallen nicht per se aus der Nutzungsart "Wochenendhaus" heraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.09.2014 - 4 CN 3/14 -).
- BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14
Bauvorbescheid; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Wohnbauvorhaben; …
Auszug aus VG Schleswig, 03.06.2019 - 2 B 23/19
Sie können für sich genommen ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element nicht darstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.06.2015 - 4 C 5/14 -, zit. n. juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.12.2014 - OVG 10 N 1.13 -, zit. n. juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2014 - 10 N 1.13
Straße als Abschluss des Bebauungszusammenhangs zum Außenbereich - Verwertbarkeit …
Auszug aus VG Schleswig, 03.06.2019 - 2 B 23/19
Sie können für sich genommen ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element nicht darstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.06.2015 - 4 C 5/14 -, zit. n. juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.12.2014 - OVG 10 N 1.13 -, zit. n. juris).
- BVerwG, 18.05.2001 - 4 C 13.00
Außenbereich; Nutzungsänderung; Splittersiedlung; Verfestigung; Nutzungsaufgabe; …
Auszug aus VG Schleswig, 03.06.2019 - 2 B 23/19
Letzteres ist in der Regel zu bejahen, wenn eine Splittersiedlung um die Hälfte ihres Bestandes vergrößert wird, wenn also beispielsweise zwischen zwei Wohnhäuser ein drittes Wohnhaus gesetzt wird (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18.05.2001 - 4 C 13/00 -, BRS 64 Nr. 103). - BVerwG, 22.06.1990 - 4 C 6.87
Bebauungszusammenhang - Bestandteil des Bebauungszusammenhangs
Auszug aus VG Schleswig, 03.06.2019 - 2 B 23/19
Dies setzt erheblich größere Unterschiede im Maß der Bebauung voraus (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.06.1990 - 4 C 6/87 - BRS 50 Nr. 84). - OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2001 - 1 K 21/98
Genehmigung als Wochenendhaus; Dauerhafte Nutzung; Planerische Festsetzungen des …
Auszug aus VG Schleswig, 03.06.2019 - 2 B 23/19
Aufgrund der konkreten Verhältnisse in dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall hat es trotz der Existenz von 70 Wochenendhäusern einen derartigen Zusammenhang verneint (Urteil vom 17.05.2001 - 1 K 21/98 -). - VG Göttingen, 06.09.2016 - 2 A 143/15
Vorzeitiger Maßnahmebeginn; Richtlinie Investition Kinderbetreuung; Subvention; …
Auszug aus VG Schleswig, 03.06.2019 - 2 B 23/19
Der erkennende Einzelrichter hat hierzu in seinem (rechtskräftigen) Urteil vom 26.05.2016 (2 A 143/15) folgendes ausgeführt:. - OVG Schleswig-Holstein, 25.10.2010 - 1 LA 70/10
Baugenehmigung; hier: Antrag auf Zulassung der Berufung
Auszug aus VG Schleswig, 03.06.2019 - 2 B 23/19
So hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht entschieden, dass ein Gebiet mit 29 Wochenendhäusern keinen im Zusammenhang bebauten Ortsteil, sondern lediglich eine Splittersiedlung im Außenbereich darstellte (Beschluss vom 25.10.2010 - 1 LA 70/10 -).
- BGH, 08.03.2024 - V ZR 119/23
Wohnungseigentum: Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Norm bei den …
Sie dient der Absicherung der Nutzungsart eines Wochenendhausgebietes (vgl. etwa OVG Greifswald, NordÖR 2013, 481; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 3. Juni 2019 - 2 B 23/19, juris Rn. 14;… Bönker/Bischopink, BauNVO, 2. Aufl., § 10 Rn. 45;… Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauNVO [Mai 2023], § 10 Rn. 22;… Stock in König/Roeser/Stock, BauNVO, 5. Aufl., § 10 Rn. 23); ihr kommt damit als (zwingendem) Bestandteil der Gebietsfestsetzung drittschützende Wirkung zu. - VG Schleswig, 16.05.2024 - 2 B 12/24
Bauaufsichtsrechtliches Einschreiten - Zwangsgeldfestsetzung
Rn. 14 Nach der gefestigten Rechtsprechung der Kammer stellt selbst eine größere Ansammlung von Gebäuden, bei denen es sich ganz überwiegend nur um Wochenendhäuser handelt, im Ausgangspunkt jedoch ohnehin keine maßstabsbildende Bebauung dar, die dem Anwendungsbereich des § 34 BauGB unterfällt (… VG Schleswig, Beschl. v. 22. Mai 2023 - 2 B 13/23 - juris Rn. 14 ; VG Schleswig, Beschl. v. 3. Juni 2019 - 2 B 23/19 - juris Rn. 5 f.; VG Schleswig, Beschl. v. 1. Februar 2017 - 2 B 5/17 - n. v.). - VG Schleswig, 16.05.2024 - 2 B 10/24
Bauaufsichtliches Einschreiten, Zwangsgeld
Rn. 14 Nach der gefestigten Rechtsprechung der Kammer stellt selbst eine größere Ansammlung von Gebäuden, bei denen es sich ganz überwiegend nur um Wochenendhäuser handelt, im Ausgangspunkt jedoch ohnehin keine maßstabsbildende Bebauung dar, die dem Anwendungsbereich des § 34 BauGB unterfällt (… VG Schleswig, Beschl. v. 22. Mai 2023 - 2 B 13/23 - juris Rn. 14 ; VG Schleswig, Beschl. v. 3. Juni 2019 - 2 B 23/19 - juris Rn. 5 f.; VG Schleswig, Beschl. v. 1. Februar 2017 - 2 B 5/17 - n. v.).
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Rechtsprechung
| VG Osnabrück, 29.01.2020 - 2 B 23/19 |
Kurzfassungen/Presse
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Eilanträge gegen die Baugenehmigung zur Errichtung eines Boardinghauses an der Johannisstraße in Osnabrück bleiben erfolglos
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