Rechtsprechung
| OVG Saarland, 28.06.2013 - 2 B 325/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 214 Abs 4 BauGB, § 34 BauGB, § 3 BauNVOBek90, § 183 S 1 VwGO, § 47 Abs 5 S 4 VwGO
Nachbaranfechtung einer Baugenehmigung; Ausfertigung und Bekanntmachung eines Bauleitplanes; Verbrauchermarkt; Verkehrszunahme im Bereich eines Kinderspielplatzes - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Möglichkeiten und Grenzen einer Behebung von Fehlern bei Ausfertigung und Bekanntmachung von Bebauungsplänen im ergänzenden Verfahren; Nachbaranfechtung einer Baugenehmigung bei Gefährdung der Sicherheit eines Kinderspielplatzes durch den Zugangsverkehr und ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
B-Plan-Ausfertigung: Möglichkeiten der Fehlerbehebung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Baugenehmigung für Lebensmittelmarkt ist nicht mit behaupteten Ausfertigungsfehlern des vorhabenbezogenen Bebauunsplan angreifbar
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Möglichkeiten und Grenzen einer Behebung von Fehlern bei Ausfertigung und Bekanntmachung von Bebauungsplänen im ergänzenden Verfahren; Nachbaranfechtung einer Baugenehmigung bei Gefährdung der Sicherheit eines Kinderspielplatzes durch den Zugangsverkehr und ...
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 23.04.2013 - 5 L 495/13
- OVG Saarland, 28.06.2013 - 2 B 325/13
Papierfundstellen
- BauR 2013, 1731
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (17)
- OVG Saarland, 05.09.2013 - 2 C 190/12
Normenkontrolle, vorhabenbezogener Bebauungsplan, Lebensmittelmarkt
Auszug aus OVG Saarland, 28.06.2013 - 2 B 325/13
Rn. 3 Im Juni 2012 hat die Antragstellerin zu 1) einen Normenkontrollantrag hinsichtlich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gestellt, über den noch nicht entschieden ist.(vgl. hierzu das beim Senat anhängige Normenkontrollverfahren 2 C 190/12).Rn. 22 Die für den Erfolg des Nachbarrechtsbehelfs in der Hauptsache gegen die in ihrer Wirksamkeit von der möglichen stattgebenden Entscheidung in dem noch anhängigen Normenkontrollverfahren 2 C 190/12 nicht berührte Baugenehmigung (§§ 47 Abs. 5 Satz 4, 183 Satz 1 VwGO) zwingend erforderliche Verletzung dem Schutz der Antragstellerinnen dienender materieller Vorschriften des öffentlichen Rechts durch die Baugenehmigung (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO)(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.8.1998 - 2 V 15/98 -, SKZ 1999, 120, Leitsatz Nr. 52, wonach der Umstand, dass eine Baugenehmigung lediglich gegen im öffentlichen Interesse erlassene Vorschriften verstößt und sich insoweit als erkennbar rechtswidrig erweist, keinen Grund darstellt, dem Interesse eines Nachbarn an der Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit den Vorrang einzuräumen; ständige Rechtsprechung, zuletzt etwa Beschlüsse vom 15.5.2013 - 2 B 51/13 -, m.w.N. und vom 10.6.2013 - 2 B 29/13 und 2 B 30/13 -) lässt sich dem weiteren Beschwerdevorbringen der Antragstellerinnen bei Zugrundelegung des im Falle der Unwirksamkeit des Bebauungsplans bauplanungsrechtlich maßgeblichen § 34 BauGB nicht entnehmen.
- OVG Saarland, 10.06.2013 - 2 B 29/13
Abstandsflächenberechnung bei "gestaffelten" Wänden - Mehrfamilienhaus
Auszug aus OVG Saarland, 28.06.2013 - 2 B 325/13
Rn. 22 Die für den Erfolg des Nachbarrechtsbehelfs in der Hauptsache gegen die in ihrer Wirksamkeit von der möglichen stattgebenden Entscheidung in dem noch anhängigen Normenkontrollverfahren 2 C 190/12 nicht berührte Baugenehmigung (§§ 47 Abs. 5 Satz 4, 183 Satz 1 VwGO) zwingend erforderliche Verletzung dem Schutz der Antragstellerinnen dienender materieller Vorschriften des öffentlichen Rechts durch die Baugenehmigung (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO)(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.8.1998 - 2 V 15/98 -, SKZ 1999, 120, Leitsatz Nr. 52, wonach der Umstand, dass eine Baugenehmigung lediglich gegen im öffentlichen Interesse erlassene Vorschriften verstößt und sich insoweit als erkennbar rechtswidrig erweist, keinen Grund darstellt, dem Interesse eines Nachbarn an der Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit den Vorrang einzuräumen; ständige Rechtsprechung, zuletzt etwa Beschlüsse vom 15.5.2013 - 2 B 51/13 -, m.w.N. und vom 10.6.2013 - 2 B 29/13 und 2 B 30/13 -) lässt sich dem weiteren Beschwerdevorbringen der Antragstellerinnen bei Zugrundelegung des im Falle der Unwirksamkeit des Bebauungsplans bauplanungsrechtlich maßgeblichen § 34 BauGB nicht entnehmen. - OVG Saarland, 15.05.2013 - 2 B 51/13
Nachbaranfechtung einer Wohnhauserweiterung ("Doppelhaus")
Auszug aus OVG Saarland, 28.06.2013 - 2 B 325/13
Rn. 22 Die für den Erfolg des Nachbarrechtsbehelfs in der Hauptsache gegen die in ihrer Wirksamkeit von der möglichen stattgebenden Entscheidung in dem noch anhängigen Normenkontrollverfahren 2 C 190/12 nicht berührte Baugenehmigung (§§ 47 Abs. 5 Satz 4, 183 Satz 1 VwGO) zwingend erforderliche Verletzung dem Schutz der Antragstellerinnen dienender materieller Vorschriften des öffentlichen Rechts durch die Baugenehmigung (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO)(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.8.1998 - 2 V 15/98 -, SKZ 1999, 120, Leitsatz Nr. 52, wonach der Umstand, dass eine Baugenehmigung lediglich gegen im öffentlichen Interesse erlassene Vorschriften verstößt und sich insoweit als erkennbar rechtswidrig erweist, keinen Grund darstellt, dem Interesse eines Nachbarn an der Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit den Vorrang einzuräumen; ständige Rechtsprechung, zuletzt etwa Beschlüsse vom 15.5.2013 - 2 B 51/13 -, m.w.N. und vom 10.6.2013 - 2 B 29/13 und 2 B 30/13 -) lässt sich dem weiteren Beschwerdevorbringen der Antragstellerinnen bei Zugrundelegung des im Falle der Unwirksamkeit des Bebauungsplans bauplanungsrechtlich maßgeblichen § 34 BauGB nicht entnehmen.
- OVG Saarland, 10.06.2013 - 2 B 30/13
Abstandsflächenberechnung bei "gestaffelten" Wänden (Mehrfamilienhaus)
Auszug aus OVG Saarland, 28.06.2013 - 2 B 325/13
Rn. 22 Die für den Erfolg des Nachbarrechtsbehelfs in der Hauptsache gegen die in ihrer Wirksamkeit von der möglichen stattgebenden Entscheidung in dem noch anhängigen Normenkontrollverfahren 2 C 190/12 nicht berührte Baugenehmigung (§§ 47 Abs. 5 Satz 4, 183 Satz 1 VwGO) zwingend erforderliche Verletzung dem Schutz der Antragstellerinnen dienender materieller Vorschriften des öffentlichen Rechts durch die Baugenehmigung (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO)(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.8.1998 - 2 V 15/98 -, SKZ 1999, 120, Leitsatz Nr. 52, wonach der Umstand, dass eine Baugenehmigung lediglich gegen im öffentlichen Interesse erlassene Vorschriften verstößt und sich insoweit als erkennbar rechtswidrig erweist, keinen Grund darstellt, dem Interesse eines Nachbarn an der Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit den Vorrang einzuräumen; ständige Rechtsprechung, zuletzt etwa Beschlüsse vom 15.5.2013 - 2 B 51/13 -, m.w.N. und vom 10.6.2013 - 2 B 29/13 und 2 B 30/13 -) lässt sich dem weiteren Beschwerdevorbringen der Antragstellerinnen bei Zugrundelegung des im Falle der Unwirksamkeit des Bebauungsplans bauplanungsrechtlich maßgeblichen § 34 BauGB nicht entnehmen. - OVG Saarland, 26.11.2010 - 2 B 275/10
Nachbarschutz gegen Verbrauchermarkt
Auszug aus OVG Saarland, 28.06.2013 - 2 B 325/13
Rn. 25 Der abschließende Hinweis der Antragstellerinnen auf eine - freilich aus ihrer Sicht wegen vermeintlicher "Eindeutigkeit" der Situation - nicht erforderliche - "Ortsbesichtigung" gibt lediglich Veranlassung zu dem Hinweis, dass die abschließende Beurteilung der nachbarrechtlichen Zulässigkeit des vom Antragsgegner genehmigten Verbrauchermarktes am Maßstab von § 34 BauGB besonders in Sinne der Beurteilung der Antragstellerinnen nicht ohne eine allerdings dem Hauptsacheverfahren vorzubehaltende Ortseinsicht(vgl. in dem Zusammenhang zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.11.2010 - 2 B 275/10 -, SKZ 2011, 45, Leitsatz Nr. 30, wonach insbesondere auch das verfassungsrechtliche Effektivitätsgebot für den Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) keine verfahrensmäßige "Vorwegnahme" des Hauptsacheverfahrens hinsichtlich der Tatsachenermittlung im vorläufigen Rechtsschutz gebietet, ständige Rechtsprechung) möglich ist. - BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 40.96
Behebung von Ausfertigungsmängeln eines Bebauungsplans ohne neue Abwägung
Auszug aus OVG Saarland, 28.06.2013 - 2 B 325/13
Daher unterliegt keinen Zweifeln, dass es bei einer Behebung von reinen Verwaltungsfehlern bei dem abschließenden Inkraftsetzen des Bebauungsplans keiner erneuten Beschlussfassung durch den Gemeinde- oder hier Stadtrat bedarf.(vgl. BVerwG…, Urteil vom 10.8.2000 - 4 CN 2.99 -, BRS 63 Nr. 42, Spannowsky/Uechtritz, BauGB, 1. Auflage 2009, § 214 Rn 141, 142 unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 7.11.1997 - 4 NB 48.96 -, BRS 59 Nr. 32, wonach Schritte des vorangegangenen Verfahrens nur dann wiederholt werden müssen, wenn sie ihrerseits durch den Fehler "infiziert" sind;… Stüer, Handbuch des Bau- und Fachplanungsrechts, 3. Auflage 2005, Rn 1165) Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht regelmäßig auch eine nachträgliche Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen abwägungsbeachtlichen Verhältnisse einer Fehlerbehebung nicht zwingend entgegen.(vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 12.3.2008 - 4 BN 5.08 -, BRS 73 Nr. 32) Nur wenn sich ausnahmsweise die Sach- und Rechtlage seit der Beschlussfassung des Gemeinderats (§ 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB) so grundlegend geändert hat, dass ein zunächst unbedenkliches Abwägungsergebnis jetzt "nicht mehr haltbar" erscheint, darf die Gemeinde von der Befugnis nach § 214 Abs. 4 BauGB keinen Gebrauch mehr machen.(vgl. BVerwG, Urteil vom 10.8.2000 - 4 CN 2.99 -, BRS 63 Nr. 42, Beschluss vom 25.2.1997 - 4 NB 40.96 -, BRS 59 Nr. 31) Vorliegend ist neben einem relativ geringen Zeitraum zwischen Satzungsbeschluss und Bekanntmachung nicht ersichtlich, inwiefern hier eine derart wesentliche Veränderung der Sach- und/oder Rechtslage eingetreten sein sollte. - BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99
Bebauungsplan; Bekanntmachung; Nummernplan; Fehlerbehebung; Gemeinderat; …
Auszug aus OVG Saarland, 28.06.2013 - 2 B 325/13
Daher unterliegt keinen Zweifeln, dass es bei einer Behebung von reinen Verwaltungsfehlern bei dem abschließenden Inkraftsetzen des Bebauungsplans keiner erneuten Beschlussfassung durch den Gemeinde- oder hier Stadtrat bedarf.(vgl. BVerwG, Urteil vom 10.8.2000 - 4 CN 2.99 -, BRS 63 Nr. 42, Spannowsky/Uechtritz, BauGB, 1. Auflage 2009, § 214 Rn 141, 142 unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 7.11.1997 - 4 NB 48.96 -, BRS 59 Nr. 32, wonach Schritte des vorangegangenen Verfahrens nur dann wiederholt werden müssen, wenn sie ihrerseits durch den Fehler "infiziert" sind;… Stüer, Handbuch des Bau- und Fachplanungsrechts, 3. Auflage 2005, Rn 1165) Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht regelmäßig auch eine nachträgliche Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen abwägungsbeachtlichen Verhältnisse einer Fehlerbehebung nicht zwingend entgegen.(vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 12.3.2008 - 4 BN 5.08 -, BRS 73 Nr. 32) Nur wenn sich ausnahmsweise die Sach- und Rechtlage seit der Beschlussfassung des Gemeinderats (§ 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB) so grundlegend geändert hat, dass ein zunächst unbedenkliches Abwägungsergebnis jetzt "nicht mehr haltbar" erscheint, darf die Gemeinde von der Befugnis nach § 214 Abs. 4 BauGB keinen Gebrauch mehr machen.(vgl. BVerwG, Urteil vom 10.8.2000 - 4 CN 2.99 -, BRS 63 Nr. 42, Beschluss vom 25.2.1997 - 4 NB 40.96 -, BRS 59 Nr. 31) Vorliegend ist neben einem relativ geringen Zeitraum zwischen Satzungsbeschluss und Bekanntmachung nicht ersichtlich, inwiefern hier eine derart wesentliche Veränderung der Sach- und/oder Rechtslage eingetreten sein sollte. - BVerwG, 07.11.1997 - 4 NB 48.96
Bauplanungsrecht - Rückwirkende Inkraftsetzung eins Bebauungsplans; Rückwirkung, …
Auszug aus OVG Saarland, 28.06.2013 - 2 B 325/13
Daher unterliegt keinen Zweifeln, dass es bei einer Behebung von reinen Verwaltungsfehlern bei dem abschließenden Inkraftsetzen des Bebauungsplans keiner erneuten Beschlussfassung durch den Gemeinde- oder hier Stadtrat bedarf.(vgl. BVerwG…, Urteil vom 10.8.2000 - 4 CN 2.99 -, BRS 63 Nr. 42, Spannowsky/Uechtritz, BauGB, 1. Auflage 2009, § 214 Rn 141, 142 unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 7.11.1997 - 4 NB 48.96 -, BRS 59 Nr. 32, wonach Schritte des vorangegangenen Verfahrens nur dann wiederholt werden müssen, wenn sie ihrerseits durch den Fehler "infiziert" sind;… Stüer, Handbuch des Bau- und Fachplanungsrechts, 3. Auflage 2005, Rn 1165) Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht regelmäßig auch eine nachträgliche Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen abwägungsbeachtlichen Verhältnisse einer Fehlerbehebung nicht zwingend entgegen.(vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 12.3.2008 - 4 BN 5.08 -, BRS 73 Nr. 32) Nur wenn sich ausnahmsweise die Sach- und Rechtlage seit der Beschlussfassung des Gemeinderats (§ 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB) so grundlegend geändert hat, dass ein zunächst unbedenkliches Abwägungsergebnis jetzt "nicht mehr haltbar" erscheint, darf die Gemeinde von der Befugnis nach § 214 Abs. 4 BauGB keinen Gebrauch mehr machen.(vgl. BVerwG, Urteil vom 10.8.2000 - 4 CN 2.99 -, BRS 63 Nr. 42, Beschluss vom 25.2.1997 - 4 NB 40.96 -, BRS 59 Nr. 31) Vorliegend ist neben einem relativ geringen Zeitraum zwischen Satzungsbeschluss und Bekanntmachung nicht ersichtlich, inwiefern hier eine derart wesentliche Veränderung der Sach- und/oder Rechtslage eingetreten sein sollte. - BVerwG, 12.03.2008 - 4 BN 5.08
Maßgeblichkeit der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der (ursprünglichen) …
Auszug aus OVG Saarland, 28.06.2013 - 2 B 325/13
Daher unterliegt keinen Zweifeln, dass es bei einer Behebung von reinen Verwaltungsfehlern bei dem abschließenden Inkraftsetzen des Bebauungsplans keiner erneuten Beschlussfassung durch den Gemeinde- oder hier Stadtrat bedarf.(vgl. BVerwG…, Urteil vom 10.8.2000 - 4 CN 2.99 -, BRS 63 Nr. 42, Spannowsky/Uechtritz, BauGB, 1. Auflage 2009, § 214 Rn 141, 142 unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 7.11.1997 - 4 NB 48.96 -, BRS 59 Nr. 32, wonach Schritte des vorangegangenen Verfahrens nur dann wiederholt werden müssen, wenn sie ihrerseits durch den Fehler "infiziert" sind;… Stüer, Handbuch des Bau- und Fachplanungsrechts, 3. Auflage 2005, Rn 1165) Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht regelmäßig auch eine nachträgliche Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen abwägungsbeachtlichen Verhältnisse einer Fehlerbehebung nicht zwingend entgegen.(vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 12.3.2008 - 4 BN 5.08 -, BRS 73 Nr. 32) Nur wenn sich ausnahmsweise die Sach- und Rechtlage seit der Beschlussfassung des Gemeinderats (§ 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB) so grundlegend geändert hat, dass ein zunächst unbedenkliches Abwägungsergebnis jetzt "nicht mehr haltbar" erscheint, darf die Gemeinde von der Befugnis nach § 214 Abs. 4 BauGB keinen Gebrauch mehr machen.(vgl. BVerwG, Urteil vom 10.8.2000 - 4 CN 2.99 -, BRS 63 Nr. 42, Beschluss vom 25.2.1997 - 4 NB 40.96 -, BRS 59 Nr. 31) Vorliegend ist neben einem relativ geringen Zeitraum zwischen Satzungsbeschluss und Bekanntmachung nicht ersichtlich, inwiefern hier eine derart wesentliche Veränderung der Sach- und/oder Rechtslage eingetreten sein sollte. - OVG Saarland, 26.01.2007 - 2 W 27/06
Vorläufiger Nachbarrechtsschutz gegen Blockheizkraftwerk im allgemeinen …
Auszug aus OVG Saarland, 28.06.2013 - 2 B 325/13
Maßgebend ist daher das Vorliegen einer für den Erfolg des Nachbarwiderspruchs oder - wie hier - einer anschließenden Anfechtungsklage der jeweiligen Antragsteller unabdingbaren Verletzung ihrem Schutz dienender Vorschriften des öffentlichen Rechts durch die angefochtene Baugenehmigung (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.8.1998 - 2 V 15/98 -, SKZ 1999, 120, Leitsatz Nr. 52, wonach der Umstand, dass eine Baugenehmigung lediglich gegen im öffentlichen Interesse erlassene Vorschriften verstößt und sich insoweit als erkennbar rechtswidrig erweist, keinen Grund darstellt, dem Nachbarinteresse an der Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit den Vorrang einzuräumen; ständige Rechtsprechung, ebenso etwa die Beschlüsse vom 26.1.2007 - 2 W 27/06 -, SKZ 2007, 135, vom 16.12.2003 - 1 W 42/03 -, vom 24.6.2004 - 1 W 18/04 -, SKZ 2005, 71, Leitsatz Nr. 26, und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, SKZ 2005, 94, Leitsatz Nr. 35) Die Frage der Begründetheit der Klage der Antragstellerinnen gegen die streitgegenständliche Baugenehmigung zur Errichtung eines REWE Verbrauchermarkts auf der an ihr Wohngrundstück P-Straße 2 seitlich angrenzenden Teilfläche der Parzellen Nr. 143/2, Nr. 146/1 und Nr. 146/2 lässt sich mit den Erkenntnismöglichkeiten des vorliegenden Aussetzungsverfahrens nicht abschließend beantworten. - OVG Saarland, 11.11.2010 - 2 A 29/10
Gemeindenachbarklage gegen Baugenehmigung für ein Einkaufszentrum
- OVG Saarland, 07.02.2012 - 2 B 422/11
Rechtsschutz von Gemeinden gegen Ersetzung ihres Einvernehmens; Baugenehmigung …
- OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 N 7/06
Normenkontrolle gegen Bebauungsplan - Antragsbefugnis und Rechtsschutzinteresse - …
- OVG Saarland, 18.03.2003 - 1 W 7/03
Keine aufschiebende Wirkung: Beschwerde
- VG Trier, 30.10.2013 - 5 K 494/13
Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer nicht besonders …
- OLG Karlsruhe, 06.10.2003 - 1 W 42/03
Abtretung von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung zur Sicherung von …
- OVG Saarland, 06.09.2004 - 1 W 26/04
- OVG Saarland, 05.09.2013 - 2 C 190/12
Normenkontrolle, vorhabenbezogener Bebauungsplan, Lebensmittelmarkt
Einen Antrag der Antragstellerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Rechtsbehelfs hat das Verwaltungsgericht im April 2013 zurückgewiesen.(vgl. VG des Saarlandes, Beschluss vom 23.4.2013 - 5 L 495/13 -) Die dagegen erhobene Beschwerde der Antragstellerin ist erfolglos geblieben.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.6.2013 - 2 B 325/13 -).Rn. 26 Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens und der Verfahren VG 5 K 494/13, VG 5 L 495/13 und OVG 2 B 325/13 sowie der zugehörigen Verwaltungsunterlagen (1 Aktenordner Planaufstellungsunterlagen und 1 Hefter Bauakten) Bezug genommen.
Insoweit kann auf die Ausführungen in dem das Aussetzungsverfahren hinsichtlich der Baugenehmigung für den Einkaufsmarkt abschließenden Beschluss des Senats vom Juni 2013 verwiesen werden.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.6.2013 - 2 B 325/13 -, ab Seite 14).
- OVG Saarland, 30.08.2016 - 2 B 224/16
Einstweiliger Rechtsschutz - Nachbarschutz gegen Stellplätze
Im - wie hier - Anwendungsbereich des vereinfachten Verfahrens nach § 64 LBO 2015 kann sich eine solche Rechtsverletzung durch die Genehmigungsentscheidung nur aus einer Nichtbeachtung materieller öffentlich-rechtlicher Bestimmungen ergeben, die nach der Vorgabe in dem § 64 Abs. 2 LBO 2015 zum Prüfungs- und Entscheidungsprogramm der Genehmigungsbehörde gehören.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.3.2012 - 2 A 316/11 -, SKZ 2012, 170, Leitsatz Nr. 20, und BauR 2013, 442 ff., und vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, wonach bei einer im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erteilten Baugenehmigung die in dem § 64 Abs. 2 LBO (dort noch 2004) enthaltene Beschränkung des bauaufsichtsbehördlichen Prüfungsprogramms auch im Rechtsbehelfsverfahren eines sich dagegen wendenden Nachbarn zu beachten ist und insbesondere eine Rechtsverletzung durch die Nichtbeachtung hiervon nicht erfasster, für das Vorhaben des ungeachtet maßgeblicher (§ 60 Abs. 2 LBO 2004) Vorschriften des materiellen Baurechts ebenso wenig die Rechtmäßigkeit der Genehmigungsentscheidung tangiert wie eine im Einzelfall abweichende Ausführung eines Bauvorhabens) Eine Anordnung der - wie erwähnt - kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung ausgeschlossenen aufschiebenden Wirkung eines Nachbarrechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dabei nur in Betracht, wenn die in diesen Verfahren notwendig "überschlägige" Kontrolle zumindest gewichtige Zweifel an der rechtlichen Unbedenklichkeit der Genehmigung gerade mit Blick auf die Position des konkreten Nachbarn beziehungsweise - hier - der Nachbarin ergibt.(vgl. dazu beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.6.2013 - 2 B 325/13 -, SKZ 2013, 170, Leitsatz Nr. 25 (verkürzt)).
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Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 18.06.2013 - 2 B 325/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
BeamtStG § 39; VwGO § 123
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte, Geltungsdauer, Entfallen - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 01.03.2013 - 3 L 24/13
- OVG Sachsen, 18.06.2013 - 2 B 325/13
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2011 - 1 M 16/11
Einstweiliger Rechtsschutz - Zum Verbot der Führung der Dienstgeschäfte eines …
Auszug aus OVG Sachsen, 18.06.2013 - 2 B 325/13
Die endgültige Klärung der gegen den betroffenen Beamten erhobenen Vorwürfe ist hingegen den in § 39 Abs. 2 BeamtStG aufgeführten weiteren Verfahren vorbehalten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17. Juli 1979, BVerwGE 63, 250, 252; OVG LSA, Beschl. v. 23. Februar 2011, NVwZ-RR 2011, 488).Für eine Anordnung nach § 39 Satz 1 BeamtStG ist daher keine erschöpfende Aufklärung erforderlich; es genügt, wenn der zuständige Vorgesetzte auf Grund der vorliegenden Erkenntnisse zu der begründeten Überzeugung gelangt, dass dienstliche Gründe ein sofortiges Handeln erfordern und das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte als zwingend geboten erscheint (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. November 1998, Buchholz 236.1 § 22 SG Nr. 2, S. 3 m. w. N.;… Senatsbeschl. v. 6. September 2011 - 2 B 519/09 -, juris Rn. 7; OVG LSA, Beschl. v. 23. Februar 2011, NVwZ-RR 2011, 488).
Das belegen neben der Anhörung der Klägerin zur beabsichtigten Entlassung auch die erstmalige Beteiligung des Polizei-Bezirkspersonalrats im Oktober 2012 und die Einholung des polizeiärztlichen Gutachtens (vgl. zur Einleitung des Verfahrens durch Anhörung des Betroffenen bzw. Einholung eines ärztlichen Gutachtens: OVG LSA, Beschl. v. 23. Februar 2011, NVwZ-RR 2011, 488;… VGH BW, Beschl. v. 7. Mai 2013 - 4 S 70/13 -, juris Rn. 3; NdsOVG, Beschl. v. 1. Februar 2010, NVwZ-RR 2010, 492 m. w. N.).
- OVG Niedersachsen, 01.02.2010 - 5 ME 270/09
Zustellung einer Verfügung über das Verbot der Führung von Dienstgeschäften an …
Auszug aus OVG Sachsen, 18.06.2013 - 2 B 325/13
Das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte erlischt kraft Gesetzes, wenn die in Satz 2 benannte Frist ergebnislos abläuft (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17. Juli 1979, BVerwGE 63, 250, 252; NdsOVG, Beschl. v. 1. Februar 2010, NVwZ-RR 2010, 492).Das belegen neben der Anhörung der Klägerin zur beabsichtigten Entlassung auch die erstmalige Beteiligung des Polizei-Bezirkspersonalrats im Oktober 2012 und die Einholung des polizeiärztlichen Gutachtens (vgl. zur Einleitung des Verfahrens durch Anhörung des Betroffenen bzw. Einholung eines ärztlichen Gutachtens: OVG LSA, Beschl. v. 23. Februar 2011, NVwZ-RR 2011, 488;… VGH BW, Beschl. v. 7. Mai 2013 - 4 S 70/13 -, juris Rn. 3; NdsOVG, Beschl. v. 1. Februar 2010, NVwZ-RR 2010, 492 m. w. N.).
- BVerwG, 17.07.1979 - 1 WB 67.78
Auszug aus OVG Sachsen, 18.06.2013 - 2 B 325/13
Die endgültige Klärung der gegen den betroffenen Beamten erhobenen Vorwürfe ist hingegen den in § 39 Abs. 2 BeamtStG aufgeführten weiteren Verfahren vorbehalten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17. Juli 1979, BVerwGE 63, 250, 252; OVG LSA, Beschl. v. 23. Februar 2011, NVwZ-RR 2011, 488).Das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte erlischt kraft Gesetzes, wenn die in Satz 2 benannte Frist ergebnislos abläuft (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17. Juli 1979, BVerwGE 63, 250, 252; NdsOVG, Beschl. v. 1. Februar 2010, NVwZ-RR 2010, 492).
- VGH Baden-Württemberg, 07.05.2013 - 4 S 70/13
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte; Gegenstandslosigkeit
Auszug aus OVG Sachsen, 18.06.2013 - 2 B 325/13
Das belegen neben der Anhörung der Klägerin zur beabsichtigten Entlassung auch die erstmalige Beteiligung des Polizei-Bezirkspersonalrats im Oktober 2012 und die Einholung des polizeiärztlichen Gutachtens (vgl. zur Einleitung des Verfahrens durch Anhörung des Betroffenen bzw. Einholung eines ärztlichen Gutachtens: OVG LSA, Beschl. v. 23. Februar 2011, NVwZ-RR 2011, 488; VGH BW, Beschl. v. 7. Mai 2013 - 4 S 70/13 -, juris Rn. 3; NdsOVG, Beschl. v. 1. Februar 2010, NVwZ-RR 2010, 492 m. w. N.).Das Verfahren wurde auch nicht dadurch faktisch beendet, dass der Polizei-Bezirkspersonalrat mit Schreiben vom 24. Oktober 2012 seine Zustimmung zur Entlassung der Antragstellerin verweigerte und damit eine Entlassung endgültig unmöglich gemacht hätte (vgl. zum Entfallen des Verbots bei endgültigem Scheitern des Entlassungsverfahrens: VGH BW, Beschl. v. 7. Mai 2013 - 4 S 70/13 -, juris Rn. 2).
- BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78
Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein …
Auszug aus OVG Sachsen, 18.06.2013 - 2 B 325/13
Denn ihm kommt ein in Art. 33 Abs. 5 GG gewährleistetes Recht auf amtsgemäße Beschäftigung zu, d. h. auf die Übertragung und Ausübung eines seinem statusrechtlichen Amt entsprechenden Aufgabenkreises (…vgl. BVerwG, Urt. v. 11. Juli 1975, BVerwGE 49, 64, 67 ff.; Urt. v. 22. Mai 1980, BVerwGE 60, 144, 150;… Urt. v. 3. März 2005, BVerwGE 123, 107, 109). - BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 11.04
Amt im abstrakt-funktionalen Sinne; Amt im statusrechtlichen Sinne; …
Auszug aus OVG Sachsen, 18.06.2013 - 2 B 325/13
Denn ihm kommt ein in Art. 33 Abs. 5 GG gewährleistetes Recht auf amtsgemäße Beschäftigung zu, d. h. auf die Übertragung und Ausübung eines seinem statusrechtlichen Amt entsprechenden Aufgabenkreises (…vgl. BVerwG, Urt. v. 11. Juli 1975, BVerwGE 49, 64, 67 ff.;… Urt. v. 22. Mai 1980, BVerwGE 60, 144, 150; Urt. v. 3. März 2005, BVerwGE 123, 107, 109). - BVerwG, 11.07.1975 - VI C 44.72
Umbildung von Körperschaften - Rechtsstellung eines Beamten - Gleichzubewertendes …
Auszug aus OVG Sachsen, 18.06.2013 - 2 B 325/13
Denn ihm kommt ein in Art. 33 Abs. 5 GG gewährleistetes Recht auf amtsgemäße Beschäftigung zu, d. h. auf die Übertragung und Ausübung eines seinem statusrechtlichen Amt entsprechenden Aufgabenkreises (vgl. BVerwG, Urt. v. 11. Juli 1975, BVerwGE 49, 64, 67 ff.;… Urt. v. 22. Mai 1980, BVerwGE 60, 144, 150;… Urt. v. 3. März 2005, BVerwGE 123, 107, 109). - OVG Sachsen, 08.06.2012 - 2 B 520/09
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte, vorzeitige Versetzung in den Ruhestand, …
Auszug aus OVG Sachsen, 18.06.2013 - 2 B 325/13
Das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte suspendiert die mit dem konkretfunktionellen Amt verbundene Dienstleistungspflicht in der Weise, dass der Beamte zur Dienstleistung nicht mehr berechtigt ist (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Juni 2012 - 2 B 520/09 -, juris). - OVG Sachsen, 06.09.2011 - 2 B 519/09
Auszug aus OVG Sachsen, 18.06.2013 - 2 B 325/13
Für eine Anordnung nach § 39 Satz 1 BeamtStG ist daher keine erschöpfende Aufklärung erforderlich; es genügt, wenn der zuständige Vorgesetzte auf Grund der vorliegenden Erkenntnisse zu der begründeten Überzeugung gelangt, dass dienstliche Gründe ein sofortiges Handeln erfordern und das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte als zwingend geboten erscheint (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. November 1998, Buchholz 236.1 § 22 SG Nr. 2, S. 3 m. w. N.; Senatsbeschl. v. 6. September 2011 - 2 B 519/09 -, juris Rn. 7; OVG LSA, Beschl. v. 23. Februar 2011, NVwZ-RR 2011, 488).
- OVG Sachsen, 30.01.2019 - 2 B 431/18
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte; Rassistische Textnachricht; …
- VG Hannover, 11.09.2013 - 13 B 6236/13
Rechtmäßigkeit des Untersagens des Führens der Dienstgeschäfte gegenüber einem …
Es genügt, wenn der zuständige Vorgesetzte auf Grund der vorliegenden Erkenntnisse zu der begründeten Überzeugung gelangt, dass dienstliche Gründe ein sofortiges Handeln erfordern und das Verbot der Ausübung des Dienstes nach § 39 Satz 1 BeamtStG als zwingend geboten erscheinen lassen ( vgl.: OVG Münster…, Beschluss vom 08.05.2012 - 6 B 280/12, - 6 B 280/12 -, zit. n. juris, Rdnr. 3; OVG Sachsen, Beschluss vom 18.06.2013 - 2 B 325/13, zit. n. juris, Rdnr. 10, BVerwG, Beschluss vom 19. November 1998 - Az.: 1 WB 36.98 -, Buchholz 236.1 § 22 SG Nr. 2 [m. w. N.];… OVG Magdeburg, a. a. O., Rdnr. 10 ). - OVG Sachsen, 29.08.2018 - 2 B 290/18
Beamter; Verbot; Führung; Dienstgeschäfte; Anordnung; Sofortvollzug
Dieser war wegen des vorläufigen Charakters der begehrten Regelung zu halbieren (st. Rspr. des Senats, vgl. nur Beschl. v. 18. Juni 2013 - 2 B 325/13 -, juris).
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