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Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 19.03.2021

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 16.11.2020 - 2 B 340/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,36695
OVG Saarland, 16.11.2020 - 2 B 340/20 (https://dejure.org/2020,36695)
OVG Saarland, Entscheidung vom 16.11.2020 - 2 B 340/20 (https://dejure.org/2020,36695)
OVG Saarland, Entscheidung vom 16. November 2020 - 2 B 340/20 (https://dejure.org/2020,36695)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 7 Abs 4 S 1 CoronaVV SL 2020p, § 47 Abs 6 VwGO, § 32 S 1 IfSG
    Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung des coronabedingten Verbots des Betriebs von Kosmetikstudios und Massage-Praxen

  • RA Kotz

    Außervollzugsetzung des coronabedingten Verbots - Betrieb von Kosmetikstudios/Massage-Praxen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    VO-CP SL § 7 Abs. 4
    Corona; Kosmetikstudio; Massage; Verordnung; erfolgreicher Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung des coronabedingten Verbots des Betriebs von Kosmetikstudios und Massage-Praxen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im …

    Auszug aus OVG Saarland, 16.11.2020 - 2 B 340/20
    Rn. 9 Bei der Entscheidung gemäß § 47 Abs. 6 VwGO ist in erster Linie eine prognostische Beurteilung der Erfolgsaussichten des - hier künftigen - Rechtsbehelfs in der Hauptsache, also eines entsprechenden Normenkontrollantrags, vorzunehmen.[vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes absehen lassen][vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes absehen lassen] Das im konkreten Regelungszusammenhang bestehende sehr enge zeitliche "Fenster" für diese prognostische Vorausbeurteilung und der durch Zeitablauf alsbald drohende endgültige Rechts-, in Einzelfällen möglicherweise auch Existenzverlust gebieten in diesen Fällen - soweit möglich - eine über die sonst anzustellende "summarische" Betrachtung hinausgehende Grundrechtsprüfung.
  • OVG Saarland, 09.11.2020 - 2 B 323/20

    Schließung von Tattoo-Studio

    Auszug aus OVG Saarland, 16.11.2020 - 2 B 340/20
    Rn. 17 Besonders evident und sachlich auch aus Sicht des Senats nicht zu rechtfertigen ist die in dem § 7 Abs. 4 Satz 3 VO-CP enthaltene Privilegierung des Weiterbetriebs von "Friseursalons" im Verhältnis zu dem einem vollständigen Verbot unterworfenen Gewerbe der Antragstellerin.[vgl. bereits Beschlüsse des Senats vom 6.11.2020 - 2 B 306/20 und 2 B 323/20 - (Tattoo- und Piercingstudios)][vgl. bereits Beschlüsse des Senats vom 6.11.2020 - 2 B 306/20 und 2 B 323/20 - (Tattoo- und Piercingstudios)] Bei den Friseuren geht der Antragsgegner offensichtlich davon aus, dass das Risiko einer Infektion in dem Bereich seuchenrechtlich hinnehmbar sei.
  • OVG Saarland, 22.04.2020 - 2 B 128/20

    Betriebsverbot für Gaststätten wegen Corona-Pandemie im Saarland

    Auszug aus OVG Saarland, 16.11.2020 - 2 B 340/20
    Ungeachtet der Tatsache, dass es sich bei dem vom Antragsgegner verfolgten Regelungsziel des Gesundheitsschutzes um gewichtige Belange handelt,[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.4.2020 - 2 B 128/20 und 2 B 130/20 -, beide bei Juris][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.4.2020 - 2 B 128/20 und 2 B 130/20 -, beide bei Juris] erscheint es vor dem Hintergrund der in mehrfacher Hinsicht bei den Betrieben der Antragsteller allenfalls sehr eingeschränkten Infektionsrisiken zumindest zweifelhaft, ob sich die zur Verhinderung der Weitergabe des SARS-CoV-2 Virus angeordnete umfassende Betriebsuntersagung (§ 7 Abs. 4 Satz 1 VO-CP) auch bei Berücksichtigung der damit verbundenen Grundrechtseinschränkungen als eine insgesamt erforderliche und verhältnismäßige Maßnahme darstellt.
  • OVG Saarland, 22.04.2020 - 2 B 130/20

    Betriebsverbot für Gaststätten wegen Corona-Pandemie

    Auszug aus OVG Saarland, 16.11.2020 - 2 B 340/20
    Ungeachtet der Tatsache, dass es sich bei dem vom Antragsgegner verfolgten Regelungsziel des Gesundheitsschutzes um gewichtige Belange handelt,[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.4.2020 - 2 B 128/20 und 2 B 130/20 -, beide bei Juris][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.4.2020 - 2 B 128/20 und 2 B 130/20 -, beide bei Juris] erscheint es vor dem Hintergrund der in mehrfacher Hinsicht bei den Betrieben der Antragsteller allenfalls sehr eingeschränkten Infektionsrisiken zumindest zweifelhaft, ob sich die zur Verhinderung der Weitergabe des SARS-CoV-2 Virus angeordnete umfassende Betriebsuntersagung (§ 7 Abs. 4 Satz 1 VO-CP) auch bei Berücksichtigung der damit verbundenen Grundrechtseinschränkungen als eine insgesamt erforderliche und verhältnismäßige Maßnahme darstellt.
  • OVG Saarland, 06.08.2020 - 2 B 255/20

    Besuchsbeschränkung in Alten- und Pflegeheimen zum Schutz vor Corona-Virus

    Auszug aus OVG Saarland, 16.11.2020 - 2 B 340/20
    Rn. 6 Der nach den §§ 47 Abs. 6 und Abs. 1 Nr. 2 VwGO, 18 AGVwGO Saar auf teilweise vorläufige Außervollzugsetzung des § 7 Abs. 4 Satz 1 VO-CP[vgl. zur Unbedenklichkeit der inhaltlichen Begrenzung des Normenkontrollantrags auf einzelne Vorschriften unter dem Aspekt einer "Teilbarkeit" der auf ganz unterschiedliche Lebensbereiche mit einer jeweils eigenen Betroffenheit zielenden Vorschriften der Verordnung etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.6.2020 - 2 B 222/20 -, Juris, dort zu § 4 Abs. 4 VO-CP OVG , ständige Rechtsprechung][vgl. zur Unbedenklichkeit der inhaltlichen Begrenzung des Normenkontrollantrags auf einzelne Vorschriften unter dem Aspekt einer "Teilbarkeit" der auf ganz unterschiedliche Lebensbereiche mit einer jeweils eigenen Betroffenheit zielenden Vorschriften der Verordnung etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.6.2020 - 2 B 222/20 -, Juris, dort zu § 4 Abs. 4 VO-CP OVG , ständige Rechtsprechung] im Vorgriff auf die Entscheidung in einem Normenkontrollverfahren gerichtete Antrag des Antragstellers ist bereits vor Stellung des Normenkontrollantrags statthaft.[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.9.2011 - 2 B 307/11 -, juris, zuletzt etwa Beschluss vom 6.8.2020 - 2 B 255/20 -, zu Beschränkungen des Besuchsrechts in Alten- und Pflegeheimen , PflR 2020, 651, und auf der Homepage des Gerichts][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.9.2011 - 2 B 307/11 -, juris, zuletzt etwa Beschluss vom 6.8.2020 - 2 B 255/20 -, zu Beschränkungen des Besuchsrechts in Alten- und Pflegeheimen , PflR 2020, 651, und auf der Homepage des Gerichts].
  • OVG Saarland, 12.11.2020 - 2 B 320/20

    Erfolgloser Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung des Betriebsverbots für …

    Auszug aus OVG Saarland, 16.11.2020 - 2 B 340/20
    Rn. 10 Der Frage, ob die von der Antragstellerin angegriffene Norm der Rechtsverordnung aus gegenwärtiger Sicht trotz der zum Teil über Monate dauernden Betriebsverbote noch eine ausreichende Grundlage in dem § 32 Satz 1 IfSG[vgl. das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen - Infektionsschutzgesetz -, vom 20.7.2000, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 27.3.2020, BGBl. I, Seite 587][vgl. das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen - Infektionsschutzgesetz -, vom 20.7.2000, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 27.3.2020, BGBl. I, Seite 587] findet, obwohl in diesem gesamten Zeitraum nie eine zumindest bestätigende oder die zahlreichen erheblichen Eingriffe in Grundrechte der saarländischen Bürgerinnen und Bürger "billigende" Entscheidung des parlamentarischen Gesetzgebers erwirkt wurde, braucht hier nicht weiter nachgegangen zu werden.[vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.11.2020 - 2 B 320/20 - (Gastronomie)][vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.11.2020 - 2 B 320/20 - (Gastronomie)].
  • OVG Saarland, 11.10.2012 - 2 B 272/12

    Außervollzugsetzung von Bebauungsplänen

    Auszug aus OVG Saarland, 16.11.2020 - 2 B 340/20
    Mit Blick auf diese Grundrechtsbetroffenheit ist erst dann wie bei verfassungsgerichtlichen Vorabentscheidungen eine Folgenabwägung[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt] anzustellen wenn sich die Erfolgsaussichten nicht verlässlich abschätzen lassen.
  • OVG Saarland, 17.11.2016 - 2 B 283/16

    Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre

    Auszug aus OVG Saarland, 16.11.2020 - 2 B 340/20
    Daraus ergibt sich auch ihr Rechtsschutzbedürfnis und das darüber hinausgehende besondere Regelungsinteresse des § 47 Abs. 6 VwGO[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.11.2016 - 2 B 283/16 -, SKZ 2017, 70, Leitsatz Nr. 33, wonach die Anforderungen an eine vorläufige Regelung auf der Grundlage des § 47 Abs. 6 VwGO mit Blick auf die grundsätzliche Legitimation des staatlichen Normgebers über das hinausgehen, was der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO voraussetzt][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.11.2016 - 2 B 283/16 -, SKZ 2017, 70, Leitsatz Nr. 33, wonach die Anforderungen an eine vorläufige Regelung auf der Grundlage des § 47 Abs. 6 VwGO mit Blick auf die grundsätzliche Legitimation des staatlichen Normgebers über das hinausgehen, was der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO voraussetzt] im Sinne gesteigerter "Dringlichkeit".
  • OVG Saarland, 23.06.2020 - 2 B 222/20

    Vorläufige Außervollzugsetzung der "Corona-Verordnung" bezüglich der Öffnung von …

    Auszug aus OVG Saarland, 16.11.2020 - 2 B 340/20
    Rn. 6 Der nach den §§ 47 Abs. 6 und Abs. 1 Nr. 2 VwGO, 18 AGVwGO Saar auf teilweise vorläufige Außervollzugsetzung des § 7 Abs. 4 Satz 1 VO-CP[vgl. zur Unbedenklichkeit der inhaltlichen Begrenzung des Normenkontrollantrags auf einzelne Vorschriften unter dem Aspekt einer "Teilbarkeit" der auf ganz unterschiedliche Lebensbereiche mit einer jeweils eigenen Betroffenheit zielenden Vorschriften der Verordnung etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.6.2020 - 2 B 222/20 -, Juris, dort zu § 4 Abs. 4 VO-CP OVG , ständige Rechtsprechung][vgl. zur Unbedenklichkeit der inhaltlichen Begrenzung des Normenkontrollantrags auf einzelne Vorschriften unter dem Aspekt einer "Teilbarkeit" der auf ganz unterschiedliche Lebensbereiche mit einer jeweils eigenen Betroffenheit zielenden Vorschriften der Verordnung etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.6.2020 - 2 B 222/20 -, Juris, dort zu § 4 Abs. 4 VO-CP OVG , ständige Rechtsprechung] im Vorgriff auf die Entscheidung in einem Normenkontrollverfahren gerichtete Antrag des Antragstellers ist bereits vor Stellung des Normenkontrollantrags statthaft.[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.9.2011 - 2 B 307/11 -, juris, zuletzt etwa Beschluss vom 6.8.2020 - 2 B 255/20 -, zu Beschränkungen des Besuchsrechts in Alten- und Pflegeheimen , PflR 2020, 651, und auf der Homepage des Gerichts][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.9.2011 - 2 B 307/11 -, juris, zuletzt etwa Beschluss vom 6.8.2020 - 2 B 255/20 -, zu Beschränkungen des Besuchsrechts in Alten- und Pflegeheimen , PflR 2020, 651, und auf der Homepage des Gerichts].
  • OVG Saarland, 05.02.2014 - 2 B 468/13

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans bei an Gewerbebetriebe heranrückender …

    Auszug aus OVG Saarland, 16.11.2020 - 2 B 340/20
    Mit Blick auf diese Grundrechtsbetroffenheit ist erst dann wie bei verfassungsgerichtlichen Vorabentscheidungen eine Folgenabwägung[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt] anzustellen wenn sich die Erfolgsaussichten nicht verlässlich abschätzen lassen.
  • OVG Saarland, 21.09.2011 - 2 B 307/11

    Vorläufige Außervollzugsetzung von VergabeV SL 2010, Fassung 2011-04-20, Art 2

  • VerfGH Saarland, 01.03.2021 - Lv 5/21

    Unmittelbarer Zugang zum Verfassungsgerichtshof; Erschöpfung des Rechtswegs; …

    Dass es insoweit nicht auf die "Wertigkeit" einer jeweils in Rede stehenden Tätigkeit ankommt, ist, wie das Oberverwaltungsge- richt des Saarlandes in anderem Zusammenhang eindrucksvoll ausgeführt hat (OVG des Saarlandes, Beschl. v. 16.11.2020 2 B 340/20, BeckRS 2020, 31419- "Kosmetikstudios"), irrelevant.

    Das Oberverwaltungsge- richt des Saarlandes hat daher zu Recht - in anderem Zusammenhang - für maßgeblich erachtet, wie andere, "sich in der "gleichen" Situation be- findende Gewerbetreibende im konkreten normativen Kontext" oder in ei- nem "vergleichbaren" Lebenssachverhalt behandelt werden (OVG des Saarlandes Beschl. v. 16.11.2020 2 B 340/20, BeckRS 2020, 31419 - "Kosmetikstudios").

  • OVG Sachsen, 26.11.2020 - 3 B 354/20

    Nagelstudio; Schließung; Corona; Gleichbehandlung; Friseur

    Rn. 7 Schließlich werde auf die Entscheidung des Saarländischen Oberverwaltungsgerichts vom 16. November 2020 (- 2 B 340/20 -) verwiesen, welche eine gleichlautende Einschränkung für rechtswidrig erklärt habe.

    Rn. 31 2.3 § 4 Abs. 1 Nr. 21 SächsCoronaSchVO verstößt auch nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG (…SächsOVG, Beschl. v. 11. November 2020 a. a. O. Rn. 65 f.;… OVG Berlin-Brandenburg, a. a. O. Rn. 52 ff, …und Beschl. v. 18. November 2020 - OVG 11 S 104/20 -, juris Rn. 56 [Kosmetikstudio];… OVG NRW, Beschl. v. 11. November 2020 - 13 B 1635/20.NE -, juris Rn. 65 [Kosmetik- und Tattoostudio];… BayVGH, Beschl. v. 11. November 2020 - 20 NE 20.2485 -, juris Rn. 34: "nicht evident sachwidrig" [Nagelstudio];… VGH BW, Beschl. v. 6. November 2020 - 1 S 3430/20 -, juris Rn. 17: "offen" [Kosmetik- und Nagelstudio]; anders: OVG Saarland, Beschl. v. 16. November 2020 - 2 B 340/20 -, juris Rn. 15 [Kosmetikstudio und Massage-Praxis]).

  • OVG Saarland, 10.02.2021 - 2 B 33/21

    Corona-Krise; Betriebsuntersagung für körpernahe Dienstleistungen - Friseure; …

    Sofern der Senat in dem Beschluss vom 16.11.2020 - 2 B 340/20 - mit dem Argument einer Ungleichbehandlung die coronabedingte Untersagung des Betriebs von Kosmetikstudios und Massage-Praxen nach der damals geltenden Verordnung außer Vollzug gesetzt habe, müsse dies nun erst Recht auch für Friseurbetriebe gelten unter der Voraussetzung, dass ein umfangreiches, der aktuell gültigen VO-CP entsprechendes Hygienekonzept eingehalten werde.
  • OVG Saarland, 11.07.2024 - 1 A 53/23

    "Dezemberhilfe" nur für nach den Beschlüssen des Bundes und der Länder vom …

    Die allein relevante Willkürgrenze wird selbst dann nicht überschritten, wenn es für eine alternative Förderpraxis gute oder ggf. bessere Gründe gäbe.[vgl. VG Augsburg, Urteil vom 27.9.2023 - Au 6 K 21.1783 -, juris Rn. 19 m.w.N.][vgl. VG Augsburg, Urteil vom 27.9.2023 - Au 6 K 21.1783 -, juris Rn. 19 m.w.N.] Aus diesem Grund verfängt auch der Vortrag der Klägerin, es gebe keinen sachlichen Grund, sie für den Monat Dezember 2020 auf die Überbrückungshilfe III und die Erstattung von Fixkosten zu verweisen, wohingegen anderen Unternehmen derselben Branche körpernaher Dienstleistungen wie Kosmetikstudios[Mit Beschluss vom 16.11.2020 - 2 B 340/20 - hat das OVG des Saarlandes § 7 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorläufig außer Vollzug gesetzt, soweit er ein uneingeschränktes und generelles Verbot des Betriebs von Kosmetikstudios unabhängig von der Frage der Erstellung und Einhaltung eines speziellen Hygienekonzepts enthielt.][Mit Beschluss vom 16.11.2020 - 2 B 340/20 - hat das OVG des Saarlandes § 7 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorläufig außer Vollzug gesetzt, soweit er ein uneingeschränktes und generelles Verbot des Betriebs von Kosmetikstudios unabhängig von der Frage der Erstellung und Einhaltung eines speziellen Hygienekonzepts enthielt.] und Tattoostudios[Hinsichtlich Tattoo-Studios hatte das OVG des Saarlandes die vorläufige Außervollzugsetzung der Vorschrift bereits durch Beschluss vom 6.11.2020 - 2 B 306/20 - beschlossen.][Hinsichtlich Tattoo-Studios hatte das OVG des Saarlandes die vorläufige Außervollzugsetzung der Vorschrift bereits durch Beschluss vom 6.11.2020 - 2 B 306/20 - beschlossen.] die 75 % des Vorjahresumsatzes erstattende "Dezemberhilfe" zu Gute käme, nicht.
  • VG Schwerin, 16.12.2021 - 7 B 1958/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen sogenannte "2-G-Plus-Regelung" für Tattoo-Studios

    Der Verweis auf eine vermeintlich höhere "Systemrelevanz" des Friseurgewerbes überzeugt ebenso wenig wie die Einschätzung, dass Dienstleistungen im Friseurgewerbe "schwerpunktmäßig der Grundversorgung der Bevölkerung" (vgl. OVG des Saarlandes, B. v. 16.11.2020 - 2 B 340/20 -, juris Rn. 17 zum Verhältnis Kosmetikstudios und Massage-Praxen einerseits und Friseuren andererseits) oder in aller Regel der Körperhygiene dienten.
  • VG Schwerin, 09.04.2021 - 7 B 609/21

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag gegen Schließung einer Jagdschule

    Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, warum Jagdschulen vollständig zu schließen sind, wohingegen die zahlenmäßig viel häufiger anzutreffenden Fahrschulen hinnehmbar erscheinen (vgl. OVG des Saarlandes, B. v. 16.11.2020 - 2 B 340/20 -, juris Rn. 17 zum Verhältnis Kosmetikstudios und Massage-Praxen einerseits und Friseuren andererseits).
  • VG Schwerin, 08.04.2021 - 7 B 635/21

    Keine Corona-Betriebsschließung eines Tatoo-Studios

    Auch der Verweis auf eine vermeintlich höhere "Systemrelevanz" des Friseurgewerbes überzeugt ebenso wenig wie die Einschätzung, dass Dienstleistungen im Friseurgewerbe "schwerpunktmäßig der Grundversorgung der Bevölkerung" (vgl. OVG des Saarlandes, B. v. 16.11.2020 - 2 B 340/20 -, juris Rn. 17 zum Verhältnis Kosmetikstudios und Massage-Praxen einerseits und Friseuren andererseits) oder in aller Regel der Körperhygiene dienten (…a. A. Sächsisches OVG, B. v. 11.11.2020 - 3 B 349/20 -, juris Rn. 68).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 19.03.2021 - 2 B 340/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,6792
OVG Sachsen, 19.03.2021 - 2 B 340/20 (https://dejure.org/2021,6792)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 19.03.2021 - 2 B 340/20 (https://dejure.org/2021,6792)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GG Art. 33 Abs. 2 SächsVerf Art. 91 Abs. 2 LehrerQualiVO § 4 LehrerQualiVO § 5
    Zulassung von Seiteneinsteigern/Lehrkräften zur berufsbegleitenden wissenschaftlichen Ausbildung; Ausbildungskapazität; kein Anspruch des einzelnen Bewerbers auf Erhöhung der Zahl der Ausbildungsplätze

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.10.2000 - 2 C 31.99

    Angestelltenstelle; Umwandlung in Beamtenstelle; Angestellter, Anspruch auf …

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.03.2021 - 2 B 340/20
    Rechte einzelner Bewerber werden hierdurch nicht berührt (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. Oktober 2000 - 2 C 31.99 -, juris Rn. 11 m. w. N. zur Rspr. des BVerwG).
  • OVG Sachsen, 18.11.2014 - 2 B 452/13

    Weiterbildung, Erwerb der Lehrbefähigung

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.03.2021 - 2 B 340/20
    Der Grundsatz beansprucht Geltung auch für die Zulassung zu einer - wie hier - Qualifizierungsmaßnahme, mit der der Antragsteller (letztlich) den Erwerb der Laufbahnbefähigung für das Höhere Lehramt an berufsbildenden Schulen anstrebt (vgl. Senatsbeschl. v. 18. November 2014 - 2 B 452/13 -, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 26.05.2016 - 2 B 308/15

    Beamter; leitende Funktion; Beamter auf Zeit; Beamter auf Probe

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.03.2021 - 2 B 340/20
    Läuft die Regelung rechtlich oder faktisch auf eine Vorwegnahme der Hauptsache hinaus, kann sie grundsätzlich nur ergehen, wenn der Antragsteller in der Hauptsache zumindest überwiegende Erfolgsaussichten hat und schlechthin unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen ausgesetzt wäre, wenn er auf den rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens verwiesen würde (st. Rspr. des Senats; vgl. Beschl. v. 14. September 2017 - 2 B 187/17 - und v. 26. Mai 2016 - 2 B 308/15 -, beide juris, jeweils Rn. 11 m. w. N.;… Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl., Rn. 190 ff.).
  • OVG Sachsen, 14.09.2017 - 2 B 187/17

    Vorbereitungsdienst, Polizei, Bewerber, Ermessen, Dokumentation, Protokoll, …

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.03.2021 - 2 B 340/20
    Läuft die Regelung rechtlich oder faktisch auf eine Vorwegnahme der Hauptsache hinaus, kann sie grundsätzlich nur ergehen, wenn der Antragsteller in der Hauptsache zumindest überwiegende Erfolgsaussichten hat und schlechthin unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen ausgesetzt wäre, wenn er auf den rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens verwiesen würde (st. Rspr. des Senats; vgl. Beschl. v. 14. September 2017 - 2 B 187/17 - und v. 26. Mai 2016 - 2 B 308/15 -, beide juris, jeweils Rn. 11 m. w. N.;… Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl., Rn. 190 ff.).
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