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Weitere Entscheidung unten: OVG Saarland, 15.06.2023

Rechtsprechung
   BVerwG, 02.05.2024 - 2 B 37.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,13646
BVerwG, 02.05.2024 - 2 B 37.23 (https://dejure.org/2024,13646)
BVerwG, Entscheidung vom 02.05.2024 - 2 B 37.23 (https://dejure.org/2024,13646)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Mai 2024 - 2 B 37.23 (https://dejure.org/2024,13646)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    StGB §§ 20, 21; LDG NRW § 56
    Lösung von den tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils

  • rechtsinformationen.bund.de

    Lösung von den tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 56 Abs 1 S 2 DG NW 2004, § 56 Abs 1 S 1 DG NW 2004, § 65 Abs 1 DG NW 2004
    Lösung von den tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils

  • doev.de PDF

    Lösung von den tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20 ; StGB § 21 ; LDG NRW § 56
    Stützung der Lösung von den bindenden tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils unter bestimmten Voraussetzungen auf ein Sachverständigengutachten durch das Berufungsgericht; Prozessordnungswidrige Einholung des Sachverständigengutachtens durch das ...

  • datenbank.nwb.de

    Lösung von den tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Disziplinarverfahren: Unzulässiges Gutachten kann Lösung von Strafurteil stützen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sanktionierung einer ehemaligen Steueramtsinspektorin im Verwaltungsprozess unter teilweiser Einbeziehung der Strafurteile

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2024, 1355
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 27.12.2017 - 2 B 18.17

    Aufklärungspflicht; Beamter; Bemessungsentscheidung; Bindungswirkung; …

    Auszug aus BVerwG, 02.05.2024 - 2 B 37.23
    Die Bindungswirkung entfällt aber auch bei Strafurteilen, die in einem ausschlaggebenden Punkt unter offenkundiger Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften zustande gekommen sind (BVerwG, Urteile vom 29. November 2000 - 1 D 13.99 - BVerwGE 112, 243 und vom 14. März 2007 - 2 WD 3.06 - BVerwGE 128, 189 ;… Beschlüsse vom 24. Juli 2007 - 2 B 65.07 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 4 Rn. 11…, vom 26. August 2010 - 2 B 43.10 - Buchholz 235.1 § 57 BDG Nr. 3 Rn. 5, vom 1. März 2013 - 2 B 78.12 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 20 Rn. 6 f., vom 27. Dezember 2017 - 2 B 18.17 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 54 Rn. 28 …und vom 8. März 2019 - 2 B 75.18 - juris Rn. 17).

    Dürfen nur rechtmäßig (d. h. prozessordnungsgemäß) in das Verfahren eingeführte Beweismittel Anlass für eine Lösung von den Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils i. S. v. § 56 Abs. 1 Satz 1 LDG NRW sein (in Eingrenzung einer mglw. missverständlichen, zu weiten Formulierung BVerwG, Beschluss vom 27. Dezember 2017 - 2 B 18.17 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 54 Rn. 28 )?".

  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer …

    Auszug aus BVerwG, 02.05.2024 - 2 B 37.23
    Vielmehr beurteilt sich die Frage eines Verwertungsverbots jeweils nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verstoßes unter Abwägung der widerstreitenden Interessen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08 - NJW 2008, 3053 f. zum Verwertungsverbot im Strafprozess).

    Insbesondere kommt hier die Annahme eines schwer wiegenden Fehlers des Gerichts zum Nachteil der Beklagten, der ein Verwertungsverbot zur Folge haben kann (BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08 - NJW 2008, 3053), nicht in Betracht.

  • BVerwG, 22.05.2013 - 1 B 25.12

    Eheliche Lebensgemeinschaft; familiäre Lebensgemeinschaft; gemeinsame Wohnung; …

    Auszug aus BVerwG, 02.05.2024 - 2 B 37.23
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist oder aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 1 B 25.12 - Buchholz 402.242 § 7 AufenthG Nr. 7 Rn. 3).
  • BVerwG, 20.12.1963 - VII C 103.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.05.2024 - 2 B 37.23
    Der Sachverständige ist allerdings lediglich Gehilfe des Gerichts; die rechtliche Würdigung obliegt dem Gericht, das hierfür das Gutachten zu verwerten hat (BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 1963 - 7 C 103.62 - BVerwGE 17, 342 f.).
  • BVerwG, 02.04.1969 - VI C 76.65

    Wegfall des Anspruchs auf Unfallausgleich bei Absinken der MdE unter 25 v.H. - …

    Auszug aus BVerwG, 02.05.2024 - 2 B 37.23
    Das Gericht darf die Begutachtung nicht einfach für seine Entscheidung übernehmen, sondern muss die Feststellungen und Schlussfolgerungen des Gutachtens im Rahmen seiner tatrichterlichen Würdigung unter Berücksichtigung aller Umstände, der eigenen Sachkunde und der allgemeinen Lebenserfahrung selbstverantwortlich überprüfen und nachvollziehen; erst auf der Grundlage dieser Prüfung darf es sich das Gutachten zu Eigen machen (BVerwG, Urteil vom 2. April 1969 - 6 C 76.65 - Buchholz 232 § 139 BBG Nr. 9 S. 5 und Beschluss vom 13. August 1970 - 6 B 7.70 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 71 S. 16).
  • BVerwG, 13.08.1970 - VI B 7.70

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 02.05.2024 - 2 B 37.23
    Das Gericht darf die Begutachtung nicht einfach für seine Entscheidung übernehmen, sondern muss die Feststellungen und Schlussfolgerungen des Gutachtens im Rahmen seiner tatrichterlichen Würdigung unter Berücksichtigung aller Umstände, der eigenen Sachkunde und der allgemeinen Lebenserfahrung selbstverantwortlich überprüfen und nachvollziehen; erst auf der Grundlage dieser Prüfung darf es sich das Gutachten zu Eigen machen (BVerwG, Urteil vom 2. April 1969 - 6 C 76.65 - Buchholz 232 § 139 BBG Nr. 9 S. 5 und Beschluss vom 13. August 1970 - 6 B 7.70 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 71 S. 16).
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses eines Rechtsbeistandes des Zeugen von der …

    Auszug aus BVerwG, 02.05.2024 - 2 B 37.23
    Für die Beklagte spricht ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht sowie das auch für das gerichtliche Disziplinarverfahren geltende Gebot des fairen Verfahrens (BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1974 - 2 BvR 747/73 u. a. - BVerfGE 38, 105 ), wonach staatliche Organe gegenüber dem Einzelnen korrekt und fair zu verfahren haben.
  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen …

    Auszug aus BVerwG, 02.05.2024 - 2 B 37.23
    Für das gerichtliche Disziplinarverfahren entfaltet aber nur die Feststellung des Strafurteils Bindungswirkung, dass das Eingangsmerkmal der krankhaften seelischen Störung des § 20 StGB gegeben ist, nicht aber die Annahme der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit (BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2008 - 2 C 59.07 - juris Rn. 29 …und Beschlüsse vom 23. Mai 2017 - 2 B 51.16 - Buchholz 235.1 § 64 BDG Nr. 3 Rn. 15 …und vom 17. Oktober 2019 - 2 B 79.18 - NVwZ-RR 2020, 749 Rn. 9).
  • BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1502/04

    Begriff des richterlichen Protokolls; Genehmigung und Unterzeichnung durch den …

    Auszug aus BVerwG, 02.05.2024 - 2 B 37.23
    Auch besteht kein allgemeiner Rechtssatz des Inhalts, dass im Fall einer rechtsfehlerhaften Beweiserhebung die Verwertung der gewonnenen Beweise stets unzulässig ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1502/04 - NVwZ 2005, 1175 f. m. w. N.).
  • BVerfG, 24.05.2023 - 1 BvR 605/23

    Erfolgreicher Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Verletzung des Rechts …

    Auszug aus BVerwG, 02.05.2024 - 2 B 37.23
    Rn. 20 Der von der Beklagten herangezogene Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit ist vom Bundesverfassungsgericht als Ausprägung der Rechtsstaatlichkeit und des allgemeinen Gleichheitssatzes im Zivilprozess entwickelt worden (…BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 31. August 2023 - 1 BvR 1601/23 - ZUM-RD 2024, 1 Rn. 19 und vom 24. Mai 2023 - 1 BvR 605/23 - NJW 2023 Rn. 25).
  • BVerwG, 29.02.2012 - 7 C 8.11

    Saatgut; Organismus, gentechnisch veränderter; Aussaat; Freisetzung; …

  • BVerwG, 26.08.2010 - 2 B 43.10

    Gerichtliches Disziplinarverfahren: offenkundig unrichtige Feststellungen aus …

  • BVerwG, 20.04.2023 - 2 A 18.21

    Entfernung einer Beamtin aus dem Beamtenverhältnis nach einer strafgerichtlichen …

  • BVerwG, 26.06.2020 - 7 BN 3.19

    Normenkontrollstreit um eine Rechtsverordnung über die Neufestsetzung eines …

  • BVerwG, 03.02.2010 - 7 B 35.09

    Aufklärungspflicht des Gerichts; Gutachten

  • BVerwG, 01.03.2013 - 2 B 78.12

    Disziplinarklageverfahren; Strafurteil; Bindungswirkung; Lösung; wesentliche …

  • BVerwG, 23.05.2017 - 2 B 51.16

    Bindungswirkung des Strafurteils mit Blick auf die Schuldebene

  • BVerfG, 31.08.2023 - 1 BvR 1601/23

    Verfassungsbeschwerden in äußerungsrechtlichen Eilverfahren wegen unzureichend …

  • BVerwG, 29.11.2000 - 1 D 13.99

    Postobersekretär bei der Deutschen Post AG; Vorwurf des Zugriffs auf …

  • BVerwG, 17.10.2019 - 2 B 79.18

    Erfolglose Beschwerde in einem Disziplinargerichtsverfahren; unterlassene …

  • BVerwG, 29.11.2023 - 6 B 10.23

    Verschuldete Fristsäumnis durch erkrankten Einzelanwalt ohne Darlegung einer …

  • BVerwG, 24.07.2007 - 2 B 65.07

    Verbindlichkeit der tatsächlichen Feststellungen eines Strafurteils im Falle …

  • BVerwG, 14.03.2007 - 2 WD 3.06

    Lösung von Strafurteil; Anforderungen an einen "Deal" (Verfahrensabsprache, …

  • BVerwG, 30.07.1990 - 7 B 104.90

    Begründung der Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision

  • OVG Sachsen, 07.06.2010 - D 6 A 32/09

    Beweisverwertungsverbot, Internetverlaufsprotokolle, richterliche Beschlagnahme, …

  • BVerwG, 08.03.2019 - 2 B 75.18

    Entfernung eines Justizvollzugsamtsinspektors aus dem Dienst aufgrund der …

  • VGH Hessen, 26.08.2026 - 26 A 1979/21

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Besitzes und Beschaffens von Kinder- …

    Die Bindungswirkung entfällt aber auch bei Strafurteilen, die in einem ausschlaggebenden Punkt unter offenkundiger Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften zustande gekommen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2024 - 2 B 37.23 -, juris Rn. 14 m. w. N.).
  • VGH Hessen, 05.08.2026 - 28 A 2020/21

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen sexueller Nötigung

    Die Bindungswirkung entfällt aber auch bei Strafurteilen, die in einem ausschlaggebenden Punkt unter offenkundiger Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften zustande gekommen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2024 - 2 B 37.23 -, juris Rn. 14 m. w. N.).
  • BVerwG, 04.03.2025 - 2 B 42.24

    Schuldfähigkeit; Milderungsgrund der Entgleisung während einer negativen, …

    Verfahrensmängel des Verwaltungsgerichts können lediglich dann eine Revisionszulassung rechtfertigen, wenn sie sich in der Berufungsinstanz fortgesetzt oder wenn sie dort fortgewirkt haben (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. November 2023 - 6 B 10.23 - juris Rn. 18 und vom 2. Mai 2024 - 2 B 37.23 - NVwZ 2024, 1355 Rn. 12).
  • BVerwG, 18.02.2025 - 2 B 45.24

    Bindungswirkung der tatsächlichen Feststellungen aus Strafverfahren, bei denen …

    Aufgrund des Gebots des fairen Verfahrens (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. Januar 2023 - 2 B 22.22 - juris Rn. 38 und vom 2. Mai 2024 - 2 B 37.23 - NVwZ 2024, 1355 Rn. 17) wäre es jedoch verpflichtet gewesen, den Beklagten mit deren Aussagen zu konfrontieren.
  • BVerwG, 01.08.2025 - 2 B 22.25
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist, auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann oder wenn sie einen Einzelfall betrifft und einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2024 - 2 B 37.23 - NVwZ 2024, 1355 Rn. 26 m. w. N.).
  • VG München, 24.09.2024 - M 13L DK 21.3142

    (Landes) Disziplinarrecht, Aberkennung des Ruhegehalts, Versuchter gefährlicher …

    Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Gutachten Bezug genommen, die sich das Gericht gemäß der gebotenen Prüfung der Feststellungen und Schlussfolgerungen im Rahmen tatrichterlicher Würdigung unter Berücksichtigung aller Umstände, der eigenen Sachkunde und der allgemeinen Lebenserfahrung (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 2.5.2024 - 2 B 37.23 - beck-online Rn. 24 m.w.N.) zu eigen macht.
  • VG München, 28.05.2025 - M 19L DK 23.5101

    Disziplinarklage, Polizeibeamter im Ruhestand, Kürzung des Ruhegehalts, …

    Rn. 52 Das Strafgerichtsurteil entfaltet insoweit Bindungswirkung, als das Eingangsmerkmal der krankhaften seelischen Störung des § 20 StGB festgestellt wurde (vgl. BVerwG, B.v. 2.5.2024 - 2 B 37/23 - juris Rn. 9).
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 15.06.2023 - 2 B 37/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,14900
OVG Saarland, 15.06.2023 - 2 B 37/23 (https://dejure.org/2023,14900)
OVG Saarland, Entscheidung vom 15.06.2023 - 2 B 37/23 (https://dejure.org/2023,14900)
OVG Saarland, Entscheidung vom 15. Juni 2023 - 2 B 37/23 (https://dejure.org/2023,14900)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 15 BauO SL 2004, § 3 BauO SL 2004, § 57 Abs 2 BauO SL 2004, § 5 Abs 2 PolG SL, § 2 Abs 2 TechprüfV SL 2011
    Bauaufsichtliches Einschreiten bei Funktionsunfähigkeit einer Brandmeldeanlage

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    SVwVfG § 44 Abs. 2 Nr. 4; LBO § 57 Abs. 2 i. V. m. § 3, § 15; TPrüfVO § 2 Abs. 2; SPolG § 5 Abs. 2 Satz 1.

  • rechtsportal.de

    Adressat; Auflage; Baugenehmigung; Bekanntgabe; Brand; Brandmeldeanlage; Brandschutz; Frist; Gefahr; Handlungsstörer; Leben; Leib; Mängel; Mieter; Sachverhaltsermittlung; Störer; unmöglich; Zustandsstörer; Zustellung; Bauaufsichtliches Einschreiten; Funktionsfähigkeit ...

  • rechtsportal.de

    Adressat; Auflage; Baugenehmigung; Bekanntgabe; Brand; Brandmeldeanlage; Brandschutz; Frist; Gefahr; Handlungsstörer; Leben; Leib; Mängel; Mieter; Sachverhaltsermittlung; Störer; unmöglich; Zustandsstörer; Zustellung; Bauaufsichtliches Einschreiten; Funktionsfähigkeit ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauherr ist für den Brandschutz verantwortlich!

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Feststellung der Eigentümerin eines Gebäudes als Handlungsstörerin bei brandschutzrechtlichen Verstößen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauherr ist für den Brandschutz verantwortlich! (IBR 2023, 422)

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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • OVG Saarland, 17.08.2022 - 2 B 104/22

    Inanspruchnahme des Veräußerers als Zustandsstörer; Ordnungsverfügung versus …

    Auszug aus OVG Saarland, 15.06.2023 - 2 B 37/23
    Rn. 42 Die Antragstellerin ist als Eigentümerin der streitbefangenen Immobilie Zustandsstörerin im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 SPolG und damit taugliche Adressatin der Maßnahme.[vgl. Beschluss des Senats vom 17.8.2022 - 2 B 104/22 -, juris, Rn. 39][vgl. Beschluss des Senats vom 17.8.2022 - 2 B 104/22 -, juris, Rn. 39] Zwar wird es in der Regel ermessengerecht sein, von einem grundsätzlichen Vorrang der Inanspruchnahme des Handlungsstörers beim Zusammentreffen von Handlungs- und Zustandshaftung auszugehen,[vgl. Urteil des Senats vom 27.8.1996 - 2 R 9/96 -, juris, Rn. 28][vgl. Urteil des Senats vom 27.8.1996 - 2 R 9/96 -, juris, Rn. 28] wenn nicht die Wirksamkeit der Maßnahme eine andere Reihenfolge gebietet.[vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 28.5.2001 - 1 ZB 01.664 -, juris, Rn. 5][vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 28.5.2001 - 1 ZB 01.664 -, juris, Rn. 5] Dieser Grundsatz verhilft der Beschwerde der Antragstellerin allerdings nicht zum Erfolg.

    Hiervon ausgehend ist eine etwaige - zwischen den Beteiligten im Übrigen streitige - mietvertragliche Übertragung der Verpflichtung zum Ersatz der defekten Brandmeldeanlage auf den Mieter vorliegend irrelevant.[vgl. hierzu: Beschluss des Senats vom 17.8.2022 - 2 B 104/22 -, juris, Rn. 40][vgl. hierzu: Beschluss des Senats vom 17.8.2022 - 2 B 104/22 -, juris, Rn. 40] Der Umstand, dass sich der Beigeladene in seiner Eigenschaft als Mieter des Gebäudes bereits am 23.3.2023 um die Feststellung geeigneter Kompensationsmaßnahmen - bis zur ordnungsgemäßen Herstellung der Brandmeldeanlage - bemüht hat, wirkt sich nicht nachträglich auf die Rechtmäßigkeit der Störerauswahl aus, sondern belegt allenfalls die mietvertraglichen Streitigkeiten und das Bemühen des Beigeladenen, den aufgrund des unzureichenden Brandschutzes bestehenden erheblichen Gefahren für Leben und Gesundheit von Personen aufgrund der Untätigkeit der Antragstellerin übergangsweise angemessen zu begegnen.

  • OVG Saarland, 24.09.2018 - 2 B 211/18

    Nachträgliche Brandschutzanordnung bei Bestandsgebäude; Erforderlichkeit eines …

    Auszug aus OVG Saarland, 15.06.2023 - 2 B 37/23
    Rn. 35 An die Gefahr- und Wahrscheinlichkeitsbeurteilung im Zusammenhang mit brandschutzrechtlichen Anforderungen sind keine übermäßig hohen Anforderungen zu stellen, weil mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss und ein Gebäudebrand regelmäßig mit erheblichen Gefahren für Leben und Gesundheit von Personen einhergeht.[vgl. Beschluss des Senats vom 24.9.2018 - 2 B 211/18 -, juris, Rn. 21][vgl. Beschluss des Senats vom 24.9.2018 - 2 B 211/18 -, juris, Rn. 21].
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2009 - 13 B 958/09

    Zulässigkeit einer Verfügung gegenüber einem Internet-Glücksspielveranstalter zur …

    Auszug aus OVG Saarland, 15.06.2023 - 2 B 37/23
    Hiervon ausgehend kann die Antragstellerin - die gegen den Bescheid vom 17.2.2023 bereits mit Datum vom 20.2.2023 Widerspruch eingelegt hat - jedenfalls betreffend die unter Ziffer I. des Bescheides ausgesprochenen Anordnungen - wenn auch bezüglich der mit dem Grundverwaltungsakt verbundenen Zwangsmittelandrohung (Ziffer II. des Bescheides) ein Zustellungserfordernis gilt (vgl. § 19 Abs. 5 SVwVG)[vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8.12.2009 - 13 B 958/09 -, juris, Rn. 107][vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8.12.2009 - 13 B 958/09 -, juris, Rn. 107] - nicht beanspruchen, so behandelt zu werden, als habe sie von den unter Ziffer I. des Bescheides angeordneten Maßnahmen vor dem 23.2.2023 keine Kenntnis gehabt.
  • VGH Bayern, 28.05.2001 - 1 ZB 01.664
    Auszug aus OVG Saarland, 15.06.2023 - 2 B 37/23
    Rn. 42 Die Antragstellerin ist als Eigentümerin der streitbefangenen Immobilie Zustandsstörerin im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 SPolG und damit taugliche Adressatin der Maßnahme.[vgl. Beschluss des Senats vom 17.8.2022 - 2 B 104/22 -, juris, Rn. 39][vgl. Beschluss des Senats vom 17.8.2022 - 2 B 104/22 -, juris, Rn. 39] Zwar wird es in der Regel ermessengerecht sein, von einem grundsätzlichen Vorrang der Inanspruchnahme des Handlungsstörers beim Zusammentreffen von Handlungs- und Zustandshaftung auszugehen,[vgl. Urteil des Senats vom 27.8.1996 - 2 R 9/96 -, juris, Rn. 28][vgl. Urteil des Senats vom 27.8.1996 - 2 R 9/96 -, juris, Rn. 28] wenn nicht die Wirksamkeit der Maßnahme eine andere Reihenfolge gebietet.[vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 28.5.2001 - 1 ZB 01.664 -, juris, Rn. 5][vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 28.5.2001 - 1 ZB 01.664 -, juris, Rn. 5] Dieser Grundsatz verhilft der Beschwerde der Antragstellerin allerdings nicht zum Erfolg.
  • OVG Saarland, 27.08.1996 - 2 R 9/96

    Bauaufsichtliche Anordnung; Grundstückseigentümer; Bauarbeiten; Rechtsfehlerhaft; …

    Auszug aus OVG Saarland, 15.06.2023 - 2 B 37/23
    Rn. 42 Die Antragstellerin ist als Eigentümerin der streitbefangenen Immobilie Zustandsstörerin im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 SPolG und damit taugliche Adressatin der Maßnahme.[vgl. Beschluss des Senats vom 17.8.2022 - 2 B 104/22 -, juris, Rn. 39][vgl. Beschluss des Senats vom 17.8.2022 - 2 B 104/22 -, juris, Rn. 39] Zwar wird es in der Regel ermessengerecht sein, von einem grundsätzlichen Vorrang der Inanspruchnahme des Handlungsstörers beim Zusammentreffen von Handlungs- und Zustandshaftung auszugehen,[vgl. Urteil des Senats vom 27.8.1996 - 2 R 9/96 -, juris, Rn. 28][vgl. Urteil des Senats vom 27.8.1996 - 2 R 9/96 -, juris, Rn. 28] wenn nicht die Wirksamkeit der Maßnahme eine andere Reihenfolge gebietet.[vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 28.5.2001 - 1 ZB 01.664 -, juris, Rn. 5][vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 28.5.2001 - 1 ZB 01.664 -, juris, Rn. 5] Dieser Grundsatz verhilft der Beschwerde der Antragstellerin allerdings nicht zum Erfolg.
  • VGH Bayern, 29.06.2016 - 16b D 13.993

    Disziplinarverfahren wegen Diebstahls im Amt - Zurückstufung

    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen der Beamtin für ihr pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (…vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6/14 - juris Rn. 16; B.v. 11.2.2014 - 2 B 37/23 - juris Rn. 10;… B.v. 25.5.2012 - 2 B 133/11 - juris Rn. 9 m. w. N.), insbesondere nach den Höhe des entstandenen Schadens (vgl. BVerwG, U.v. 29.5.2008 - 2 C 59/07 - juris).
  • VGH Bayern, 05.04.2017 - 16b D 14.2336

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Drittstaateneinlagevermittlung ohne …

    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (…vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6/14 - juris Rn. 16; B.v. 11.2.2014 - 2 B 37/23 - juris Rn. 10;… B.v. 25.5.2012 - 2 B 133/11 - juris Rn. 9 m.w.N.), insbesondere nach den Höhe des entstandenen Schadens (vgl. BVerwG, U.v. 29.5.2008 - 2 C 59/07 - juris).
  • VGH Bayern, 25.10.2016 - 16b D 14.2351

    Zurückstufung eines Polizeiobermeisters wegen Ebay-Betrugs anstatt seiner …

    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (…vgl. BVerwG, U. v. 10.12.2015 - 2 C 6/14 - juris Rn. 16; B. v. 11.2.2014 - 2 B 37/23 - juris Rn. 10;… B. v. 25.5.2012 - 2 B 133/11 - juris Rn. 9 m. w. N.), insbesondere nach den Höhe des entstandenen Schadens (vgl. BVerwG, U. v. 29.5.2008 - 2 C 59/07 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2023 - 2 S 13.23

    Auswahl unter mehreren Störern im Rahmen der Gefahrenabwehr

    Dies folgt aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Prinzip der gerechten Lastenverteilung, das im allgemeinen Gleichheitssatz und dem Verbot willkürlicher Ungleichbehandlung angesiedelt ist (vgl. VG Berlin…, Beschluss vom 12. Januar 2000 - VG 1 A 295.98 - juris Rn. 18 m.w.N.; vgl. ferner: OVG Saarlouis, Beschluss vom 15. Juni 2023 - 2 B 37/23 - juris Rn. 42;… Decker in: Busse/Kraus, BayBO, Stand: Januar 2023, Rn. 179 zu Art. 76).
  • VG Wiesbaden, 16.10.2023 - 28 K 317/21

    Disziplinarverfahren; Zurückstufung eines Beamten wegen eines Zugriffsdelikts bei …

    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (vgl. BayVGH…, Urteil vom 29. Juni 2016 - 16b D 13.993 -, juris Rn. 37; BVerwG…, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6/14 -, juris Rn. 16; Beschluss vom 11. Februar 2014 - 2 B 37/23 -, juris Rn. 10;… Beschluss vom 25. Mai 2012 - 2 B 133/11 -, juris Rn. 9), insbesondere nach der Höhe des entstandenen Schadens (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2008 - 2 C 59/07 -, juris).
  • VG Cottbus, 27.02.2026 - 3 L 720/25

    Baueinstellungsverfügung, einstweiliger Rechtschutz, Ermessensfehlerhafte …

    Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn die Wirksamkeit der Maßnahme eine andere Reihenfolge gebietet (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 19. Juli 2023 OVG 2 S 13.23 , juris Rn. 3; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 30. Januar 2024 4 ME 84/23 , juris Rn. 17; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 14. Oktober 2021 1 CS 21.1974 u. a. , juris Rn. 12; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 15. Juni 2023 2 B 37/23 , juris Rn. 42, …und Urteil vom 27. August 1996 2 R 9/96 , juris Rn. 28; offen lassend: VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 9. August 2001 1 S 523/01 , juris Rn. 21).
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