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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.12.2023 - 2 B 42.22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,42473
BVerwG, 14.12.2023 - 2 B 42.22 (https://dejure.org/2023,42473)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.2023 - 2 B 42.22 (https://dejure.org/2023,42473)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 2023 - 2 B 42.22 (https://dejure.org/2023,42473)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Unterrichtung des Personalrats (allein) durch Vorlage des Entwurfs der Disziplinarklageschrift

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 BDG, § 52 Abs 1 S 2 BDG, § 7 BPersVG, § 68 Abs 2 S 1 BPersVG, § 72 Abs 2 S 2 BPersVG
    Unterrichtung des Personalrats (allein) durch Vorlage des Entwurfs der Disziplinarklageschrift

  • Wolters Kluwer

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis aufgrund Verurteilung wegen Verletzung des Privatgeheimnisses und Dienstgeheimnisses; Mitwirkung des Personalrats bei Erhebung der Disziplinarklage gegen einen Beamten auf Antrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis aufgrund Verurteilung wegen Verletzung des Privatgeheimnisses und Dienstgeheimnisses; Mitwirkung des Personalrats bei Erhebung der Disziplinarklage gegen einen Beamten auf Antrag

  • rechtsportal.de

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis aufgrund Verurteilung wegen Verletzung des Privatgeheimnisses und Dienstgeheimnisses; Mitwirkung des Personalrats bei Erhebung der Disziplinarklage gegen einen Beamten auf Antrag

  • datenbank.nwb.de

    Unterrichtung des Personalrats (allein) durch Vorlage des Entwurfs der Disziplinarklageschrift

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 22.87

    Personalrat - Entlassung eines Beamten auf Probe - Mitwirkung - Vorgenommene …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2023 - 2 B 42.22
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich diese Mängel nicht auf eine ausdrücklich zu der beabsichtigten Maßnahme erteilte Zustimmung auszuwirken vermögen (…BVerwG, Urteile vom 23. Februar 1989 - 2 C 8.88 - BVerwGE 81, 288 , vom 6. April 1989 - 2 C 26.88 - Buchholz 250 § 78 BPersVG Nr. 13 Rn. 18 ff. und vom 12. Oktober 1989 - 2 C 22.87 - BVerwGE 82, 356 ).

    Eine irreführende oder auf Täuschung beruhende Unterrichtung durch die Dienststelle entspricht diesen Anforderungen nicht und führt, auch wenn sich der Personalrat nicht auf Täuschung berufen sollte, zur Anfechtbarkeit der getroffenen Maßnahme (BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 1989 - 2 C 22.87 - BVerwGE 82, 356 m. w. N.).

    Wie dargelegt, berühren für den Personalrat erkennbare, aber von ihm nicht beanstandete formelle Mängel nicht die Rechte des einzelnen Beschäftigten (BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 1989 - 2 C 22.87 - BVerwGE 82, 356 ).

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats); …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2023 - 2 B 42.22
    Sie verweist zum Beleg der - angeblichen-rechtssatzmäßigen Abweichung des Berufungsurteils von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf das Urteil vom 28. Oktober 1998 - 1 D 28.97 - sowie auf das Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - und macht geltend, das Berufungsgericht habe der Bemessungsentscheidung einen Rechtssatz zugrunde gelegt, der nach der Praxis des Bundesverwaltungsgerichts allein für eine Konstellation einer sog. "Regelvermutung" gelte, der im Fall des Beklagten gerade nicht gegeben sei.

    Damit ist Gegenstand der Mitwirkung lediglich das "Ob" der Klageerhebung; der genaue Inhalt der Klageschrift, insbesondere der konkrete Sachantrag des Dienstherrn oder die Entscheidung, welcher Bedienstete des Dienstherrn die Disziplinarklage zu erheben hat, sind nicht mehr Gegenstand der Mitwirkung des Personalrats (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 zu § 55 BDG …und Beschluss vom 17. April 2020 - 2 B 3.20 - 235.2 LDisziplinarG Nr. 73 Rn. 9).

  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse; …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2023 - 2 B 42.22
    Rn. 6 Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann i. S. d. § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 3).

    Diese Voraussetzungen sind insbesondere dann nicht erfüllt, wenn die von der Beschwerde aufgeworfene Frage bereits geklärt ist, auf Grund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie nur einzelfallbezogen zu beantworten ist und deshalb keine allgemeine Bedeutung hat (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4, vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 …und vom 20. Juni 2017 - 2 B 84.16 - juris Rn. 9).

  • BVerwG, 15.09.2010 - 8 C 21.09

    Widerspruchsverfahren; Entbehrlichkeit des Widerspruchsverfahrens; Zulässigkeit …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2023 - 2 B 42.22
    Dieser hat in den Blick zu nehmen, welchen Zweck der Erklärende verfolgt (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 15. September 2010 - 8 C 21.09 - BVerwGE 138, 1 Rn. 36 …und vom 30. Oktober 2013 - 2 C 23.12 - BVerwGE 148, 217 Rn. 15) und unter welchen Begleitumständen die Erklärung abgegeben worden ist (BVerwG…, Urteil vom 31. Mai 2012 - 3 C 12.11 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 113 Rn. 16).
  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 23.12

    Klage aus dem Beamtenverhältnis; Widerspruch in beamtenrechtlichen …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2023 - 2 B 42.22
    Dieser hat in den Blick zu nehmen, welchen Zweck der Erklärende verfolgt (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 15. September 2010 - 8 C 21.09 - BVerwGE 138, 1 Rn. 36 und vom 30. Oktober 2013 - 2 C 23.12 - BVerwGE 148, 217 Rn. 15) und unter welchen Begleitumständen die Erklärung abgegeben worden ist (BVerwG…, Urteil vom 31. Mai 2012 - 3 C 12.11 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 113 Rn. 16).
  • BVerwG, 21.04.2016 - 2 C 13.15

    Disziplinarmaßnahme; Dienstvergehen; schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst; …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2023 - 2 B 42.22
    Einer Festsetzung des Streitwerts für das Beschwerdeverfahren bedarf es nicht, weil für das Verfahren streitwertunabhängig Gerichtsgebühren nach den analog anzuwenden Bestimmungen des Landesrechts erhoben werden (BVerwG, Urteile vom 21. April 2016 - 2 C 4.15 - BVerwGE 155, 6 Rn. 81 f. und - 2 C 13.15 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 42 Rn. 35 f. …sowie Beschlüsse vom 25. Februar 2021 - 2 B 69.20 - NVwZ-RR 2021, 540 Rn. 35 f. …und vom 29. Oktober 2021 - 2 B 34.21 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 89 Rn. 24).
  • BVerwG, 21.04.2016 - 2 C 4.15

    Beamter; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarbefugnis; unmittelbarer …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2023 - 2 B 42.22
    Einer Festsetzung des Streitwerts für das Beschwerdeverfahren bedarf es nicht, weil für das Verfahren streitwertunabhängig Gerichtsgebühren nach den analog anzuwenden Bestimmungen des Landesrechts erhoben werden (BVerwG, Urteile vom 21. April 2016 - 2 C 4.15 - BVerwGE 155, 6 Rn. 81 f. und - 2 C 13.15 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 42 Rn. 35 f. …sowie Beschlüsse vom 25. Februar 2021 - 2 B 69.20 - NVwZ-RR 2021, 540 Rn. 35 f. …und vom 29. Oktober 2021 - 2 B 34.21 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 89 Rn. 24).
  • BVerwG, 31.05.2012 - 3 C 12.11

    Verwaltungsakt; rechtswidriger Verwaltungsakt; Rücknahme eines Verwaltungsakts; …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2023 - 2 B 42.22
    Dieser hat in den Blick zu nehmen, welchen Zweck der Erklärende verfolgt (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 15. September 2010 - 8 C 21.09 - BVerwGE 138, 1 Rn. 36 …und vom 30. Oktober 2013 - 2 C 23.12 - BVerwGE 148, 217 Rn. 15) und unter welchen Begleitumständen die Erklärung abgegeben worden ist (BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2012 - 3 C 12.11 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 113 Rn. 16).
  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 47.85

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2023 - 2 B 42.22
    Rn. 26 Im Verwaltungsprozess hat das Gericht die Möglichkeit, einen angebotenen Beweis unter dem Gesichtspunkt der rechtlichen Unerheblichkeit der behaupteten Tatsache abzulehnen (BVerwG, Urteil vom 24. März 1987 - 9 C 47.85 - BVerwGE 77, 150 …und Beschluss vom 19. November 2020 - 9 B 40/19 - Buchholz 424.01 § 58 FlurbG Nr. 7 Rn. 8).
  • BVerwG, 25.02.2021 - 2 B 69.20

    Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2023 - 2 B 42.22
    Einer Festsetzung des Streitwerts für das Beschwerdeverfahren bedarf es nicht, weil für das Verfahren streitwertunabhängig Gerichtsgebühren nach den analog anzuwenden Bestimmungen des Landesrechts erhoben werden (…BVerwG, Urteile vom 21. April 2016 - 2 C 4.15 - BVerwGE 155, 6 Rn. 81 f. und - 2 C 13.15 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 42 Rn. 35 f. sowie Beschlüsse vom 25. Februar 2021 - 2 B 69.20 - NVwZ-RR 2021, 540 Rn. 35 f. …und vom 29. Oktober 2021 - 2 B 34.21 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 89 Rn. 24).
  • BVerwG, 29.10.2021 - 2 B 34.21

    Gerichtliche Bestätigung einer Disziplinarverfügung nach dem LDG BW bei nur …

  • BVerwG, 23.06.1961 - IV C 308.60
  • BVerwG, 06.10.1982 - 7 C 17.80

    Beweiserhebung über die Voreingenommenheit eines Prüfers - Abgrenzung eines …

  • BVerwG, 19.11.2020 - 9 B 40.19

    Fortsetzung des Verfahrens nach Prozessvergleich

  • BGH, 18.10.1988 - 1 StR 410/88

    Berücksichtigung einer als erwiesen angesehenen Tatsache in den …

  • BVerwG, 08.12.1988 - 9 B 388.88

    Mündliche Verhandlung - Abgelehnter Beweisantrag - Begründungspflicht - Revision …

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage …

  • BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11

    Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis; …

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

  • BVerwG, 20.06.2017 - 2 B 84.16

    Beteiligung der Beauftragten für Chancengleichheit im behördlichen …

  • BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 8.88

    Personalrat - Mitbestimmungsrecht - Versetzung

  • BVerwG, 17.04.2020 - 2 B 3.20

    Keine erneute Beteiligung des Personalrats bei Heilung eines Mangels der …

  • BVerwG, 06.04.1989 - 2 C 26.88

    Beamter auf Probe - Entlassung - Mitwirkungsverfahren - Fehlerhafte Einleitung - …

  • BVerwG, 10.02.2009 - 6 PB 25.08

    Letztentscheidung der obersten Dienstbehörde.

  • BVerwG, 28.10.1998 - 1 D 28.97

    Vertrauenswürdigkeit eines Beamten - Verletzung der Wahrheitspflicht eines …

  • BVerwG, 07.05.2026 - 2 B 5.26

    Fortwirkung der Geltendmachung einer verfassungswidrigen Unteralimentierung

    Dieser hat in den Blick zu nehmen, welchen Zweck der Erklärende verfolgt und unter welchen Begleitumständen die Erklärung abgegeben worden ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 31. Mai 2012 - 3 C 12.11 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 113 Rn. 16; Beschluss vom 14. Dezember 2023 - 2 B 42.22 - juris Rn. 19).
  • OVG Bremen, 28.05.2025 - 4 LD 24/25

    Entfernung eines Feuerwehrbeamten aus dem Beamtenverhältnis - Chatgruppe; Deutung …

    Die Übermittlung der Disziplinarklageschrift war dazu nicht erforderlich (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.12.2023 - 2 B 42/22, juris Rn. 16 f. zu § 78 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG a.F.).
  • BVerwG, 05.12.2024 - 2 C 3.24

    Beamte sind anlassbezogen zur Überprüfung von Besoldungsmitteilungen verpflichtet

    Dieser hat in den Blick zu nehmen, welchen Zweck der Erklärende verfolgt (…stRspr, BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 2013 - 2 C 23.12 - BVerwGE 148, 217 Rn. 15 …und vom 21. Februar 2019 - 2 C 50.16 - Buchholz 230 § 126 BRRG Nr. 27 Rn. 16; Beschluss vom 14. Dezember 2023 - 2 B 42.22 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 30.06.2025 - 2 B 40.24

    Dienstvergehen durch Annahme von Essenseinladungen

    Maßgeblich ist, dass der Personalrat von der Dienststelle die für die Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgabe erforderlichen Informationen erhält (BVerwG, Beschluss vom 14. Dezember 2023 - 2 B 42.22 - juris Rn. 12).

    Hält der Personalrat die Mitteilung durch die Dienststelle für unzureichend, so obliegt es allein ihm, weitere Informationen einzuholen (BVerwG, Beschluss vom 14. Dezember 2023 - 2 B 42.22 - juris Rn. 17).

  • OVG Sachsen, 07.06.2024 - 12 A 254/22

    Disziplinarklage; Datenabfrage; Polizeibeamter; Maßnahmeverbot; Stufenvertretung; …

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich diese Mängel nicht auf eine ausdrücklich zu der beabsichtigten Maßnahme erteilte Zustimmung auszuwirken vermögen (BVerwG, Beschl. v. 14. Dezember 2023 - 2 B 42.22 -, juris Rn. 13 m. w. N.).

    Damit ist Gegenstand der Mitwirkung lediglich das "Ob" der Klageerhebung; der genaue Inhalt der Klageschrift, insbesondere der konkrete Sachantrag des Dienstherrn oder die Entscheidung, welcher Bedienstete des Dienstherrn die Disziplinarklage zu erheben hat, sind nicht mehr Gegenstand der Mitwirkung des Personalrats (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14. Dezember 2023 - 2 B 42.22 -, juris Rn. 16 m. w. N.).

  • VGH Bayern, 05.06.2024 - 11 CS 24.324

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Mischkonsums von Cannabis und Alkohol

    Aus Sicht des Erklärungsempfängers soll der Fahrerlaubnisbehörde bei objektiver Betrachtung (entsprechend § 157 BGB; vgl. BVerwG, B.v. 14.12.2023 - 2 B 42.22 - juris Rn. 19) zu verstehen gegeben werden, dass der Antragsteller zwischen dem Genuss von Betäubungsmitteln und Alkohol und der Verkehrsteilnahme in jeder Form zu trennen weiß und es seit der medizinisch-psychologischen Begutachtung keine dagegen sprechenden Vorfälle bzw. Verstöße hiergegen gegeben hat.
  • VG Karlsruhe, 16.04.2024 - DB 16 K 1956/23

    Disziplinarrechtliche Ahndung einer innerdienstlich begangenen sexuellen …

    Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sich die Disziplinarmaßnahme am gesetzlich bestimmten Strafrahmen zu orientieren hat, da hiermit eine nachvollziehbare und gleichmäßige disziplinarische Ahndung der Dienstvergehen gewährleistet ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.12.2023 - 2 B 42.22 - juris Rn. 8;… Urt. v. 19.04.2018 - 2 C 59.16 - juris Rn. 48).
  • VGH Bayern, 18.06.2024 - 11 CS 24.441

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen unsicherer Fahrweise und Anhaltspunkten für …

    Aus der Formulierung "behandelnder Arzt" ist nach den Grundsätzen des auch im Verwaltungsrecht geltenden objektivierten Empfängerhorizonts (entsprechend § 157 BGB; vgl. BVerwG, B.v. 14.12.2023 - 2 B 42.22 - juris Rn. 19) lediglich herauszulesen, dass der Bericht eines Arztes, bei dem sich der Antragsteller bereits in Behandlung befindet oder zu dem er sich ggf. in Behandlung begibt, vorzulegen ist.
  • VG Greifswald, 14.10.2025 - 11 A 1239/24

    Rückstufung wegen eines Dienstvergehens

    Maßgeblich ist, dass der Personalrat von der Dienststelle die für die Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgabe erforderlichen Informationen erhält (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 30. Juni 2025 - 2 B 40.24 -, juris Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 14. Dezember 2023 - 2 B 42.22 -, juris Rn. 12).
  • OVG Niedersachsen, 03.09.2024 - 2 LA 117/24

    Voraussetzung der Geltendmachung für den Anspruch auf Rückzahlung eines …

    Bei dem Schreiben handelt es sich bei Auslegung nach den Grundsätzen des auch im Verwaltungsrechts geltenden objektivierten Empfängerhorizontes (entsprechend § 157 BGB; vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.12.2023 - 2 B 42.22 -, juris Rn. 19) offensichtlich um ein Anhörungsschreiben im Sinne des § 28 Abs. 1 VwVfG vor dem eventuellen Erlass eines Rückforderungsbescheides, also eines belastenden Verwaltungsaktes.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2026 - 10 S 18.25

    Bundespolizei, Entlassung eines Beamten auf Probe, Anordnung der sofortigen …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2024 - 34 A 2103/23

    Verweigerung der Zustimmung des Personalrats zur Einstellung eines Beschäftigten …

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.03.2025 - 2 MB 10/24

    Auslegung einer amtsärztlichen Untersuchungsanordnung

  • VG Berlin, 15.11.2024 - 18 K 693.23

    Leistungsklage des Bundesverwaltungsamtes auf Zahlung von Verzugszinsen im …

  • VG Berlin, 15.11.2024 - 18 K 714.23
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 07.03.2022 - 2 B 42/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,4519
OVG Saarland, 07.03.2022 - 2 B 42/22 (https://dejure.org/2022,4519)
OVG Saarland, Entscheidung vom 07.03.2022 - 2 B 42/22 (https://dejure.org/2022,4519)
OVG Saarland, Entscheidung vom 07. März 2022 - 2 B 42/22 (https://dejure.org/2022,4519)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 152a VwGO, § 154 Abs 1 VwGO, § 67 Abs 4 VwGO
    Anhörungsrüge und Gegenvorstellung

  • rechtsportal.de

    VwGO § 67 Abs. 4 ; VwGO § 152a; VwGO § 154 Abs. 1
    Vertretungszwang vor dem Oberverwaltungsgericht für eine Anhörungsrüge in Bezug auf eine Prozesskostenhilfeentscheidung; Kostenrechtliche Verselbständigung des Anhörungsrügeverfahrens durch den Gesetzgeber

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (7)

  • OVG Saarland, 14.06.2021 - 2 B 120/21

    Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, mit dem ein Antrag auf Bewilligung von …

    Auszug aus OVG Saarland, 07.03.2022 - 2 B 42/22
    Der Vertretungszwang gilt zwar auch für Anhörungsrügen in Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht, es sei denn, diese werden - wie vorliegend - in Bezug auf eine Prozesskostenhilfeentscheidung erhoben, wo gemäß § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO kein Vertretungszwang besteht.[vgl. den Beschluss des Senats vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 - m.w.N., juris][vgl. den Beschluss des Senats vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 - m.w.N., juris] Die Anhörungsrüge ist auch statthaft, denn sie richtet sich gegen einen den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes gerichtskostenpflichtiges Beschwerdeverfahren nach § 146 Abs. 4 VwGO ablehnenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts und damit eine Endentscheidung im Sinne des § 152a Abs. 1 Satz 2 VwGO.

    Der Senat[vgl. schon den Beschluss vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 -, juris][vgl. schon den Beschluss vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 -, juris] folgt nicht der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg[Beschluss vom 8.1.2019 - 2 S 2804/18 - juris][Beschluss vom 8.1.2019 - 2 S 2804/18 - juris], wonach keine Kostenentscheidung zu treffen sei, weil Nr. 5400 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG), nach der im Fall einer zurückgewiesenen Anhörungsrüge eine Festgebühr anfällt, keine Anwendung finde, sondern schließt sich der gegensätzlichen und überzeugenden Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts[Beschluss vom 12.2.2019 - 12 LA 214/18 - juris][Beschluss vom 12.2.2019 - 12 LA 214/18 - juris] und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs[Beschluss vom 4.4.2019 - 10 C 19.614 -, juris][Beschluss vom 4.4.2019 - 10 C 19.614 -, juris] an.

  • OVG Saarland, 01.02.2022 - 2 B 14/22

    Corona-Krise; Stadtratssitzung mittels Videokonferenz

    Auszug aus OVG Saarland, 07.03.2022 - 2 B 42/22
    Die Anhörungsrüge und die Gegenvorstellung des Antragstellers gegen den Beschluss des Senats vom 1. Februar 2022 - 2 B 14/22 - werden zurückgewiesen..

    Rn. 1 1. Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Beschluss des Senats vom 1.2.2022 - 2 B 14/22 -, mit dem sein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren zurückgewiesen und die gleichzeitig eingelegte Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 27.1.2022 - 3 L 92/22 - verworfen wurde, bleibt ohne Erfolg.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.01.2019 - 2 S 2804/18

    PKH-Verfahren; Vertretungszwang; Anhörungsrüge; Gehörsverstoß; keine Festgebühr …

    Auszug aus OVG Saarland, 07.03.2022 - 2 B 42/22
    Der Senat[vgl. schon den Beschluss vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 -, juris][vgl. schon den Beschluss vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 -, juris] folgt nicht der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg[Beschluss vom 8.1.2019 - 2 S 2804/18 - juris][Beschluss vom 8.1.2019 - 2 S 2804/18 - juris], wonach keine Kostenentscheidung zu treffen sei, weil Nr. 5400 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG), nach der im Fall einer zurückgewiesenen Anhörungsrüge eine Festgebühr anfällt, keine Anwendung finde, sondern schließt sich der gegensätzlichen und überzeugenden Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts[Beschluss vom 12.2.2019 - 12 LA 214/18 - juris][Beschluss vom 12.2.2019 - 12 LA 214/18 - juris] und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs[Beschluss vom 4.4.2019 - 10 C 19.614 -, juris][Beschluss vom 4.4.2019 - 10 C 19.614 -, juris] an.
  • OVG Niedersachsen, 12.02.2019 - 12 LA 214/18

    Verfahren über erfolglose Anhörungsrügen in Prozesskostenhilfesachen ist nicht …

    Auszug aus OVG Saarland, 07.03.2022 - 2 B 42/22
    Der Senat[vgl. schon den Beschluss vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 -, juris][vgl. schon den Beschluss vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 -, juris] folgt nicht der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg[Beschluss vom 8.1.2019 - 2 S 2804/18 - juris][Beschluss vom 8.1.2019 - 2 S 2804/18 - juris], wonach keine Kostenentscheidung zu treffen sei, weil Nr. 5400 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG), nach der im Fall einer zurückgewiesenen Anhörungsrüge eine Festgebühr anfällt, keine Anwendung finde, sondern schließt sich der gegensätzlichen und überzeugenden Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts[Beschluss vom 12.2.2019 - 12 LA 214/18 - juris][Beschluss vom 12.2.2019 - 12 LA 214/18 - juris] und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs[Beschluss vom 4.4.2019 - 10 C 19.614 -, juris][Beschluss vom 4.4.2019 - 10 C 19.614 -, juris] an.
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2013 - 10 LA 12/13

    Anhörungsrüge gegen einen den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für …

    Auszug aus OVG Saarland, 07.03.2022 - 2 B 42/22
    Zwar ist unter einer "Endentscheidung" im Sinne der genannten Vorschrift im Regelfall das Endurteil zu verstehen; in Betracht kommen jedoch nach der Gesetzesbegründung auch Beschlüsse, die entweder die Instanz im Hauptsacheverfahren oder aber in einem Beschwerderechtszug abschließen (vgl. BT-Drucks. 15/3706, Seiten 22 und 16).[vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.2.2013 - 10 LA 12/13 -, juris][vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.2.2013 - 10 LA 12/13 -, juris] Als Endentscheidung kommt daher grundsätzlich auch ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts in Betracht, mit dem - wie vorliegend - über die Gewährung von Prozesskostenhilfe instanzabschließend und unanfechtbar entschieden wird.
  • VG Saarlouis, 27.01.2022 - 3 L 92/22

    Zu den Voraussetzungen der Durchführung einer Gemeinderatssitzung als …

    Auszug aus OVG Saarland, 07.03.2022 - 2 B 42/22
    Rn. 1 1. Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Beschluss des Senats vom 1.2.2022 - 2 B 14/22 -, mit dem sein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren zurückgewiesen und die gleichzeitig eingelegte Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 27.1.2022 - 3 L 92/22 - verworfen wurde, bleibt ohne Erfolg.
  • VGH Bayern, 04.04.2019 - 10 C 19.614

    Keine Geltendmachung der inhaltlichen Unrichtigkeit einer Entscheidung im …

    Auszug aus OVG Saarland, 07.03.2022 - 2 B 42/22
    Der Senat[vgl. schon den Beschluss vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 -, juris][vgl. schon den Beschluss vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 -, juris] folgt nicht der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg[Beschluss vom 8.1.2019 - 2 S 2804/18 - juris][Beschluss vom 8.1.2019 - 2 S 2804/18 - juris], wonach keine Kostenentscheidung zu treffen sei, weil Nr. 5400 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG), nach der im Fall einer zurückgewiesenen Anhörungsrüge eine Festgebühr anfällt, keine Anwendung finde, sondern schließt sich der gegensätzlichen und überzeugenden Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts[Beschluss vom 12.2.2019 - 12 LA 214/18 - juris][Beschluss vom 12.2.2019 - 12 LA 214/18 - juris] und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs[Beschluss vom 4.4.2019 - 10 C 19.614 -, juris][Beschluss vom 4.4.2019 - 10 C 19.614 -, juris] an.
  • OVG Saarland, 08.05.2024 - 2 B 73/24

    Antrag auf Beiordnung eines Notanwaltes/Anhörungsrüge/Gegenvorstellung

    Rn. 4 Nach § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 78b Abs. 1 ZPO ist einem Verfahrensbeteiligten auf dessen Antrag hin, soweit eine Vertretung durch Anwälte - wie hier gemäß § 67 Abs. 4 VwGO -[vgl. zum Vertretungszwang im Verfahren der Anhörungsrüge: BVerwG, Beschluss vom 21.1.2016 - 5 B 71/15 -, juris, Rn. 1 sowie Beschluss des Senats vom 7.3.2022 - 2 B 42/22 -, juris betreffend eine Anhörungsrüge in Bezug auf eine Prozesskostenhilfeentscheidung][vgl. zum Vertretungszwang im Verfahren der Anhörungsrüge: BVerwG, Beschluss vom 21.1.2016 - 5 B 71/15 -, juris, Rn. 1 sowie Beschluss des Senats vom 7.3.2022 - 2 B 42/22 -, juris betreffend eine Anhörungsrüge in Bezug auf eine Prozesskostenhilfeentscheidung] geboten ist, durch Beschluss für den Rechtszug ein Rechtsanwalt zur Wahrung seiner Rechte beizuordnen, wenn er einen zu seiner Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht findet und die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht mutwillig oder aussichtslos erscheint.

    Die Anhörungsrüge stellt keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar.[vgl. Beschluss des Senats vom 7.3.2022 - 2 B 42/22 -, juris][vgl. Beschluss des Senats vom 7.3.2022 - 2 B 42/22 -, juris].

    Die Anhörungsrüge ist weder ein Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung noch dient sie dazu, das Gericht zur Erläuterung oder Ergänzung derselben oder ihrer Begründung zu veranlassen.[vgl. Beschluss des Senats vom 7.11.2022 - 2 A 224/22 - sowie Beschluss vom 2.5.2022 - 2 B 69/22 -, vom 7.3.2022 - 2 B 42/22 -, und vom 3.3.2022 - 2 B 43/22 -, jeweils juris][vgl. Beschluss des Senats vom 7.11.2022 - 2 A 224/22 - sowie Beschluss vom 2.5.2022 - 2 B 69/22 -, vom 7.3.2022 - 2 B 42/22 -, und vom 3.3.2022 - 2 B 43/22 -, jeweils juris].

    Kosten werden auch insoweit nicht erstattet.[vgl. Beschluss des Senats vom 7.3.2022 - 2 B 42/22 -, juris, Rn. 7][vgl. Beschluss des Senats vom 7.3.2022 - 2 B 42/22 -, juris, Rn. 7].

  • OVG Saarland, 07.11.2022 - 2 A 224/22

    Anhörungsrüge nach Zurückweisung eines Antrags auf Zulassung der Berufung

    Die Anhörungsrüge nach dem § 152a VwGO stellt keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar und dient deswegen auch nicht dazu, das Gericht zur Erläuterung oder Ergänzung derselben oder ihrer Begründung zu veranlassen (vgl. dazu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.5.2022 - 2 B 69/22 -, vom 7.3.2022 - 2 B 42/22 -, und vom 3.3.2022 - 2 B 43/22 -).

    Die Anhörungsrüge stellt vor allem nach ständiger Rechtsprechung keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar und dient von daher auch nicht dazu, das Gericht zur Erläuterung oder Ergänzung derselben zu veranlassen.[vgl. dazu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.5.2022 - 2 B 69/22 -, vom 7.3.2022 - 2 B 42/22 -, und vom 3.3.2022 - 2 B 43/22 -, mit weiteren Nachweisen aus der verfassungsgerichtlichen und der höchstrichterlichen Rechtsprechung][vgl. dazu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.5.2022 - 2 B 69/22 -, vom 7.3.2022 - 2 B 42/22 -, und vom 3.3.2022 - 2 B 43/22 -, mit weiteren Nachweisen aus der verfassungsgerichtlichen und der höchstrichterlichen Rechtsprechung] Dies darf speziell bei der Klägerin als bekannt vorausgesetzt werden.[vgl. den auf ihre im Verfahren 2 A 140/19 - vor dem Senat erhobene Anhörungsrüge ergangenen Beschluss des Senats vom 28.6.2019 - 2 A 219/19 -, FA 2019, 312 ][vgl. den auf ihre im Verfahren 2 A 140/19 - vor dem Senat erhobene Anhörungsrüge ergangenen Beschluss des Senats vom 28.6.2019 - 2 A 219/19 -, FA 2019, 312 ].

  • OVG Saarland, 07.11.2022 - 2 A 226/22

    Anhörungsrüge nach Zurückweisung eines Berufungszulassungsantrags

    Die Anhörungsrüge nach dem § 152a VwGO stellt keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar und dient deswegen auch nicht dazu, das Gericht zur Erläuterung oder Ergänzung derselben oder ihrer Begründung zu veranlassen (vgl. dazu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.5.2022 - 2 B 69/22 -, vom 7.3.2022 - 2 B 42/22 -, und vom 3.3.2022 - 2 B 43/22 -).

    Die Anhörungsrüge stellt vor allem entgegen der Ansicht der Klägerinnen nach gesicherter Rechtsprechung keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar und dient deswegen auch nicht dazu, das Gericht zur Erläuterung oder Ergänzung derselben oder ihrer Begründung zu veranlassen.[vgl. dazu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.5.2022 - 2 B 69/22 -, vom 7.3.2022 - 2 B 42/22 -, und vom 3.3.2022 - 2 B 43/22 -, mit weiteren Nachweisen aus der verfassungsgerichtlichen und der höchstrichterlichen Rechtsprechung][vgl. dazu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.5.2022 - 2 B 69/22 -, vom 7.3.2022 - 2 B 42/22 -, und vom 3.3.2022 - 2 B 43/22 -, mit weiteren Nachweisen aus der verfassungsgerichtlichen und der höchstrichterlichen Rechtsprechung] Dies darf speziell bei der Klägerin als bekannt vorausgesetzt werden.[vgl. den auf ihre im Verfahren 2 A 140/19 - vor dem Senat erhobene Anhörungsrüge ergangenen Beschluss des Senats vom 28.6.2019 - 2 A 219/19 -, FA 2019, 312 ][vgl. den auf ihre im Verfahren 2 A 140/19 - vor dem Senat erhobene Anhörungsrüge ergangenen Beschluss des Senats vom 28.6.2019 - 2 A 219/19 -, FA 2019, 312 ].

  • OVG Saarland, 28.09.2022 - 1 E 204/22

    Kein Vertretungszwang vor dem Oberverwaltungsgericht für eine Anhörungsrüge

    Der Vertretungszwang gilt zwar auch für Anhörungsrügen in Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht, es sei denn, diese werden - wie vorliegend - in Bezug auf ein Prozesskostenhilfeverfahren erhoben, hinsichtlich dessen gemäß § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO kein Vertretungszwang besteht.[vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 7.3.2022 - 2 B 42/22 - und vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 -, jeweils juris][vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 7.3.2022 - 2 B 42/22 - und vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 -, jeweils juris].
  • OVG Sachsen, 28.04.2025 - 6 B 212/24

    Anhörungsrüge gegen einen Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss; …

    Die gesetzlichen Regelungen über den Vertretungszwang gelten uneingeschränkt auch für die Anhörungsrüge und damit auch für solche gegen Prozesskotenhilfe versagende Beschlüsse (BVerwG, Beschl. v. 19. Dezember 2024 - 1 B 30.24, 1 B 22.24 -, juris;… v. 21. Januar 2016 - 5 B 70.15, 5 PKH 32.15 -, juris Rn. 1 und 5;… a. A.: BayVGH, Beschl. v. 27. Februar 2025 - 11 ZB 25.262 -, juris Rn. 1; OVG Saarland, Beschl. v. 7. März 2002 - 2 B 42/22 -, juris Rn. 2;… NdsOVG, Beschl. v. 3. Februar 2021 - 8 ME 114/20 -, juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 27.02.2025 - 11 ZB 25.262

    Missbräuchliche Ablehnungsgesuche gegen gesamten Spruchkörper

    Zwar steht den Ablehnungsgesuchen und der Anhörungsrüge nicht der grundsätzlich auch insoweit vor dem Verwaltungsgerichtshof zu beachtende Vertretungszwang (§ 67 Abs. 4 Satz 1 und 2 VwGO;… vgl. BVerwG, B.v. 19.12.2024 - 1 B 30.24 - juris Rn. 2;… BayVGH, B.v. 23.11.2021 - 11 ZB 21.2838 - juris Rn. 7) entgegen, weil das vorangegangene Verfahren die Versagung von Prozesskostenhilfe betrifft (so OVG Saarl, B.v. 7.3.2022 - 2 B 42/22 - juris Rn. 2;… B.v. 14.6.2021 - 2 B 120/21 - NVwZ-RR 2021, 783 Rn. 2;… NdsOVG, B.v. 3.2.2021 - 8 ME 114/20 - juris Rn. 3 für die Anhörungsrüge).
  • OVG Saarland, 07.11.2022 - 2 A 176/22

    Verwaltungsprozess

    Die Anhörungsrüge nach dem § 152a VwGO stellt keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar und dient deswegen auch nicht dazu, das Gericht zur Erläuterung oder Ergänzung derselben oder ihrer Begründung zu veranlassen (vgl. dazu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.5.2022 - 2 B 69/22 -, vom 7.3.2022 - 2 B 42/22 -, und vom 3.3.2022 - 2 B 43/22 -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.10.2021 - 1 LZ 528/21

    Kostenentscheidung bei Anhörungsrügen in Prozesskostenhilfebeschwerdeverfahren

    Nr. 5400 Anlage 1 zum GKG ist anwendbar, obwohl die Anhörungsrüge eine gerichtliche Entscheidung im Prozesskostenhilfeverfahren betrifft (ebenso OVG Lüneburg…, Beschluss vom 12. Februar 2019 - 12 LA 214/18 -, juris Rn. 8; OVG Bremen…, Beschluss vom 24. Juli 2019 - 1 F 185/19 -, juris Rn. 15; VGH München…, Beschluss vom 4. April 2019 - 10 C 19.614 -, juris Rn. 7; VGH Mannheim…, Beschluss vom 23. April 2021 - 2 S 1161/21 -, juris Rn. 4 ff.; OVG Saarlouis, Beschluss vom 7. März 2022 - 2 B 42/22 -, juris Rn. 5).
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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 09.09.2022 - 2 B 42/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,25136
VG Schleswig, 09.09.2022 - 2 B 42/22 (https://dejure.org/2022,25136)
VG Schleswig, Entscheidung vom 09.09.2022 - 2 B 42/22 (https://dejure.org/2022,25136)
VG Schleswig, Entscheidung vom 09. September 2022 - 2 B 42/22 (https://dejure.org/2022,25136)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2018 - 1 MB 22/17

    Bauaufsichtliche Untersagung der Nutzung eines Grundstücks als Lagerfläche; …

    Auszug aus VG Schleswig, 09.09.2022 - 2 B 42/22
    Da die Nutzungsuntersagung in erster Linie die Funktion hat, den Bauherrn auf das Genehmigungsverfahren zu verweisen, muss grundsätzlich nicht geprüft werden, ob das Vorhaben auch gegen materielles Recht verstößt (std. Rspr. des OVG Schleswig, vgl. Beschluss vom 16.01.2018 - 1 MB 22/17 - Beschluss vom 08.05.2020 - 1 LA 52/17 -).
  • VG Schleswig, 04.12.2020 - 2 B 51/20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Nutzungsuntersagung mit Zwangsgeldandrohung

    Auszug aus VG Schleswig, 09.09.2022 - 2 B 42/22
    Eine formell rechtwidrige Nutzung darf allerdings aus Gründen der Verhältnismäßigkeit regelmäßig dann nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist (std. Rspr. des OVG Schleswig, vgl. Beschluss vom Beschluss vom 04.12.2020 - 2 B 51/20 -, juris, m.w.N.).
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