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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.10.2020 - 2 B 51.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,38384
BVerwG, 20.10.2020 - 2 B 51.20 (https://dejure.org/2020,38384)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.2020 - 2 B 51.20 (https://dejure.org/2020,38384)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 2020 - 2 B 51.20 (https://dejure.org/2020,38384)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (22)

  • EuGH, 21.02.2018 - C-518/15

    Matzak - Rufbereitschaft zuhause als Arbeitszeit

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2020 - 2 B 51.20
    Allerdings sei diese Rechtsprechung nach der jüngeren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 21. Februar 2018 - C-518/15, Matzak - NJW 2018, 1073) nicht mehr heranzuziehen.

    Sie lässt sich auf der Grundlage des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Februar 2018 - C-518/15, Matzak - (NJW 2018, 1073) und der bereits ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Sinne des Berufungsurteils eindeutig beantworten, ohne dass es dafür der Durchführung eines Revisionsverfahrens bedarf.

    Rn. 11 Weiter hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 21. Februar 2018 - C-518/15, Matzak - (NJW 2018, 1073 Rn. 61 ff.) entschieden, dass der in Art. 2 RL 2003/88/EG verwendete Begriff der Arbeitszeit dahin auszulegen ist, dass er nicht die persönliche Anwesenheit und die Verfügbarkeit des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz voraussetzt (so in den früheren Rechtssachen: EuGH, Urteile vom 3. Oktober 2000 - C-303/98, Simap - Slg. 2000 I-7963 und vom 9. September 2003 - C-151/02, Jaeger - Slg. 2003, I-8415; Beschluss vom 4. März 2011 - C-258/10, Grigore - n. v.), sondern dass der als Arbeitszeit anzusehende Bereitschaftsdienst auch an einem anderen, vom Arbeitgeber bestimmten Ort erbracht werden kann.

  • EuGH, 09.09.2003 - C-151/02

    BEI EINEM BEREITSCHAFTSDIENST, DER AN EINEM VOM ARBEITGEBER BESTIMMTEN ORT …

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2020 - 2 B 51.20
    Diese Verpflichtungen, aufgrund deren der betroffene Arbeitnehmer seinen Aufenthaltsort während der Bereitschaftszeiten nicht frei bestimmen kann, sind als Bestandteil der Wahrnehmung seiner Aufgaben anzusehen (vgl. EuGH, Urteil vom 9. September 2003 - C-151/02, Jaeger - Slg. 2003, I-8415 Rn. 63 …sowie Beschluss vom 4. März 2011 - C-258/10, Grigore - n. v., Rn. 53 m.w.N.).

    Unter diesen Umständen ist nur die Zeit, die für die tatsächliche Erbringung von Leistungen aufgewandt wird, als Arbeitszeit im Sinne der Richtlinie 2003/88/EG anzusehen (vgl. EuGH, Urteil vom 9. September 2003 - C-151/02, Jaeger - NJW 2003, 2971 Rn. 63).

    Rn. 11 Weiter hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 21. Februar 2018 - C-518/15, Matzak - (…NJW 2018, 1073 Rn. 61 ff.) entschieden, dass der in Art. 2 RL 2003/88/EG verwendete Begriff der Arbeitszeit dahin auszulegen ist, dass er nicht die persönliche Anwesenheit und die Verfügbarkeit des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz voraussetzt (so in den früheren Rechtssachen: EuGH, Urteile vom 3. Oktober 2000 - C-303/98, Simap - Slg. 2000 I-7963 und vom 9. September 2003 - C-151/02, Jaeger - Slg. 2003, I-8415; Beschluss vom 4. März 2011 - C-258/10, Grigore - n. v.), sondern dass der als Arbeitszeit anzusehende Bereitschaftsdienst auch an einem anderen, vom Arbeitgeber bestimmten Ort erbracht werden kann.

  • BVerwG, 16.04.2020 - 2 B 5.19

    Ablehnung; Ablehnungsgesuch; Aufklärungspflicht; Aufklärungsrüge; Beamter; …

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2020 - 2 B 51.20
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden bundesgerichtlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4…, vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 und vom 16. April 2020 - 2 B 5.19 - NVwZ-RR 2020, 933 Rn. 6).

    Das Ergebnis der gerichtlichen Beweiswürdigung selbst ist vom Revisionsgericht nur daraufhin nachzuprüfen, ob es gegen Logik (Denkgesetze) und Naturgesetze verstößt oder gedankliche Brüche und Widersprüche enthält (stRspr, vgl. BVerwG…, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 30.05 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 50 Rn. 16 …sowie Beschlüsse vom 25. Juni 2019 - 2 B 65.18 - Buchholz 237.1 Art. 87 BayLBG Nr. 1 Rn. 4 und vom 16. April 2020 - 2 B 5.19 - NVwZ-RR 2020, 933 Rn. 24, jeweils m.w.N.).

  • EuGH, 03.10.2000 - C-303/98

    DIE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN ÜBER BESTIMMTE ASPEKTE DER …

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2020 - 2 B 51.20
    Rn. 11 Weiter hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 21. Februar 2018 - C-518/15, Matzak - (…NJW 2018, 1073 Rn. 61 ff.) entschieden, dass der in Art. 2 RL 2003/88/EG verwendete Begriff der Arbeitszeit dahin auszulegen ist, dass er nicht die persönliche Anwesenheit und die Verfügbarkeit des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz voraussetzt (so in den früheren Rechtssachen: EuGH, Urteile vom 3. Oktober 2000 - C-303/98, Simap - Slg. 2000 I-7963 und vom 9. September 2003 - C-151/02, Jaeger - Slg. 2003, I-8415; Beschluss vom 4. März 2011 - C-258/10, Grigore - n. v.), sondern dass der als Arbeitszeit anzusehende Bereitschaftsdienst auch an einem anderen, vom Arbeitgeber bestimmten Ort erbracht werden kann.

    Ein solch formales Kriterium widerspräche offenkundig dem Ziel der Richtlinie 2003/88/EG, die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten, indem ihnen Mindestruhezeiten sowie angemessene Ruhepausen zugestanden werden (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Oktober 2000 - C-303/98, Simap - Slg. 2000 I-7963 Rn. 49).

  • EuGH - C-258/10 (anhängig)

    Nicusor Grigore gegen Regia Nationala a Padurilor Romsilva - Directia Silvica …

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2020 - 2 B 51.20
    Diese Verpflichtungen, aufgrund deren der betroffene Arbeitnehmer seinen Aufenthaltsort während der Bereitschaftszeiten nicht frei bestimmen kann, sind als Bestandteil der Wahrnehmung seiner Aufgaben anzusehen (vgl. EuGH…, Urteil vom 9. September 2003 - C-151/02, Jaeger - Slg. 2003, I-8415 Rn. 63 sowie Beschluss vom 4. März 2011 - C-258/10, Grigore - n. v., Rn. 53 m.w.N.).

    Rn. 11 Weiter hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 21. Februar 2018 - C-518/15, Matzak - (…NJW 2018, 1073 Rn. 61 ff.) entschieden, dass der in Art. 2 RL 2003/88/EG verwendete Begriff der Arbeitszeit dahin auszulegen ist, dass er nicht die persönliche Anwesenheit und die Verfügbarkeit des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz voraussetzt (so in den früheren Rechtssachen: EuGH, Urteile vom 3. Oktober 2000 - C-303/98, Simap - Slg. 2000 I-7963 und vom 9. September 2003 - C-151/02, Jaeger - Slg. 2003, I-8415; Beschluss vom 4. März 2011 - C-258/10, Grigore - n. v.), sondern dass der als Arbeitszeit anzusehende Bereitschaftsdienst auch an einem anderen, vom Arbeitgeber bestimmten Ort erbracht werden kann.

  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 9.03

    Alimentation; Arbeitszeit; Bereitschaftsdienst; Gemeinschaftsrecht; …

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2020 - 2 B 51.20
    Rn. 13 Danach liegt Bereitschaftsdienst vor, wenn der Beamte sich an einem vom Dienstherrn bestimmten Ort außerhalb des Privatbereichs zu einem jederzeitigen unverzüglichen Einsatz bereitzuhalten hat (BVerwG, Urteile vom 25. Oktober 1979 - 2 C 7.78 - BVerwGE 59, 45 , vom 12. Dezember 1979 - 6 C 96.78 - BVerwGE 59, 176 , vom 9. Mai 1985 - 2 C 20.82 - Buchholz 235 § 48 BBesG Nr. 6 S. 5, vom 29. Januar 1987 - 2 C 14.85 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 28 S. 3, vom 21. März 1996 - 2 C 24.95 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 17 S. 20, vom 29. April 2004 - 2 C 9.03 - Buchholz 240 § 48 BBesG Nr. 8 S. 3…, vom 22. Januar 2009 - 2 C 90.07 - Buchholz 240.01 BBesO Nr. 31 Rn. 14, 17 …und vom 17. November 2016 - 2 C 23.15 - BVerwGE 156, 262 Rn. 15).

    Er hat sich an einem vom Dienstherrn bestimmten und damit an einem nicht "privat" frei wählbaren und wechselbaren Ort für einen jederzeitigen Einsatz bereitzuhalten (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Mai 1985 - 2 C 20.82 - Buchholz 235 § 48 BBesG Nr. 6 S. 5 und vom 29. April 2004 - 2 C 9.03 - Buchholz 240 § 48 BBesG Nr. 8 S. 3).

  • BVerwG, 25.10.1979 - 2 C 7.78

    Gewährung von Freizeitausgleich für Rufbereitschaft - Ausgleichspflichtigkeit …

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2020 - 2 B 51.20
    Rn. 13 Danach liegt Bereitschaftsdienst vor, wenn der Beamte sich an einem vom Dienstherrn bestimmten Ort außerhalb des Privatbereichs zu einem jederzeitigen unverzüglichen Einsatz bereitzuhalten hat (BVerwG, Urteile vom 25. Oktober 1979 - 2 C 7.78 - BVerwGE 59, 45 , vom 12. Dezember 1979 - 6 C 96.78 - BVerwGE 59, 176 , vom 9. Mai 1985 - 2 C 20.82 - Buchholz 235 § 48 BBesG Nr. 6 S. 5, vom 29. Januar 1987 - 2 C 14.85 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 28 S. 3, vom 21. März 1996 - 2 C 24.95 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 17 S. 20, vom 29. April 2004 - 2 C 9.03 - Buchholz 240 § 48 BBesG Nr. 8 S. 3…, vom 22. Januar 2009 - 2 C 90.07 - Buchholz 240.01 BBesO Nr. 31 Rn. 14, 17 …und vom 17. November 2016 - 2 C 23.15 - BVerwGE 156, 262 Rn. 15).

    Wie sich aus dem Kontext der in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts entnehmen lässt, ist mit der Wendung "außerhalb des Privatbereichs" zum Ausdruck gebracht, dass der Beamte während des Bereitschaftsdienstes seinen privaten Aufenthaltsort - sei es sein Zuhause oder einen anderen Ort - nicht frei wählen und wechseln kann (BVerwG, Urteile vom 25. Oktober 1979 - 2 C 7.78 - BVerwGE 59, 45 und vom 12. Dezember 1979 - 6 C 96.78 - BVerwGE 59, 176 ).

  • BVerwG, 12.12.1979 - 6 C 96.78
    Auszug aus BVerwG, 20.10.2020 - 2 B 51.20
    Rn. 13 Danach liegt Bereitschaftsdienst vor, wenn der Beamte sich an einem vom Dienstherrn bestimmten Ort außerhalb des Privatbereichs zu einem jederzeitigen unverzüglichen Einsatz bereitzuhalten hat (BVerwG, Urteile vom 25. Oktober 1979 - 2 C 7.78 - BVerwGE 59, 45 , vom 12. Dezember 1979 - 6 C 96.78 - BVerwGE 59, 176 , vom 9. Mai 1985 - 2 C 20.82 - Buchholz 235 § 48 BBesG Nr. 6 S. 5, vom 29. Januar 1987 - 2 C 14.85 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 28 S. 3, vom 21. März 1996 - 2 C 24.95 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 17 S. 20, vom 29. April 2004 - 2 C 9.03 - Buchholz 240 § 48 BBesG Nr. 8 S. 3…, vom 22. Januar 2009 - 2 C 90.07 - Buchholz 240.01 BBesO Nr. 31 Rn. 14, 17 …und vom 17. November 2016 - 2 C 23.15 - BVerwGE 156, 262 Rn. 15).

    Wie sich aus dem Kontext der in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts entnehmen lässt, ist mit der Wendung "außerhalb des Privatbereichs" zum Ausdruck gebracht, dass der Beamte während des Bereitschaftsdienstes seinen privaten Aufenthaltsort - sei es sein Zuhause oder einen anderen Ort - nicht frei wählen und wechseln kann (BVerwG, Urteile vom 25. Oktober 1979 - 2 C 7.78 - BVerwGE 59, 45 und vom 12. Dezember 1979 - 6 C 96.78 - BVerwGE 59, 176 ).

  • BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 20.82

    Mehrarbeitsvergütung (Beamte) - Dienst in Bereitschaft - Angemessenheit - keine …

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2020 - 2 B 51.20
    Rn. 13 Danach liegt Bereitschaftsdienst vor, wenn der Beamte sich an einem vom Dienstherrn bestimmten Ort außerhalb des Privatbereichs zu einem jederzeitigen unverzüglichen Einsatz bereitzuhalten hat (BVerwG, Urteile vom 25. Oktober 1979 - 2 C 7.78 - BVerwGE 59, 45 , vom 12. Dezember 1979 - 6 C 96.78 - BVerwGE 59, 176 , vom 9. Mai 1985 - 2 C 20.82 - Buchholz 235 § 48 BBesG Nr. 6 S. 5, vom 29. Januar 1987 - 2 C 14.85 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 28 S. 3, vom 21. März 1996 - 2 C 24.95 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 17 S. 20, vom 29. April 2004 - 2 C 9.03 - Buchholz 240 § 48 BBesG Nr. 8 S. 3…, vom 22. Januar 2009 - 2 C 90.07 - Buchholz 240.01 BBesO Nr. 31 Rn. 14, 17 …und vom 17. November 2016 - 2 C 23.15 - BVerwGE 156, 262 Rn. 15).

    Er hat sich an einem vom Dienstherrn bestimmten und damit an einem nicht "privat" frei wählbaren und wechselbaren Ort für einen jederzeitigen Einsatz bereitzuhalten (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Mai 1985 - 2 C 20.82 - Buchholz 235 § 48 BBesG Nr. 6 S. 5 und vom 29. April 2004 - 2 C 9.03 - Buchholz 240 § 48 BBesG Nr. 8 S. 3).

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 30.05

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt; …

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2020 - 2 B 51.20
    Das Ergebnis der gerichtlichen Beweiswürdigung selbst ist vom Revisionsgericht nur daraufhin nachzuprüfen, ob es gegen Logik (Denkgesetze) und Naturgesetze verstößt oder gedankliche Brüche und Widersprüche enthält (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 30.05 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 50 Rn. 16 …sowie Beschlüsse vom 25. Juni 2019 - 2 B 65.18 - Buchholz 237.1 Art. 87 BayLBG Nr. 1 Rn. 4 …und vom 16. April 2020 - 2 B 5.19 - NVwZ-RR 2020, 933 Rn. 24, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 25.06.2019 - 2 B 65.18

    Finanzielle Abgeltung unionsrechtswidriger Zuvielarbeit

  • OVG Niedersachsen, 11.03.2020 - 5 LB 62/18

    Berufsfeuerwehrleute erhalten finanzielle Entschädigung oder Freizeitausgleich …

  • BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 29.11

    Feuerwehr; Mehrarbeit; Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Ausgleichsanspruch; Treu …

  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 23.15

    Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch …

  • BVerwG, 29.09.2011 - 2 C 32.10

    Feuerwehr, Mehrarbeit, Zuvielarbeit, Freizeitausgleich, Ausgleichsanspruch, Treu …

  • BVerwG, 21.03.1996 - 2 C 24.95

    Beamtenrecht: Anspruch auf Zulagen von Feuerwehrbeamten im Leitstellendienst

  • BVerwG, 19.04.2018 - 2 C 40.17

    Freizeitausgleich für verlängerte Arbeitszeit bei der Leipziger Feuerwehr

  • BVerwG, 22.01.2009 - 2 C 90.07

    Bereitschaftsdienst; Erschwerniszulage; Dienst zu ungünstigen Zeiten; …

  • BVerwG, 29.01.1987 - 2 C 14.85

    Arbeitszeit - Reisezeiten - Anzurechnender Dienst - Mehrarbeit - …

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 26.14

    Unionsrechtlicher Haftungsanspruch; unionsrechtswidrige Zuvielarbeit; …

  • BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11

    Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis; …

  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse; …

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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 04.12.2020 - 2 B 51/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,39714
VG Schleswig, 04.12.2020 - 2 B 51/20 (https://dejure.org/2020,39714)
VG Schleswig, Entscheidung vom 04.12.2020 - 2 B 51/20 (https://dejure.org/2020,39714)
VG Schleswig, Entscheidung vom 04. Dezember 2020 - 2 B 51/20 (https://dejure.org/2020,39714)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 25.03.1996 - 4 B 302.95

    Bauplanungsrecht: "Wohnnutzung" bei Nutzung eines Hauses durch Wohngruppe eines …

    Auszug aus VG Schleswig, 04.12.2020 - 2 B 51/20
    Das OVG Lüneburg (Beschl. v. 18.09.2015, - 1 ME 126/15 -) hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 25.03.1996, 4 B 302.95 ) dazu nach Auffassung der Kammer zutreffend Folgendes ausgeführt:.

    Soweit die Antragstellerin unter Berufung auf das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. vom 25.03.1996 - 4 B 302/95 -) meint, die tatsächlich festgestellte, von den Monteuren ausgeübte Nutzung sei für die Beurteilung, ob es sich um "Wohnen" handelt, nicht maßgeblich, sondern ausschließlich das Nutzungskonzept des Eigentümers, wie es sich im Mietvertrag ausgedrückt habe, verkennt sie zum einen, dass das Bundesverwaltungsgericht keineswegs auf die bloße "Papierform" abgestellt hat.

    Vielmehr heißt es in dem o. g. Beschluss (BVerwG, Beschl. vom 25.03.1996 - 4 B 302/95 -, juris Rn. 12):.

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.11.2018 - 1 MB 10/18

    Anordnung der Nutzungsuntersagung und Störerauswahl

    Auszug aus VG Schleswig, 04.12.2020 - 2 B 51/20
    Betriebsformen, die sich auf das schlichte Bereitstellen eines Gästezimmers beschränken und von der Erbringung weiterer Nebenleistungen absehen, sind seit langem im Billigsektor anzutreffen und rechtfertigen deshalb nicht zwangsläufig den Schluss, es liege kein Beherbergungsbetrieb vor (OVG Schleswig, Beschl. v. 19.11.2018, - 1 MB 10/18 -).

    Es ist nämlich nicht zu beanstanden, den Verhaltensstörer für die aktuelle Umsetzung der Nutzungsuntersagung und den Eigentümer daneben insoweit in Anspruch zu nehmen, als es um die Sicherstellung des Unterbleibens der Nutzung für die Zukunft geht (OVG Schleswig, Beschl. v. 19.11.2018 - 1 MB 10/18 - OVG Münster…, Beschl. vom 19.04.2016 - 2 A 1778/15 -, juris Rn. 16; OVG Münster…, Beschl. vom 01.03.2011 - 7 B 18/11 -, juris Rn. 4).

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2018 - 1 MB 22/17

    Bauaufsichtliche Untersagung der Nutzung eines Grundstücks als Lagerfläche; …

    Auszug aus VG Schleswig, 04.12.2020 - 2 B 51/20
    Da die Nutzungsuntersagung in erster Linie die Funktion hat, den Bauherrn auf das Genehmigungsverfahren zu verweisen, muss grundsätzlich nicht geprüft werden, ob das Vorhaben auch gegen materielles Recht verstößt (std. Rspr. des OVG Schleswig, vgl. Beschl. vom 16.01.2018 - 1 MB 22/17 - Beschl. vom 08.05.2020 - 1 LA 52/17 -).

    Eine formell rechtwidrige Nutzung darf allerdings aus Gründen der Verhältnismäßigkeit regelmäßig dann nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist bzw. bei verfahrensfreien Vorhaben offensichtlich zulässig ist (std. Rspr. des OVG Schleswig, vgl. Beschl. vom 26.05.2017 - 1 MB 7/17 - Beschl. vom 16.01.2018 - 1 MB 22/17 - Beschl. vom 08.05.2020 - 1 LA 52/17 -, und Beschl. vom 25.06.2020 - 1 MB 31/19 -).

  • BVerfG, 24.07.2000 - 1 BvR 151/99

    Nichtzulassung; Revision; Verfassungsbeschwerde; Rechtswegerschöpfung; …

    Auszug aus VG Schleswig, 04.12.2020 - 2 B 51/20
    Dabei entsteht ein im Rahmen der Nutzungsuntersagung beachtlicher - offensichtlicher - baurechtlicher Bestandsschutz zwar auch bereits dann, wenn die bauliche Anlage über einen relevanten Zeitraum in Einklang mit dem materiellen Baurecht stand (OVG Schleswig, Beschl. vom 08.05.2020 - 1 LA 52/17 - vgl. OVG Bautzen…, Beschl. vom 02.05.2011 - 1 B 30/11 -, juris Rn. 15; OVG Münster…, Beschl. vom 27.08.2002 - 10 B 1233/02 -, juris Rn. 3; BVerfG, Beschl. vom 24.07.2000 - 1 BvR 151/99 -, juris Rn. 8; BVerwG…, Urt. vom 23.02.1979 - 4 C 86.76 -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 23.02.1979 - 4 C 86.76

    Bestandsschutz im Rahmen einer Untersagungsverfügung

    Auszug aus VG Schleswig, 04.12.2020 - 2 B 51/20
    Dabei entsteht ein im Rahmen der Nutzungsuntersagung beachtlicher - offensichtlicher - baurechtlicher Bestandsschutz zwar auch bereits dann, wenn die bauliche Anlage über einen relevanten Zeitraum in Einklang mit dem materiellen Baurecht stand (OVG Schleswig, Beschl. vom 08.05.2020 - 1 LA 52/17 - vgl. OVG Bautzen…, Beschl. vom 02.05.2011 - 1 B 30/11 -, juris Rn. 15; OVG Münster…, Beschl. vom 27.08.2002 - 10 B 1233/02 -, juris Rn. 3; BVerfG…, Beschl. vom 24.07.2000 - 1 BvR 151/99 -, juris Rn. 8; BVerwG, Urt. vom 23.02.1979 - 4 C 86.76 -, juris Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2002 - 10 B 1233/02

    Nutzungsuntersagung und Verlangen eines Bauantrags

    Auszug aus VG Schleswig, 04.12.2020 - 2 B 51/20
    Dabei entsteht ein im Rahmen der Nutzungsuntersagung beachtlicher - offensichtlicher - baurechtlicher Bestandsschutz zwar auch bereits dann, wenn die bauliche Anlage über einen relevanten Zeitraum in Einklang mit dem materiellen Baurecht stand (OVG Schleswig, Beschl. vom 08.05.2020 - 1 LA 52/17 - vgl. OVG Bautzen…, Beschl. vom 02.05.2011 - 1 B 30/11 -, juris Rn. 15; OVG Münster, Beschl. vom 27.08.2002 - 10 B 1233/02 -, juris Rn. 3; BVerfG…, Beschl. vom 24.07.2000 - 1 BvR 151/99 -, juris Rn. 8; BVerwG…, Urt. vom 23.02.1979 - 4 C 86.76 -, juris Rn. 12).
  • OVG Sachsen, 02.05.2011 - 1 B 30/11

    Nutzungsuntersagung, Brandschutz, Bestandsschutzermessen

    Auszug aus VG Schleswig, 04.12.2020 - 2 B 51/20
    Dabei entsteht ein im Rahmen der Nutzungsuntersagung beachtlicher - offensichtlicher - baurechtlicher Bestandsschutz zwar auch bereits dann, wenn die bauliche Anlage über einen relevanten Zeitraum in Einklang mit dem materiellen Baurecht stand (OVG Schleswig, Beschl. vom 08.05.2020 - 1 LA 52/17 - vgl. OVG Bautzen, Beschl. vom 02.05.2011 - 1 B 30/11 -, juris Rn. 15; OVG Münster…, Beschl. vom 27.08.2002 - 10 B 1233/02 -, juris Rn. 3; BVerfG…, Beschl. vom 24.07.2000 - 1 BvR 151/99 -, juris Rn. 8; BVerwG…, Urt. vom 23.02.1979 - 4 C 86.76 -, juris Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2016 - 2 A 1778/15

    Untersagung der aktuellen Nutzung eines Hauses zu bordellartigen Zwecken wegen …

    Auszug aus VG Schleswig, 04.12.2020 - 2 B 51/20
    Es ist nämlich nicht zu beanstanden, den Verhaltensstörer für die aktuelle Umsetzung der Nutzungsuntersagung und den Eigentümer daneben insoweit in Anspruch zu nehmen, als es um die Sicherstellung des Unterbleibens der Nutzung für die Zukunft geht (OVG Schleswig, Beschl. v. 19.11.2018 - 1 MB 10/18 - OVG Münster, Beschl. vom 19.04.2016 - 2 A 1778/15 -, juris Rn. 16; OVG Münster…, Beschl. vom 01.03.2011 - 7 B 18/11 -, juris Rn. 4).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.10.2018 - 1 MB 11/18

    Gründe für des städtebaulichen Erhaltungsschutzes; Begriff der Villa

    Auszug aus VG Schleswig, 04.12.2020 - 2 B 51/20
    Der baurechtliche Bestandsschutz gewährt das Recht, ein im Einklang mit dem (seinerzeit) geltenden Recht ausgeführtes Vorhaben so, wie es ausgeführt worden ist, auch dann weiter zu nutzen, wenn neue Vorschriften nunmehr diesem Vorhaben, sollte es jetzt errichtet werden, entgegenstünden (OVG Schleswig, Beschl. vom 08.10.2018 - 1 MB 11/18 -, juris Rn. 13,).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2011 - 7 B 18/11

    Rechtmäßige Untersagung der Nutzung der an den Sohn vermieteten Räume im …

    Auszug aus VG Schleswig, 04.12.2020 - 2 B 51/20
    Es ist nämlich nicht zu beanstanden, den Verhaltensstörer für die aktuelle Umsetzung der Nutzungsuntersagung und den Eigentümer daneben insoweit in Anspruch zu nehmen, als es um die Sicherstellung des Unterbleibens der Nutzung für die Zukunft geht (OVG Schleswig, Beschl. v. 19.11.2018 - 1 MB 10/18 - OVG Münster…, Beschl. vom 19.04.2016 - 2 A 1778/15 -, juris Rn. 16; OVG Münster, Beschl. vom 01.03.2011 - 7 B 18/11 -, juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 18.09.2015 - 1 ME 126/15

    Arbeitnehmerwohnheim; ausländischer Arbeitnehmer; Doppelbelegung; Freizügigkeit; …

  • VGH Bayern, 13.08.2020 - 15 CS 20.1512

    Versagung des gemeindlichen Einvernehmens für Arbeitnehmerwohnheim

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.06.2020 - 1 MB 31/19

    Lübecker Ganghäuser dürfen nicht als Ferienwohnung vermietet werden

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2017 - 1 MB 7/17

    Untersagung der baurechtlichen Nutzung eines Großhandelsmöbellagers mit …

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.08.2003 - 1 MB 27/03

    Anforderungen an die Begründung einer Anordnung der sofortigen Vollziehung zur …

  • VG Neustadt, 04.01.2024 - 4 L 1213/23

    Untersagung der ungenehmigten Nutzung eines Einfamilienwohnhauses als …

    Dabei genügt für den Erlass einer Nutzungsuntersagung regelmäßig bereits die formelle Illegalität (vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 4. Dezember 2020 - 2 B 51/20 -, juris, Rn. 10; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. Januar 2014 - 8 B 11261/13.OVG - juris, und vom 9. Februar 2007 - 8 B 10019/07.OVG - ESOVGRP; VG Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 18. Januar 2016 - 3 K 890/15.NW - juris; VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 1. September 2015 - 3 L 726/15.NW -, juris).

    Der Umstand, dass sich zwei Bewohner einen Schlafraum teilen, spricht zwar nicht zwingend gegen eine Wohnnutzung im Rechtssinne; die dadurch bewirkte Einschränkung der Privatsphäre schließt aber unter Berücksichtigung der hierzulande üblichen Wohnstandards die Annahme einer Wohnnutzung jedenfalls dann regelmäßig aus, wenn zwischen den Bewohnern keine persönliche Bindung besteht bzw. sich diese Bindung in dem gemeinsamen Interesse an einer möglichst kostengünstigen Unterbringung erschöpft (Nieders. OVG…, Beschluss vom 18. September 2015 - 1 ME 126/15 -, juris, Rn. 10; Schleswig-Holsteinisches VG, Beschluss vom 4. Dezember 2020 - 2 B 51/20 -, juris, Rn. 21).

    Eine Grenze ist freilich dann erreicht, wenn ein Gebäude in einer Weise überbelegt wird, die seinem Nutzungszweck, wie er sich bei objektiver Betrachtung aus den Bauvorlagen ergibt, nicht mehr entspricht (Hess. VGH…, Beschluss vom 23. September 2021 - 4 B 773/21 -, juris, Rn. 15; Nieders. OVG…, Beschluss vom 18. September 2015 - 1 ME 126/15 -, juris, Rn. 11; Schleswig-Holsteinisches VG, Beschluss vom 4. Dezember 2020 - 2 B 51/20 -, juris, Rn. 21f.).

    Im Gegenteil spricht auch das Vorbringen des Antragstellers im Eilverfahren, wonach die Bewohner allesamt unter der Woche als Monteure an weit entfernten Orten beschäftigt seien und lediglich am Wochenende oder im Urlaub in dem Haus verweilten, erheblich dafür, dass der Zweck des Zusammenlebens nicht über das Interesse an einer günstigen Unterkunft hinausgeht und tatsächlich kein Interesse an einer auf Dauer angelegten Häuslichkeit besteht, sondern das Haus lediglich als Schlafplatz zwischen den Arbeitsaufträgen dient (vgl. Schleswig-Holsteinisches VG, Beschluss vom 4. Dezember 2020 - 2 B 51/20 -, juris, Rn. 25).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2021 - 2 B 1866/20

    Ordnungsverfügung betreffend die Einstellung und dauerhafte Unterlassung der …

    Rn. 19 Vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 18. September 2015 - 1 ME 126/15 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 3. März 2016 - 4 B 403/16 -, juris Rn. 17 (Flüchtlingsunterkunft); OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 8 A 10680/16 -, juris (studentische WG im Einfamilienhaus); Bay. VGH, Beschluss vom 13. August 2020 - 15 CS 20.1512 -, juris (Einordnung eines Arbeiterwohnheims als Wohnnutzung im Einzelfall); VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4. Dezember 2020 - 2 B 51/20 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2021 - 2 B 1867/20

    Ordnungsverfügung betreffend die Einstellung und dauerhafte Unterlassung der …

    Rn. 35 Vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 18. September 2015 - 1 ME 126/15 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 3. März 2016 - 4 B 403/16 -, juris Rn. 17 (Flüchtlingsunterkunft); OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 8 A 10680/16 -, juris (studentische WG im Einfamilienhaus); Bay. VGH, Beschluss vom 13. August 2020 - 15 CS 20.1512 -, juris (Einordnung eines Arbeitnehmerwohnheims als Wohnnutzung im Einzelfall); VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4. Dezember 2020 - 2 B 51/20 -, juris.
  • VG Schleswig, 10.09.2025 - 2 B 12/25

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen …

    - 1 MB 12/24 - Beschluss vom 16. uar 2018 - 1 MB 22/17 -Rn. 10; VG Schleswig, Beschluss vom 4. Dezember 2020 - 2 B 51/20 - juris Rn. 11 m. w. N.).
  • VG Schleswig, 27.02.2025 - 2 B 36/24

    Anordnung zweier Nutzungsuntersagungen wegen Verletzung des Waldabstandsgebots

    Rn. 37 Eine formell rechtwidrige Nutzung darf allerdings aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ganz ausnahmsweise dann nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist (std. Rspr. des OVG Schleswig, vgl. Beschluss vom 11. Juli 2024, - 1 MB 12/24 - ;… Beschluss vom 16. Januar 2018 - 1 MB 22/17 -, juris Rn. 10 ; VG Schleswig, Beschluss vom 4. Dezember 2020 - 2 B 51/20 -, juris Rn. 11 m. w. N.) oder materiellen Bestandsschutz genießt (vgl. OVG Schleswig…, Beschluss vom 10. Dezember 2024 - 1 MB 20/24 -, juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VG Schleswig, 08.11.2024 - 2 B 34/24

    Untersagung der Nutzung eines Grundstücks als Bootsliegeplatz

    Rn. 10 Eine formell rechtwidrige Nutzung darf allerdings aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ganz ausnahmsweise dann nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist (…std. Rspr. des OVG Schleswig, vgl. Beschl. v. 11.07.2024, - 1 MB 12/24 - Beschl. v. 16.01.2018 - 1 MB 22/17 -Rn. 10; VG Schleswig, Beschl. v. 4.12.2020 - 2 B 51/20 -Rn. 11 m. w. N.).
  • VG Schleswig, 16.05.2024 - 2 B 12/24

    Bauaufsichtsrechtliches Einschreiten - Zwangsgeldfestsetzung

    Eine formell rechtwidrige Nutzung darf allerdings aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ganz ausnahmsweise dann nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist (…std. Rspr. des OVG Schleswig, vgl. Beschl. v. 16. Januar 2018 - 1 MB 22/17 - juris Rn. 8 ; VG Schleswig, Beschl. v. 4. Dezember 2020 - 2 B 51/20 - juris Rn. 11 m. w. N.).
  • VG Schleswig, 09.04.2024 - 2 B 5/24

    Bauordnungsverfügung

    Rn. 9 Eine formell rechtwidrige Nutzung darf allerdings aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ganz ausnahmsweise dann nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist (… OVG Schleswig, vgl. Beschl. v. 16. Januar 2018 - 1 MB 22/17 - juris Rn. 10 ; VG Schleswig, Beschl. v. 4. Dezember 2020 - 2 B 51/20 - juris Rn. 11 m. w. N.).
  • VG Schleswig, 02.12.2024 - 2 B 32/24

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen Untersagung der …

    Auch die tatsächlich festgestellte Nutzung ist für die Beurteilung, ob es sich um "Wohnen" handelt, relevant (vgl. Beschluss der Kammer vom 4. Dezember 2020 - 2 B 51/20 - juris, Rn. 27 ff., juris).
  • VG Schleswig, 16.05.2024 - 2 B 10/24

    Bauaufsichtliches Einschreiten, Zwangsgeld

    Eine formell rechtwidrige Nutzung darf allerdings aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ganz ausnahmsweise dann nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist (…std. Rspr. des OVG Schleswig, vgl. Beschl. v. 16. Januar 2018 - 1 MB 22/17 - juris Rn. 8 ; VG Schleswig, Beschl. v. 4. Dezember 2020 - 2 B 51/20 - juris Rn. 11 m. w. N.).
  • VG Schleswig, 04.02.2025 - 2 B 38/24

    Einstweiliger Rechtschutz gegen eine für sofort vollziehbar erklärte Anordnung …

  • VG Schleswig, 14.06.2024 - 2 B 16/24

    Öffentliches Baurecht: Eilrechtsschutz gegen eine Bauordnungsverfügung; …

  • VG Schleswig, 21.02.2024 - 2 B 4/24

    Einstweiliger Rechtschutz gegen eine Bauordnungsverfügung

  • VG Schleswig, 09.09.2022 - 2 B 42/22

    Nutzungsuntersagung

  • VG Schleswig, 09.09.2021 - 2 B 39/21

    Bauordnungsverfügung - Nutzungsuntersagung - Antrag auf Wiederherstellung der …

  • VG Schleswig, 11.07.2023 - 2 B 15/23

    Bauordnungsverfügung - Nutzungsuntersagung - Antrag auf Wiederherstellung der …

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Rechtsprechung
   VG Göttingen, 11.06.2020 - 2 B 51/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,51627
VG Göttingen, 11.06.2020 - 2 B 51/20 (https://dejure.org/2020,51627)
VG Göttingen, Entscheidung vom 11.06.2020 - 2 B 51/20 (https://dejure.org/2020,51627)
VG Göttingen, Entscheidung vom 11. Juni 2020 - 2 B 51/20 (https://dejure.org/2020,51627)
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Verfahrensgang

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