Rechtsprechung
| VG Göttingen, 05.03.2013 - 2 B 656/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 6 Abs 2 S 1 AufenthG; § 6 Abs 2 S 2 AufenthG; § 81 Abs 4 S 1 AufenthG; Art 33 Abs 1 EGV 810/2009; Art 33 Abs 2 EGV 810/2009; § 80 Abs 5 VwGO
Wiederholte Antragstellung; wahrer Aufenthaltszweck; Fortgeltungsfiktion; schwerwiegende persönliche Gründe; Prozessführung; Schengen-Visum; Verlängerung; Visakodex - Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
VwGO § 80 Abs. 5, VO 810/2009 Art. 33, AufenthG § 81 Abs. 4 S. 1, AufenthG § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 1
Schengen-Visum, Visakodex, Kurzaufenthalt, kurzfristiger Aufenthalt, Fortgeltungsfiktion, Verlängerungsantrag, Verlängerung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Göttingen, 05.03.2013 - 2 B 656/12
- VG Göttingen, 09.04.2013 - 2 B 656/12
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- OVG Niedersachsen, 12.07.2012 - 8 ME 94/12
Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen ausreisepflichtigen …
Auszug aus VG Göttingen, 05.03.2013 - 2 B 656/12
Die Erforderlichkeit i.S.d. §§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 6 Abs. 3 Satz 1 AufenthG orientiert sich am aktuellen Aufenthaltszweck bzw. demjenigen Aufenthaltstitel, dessen Erteilung der betroffene Ausländer aktuell beantragt (BVerwG…, Urteil vom 11.01.2011 - 1 C 23/09 -, BVerwGE 138, S. 353 ff., zit. nach juris Rn. 20; NdsOVG, Beschluss vom 12.07.2012 - 8 ME 94/12 -, zit. nach juris Rn. 5 jew.m.w.N.).Anders als die Erlaubnisfiktion des § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG verlangt die Fortgeltungsfiktion auch keinen rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet (…Dienelt in: Renner, Ausländerrecht, 9. Auflage, § 81 Rn. 17; vgl. auch NdsOVG, Beschluss vom 12.07.2012, a.a.O., Rn. 4 ff. zum Ausschluss der Erlaubnisfiktion gem. § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG bei visumsfreier Einreise unter Verschleierung des wahren Aufenthaltszwecks).
Das NdsOVG hat in seinem Beschluss vom 12.07.2012 (a.a.O, Rn. 14) zu § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG ausgeführt, in Einzelfällen könne auch die Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung als Verfahrenspartei einen dringenden persönlichen Grund darstellen.
- BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 23.09
Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Einreise; Heirat in …
Auszug aus VG Göttingen, 05.03.2013 - 2 B 656/12
Die Erforderlichkeit i.S.d. §§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 6 Abs. 3 Satz 1 AufenthG orientiert sich am aktuellen Aufenthaltszweck bzw. demjenigen Aufenthaltstitel, dessen Erteilung der betroffene Ausländer aktuell beantragt (BVerwG, Urteil vom 11.01.2011 - 1 C 23/09 -, BVerwGE 138, S. 353 ff., zit. nach juris Rn. 20; NdsOVG…, Beschluss vom 12.07.2012 - 8 ME 94/12 -, zit. nach juris Rn. 5 jew.m.w.N.).Denn in § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG ist im Unterschied zur früheren Rechtslage nach § 69 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 AuslG keine Regelung enthalten, die etwa im Fall einer unerlaubten Einreise (eine solche liegt nach dem Urteil des BVerwG vom 11.01.2011, a.a.O., bei Einreise mit einem Schengen-Visum trotz abweichenden Aufenthaltszwecks allerdings nicht vor) bestimmt, dass die Fiktion des Fortbestandes des ursprünglichen Aufenthaltstitels nicht eintritt (HessVGH…, Beschluss vom 16.03.2005 - 12 TG 298/05 -, InfAuslR 2005, S. 304 ff., zit. nach juris Rn. 8).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2008 - 18 B 943/08
Schengen-Visum Fortbestandsfiktion Aufenthaltszweck Aufenthaltstitel
Auszug aus VG Göttingen, 05.03.2013 - 2 B 656/12
Obwohl ein Schengen-Visum von seiner Konzeption her grundsätzlich nur zu kurzfristigen Aufenthalten im Bundesgebiet berechtigt, kann ein Antrag auf Verlängerung dieses Visums die Fortgeltungsfiktion des § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG nach dem eindeutigem Wortlaut dieser Norm und der Gesetzessystematik des AufenthG auslösen, weil es sich hierbei um einen Aufenthaltstitel gem. § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AufenthG handelt (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 01.09.2008 - 18 B 943/08 -, InfAuslR 2009, S. 74 ff., zit. nach juris Rn. 1, 6 m.w.N.).Rn. 22 bb) Auf die Problematik, dass der betroffene Ausländer mit einem nur kurzfristig geltenden Schengen-Visum eingereist ist, obwohl er tatsächlich einen längerfristigen oder Daueraufenthalt beabsichtigte und deshalb ein nationales Visum gem. § 6 Abs. 3 AufenthG benötigte, kommt es im Rahmen des § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG - anders als bei der Anwendung der §§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 6 Abs. 3 Satz 1 AufenthG - indes nicht an (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 01.09.2008, a.a.O., Rn. 6;… Funke-Kaiser in: Gemeinschaftskommentar zum AufenthG, Stand: 66. Erg.lfg. Dez. 2012, § 81 AufenthG Rn. 40;… zweifelnd Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: 79. Erg.lfg. Nov. 2012, § 81 AufenthG Rn. 34).
- EuGH, 03.10.2006 - C-241/05
Bot - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Artikel 20 …
Auszug aus VG Göttingen, 05.03.2013 - 2 B 656/12
Dies ergibt sich aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Nr. 2 Buchstabe a) der Verordnung (EG) Nr. 810/2009/EG [Visakodex], wonach ein Schengen-Visum grundsätzlich nur zu geplanten Kurzaufenthalten von bis zu 3 Monaten berechtigen und danach zumindest eine formelle Ausreise aus dem Schengen-Gebiet erfolgen muss, auch wenn diese nur kurzfristig erfolgt (vgl. EuGH, Urteil vom 03.10.2006 - C-241/05 - Nicolae Bot gegen Préfet du Val-de-Marne, Slg. I-9627, zit. nach juris Rn. 33 und 38 f., zu Art. 20 SDÜ;… Funke-Kaiser, a.a.O., § 6 AufenthG Rn. 42). - VG Göttingen, 13.09.2006 - 2 B 293/06
Fiktionsbescheinigung; Fiktionswirkung
Auszug aus VG Göttingen, 05.03.2013 - 2 B 656/12
Die Kammer hat bereits entschieden, dass die wiederholte Stellung eines Antrags auf Erteilung eines Aufenthaltstitels mit demselben Aufenthaltszweck - hier nach § 21 AufenthG - aufgrund desselben, den hiermit befassten (Ausländer-) Behörden unterbreiteten Lebenssachverhaltes die Fortgeltungsfiktion des § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG nicht auszulösen vermag, sofern - wie hier durch das Deutsche Generalkonsulat in Jekaterinburg - über den vorangegangenen, verfahrensgegenständlich identischen Antrag bereits entschieden wurde und die Überprüfung dieser negativen Entscheidung bei einem anderen Verwaltungsgericht - hier dem VG Berlin unter dem Az.: VG 13 K 318.12 V - noch rechtshängig ist (Beschluss der Kammer vom 13.09.2006 - 2 B 293/06 -, zit. nach juris Rn. 7). - VGH Hessen, 16.03.2005 - 12 TG 298/05
Einreise ohne erforderliches Visum; Auslösung der Fiktionswirkung; …
Auszug aus VG Göttingen, 05.03.2013 - 2 B 656/12
Denn in § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG ist im Unterschied zur früheren Rechtslage nach § 69 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 AuslG keine Regelung enthalten, die etwa im Fall einer unerlaubten Einreise (…eine solche liegt nach dem Urteil des BVerwG vom 11.01.2011, a.a.O., bei Einreise mit einem Schengen-Visum trotz abweichenden Aufenthaltszwecks allerdings nicht vor) bestimmt, dass die Fiktion des Fortbestandes des ursprünglichen Aufenthaltstitels nicht eintritt (HessVGH, Beschluss vom 16.03.2005 - 12 TG 298/05 -, InfAuslR 2005, S. 304 ff., zit. nach juris Rn. 8). - OVG Niedersachsen, 30.06.2010 - 8 ME 133/10
Anwendung oder Nichtanwendung des § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) für …
Auszug aus VG Göttingen, 05.03.2013 - 2 B 656/12
Rn. 19 a) Soweit sich die Antragsteller mit ihrer Anfechtungsklage gegen die im e.g. Bescheid enthaltene Abschiebungsandrohung wenden, ist dies unzweifelhaft, denn die Klage entfaltet insoweit keine aufschiebende Wirkung, vgl. § 80 Abs. 2 Satz 2 VwGO i.V.m. §§ 70 Abs. 1 NVwVG, 64 Abs. 4 NdsSOG (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 30.06.2010 - 8 ME 133/10 -, zit. nach juris Rn. 21).
- OVG Niedersachsen, 09.11.2023 - 13 ME 170/23
Aufenthaltsdauer; Fortgeltungsfiktion; Gültigkeitsdauer; Höhere Gewalt; …
Gemäß Art. 51 Visakodex in Verbindung mit Art. 52 Abs. 2 Visakodex ist die Europäischen Kommission jedoch befugt, durch Beschluss Hinweise und Beispiele zur Rechtsanwendung des Visakodex zu geben (vgl. dazu sowie zum Folgenden: VG Göttingen, Beschl. v. 5.3.2013 - 2 B 656/12 -, juris Rn. 28, 33, 36 ff.). - VG Aachen, 19.05.2025 - 4 L 379/25
Fortgeltungsfiktion; Fiktionswirkung; Antragsgegenstand; Antragsauslegung
Rn. 27 Vgl. VG Göttingen, Beschluss vom 5. März 2013 - 2 B 656/12 -, juris, Rn. 44; siehe auch: OVG NRW, Beschluss vom 9. November 2012 - 18 B 932/12 -, juris, Rn. 12; Berlit, in: ders. (Hrsg.), GK-AufenthG, § 81 AufenthG Rn. 108, Stand: 1. Juni 2024.
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Rechtsprechung
| VG Göttingen, 09.04.2013 - 2 B 656/12 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Göttingen, 05.03.2013 - 2 B 656/12
- VG Göttingen, 09.04.2013 - 2 B 656/12
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 25.01.2006 - 9 B 05.30945
Asyl; zurückverwiesenes Berufungsverfahren; teilweise Klagerücknahme gegenüber …
Auszug aus VG Göttingen, 09.04.2013 - 2 B 656/12
Rn. 4 Das Verfahren war daher entsprechend § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO mit der analog § 126 Abs. 3 Satz 2 VwGO festzustellenden Kostenfolge aus § 155 Abs. 2 VwGO durch die erkennende Kammer - den Berichterstatter gem. § 87a Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Nr. 2 und 5 VwGO - einzustellen, denn Gericht i.S.d. § 92 Abs. 3 Satz 1 ist das Gericht, bei dem das Verfahren zum Zeitpunkt der wirksamen Abgabe der Rücknahmeerklärung anhängig ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 01.10.1990 - 4 NB 17/90 -, NVwZ 1991, S. 60, zit. nach juris Rn. 6 f.; BayVGH, Beschluss vom 25.01.2006 - NVwZ-RR 2006, S. 735, zit. nach juris Rn. 3;… Kopp/Schenke, a.a.O., § 92 Rn. 27).
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