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Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 23.06.2021

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 16.03.2021 - 2 B 71/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,5579
OVG Saarland, 16.03.2021 - 2 B 71/21 (https://dejure.org/2021,5579)
OVG Saarland, Entscheidung vom 16.03.2021 - 2 B 71/21 (https://dejure.org/2021,5579)
OVG Saarland, Entscheidung vom 16. März 2021 - 2 B 71/21 (https://dejure.org/2021,5579)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 7 Abs 5 S 1 CoronaVV SL 2021f, § 7 Abs 5 S 2 CoronaVV SL 2021f
    Corona-Krise; Schließung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen - Tennishalle; Saarland

  • RA Kotz

    Schließung Sportanlagen in geschlossenen Räumen - Tennishalle - Corona-Pandemie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Tennishalle bleibt während der Corona-Pandemie geschlossen - Corona-Virus

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Schließung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen als ein geeignetes Mittel zur Bekämpfung des Virus Covid-19; Abwägung des Interesses des Tennisspielens in einer Tennishalle gegenüber dem überragend wichtigen Gemeinwohlbelang der Verhinderung der Verbreitung der ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (10)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.2020 - 6 B 11345/20

    Betrieb einer Tennishalle durch Corona-Bekämpfungsverordnung verboten

    Auszug aus OVG Saarland, 16.03.2021 - 2 B 71/21
    Im Übrigen steht außer Zweifel, dass insbesondere Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen mit einer Vielzahl regelmäßig einander unbekannter Personen und längerer Verweildauer ein signifikant erhöhtes Infektionsrisiko mit sich bringen.[vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 9.11.2020 - 6 B 11345/20 -, juris][vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 9.11.2020 - 6 B 11345/20 -, juris] Durch die von einer gesteigerten körperlichen Anstrengung geprägte Art der sportlichen Betätigung in geschlossenen Räumen ist zudem regelmäßig mit dem verstärkten Ausstoß von - möglicherweise infektiösen - Aerosolen[Aerosol = feine Verteilung fester oder flüssiger Stoffe in Gasen oder in der Luft][Aerosol = feine Verteilung fester oder flüssiger Stoffe in Gasen oder in der Luft] zu rechnen.

    Sein dadurch geschütztes Interesse, in seiner Freizeit in einer Tennishalle spielen zu können, hat gegenüber dem überragend wichtigen Gemeinwohlbelang, die Verbreitung der Infektionskrankheit zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) effektiver zu verhindern, zurückzutreten.[vgl. ebenso OVG Koblenz, Beschluss vom 9.11.2020 - 6 B 11345/20 -, juris][vgl. ebenso OVG Koblenz, Beschluss vom 9.11.2020 - 6 B 11345/20 -, juris].

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im …

    Auszug aus OVG Saarland, 16.03.2021 - 2 B 71/21
    Rn. 9 Im Rahmen der Entscheidung gemäß § 47 Abs. 6 VwGO ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wie bei sonstigen verwaltungsprozessualen Eilrechtsschutzersuchen (§§ 80 Abs. 5, 80a oder 123 Abs. 1 VwGO) in erster Linie auf die prognostische Beurteilung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache, hier des Normenkontrollantrags, abzustellen.[vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen][vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen] Lassen sie sich nicht - auch nicht in der Tendenz - verlässlich abschätzen, so ist wegen der wortlautmäßigen Anlehnung an § 32 BVerfGG wie bei verfassungsgerichtlichen Vorabentscheidungen eine Folgenbetrachtung[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt] vorzunehmen.

    Dass die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Interessen des Antragstellers die gegenläufigen Interessen deutlich überwiegen und deshalb die ohnehin nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht kommende "vorläufige" Außervollzugsetzung der Verordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO rechtfertigen, kann jedenfalls nicht angenommen werden.[vgl. auch dazu BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190][vgl. auch dazu BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190].

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    Auszug aus OVG Saarland, 16.03.2021 - 2 B 71/21
    Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz ist vielmehr erst anzunehmen, wenn offenkundig ist, dass sich für die angegriffene normative Regelung und eine durch sie bewirkte Ungleichbehandlung kein sachlicher Grund finden lässt.[vgl. dazu etwa BVerfG, Beschluss vom 13.6.2006 - 1 BvR 1160/03 -, BauR 2007, 98, m.w.N. insbesondere zur sog. "Elementelehre" beim Vergleich zu betrachtender Sachverhalte < dort: Festlegung von Schwellenwerten im Bereich öffentlicher Vergaben >][vgl. dazu etwa BVerfG, Beschluss vom 13.6.2006 - 1 BvR 1160/03 -, BauR 2007, 98, m.w.N. insbesondere zur sog. "Elementelehre" beim Vergleich zu betrachtender Sachverhalte < dort: Festlegung von Schwellenwerten im Bereich öffentlicher Vergaben >] Das ist hier nicht der Fall.
  • BVerfG, 01.05.2020 - 1 BvQ 42/20

    Ablehnung eines Antrag auf Erlass einer eA: Kontaktbeschränkungen und …

    Auszug aus OVG Saarland, 16.03.2021 - 2 B 71/21
    Ein durchaus wesentlicher Baustein der komplexen Pandemiebekämpfungsstrategie des Antragsgegners würde jedoch in seiner Wirkung deutlich reduziert,[vgl. zur Berücksichtigung dieses Aspekts in der Folgenabwägung: BVerfG, Beschluss vom 1.5.2020 - 1 BvQ 42/20 -, juris][vgl. zur Berücksichtigung dieses Aspekts in der Folgenabwägung: BVerfG, Beschluss vom 1.5.2020 - 1 BvQ 42/20 -, juris] und dies in einem Zeitpunkt eines immer noch dynamischen Infektionsgeschehens.
  • OVG Niedersachsen, 16.04.2020 - 13 MN 77/20

    Corona; Fitnessstudio; Infektionsschutzrecht; Normenkontrolleilantrag; …

    Auszug aus OVG Saarland, 16.03.2021 - 2 B 71/21
    Vielmehr sind auch alle sonstigen relevanten Belange zu berücksichtigen, etwa die Auswirkungen der Ge- und Verbote für die betroffenen Unternehmen und Dritte und auch öffentliche Interessen an der Aufrechterhaltung bestimmter unternehmerischer Tätigkeiten.[vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.4.2020 - 13 MN 77/20 -, juris][vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.4.2020 - 13 MN 77/20 -, juris].
  • OVG Saarland, 11.10.2012 - 2 B 272/12

    Außervollzugsetzung von Bebauungsplänen

    Auszug aus OVG Saarland, 16.03.2021 - 2 B 71/21
    Rn. 9 Im Rahmen der Entscheidung gemäß § 47 Abs. 6 VwGO ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wie bei sonstigen verwaltungsprozessualen Eilrechtsschutzersuchen (§§ 80 Abs. 5, 80a oder 123 Abs. 1 VwGO) in erster Linie auf die prognostische Beurteilung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache, hier des Normenkontrollantrags, abzustellen.[vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen][vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen] Lassen sie sich nicht - auch nicht in der Tendenz - verlässlich abschätzen, so ist wegen der wortlautmäßigen Anlehnung an § 32 BVerfGG wie bei verfassungsgerichtlichen Vorabentscheidungen eine Folgenbetrachtung[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt] vorzunehmen.
  • OVG Saarland, 20.12.2018 - 1 B 231/18

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle über den 30.6.2017 hinaus; …

    Auszug aus OVG Saarland, 16.03.2021 - 2 B 71/21
    Rn. 16 4. Auch bei "offenen" Erfolgsaussichten in der Hauptsache und einer reinen Folgenabwägung in Anlehnung an den § 32 BVerfGG[vgl. auch OVG des Saarlandes - 1. Senat -, Beschlüsse vom 9.4.2020 - 1 B 83/20 -l , bei Juris, und vom 20.12.2018 - 1 B 231/18 -, ZfWG 2019, 166, zum generellen ]Erfordernis einer Folgenabwägung in Eilrechtsschutzverfahren unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Gewährleistungen mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG, wenn ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen können, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären[vgl. auch OVG des Saarlandes - 1. Senat -, Beschlüsse vom 9.4.2020 - 1 B 83/20 -l , bei Juris, und vom 20.12.2018 - 1 B 231/18 -, ZfWG 2019, 166, zum generellen ]Erfordernis einer Folgenabwägung in Eilrechtsschutzverfahren unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Gewährleistungen mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG, wenn ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen können, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären hätten die Interessen des Antragstellers, von der zeitlich befristeten Schließung aller öffentlichen und privaten Sportanlagen mit Ausnahme von Anlagen unter freiem Himmel sofort verschont zu bleiben, hinter den genannten schwerwiegenden öffentlichen und privaten - mit Blick auf den Erhalt eines funktionierenden Systems der Gesundheitsversorgung vor allem bei schwerwiegenden bis lebensbedrohlichen Krankheitsverläufen auch der Bevölkerung insgesamt - Interessen an einer Eindämmung des Infektionsgeschehens zurückzutreten.
  • OVG Saarland, 25.10.2012 - 2 B 217/12

    Normenkontrolle von Bauleitplänen; Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre; …

    Auszug aus OVG Saarland, 16.03.2021 - 2 B 71/21
    Daher kann das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 47 Abs. 6 VwGO sich nur aus einer negativen Betroffenheit eigener Interessen konkret des jeweiligen Antragstellers ergeben, hingegen nicht aus der Beeinträchtigung sonstiger Belange oder Interessen Dritter mit Blick auf deren mögliche Betroffenheit in ihren Grundrechten durch die Rechtsverordnung hergeleitet werden.[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.10.2012 - 2 B 217/12 -, Juris][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.10.2012 - 2 B 217/12 -, Juris].
  • OVG Saarland, 05.02.2014 - 2 B 468/13

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans bei an Gewerbebetriebe heranrückender …

    Auszug aus OVG Saarland, 16.03.2021 - 2 B 71/21
    Rn. 9 Im Rahmen der Entscheidung gemäß § 47 Abs. 6 VwGO ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wie bei sonstigen verwaltungsprozessualen Eilrechtsschutzersuchen (§§ 80 Abs. 5, 80a oder 123 Abs. 1 VwGO) in erster Linie auf die prognostische Beurteilung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache, hier des Normenkontrollantrags, abzustellen.[vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen][vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen] Lassen sie sich nicht - auch nicht in der Tendenz - verlässlich abschätzen, so ist wegen der wortlautmäßigen Anlehnung an § 32 BVerfGG wie bei verfassungsgerichtlichen Vorabentscheidungen eine Folgenbetrachtung[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt] vorzunehmen.
  • OVG Saarland, 09.04.2020 - 1 B 83/20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Anordnung der Schließung einer im …

    Auszug aus OVG Saarland, 16.03.2021 - 2 B 71/21
    Rn. 16 4. Auch bei "offenen" Erfolgsaussichten in der Hauptsache und einer reinen Folgenabwägung in Anlehnung an den § 32 BVerfGG[vgl. auch OVG des Saarlandes - 1. Senat -, Beschlüsse vom 9.4.2020 - 1 B 83/20 -l , bei Juris, und vom 20.12.2018 - 1 B 231/18 -, ZfWG 2019, 166, zum generellen ]Erfordernis einer Folgenabwägung in Eilrechtsschutzverfahren unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Gewährleistungen mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG, wenn ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen können, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären[vgl. auch OVG des Saarlandes - 1. Senat -, Beschlüsse vom 9.4.2020 - 1 B 83/20 -l , bei Juris, und vom 20.12.2018 - 1 B 231/18 -, ZfWG 2019, 166, zum generellen ]Erfordernis einer Folgenabwägung in Eilrechtsschutzverfahren unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Gewährleistungen mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG, wenn ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen können, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären hätten die Interessen des Antragstellers, von der zeitlich befristeten Schließung aller öffentlichen und privaten Sportanlagen mit Ausnahme von Anlagen unter freiem Himmel sofort verschont zu bleiben, hinter den genannten schwerwiegenden öffentlichen und privaten - mit Blick auf den Erhalt eines funktionierenden Systems der Gesundheitsversorgung vor allem bei schwerwiegenden bis lebensbedrohlichen Krankheitsverläufen auch der Bevölkerung insgesamt - Interessen an einer Eindämmung des Infektionsgeschehens zurückzutreten.
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 23.06.2021 - 2 B 71/21.NC   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,20174
OVG Sachsen, 23.06.2021 - 2 B 71/21.NC (https://dejure.org/2021,20174)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23.06.2021 - 2 B 71/21.NC (https://dejure.org/2021,20174)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23. Juni 2021 - 2 B 71/21.NC (https://dejure.org/2021,20174)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    KapVO § 17
    Humanmedizin; 5. Fachsemester; patientenbezogene Kapazität

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (23)

  • OVG Hamburg, 23.01.2017 - 3 Nc 27/16

    Zulassung zum 2. Abschnitt des Studiums der Humanmedizin (Klinik) an der …

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.06.2021 - 2 B 71/21
    Dies entspricht der ganz überwiegenden Rechtsprechung der Obergerichte (…vgl. zuletzt OVG NRW, Beschl. v. 8. April 2019 - 13 C 19/19 -, juris Rn. 13 m. w. N.;… HessVGH, Beschl. v. 17. Juni 2019 - 10 B 2741/18.FM.W8, juris Rn. 16;… BayVGH, Beschl. v. 8. Oktober 2018 - 7 CE 18.10011 -, juris Rn. 8;… VGH BW, Beschl. v. 18. September 2018 - NC 9 S 866/18 -, juris Rn. 4;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 9. Januar 2019 - OVG 5 NC 2.18 -, juris Rn. 14;… NdsOVG, Urt. v. 25. Juni 2019 - 2 LC 164/16 -, juris Rn. 24;… OVG LSA, Beschl. v. 23. Februar 2021 - 3 M 273/20 -, juris Rn. 3; a. A. allein OVG Hamburg, Beschl. v. 23. Januar 2017 - 3 Nc 27/16 -, juris Rn. 19 und v. 30. Juli 2014 - 3 Nc 10/14 -, juris Rn. 20 ff.) und des erkennenden Senats (vgl. zuletzt Beschl. v. 19. Mai 2017 - 2 B 65/17.NC -, juris).

    Die gegenteilige Rechtsauffassung des OVG Hamburg (vgl. Beschl. v. 23. Januar 2017 - 3 Nc 27/16 -, juris Rn. 23) ist deshalb abzulehnen.

  • OVG Sachsen, 19.05.2017 - 2 B 65/17

    Medizin 5. FS, patientenbezogene Kapazität

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.06.2021 - 2 B 71/21
    Dies entspricht der ganz überwiegenden Rechtsprechung der Obergerichte (…vgl. zuletzt OVG NRW, Beschl. v. 8. April 2019 - 13 C 19/19 -, juris Rn. 13 m. w. N.;… HessVGH, Beschl. v. 17. Juni 2019 - 10 B 2741/18.FM.W8, juris Rn. 16;… BayVGH, Beschl. v. 8. Oktober 2018 - 7 CE 18.10011 -, juris Rn. 8;… VGH BW, Beschl. v. 18. September 2018 - NC 9 S 866/18 -, juris Rn. 4;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 9. Januar 2019 - OVG 5 NC 2.18 -, juris Rn. 14;… NdsOVG, Urt. v. 25. Juni 2019 - 2 LC 164/16 -, juris Rn. 24;… OVG LSA, Beschl. v. 23. Februar 2021 - 3 M 273/20 -, juris Rn. 3;… a. A. allein OVG Hamburg, Beschl. v. 23. Januar 2017 - 3 Nc 27/16 -, juris Rn. 19 und v. 30. Juli 2014 - 3 Nc 10/14 -, juris Rn. 20 ff.) und des erkennenden Senats (vgl. zuletzt Beschl. v. 19. Mai 2017 - 2 B 65/17.NC -, juris).

    Der Senat hat zur Ermittlung der "entsprechenden" Erhöhung der patientenbezogenen Aufnahmekapazität nach § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 KapVO mit Beschluss vom 19. Mai 2017 - 2 B 65/17.NC - a. a. O. Rn. 15 ausgeführt:.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.2008 - NC 9 S 2079/08

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Zahnmedizin an der Universität Heidelberg im …

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.06.2021 - 2 B 71/21
    Eine entsprechende Austauschbarkeit der Lehre liegt für die nach dem "Flaschenhalsprinzip" bestehenden ausstattungsbezogenen Engpässe aber nicht vor, so dass eine Schwundkorrektur hier schon aus strukturellen Gründen ausscheiden muss (vgl. VGH BW, Beschl. v. 24. September 2008 - 9 S 2079/08 -, juris Rn. 3 m. w. N.;… ebenso bereits für die ausstattungsbezogene Kapazität im Studiengang Zahnmedizin Senatsbeschl. v. 15. April 2013 - NC 2 B 27/13 -, juris Rn. 6 ff., Rn. 9 m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2020 - 5 NC 171.20

    Charité-Universitätsmedizin Berlin; Humanmedizin, SS 2020, 1. FS; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.06.2021 - 2 B 71/21
    Die von der Beschwerde herangezogene Rechtsprechung insbesondere des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ist aus diesen Erwägungen abzulehnen (vgl. zutreffend OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11. November 2020 - OVG 5 NC 171/20 -, juris Rn. 21).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2020 - 3 NB 17/19

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (1. klinisches Semester); Berücksichtigung …

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.06.2021 - 2 B 71/21
    Entsprechendes gilt für den patientenbezogenen Engpass, da eine beliebige Umverteilung von Patienten in andere Fachsemester erkennbar nicht in Betracht kommt (vgl. OVG Schl.-H., Beschl. v. 24. Juni 2020 - 3 NB 17/19 -, juris Rn. 33 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 15.04.2013 - NC 2 B 27/13

    Zahnmedizin, kein Schwundausgleich für 7. bis 11. Fachsemester

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.06.2021 - 2 B 71/21
    Eine entsprechende Austauschbarkeit der Lehre liegt für die nach dem "Flaschenhalsprinzip" bestehenden ausstattungsbezogenen Engpässe aber nicht vor, so dass eine Schwundkorrektur hier schon aus strukturellen Gründen ausscheiden muss (…vgl. VGH BW, Beschl. v. 24. September 2008 - 9 S 2079/08 -, juris Rn. 3 m. w. N.; ebenso bereits für die ausstattungsbezogene Kapazität im Studiengang Zahnmedizin Senatsbeschl. v. 15. April 2013 - NC 2 B 27/13 -, juris Rn. 6 ff., Rn. 9 m. w. N.).
  • OVG Hamburg, 30.07.2014 - 3 Nc 10/14

    Zulassung zum 2. Abschnitt des Studiums der Humanmedizin (Klinik) an der …

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.06.2021 - 2 B 71/21
    Dies entspricht der ganz überwiegenden Rechtsprechung der Obergerichte (…vgl. zuletzt OVG NRW, Beschl. v. 8. April 2019 - 13 C 19/19 -, juris Rn. 13 m. w. N.;… HessVGH, Beschl. v. 17. Juni 2019 - 10 B 2741/18.FM.W8, juris Rn. 16;… BayVGH, Beschl. v. 8. Oktober 2018 - 7 CE 18.10011 -, juris Rn. 8;… VGH BW, Beschl. v. 18. September 2018 - NC 9 S 866/18 -, juris Rn. 4;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 9. Januar 2019 - OVG 5 NC 2.18 -, juris Rn. 14;… NdsOVG, Urt. v. 25. Juni 2019 - 2 LC 164/16 -, juris Rn. 24;… OVG LSA, Beschl. v. 23. Februar 2021 - 3 M 273/20 -, juris Rn. 3; a. A. allein OVG Hamburg, Beschl. v. 23. Januar 2017 - 3 Nc 27/16 -, juris Rn. 19 und v. 30. Juli 2014 - 3 Nc 10/14 -, juris Rn. 20 ff.) und des erkennenden Senats (vgl. zuletzt Beschl. v. 19. Mai 2017 - 2 B 65/17.NC -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.2018 - NC 9 S 866/18

    Zulassung zum Medizinstudium - patientenbezogene Aufnahmekapazität

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.06.2021 - 2 B 71/21
    Dies entspricht der ganz überwiegenden Rechtsprechung der Obergerichte (…vgl. zuletzt OVG NRW, Beschl. v. 8. April 2019 - 13 C 19/19 -, juris Rn. 13 m. w. N.;… HessVGH, Beschl. v. 17. Juni 2019 - 10 B 2741/18.FM.W8, juris Rn. 16;… BayVGH, Beschl. v. 8. Oktober 2018 - 7 CE 18.10011 -, juris Rn. 8; VGH BW, Beschl. v. 18. September 2018 - NC 9 S 866/18 -, juris Rn. 4;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 9. Januar 2019 - OVG 5 NC 2.18 -, juris Rn. 14;… NdsOVG, Urt. v. 25. Juni 2019 - 2 LC 164/16 -, juris Rn. 24;… OVG LSA, Beschl. v. 23. Februar 2021 - 3 M 273/20 -, juris Rn. 3;… a. A. allein OVG Hamburg, Beschl. v. 23. Januar 2017 - 3 Nc 27/16 -, juris Rn. 19 und v. 30. Juli 2014 - 3 Nc 10/14 -, juris Rn. 20 ff.) und des erkennenden Senats (vgl. zuletzt Beschl. v. 19. Mai 2017 - 2 B 65/17.NC -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2009 - 3 M 18/09

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Wintersemester 2008/2009)

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.06.2021 - 2 B 71/21
    Der Stichtag lag damit vier Tage nach Vorlesungsbeginn, was keinen rechtlichen Bedenken begegnet (…vgl. Senatsbeschl. v. 2. August 2010 - NC 2 B 350/09 -, juris Rn. 11 und v. 8. Juli 2013 - 2 B 333/13 -, juris Rn. 16; ebenso OVG LSA, Beschl. v. 18. August 2009 - 3 M 18/09 -, juris Rn. 4; OVG Hamburg, Beschl. v. 6. Juni 2013 - 3 Nc 50/12 -, juris;… OVG Schl.-H., Beschl. v. 8. Oktober 2012 - 3 NB 233/11 -, juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 08.10.2018 - 7 CE 18.10011

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.06.2021 - 2 B 71/21
    Dies entspricht der ganz überwiegenden Rechtsprechung der Obergerichte (…vgl. zuletzt OVG NRW, Beschl. v. 8. April 2019 - 13 C 19/19 -, juris Rn. 13 m. w. N.;… HessVGH, Beschl. v. 17. Juni 2019 - 10 B 2741/18.FM.W8, juris Rn. 16; BayVGH, Beschl. v. 8. Oktober 2018 - 7 CE 18.10011 -, juris Rn. 8;… VGH BW, Beschl. v. 18. September 2018 - NC 9 S 866/18 -, juris Rn. 4;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 9. Januar 2019 - OVG 5 NC 2.18 -, juris Rn. 14;… NdsOVG, Urt. v. 25. Juni 2019 - 2 LC 164/16 -, juris Rn. 24;… OVG LSA, Beschl. v. 23. Februar 2021 - 3 M 273/20 -, juris Rn. 3;… a. A. allein OVG Hamburg, Beschl. v. 23. Januar 2017 - 3 Nc 27/16 -, juris Rn. 19 und v. 30. Juli 2014 - 3 Nc 10/14 -, juris Rn. 20 ff.) und des erkennenden Senats (vgl. zuletzt Beschl. v. 19. Mai 2017 - 2 B 65/17.NC -, juris).
  • OVG Sachsen, 07.07.2015 - 2 B 19/15

    Tagesbelegte Betten; Herzzentrum; Auswahlverfahren für höhere Fachsemester; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2019 - 13 C 19/19

    Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im ersten …

  • OVG Niedersachsen, 25.06.2019 - 2 LC 164/16

    Anteilsquoten; Ausbildungskapazität; außerkapazitärer Anspruch; …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2021 - 3 M 273/20

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2020/2021 (5. …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - 5 NC 13.14

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im ersten Fachsemester außerhalb der durch …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.01.2019 - 5 NC 2.18

    Hochschulzulassungsrecht: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung …

  • OVG Sachsen, 20.06.2013 - NC 2 B 232/13

    Stellen- und Strukturkonzept (formell), Curricularanteil Vorklinik, Integrierte …

  • OVG Hamburg, 06.06.2013 - 3 Nc 50/12

    Nutzung der Ausbildungskapazität beim integrierten Modellstudiengang Medizin

  • VGH Hessen, 17.06.2019 - 10 B 2741/18
  • OVG Sachsen, 02.08.2010 - NC 2 B 350/09

    Zahnmedizin Leipzig, Auffüllgrenze, Exmatrikulation nach Vorlesungsbeginn

  • OVG Sachsen, 07.05.2019 - 2 B 46/19

    Hochschulzulassung; Medizin 5. Fachsemester; Tagesbelegte Betten

  • OVG Sachsen, 10.09.2014 - NC 2 B 137/14

    Medizin, Klinik, höheres Fachsemester, Auffüllgrenze

  • OVG Sachsen, 08.07.2013 - 2 B 333/13

    Widerruf, vorläufige Zulassung, Exmatrikulation

  • VG Magdeburg, 09.01.2023 - 7 B 204/22

    Berücksichtigung der COVID-19-Pandemie hinsichtlich der Zahl der tagesbelegten …

    Eine derartige Austauschbarkeit der Lehre scheidet aus strukturellen Gründen auch für die patientenbezogene Kapazität aus, da eine beliebige Umverteilung von Patienten in andere Fachsemester erkennbar nicht in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.1984 - 7 C 3.83 u. a. - SächsOVG, Beschl. v. 23.06.2021 - 2 B 71/21.NC - OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 24.06.2020 - 3 NB 8/19 - VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 18.09.2018 - NC 9 S 866/18 -, alle zitiert nach juris).
  • VG Magdeburg, 06.12.2023 - 7 B 227/23

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Magdeburg …

    Eine derartige Austauschbarkeit der Lehre scheidet aus strukturellen Gründen auch für die patientenbezogene Kapazität aus, da eine beliebige Umverteilung von Patienten in andere Fachsemester erkennbar nicht in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.1984 - 7 C 3.83 u. a. - SächsOVG, Beschl. v. 23.06.2021 - 2 B 71/21.NC - OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 24.06.2020 - 3 NB 8/19 - VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 18.09.2018 - NC 9 S 866/18 -, alle zitiert nach juris).
  • VG Magdeburg, 23.03.2022 - 7 B 269/21

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 5. Fachsemester Humanmedizin - 1. …

    Eine derartige Austauschbarkeit der Lehre scheidet aus strukturellen Gründen auch für die patientenbezogene Kapazität aus, da eine beliebige Umverteilung von Patienten in andere Fachsemester erkennbar nicht in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.1984 - 7 C 3.83 u. a. - SächsOVG, Beschl. v. 23.06.2021 - 2 B 71/21.NC - OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 24.06.2020 - 3 NB 8/19 - VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 18.09.2018 - NC 9 S 866/18 -, alle zitiert nach juris).
  • VG Magdeburg, 05.02.2026 - 7 B 772/25

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Magdeburg …

    Eine derartige Austauschbarkeit der Lehre scheidet aus strukturellen Gründen auch für die patientenbezogene Kapazität aus, da eine beliebige Umverteilung von Patienten in andere Fachsemester erkennbar nicht in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.1984 - 7 C 3.83 u. a. - SächsOVG, Beschl. v. 23.06.2021 - 2 B 71/21.NC - OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 24.06.2020 - 3 NB 8/19 - VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 18.09.2018 - NC 9 S 866/18 -, alle zitiert nach juris).
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