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Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 18.01.1993

Rechtsprechung
   BVerwG, 24.01.2017 - 2 B 91.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,3895
BVerwG, 24.01.2017 - 2 B 91.15 (https://dejure.org/2017,3895)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.2017 - 2 B 91.15 (https://dejure.org/2017,3895)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 2017 - 2 B 91.15 (https://dejure.org/2017,3895)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Vorschriftswidrige Besetzung des Disziplinargerichts (Beamtenbeisitzer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 45 Abs 1 S 2 DG HA, § 45 Abs 1 S 1 DG HA, § 45 Abs 4 DG HA
    Vorschriftswidrige Besetzung des Disziplinargerichts (Beamtenbeisitzer)

  • Wolters Kluwer

    Darlegung der vorschriftswidrigen Besetzung des Berufungsgerichts als Verfahrensmangel; Entfernung eines Beamten i.R.d. Disziplinarverfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegung der vorschriftswidrigen Besetzung des Berufungsgerichts als Verfahrensmangel; Entfernung eines Beamten i.R.d. Disziplinarverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Besetzungsrüge - und der erforderliche Vortrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Disziplinargericht - und der Beamtenbeisitzer

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.01.2016 - 2 B 34.14

    Beamter; Verkauf von Kraftfahrzeugen und Gegenständen des Dienstherrn; Entfernung …

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2017 - 2 B 91.15
    Die Rüge einer vorschriftswidrigen Besetzung eines Spruchkörpers ist hiernach nur dann in der erforderlichen Weise bezeichnet, wenn unter Wiedergabe der maßgeblichen, in den Geschäftsverteilungsplänen des (Gesamt-)Gerichts bzw. des Spruchkörpers niedergelegten Heranziehungs- und Vertretungsregeln konkret dargelegt wird, dass und warum ein bestimmter Richter nicht zur Mitwirkung an der Entscheidung berufen war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2016 - 2 B 34.14 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 75 Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 229/09

    Garantie des gesetzlichen Richters (Zulässigkeit einer Änderung eines …

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2017 - 2 B 91.15
    Ein sachlicher Grund für diese Regelung, nach der im vorliegenden Fall verfahren worden ist, wird im Geschäftsverteilungsplan nicht benannt (zur ggf. bestehenden Dokumentationspflicht in Geschäftsverteilungsplänen vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. März 2009 - 2 BvR 229/09 - BVerfGK 15, 247 = juris Rn. 26 m.w.N.) und ist auch sonst nicht erkennbar.
  • BVerwG, 07.04.2020 - 5 B 30.19

    Verfahren wegen überlanger Verfahrensdauer; Wartepflicht bei Ablehnungsgesuch; …

    Die Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung eines Spruchkörpers ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann zulässig vorgebracht, wenn die Beschwerde die nach ihrer Meinung den Mangel begründenden Tatsachen in einer Weise vorträgt, die dem Revisionsgericht deren Beurteilung ermöglichen (…vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 22. Dezember 2011 - 2 B 71.10 - juris Rn. 8…, vom 25. April 2014 - 8 B 87.13 - juris Rn. 26 und vom 24. Januar 2017 - 2 B 91.15 - Buchholz 235.1 § 46 BDG Nr. 1 Rn. 4, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 12.07.2018 - 2 B 1.18

    Dauer eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte kein Grund für Absehen von …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat den Rechtsstreit wegen eines Verfahrensfehlers an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen; das Oberverwaltungsgericht war in dem damaligen Berufungsverfahren nicht ordnungsgemäß besetzt, weil der damals geltende Geschäftsverteilungsplan zur Heranziehung der Beamtenbeisitzer den landesgesetzlichen Vorgaben nicht entsprach (BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 2 B 91.15 - Buchholz 235.1 § 46 BDG Nr. 1).
  • BVerwG, 12.03.2020 - 5 B 22.19

    Anforderungen an die Darlegung des Revisionszulassungsgrundes der grundsätzlichen …

    Die Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung eines Spruchkörpers ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann zulässig vorgebracht, wenn die Beschwerde die nach ihrer Meinung den Mangel begründenden Tatsachen in einer Weise vorträgt, die dem Revisionsgericht deren Beurteilung ermöglicht (…vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 22. Dezember 2011 - 2 B 71.10 - juris Rn. 8;… vom 25. April 2014 - 8 B 87.13 - juris Rn. 26 und vom 24. Januar 2017 - 2 B 91.15 - juris Rn. 4, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 04.06.2021 - 5 B 22.20

    Nach einer bereits ausdrücklich erhobenen Verzögerungsrüge vorgebrachte Kritik an …

    Die Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung eines Spruchkörpers ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann zulässig vorgebracht, wenn die Beschwerde die nach ihrer Meinung den Mangel begründenden Tatsachen in einer Weise vorträgt, die dem Revisionsgericht deren Beurteilung ermöglichen (…vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 22. Dezember 2011 - 2 B 71.10 - juris Rn. 8…, vom 25. April 2014 - 8 B 87.13 - juris Rn. 26 und vom 24. Januar 2017 - 2 B 91.15 - Buchholz 235.1 § 46 BDG Nr. 1 Rn. 4, jeweils m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 31.03.2000 - 13 K 8678/98

    Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines …

    Rn. 35 Vgl. VGH München, Urteil vom 18. Januar 1993 - 2 B 91/15 -, NVwZ 1993, 1006.
  • VG Düsseldorf, 31.03.2000 - 13 K 11279/98

    Pflicht zur Beseitigung einer erbauten Röhrenrutsche mit Kletterturm und …

    Rn. 37 Vgl. VGH München, Urteil vom 18. Januar 1993 - 2 B 91/15 -, NVwZ 1993, 1006.
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 18.01.1993 - 2 B 91.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2382
VGH Bayern, 18.01.1993 - 2 B 91.15 (https://dejure.org/1993,2382)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.01.1993 - 2 B 91.15 (https://dejure.org/1993,2382)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Januar 1993 - 2 B 91.15 (https://dejure.org/1993,2382)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 1006
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (31)

  • VG Berlin, 14.04.2023 - 1 L 40.23

    Präventives Klebeverbot muss hinreichend bestimmt sein

    Ein Entscheidungsinhalt muss so gefasst sein, dass der Adressat ohne weiteres erkennen kann, was genau von ihm gefordert wird (BVerwGE 84, 338, OVG Koblenz NVwZ 1993, 1006).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2019 - 3 Kart 801/18

    Zulässigkeit der Abmeldung von Letztverbrauchern aus der Ersatzversorgung und …

    Eine Entscheidung genügt den Anforderungen dieser Vorschrift, wenn der Entscheidungsinhalt so gefasst ist, dass der Adressat ohne weiteres erkennen kann, was genau von ihm gefordert wird bzw. was in der ihn betreffenden Angelegenheit geregelt worden ist (BVerwG NVwZ 1990, Seite 656; OVG Koblenz NVwZ 1993, Seite 1006).
  • VGH Hessen, 30.11.1999 - 2 UE 263/97

    Abwehranspruch eines Nachbarn gegen Störungen eines Bolzplatzes

    Es entspricht deshalb auch der gefestigten Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte, dass Bolzplätze regelmäßig nicht zu den Sportanlagen im Sinne der 18. BImschV gehören (vgl. Bayerischer VGH NVwZ 93, 1006; NVwZ-RR 1994, 246; OVG Berlin Baurecht 1994, 346; OVG Schleswig-Holstein NVwZ 1995, 1019).
  • VG Gießen, 28.05.1997 - 8 E 666/96

    Zum Nachbarschutz im Rahmen einer mehrtägigen Festveranstaltung, hier: …

    Erreichen Nachteile oder Belästigungen den Grad des "Erheblichen", überschreiten sie damit zugleich das Maß der Zumutbarkeit (OVG NRW, NVwZ 1983, 356, 357; BayVGH, NVwZ 1993, 1006 f.; Nds. OVG, GewArch 1995, 173, 174; BVerwG, BayVBl 1996, 634, 635), wobei auf das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen und nicht auf die individuelle Einstellung eines besonders empfindlichen Nachbarn abzustellen ist (BVerwGE 50, 49, 55; 68, 62, 67; OVG Rh.-Pf., NVwZ 1990, 275, 280; BGH, NJW 1993, 925, 929;… Jarass, a.a.O., Rdnr. 37, 39 zu § 3).

    Die erkennende Kammer berücksichtigt in solchen, den Immissionsschutz betreffenden Fällen, in denen gesetzliche Regeln nicht vorhanden sind, ebenso wie die sonstige Rechtsprechung der allgemeinen Verwaltungsgerichte (vgl. z.B. VGH Bad.-Württ., GewArch 1985, 136, 137; Bay.VGH, NVwZ 1993, 1006 m.w.N.; NJW 1997, 1181, 1182) die einschlägigen technischen Regelwerke, die unter sachverständiger Beratung der Fachöffentlichkeit erarbeitet worden sind, als Orientierungsrahmen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2007 - 8 B 10784/07

    Bolzplatz in Neustadt-Diedesfeld darf weiter genutzt werden

    Anders als in dem der in der Beschwerdebegründung zitierten Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (NVwZ 1993, S. 1006) zugrunde liegenden Fall wurde vorliegend keine öffentliche Grünfläche für Ballspiele neben einem bestehenden oder bereits festgesetzten Wohngebiet ausgewiesen, so dass hier kein Raum ist für eine Auslegung der Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche dahingehend, es habe nur ein wohngebietsverträgliches allgemeines Ballspielen, aber kein unter Umständen lärmintensiveres Fußballspielen erlaubt werden sollen.
  • VGH Bayern, 29.07.2021 - 8 CE 21.1102

    Rückbau eines Fuß- und Radweges im Wege der Folgenbeseitigung

    Rn. 26 1.3 Entgegen dem Vorbringen der Antragsteller ist das Verwaltungsgericht zu Recht davon ausgegangen, dass mit dem ausgebauten Geh- und Radweg nur unwesentliche Geräuschimmissionen im Sinn des § 906 Abs. 1 Satz 2 BGB verbunden sind (…vgl. zur entsprechenden Anwendbarkeit im öffentlichen Recht BayVGH, B.v. 5.8.2020 - 8 CE 20.1374 - juris Rn. 28) und dass von ihm keine schädlichen Umwelteinwirkungen (vgl. §§ 41, 3 Abs. 1 BImSchG) ausgehen (…vgl. zum Gleichlauf BVerwG, U.v. 29.4.1988 - 7 C 33.87 - BVerwGE 79, 254 = juris Rn. 14; BayVGH, U.v. 18.1.1993 - 2 B 91.15 - NVwZ 1993, 1006 = juris Rn. 33 f. m.w.N.;… OVG Bremen, U.v. 19.1.1993 - 1 BA 11/92 - juris Rn. 31 m.w.N.;… Brückner in Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl. 2020, § 906 Rn. 78 f.).

    Die Zumutbarkeitsschwelle wird überschritten, wenn die Störung oder Belästigung erheblich im Sinne von § 3 Abs. 1 BImSchG ist (BayVGH, U.v. 18.1.1993 - 2 B 91.15 - NVwZ 1993, 1006 = juris Rn. 35 ff. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 23.01.2015 - 22 ZB 14.42

    Übergabe eines vollständig abgesetzten Urteils an die Geschäftsstelle am letzten …

    Rn. 51 Weil der Lärmschutz' der hinsichtlich solcher Terrassen gefordert werden kann' weniger weit als bei Wohnungen reicht' da bei einem Aufenthalt im Freien immer mit Geräuschen zu rechnen ist (BayVGH' U.v. 18.1.1993 - 2 B 91.15 - NVwZ 1993' 1006/1007)' handelt es sich hierbei nicht um gleichwertige Messpunkte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.1999 - 10 A 6491/96

    Klage gegen aufgrund des Betriebs eines gemeindlichen Bolzplatzes in …

    Rn. 64 vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. März 1992 - 4 B 70.91 - BRS 54 Nr. 43 und vom 23. April 1998 - 4 B 40.98 - OVG NW, Urteile vom 26. Juni 1983 - 7 A 1270/82 - BRS 40 Nr. 60 und vom 8. Juli 1986 - 11 A 1288/85 - BRS 46 Nr. 46; BayVGH, Urteile vom 16. Februar 1987 - 14 B 85 A.3090 - BRS 47 Nr. 176, vom 18. Januar 1993 - 2 B 91.15 - NVwZ 1993, 1006 und vom 26. Februar 1993 - 2 B 90.1684 - BRS 55 Nr. 57; siehe im übrigen auch Fickert/Fieseler, BauNVO, 8. Auflage, § 3 Rdn. 1985 ff.; Berkemann in NuR 1998, 565 ff; Ketteler in BauR 1997, 959; Rodewoldt/Wagner in VBl.BW 1996, 365,.
  • VG Köln, 30.10.2008 - 13 K 403/08

    Bolzplatz auf der Kirchwiese in Bonn- Holzlar ist rechtswidrig

    Rn. 53 vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. März 1992 - 4 B 70.91 -, a.a.O. und vom 23. April 1998 - 4 B 40.98 - OVG NRW, Urteil vom 2. März 1999 - 10 A 6491/96 -, a.a.O., Urteile vom 26. Juni 1983 - 7 A 1270/82 -, BRS 40 Nr. 60, und vom 8. Juli 1986 - 11 A 1288/85 -, BRS 46 Nr. 46; BayVGH, Urteile vom 16. Februar 1987 - 14 B 85 A.3090 -, BRS 47 Nr. 176, und vom 18. Januar 1993 - 2 B 91.15 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 1993, 1006, und vom 26. Februar 1993 - 2 B 90.1684 - , BRS 55 Nr. 57,.
  • VG Augsburg, 24.05.2013 - Au 4 K 13.148

    Nachbarklage (erfolgreich); Freiluftgastronomie in Hinterhofbereich in der …

    Rn. 35 Die Zumutbarkeitsschwelle ist bei Lärm überschritten, wenn die Immissionen die Erheblichkeitsschwelle des § 3 Abs. 1, § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG überschreiten (BayVGH, U.v. 18.1.1993 - 2 B 91.15 - NVwZ 1993, 1006 - juris Rn. 35;… BayVGH, B.v. 5.8.2005 - 25 ZB 01.227 - juris Rn. 4).

    Dabei sind die Freiflächen im - hier gegenüber der Bestimmung der näheren Umgebung nach § 34 BauGB engeren - Bereich der Grundstücke des Klägers und des Beigeladenen ausschließlich als Gartenbereich genutzt und ausgestaltet, die ebenfalls - wenn auch gegenüber Wohnungen geringeren (vgl. BayVGH, U.v. 18.1.1993 - 2 B 91.15 - NVwZ 1993, 1006 - juris Rn. 43) - Schutz vor Lärm genießen (BayVGH, U.v. 18.1.1993 - 2 B 91.15 - NVwZ 1993, 1006 - juris Rn. 41).

  • VG Gelsenkirchen, 17.03.1999 - 10 K 602/95

    Basketballanlage, Basketballkorb, Immission, Lärmschutz, MV, Nachbarschutz, …

  • VGH Bayern, 26.02.1993 - 2 B 90.1684

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Bolzplatzes im allgemeinen Wohngebiet

  • VG Düsseldorf, 15.11.2004 - 4 K 3384/02

    Anspruch auf Sperrung und Untersagung der Benutzung zweier Bolzplätze einer …

  • VG Düsseldorf, 31.03.2000 - 13 K 8678/98

    Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines …

  • VG Arnsberg, 13.11.1997 - 7 K 2686/96

    Umweltrecht; Lärmschutz gegenüber Sportplatz bei Altanlagen

  • OVG Niedersachsen, 26.03.1996 - 6 L 5539/94

    Abwehranspruch gegen Bolzplatz im Wohngebiet;; Bolzplatz; Abwehranspruch; …

  • VG München, 10.06.2010 - M 11 K 09.4610

    Minispielfeld; Lärmbelästigung

  • VG Düsseldorf, 31.03.2000 - 13 K 11279/98

    Pflicht zur Beseitigung einer erbauten Röhrenrutsche mit Kletterturm und …

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