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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 23.05.2006

Rechtsprechung
   BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvF 1/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2815
BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvF 1/98 (https://dejure.org/2004,2815)
BVerfG, Entscheidung vom 19.01.2004 - 2 BvF 1/98 (https://dejure.org/2004,2815)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Januar 2004 - 2 BvF 1/98 (https://dejure.org/2004,2815)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    BVerfGG § 18; ; BVerfGG § 19; ; BVerfGG § 19 Abs. 3; ; EnWG § 13; ; GG Art. 1; ; GG Art. 3; ; GG Art. 5; ; GG Art. 28 Abs. 2; ; GG Art. 70 Abs. 1; ; GG Art. 84 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Selbstablehnung des Richters; Abstrakte Normenkontrolle zur Vereinbarkeit des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 24. April 1998 mit dem Grundgesetz; Ausschluss eines Richters am Bundesverfassungsgericht, wenn er in derselben Sache bereits von Amts ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters am Bundesverfassungsgericht; Tätigkeit in derselben Sache

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 109, 130
 
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Wird zitiert von ... (40)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG - 2 BvR 890/98 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvF 1/98
    Er verweist darauf, dass er im Verfahren der Verfassungsbeschwerde 2 BvR 890/98, das sich unmittelbar gegen die Änderung des Stromeinspeisungsgesetzes durch Art. 3 Nr. 2 § 2, § 3 und § 4 des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 24. April 1998 gerichtet habe, für die Beschwerdeführerin als Prozessbevollmächtigter aufgetreten sei.

    Das Verfahren 2 BvR 890/98 hat nicht zu einer Sachentscheidung geführt.

    Rn. 9 c) Der Umstand, dass Richter Di Fabio im Verfahren der Verfassungsbeschwerde 2 BvR 890/98 als Prozessbevollmächtigter der Beschwerdeführerin aufgetreten ist, ist vorliegend geeignet, Zweifel an seiner Unvoreingenommenheit in dem zur Entscheidung anstehenden Normenkontrollverfahren zu begründen.

    Der Antrag erfasst mithin auch den mit der Verfassungsbeschwerde 2 BvR 890/98 angegriffenen Art. 3 Nr. 2 des zur Prüfung gestellten Gesetzes, so dass die beiden Verfahren teilweise denselben Gegenstand betreffen.

  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 2/98

    Erfolgloser Ablehnungsantrag gegen Bundesverfassungsrichter Kirchhof im Verfahren …

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvF 1/98
    Rn. 8 b) Besorgnis der Befangenheit ist gegeben, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; stRspr).

    Die Sorge, dass der Richter die streitigen Rechtsfragen nicht mehr offen und unbefangen beurteilen werde, kann bestehen, wenn ein Richter Äußerungen zu verfassungsrechtlichen Fragen als Bevollmächtigter eines an einem früheren Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Beteiligten abgegeben hat und der in dem früheren Verfahren verfolgte Rechtsstandpunkt auch im anhängigen Verfahren von wesentlicher Bedeutung ist (vgl. BVerfGE 95, 189 ; 101, 46 ).

    Umstände wie etwa ein erheblicher zeitlicher Abstand zur früheren Prozessvertretung oder - in sachlicher Hinsicht - eine Veränderung der Rechtslage oder anderer Beurteilungsgrundlagen, die dessen ungeachtet die Besorgnis, dass Richter Di Fabio die im Rahmen der Normenkontrolle streitigen Rechtsfragen nicht mehr offen und unbefangen beurteilen werde, ausschlössen (vgl. BVerfGE 101, 46 ), liegen nicht vor.

  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der …

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvF 1/98
    Das Tatbestandsmerkmal "in derselben Sache" ist in einem konkreten, strikt verfahrensbezogenen Sinn auszulegen; es meint das verfassungsgerichtliche Verfahren selbst sowie ein diesem unmittelbar vorangegangenes und ihm sachlich zugeordnetes Verfahren (vgl. BVerfGE 82, 30 m.w.N.).

    Rn. 8 b) Besorgnis der Befangenheit ist gegeben, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; stRspr).

  • BVerfG, 26.05.1998 - 1 BvL 11/94

    Begründete Selbstablehnung eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvF 1/98
    Es genügt, dass er Umstände anzeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über seine Befangenheit zu treffen (vgl. BVerfGE 88, 1 ; 95, 189 ; 98, 134 ).

    Rn. 8 b) Besorgnis der Befangenheit ist gegeben, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; stRspr).

  • BVerfG, 05.02.1997 - 1 BvR 2306/96

    Steiner

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvF 1/98
    Es genügt, dass er Umstände anzeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über seine Befangenheit zu treffen (vgl. BVerfGE 88, 1 ; 95, 189 ; 98, 134 ).

    Die Sorge, dass der Richter die streitigen Rechtsfragen nicht mehr offen und unbefangen beurteilen werde, kann bestehen, wenn ein Richter Äußerungen zu verfassungsrechtlichen Fragen als Bevollmächtigter eines an einem früheren Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Beteiligten abgegeben hat und der in dem früheren Verfahren verfolgte Rechtsstandpunkt auch im anhängigen Verfahren von wesentlicher Bedeutung ist (vgl. BVerfGE 95, 189 ; 101, 46 ).

  • BVerfG, 10.05.2000 - 1 BvR 539/96

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters am Bundesverfassungsgericht

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvF 1/98
    Rn. 8 b) Besorgnis der Befangenheit ist gegeben, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; stRspr).
  • BVerfG, 02.12.1992 - 1 BvR 1213/85

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters - Selbstablehnung

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvF 1/98
    Es genügt, dass er Umstände anzeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über seine Befangenheit zu treffen (vgl. BVerfGE 88, 1 ; 95, 189 ; 98, 134 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 23.05.2006 - 2 BvF 1/98 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15723
BVerfG, 23.05.2006 - 2 BvF 1/98 (1) (https://dejure.org/2006,15723)
BVerfG, Entscheidung vom 23.05.2006 - 2 BvF 1/98 (1) (https://dejure.org/2006,15723)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Mai 2006 - 2 BvF 1/98 (1) (https://dejure.org/2006,15723)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 115, 394
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 31.07.2009 - 1 BvF 3/05

    Bayerische Staatsregierung nimmt Antrag auf Feststellung der …

    Das Verfahren ist einzustellen, da Gründe des öffentlichen Interesses für eine Fortführung nicht gegeben sind (vgl. BVerfGE 8, 183 ; 25, 308 ; 76, 99 f.; 87, 152 ; 115, 394 ).
  • BVerfG, 30.01.2012 - 1 BvF 1/09

    Einstellung eines abstrakten Normenkontrollverfahrens nach Antragsrücknahme

    Das Verfahren ist einzustellen, da Gründe des öffentlichen Interesses für seine Fortführung nicht gegeben sind (vgl. BVerfGE 115, 394 m.w.N.).
  • BVerfG, 13.07.2011 - 2 BvF 3/05

    Einstellung zweier abstrakter Normenkontrollverfahrens sowie eines …

    Die verbundenen Verfahren sind einzustellen, da Gründe des öffentlichen Interesses für eine Fortführung nicht gegeben sind (vgl. BVerfGE 115, 394 , m.w.N.).
  • VerfGH Thüringen, 06.09.2017 - VerfGH 1/17

    Entscheidung im Verfahren über die Zulässigkeit des Volksbegehrens …

    Soweit mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2006 - 2BvF 1/98 -, BVerfGE 115, 394, 395 m. w. N.) eine Fortführung des Verfahrens nach Antragsrücknahme davon abhängt, ob ein öffentliches Interesse an der Fortführung des Verfahrens besteht, kommt hier allenfalls der Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr in Betracht.
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