Rechtsprechung
| BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvF 1/98 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
BVerfGG § 18; ; BVerfGG § 19; ; BVerfGG § 19 Abs. 3; ; EnWG § 13; ; GG Art. 1; ; GG Art. 3; ; GG Art. 5; ; GG Art. 28 Abs. 2; ; GG Art. 70 Abs. 1; ; GG Art. 84 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Selbstablehnung des Richters; Abstrakte Normenkontrolle zur Vereinbarkeit des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 24. April 1998 mit dem Grundgesetz; Ausschluss eines Richters am Bundesverfassungsgericht, wenn er in derselben Sache bereits von Amts ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Besorgnis der Befangenheit eines Richters am Bundesverfassungsgericht; Tätigkeit in derselben Sache
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Selbstablehnung des Richters Di Fabio begründet
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Selbstablehnung des Richters Di Fabio begründet
Verfahrensgang
- BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvF 1/98
- BVerfG, 23.05.2006 - 2 BvF 1/98
Papierfundstellen
- BVerfGE 109, 130
Wird zitiert von ... (40) Zitiert selbst (7)
- BVerfG - 2 BvR 890/98 (anhängig)
Auszug aus BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvF 1/98
Er verweist darauf, dass er im Verfahren der Verfassungsbeschwerde 2 BvR 890/98, das sich unmittelbar gegen die Änderung des Stromeinspeisungsgesetzes durch Art. 3 Nr. 2 § 2, § 3 und § 4 des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 24. April 1998 gerichtet habe, für die Beschwerdeführerin als Prozessbevollmächtigter aufgetreten sei.Das Verfahren 2 BvR 890/98 hat nicht zu einer Sachentscheidung geführt.
Rn. 9 c) Der Umstand, dass Richter Di Fabio im Verfahren der Verfassungsbeschwerde 2 BvR 890/98 als Prozessbevollmächtigter der Beschwerdeführerin aufgetreten ist, ist vorliegend geeignet, Zweifel an seiner Unvoreingenommenheit in dem zur Entscheidung anstehenden Normenkontrollverfahren zu begründen.
Der Antrag erfasst mithin auch den mit der Verfassungsbeschwerde 2 BvR 890/98 angegriffenen Art. 3 Nr. 2 des zur Prüfung gestellten Gesetzes, so dass die beiden Verfahren teilweise denselben Gegenstand betreffen.
- BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 2/98
Erfolgloser Ablehnungsantrag gegen Bundesverfassungsrichter Kirchhof im Verfahren …
Auszug aus BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvF 1/98
Rn. 8 b) Besorgnis der Befangenheit ist gegeben, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; stRspr).Die Sorge, dass der Richter die streitigen Rechtsfragen nicht mehr offen und unbefangen beurteilen werde, kann bestehen, wenn ein Richter Äußerungen zu verfassungsrechtlichen Fragen als Bevollmächtigter eines an einem früheren Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Beteiligten abgegeben hat und der in dem früheren Verfahren verfolgte Rechtsstandpunkt auch im anhängigen Verfahren von wesentlicher Bedeutung ist (vgl. BVerfGE 95, 189 ; 101, 46 ).
Umstände wie etwa ein erheblicher zeitlicher Abstand zur früheren Prozessvertretung oder - in sachlicher Hinsicht - eine Veränderung der Rechtslage oder anderer Beurteilungsgrundlagen, die dessen ungeachtet die Besorgnis, dass Richter Di Fabio die im Rahmen der Normenkontrolle streitigen Rechtsfragen nicht mehr offen und unbefangen beurteilen werde, ausschlössen (vgl. BVerfGE 101, 46 ), liegen nicht vor.
- BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88
Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der …
Auszug aus BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvF 1/98
Das Tatbestandsmerkmal "in derselben Sache" ist in einem konkreten, strikt verfahrensbezogenen Sinn auszulegen; es meint das verfassungsgerichtliche Verfahren selbst sowie ein diesem unmittelbar vorangegangenes und ihm sachlich zugeordnetes Verfahren (vgl. BVerfGE 82, 30 m.w.N.).Rn. 8 b) Besorgnis der Befangenheit ist gegeben, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; stRspr).
- BVerfG, 26.05.1998 - 1 BvL 11/94
Begründete Selbstablehnung eines Bundesverfassungsrichters
Auszug aus BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvF 1/98
Es genügt, dass er Umstände anzeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über seine Befangenheit zu treffen (vgl. BVerfGE 88, 1 ; 95, 189 ; 98, 134 ).Rn. 8 b) Besorgnis der Befangenheit ist gegeben, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; stRspr).
- BVerfG, 05.02.1997 - 1 BvR 2306/96
Steiner
Auszug aus BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvF 1/98
Es genügt, dass er Umstände anzeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über seine Befangenheit zu treffen (vgl. BVerfGE 88, 1 ; 95, 189 ; 98, 134 ).Die Sorge, dass der Richter die streitigen Rechtsfragen nicht mehr offen und unbefangen beurteilen werde, kann bestehen, wenn ein Richter Äußerungen zu verfassungsrechtlichen Fragen als Bevollmächtigter eines an einem früheren Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Beteiligten abgegeben hat und der in dem früheren Verfahren verfolgte Rechtsstandpunkt auch im anhängigen Verfahren von wesentlicher Bedeutung ist (vgl. BVerfGE 95, 189 ; 101, 46 ).
- BVerfG, 10.05.2000 - 1 BvR 539/96
Besorgnis der Befangenheit eines Richters am Bundesverfassungsgericht
Auszug aus BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvF 1/98
Rn. 8 b) Besorgnis der Befangenheit ist gegeben, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; stRspr). - BVerfG, 02.12.1992 - 1 BvR 1213/85
Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters - Selbstablehnung
- BVerfG, 12.01.2021 - 2 BvR 2006/15
Befangenheitsantrag Wallrabenstein
Rn. 22 2. Entscheidend ist, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände (objektiv) Anlass dazu hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 20, 1 ; 73, 330 ; 82, 30 ; 88, 17 ; 98, 134 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 109, 130 ; 135, 248 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ). - BVerfG, 26.02.2014 - 1 BvR 471/10
Selbstablehnung eines Richters im Verfahren "Kopftuchverbot im Schulgesetz …
Zu einem Ausschluss kann deshalb regelmäßig nur eine Tätigkeit in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren selbst oder in dem diesem unmittelbar vorausgegangenen und ihm sachlich zugeordneten Verfahren führen (vgl. BVerfGE 47, 105 ; 72, 278 ; 78, 331 ; 82, 30 ; 109, 130 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. März 2013 - 1 BvR 2635/12 -, NJW 2013, S. 1587 ). - BVerfG, 13.02.2018 - 2 BvR 651/16
Verfahren zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) …
- BVerfG, 22.07.2020 - 2 BvE 3/19
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die …
Das Tatbestandsmerkmal "in derselben Sache" in § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG ist - in Übereinstimmung mit den Ausschlussregelungen anderer fachgerichtlicher Verfahrensordnungen - stets in einem konkreten, strikt verfahrensbezogenen Sinne auszulegen (vgl. BVerfGE 47, 105 ; 72, 278 ; 82, 30 ; 109, 130 ; 133, 163 ; 135, 248 ; 148, 1 ).Zu seinem Ausschluss nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG kann regelmäßig nur eine Tätigkeit in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren selbst - dazu gehören auch Tätigkeiten vorbereitender Art - oder in dem diesem unmittelbar vorausgegangenen und ihm sachlich zugeordneten Verfahren (Ausgangsverfahren) führen (vgl. BVerfGE 47, 105 ; 72, 278 ; 78, 331 ; 82, 30 ; 109, 130 ; 133, 163 ; 135, 248 ; 148, 1 ).
- BVerfG, 24.10.2023 - 1 BvR 1160/19
Zwischenentscheidung über die Frage des Ausschlusses eines Richters von der …
Es erscheint aber die Frage berechtigt, ob nicht im Sinne einer 'zusammenfassenden Betrachtung' etwas 'Zusätzliches' gegeben ist, das mir eine Art Urheberschaft für die im oben genannten Verfassungsbeschwerdeverfahren angegriffenen Normen zuweist (vgl. BVerfGE 135, 248 ), beziehungsweise ein Fall gegeben ist, in dem es sich zwar nicht formell, aber materiell um dieselbe Sache i.S.v. § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG handelt (vgl. BVerfGE 109, 130 ), oder ein sonstiger Fall eines über § 18 Abs. 3 BVerfGG überschießenden Bezugs zu dem konkreten oben genannten Verfahren vorliegt, der eine Besorgnis der Befangenheit begründen könnte.Dies genügte für einen Ausschluss nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG selbst dann nicht, wenn dessen Gegenstand - anders als vorliegend - mit demjenigen des zur Entscheidung anstehenden Verfahrens teilweise übereinstimmte (vgl. BVerfGE 109, 130 ).
Rn. 24 Die Sorge, dass der Richter oder die Richterin die streitigen Rechtsfragen nicht mehr offen und unbefangen beurteilen werde, kann weiterhin etwa bestehen, wenn Äußerungen zu verfassungsrechtlichen Fragen als Bevollmächtigter oder Bevollmächtigte eines an einem früheren Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Beteiligten abgegeben wurden und der in dem früheren Verfahren verfolgte Rechtsstandpunkt auch im anhängigen Verfahren von wesentlicher Bedeutung ist (vgl. BVerfGE 95, 189 ; 101, 46 ; 109, 130 ).
Von Bedeutung ist etwa, ob die Tätigkeit die besondere Unterstützung eines auch im gegenständlichen Verfahren Beteiligten bezweckte oder ob eine zeitliche und sachliche Verklammerung zwischen der früheren Tätigkeit und dem anhängigen Verfahren besteht (vgl. BVerfGE 95, 189 ; 101, 46 ; 109, 130 ).
Rn. 26 c) Diese Maßstäbe finden einheitlich bei Entscheidungen über Befangenheitsgesuche nach § 19 Abs. 1 BVerfGG und bei Entscheidungen über Ersuchen nach § 19 Abs. 3 in Verbindung mit § 19 Abs. 1 BVerfGG Anwendung (vgl. BVerfGE 101, 46 ; 109, 130 ; 152, 332 ).
Rn. 31 Insbesondere betreffen beide Verfahren nicht - auch nicht nur teilweise - denselben Gegenstand (vgl. hierzu BVerfGE 109, 130 ).
- BVerfG, 05.12.2019 - 1 BvL 7/18
Vizepräsident Harbath entscheidet über Kinderehengesetz mit
Zu einem Ausschluss kann deshalb regelmäßig lediglich eine Tätigkeit in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren selbst oder in dem diesem unmittelbar vorausgegangenen und ihm sachlich zugeordneten Verfahren führen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 109, 130 ; 133, 163 ; 135, 248 ; 148, 1 ).Sie finden zudem einheitlich sowohl bei Entscheidungen über Befangenheitsgesuche nach § 19 Abs. 1 BVerfGG als auch bei Selbstablehnung nach § 19 Abs. 3 BVerfGG Anwendung (vgl. BVerfGE 20, 26 ; siehe auch BVerfGE 101, 46 ; 109, 130 ).
- BVerfG, 13.04.2017 - 1 BvR 610/17
Die Ausschlussregelung wegen der Beteiligung eines Bundesverfassungsrichters an …
Zu einem Ausschluss kann deshalb regelmäßig nur eine Tätigkeit in dem jeweiligen Verfahren selbst oder einem diesem unmittelbar vorausgegangenen und ihm sachlich zugeordneten Verfahren führen (vgl. BVerfGE 47, 105 ; 72, 278 ; 109, 130 ). - BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05
Entscheidung zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung aufgehoben
Die Gefährlichkeitsprognose obliegt aber dem Gericht (vgl. BVerfGE 109, 130, 164;… Tröndle/Fischer aaO § 66 Rdn. 22). - VerfGH Rheinland-Pfalz, 10.06.2014 - VGH N 29/14
Besorgnis der Befangenheit eines mitwirkenden Richters am Verfahren wegen …
Auch die Tätigkeit als Prozessbevollmächtigter oder -vertreter in einem sonstigen Verfahren genügt hierfür daher selbst dann nicht, wenn dessen Gegenstand mit demjenigen des zur Entscheidung anstehenden Verfahrens teilweise übereinstimmt (BVerfG, Beschluss vom 19. Januar 2004 - 2 BvF 1/98 -, BVerfGE 109, 130 [131]).Es reicht vielmehr aus, dass er - wie vorliegend - Umstände anzeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über die Besorgnis der Befangenheit zu treffen ( VerfGH RP, Beschluss vom 10. Januar 2014 - VGH B 35/12 -, NVwZ-RR 2014, 249 f.; vgl. zu § 19 Abs. 3 BVerfGG: BVerfG, Beschlüsse vom 12. Juli 2000 - 2 BvF 1/00 -, BVerfGE 102, 192 [194]; vom 18. Juni 2003 - 2 BvR 383/03 -, BVerfGE 108, 122 [126]; und vom 19. Januar 2004 - 2 BvF 1/98 -, BVerfGE 109, 130 [131]).
Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an seiner Unvoreingenommenheit zu zweifeln (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 2/98 u.a. -, BVerfGE 101, 46 [50 f.]; vom 12. Juli 2000 - 2 BvF 1/00 -, BVerfGE 102, 192 [194 f.]; vom 18. Juni 2003 - 2 BvR 383/03 -, BVerfGE 108, 122 [126]; und vom 19. Januar 2004 - 2 BvF 1/98 -, BVerfGE 109, 130 [132]).
Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn der aktuelle Antrag die in dem seinerzeitigen Verfahren angegriffenen Vorschriften erneut zur Überprüfung stellt, sodass beide Verfahren zumindest teilweise denselben Gegenstand betreffen (BVerfG, Beschlüsse vom 5. Februar 1997 - 1 BvR 2306/96 u.a. -, BVerfGE 95, 189 [191 f.]; vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 2/98 u.a. -, BVerfGE 101, 46 [51]; und vom 19. Januar 2004 - 2 BvF 1/98 -, BVerfGE 109, 130 [132]).
Es stehen vorliegend auch nicht identische Normen zur Überprüfung an (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 19. Januar 2004 - 2 BvF 1/98 -, BVerfGE 109, 130 [132]).
- BVerfG, 11.10.2011 - 2 BvR 1010/10
Befangenheitsantrag gegen den Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. …
Entscheidend ist allein, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 99, 51 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 108, 279 ; 109, 130 ; stRspr). - StGH Niedersachsen, 09.09.2020 - StGH 3/20
Zu den Voraussetzungen des Ausschlusses vom Richteramt bzw zur Besorgnis der …
- StGH Niedersachsen, 09.09.2020 - StGH 1/20
- BVerfG, 19.03.2013 - 1 BvR 2635/12
Zum Mitwirkungsverbot wegen Vorbefassung in derselben Sache
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 10.01.2014 - VGH B 35/12
Ablehnung eines Richters des Verfassungsgerichts wegen der Besorgnis zur …
- VerfGH Baden-Württemberg, 11.03.2019 - 1 VB 64/17
Zur Besorgnis der Befangenheit aufgrund des Hauptamtes eines tätigen …
- BVerfG, 03.06.2019 - 2 BvR 910/19
Nichtannahmebeschluss: Zur Reichweite des Mitwirkungsausschlusses bzw des …
- BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvC 1/18
Verwerfung eines gegen mehrere Bundesverfassungsrichter gerichteten, …
- BVerfG, 18.10.2017 - 1 BvR 2116/17
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Richterliche …
- VerfGH Baden-Württemberg, 03.07.2017 - 1 GR 35/17
"AfD-Richterin" von Verfahren ausgeschlossen
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 08.01.2021 - VerfGH 177/20
Selbstablehnung eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs in einem …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.02.2022 - VerfGH 104/20
Begründete Selbstablehnung eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs
- OLG München, 04.12.2025 - 31 W 1483/25
Beschwerde, Richterablehnung, Befangenheit, Frist, Ablehnungsgesuch, …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.02.2022 - VerfGH 149/21
Begründete Selbstablehnung eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs
- BVerfG, 24.11.2021 - 2 BvR 1319/20
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 …
- StGH Bremen, 05.04.2016 - St 1/16
Ablehnung eines Mitglieds des Staatsgerichtshofs wegen Besorgnis der Befangenheit …
- BVerfG, 18.02.2020 - 2 BvR 2082/19
Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung - bloßer Sachzusammenhang zwischen …
- BVerfG, 03.06.2019 - 1 BvR 640/19
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Verwerfung …
- VerfGH Baden-Württemberg, 03.07.2017 - 1 GR 29/17
"AfD-Richterin" von Verfahren ausgeschlossen
- VerfGH Sachsen, 11.04.2019 - 5-IV-19
- VerfGH Baden-Württemberg, 24.09.2018 - 1 VB 51/17
Ausschluss eines Richters des Verfassungsgerichtshofs von der Ausübung des …
- StGH Niedersachsen, 23.01.2007 - StGH 1/06
Ausschluss von Ausübung des Richteramts; Ausübung des Richteramts; Befangenheit; …
- StGH Bremen, 09.12.2019 - St 1/19
Anforderungen an die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des …
- StGH Niedersachsen, 16.06.2006 - StGH 1/05
Ausschluss von Ausübung des Richteramts; Ausübung des Richteramts; Befangenheit; …
- StGH Bremen, 20.04.2020 - St 2/19
- VerfGH Bayern, 20.04.2009 - 8-VII-05
Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch in einem Popularklageverfahren
- StGH Hessen, 11.08.2004 - P.St. 1948
Ablehnungsgesuch; Ausschluss; Befangenheit; Befangenheitsgesuch; Richterablehnung
- VerfGH Sachsen, 27.06.2019 - 24-IV-19
Anforderungen an die Selbstablehnung eines Verfassungsrichters gemäß § 11 Abs. 3 …
- VerfGH Bayern, 07.08.2012 - 23-VII-11
Unzulässige und unbegründete Popularklage
- VerfGH Sachsen, 10.04.2025 - 67-IV-24
- VerfG Brandenburg, 22.11.2007 - VfGBbg 15/07
Bauplanungsrecht; Eigentum; Willkür
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Rechtsprechung
| BVerfG, 23.05.2006 - 2 BvF 1/98 (1) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
GG Art. 70 Abs. 1; ; GG Art 84 Abs. 1; ; Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts Art. 28 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Vereinbarkeit des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechtes mit dem Grundgesetz (GG)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvF 1/98
- BVerfG, 23.05.2006 - 2 BvF 1/98 (1)
Papierfundstellen
- BVerfGE 115, 394
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvF 4/89
Wirtschaftskraft
Auszug aus BVerfG, 23.05.2006 - 2 BvF 1/98
Das Verfahren ist einzustellen, da Gründe des öffentlichen Interesses für eine Fortführung nicht gegeben sind (vgl. BVerfGE 8, 183 ; 25, 308 ; 76, 99 f.; 87, 152 ). - BVerfG, 18.03.1969 - 2 BvF 1/66
Bundeshaushaltsplan
Auszug aus BVerfG, 23.05.2006 - 2 BvF 1/98
Das Verfahren ist einzustellen, da Gründe des öffentlichen Interesses für eine Fortführung nicht gegeben sind (vgl. BVerfGE 8, 183 ; 25, 308 ; 76, 99 f.; 87, 152 ). - BVerfG, 22.09.1958 - 1 BvF 3/52
Volksbefragungsverbot
- BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvF 5/87
Arbeitsförderungsgesetz 1986
Auszug aus BVerfG, 23.05.2006 - 2 BvF 1/98
Das Verfahren ist einzustellen, da Gründe des öffentlichen Interesses für eine Fortführung nicht gegeben sind (vgl. BVerfGE 8, 183 ; 25, 308 ; 76, 99 f.; 87, 152 ).
- BVerfG, 31.07.2009 - 1 BvF 3/05
Bayerische Staatsregierung nimmt Antrag auf Feststellung der …
Das Verfahren ist einzustellen, da Gründe des öffentlichen Interesses für eine Fortführung nicht gegeben sind (vgl. BVerfGE 8, 183 ; 25, 308 ; 76, 99 f.; 87, 152 ; 115, 394 ). - BVerfG, 30.01.2012 - 1 BvF 1/09
Einstellung eines abstrakten Normenkontrollverfahrens nach Antragsrücknahme
Das Verfahren ist einzustellen, da Gründe des öffentlichen Interesses für seine Fortführung nicht gegeben sind (vgl. BVerfGE 115, 394 m.w.N.). - BVerfG, 13.07.2011 - 2 BvF 3/05
Einstellung zweier abstrakter Normenkontrollverfahrens sowie eines …
Die verbundenen Verfahren sind einzustellen, da Gründe des öffentlichen Interesses für eine Fortführung nicht gegeben sind (vgl. BVerfGE 115, 394 , m.w.N.). - VerfGH Thüringen, 06.09.2017 - VerfGH 1/17
Entscheidung im Verfahren über die Zulässigkeit des Volksbegehrens …
Soweit mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2006 - 2BvF 1/98 -, BVerfGE 115, 394, 395 m. w. N.) eine Fortführung des Verfahrens nach Antragsrücknahme davon abhängt, ob ein öffentliches Interesse an der Fortführung des Verfahrens besteht, kommt hier allenfalls der Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr in Betracht.
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