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Rechtsprechung
   BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 11/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,38
BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 11/69 (https://dejure.org/1969,38)
BVerfG, Entscheidung vom 16.07.1969 - 2 BvL 11/69 (https://dejure.org/1969,38)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Juli 1969 - 2 BvL 11/69 (https://dejure.org/1969,38)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Zulässigkeit eines befristeten Fahrverbots als Nebenfolge einer Ordnungswidrigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 92 ; StGB § 44 ; StVG § 25 Abs. 1
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhängung eines Fahrverbots nach § 25 Abs. 1 StVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vereinbarkeit von § 25 Abs. 1 StVG mit GG - Anordnung eines Fahrverbots - Verschärfte Geldbuße

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    GG Art. 92 ; StVG § 25 Abs. 1

Papierfundstellen

  • BVerfGE 27, 36
  • NJW 1969, 1623
  • MDR 1969, 908
  • DB 1969, 1453
  • DÖV 1969, 717
 
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Wird zitiert von ... (112)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 06.06.1967 - 2 BvR 375/60

    Verwaltungsstrafverfahren

    Auszug aus BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 11/69
    Sie ist mit einem ethischen Schuldvorwurf verbunden, wird regelmäßig ins Strafregister eingetragen und gilt als Vorstrafe (BVerfGE 22, 49 (79)).

    Ist nach alledem das ausnahmsweise wegen einer mit Geldbuße bedrohten Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr festzusetzende Fahrverbot keine Kriminalstrafe, so ist auch die Übertragung der Anordnungsbefugnis auf die Verwaltungsbehörden durch § 25 Abs. 1 StVG mit Art. 92 GG vereinbar (vgl. BVerfGE 22, 49 (81)).

  • BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19

    Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß

    Einer Strafe ähnlich und in gleicher Weise an Art. 103 Abs. 2 GG zu messen sind Sanktionen, die wie eine Strafe wirken (vgl. zu strafähnlichen Sanktionen BVerfGE 22, 125 ; 27, 36 ; 35, 311 ; 74, 358 ; 110, 1 ).

    Bei der Beurteilung des Strafcharakters einer Rechtsfolge sind vielmehr weitere, wertende Kriterien heranzuziehen, insbesondere der Rechtsgrund der Anordnung und der vom Gesetzgeber mit ihr verfolgte Zweck (vgl. BVerfGE 9, 137 ; 21, 378 ; 21, 391 ; 22, 125 ; 23, 113 ; 27, 36 ; 80, 109 ; 110, 1 ).

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit …

    Im Hinblick darauf gebieten es schließlich auch das verfassungsrechtliche Übermaßverbot und der Schuldgrundsatz, den Begriff der groben Pflichtverletzung dahin auszulegen, daß nur Verhaltensweisen erfaßt werden, die auch subjektiv als besonders verantwortungslos gewertet werden können (vgl. auch BVerfGE 27, 36, 42; DAR 1996, 196, 197).
  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

    Rn. 59 Dem Schuldgrundsatz unterliegen auch Sanktionen, die wie eine Strafe wirken (vgl. BVerfGE 22, 125 ; 27, 36 ; 35, 311 ; 74, 358 ).

    Bei der Beurteilung des pönalen Charakters einer Rechtsfolge sind vielmehr weitere, wertende, Kriterien heranzuziehen, insbesondere der Rechtsgrund der Anordnung und der vom Gesetzgeber mit ihr verfolgte Zweck (vgl. BVerfGE 9, 137 ; 21, 378 ; 21, 391 ; 22, 125 ; 23, 113 ; 27, 36 ; 80, 109 ; Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01 - ;… siehe auch Volk, ZStW 1971, S. 405 ff.).

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