Rechtsprechung
| BVerfG, 15.09.2005 - 2 BvL 2/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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AsylbLG § 1; ; AsylbLG § 1 Abs. 1 Nr. 4; ; AsylbLG § ... 1 a; ; AsylbLG § 3; ; BVerfGG § 81a; ; AuslG § 55; ; AuslG § 56; ; AuslG § 56 Abs. 2; ; AuslG § 56 Abs. 3; ; AuslG § 56 Abs. 3 Satz 1; ; AuslG § 56 Abs. 3 Satz 2; ; AuslG § 56 Abs. 4; ; AuslG § 56 Abs. 5; ; AuslG § 60 Abs. 2; ; AuslG § 60 Abs. 3; ; AsylVfG § 53 Abs. 1 Satz 1; ; AufnG Art. 1; ; AufnG Art. 4; ; AufnG Art. 4 Abs. 1; ; AufnG Art. 5 Abs. 2; ; GG Art. 72 Abs. 1; ; GG Art. 72 Abs. 2; ; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 4; ; GG Art. 100 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Vereinbarkeit landesgesetzlicher Bestimmungen über die Unterbringung geduldeter Ausländer in Gemeinschaftsunterkünften mit Bundesgesetzen zum Aufenthaltsrecht und Niederlassungsrecht der Ausländer; Voraussetzung eines konkreten Normenkontrollverfahrens; Anforderungen an ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Unzulässigkeit einer Richtervorlage
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- VG München, 25.11.2004 - M 24 K 03.52327
- FG Münster, 13.07.2005 - 10 K 6837/03
- BVerfG, 15.09.2005 - 2 BvL 2/05
- BVerfG, 18.04.2006 - 2 BvL 12/05
Papierfundstellen
- BVerfGK 6, 220
- NVwZ 2006, 447
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89
Schwedische Rente
Auszug aus BVerfG, 15.09.2005 - 2 BvL 2/05
Ein konkretes Normenkontrollverfahren ist nur zulässig, wenn es zur Entscheidung eines anhängigen gerichtlichen Verfahrens unerlässlich ist (vgl. BVerfGE 86, 71 ).Das vorlegende Gericht muss sich zur Begründung seiner Überzeugung mit allen nahe liegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten befassen, gegebenenfalls die Erwägungen des Gesetzgebers berücksichtigen und sich mit in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen auseinander setzen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 71 ; 92, 277 ; 105, 48 ).
- BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvF 1/01
Altenpflege
Auszug aus BVerfG, 15.09.2005 - 2 BvL 2/05
Die Soweit-Klausel des Art. 72 Abs. 2 GG verweist den Bund auf den geringst möglichen Eingriff in das Gesetzgebungsrecht der Länder (vgl. BVerfGE 106, 62 . - BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91
DDR-Spione
Auszug aus BVerfG, 15.09.2005 - 2 BvL 2/05
Das vorlegende Gericht muss sich zur Begründung seiner Überzeugung mit allen nahe liegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten befassen, gegebenenfalls die Erwägungen des Gesetzgebers berücksichtigen und sich mit in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen auseinander setzen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 71 ; 92, 277 ; 105, 48 ).
- BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97
Entscheidungserheblichkeit
Auszug aus BVerfG, 15.09.2005 - 2 BvL 2/05
Das vorlegende Gericht muss sich zur Begründung seiner Überzeugung mit allen nahe liegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten befassen, gegebenenfalls die Erwägungen des Gesetzgebers berücksichtigen und sich mit in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen auseinander setzen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 71 ; 92, 277 ; 105, 48 ). - BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83
Verfahrensordnung für Höfesachen
Auszug aus BVerfG, 15.09.2005 - 2 BvL 2/05
Das vorlegende Gericht muss sich zur Begründung seiner Überzeugung mit allen nahe liegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten befassen, gegebenenfalls die Erwägungen des Gesetzgebers berücksichtigen und sich mit in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen auseinander setzen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 71 ; 92, 277 ; 105, 48 ). - BVerfG, 07.12.1988 - 1 BvL 27/88
Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der …
Auszug aus BVerfG, 15.09.2005 - 2 BvL 2/05
Das vorlegende Gericht muss sich zur Begründung seiner Überzeugung mit allen nahe liegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten befassen, gegebenenfalls die Erwägungen des Gesetzgebers berücksichtigen und sich mit in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen auseinander setzen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 71 ; 92, 277 ; 105, 48 ). - BVerfG, 06.04.1989 - 2 BvL 8/87
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 15.09.2005 - 2 BvL 2/05
Die Begründung muss zudem schlüssig sein (BVerfGE 80, 59 ). - VGH Bayern, 09.08.2004 - 21 CS 04.1328
Auszug aus BVerfG, 15.09.2005 - 2 BvL 2/05
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof änderte diese Entscheidung mit Beschluss vom 9. August 2004 - 21 CS 04.1328 - (unveröffentlicht) und wies die Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit von Art. 4 Abs. 1 AufnG zurück, da die Gesamtschau der maßgeblichen Vorschriften des Bundesrechts erkennen lasse, dass die landesinterne Verteilung von Asylbewerbern und von geduldeten ehemaligen Asylbewerbern der Regelungskompetenz der Länder unterliegen solle. - VG München, 25.11.2004 - M 24 K 03.52327
Auszug aus BVerfG, 15.09.2005 - 2 BvL 2/05
- Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 25. November 2004 - M 24 K 03.52327 -.
- FG Baden-Württemberg, 26.11.2010 - 10 K 2352/10
Verfassungsmäßigkeit des Nichtabzugs der Kosten für Besuchsfahrten eines beim …
Die Hinzurechnung des Kindergelds zur Steuerschuld nach § 31 Satz 5 und § 36 Abs. 2 Satz 1 EStG auch bei Nichtanrechnung auf den Unterhalt sei nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Oktober 2009 (2 BvL 2/05, Bundesgesetzblatt - BGBI - I 2009, S. 3785) mit dem aus dem Grundgesetz abzuleitenden Gebot der steuerlichen Verschonung des Existenzminimums vereinbar.Rn. 57 dd) Die Hinzurechnung des Kindergelds zur Steuerschuld nach § 31 Satz 4 EStG ist nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Oktober 2009 (2 BvL 2/05, BGBl I 2009, S. 3785) mit dem aus dem Grundgesetz abzuleitenden Gebot der steuerlichen Verschonung des Existenzminimums vereinbar.
- VGH Bayern, 20.01.2022 - 11 CS 21.2856
Einstweiliger Rechtsschutz: Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge …
19/28684 S. 41) und sich die Beantwortung dieser Frage als unerlässlich darstellt (vgl. BVerfG, B.v. 15.9.2015 - 2 BvL 2/05 - NVwZ 2006, 447 = juris Rn. 14 zur Vorlagereife). - VG Stuttgart, 17.02.2011 - 12 K 3244/10
Zum Anspruch geduldeter Ausländer auf Aufhebung der Beschränkung ihres Wohnsitzes
Unmittelbar nach Abschluss der Asylerstverfahren der Kläger konnten die Wohnsitzauflagen nach dieser Bestimmung unproblematisch ermessensgerecht zur Förderung der Ausreise der Kläger erlassen werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.9.2005, NVwZ 2006, 447: § 56 Abs. 3 Satz 2 AuslG "erlaubt es der Ausländerbehörde … unbestrittenermaßen, durch Nebenbestimmungen zur Duldung den Aufenthalt des Ausländers so zu gestalten, dass eine seine spätere Entfernung aus dem Bundesgebiet hindernde Integration in die hiesigen Lebensverhältnisse vermieden und der mit der weiteren Anwesenheit verbundene Aufwand an öffentlichen Mitteln möglichst gering gehalten werden kann"). - VG Münster, 01.03.2010 - 8 K 2134/08
Maßnahmen zu mittelbaren Förderung der Ausreise eines ausreisepflichtigen …
Was durch die Bedingungen und Auflagen angeordnet werden kann, ist zwar nicht ausdrücklich geregelt (vgl. zur Vorgängerregelung des § 56 Abs. 3 Satz 2 AuslG BVerfG, Beschluss vom 15. September 2005 - 2 BvL 2/05 -, NVwZ 2006, 447 = juris, Rn. 23; mögliche Auflagen anführend z. B. BGH…, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 1 StR 381/08 -, www.bundesgerichtshof.de, Rn. 16 = BGHSt 53, 181 = NJW 2009, 3254). - VG Ansbach, 08.01.2008 - AN 11 S 07.08009
Zuweisung in eine Ausreiseeinrichtung; mangelnde Mitwirkung bei der …
Nach Art. 4 Abs. 4 Satz 2 AufnG liegt ein solcher begründeter Ausnahmefall jedoch bei Personen regelmäßig nicht vor, die nicht im Besitz gültiger Pässe sind, obwohl sie in zumutbarer Weise einen Pass erlangen könnten, oder bei Personen, die bei der Beschaffung von Heimreisepapieren nicht mitwirken (vgl. zu dieser Fallgruppe BayVGH, Beschluss vom 30.8.2007, 21 CS 07.1475; 21 CS 07.1476 ; Beschluss vom 27.10.2003, 24 CS 03.2614 ; ferner aus der Rspr. des VG Ansbach, Beschluss vom 1.6.2007, AN 19 S 07.01051 , Beschluss vom 15.6.2005, AN 14 S 05.30125 ; Beschluss vom 16.1.2004, AN 10 S 03.05094; vgl. zur Verfassungsmäßigkeit der Regelung des AufnG BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15.9.2005, 2 BvL 2/05, BVerfGK 6, 220 ff.).
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