Rechtsprechung
| BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14, 2 BvL 27/14, 2 BvL 26/14, 2 BvL 25/14, 2 BvL 24/14, 2 BvL 23/14 |
Volltextveröffentlichungen (17)
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Erstausbildungskosten
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Berufsausbildungskosten gem § 9 Abs 6 EStG (F: 07.12.2011) sowie Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für Berufsbildungsaufwendungen (§ 10 Abs 1 Nr 7 EStG) verfassungsgemäß - Einstufung von Erstausbildungskosten als untrennbar gemischt ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 1 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG
Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Berufsausbildungskosten gem § 9 Abs 6 EStG (F: 07.12.2011) sowie Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für Berufsbildungsaufwendungen (§ 10 Abs 1 Nr 7 EStG) verfassungsgemäß - Einstufung von Erstausbildungskosten als untrennbar gemischt ... - IWW
- IWW
- Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit der Einstufung von Erstausbildungskosten als Sonderausgaben; Werbungskostenabzug für Berufsausbildungskosten; Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für Berufsbildungsaufwendungen; Steuerfreiheit des Existenzminimums
- gesellschaftsrechtskanzlei.com
Erstausbildung, Erststudium
- Betriebs-Berater
Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß
- doev.de
Steuerliche Behandlung von Erstausbildungskosten
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
EStG § 9 Abs. 6 ; GG Art. 100 Abs. 1
Qualifizierung der Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium als Werbungskosten; Berufsausbildung außerhalb des Rahmens eines Dienstverhältnisses; Verfassungsrechtliche Prüfung des § 9 Abs. 6 EStG - rechtsportal.de
Verfassungsmäßigkeit der Einstufung von Erstausbildungskosten als Sonderausgaben; Werbungskostenabzug für Berufsausbildungskosten; Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für Berufsbildungsaufwendungen; Steuerfreiheit des Existenzminimums
- datenbank.nwb.de
Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Berufsausbildungskosten gem § 9 Abs 6 EStG (F: 07.12.2011) sowie Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für Berufsbildungsaufwendungen (§ 10 Abs 1 Nr 7 EStG) verfassungsgemäß - Einstufung von Erstausbildungskosten als untrennbar gemischt ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (16)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Erstausbildungskosten - Steuerliche Behandlung bestätigt
- lto.de (Pressebericht, 10.01.2020)
BVerfG bestätigt steuerliche Behandlung von Erstausbildungskosten: Nicht für den Beruf, für das Leben lernen wir
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Kosten des Erststudiums
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß ...
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Verbot des Werbungskostenabzugs bei Erstausbildungen verfassungsgemäß
- datev.de (Kurzinformation)
Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Erstausbildungskosten nur eingeschränkt steuerlich abzugsfähig!
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Kosten der Erstausbildung
- etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Besteuerung der Erstausbildungskosten verfassungsgemäß
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Abzug von Aus- und Fortbildungskosten
- haufe.de (Kurzinformation)
Kosten von Erststudium und Erstausbildung nicht als Werbungskosten absetzbar
- rechtstipp24.de (Kurzinformation)
Kosten für Erstausbildung oder Erststudium nicht als Werbungskosten absetzbar
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Ausbildungskosten
- Allgemeines
- Sonderausgaben
- Sonderausgaben als Aufwendungen
- Einzelne Sonderausgaben
- Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung
Sonstiges (12)
- IWW (Verfahrensmitteilung)
EStG 2009 i.d.F. vom 07.12.2011 § 9 Abs 6, GG Art 3 Abs 1
Erstmalige Berufsausbildung, Erststudium, Werbungskosten, Einkommensteuer, Abzugsverbot - IWW (Verfahrensmitteilung)
EStG 2009 i.d.F. vom 07.12.2011 § 9 Abs 6, GG Art 3 Abs 1
Erstmalige Berufsausbildung, Erststudium, Werbungskosten, Einkommensteuer, Abzugsverbot - IWW (Verfahrensmitteilung)
EStG 2009 i.d.F. vom 07.12.2011 § 9 Abs 6, GG Art 3 Abs 1
Erstmalige Berufsausbildung, Erststudium, Werbungskosten, Einkommensteuer, Abzugsverbot
- IWW (Verfahrensmitteilung)
EStG 2009 i.d.F. vom 07.12.2011 § 9 Abs 6, GG Art 3 Abs 1
Erstmalige Berufsausbildung, Erststudium, Werbungskosten, Einkommensteuer, Abzugsverbot - IWW (Verfahrensmitteilung)
EStG 2009 i.d.F. vom 07.12.2011 § 9 Abs 6, GG Art 3 Abs 1
Erstmalige Berufsausbildung, Erststudium, Werbungskosten, Einkommensteuer, Abzugsverbot - Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
- juris (Verfahrensmitteilung)
- juris (Verfahrensmitteilung)
- juris (Verfahrensmitteilung)
- juris (Verfahrensmitteilung)
- juris (Verfahrensmitteilung)
- juris (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Münster, 09.11.2011 - 2 K 862/09
- FG Düsseldorf, 14.12.2011 - 14 K 4407/10
- FG Münster, 20.12.2011 - 5 K 3975/09
- FG Baden-Württemberg, 10.05.2012 - 10 K 4245/11
- FG Köln, 22.05.2012 - 15 K 3413/09
- BFH, 24.09.2012 - VI B 79/12
- FG Baden-Württemberg, 26.11.2012 - 10 K 4245/11
- FG Schleswig-Holstein, 04.09.2013 - 2 K 159/11
- BFH, 17.07.2014 - VI R 2/12
- BFH, 17.07.2014 - VI R 2/13
- BFH, 17.07.2014 - VI R 38/12
- BFH, 17.07.2014 - VI R 61/11
- BFH, 17.07.2014 - VI R 72/13
- BFH, 17.07.2014 - VI R 8/12
- BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14, 2 BvL 27/14, 2 BvL 26/14, 2 BvL 25/14, 2 BvL 24/14, 2 BvL 23/14
- BFH, 14.04.2020 - VI R 13/20
- BFH - VI R 10/20 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
- BFH - VI R 3/20 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
- BFH - VI R 4/20 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
- BFH - VI R 6/20 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
- BFH - VI R 9/20 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Papierfundstellen
- BVerfGE 152, 274
- NJW 2020, 451
- FamRZ 2020, 297
- BB 2020, 735
Wird zitiert von ... (215) Zitiert selbst (110)
- BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11
Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1 …
Auszug aus BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14
§ 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG verpflichtet das vorlegende Gericht nicht, auf jede denkbare Rechtsauffassung einzugehen (BVerfGE 141, 1 ; 145, 106 ).Er gilt für ungleiche Belastungen wie auch für ungleiche Begünstigungen (BVerfGE 110, 412 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 145, 106 ; 148, 147 ).
Diese Auswahl muss er jedoch sachgerecht treffen (BVerfGE 75, 108 ; 107, 218 ; 115, 381 ; 141, 1 ; 145, 106 ).
Rn. 96 Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (stRspr; vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 112, 268 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 145, 106 ).
Dabei ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen aus dem allgemeinen Gleichheitssatz im Sinne eines stufenlosen am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten Prüfungsmaßstabs unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (stRspr; vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ).
Differenzierungen bedürfen stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 129, 49 ; 130, 240 ; 132, 179 ; 133, 59 ; 135, 126 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ).
Rn. 97 Art. 3 Abs. 1 GG ist jedenfalls dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie sachlich einleuchtender Grund für eine gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (vgl. BVerfGE 1, 14 ; 89, 132 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 110, 412 ; 113, 167 ; 145, 106 ; stRspr).
Es genügt aber Willkür im objektiven Sinn, das heißt die tatsächliche und eindeutige Unangemessenheit der Regelung in Bezug auf den zu ordnenden Gesetzgebungsgegenstand (BVerfGE 4, 144 ; 36, 174 ; 55, 72 ; 145, 106 ).
Der Spielraum des Gesetzgebers endet dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo also ein einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt (BVerfGE 9, 334 ; 55, 72 ; 76, 256 ; 85, 176 ; 101, 275 ; 115, 381 ; 141, 1 ; 145, 106 ).
Rn. 98 Die Anforderungen an Rechtfertigungsgründe für gesetzliche Differenzierungen steigen bis hin zu einer strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung, insbesondere wenn und soweit sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten auswirken kann (vgl. BVerfGE 122, 210 ; 126, 268 ; 138, 136 ; 139, 285 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ).
Das gilt insbesondere im Einkommensteuerrecht, das auf die Leistungsfähigkeit des jeweiligen Steuerpflichtigen hin angelegt ist (BVerfGE 43, 108 ; 61, 319 ; 66, 214 ; 82, 60 ; 89, 346 ; 127, 224 ; 145, 106 ).
Im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit muss darauf abgezielt werden, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), während (in vertikaler Richtung) die Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich mit der Steuerbelastung niedriger Einkommen dem Gerechtigkeitsgebot genügen muss (BVerfGE 82, 60 ; 99, 246 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 145, 106 ; 148, 217 ).
Rn. 100 a) Bei der Auswahl des Steuergegenstandes belässt der Gleichheitssatz dem Gesetzgeber ebenso wie bei der Bestimmung des Steuersatzes einen weit reichenden Entscheidungsspielraum (BVerfGE 127, 1 ; 139, 285 ; 145, 106 ; 148, 147 ).
Ausnahmen von einer belastungsgleichen Ausgestaltung der mit der Wahl des Steuergegenstandes getroffenen gesetzgeberischen Entscheidung (folgerichtigen Umsetzung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestandes) bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes, der die Ungleichbehandlung nach Art und Ausmaß zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 137, 350 ; 138, 136 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ; stRspr).
Rn. 101 b) Der Gesetzgeber darf allerdings bei der Ausgestaltung der mit der Wahl des Steuergegenstandes getroffenen Belastungsentscheidung generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 113, 167 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 145, 106 ).
Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist er berechtigt, die Vielzahl der Einzelfälle in dem Gesamtbild zu erfassen, das nach den ihm vorliegenden Erfahrungen die regelungsbedürftigen Sachverhalte zutreffend wiedergibt (vgl. BVerfGE 11, 245 ; 78, 214 ; 84, 348 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 145, 106 ).
Insbesondere darf der Gesetzgeber keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss realitätsgerecht den typischen Fall als Maßstab zugrunde legen (vgl. BVerfGE 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 132, 39 ; 133, 377 ; 137, 350 ; 145, 106 ).
Rn. 103 Die Vorteile der Typisierung müssen im rechten Verhältnis zu der mit ihr notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen (BVerfGE 110, 274 ; 117, 1 ; 120, 1 ; 123, 1 ; 133, 377 ; 137, 350 ; 145, 106 ).
Typisierung setzt voraus, dass die durch sie eintretenden Härten und Ungerechtigkeiten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und das Ausmaß der Ungleichbehandlung gering ist (BVerfGE 63, 119 ; 84, 348 ; 126, 233 ; 133, 377 ; 145, 106 ).
- BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07
Pendlerpauschale
Auszug aus BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14
Die finanzielle Belastung durch Berufsausbildungskosten könne ebenso wenig "hinwegtypisiert" werden wie die Belastung durch Wegekosten (BVerfGE 122, 210 ).Er gilt für ungleiche Belastungen wie auch für ungleiche Begünstigungen (BVerfGE 110, 412 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 145, 106 ; 148, 147 ).
Rn. 96 Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (stRspr; vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 112, 268 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 145, 106 ).
Dabei ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen aus dem allgemeinen Gleichheitssatz im Sinne eines stufenlosen am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten Prüfungsmaßstabs unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (stRspr; vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ).
Rn. 98 Die Anforderungen an Rechtfertigungsgründe für gesetzliche Differenzierungen steigen bis hin zu einer strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung, insbesondere wenn und soweit sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten auswirken kann (vgl. BVerfGE 122, 210 ; 126, 268 ; 138, 136 ; 139, 285 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ).
Im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit muss darauf abgezielt werden, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), während (in vertikaler Richtung) die Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich mit der Steuerbelastung niedriger Einkommen dem Gerechtigkeitsgebot genügen muss (BVerfGE 82, 60 ; 99, 246 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 145, 106 ; 148, 217 ).
Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist er berechtigt, die Vielzahl der Einzelfälle in dem Gesamtbild zu erfassen, das nach den ihm vorliegenden Erfahrungen die regelungsbedürftigen Sachverhalte zutreffend wiedergibt (vgl. BVerfGE 11, 245 ; 78, 214 ; 84, 348 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 145, 106 ).
Der Gesetzgeber darf sich grundsätzlich am Regelfall orientieren und ist nicht gehalten, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ).
Die gesetzlichen Verallgemeinerungen müssen allerdings von einer möglichst breiten, alle betroffenen Gruppen und Regelungsgegenstände einschließenden Beobachtung ausgehen (BVerfGE 122, 210 ; 126, 268 ; 132, 39 ; 133, 377 ).
Insbesondere darf der Gesetzgeber keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss realitätsgerecht den typischen Fall als Maßstab zugrunde legen (vgl. BVerfGE 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 132, 39 ; 133, 377 ; 137, 350 ; 145, 106 ).
Die tatbestandliche Qualifikation von Aufwendungen nach Maßgabe der einfachgesetzlichen Grundregeln ist zu unterscheiden von der verfassungsrechtlich zulässigen gesetzgeberischen Bewertung und Gewichtung der unterschiedlichen jeweils betroffenen Sphären (vgl. BVerfGE 122, 210 ) (aa).
Er darf im Interesse eines praktikablen Gesetzesvollzugs die typische private Mitveranlassung bei der Bestimmung des abzugsfähigen Aufwands mit generalisierenden, typisierenden und pauschalierenden Regelungen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 122, 210 ).
Der Gesetzgeber hat die unterschiedlichen Gründe, die den Aufwand veranlassen, auch dann im Lichte betroffener Grundrechte differenzierend zu würdigen, wenn solche Gründe ganz oder teilweise der Sphäre der allgemeinen (privaten) Lebensführung zuzuordnen sind (BVerfGE 107, 27 ; 112, 268 ; 122, 210 ).
Die geringe Zahl spricht dafür, dass der Gesetzgeber diese Fälle in Ausübung seiner Typisierungskompetenz vernachlässigen durfte, weil er sich grundsätzlich am Regelfall orientieren darf und nicht gehalten ist, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ).
Rn. 147 b) Die Höchstbetragsgrenze ist schließlich auch bei einer Würdigung von Erstausbildungsaufwand im Lichte betroffener Grundrechte, zu der der Gesetzgeber auch dann verpflichtet ist, wenn er diesen zulässigerweise der Sphäre der allgemeinen (privaten) Lebensführung zuordnet (vgl. BVerfGE 107, 27 ; 112, 268 ; 122, 210 ), nicht zu beanstanden.
- BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06
Ehegattensplitting
Auszug aus BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14
Rn. 96 Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (stRspr; vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 112, 268 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 145, 106 ).Dabei ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen aus dem allgemeinen Gleichheitssatz im Sinne eines stufenlosen am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten Prüfungsmaßstabs unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (stRspr; vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ).
Rn. 101 b) Der Gesetzgeber darf allerdings bei der Ausgestaltung der mit der Wahl des Steuergegenstandes getroffenen Belastungsentscheidung generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 113, 167 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 145, 106 ).
Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist er berechtigt, die Vielzahl der Einzelfälle in dem Gesamtbild zu erfassen, das nach den ihm vorliegenden Erfahrungen die regelungsbedürftigen Sachverhalte zutreffend wiedergibt (vgl. BVerfGE 11, 245 ; 78, 214 ; 84, 348 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 145, 106 ).
Der Gesetzgeber darf sich grundsätzlich am Regelfall orientieren und ist nicht gehalten, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ).
Die gesetzlichen Verallgemeinerungen müssen allerdings von einer möglichst breiten, alle betroffenen Gruppen und Regelungsgegenstände einschließenden Beobachtung ausgehen (BVerfGE 122, 210 ; 126, 268 ; 132, 39 ; 133, 377 ).
Insbesondere darf der Gesetzgeber keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss realitätsgerecht den typischen Fall als Maßstab zugrunde legen (vgl. BVerfGE 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 132, 39 ; 133, 377 ; 137, 350 ; 145, 106 ).
Rn. 103 Die Vorteile der Typisierung müssen im rechten Verhältnis zu der mit ihr notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen (BVerfGE 110, 274 ; 117, 1 ; 120, 1 ; 123, 1 ; 133, 377 ; 137, 350 ; 145, 106 ).
Typisierung setzt voraus, dass die durch sie eintretenden Härten und Ungerechtigkeiten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und das Ausmaß der Ungleichbehandlung gering ist (BVerfGE 63, 119 ; 84, 348 ; 126, 233 ; 133, 377 ; 145, 106 ).
Die geringe Zahl spricht dafür, dass der Gesetzgeber diese Fälle in Ausübung seiner Typisierungskompetenz vernachlässigen durfte, weil er sich grundsätzlich am Regelfall orientieren darf und nicht gehalten ist, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ).
- BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09
Häusliches Arbeitszimmer
Auszug aus BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14
Er gilt für ungleiche Belastungen wie auch für ungleiche Begünstigungen (BVerfGE 110, 412 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 145, 106 ; 148, 147 ).Rn. 96 Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (stRspr; vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 112, 268 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 145, 106 ).
Dabei ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen aus dem allgemeinen Gleichheitssatz im Sinne eines stufenlosen am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten Prüfungsmaßstabs unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (stRspr; vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ).
Rn. 98 Die Anforderungen an Rechtfertigungsgründe für gesetzliche Differenzierungen steigen bis hin zu einer strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung, insbesondere wenn und soweit sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten auswirken kann (vgl. BVerfGE 122, 210 ; 126, 268 ; 138, 136 ; 139, 285 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ).
Rn. 101 b) Der Gesetzgeber darf allerdings bei der Ausgestaltung der mit der Wahl des Steuergegenstandes getroffenen Belastungsentscheidung generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 113, 167 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 145, 106 ).
Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist er berechtigt, die Vielzahl der Einzelfälle in dem Gesamtbild zu erfassen, das nach den ihm vorliegenden Erfahrungen die regelungsbedürftigen Sachverhalte zutreffend wiedergibt (vgl. BVerfGE 11, 245 ; 78, 214 ; 84, 348 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 145, 106 ).
Der Gesetzgeber darf sich grundsätzlich am Regelfall orientieren und ist nicht gehalten, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ).
Die gesetzlichen Verallgemeinerungen müssen allerdings von einer möglichst breiten, alle betroffenen Gruppen und Regelungsgegenstände einschließenden Beobachtung ausgehen (BVerfGE 122, 210 ; 126, 268 ; 132, 39 ; 133, 377 ).
Insbesondere darf der Gesetzgeber keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss realitätsgerecht den typischen Fall als Maßstab zugrunde legen (vgl. BVerfGE 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 132, 39 ; 133, 377 ; 137, 350 ; 145, 106 ).
Die geringe Zahl spricht dafür, dass der Gesetzgeber diese Fälle in Ausübung seiner Typisierungskompetenz vernachlässigen durfte, weil er sich grundsätzlich am Regelfall orientieren darf und nicht gehalten ist, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ).
- BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98
Doppelte Haushaltsführung
Auszug aus BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14
Rn. 96 Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (stRspr; vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 112, 268 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 145, 106 ).Rn. 97 Art. 3 Abs. 1 GG ist jedenfalls dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie sachlich einleuchtender Grund für eine gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (vgl. BVerfGE 1, 14 ; 89, 132 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 110, 412 ; 113, 167 ; 145, 106 ; stRspr).
Im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit muss darauf abgezielt werden, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), während (in vertikaler Richtung) die Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich mit der Steuerbelastung niedriger Einkommen dem Gerechtigkeitsgebot genügen muss (BVerfGE 82, 60 ; 99, 246 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 145, 106 ; 148, 217 ).
Aus Art. 1 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1 GG sowie aus Art. 6 Abs. 1 GG folgt ferner, dass bei der Besteuerung einer Familie jedenfalls das - durch das Sozialhilferecht bestimmte - Existenzminimum für sämtliche Familienmitglieder steuerfrei bleiben muss (BVerfGE 82, 60 ; 99, 246 ; 107, 27 ; 112, 164 ).
Er muss die Entscheidung der Eltern zugunsten von Kindern achten und darf den Eltern im Steuerrecht nicht etwa die "Vermeidbarkeit" von Kindern in gleicher Weise entgegenhalten wie die Vermeidbarkeit sonstiger Lebensführungskosten (BVerfGE 82, 60 ; 89, 346 ; 107, 27 ).
Der Gesetzgeber hat die unterschiedlichen Gründe, die den Aufwand veranlassen, auch dann im Lichte betroffener Grundrechte differenzierend zu würdigen, wenn solche Gründe ganz oder teilweise der Sphäre der allgemeinen (privaten) Lebensführung zuzuordnen sind (BVerfGE 107, 27 ; 112, 268 ; 122, 210 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat insbesondere aus Art. 6 Abs. 1 GG - unabhängig von der steuerrechtlichen Systematik - eine verfassungsrechtliche Pflicht zur einkommensteuerlichen Berücksichtigung privat (mit-)veranlasster Kosten abgeleitet, wie der (nicht als existenzsichernd im engeren Sinne qualifizierten) Kosten einer auswärtigen Unterbringung von Kindern im Zusammenhang mit einer beruflichen Ausbildung (vgl. BVerfGE 89, 346 ), der Kosten einer doppelten Haushaltsführung bei beiderseits berufstätigen Ehegatten (vgl. BVerfGE 107, 27 ) und erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten (vgl. BVerfGE 112, 268 ).
Rn. 147 b) Die Höchstbetragsgrenze ist schließlich auch bei einer Würdigung von Erstausbildungsaufwand im Lichte betroffener Grundrechte, zu der der Gesetzgeber auch dann verpflichtet ist, wenn er diesen zulässigerweise der Sphäre der allgemeinen (privaten) Lebensführung zuordnet (vgl. BVerfGE 107, 27 ; 112, 268 ; 122, 210 ), nicht zu beanstanden.
- BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12
Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz …
Auszug aus BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14
§ 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG verpflichtet das vorlegende Gericht nicht, auf jede denkbare Rechtsauffassung einzugehen (BVerfGE 141, 1 ; 145, 106 ).Diese Auswahl muss er jedoch sachgerecht treffen (BVerfGE 75, 108 ; 107, 218 ; 115, 381 ; 141, 1 ; 145, 106 ).
Dabei ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen aus dem allgemeinen Gleichheitssatz im Sinne eines stufenlosen am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten Prüfungsmaßstabs unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (stRspr; vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ).
Differenzierungen bedürfen stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 129, 49 ; 130, 240 ; 132, 179 ; 133, 59 ; 135, 126 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ).
Der Spielraum des Gesetzgebers endet dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo also ein einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt (BVerfGE 9, 334 ; 55, 72 ; 76, 256 ; 85, 176 ; 101, 275 ; 115, 381 ; 141, 1 ; 145, 106 ).
Rn. 98 Die Anforderungen an Rechtfertigungsgründe für gesetzliche Differenzierungen steigen bis hin zu einer strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung, insbesondere wenn und soweit sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten auswirken kann (vgl. BVerfGE 122, 210 ; 126, 268 ; 138, 136 ; 139, 285 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ).
Ausnahmen von einer belastungsgleichen Ausgestaltung der mit der Wahl des Steuergegenstandes getroffenen gesetzgeberischen Entscheidung (folgerichtigen Umsetzung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestandes) bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes, der die Ungleichbehandlung nach Art und Ausmaß zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 137, 350 ; 138, 136 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ; stRspr).
- BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
Auszug aus BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14
Das gilt insbesondere im Einkommensteuerrecht, das auf die Leistungsfähigkeit des jeweiligen Steuerpflichtigen hin angelegt ist (BVerfGE 43, 108 ; 61, 319 ; 66, 214 ; 82, 60 ; 89, 346 ; 127, 224 ; 145, 106 ).Im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit muss darauf abgezielt werden, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), während (in vertikaler Richtung) die Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich mit der Steuerbelastung niedriger Einkommen dem Gerechtigkeitsgebot genügen muss (BVerfGE 82, 60 ; 99, 246 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 145, 106 ; 148, 217 ).
Rn. 105 a) Ebenso wie der Staat nach Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsgrundsatz des Art. 20 Abs. 1 GG verpflichtet ist, dem mittellosen Bürger diese Mindestvoraussetzungen erforderlichenfalls durch Sozialleistungen zu sichern, darf er dem Bürger das selbst erzielte Einkommen jedenfalls bis zu diesem Betrag nicht entziehen (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 120, 125 ).
Aus Art. 1 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1 GG sowie aus Art. 6 Abs. 1 GG folgt ferner, dass bei der Besteuerung einer Familie jedenfalls das - durch das Sozialhilferecht bestimmte - Existenzminimum für sämtliche Familienmitglieder steuerfrei bleiben muss (BVerfGE 82, 60 ; 99, 246 ; 107, 27 ; 112, 164 ).
Rn. 106 b) Die verminderte Leistungsfähigkeit durch Unterhaltsverpflichtungen darf auch bei Beziehern höherer Einkommen nach Art. 3 Abs. 1 GG vom Gesetzgeber nicht unberücksichtigt bleiben (BVerfGE 82, 60 ; 99, 246 ).
Er muss die Entscheidung der Eltern zugunsten von Kindern achten und darf den Eltern im Steuerrecht nicht etwa die "Vermeidbarkeit" von Kindern in gleicher Weise entgegenhalten wie die Vermeidbarkeit sonstiger Lebensführungskosten (BVerfGE 82, 60 ; 89, 346 ; 107, 27 ).
Vielmehr darf der Gesetzgeber nur das darüberhinausgehende Einkommen der Besteuerung unterwerfen, weil andernfalls Familien mit Kindern gegenüber Kinderlosen benachteiligt würden (BVerfGE 82, 60 ).
- BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvL 11/14
Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer …
Auszug aus BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14
Er gilt für ungleiche Belastungen wie auch für ungleiche Begünstigungen (BVerfGE 110, 412 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 145, 106 ; 148, 147 ).Dabei ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen aus dem allgemeinen Gleichheitssatz im Sinne eines stufenlosen am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten Prüfungsmaßstabs unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (stRspr; vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ).
Differenzierungen bedürfen stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 129, 49 ; 130, 240 ; 132, 179 ; 133, 59 ; 135, 126 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ).
Rn. 98 Die Anforderungen an Rechtfertigungsgründe für gesetzliche Differenzierungen steigen bis hin zu einer strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung, insbesondere wenn und soweit sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten auswirken kann (vgl. BVerfGE 122, 210 ; 126, 268 ; 138, 136 ; 139, 285 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ).
Rn. 100 a) Bei der Auswahl des Steuergegenstandes belässt der Gleichheitssatz dem Gesetzgeber ebenso wie bei der Bestimmung des Steuersatzes einen weit reichenden Entscheidungsspielraum (BVerfGE 127, 1 ; 139, 285 ; 145, 106 ; 148, 147 ).
Ausnahmen von einer belastungsgleichen Ausgestaltung der mit der Wahl des Steuergegenstandes getroffenen gesetzgeberischen Entscheidung (folgerichtigen Umsetzung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestandes) bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes, der die Ungleichbehandlung nach Art und Ausmaß zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 137, 350 ; 138, 136 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ; stRspr).
- BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00
Kinderbetreuungskosten
Auszug aus BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14
Rn. 96 Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (stRspr; vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 112, 268 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 145, 106 ).Es steht ihm grundsätzlich frei, ob er sie wegen ihrer Veranlassung durch die Erwerbstätigkeit als Werbungskosten und Betriebsausgaben behandelt oder ob er sie wegen der privaten Mitveranlassung durch eine spezielle Norm als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen qualifiziert (vgl. BVerfGE 112, 268 ).
Der Gesetzgeber hat die unterschiedlichen Gründe, die den Aufwand veranlassen, auch dann im Lichte betroffener Grundrechte differenzierend zu würdigen, wenn solche Gründe ganz oder teilweise der Sphäre der allgemeinen (privaten) Lebensführung zuzuordnen sind (BVerfGE 107, 27 ; 112, 268 ; 122, 210 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat insbesondere aus Art. 6 Abs. 1 GG - unabhängig von der steuerrechtlichen Systematik - eine verfassungsrechtliche Pflicht zur einkommensteuerlichen Berücksichtigung privat (mit-)veranlasster Kosten abgeleitet, wie der (nicht als existenzsichernd im engeren Sinne qualifizierten) Kosten einer auswärtigen Unterbringung von Kindern im Zusammenhang mit einer beruflichen Ausbildung (vgl. BVerfGE 89, 346 ), der Kosten einer doppelten Haushaltsführung bei beiderseits berufstätigen Ehegatten (vgl. BVerfGE 107, 27 ) und erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten (vgl. BVerfGE 112, 268 ).
Rn. 147 b) Die Höchstbetragsgrenze ist schließlich auch bei einer Würdigung von Erstausbildungsaufwand im Lichte betroffener Grundrechte, zu der der Gesetzgeber auch dann verpflichtet ist, wenn er diesen zulässigerweise der Sphäre der allgemeinen (privaten) Lebensführung zuordnet (vgl. BVerfGE 107, 27 ; 112, 268 ; 122, 210 ), nicht zu beanstanden.
Letztere sind unter dem besonderen Schutz von Art. 6 Abs. 1 GG zwangsläufiger Aufwand, weil der Gesetzgeber dem Steuerpflichtigen nicht die "Vermeidbarkeit" ihrer Kinder entgegenhalten darf (vgl. BVerfGE 112, 268 ).
- BFH, 04.12.2002 - VI R 120/01
Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme
Auszug aus BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14
Rn. 5 b) In der Folge unterschied der Bundesfinanzhof - in ständiger Rechtsprechung - zwischen den als Werbungskosten abziehbaren Kosten einer Fortbildung in einem bereits ausgeübten Beruf und den (nur) als Sonderausgaben berücksichtigungsfähigen Kosten einer Ausbildung zu einem künftigen Beruf (vgl. BFHE 127, 210; 201, 156).Umschulungskosten - also Aufwendungen zum Erwerb von Kenntnissen, die als Grundlage für einen Berufswechsel dienen sollten - wurden dagegen lediglich als Berufsausbildungskosten und damit als Sonderausgaben berücksichtigt (BFHE 201, 156).
Rn. 6 c) Durch eine Reihe von Entscheidungen - beginnend mit dem Urteil vom 4. Dezember 2002 (BFHE 201, 156) - änderte der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung.
Er erkannte nunmehr auch Aufwendungen für eine Umschulungsmaßnahme als vorab entstandene Werbungskosten an, wenn die Aufwendungen in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Zusammenhang mit späteren Einnahmen stehen (BFHE 201, 156).
Rn. 7 Zur Begründung führte er aus, § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG entfalte keine Sperrwirkung, weil der Werbungskostenabzug nach dem Gesetz Vorrang vor dem Abzug von Sonderausgaben habe (BFHE 201, 156 ; 201, 211 ).
Die aus beruflichen Gründen entstandenen Kosten könnten nicht zugleich Aufwendungen für die private Lebensführung darstellen, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringe (BFHE 201, 156 ).
- BFH, 28.07.2011 - VI R 5/10
Vorweggenommene Werbungskosten durch Berufsausbildungskosten bei später auch im …
- BVerfG, 26.01.1994 - 1 BvL 12/86
Berufsausbildung von Kindern
- BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12
Erbschaftsteuer
- BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06
Steuerfreies Existenzminimum
- BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99
Tarifbegrenzung gewerblicher Einkünfte
- BVerfG, 05.11.2014 - 1 BvF 3/11
Normenkontrollantrag gegen Luftverkehrsteuergesetz erfolglos
- BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93
Kinderexistenzminimum I
- BFH, 17.07.2014 - VI R 2/12
Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für …
- BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99
Pensionsbesteuerung
- BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
- BVerfG, 23.06.2015 - 1 BvL 13/11
Ersatzbemessungsgrundlage im Grunderwerbsteuerrecht verfassungswidrig
- BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86
Zweifamilienhaus
- BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvR 343/73
Hausgehilfin
- BGH, 03.05.2017 - XII ZB 415/16
Grenzen des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt
- BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvR 1236/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus …
- BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88
Absatzfonds
- BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99
Ökosteuer
- BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01
Risikostrukturausgleich
- BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02
Abzug Sozialversicherungsbeiträge
- BVerfG, 04.07.2012 - 2 BvC 1/11
Wahlberechtigung der Auslandsdeutschen
- BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 1484/99
Dauerpflegschaften
- BFH, 28.07.2011 - VI R 7/10
Werbungskostenabzug für Aufwendungen eines Erststudiums - Systematisches …
- BFH, 17.07.2014 - VI R 2/13
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
- BFH, 17.12.2002 - VI R 137/01
Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme
- BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00
Teilkindergeld
- BFH, 17.07.2014 - VI R 72/13
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
- BFH, 27.05.2003 - VI R 33/01
Erstmalige Berufsausbildung: Vorab entstandene Werbungskosten
- BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 34/81
Konkursausnahme
- BFH, 19.06.1997 - IV R 4/97
Fortbildungskosten - Hochschulstudium - Vorläufige Veranlagung
- BFH, 08.05.1992 - VI R 134/88
Zahnmedizin-Studiumskosten eines Humanmediziners als Werbungskosten
- BFH, 14.02.1992 - VI R 26/90
Werbungskosten durch Fortbildung von Sekundarstufe I zu II
- BFH, 16.03.1967 - IV R 266/66
Abzugsfähigkeit von Promotionskosten als Betriebsausgaben im …
- BFH, 17.07.2014 - VI R 8/12
Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für …
- BFH, 17.07.2014 - VI R 61/11
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
- BFH, 17.07.2014 - VI R 38/12
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
- BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02
Erbschaftsteuer
- BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51
Südweststaat
- BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14
Numerus clausus: Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach …
- BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11
Sukzessivadoption
- BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06
Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise
- BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70
numerus clausus I
- BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89
Kapitalertragssteuer
- BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54
Steuersplitting
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
Spekulationsfrist
- BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04
Abfärberegelung
- BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08
Rückwirkende Klarstellung
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05
Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem …
- BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07
Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft
- BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
- BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78
Ehegattensplitting
- BVerfG, 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09
Degressiver Zweitwohnungsteuertarif bedarf hinreichend gewichtiger Sachgründe
- BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 12/07
Betriebsausgabenabzugsverbot
- BFH, 18.06.2009 - VI R 14/07
Aufwendungen für ein sog. Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung …
- BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07
Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung
- BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05
Spielgerätesteuer
- BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82
Künstlersozialversicherungsgesetz
- BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07
Mediziner-BAföG
- BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11
Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im …
- BFH, 28.07.2011 - VI R 38/10
§ 12 Nr. 5 EStG lässt Vorrang des Werbungskostenabzugs unberührt - Systematisches …
- BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94
Fahnenflucht
- BVerfG, 02.05.2012 - 2 BvL 5/10
Rückwirkende Neuregelung der vorübergehenden Erhöhung des versorgungsrechtlichen …
- BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07
Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach …
- BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74
Allgemeinverbindlicherklärung I
- BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83
Unterhaltsleistung ins Ausland
- BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvL 3/98
Rentenüberleitung V
- BVerfG, 30.09.1998 - 2 BvR 1818/91
Verlustabzug
- BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00
Beamtenbesoldung Ost I
- BVerfG, 08.05.2013 - 1 BvL 1/08
"Landeskinderregelung" im früheren Bremischen Studienkontengesetz ist …
- BFH, 20.07.2006 - VI R 26/05
Aufwendungen für ein Erststudium
- FG Baden-Württemberg, 26.11.2012 - 10 K 4245/11
Keine Abzugsfähigkeit der Kosten der erstmaligen Berufsausbildung - …
- BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95
Aufwandsentschädigung Ost
- BVerfG, 06.07.2010 - 1 BvL 9/06
Zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und …
- BVerfG, 22.02.1984 - 1 BvL 10/80
Zwangsläufige Unterhaltsaufwendungen
- BVerfG, 27.11.1973 - 2 BvL 12/72
Bundeszentralregistergesetz
- BFH, 05.11.2013 - VIII R 22/12
Kein Betriebsausgabenabzug für Aufwendungen für ein Studium, welches eine …
- BVerfG, 23.11.1976 - 1 BvR 150/75
Kinderfreibeträge
- BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54
Abgeordneten-Entschädigung
- FG Münster, 20.12.2011 - 5 K 3975/09
Kosten des Erststudiums
- FG Düsseldorf, 14.12.2011 - 14 K 4407/10
Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung des Werbungskostenabzugs für eine …
- BFH, 18.06.2009 - VI R 79/06
Aufwendungen für ein sog. Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung als …
- BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79
Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten
- BFH, 18.06.2009 - VI R 31/07
Aufwendungen für ein sog. Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung als …
- FG Schleswig-Holstein, 04.09.2013 - 2 K 159/11
Keine Abzugsfähigkeit der Kosten der erstmaligen Berufsausbildung als …
- FG Münster, 09.11.2011 - 2 K 862/09
Kosten eines Erststudiums
- BVerfG, 08.01.1992 - 2 BvL 9/88
Verfassungsmäßigkeit der Anspruchsbegrenzung für Beamte bei Dienstunfall
- BFH, 28.07.2011 - VI R 8/09
Werbungskosten für Aufwendungen einer erstmaligen Berufsausbildung
- BFH, 18.06.2009 - VI R 49/07
Aufwendungen für ein sog. Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung als …
- BFH, 27.05.2003 - VI R 85/02
WK-Abzug; Aufwendungen für Verkehrsflugzeugführerschein
- BFH, 28.07.2011 - VI R 59/09
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28. 7. 2011 VI R 38/10 - …
- BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59
Finanzvertrag
- BFH, 15.09.2011 - VI R 22/09
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28. 7. 2011 VI R 38/10 - …
- BFH, 18.06.2009 - VI R 6/07
Aufwendungen für ein sog. Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung als …
- BVerfG, 28.06.1960 - 2 BvL 19/59
Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz
- FG Köln, 22.05.2012 - 15 K 3413/09
§ 12 Nr. 5 EStG verfassungsgemäß; Anwendung des § 12 Nr. 5 EStG bei parallelen …
- BVerfG, 08.07.1993 - 2 BvR 773/93
Differenzierung bei der steuerlichen Berücksichtigung von Berufsausbildungskosten …
- BFH, 09.03.1979 - VI R 141/77
Zur Abgrenzung von Ausbildungs- und Fortbildungskosten beim Übertritt eines …
- BFH, 23.08.1979 - VI R 87/78
Mehraufwendung für Verpflegung - Fortbildungsveranstaltung - Werbungskosten - …
- BFH, 16.08.1979 - VI R 14/77
Ausbildungskosten - Wirtschaftsfachschule - Betriebswirtschaft - Staatlich …
- BFH, 04.07.1975 - VI R 43/74
Akademie für angewandte Betriebswirtschaft - Besuch der Akademie - Aufwendungen - …
- BVerfG, 10.12.1973 - 1 BvR 348/73
- BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14
6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig
Der Gesetzgeber darf sich dabei grundsätzlich am Regelfall orientieren und Besonderheiten, die im Tatsächlichen durchaus bekannt sind, generalisierend vernachlässigen (vgl. BVerfGE 152, 274 m.w.N.; stRspr).Die gesetzlichen Verallgemeinerungen müssen daher von einer möglichst breiten, alle betroffenen Gruppen und Regelungsgegenstände einschließenden Beobachtung ausgehen (vgl. BVerfGE 151, 101 ; 152, 274 ); die durch die Typisierung eintretenden Härten und Ungerechtigkeiten dürfen nur eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen.
Die aus der Typisierung erwachsenden Vorteile müssen also im rechten Verhältnis zu der damit notwendig verbundenen Ungleichheit stehen (vgl. BVerfGE 151, 101 ; 152, 274 jeweils m.w.N.).
Sie schließen insbesondere alle betroffenen Gruppen und Regelungsgegenstände ein (vgl. dazu BVerfGE 151, 101 ; 152, 274 ).
- FG Münster, 17.04.2024 - 14 K 1425/23
Zur Einkommensbesteuerung der Energiepreispauschale von 300 Euro
Rn. 35 a) Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln; er gilt für ungleiche Belastungen wie auch für ungleiche Begünstigungen (…vgl. z.B. BVerfG, Beschlüsse vom 15.01.2008 - 1 BvL 2/04, BVerfGE 120, 1-55, Rn. 81;… vom 08.05.2013 - 1 BvL 1/08, BVerfGE 134, 1-25, Rn. 55; vom 19.11.2019 - 2 BvL 22/14, BVerfGE 152, 274-331, Rn. 95; jeweils m.w.N.).Differenzierungen bedürfen stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (vgl. zum Vorstehenden insgesamt z.B. BVerfG, Beschluss vom 19.11.2019 - 2 BvL 22/14, BVerfGE 152, 274-331, Rn. 95 f., m.w.N.).
Rn. 37 Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG hat der Gesetzgeber im Bereich des Steuerrechts bei der Auswahl des Steuergegenstandes und bei der Bestimmung des Steuersatzes einen weitreichenden Entscheidungsspielraum (…vgl. z.B. BVerfG, Beschlüsse vom 04.02.2009 - 1 BvL 8/05, BVerfGE 123, 1-39, BStBl II 2009, 1035, Rn. 55;… vom 18.07.2012 - 1 BvL 16/11, BVerfGE 132, 179-194, Rn. 32; vom 19.11.2019 - 2 BvL 22/14, BVerfGE 152, 274-331, Rn. 100; jeweils m.w.N.).
Danach muss im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit darauf abgezielt werden, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit; vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 19.11.2019 - 2 BvL 22/14,BVerfGE 152, 274-331, Rn. 99;… BFH, Urteile vom 18.12.2019 - I R 29/17, BStBl II 2020, 690, Rn. 12;… vom 27.05.2020 - XI R 9/19, BStBl II 2020, 802, Rn. 35;… vom 01.07.2020 - XI R 20/18, BStBl II 2021, 296, Rn. 31; jeweils m.w.N.).
- BVerfG, 28.06.2022 - 2 BvL 9/14
Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom …
Rn. 64 cc) Das Kindergeld steht sowohl aus verfassungsrechtlichen (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 152, 274 ) als auch aus Gründen des praktischen Gesetzesvollzugs in einem untrennbaren Zusammenhang mit dem steuerrechtlichen Familienleistungsausgleich.Diese Auswahl muss er jedoch sachgerecht treffen (BVerfGE 75, 108 ; 107, 218 ; 115, 381 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 152, 274 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2021 - 2 BvL 1/13 -, Rn. 51).
Rn. 70 Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 112, 268 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 145, 106 ; 152, 274 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2021 - 2 BvL 1/13 -, Rn. 52; stRspr).
Dabei ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen aus dem allgemeinen Gleichheitssatz im Sinne eines stufenlosen, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten Prüfungsmaßstabs unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (stRspr; vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ; 152, 274 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2021 - 2 BvL 1/13 -, Rn. 52).
Differenzierungen bedürfen stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 129, 49 ; 130, 240 ; 132, 179 ; 133, 59 ; 135, 126 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ; 152, 274 ; 158, 282 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2021 - 2 BvL 1/13 -, Rn. 52).
Rn. 71 Art. 3 Abs. 1 GG ist jedenfalls dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für eine gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (vgl. BVerfGE 1, 14 ; 89, 132 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 110, 412 ; 113, 167 ; 145, 106 ; 152, 274 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2021 - 2 BvL 1/13 -, Rn. 53; stRspr).
Rn. 72 Eine strengere Bindung des Gesetzgebers und damit höhere Anforderungen an Rechtfertigungsgründe für gesetzliche Differenzierungen können sich insbesondere ergeben, wenn und soweit sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten auswirken kann (stRspr; vgl. BVerfGE 112, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 138, 136 ; 139, 285 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ; 152, 274 m.w.N.).
Rn. 74 Eine zulässige Typisierung - die normative Zusammenfassung bestimmter, in wesentlichen Elementen gleich gearteter Lebenssachverhalte - setzt voraus, dass die durch sie eintretenden Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und das Ausmaß der Ungleichbehandlung gering ist (vgl. BVerfGE 63, 119 ; 84, 348 ; 111, 176 ; 126, 233 ; 133, 377 ; 145, 106 ; 152, 274 ).
Der Gesetzgeber darf sich dabei grundsätzlich am Regelfall orientieren und ist nicht gehalten, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 145, 106 ; 152, 274 ).
Insbesondere darf der Gesetzgeber keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss realitätsgerecht den typischen Fall als Maßstab zugrunde legen (vgl. BVerfGE 112, 164 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 152, 274 ; stRspr).
Das gilt insbesondere im Einkommensteuerrecht, das auf die Leistungsfähigkeit des jeweiligen Steuerpflichtigen hin angelegt ist (BVerfGE 43, 108 ; 61, 319 ; 66, 214 ; 82, 60 ; 89, 346 ; 127, 224 ; 145, 106 ; 152, 274 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2021 - 2 BvL 1/13 -, Rn. 55).
Rn. 80 bb) In Verbindung mit Art. 1 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 GG verpflichtet der allgemeine Gleichheitssatz den Gesetzgeber darüber hinaus, das Einkommen des Bürgers jedenfalls insoweit steuerfrei zu stellen, als dieser es zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen eines menschenwürdigen Daseins für sich und seine Familie benötigt (Prinzip der Steuerfreiheit des Existenzminimums, vgl. BVerfGE 152, 274 ).
- BVerfG, 28.07.2023 - 2 BvL 22/17
Unzulässige Richtervorlage zur steuerlichen Bewertung von Pensionsrückstellungen …
Diese Auswahl muss er jedoch sachgerecht treffen (BVerfGE 75, 108 ; 107, 218 ; 115, 381 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 152, 274 ; 160, 41 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. Juni 2022 - 2 BvL 9/14 u.a. -, Rn. 69).Rn. 60 Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 112, 268 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 145, 106 ; 152, 274 ; 160, 41 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. Juni 2022 - 2 BvL 9/14 u.a. -, Rn. 70; stRspr).
Dabei ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen aus dem allgemeinen Gleichheitssatz im Sinne eines stufenlosen, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten Prüfungsmaßstabs unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (stRspr; vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ; 152, 274 ; 160, 41 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. Juni 2022 - 2 BvL 9/14 u.a. -, Rn. 70).
Differenzierungen bedürfen stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 129, 49 ; 130, 240 ; 132, 179 ; 133, 59 ; 135, 126 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ; 152, 274 ; 158, 282 ; 160, 41 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. Juni 2022 - 2 BvL 9/14 u.a. -, Rn. 70).
Rn. 61 Art. 3 Abs. 1 GG ist jedenfalls dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für eine gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (vgl. BVerfGE 1, 14 ; 89, 132 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 110, 412 ; 113, 167 ; 145, 106 ; 152, 274 ; 160, 41 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. Juni 2022 - 2 BvL 9/14 u.a. -, Rn. 71).
Rn. 62 Eine strengere Bindung des Gesetzgebers und damit höhere Anforderungen an Rechtfertigungsgründe für gesetzliche Differenzierungen können sich insbesondere ergeben, wenn und soweit sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten auswirken kann (stRspr; vgl. BVerfGE 112, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 138, 136 ; 139, 285 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ; 152, 274 m.w.N.).
Das gilt insbesondere im Einkommensteuerrecht, das auf die Leistungsfähigkeit des jeweiligen Steuerpflichtigen hin angelegt ist (BVerfGE 43, 108 ; 61, 319 ; 66, 214 ; 82, 60 ; 89, 346 ; 127, 224 ; 145, 106 ; 152, 274 ; 160, 41 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. Juni 2022 - 2 BvL 9/14 u.a. -, Rn. 75).
Rn. 65 (cc) Der Gesetzgeber darf allerdings bei der Ausgestaltung der mit der Wahl des Steuergegenstandes getroffenen Belastungsentscheidung generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 113, 167 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 145, 106 ; 152, 274 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. Juni 2022 - 2 BvL 9/14 u.a. -, Rn. 77).
Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist er berechtigt, die Vielzahl der Einzelfälle in dem Gesamtbild zu erfassen, das nach den ihm vorliegenden Erfahrungen die regelungsbedürftigen Sachverhalte zutreffend wiedergibt (vgl. BVerfGE 11, 245 ; 78, 214 ; 84, 348 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 145, 106 ; 152, 274 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. Juni 2022 - 2 BvL 9/14 u.a. -, Rn. 73).
Der Gesetzgeber darf sich grundsätzlich am Regelfall orientieren und ist nicht gehalten, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 152, 274 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. Juni 2022 - 2 BvL 9/14 u.a. -, Rn. 74).
Begünstigungen oder Belastungen können in einer gewissen Bandbreite zum Zwecke der Verwaltungsvereinfachung nach oben und unten pauschalierend bestimmt werden (BVerfGE 111, 115 ; 152, 274 ).
Die gesetzlichen Verallgemeinerungen müssen allerdings von einer möglichst breiten, alle betroffenen Gruppen und Regelungsgegenstände einschließenden Beobachtung ausgehen (BVerfGE 122, 210 ; 126, 268 ; 132, 39 ; 133, 377 ; 152, 274 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. Juni 2022 - 2 BvL 9/14 u.a. -, Rn. 74).
Insbesondere darf der Gesetzgeber keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss realitätsgerecht den typischen Fall als Maßstab zugrunde legen (vgl. BVerfGE 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 132, 39 ; 133, 377 ; 137, 350 ; 145, 106 ; 152, 274 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. Juni 2022 - 2 BvL 9/14 u.a. -, Rn. 74).
Rn. 67 Die Vorteile der Typisierung müssen im rechten Verhältnis zu der mit ihr notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen (BVerfGE 110, 274 ; 117, 1 ; 120, 1 ; 123, 1 ; 133, 377 ; 137, 350 ; 145, 106 ; 152, 274 ).
Typisierung setzt voraus, dass die durch sie eintretenden Härten und Ungerechtigkeiten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und das Ausmaß der Ungleichbehandlung gering ist (BVerfGE 63, 119 ; 84, 348 ; 126, 233 ; 133, 377 ; 145, 106 ; 152, 274 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. Juni 2022 - 2 BvL 9/14 u.a. -, Rn. 74).
- BVerfG, 28.11.2023 - 2 BvL 8/13
§ 6 Abs. 5 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes ist mit dem Grundgesetz …
Rn. 139 1. a) Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 145, 106 ; 152, 274 - Erstausbildungskosten; stRspr).Dies gilt insbesondere im Einkommensteuerrecht, das auf die Leistungsfähigkeit des jeweiligen Steuerpflichtigen hin angelegt ist (vgl. BVerfGE 152, 274 ; 160, 41 ; 162, 277 ).
Im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit muss darauf abgezielt werden, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), während (in vertikaler Richtung) die Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich mit der Steuerbelastung niedriger Einkommen dem Gerechtigkeitsgebot genügen muss (vgl. BVerfGE 82, 60 ; vgl. auch BVerfGE 152, 274 ; 160, 41 ).
Ausnahmen von einer belastungsgleichen Ausgestaltung der mit der Wahl des Steuergegenstands getroffenen gesetzgeberischen Entscheidung (folgerichtigen Umsetzung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestands) bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes, der die Ungleichbehandlung nach Art und Ausmaß zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerfGE 152, 274 ; 160, 41 ; 162, 277 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2022 - 2 BvR 988/16 -, Rn. 134).
Der Gesetzgeber darf generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerfGE 152, 274 ; 162, 277 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2022 - 2 BvR 988/16 -, Rn. 135).
Dabei darf der Gesetzgeber jedoch keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss realitätsgerecht den typischen Fall als Maßstab zugrunde legen (vgl. BVerfGE 145, 106 ; 152, 274 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2022 - 2 BvR 988/16 -, Rn. 136).
- BVerfG, 23.07.2025 - 2 BvL 19/14
Mindestgewinnbesteuerung - Gesetzliche Regelungen zur Mindestgewinnbesteuerung …
Rn. 69 1. a) Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 145, 106 ; 152, 274 - Erstausbildungskosten; 168, 1 - Beteiligungsidentische Schwesterpersonengesellschaften; stRspr).Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist er berechtigt, die Vielzahl der Einzelfälle in dem Gesamtbild zu erfassen, das nach den ihm vorliegenden Erfahrungen die regelungsbedürftigen Sachverhalte zutreffend wiedergibt (vgl. BVerfGE 145, 106 ; 152, 274 ; 164, 347 ).
Der Gesetzgeber darf keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss realitätsgerecht den typischen Fall als Maßstab zugrunde legen (vgl. BVerfGE 145, 106 ; 152, 274 ; 164, 347 ; stRspr).
Eine zulässige Typisierung setzt voraus, dass die durch sie eintretenden Härten und Ungerechtigkeiten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und das Ausmaß der Ungleichbehandlung gering ist (vgl. BVerfGE 152, 274 ; 162, 277 ; 164, 347 ).
- BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20
Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel") …
§ 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG verpflichtet das vorlegende Gericht jedoch nicht dazu, auf jede denkbare Rechtsauffassung einzugehen (vgl. BVerfGE 141, 1 ; 145, 1 ; 145, 106 ; 152, 274 ). - BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung …
Ungeachtet der Frage der gleichen Eignung darf sich der Gesetzgeber auch insoweit im Rahmen seiner Typisierungsbefugnis am Regelfall orientieren (vgl. BVerfGE 126, 268 ; 133, 377 ; 151, 101 ; 152, 274 ) und dabei von einer möglichst breiten, alle betroffenen Gruppen und Regelungsgegenstände einschließenden Beobachtung ausgehen (vgl. BVerfGE 133, 377 ; 152, 274 ). - BFH, 13.01.2015 - IX R 22/14
Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags - Bindungswirkung der …
Denn wegen der Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 6 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG sind unter den Az. 2 BvL 22-27/14 Normenkontrollverfahren beim BVerfG anhängig. - BVerfG, 07.04.2022 - 1 BvL 3/18
Weitergehende Berücksichtigung des wirtschaftlichen Kindererziehungsaufwands nur …
Rn. 253 Die im Einkommensteuerrecht zu beachtenden Grundsätze über die Steuerfreiheit des Existenzminimums für sämtliche Familienmitglieder (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 152, 274 ) sind auf die Erhebung des zweckgebundenen und gegenleistungsbezogenen Beitragsaufkommens in der sozialen Pflegeversicherung nicht übertragbar (…vgl. für die gesetzliche Krankenversicherung bereits BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. April 1986 - 1 BvR 1304/85 -,;…">385%20RVO%20Nr.%2015#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 385 RVO Nr. 15). - BVerfG, 07.12.2022 - 2 BvR 988/16
Übergangsregelung vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren im …
- BVerfG, 07.06.2023 - 2 BvL 6/14
Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 verfassungswidrig?
- FG Niedersachsen, 18.03.2022 - 7 K 120/21
Zurechnung von Provisionseinnahmen eines Vermittlerkontos zu einem selbständigen …
- BVerfG, 08.12.2021 - 2 BvL 1/13
Für das Jahr 2007 erfolgte steuerliche Privilegierung von Gewinneinkünften …
- BFH, 17.01.2023 - IX R 15/20
Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags
- BFH, 17.11.2020 - VIII R 11/18
Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für …
- FG Rheinland-Pfalz, 05.12.2023 - 1 V 1674/23
Aussetzung der Vollziehung: Verfassungsmäßigkeit der …
- FG Münster, 07.07.2020 - 6 K 2090/17
Einkommensteuer: Zwingende Hinzurechnung eines Kirchensteuer-Erstattungsüberhangs
- FG Münster, 24.01.2018 - 7 K 1007/17
Kein Werbungskostenabzug bei Auslandsstudium ohne eigenen inländischen Hausstand
- BVerfG, 14.06.2023 - 2 BvL 3/20
Unzulässige Richtervorlagen zum strafbewehrten Cannabisverbot
- BVerfG, 15.10.2024 - 2 BvL 6/19
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe in Sachsen in 2014 und 2015 …
- BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvR 1140/21
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Besteuerung von …
- BVerfG, 26.03.2025 - 2 BvR 1505/20
Solidaritätszuschlag 2020/2021 - Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen …
- BVerfG, 27.10.2021 - 2 BvL 12/11
Unzulässiges Normenkontrollverfahren zum Solidaritätszuschlag auf …
- BFH, 16.06.2020 - VIII R 4/20
Kein Abzug von Aufwendungen für ein Erststudium, das eine Erstausbildung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2021 - 13 B 252/21
Beschränkungen im Einzelhandel in NRW vorläufig außer Vollzug gesetzt
- BVerfG, 30.06.2022 - 2 BvR 737/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Verzinsung zu Unrecht …
- BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvR 1143/21
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Besteuerung von …
- BFH, 01.07.2020 - XI R 20/18
Klagebefugnis bei Feststellungsbescheid i.S. des § 14 Abs. 5 KStG; …
- BGH, 21.01.2026 - VIII ZR 247/24
Einbringung in Familien-GbR ändert nichts an Sperrfrist des § 577a BGB
- BFH, 22.04.2026 - III R 7/24
Kein Verbrauch der Erstausbildung durch Ausbildung zum Rettungssanitäter
- BSG, 10.11.2021 - B 1 KR 7/21 R
Krankenversicherung - kein Anspruch eines gleichgeschlechtlichen Ehepaares auf …
- FG Hamburg, 30.09.2022 - 6 K 47/21
Betriebsausgabenabzugsverbot gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 13 EStG: …
- OVG Hamburg, 26.03.2020 - 5 Bs 48/20
Auswahl von Verkaufsstellen für wichtige Güter des täglichen Bedarfs in Zeiten …
- BFH, 11.05.2023 - III R 9/22
Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG - …
- BVerfG, 07.12.2021 - 2 BvL 2/15
Verbot des Umschlags (Be-, Ent- und Umladen) von Kernbrennstoffen in den Häfen …
- BSG, 19.03.2020 - B 4 AS 1/20 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberechnung - selbständige Arbeit - …
- BVerfG, 09.04.2024 - 2 BvL 2/22
Die in § 37 Abs. 1 Nr. 5 Landesbeamtengesetz NRW geregelte Möglichkeit der …
- VGH Baden-Württemberg, 13.07.2023 - 14 S 2699/22
Corona-Krise; Förderung bestimmter Unternehmen mittels der sog. November- und …
- BVerwG, 22.02.2024 - 5 C 7.22
Kein höherer staatlicher Zuschuss zur Finanzierung einer kirchlichen …
- BSG, 28.11.2024 - B 4 AS 16/23 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - …
- BFH, 22.04.2026 - III R 31/24
Teilweise inhaltsgleich mit dem BFH-Urteil vom 22.04.2026 III R 7/24 - Kein …
- FG Münster, 23.06.2026 - 6 K 1431/23
Energetische Sanierung: Steuerbonus nur nach Miteigentumsanteil
- BVerwG, 26.10.2023 - 5 C 6.22
Berliner Obergrenze für monatliche Zuzahlungen der Eltern für die Betreuung in …
- VG Düsseldorf, 10.03.2026 - 5 K 7062/25
Grundsteuerbescheid aufgehoben - differenzierende Hebesätze in der Stadt Hilden …
- VGH Bayern, 06.10.2022 - 20 N 20.794
Corona-Schutzmaßnahmen in Bayern: Verstoß von Betriebsschließungen gegen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2021 - 13 B 1858/21
Eilantrag gegen 2G-Regelung im Einzelhandel ohne Erfolg
- OVG Hamburg, 30.04.2020 - 5 Bs 64/20
Coronavirus-Eindämmungsverordnung: Beschränkung der Verkaufsfläche von …
- BFH, 21.05.2026 - III R 22/24
Teilweise inhaltsgleich mit dem BFH-Urteil vom 22.04.2026 III R 7/24 - Kindergeld …
- BFH, 27.05.2020 - XI R 9/19
Ansatz einer Pensionsrückstellung für einen Alleingesellschafter-Geschäftsführer …
- VG Düsseldorf, 24.08.2026 - 5 K 3134/25
Hebesatz zur Grundsteuer - Krefeld benachteiligt tatsächliche Wohnnutzung
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.03.2024 - 10 A 10971/23
Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge auf der Grundlage von § 3 …
- BFH, 08.12.2021 - I R 24/19
Knock-out-Zertifikate keine Termingeschäfte i.S. von § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG / …
- BVerfG, 20.03.2023 - 1 BvR 669/18
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Rückwirkende Einführung eines …
- BFH, 12.02.2020 - VI R 17/20
Aufwendungen für ein Erststudium keine Werbungskosten
- BFH, 14.04.2021 - III R 30/20
Kein Abzug von Kinderbetreuungskosten in Höhe steuerfrei gezahlter …
- FG Niedersachsen, 26.03.2021 - 2 K 130/20
Berücksichtigung von Aufwendungen für eine Berufspilotenausbildung in vollem …
- VerfGH Thüringen, 26.11.2025 - VerfGH 9/25
Unbegründeter Antrag der AfD-Fraktion im abstrakten Normenkontrollverfahren gegen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2022 - 13 B 1929/21
Antrag einer Inhaberin von Textileinzelhandelsfilialen auf vorläufige …
- FG Niedersachsen, 29.05.2024 - 3 K 36/24
Berücksichtigung von Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften i.R.d. …
- BVerfG, 15.04.2024 - 1 BvR 2076/23
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Versagung eines …
- BFH, 23.11.2021 - VIII R 22/18
Nichtanrechenbarkeit ausländischer Quellensteuerbeträge bei vollständiger …
- BSG, 16.08.2021 - B 1 KR 8/21 R
Krankenversicherung - zahnärztliche Behandlung - Anspruch auf …
- VGH Baden-Württemberg, 31.07.2020 - 2 S 2777/19
Kurtaxepflicht ortsfremder Personen - Montagearbeiter
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.11.2024 - 4 M 149/24
Verpflichtung einer Sparkasse zur Eröffnung eines Girokontos
- BFH, 10.07.2024 - III R 1/22
Steuerliche Entlastung alleinerziehender Eltern im paritätischen Wechselmodell
- BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvL 12/20
Unzulässige Richtervorlage zur sogenannten Gutscheinlösung während der …
- FG Rheinland-Pfalz, 17.06.2024 - 1 V 1167/24
Aussetzung der Vollziehung: Keine Verfassungsmäßigkeit der …
- BFH, 28.09.2022 - VIII R 39/19
Keine Steuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 1 Buchst. d EStG bei Zuschüssen aufgrund …
- BFH, 14.02.2023 - IX B 42/22
Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungs- und Europarechtskonformität der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2021 - 13 B 1901/21
Eilantrag gegen Einschränkungen für nicht immunisierte Personen erfolglos
- VG Berlin, 19.11.2020 - 2 L 179.20
Maskenpflicht im Bundestag gilt auch für Mitarbeiter der AfD-Fraktion
- FG Düsseldorf, 24.09.2020 - 14 K 3796/13
Erstausbildung: Rettungshelferkurs während des Zivildienstes ist keine …
- OVG Thüringen, 09.04.2020 - 3 EN 238/20
Verbot von religiösen Zusammenkünften aus infektionsschutzrechtlichen Gründen …
- BVerwG, 31.03.2021 - 5 C 2.20
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung …
- BFH, 19.01.2023 - III R 44/20
Zur Aufteilung der während des laufenden Insolvenzverfahrens anfallenden …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2022 - 13 B 203/22
Eilantrag des 1. FC Köln gegen Beschränkung der Zuschauerzahl auf 10.000 bleibt …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2021 - 13 B 1928/21
Verhältnismäßigkeit der Beschränkung des Zugangs zu Ladengeschäften und Märkten …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2022 - 13 D 38/20
Untersagung des Betriebs von Handelseinrichtungen mit einer Verkaufsfläche von …
- BFH, 27.10.2020 - VIII R 18/17
Nachweis der Einlagenrückgewähr bei Ausschüttungen einer EU-Kapitalgesellschaft …
- BSG, 21.10.2021 - B 5 R 23/21 R
Vormerkung von Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung - Beitragszeiten - …
- BSG, 24.11.2020 - B 12 KR 31/19 R
Kranken- und Pflegeversicherung - freiwillige Versicherung - Beitragsbemessung - …
- BFH, 06.12.2022 - IV R 21/19
Bildung einer Pensionsrückstellung nach § 6a Abs. 1 Nr. 2 EStG bei Pensionszusage …
- BFH, 18.03.2026 - III R 14/24
Kein Verbrauch der Erstausbildung durch Ausbildung zum Rettungssanitäter
- BFH, 01.09.2021 - III R 54/20
Kein Sonderausgabenabzug von Kinderbetreuungskosten in Höhe steuerfreier …
- OVG Thüringen, 22.05.2020 - 3 EN 341/20
Corona-Pandemie: Außervollzugsetzung der Schließung von Fitnessstudios in …
- FG Niedersachsen, 18.06.2026 - 1 K 38/24
Äquivalenz; Äquivalenzprinzip; Äquivalenzbetrag; Äquivalenzbeträge; …
- OVG Thüringen, 28.01.2021 - 3 EN 22/21
Untersagung körpernaher Dienstleistungen in Friseurstudios während der 2. Welle …
- BFH, 18.03.2026 - III R 13/24
Kein Verbrauch der Erstausbildung durch Ausbildung zum Rettungssanitäter
- BFH, 18.03.2026 - III R 12/24
Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des BFH vom 22.04.2026 - III R 7/24 - Kein …
- BFH, 17.05.2022 - VIII R 2/18
Belastung der Dividenden von inländischen Kapitalgesellschaften bei …
- BFH, 16.03.2022 - I R 10/18
Zufluss von Betriebseinnahmen bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG; …
- VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 15-IV-21
- VGH Hessen, 17.05.2022 - 1 A 2306/17
Kein finanzieller Ausgleich, wenn Inanspruchnahme des Lebensarbeitszeitkontos …
- BVerfG, 19.12.2023 - 2 BvL 9/16
Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 17a Abs 3 S 1 JagdG NW (F: …
- VGH Bayern, 23.07.2021 - 25 NE 21.1832
Schließung der Innenräume reiner Schankwirtschaften vorläufig außer Vollzug …
- FG Münster, 20.08.2020 - 8 K 470/19
Grunderwerbsteuer - Verstößt die Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Kauf …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2022 - 13 B 16/22
Rechtmäßige pandemiebedingte 2Gplus-Zugangsbeschränkung bei einem Restaurant
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2022 - 10 B 6.19
Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag; sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2021 - 13 B 531/21
Eilantrag gegen Coronaeinreiseverordnung erfolglos
- BFH, 14.12.2022 - X R 25/21
Kein Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen bei Bezug von steuerfreiem …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2022 - 13 D 74/20
Normenkontrollanträge gegen Betriebsschließungen im ersten Corona-Lockdown …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2021 - 13 B 1047/21
Verhältnismäßigkeit der Maskentragepflicht eines Grundschülers im Schulgebäude …
- OVG Thüringen, 25.02.2021 - 3 EN 88/21
Corona-Krise; Schließung der Geschäfte des Einzelhandels - hier: Textilwarenhaus …
- VGH Baden-Württemberg, 23.07.2024 - 14 S 604/24
Ermessenspraxis bei der Gewährung von Coronahilfen; Annahme verbundener …
- OVG Thüringen, 02.02.2021 - 3 EN 21/21
Corona-Krise; Schließung von Fahrschulen; Thüringen; CoronaVSonderV TH 3 i.d.F. …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2021 - 13 B 1867/21
Eilantrag gegen die Schließung von Diskotheken bleibt ohne Erfolg
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2021 - 13 B 1412/21
Eilantrag gegen PCR-Testpflicht für Diskobesucher erfolglos
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2025 - 13 D 70/21
Untersagung der Bereitstellung von Übernachtungsangeboten eines Hotelbetreibers …
- VerfG Hamburg, 06.09.2024 - HVerfG 1/23
Volksbegehren "Hamburg Werbefrei" überwiegend durchzuführen - Verstoß gegen Art …
- BFH, 03.03.2026 - IX R 18/23
Abweichende Festsetzung von Einkommensteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen
- BFH, 19.03.2025 - X R 5/22
Einbringungsgeborene Anteile und verrechenbare Verluste
- FG Köln, 10.06.2021 - 7 K 2718/20
Qualifizierung eines mit einem Parkhaus bebauten Grundstückes als …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2022 - 13 B 232/22
Beschränkung von Sportveranstaltungen wegen der Corona-Pandemie; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2021 - 13 B 1907/21
Eilantrag gegen die Schließung von Diskotheken bleibt ohne Erfolg
- VGH Baden-Württemberg, 31.03.2026 - 14 S 300/25
Keine unmittelbar anspruchsbegründende Außenwirkung von Förderrichtlinien zur …
- LSG Baden-Württemberg, 27.03.2020 - L 4 P 2797/19
Soziale Pflegeversicherung - Leistungen für Pflegepersonen - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2021 - 13 B 271/21
Abhängen des Betretens des Einzelhandels von der Vorlage eines negativen Tests …
- OVG Thüringen, 07.01.2021 - 3 EN 851/20
Corona-Krise; Schließung von Geschäften des Einzelhandels; Gleichheitsverstoß mit …
- BFH, 13.08.2024 - IX R 29/23
Kein Werbungskostenabzug für ausschließlich durch ein Insolvenzverfahren …
- OVG Niedersachsen, 07.07.2022 - 8 LB 6/22
Die rundfunkbeitragsrechtliche Diskriminierung von gemeinnützigen Gesellschaften …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2022 - 13 B 71/22
Pandemiebedingte Beschränkungen des Betriebs einer Eventlocation
- OVG Thüringen, 08.11.2020 - 3 EN 725/20
Corona-Pandemie ("2. Welle"): Außervollzugsetzung von Kontaktbeschränkungen in …
- VG Hamburg, 23.03.2021 - 5 E 828/21
Erfolgloser Eilantrag der Betreiberin eines Elektrofachmarktes gegen das aus der …
- FG Münster, 11.04.2018 - 9 K 2210/17
Objektive Auslegung des Begriffs "Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung"
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2023 - 13 D 108/21
Verhältnismäßigkeit der Anordnung der Durchführung eines Coronaselbsttests in der …
- VG Hamburg, 22.04.2021 - 21 E 1813/21
Erfolgloser Eilantrag gegen die coronabedingte vorübergehende Schließung eines …
- VG Greifswald, 25.03.2021 - 3 A 1006/19
Erhebung von Wasser- und Bodenverbandsgebühren
- VGH Hessen, 06.02.2023 - 10 A 909/22
- FG Hamburg, 13.11.2024 - 3 K 176/23
Zur Verfassungsmäßigkeit des Flächen-/Wohnlagenmodells des Hamburger …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2024 - 13 D 238/20
Verhältnismäßigkeit des Verbots des Betriebs gastronomischer Einrichtungen und …
- FG Hessen, 27.08.2024 - 7 K 1459/21
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Einfuhrabgaben
- BFH, 23.11.2022 - VI R 31/20
Übergang der Gewinnermittlung von der Einnahmen-Überschussrechnung zur …
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.11.2021 - 6 A 10341/21
Wettbürosteuer der Stadt Koblenz rechtmäßig
- OVG Thüringen, 10.07.2020 - 3 EN 394/20
Thüringen; Corona-Pandemie; Schließung von Prostitutionsstätten und Untersagung …
- BFH, 07.07.2020 - VI R 18/20
Aufwendungen für die Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer als Werbungskosten
- FG Nürnberg, 23.04.2015 - 6 K 1542/14
Keine Berücksichtigung der Aufwendungen für den Besuch eines Deutschkurses zur …
- OVG Thüringen, 13.11.2020 - 3 EN 729/20
Corona-Krise; Schließung von Fitnessstudios in Thüringen; CoronaVSonderV TH v. …
- BFH, 29.04.2025 - VI R 14/23
Keine Änderung zu Lasten des Steuerpflichtigen bei Vorläufigkeit nach § 165 Abs. …
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2023 - 4 L 8/23
Einleitung von Abwasser aus der Sodaherstellung in ein oberirdisches Gewässer; …
- FG Berlin-Brandenburg, 27.04.2022 - 3 K 3072/20
Verfassungsmäßigkeit der Wegzugsbesteuerung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 AStG i.V.m. § …
- OVG Thüringen, 21.12.2020 - 3 EN 812/20
Corona-Pandemie ("2. Welle"): Begrenzung der Kundenzahl in Geschäften und …
- BFH - IX R 2/20 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Verjährung, Berufsausbildung, Werbungskosten, Verkehrsflugzeugführer, …
- VGH Baden-Württemberg, 20.04.2026 - 14 S 811/25
Antragsberechtigung von zwischen dem 01.01.2019 und 31.10.2020 gegründeten GmbHs …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2024 - 13 D 236/20
- VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2035
Kanufahren auf der Isar bleibt im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen zeitweise …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.02.2020 - L 2 R 377/19
Übergangsgeld für die Teilnahme an einem Reha-Vorbereitungslehrgang; …
- VGH Bayern, 22.02.2021 - 20 NE 21.395
Erfolgloser Eilantrag gegen das Verbot von Präsenzunterricht für außerschulische …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2024 - 13 D 261/20
Schützenswertes Interesse der Mitglieder in Sportvereinen an der nachträglichen …
- OVG Thüringen, 12.11.2020 - 3 EN 747/20
Corona-Krise; Schließung von Gaststätten in Thüringen; Interessenabwägung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2025 - 13 D 48/21
Untersagung des Betriebs von nicht in § 11 Abs. 1 CoronaSchVO genannten …
- LAG Düsseldorf, 27.07.2021 - 8 Sa 64/21
Kein Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz bei unterschiedlich hohen Zuschlägen für …
- BFH - VI R 10/20 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Werbungskosten, Berufsausbildung, Verfassungswidrigkeit, Rückwirkung, …
- LSG Baden-Württemberg, 20.06.2024 - L 7 SO 831/24
Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage - Klärung von …
- BFH, 18.03.2015 - VI R 59/14
Ausbildungsdienstverhältnis, Pilot, Vertrag, Ausbildungskosten, Vorweggenommene …
- FG Münster, 10.12.2024 - 1 K 3869/18
Sonderausgaben - Besteuerung eines Kirchensteuer-Erstattungsüberhangs, wenn sich …
- OVG Thüringen, 11.02.2021 - 3 EN 58/21
Schließung der Geschäfte des Einzelhandels, hier eines Elektrofachmarktes in …
- BFH, 14.04.2020 - VI R 13/20
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Vorweggenommene Werbungskosten, Pilot, …
- FG Münster, 13.01.2016 - 13 K 1973/13
Ermittlung des handelsrechtlichen Jahresüberschusses durch Bestandsvergleich im …
- BFH - VI R 3/20 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Werbungskosten, Erststudium, Zweitstudium, Verfassungswidrigkeit, Rückwirkung, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2024 - 13 D 5/22
Normenkontrolle auf Feststellung der Unwirksamkeit der wegen der …
- FG Münster, 11.04.2018 - 9 K 3850/17
Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung
- VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2038
Verbot des Befahrens der Isar mit kleinen Wasserfahrzeugen
- FG Münster, 04.05.2020 - 13 K 178/19
Körperschaftsteuer - Ist das Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 8b Abs. 3 KStG …
- VG Hamburg, 21.12.2022 - 2 K 1670/20
Corona-Krise; Verkaufsflächenbeschränkung auf 800 m² für Warenhäuser; Hamburg
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2021 - 13 B 186/21
Gleichstellung von Gesichtsmasken aus Seide als Alltagsmaske mit medizinischen …
- FG Köln, 05.08.2020 - 3 K 3319/17
Materielle Verfassungsmäßigkeit des Verbots Verbot des Abzugs der tatsächlichen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2020 - 19 B 725/20
Corona-Pandemie: Zehntklässler an privaten Ergänzungsschulen müssen weiterhin …
- FG Köln, 27.01.2022 - 3 K 1835/20
Steuermindernde Berücksichtigung von Schulgeldkosten für eine Internationale …
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2024 - 3 B 21722
Parteienrecht - Sanktion - Verfassungsmäßigkeit - Unionsrechtskonformität - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2024 - 13 D 245/20
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.02.2020 - L 2 R 377/19
- VG Berlin, 24.11.2022 - 13 K 300.19
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2021 - 13 B 1315/21
Verpflichtung für nicht vollständig immunisierte Beschäftigte zur Vorlage eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2021 - 13 B 135/21
Zertifizierte Alltagsmasken sind nicht mit medizinischen Gesichtsmasken und mit …
- FG Köln, 12.07.2023 - 3 K 1356/22
Änderung der Steuerfestsetzung zum Nachteil eines Steuerpflichtigen bzgl. …
- VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2037
Verbot des Befahrens der Isar mit kleinen Wasserfahrzeugen
- VGH Bayern, 13.04.2021 - 20 NE 21.848
Verhältnismäßigkeit von coronabedingten Betriebsschließungen im Gastronomie- und …
- VGH Bayern, 31.03.2021 - 20 NE 21.784
Regelung zur Einschränkung der Innen- und Außengastronomie sowie von …
- VGH Hessen, 16.01.2026 - 10 A 1709/22
Keine "Dezemberhilfe" für Einzelhandel
- LSG Baden-Württemberg, 16.05.2025 - L 8 R 3222/24
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2021 - L 22 LW 7/19
Verfassungsmäßigkeit der Ausgleichsleistung nach dem Gesetz über die Errichtung …
- BFH - VI R 6/20 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Werbungskosten, Berufsausbildung, Verfassungswidrigkeit, Nettoprinzip, …
- VGH Bayern, 30.03.2021 - 20 NE 21.480
Schließung der Gastronomie und touristisches Beherbergungsverbot wegen …
- OVG Bremen, 26.03.2021 - 1 B 112/21
Coronabedingte Schließung von Solarien - Coronavirus; Covid-19; Gleichheitssatz; …
- BFH - VI R 4/20 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Werbungskosten, Berufsausbildung, Abschluss, Erststudium, Verfassungswidrigkeit, …
- FG Niedersachsen, 03.07.2025 - 2 K 49/23
Nachweismöglichkeit einer Einlagenrückgewähr durch einen inländischen …
- VG Berlin, 24.11.2022 - 13 K 223.17
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2021 - 13 B 881/21
Verpflichtung aller im Präsenzunterricht tätiger Personen zur Durchführung von …
- FG Berlin-Brandenburg, 16.11.2022 - 1 K 1155/20
Vorläufige Veranlagung zu konkreter Rechtsfrage verhindert insoweit ein …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2020 - L 2 R 377/19
- VG Freiburg, 23.09.2025 - 15 K 4150/24
Festsetzung einer Verwaltungsgebühr für die Durchführung einer waffenrechtlichen …
- VG Sigmaringen, 06.12.2023 - 6 K 1929/21
Soldatenrecht; verlangte Erstattung von Ausbildungsgeld nach Entlassung; Hinweise …
- VG Berlin, 07.12.2022 - 13 K 150.16
- VG Frankfurt/Main, 13.10.2022 - 5 K 1454/19
EEG-Umlagenbegrenzung: Durchschnittsstrompreis-Verordnung (DSPV) ist rechtmäßig
- VG Regensburg, 03.03.2021 - RN 5 E 21.323
Ausnahmegenehmigung zur Öffnung eines Gastronomiebetriebs während der …
- OVG Thüringen, 05.02.2021 - 3 EN 59/21
Untersagung körpernaher Dienstleistungen in Friseurstudios in Zeiten der 2. Welle …
- FG Hamburg, 21.10.2019 - 6 V 201/19
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Verlustfeststellungsbescheide: Bindungswirkung …
- VG Berlin, 05.10.2022 - 13 K 185.19
- BSG, 02.10.2024 - B 5 R 75/24 B
- VGH Hessen, 25.11.2022 - 10 A 1021/22
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2021 - 1 A 435/20
Rückforderung; Ausbildungskosten; Ausbildungsgeld; Soldat; …
- VGH Bayern, 12.04.2021 - 20 NE 21.462
Normenkontrolleilantrag gegen coronabedingte Einschränkung des Hotelbetriebs
- FG Hessen, 03.07.2019 - 9 K 22/18
Die Kosten für einen vorübergehenden Internatsaufenthalt im englischsprachigen …
- VG Berlin, 24.11.2022 - 13 K 383.18
- VG Berlin, 24.11.2022 - 13 K 493.17
- VG Berlin, 05.10.2022 - 13 K 193.18
- FG Sachsen, 11.11.2025 - 2 K 1149/23
Energiepreispauschale auch für Rentner einkommensteuerpflichtig
- FG Nürnberg, 29.02.2024 - 6 K 984/22
Verfassungswidrigkeit der Kraftfahrzeugsteuer für ein Hybrid-Fahrzeug ohne Plugin …
- FG Sachsen, 11.11.2025 - 2 K 1150/23
Energiepreispauschale auch für Rentner einkommensteuerpflichtig
- VG Greifswald, 25.10.2021 - 4 A 1136/20
Ausreiseaufforderung eines Bundeslandes gegenüber Ferienhauseigentümern in Zeiten …
- FG Hamburg, 13.11.2020 - 2 K 172/11
Abgabenordnung: Keine Bindung des Gerichts an Auslegung von Rechtsbehelfen durch …
- FG Sachsen, 11.11.2025 - 2 K 1140/23
Energiepreispauschale auch für Rentner einkommensteuerpflichtig
- SG Heilbronn, 21.04.2022 - S 2 R 378/22
Keine Berücksichtigung eines steuerrechtlich abzugsfähigen Verlustvortrags im …
- VG Ansbach, 04.03.2022 - AN 6 E 22.00134
Kein vorläufige Zulassung als Lehrkraft in Berufssprachkursen
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