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Rechtsprechung
   BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvL 3/66, 2 BvR 701/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,69
BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvL 3/66, 2 BvR 701/64 (https://dejure.org/1969,69)
BVerfG, Entscheidung vom 07.10.1969 - 2 BvL 3/66, 2 BvR 701/64 (https://dejure.org/1969,69)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Oktober 1969 - 2 BvL 3/66, 2 BvR 701/64 (https://dejure.org/1969,69)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit mit GG

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei Kapitalgesellschaften - § 17 Abs. 1 S. 1, S. 3 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 27, 111
  • NJW 1970, 937 (Ls.)
  • DB 1969, 2160
  • BStBl II 1970, 160
 
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Wird zitiert von ... (44)Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 845/58

    Personenbezogene Kapitalgesellschaften

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvL 3/66
    Diese Rüge wird im wesentlichen genauso begründet wie die entsprechenden Auffassungen im Normenkontrollverfahren; dabei wird auch auf BVerfGE 13, 331 hingewiesen.

    (Die Entscheidung BVerfGE 13, 331, auf die sich die Verfassungsbeschwerde beruft, ist nicht einschlägig; sie betrifft die Besteuerung der Gesellschaft; vgl. jedoch auch BVerfGE 22, 156).

    Der Gesetzgeber hat durch § 17 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 EStG 1965 auch nicht das in Art. 20 Abs. 1 GG verankerte Gebot sozialer Steuerpolitik verletzt (BVerfGE 13, 331 [347]).

  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 20/65

    Spekulationsgeschäfte

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvL 3/66
    Das Bundesverfassungsgericht hat in der Sache 2 BvL 20/65 am 9. Juli 1969 entschieden, daß die Steuer auf Spekulationsgewinne aus Grundstücksveräußerungen nach § 23 Abs. 1 EStG keine Wertzuwachssteuer im Sinne von Art. 105 Abs. 2 Nr. 1 GG ist, für die eine ausschließliche Kompetenz des Landesgesetzgebers bestehen würde.

    Der Gesetzgeber wäre nicht gehindert, Gewinne aus jeder Veräußerung von Gegenständen des Privatvermögens zu besteuern (BVerfG, Entscheidung vom 9. Juli 1969, 2 BvL 20/65).

  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvL 3/66
    Das gesetzgeberische Ermessen findet seine Grenze erst im Willkürverbot, und nur die Einhaltung dieser äußersten Grenzen der gesetzgeberischen Freiheit ist vom Bundesverfassungsgericht nachzuprüfen (vgl. z. B. BVerfGE 1, 264 [275 f.]; 2, 118 [119 f.]; 3, 225 [240]; 9, 334 [337]; 17, 319 [330]; 18, 121 [124]; 21, 12 [26 f.] jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 23.03.1960 - 1 BvR 216/51

    Kassenarzt-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvL 3/66
    Die Absätze 2 bis 5 des § 17 EStG 1958 würden zwar gegenstandslos, falls auf Verfassungswidrigkeit des Abs. 1 erkannt würde; das ist aber kein Grund dafür, diese Absätze in die Entscheidung einzubeziehen (BVerfGE 11, 30 [49]).
  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57

    Allphasenumsatzsteuer

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvL 3/66
    Das gesetzgeberische Ermessen findet seine Grenze erst im Willkürverbot, und nur die Einhaltung dieser äußersten Grenzen der gesetzgeberischen Freiheit ist vom Bundesverfassungsgericht nachzuprüfen (vgl. z. B. BVerfGE 1, 264 [275 f.]; 2, 118 [119 f.]; 3, 225 [240]; 9, 334 [337]; 17, 319 [330]; 18, 121 [124]; 21, 12 [26 f.] jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvL 3/66
    Das gesetzgeberische Ermessen findet seine Grenze erst im Willkürverbot, und nur die Einhaltung dieser äußersten Grenzen der gesetzgeberischen Freiheit ist vom Bundesverfassungsgericht nachzuprüfen (vgl. z. B. BVerfGE 1, 264 [275 f.]; 2, 118 [119 f.]; 3, 225 [240]; 9, 334 [337]; 17, 319 [330]; 18, 121 [124]; 21, 12 [26 f.] jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 23.07.1963 - 2 BvL 11/61

    Speiseeissteuer

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvL 3/66
    Als Wertzuwachssteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2 Nr. 1 GG komme nur eine Verbrauch- oder Verkehrsteuer mit örtlich bedingtem Wirkungskreis im Sinne der Entscheidung BVerfGE 16, 306 in Frage.
  • BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvL 15/61

    Fremdrenten

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvL 3/66
    Art. 14 GG schützt das Vermögen nicht gegen Eingriffe durch Auferlegung von Geldleistungspflichten; diese lassen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes grundsätzlich unberührt, es sei denn, daß die Geldleistungspflichten den Pflichtigen übermäßig belasten und seine Vermögensverhältnisse grundlegend beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 14, 221 [241]).
  • BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62

    Fiskusprivileg

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvL 3/66
    Das gesetzgeberische Ermessen findet seine Grenze erst im Willkürverbot, und nur die Einhaltung dieser äußersten Grenzen der gesetzgeberischen Freiheit ist vom Bundesverfassungsgericht nachzuprüfen (vgl. z. B. BVerfGE 1, 264 [275 f.]; 2, 118 [119 f.]; 3, 225 [240]; 9, 334 [337]; 17, 319 [330]; 18, 121 [124]; 21, 12 [26 f.] jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 14.04.1964 - 2 BvR 69/62

    Bayerische Bereitschaftspolizei

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvL 3/66
    Das gesetzgeberische Ermessen findet seine Grenze erst im Willkürverbot, und nur die Einhaltung dieser äußersten Grenzen der gesetzgeberischen Freiheit ist vom Bundesverfassungsgericht nachzuprüfen (vgl. z. B. BVerfGE 1, 264 [275 f.]; 2, 118 [119 f.]; 3, 225 [240]; 9, 334 [337]; 17, 319 [330]; 18, 121 [124]; 21, 12 [26 f.] jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59

    Finanzvertrag

  • BVerfG, 11.01.1966 - 2 BvR 424/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 267 Abs. 3 LAG

  • BVerfG, 14.12.1966 - 1 BvR 496/65

    Verfassungsmäßigkeit der Gesellschafterhaftung für Gewerbe- und Umsatzsteuer

  • BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvR 495/63

    Verfassungsmäßgkeit der Versagung einer Gewinnverminderung bei nachträglicher …

  • BVerfG, 30.01.1953 - 1 BvR 377/51

    Sicherungsverwahrung

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05

    Beteiligungsquote

    Für die alte Beteiligungsgrenze von 25 % habe das Bundesverfassungsgericht dies in BVerfGE 27, 111 ff. wegen der "Nähe" einer solchen Beteiligung zur Geschäftsführung der Gesellschaft und der mitunternehmerähnlichen Stellung des Anteilseigners bereits ausgesprochen.

    Für die alte Beteiligungsgrenze von 25 % habe das Bundesverfassungsgericht dies in BVerfGE 27, 111 ff. akzeptiert, jedoch tragend auf die Nähe einer solchen Beteiligung zur Mitunternehmerschaft abgestellt.

    Der Gesetzgeber wäre allerdings nicht gehindert, Gewinne aus jeder Veräußerung von Gegenständen des Privatvermögens zu besteuern (vgl. BVerfGE 26, 302 ; 27, 111 ).

  • BVerfG, 06.01.2023 - 2 BvR 364/13

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Ausweitung der …

    Rn. 35 (d) Auch vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 17 EStG (in BVerfGE 27, 111; 127, 61) sei die Gesetzesbegründung nicht tragbar.

    Vielmehr bedürfe es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 27, 111 (128) einer Legitimation dafür, Veräußerungsgewinne bei Beteiligungen ab einer bestimmten Höhe als wesentlicher oder besteuerungswürdiger einzustufen.

    Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung (§ 93a Abs. 2 Buchst. a BVerfGG), weil die Maßstäbe für die Vereinbarkeit der Besteuerung privater Veräußerungen von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft mit Art. 3 Abs. 1 GG in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich geklärt sind (vgl. BVerfGE 27, 111 ; 127, 61 ).

    Rn. 104 Das Bundesverfassungsgericht hat speziell im Zusammenhang mit der Versteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen wiederholt ausgeführt, der Gesetzgeber wäre nicht gehindert, Gewinne aus jeder Veräußerung von Gegenständen des Privatvermögens zu besteuern (BVerfGE 27, 111 ; 127, 61 ).

    Bei der verfassungsrechtlichen Überprüfung der Auswahl des Steuergegenstands entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass es nicht nachzuprüfen hat, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (BVerfGE 27, 111 m.w.N.).

    Das gesetzgeberische Ermessen findet auch hier seine Grenze erst im Willkürverbot, und nur die Einhaltung dieser äußersten Grenzen der gesetzgeberischen Freiheit ist vom Bundesverfassungsgericht nachzuprüfen (vgl. BVerfGE 27, 111 m.w.N.).

  • BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02

    Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist

    Damit liegt auch der geltend gemachte Verstoß gegen Art. 106 Abs. 2 Nr. 4 GG nicht vor (vgl. BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 26, 302, 309 f.; vom 7. Oktober 1969 2 BvL 3/66, 2 BvR 701/64, BVerfGE 27, 111, 126 zur Abgrenzung der Einkommensteuer auf Veräußerungsgewinne von der Wertzuwachssteuer i.S. des Art. 105 Abs. 2 Nr. 1 GG a.F.).

    Sie beruht letztlich auf der vom Gesetzgeber in § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 EStG getroffenen Unterscheidung der Einkünfte in Gewinn- und Überschusseinkünfte (sog. Einkünftedualismus), die das BVerfG in ständiger Rechtsprechung für verfassungsrechtlich zulässig erachtet hat (vgl. BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 26, 302, 312; in BVerfGE 27, 111, 127; vom 11. Mai 1970 1 BvL 17/67, BVerfGE 28, 227, 236 ff.; vom 20. November 1984 1 BvR 727/82, HFR 1985, 381 f.; a.A. u.a. Tipke, StRO Bd. 2, 649 ff.;… Tipke/ Lang, Steuerrecht, 17. Aufl., § 9 Rz. 187;… offen lassend BFH-Urteil vom 1. März 2001 IV R 90/99, BFH/NV 2001, 904, unter III. 2., m.w.N.).

  • BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03

    Rechenschaftsbericht

    Rn. 166 1. Die Beschwerdeführerin ist als politische Partei im Verfassungsbeschwerde-Verfahren antragsberechtigt; denn sie macht die Verletzung von Rechten durch Verwaltungsmaßnahmen - hier durch den vom Präsidenten des Deutschen Bundestages als mittelverwaltende Stelle erlassenen Bescheid vom 14. Februar 2000 - geltend (vgl. hierzu BVerfGE 27, 111 ; 28, 88 ; 73, 1 ).
  • BFH, 01.03.2005 - VIII R 92/03

    Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze von 25 v.H. auf 10 …

    a) Die gesetzliche Anordnung, realisierte Wertsteigerungen von wesentlichen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften abweichend vom Grundsatz der Nichtsteuerbarkeit im Privatvermögen erzielter Wertzuwächse zu besteuern, ist mit dem Gleichheitssatz vereinbar (BVerfG-Beschluss vom 7. Oktober 1969 2 BvL 3/66, 2 BvR 701/64, BVerfGE 27, 111, BStBl II 1970, 160).

    Es hat die gesetzgeberische Grenzziehung bei mehr als 25 % wegen der "Nähe" einer solchen Beteiligung zur Geschäftsführung der Gesellschaft (Beschluss in BVerfGE 27, 111, 128, BStBl II 1970, 160) und der mitunternehmerähnlichen Stellung (BVerfG-Beschluss vom 20. November 1984 1 BvR 727/82, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1985, 381) als sachlich gerechtfertigt angesehen.

  • BSG, 22.03.2006 - B 12 KR 8/05 R

    Krankenversicherung - freiwillige Versicherung - Beitragspflicht von …

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Besteuerung des Veräußerungsgewinnes eines Gesellschaftsanteils von mindestens 25 vH als verfassungskonform angesehen (vgl BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 1969, 2 BvL 3/66 und 2 BvR 701/64, BVerfGE 27, 111, 125 ff) und der BFH keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Besteuerung, auch soweit sie nach Änderung des § 17 EStG bereits wie beim Kläger bei einer Beteiligung von 20 vH erfolgt, geäußert (vgl Urteil des BFH vom 1. März 2005, VIII R 92/03, BFHE 209, 285, 290).
  • BVerfG, 04.11.1971 - 2 BvR 493/66

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Rechts zur Wiedergutmachung …

    Es ist in solchen Fällen nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts zu entscheiden, ob eine andere als die vom Gesetzgeber getroffene Regelung zweckmäßiger, billiger oder gerechter wäre und dem Bedürfnis nach Gleichbehandlung besser entspräche (BVerfGE 3, 162 [182]; 23, 12 [25]; 27, 111 [127]).
  • BFH, 21.12.1993 - VIII R 69/88

    Rücktrittsvereinbarung als Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung auf den …

  • BFH, 25.07.2001 - X R 55/97

    Der Handel mit GmbH-Geschäftsanteilen unterliegt der Gewerbesteuer

  • BFH, 04.11.1992 - X R 33/90

    Verhältnis § 17 EStG zu § 22 Nr. 2, § 23 EStG

  • BVerfG, 08.07.1980 - 1 BvR 1472/78

    Verfassungsmäßigkeit des baden-württembergischen Unviversitätsgesetzes

  • BFH, 28.06.1978 - I R 90/76

    Inhalt und Bedeutung des Begriffs der mittelbaren Beteiligung als Teil der …

  • BFH, 20.02.1975 - IV R 15/71

    Bezugsrechte auf GmbH-Geschäftsanteile sind Anteile an einer Kapitalgesellschaft …

  • BFH, 19.05.1992 - VIII R 16/88

    Keine ähnliche Beteiligung durch kapitalersetzende Maßnahmen (§ 17 Abs. 1 EStG

  • BFH, 31.08.1994 - X R 66/92

    Wert der Eigenleistung bei Spekulationsgeschäften

  • BFH, 12.06.1980 - IV R 128/77

    Die Annahme, für den Begriff der mittelbaren Beteiligung i. S. von § 17 Abs. 1 …

  • BFH, 10.02.1982 - I B 39/81

    § 17 Abs. 1 Satz 3 EStG umfaßt alle Formen mittelbarer Beteiligung

  • FG Münster, 11.06.1999 - 4 K 5776/98

    Verfassungswidrigkeit des Verlustausschlusses nach § 17 EStG

  • BFH, 05.11.1998 - VIII B 30/98

    Verfassungsmäßige Besteuerung von Veräußerungsgewinnen

  • BVerfG, 03.05.2005 - 2 BvR 736/03

    Verfassungsmäßigkeit der Grenze zwischen einer wesentlichen und einer …

  • BFH, 08.10.1985 - VIII R 234/84

    Zum Abzug von Schuldzinsen für einen zum Erwerb einer wesentlichen Beteiligung i. …

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvR 59/71

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Haftentschädigung für einen ausländischen …

  • BFH, 28.01.1972 - VIII R 4/66

    Gestaltungsmißbrauch - Umgehung der Steuerpflicht - Anteile an …

  • FG Düsseldorf, 06.10.2011 - 8 K 3811/09

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von …

  • FG Köln, 14.10.1998 - 6 K 196/97

    Voraussetzungen für die Erzielung eines Veräußerungsgewinn i.S.d. § 17 EStG …

  • BFH, 02.04.1980 - I R 75/76

    Nachsteuer - Obergesellschaft - Ausschüttung - Gewinnanteil - Muttergesellschaft …

  • BFH, 13.11.2007 - VIII B 35/07

    Grundsätzliche Bedeutung - Verfassungsmäßigkeit der Wesentlichkeitsgrenze bis …

  • BFH, 02.10.1981 - III R 27/77

    Anteilsbewertung; Berücksichtigung einer latenten Ertragssteuerbelastung weder …

  • BFH, 10.12.1969 - I R 43/67

    Vorliegen eines Veräusserungsgeschäfts bei Entziehung der Anteile des …

  • BFH, 28.09.2005 - VIII B 234/04

    Veräußerung von GmbH-Anteilen im Sonderbetriebsvermögen

  • FG Baden-Württemberg, 01.07.2010 - 13 K 136/07

    Nach der Veräußerung einer Immobilie gezahlte Schuldzinsen sind keine …

  • BGH, 18.09.1985 - IVb ZB 57/84

    Quasi-Splitting nach Tod eines Ehegatten; Geltung des Verschlechterungsverbots zu …

  • BFH, 27.01.1977 - IV R 46/76

    Steuerumgehung; Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft bei …

  • BFH, 28.03.1979 - I R 194/78

    Privatvermögen - Wesentliche Beteiligung - Gewinnrealisierende Veräußerung - …

  • BSG, 17.12.1985 - 12 RK 43/84

    Bemessung der Höhe des Beitrags zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR); Nach …

  • BVerwG, 13.11.1972 - II B 34.72

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BFH, 24.02.1995 - VIII B 56/94

    Anforderungen an die hinreichende Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer …

  • BFH, 27.01.1972 - II 167/65

    Erwerb einer Eigentumswohnung - Eigennutzung - Verfassungsrechtliche …

  • FG Düsseldorf, 24.03.2015 - 10 K 2849/12

    Einkommensteuerliche Zurechnung des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an …

  • FG Köln, 26.06.1996 - 1 K 2566/92

    Steuerliche Berücksichtigung eines geltend gemachten Verlustes aus der …

  • BVerwG, 07.05.1975 - 2 B 8.75

    Anspruch eines zu einer Reserveübung eingezogenen früheren Zeitoffiziers auf …

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