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Rechtsprechung
   BVerfG, 06.11.2009 - 2 BvL 4/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,763
BVerfG, 06.11.2009 - 2 BvL 4/07 (https://dejure.org/2009,763)
BVerfG, Entscheidung vom 06.11.2009 - 2 BvL 4/07 (https://dejure.org/2009,763)
BVerfG, Entscheidung vom 06. November 2009 - 2 BvL 4/07 (https://dejure.org/2009,763)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com
  • openjur.de

    § 62 EStG

  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; EStG § 62 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Vereinbarkeit einer Anspruchsberechtigung von Ausländern zum Bezug von Kindergeld bei gestatteten oder geduldeten Aufenthalt von über drei Jahren; Vorliegen eines verfestigten Aufenthaltes aus tatsächlichen Gründen trotz Erwerbslosigkeit und trotz ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    EStG § 62 Abs. 2 Nr. 3 Bst. b, GG Art. 3 Abs. 1
    Kindergeld, Vorlagebeschluss, Verfassungsmäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Vereinbarkeit einer Anspruchsberechtigung von Ausländern zum Bezug von Kindergeld bei gestatteten oder geduldeten Aufenthalt von über drei Jahren; Vorliegen eines verfestigten Aufenthaltes aus tatsächlichen Gründen trotz Erwerbslosigkeit und trotz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Unzulässige Vorlage des Finanzgerichts Köln zur Verfassungsmäßigkeit von § 62 Abs. 2 EStG (Kindergeldausschluss für geduldete Ausländer)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeldausschluss für geduldete Ausländer

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Vorlage

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Kindergeldausschluss für geduldete Ausländer

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Zum Kindergeldausschluss für geduldete Ausländer entschieden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Geduldete Ausländer erhalten weiter kein Kindergeld - Bundesverfassungsgericht nimmt Richtervorlage nicht an - Bundesverfassungsgericht weist Vorlagebeschluss des Finanzgerichts Köln aus formalen Gründen zurück

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 62 Abs. 2 EStG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 16, 349
 
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Wird zitiert von ... (77)Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 8/08

    Vorlage zum neuen niedersächsischen Justizvollzugsgesetz unzulässig

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2009 - 2 BvL 4/07
    Rn. 23 1. a) Die Zulässigkeit einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG setzt voraus, dass die Verfassungsmäßigkeit der zur Prüfung vorgelegten Norm für das Ausgangsverfahren entscheidungserheblich ist (vgl. BVerfGE 11, 330 ; 121, 233 ; stRspr).

    Grundsätzlich ist für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgeblich (vgl. BVerfGE 81, 40 ; 121, 233 ).

    Der Vorlagebeschluss muss hinreichend deutlich erkennen lassen, dass und aus welchen Gründen das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der in Frage gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 121, 233 ).

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97

    Kindergeld an Ausländer

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2009 - 2 BvL 4/07
    Rn. 2 1. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 6. Juli 2004 (BVerfGE 111, 160) § 1 Abs. 3 des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) in der Fassung des Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms (1. SKWPG) vom 21. Dezember 1993 (BGBl I S. 2353) für mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar erklärt.
  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97

    Entscheidungserheblichkeit

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2009 - 2 BvL 4/07
    Solange das vorlegende Gericht den Rechtsstreit entscheiden kann, ohne die Norm, die es für verfassungswidrig erachtet, anwenden zu müssen, fehlt es an der Entscheidungserheblichkeit (vgl. BVerfGE 105, 48 ).
  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Schwedische Rente

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2009 - 2 BvL 4/07
    Auf naheliegende tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte ist einzugehen (vgl. BVerfGE 86, 52 ; 86, 71 ).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91

    Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei …

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2009 - 2 BvL 4/07
    Auf naheliegende tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte ist einzugehen (vgl. BVerfGE 86, 52 ; 86, 71 ).
  • BVerfG, 04.10.1989 - 1 BvL 32/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Übertragung von Taxikonzessionen

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2009 - 2 BvL 4/07
    Grundsätzlich ist für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgeblich (vgl. BVerfGE 81, 40 ; 121, 233 ).
  • FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 1690/07

    Versagung des Kindergelds für Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung …

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2009 - 2 BvL 4/07
    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Finanzgerichts Köln vom 9. Mai 2007 - 10 K 1690/07 -.
  • BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56

    Dieselsubventionierung

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2009 - 2 BvL 4/07
    Der Vorlagebeschluss muss hinreichend deutlich erkennen lassen, dass und aus welchen Gründen das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der in Frage gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 121, 233 ).
  • BVerfG, 25.10.1960 - 1 BvL 8/56

    Tollwut

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2009 - 2 BvL 4/07
    Rn. 23 1. a) Die Zulässigkeit einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG setzt voraus, dass die Verfassungsmäßigkeit der zur Prüfung vorgelegten Norm für das Ausgangsverfahren entscheidungserheblich ist (vgl. BVerfGE 11, 330 ; 121, 233 ; stRspr).
  • BFH, 11.12.2001 - VI R 19/01

    Zulässigkeit der Klage; ladungsfähige Anschrift

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2009 - 2 BvL 4/07
    Rn. 27 Aus der in § 65 Abs. 1 FGO statuierten Obliegenheit zur Bezeichnung des Klägers in der Klageschrift folgt nach der finanzgerichtlichen Rechtsprechung die Pflicht zur Angabe einer ladungsfähigen Anschrift (BFH, Urteil vom 11. Dezember 2001 - VI R 19/01 -, BFH/NV 2002, S. 651; FG Hamburg, Urteil vom 31. Oktober 2008 - 3 K 200/08 -, juris;… siehe auch: Bartone, in: Kühn/v. Wedelstädt, AO/FGO, 19. Aufl. 2008, § 65 FGO Rn. 2).
  • BFH, 06.03.2001 - IX R 98/97

    Bezeichnung des Klägers; Angabe der ladungsfähigen Anschrift

  • FG Hamburg, 31.10.2008 - 3 K 200/08

    Finanzgerichtsordnung / (Abkommens-)Kindergeld: Zweifel an Klägerwohnsitz / …

  • FG Sachsen, 26.03.2002 - 7 K 1573/00

    Zum Umfang der Nachweispflicht für Dienstreisen und Familienheimfahrten; …

  • BSG, 30.09.2010 - B 10 EG 9/09 R

    Elterngeld - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Beschäftigungserlaubnis - …

    Diese Vorlage ist vom BVerfG durch Beschluss vom 6.11.2009 (2 BvL 4/07, juris) als unzulässig verworfen worden.
  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 6/08 R

    Bundeserziehungsgeld - nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer - …

    Diese Vorlage ist vom BVerfG durch Beschluss vom 6.11.2009 (Az 2 BvL 4/07, juris) als unzulässig verworfen worden.
  • BVerfG, 15.06.2023 - 2 BvL 11/14

    Richtervorlagen zur Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses …

    Eine Auseinandersetzung mit den in § 62 Abs. 2 EStG 2006 zum Ausdruck gebrachten Differenzierungen erfolgt gleichwohl nicht (vgl. bereits BVerfGK 16, 349 ).
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