Abgabenordnung
| Erster Teil - Einleitende Vorschriften (§§ 1 - 32j) |
| Vierter Abschnitt - Verarbeitung geschützter Daten und Steuergeheimnis (§§ 29b - 31c) |
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch eine Finanzbehörde ist zulässig, wenn sie zur Erfüllung der ihr obliegenden Aufgabe oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die ihr übertragen wurde, erforderlich ist.
(2) 1Abweichend von Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 679/2016 ist die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Artikels 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 679/2016 durch eine Finanzbehörde zulässig, soweit die Verarbeitung aus Gründen eines erheblichen öffentlichen Interesses erforderlich ist und soweit die Interessen des Verantwortlichen an der Datenverarbeitung die Interessen der betroffenen Person überwiegen. 2Die Finanzbehörde hat in diesem Fall angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Interessen der betroffenen Person vorzusehen; § 22 Absatz 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes ist entsprechend anzuwenden.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 17.07.2017
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 25.05.2018 | Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften | 17.07.2017 |
grundlagen § 31aMitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs § 31bMitteilungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismus-
finanzierung § 31cVerarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten durch Finanzbehörden zu statistischen Zwecken
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Rechtsprechung zu § 29b AO
29 Entscheidungen zu § 29b AO in unserer Datenbank:
- BFH, 05.09.2023 - IX R 32/21
Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Besteuerungsverfahren ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 19.08.2024 - 1 BvR 2239/23
Abruf, Auskunft, Bank, Datenschutz, Datenverarbeitung, EuGH-Vorlage, Gesetzlicher ...
- FG Schleswig-Holstein, 23.08.2021 - 5 K 42/21
Kein Recht nach DSGVO auf Löschung / Entfernung von Kontoauszügen aus den ...
- BVerfG, 19.08.2024 - 1 BvR 2239/23
- BFH, 13.08.2024 - IX R 6/23
Anforderung von Unterlagen durch die Finanzbehörde
Zum selben Verfahren:
- FG Nürnberg, 01.02.2023 - 3 K 596/22
Aufforderung zur Vorlage von Mietverträgen und weiterer Unterlagen für die ...
- FG Nürnberg, 01.02.2023 - 3 K 596/22
- FG Berlin-Brandenburg, 26.01.2022 - 16 K 2059/21
Betroffenenrechte aus der DSGVO gegenüber dem Finanzamt nach Datenerhebung bei ...
- BFH, 12.12.2023 - IX R 33/21
Gerichtlicher Prüfungsmaßstab nach Art. 78 Abs. 1 DSGVO; Tätigkeit und Mitteilung ...
Zum selben Verfahren:
- FG Köln, 27.10.2021 - 2 K 1415/21
Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Finanzamts im Zusammenhang mit ...
- FG Köln, 27.10.2021 - 2 K 1415/21
- BVerwG, 20.03.2024 - 6 C 8.22
Verarbeitung der Postanschrift eines Antragstellers nach dem ...
- FG Berlin-Brandenburg, 09.03.2023 - 16 K 16155/21
Datenschutzrechtlichen Rechte in Bezug auf die Verarbeitung von personenbezogenen ...
Querverweise
Auf § 29b AO verweisen folgende Vorschriften:
- Abgabenordnung (AO)
- Einleitende Vorschriften
- Verarbeitung geschützter Daten und Steuergeheimnis
- § 29c (Verarbeitung personenbezogener Daten durch Finanzbehörden zu anderen Zwecken)
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 3a (Verarbeitung personenbezogener Daten)