Rechtsprechung
| BVerfG, 29.09.2000 - 2 BvL 6/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
BVerfGG § 81a; ; StPO § 170 Abs. 2; ; StGB/DDR § 141 Abs. 1; ; StPO/DDR § 143; ; StGB § 170 Abs. 1 n.F.; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 100 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Vereinbarkeit - Grundgesetz - Vorlage - Gleichheitssatz - Verjährung - Strafverfolgung - DDR - Verfolgungsverjährung - Verjährungsfrist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGStGB Art. 315a Abs. 2; StGB § 170 Abs. 1
Unzulässigkeit einer Richtervorlage betreffend die Verfolgung einer mehr als zehn Jahre zurückliegenden, auf dem Gebiet der ehemaligen DDR begangenen Unterhaltspflichtverletzung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Unzulässige Vorlage zur Verjährungsverlängerung
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Unzulässige Vorlage zur Verjährungsverlängerung
- nomos.de
, S. 29 (Kurzinformation)
Richtervorlage zur Verjährungsverlängerung unzulässig
Verfahrensgang
- AG Stralsund, 02.07.2000 - 542 Js 2254/99
- BVerfG, 29.09.2000 - 2 BvL 6/00
Papierfundstellen
- NStZ 2001, 261
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (16)
- BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91
DDR-Spione
Auszug aus BVerfG, 29.09.2000 - 2 BvL 6/00
Es muss sich dabei eingehend mit der Rechtslage auseinander setzen (stRspr; BVerfGE 83, 111 ; 88, 187 ; 92, 277 ; 97, 49 ) und auch die Tatsachen mitteilen, auf die sich sein Standpunkt zur Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage stützt (BVerfGE 66, 265 ; 80, 68 ).Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist das Strafverfahren am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu messen (vgl. BVerfGE 92, 277 ).
- BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77
Unterhaltspflichtverletzung
Auszug aus BVerfG, 29.09.2000 - 2 BvL 6/00
Entsprechend dem durch den Straftatbestand beabsichtigten Rechtsgüterschutz reicht die bloße Nichterfüllung des Unterhaltsanspruchs zur Tatbestandsverwirklichung nicht aus (BVerfGE 50, 142 ).Dafür kommt es in Fällen der Heimunterbringung unterhaltsberechtigter Kinder durch eine Behörde auf den Grund und die Zielsetzung der Unterbringung an (BVerfGE 50, 142 ).
- BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68
Verfolgungsverjährung
- BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
Auszug aus BVerfG, 29.09.2000 - 2 BvL 6/00
Dies gilt auch im Freibeweisverfahren, das der Anklageerhebung und dem Eröffnungsbeschluss im Strafverfahren zugrunde liegt; denn dort gilt die Aufklärungspflicht (vgl. BVerfGE 70, 297 ). - BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92
Beförderungsverbot
Auszug aus BVerfG, 29.09.2000 - 2 BvL 6/00
Es muss sich dabei eingehend mit der Rechtslage auseinander setzen (stRspr; BVerfGE 83, 111 ; 88, 187 ; 92, 277 ; 97, 49 ) und auch die Tatsachen mitteilen, auf die sich sein Standpunkt zur Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage stützt (BVerfGE 66, 265 ; 80, 68 ). - BVerfG, 14.11.1984 - 1 BvR 14/82
Unterhaltspflicht - Wiederheirat - Elternteil
Auszug aus BVerfG, 29.09.2000 - 2 BvL 6/00
Rn. 17 2. Tatbestandsvoraussetzung der Unterhaltspflichtverletzung ist ferner die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten (vgl. zu § 1603 Abs. 1 BGB BVerfGE 68, 256 ). - BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 1/90
Herausnahme aus der Pflegefamilie
Auszug aus BVerfG, 29.09.2000 - 2 BvL 6/00
Es muss sich dabei eingehend mit der Rechtslage auseinander setzen (stRspr; BVerfGE 83, 111 ; 88, 187 ; 92, 277 ; 97, 49 ) und auch die Tatsachen mitteilen, auf die sich sein Standpunkt zur Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage stützt (BVerfGE 66, 265 ; 80, 68 ). - BVerfG, 28.06.1983 - 1 BvL 31/82
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 29.09.2000 - 2 BvL 6/00
Dazu ist die Sachaufklärung in einem Umfang geboten, der die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit erst ermöglicht (BVerfGE 25, 269 ; 58, 153 ; 64, 251 ). - BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 16/87
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 29.09.2000 - 2 BvL 6/00
Rn. 14 Eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG ist nur zulässig, wenn es für die im Ausgangsverfahren zu treffende Entscheidung auf die Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Vorschrift ankommt (vgl. BVerfGE 78, 201 ). - BVerfG, 14.11.1990 - 1 BvL 10/89
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 29.09.2000 - 2 BvL 6/00
Es muss sich dabei eingehend mit der Rechtslage auseinander setzen (stRspr; BVerfGE 83, 111 ; 88, 187 ; 92, 277 ; 97, 49 ) und auch die Tatsachen mitteilen, auf die sich sein Standpunkt zur Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage stützt (BVerfGE 66, 265 ; 80, 68 ). - BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 23/83
Anforderungen an eine Richtervorlage - Verfassungsfragen i.V.m. § 18a WoBindG
- BVerfG, 06.04.1989 - 2 BvL 4/89
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/80
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvL 8/73
Unzulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 19.01.1988 - 2 BvL 2/87
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvL 52/79
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 01.08.2002 - 2 BvR 1247/01
Verjährung von Straftaten zu Zeiten der ehemaligen DDR
Wird diesem Grundsatz widersprochen, so hat dies Auswirkungen zumindest auf das Strafmaß und kann möglicherweise zu einem Verfahrenshindernis führen (vgl. zu einem gleichgelagerten Fall Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. September 2000 - 2 BvL 6/00 -, NStZ 2001, S. 261 ff. m.w.N.). - BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvL 2/01
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage
Rn. 4 1. Zur Darlegung der Entscheidungserheblichkeit gehört auch eine Auseinandersetzung mit der inneren Tatseite, wenn diese erörterungsbedürftig ist (BVerfGE 35, 303 ; 51, 401 ; 77, 364 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. September 2000 - 2 BvL 6/00 -, NStZ 2001, S. 261).
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