Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 16.12.1975

Rechtsprechung
   BVerfG, 03.12.1975 - 2 BvL 7/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,128
BVerfG, 03.12.1975 - 2 BvL 7/74 (https://dejure.org/1975,128)
BVerfG, Entscheidung vom 03.12.1975 - 2 BvL 7/74 (https://dejure.org/1975,128)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Dezember 1975 - 2 BvL 7/74 (https://dejure.org/1975,128)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,128) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 40, 356
  • NJW 1976, 283
  • DVBl 1976, 73
  • DÖV 1976, 239
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (57)Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1975 - 2 BvL 7/74
    Es verbietet ferner nicht nur den anderen Staatsgewalten, dem Bürger "seinen" Richter durch unbefugte Eingriffe wegzunehmen (vgl. BVerfGE 17, 294 [299]; 30, 149 [152]; 21, 139 [145]).

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG enthält auch das Gebot an den Gesetzgeber, die richterliche Zuständigkeit so eindeutig wie möglich durch allgemeine Normen zu regeln (vgl. BVerfGE 17, 294 [298 f.]; 19, 52 [59 f.]; 21, 139 [145]; 27, 18 [34]).

    Rn. 14 "Gesetzlicher Richter" im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG sind sowohl der jeweilige Spruchkörper, wie jeder an der gerichtlichen Entscheidung mitwirkende einzelne Richter (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfGE 17, 294 [298 f.]) mit näherer Begründung; BVerfGE 31, 47 [54]; 31, 181 [184]).

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1975 - 2 BvL 7/74
    Es verbietet ferner nicht nur den anderen Staatsgewalten, dem Bürger "seinen" Richter durch unbefugte Eingriffe wegzunehmen (vgl. BVerfGE 17, 294 [299]; 30, 149 [152]; 21, 139 [145]).

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG enthält auch das Gebot an den Gesetzgeber, die richterliche Zuständigkeit so eindeutig wie möglich durch allgemeine Normen zu regeln (vgl. BVerfGE 17, 294 [298 f.]; 19, 52 [59 f.]; 21, 139 [145]; 27, 18 [34]).

  • BVerfG, 08.12.1952 - 1 PBvV 1/52

    Plenargutachten Heuß

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1975 - 2 BvL 7/74
    1. Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG enthält objektives Verfassungsrecht und verpflichtet das Bundesverfassungsgericht für jedes der in § 13 BVerfGG genannten Verfahren, die ordnungsgemäße Besetzung seiner Richterbank zu prüfen (Ergänzung zu BVerfGE 2, 79 [91] und 13, 132 [140 f.]).

    Rn. 15 Dem steht nicht entgegen, daß das Plenum in einem Beschluß vom 8. Dezember 1952 beiläufig und ohne nähere Begründung bemerkt hat: "Bei der Normenkontrolle gibt es überdies keinen 'gesetzlichen Richter', da die Antragsberechtigten bei der Normenkontrolle keine eigenen Rechte verfolgen, sondern nur den Anstoß zu einem objektiven Verfahren geben" (BVerfGE 2, 79 [91]).

  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1975 - 2 BvL 7/74
    Dies ist in jedem seiner Verfahren nach § 13 BVerfGG, und daher insbesondere auch in dem vorliegenden Verfahren einer konkreten Normenkontrolle nach § 13 Nr. 11 BVerfGG (Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG), der Fall (vgl. auch BVerfGE 2, 1 [9]).
  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 2/69

    Ordnungswidrigkeiten

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1975 - 2 BvL 7/74
    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG enthält auch das Gebot an den Gesetzgeber, die richterliche Zuständigkeit so eindeutig wie möglich durch allgemeine Normen zu regeln (vgl. BVerfGE 17, 294 [298 f.]; 19, 52 [59 f.]; 21, 139 [145]; 27, 18 [34]).
  • BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvR 443/69

    Begriff des "mitwirkenden" Richters

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1975 - 2 BvL 7/74
    Es verbietet ferner nicht nur den anderen Staatsgewalten, dem Bürger "seinen" Richter durch unbefugte Eingriffe wegzunehmen (vgl. BVerfGE 17, 294 [299]; 30, 149 [152]; 21, 139 [145]).
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1975 - 2 BvL 7/74
    Sie dürfen sich nicht über sie hinwegsetzen, sondern haben von sich aus über deren Einhaltung zu wachen (vgl. BVerfGE 29, 45 [48]).
  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1975 - 2 BvL 7/74
    1. Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG enthält objektives Verfassungsrecht und verpflichtet das Bundesverfassungsgericht für jedes der in § 13 BVerfGG genannten Verfahren, die ordnungsgemäße Besetzung seiner Richterbank zu prüfen (Ergänzung zu BVerfGE 2, 79 [91] und 13, 132 [140 f.]).
  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 25/64

    Gebührenpflicht von Bundesbahn und Bundespost

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1975 - 2 BvL 7/74
    Rn. 13 Das Verfassungsgebot des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG - "Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden" - begründet nicht nur ein subjektives Recht, einen "Anspruch" des Bürgers auf den ihm gesetzlich zustehenden Richter, das geltend zu machen im Einzelfall seine Sache wäre (vgl. BVerfGE 26, 281 [291]).
  • BVerfG, 28.04.1971 - 2 BvL 14/70

    Wirksamkeit des Geschäftsverteilungsplans eines Gerichts bei unrichtiger …

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1975 - 2 BvL 7/74
    Rn. 14 "Gesetzlicher Richter" im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG sind sowohl der jeweilige Spruchkörper, wie jeder an der gerichtlichen Entscheidung mitwirkende einzelne Richter (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfGE 17, 294 [298 f.]) mit näherer Begründung; BVerfGE 31, 47 [54]; 31, 181 [184]).
  • BVerfG, 18.05.1965 - 2 BvR 40/60

    Überbesetzung

  • VG Hannover, 21.02.1974 - VI A 4/73
  • BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11

    Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer …

    Rn. 67 a) Das Verfassungsgebot des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wonach niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf, gibt nicht nur den einzelnen Rechtsuchenden ein subjektives Recht, sondern enthält auch objektives Verfassungsrecht; der Grundsatz dient der Sicherung der Rechtsstaatlichkeit im gerichtlichen Verfahren schlechthin (vgl. BVerfGE 40, 356 ).

    Sie dürfen sich nicht über sie hinwegsetzen, sondern haben von sich aus über deren Einhaltung zu wachen (vgl. BVerfGE 29, 45 ; 40, 356 ).

  • BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 780/16

    Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung …

    Sie üben ihr Amt auf Zeit aus; die gesetzlichen Regelungen sehen eine Amtsdauer von zumindest vier Jahren vor (vgl. Art. 139 Abs. 2 Satz 2 der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen - Bindung an die Wahlperiode der Bürgerschaft; vgl. BVerfGE 40, 356 : zweijährige Amtszeit als das "untere Ende der denkbaren Möglichkeiten"), überwiegend auch die Möglichkeit einer Wiederwahl.

    Rn. 148 d) Der normative Befund und die Rechtsprechung zur Möglichkeit einer Wiederwahl von Richterinnen und Richtern an Verfassungsgerichten (vgl. einerseits - Ausschluss der Wiederwahl - § 4 Abs. 2 BVerfGG in der seit Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vom 21. Dezember 1970 <BGBl I S. 1765> geltenden Fassung; ebenso § 2 Abs. 1 Satz 2 BerlVerfGHG; Art. 112 Abs. 4 Satz 3 Verfassung des Landes Brandenburg; § 5 Abs. 1 Satz 3 LVerfGG MV; § 4 Abs. 3 Satz 1 VGHG NW; andererseits - Zulässigkeit der einmaligen Wiederwahl - Art. 65 Abs. 2 Satz 2 Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg; Art. 55 Abs. 2 Satz 2 Niedersächsische Verfassung; Art. 134 Abs. 3 Satz 2 Verfassung für Rheinland-Pfalz und § 3 Abs. 1 Satz 4 VerfGG LSA; § 3 Abs. 2 Satz 1 ThürVerfGHG sowie - uneingeschränkte Zulässigkeit der Wiederwahl - § 3 Abs. 1 Satz 3 VerfGHG BW; Art. 4 Abs. 3 BayVfGHG; Art. 139 Abs. 2 Satz 5 Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen; Art. 130 Abs. 3 Verfassung des Landes Hessen; § 3 Abs. 2 Satz 2 SaarlVerfGHG; § 3 Abs. 3 Satz 4 SächsVerfGHG; zur verfassungsrechtlichen Bewertung vgl. BVerfGE 40, 356 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juli 1998 - 1 BvR 2470/94 -, juris, Rn. 40) stehen dieser Einschätzung nicht entgegen, da sie ein zu heterogenes Bild bieten und zudem auf die Fachgerichtsbarkeit nicht übertragbar sind.

  • BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 2115/01

    Belehrung ausländischer Beschuldigter über das Recht auf konsularische …

    Rn. 39 1. Das Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG erstreckt sich grundsätzlich auch auf die ordnungsgemäße Besetzung der Richterbank (BVerfGE 40, 356 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerfG

Rechtsprechung
   BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvL 7/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,67
BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvL 7/74 (https://dejure.org/1975,67)
BVerfG, Entscheidung vom 16.12.1975 - 2 BvL 7/74 (https://dejure.org/1975,67)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Dezember 1975 - 2 BvL 7/74 (https://dejure.org/1975,67)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,67) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Wahlverfahren Präsidialrat

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Prüfung der niedersächsischen Vorschriften für die Richterwahl

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 41, 1
  • NJW 1976, 889
  • DVBl 1976, 73
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (82)Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71

    Wahlgleichheit

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvL 7/74
    Die Formalisierung sowohl der Wahlrechtsgleichheit als auch der damit eng zusammenhängenden Chancengleichheit der politischen Parteien hat - historisch betrachtet - ihre Wurzel im Postulat der politischen Gleichheit aller Staatsbürger (vgl. BVerfGE 34, 81 [98] mit weiteren Nachweisen).

    Der besondere Zweck der Wahl läßt also in großem Umfang Differenzierungen zu, die bei Anwendung des Grundsatzes der formalen Wahlrechtsgleichheit nicht zulässig wären, weil für sie besondere rechtfertigende, zwingende Gründe im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 34, 81 [99] mit weiteren Nachweisen) nicht bestehen.

  • BGH, 17.12.1973 - II ZR 47/71

    Anfechtung innerparteilicher Wahlen

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvL 7/74
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der vergleichbaren Wahl des Präsidiums eines Gerichts wird die Auffassung vertreten, daß die Wahl in dieses Organ richterlicher Selbstverwaltung nicht abgelehnt werden kann (vgl. BVerwG in DVBl. 1975 S. 727 [728], auch BGH in NJW 1974, S. 183 [184] zur Kennzeichnung dieser Wahl).
  • BVerwG, 23.05.1975 - VII A 1.73

    Präsidium - Wahlanfechtung - Objektive Gesetzesverletzung - Blockwahlsystem

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvL 7/74
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der vergleichbaren Wahl des Präsidiums eines Gerichts wird die Auffassung vertreten, daß die Wahl in dieses Organ richterlicher Selbstverwaltung nicht abgelehnt werden kann (vgl. BVerwG in DVBl. 1975 S. 727 [728], auch BGH in NJW 1974, S. 183 [184] zur Kennzeichnung dieser Wahl).
  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvL 7/74
    Bei der Wahl geht es nicht wie bei Parlamentswahlen um die demokratische Legitimierung eines Organs, das die Gesamtbürgerschaft repräsentiert; die Richter bedürfen bei der Ausübung ihrer Beteiligungsaufgaben einer solchen Legitimation nicht, weil das Grundgesetz die Einstellung und Beförderung der Richter gewählten Volksvertretern und von der Volksvertretung bestellten und ihr verantwortlichen Ministern übertragen hat (Art. 95 Abs. 2, 98 Abs. 4 GG; vgl. auch BVerfGE 9, 268 [278 ff.]).
  • BVerfG, 24.06.1958 - 2 BvF 1/57

    1. Parteispenden-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvL 7/74
    Die durch das Grundgesetz errichtete demokratische Ordnung trägt dem dadurch Rechnung, daß sie im Bereich der politischen Willensbildung alle Staatsbürger grundsätzlich absolut gleich bewertet und eine Durchbrechung dieses Grundsatzes nur aus zwingenden Gründen zuläßt (vgl. BVerfGE 8, 51 [69]; 14, 121 [132]).
  • BVerfG, 30.05.1962 - 2 BvR 158/62

    FDP-Sendezeit

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvL 7/74
    Die durch das Grundgesetz errichtete demokratische Ordnung trägt dem dadurch Rechnung, daß sie im Bereich der politischen Willensbildung alle Staatsbürger grundsätzlich absolut gleich bewertet und eine Durchbrechung dieses Grundsatzes nur aus zwingenden Gründen zuläßt (vgl. BVerfGE 8, 51 [69]; 14, 121 [132]).
  • BVerfG, 11.07.1961 - 2 BvG 2/58

    Neugliederung Hessen

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvL 7/74
    Als ungeschriebenes Verfassungsrecht gilt er darüber hinaus für sonstige politische Abstimmungen und Volksentscheide (vgl. BVerfGE 13, 54 [91 f.]; 28, 220 [224]).
  • BVerfG, 23.10.1973 - 2 BvC 3/73

    Wahlrecht Auslandsdeutscher

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvL 7/74
    Für allgemeine Wahlen gilt, daß das aktive Wahlrecht in der parlamentarischen Demokratie heute an keine weiteren Voraussetzungen als Volljährigkeit und Staatsangehörigkeit geknüpft ist und kein Staatsbürger davon ohne zwingenden Grund ausgeschlossen werden kann (vgl. BVerfGE 36, 139 [141]).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 438/68

    Vereinsname

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvL 7/74
    Das Bundesverfassungsgericht hat ihn auf Wahlen innerhalb der Sozialversicherung ausgedehnt (vgl. BVerfGE 30, 227 [246]).
  • BVerfG, 05.11.1974 - 2 BvL 6/71

    Wehrdienstopfer

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvL 7/74
    Die Auslegung der Vorschrift unter Heranziehung der mit ihr im Zusammenhang stehenden Teile des Gesetzes durch das vorlegende Gericht, von der für die Prüfung der Zulässigkeit der Vorlage auszugehen ist (vgl. BVerfGE 38, 154 [162] mit weiteren Nachweisen), ist jedenfalls vertretbar.
  • BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvL 6/74

    Verfassungsmäßigkeit des § 20 Abs. 2, Abs. 3 UOG in Bezug auf Hochschullehrer

  • BVerfG, 13.11.1974 - 1 BvL 27/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 EKrG

  • BVerfG, 06.05.1970 - 2 BvR 158/70

    Heimatbund Badenerland

  • VG Hannover, 21.02.1974 - VI A 4/73
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerfG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht